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Seite 301 – 20180430.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…. § 35 Abs. 3 S. 2 über die Erteilung der Niederlassungserlaubnis oder die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis Zu denken ist hier etwa an ein besonderes gesellschaftliches Engagement in einem gemeinnütizgen Verein Integrationsvoraussetzung entgegenstehenden körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung Ausweislich der Begründung des Gesetzesentwurfs war damit aber keine inhaltliche Änderung beabsichtigt -
Seite 352 – 20200304.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…beschränkte Zustimmung ....................................................... 355 39.1.1.6.Dauer und Verlängerung Dauer und Verlängerung der Zustimmung ...................................................... 357 39.5 Beschäftigungsverordnung (BeschV) (z.B. § 5 BeschV, § 9 BeschV, § 15, § 19, § 22 BeschV); oder zwischenstaatliche Vereinbarung -
Seite 265 – 20170601.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…. § 35 Abs. 3 S. 2 über die Erteilung der Niederlassungserlaubnis oder die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis Zu denken ist hier etwa an ein besonderes gesellschaftliches Engagement in einem gemeinnütizgen Verein Integrationsvoraussetzung entgegenstehenden körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung Ausweislich der Begründung des Gesetzesentwurfs war damit aber keine inhaltliche Änderung beabsichtigt -
Seite 266 – 20161205.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…. § 35 Abs. 3 S. 2 über die Erteilung der Niederlassungserlaubnis oder die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis Zu denken ist hier etwa an ein besonderes gesellschaftliches Engagement in einem gemeinnütizgen Verein Integrationsvoraussetzung entgegenstehenden körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung Ausweislich der Begründung des Gesetzesentwurfs war damit aber keine inhaltliche Änderung beabsichtigt -
Seite 259 – 20160317.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…. § 35 Abs. 3 S. 2 über die Erteilung der Niederlassungserlaubnis oder die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis Zu denken ist hier etwa an ein besonderes gesellschaftliches Engagement in einem gemeinnütizgen Verein Integrationsvoraussetzung entgegenstehenden körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung Ausweislich der Begründung des Gesetzesentwurfs war damit aber keine inhaltliche Änderung beabsichtigt -
Seite 259 – 20151015.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…. § 35 Abs. 3 S. 2 über die Erteilung der Niederlassungserlaubnis oder die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis Zu denken ist hier etwa an ein besonderes gesellschaftliches Engagement in einem gemeinnütizgen Verein Integrationsvoraussetzung entgegenstehenden körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung Ausweislich der Begründung des Gesetzesentwurfs war damit aber keine inhaltliche Änderung beabsichtigt -
Seite 268 – 20160805.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…. § 35 Abs. 3 S. 2 über die Erteilung der Niederlassungserlaubnis oder die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis Zu denken ist hier etwa an ein besonderes gesellschaftliches Engagement in einem gemeinnütizgen Verein Integrationsvoraussetzung entgegenstehenden körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung Ausweislich der Begründung des Gesetzesentwurfs war damit aber keine inhaltliche Änderung beabsichtigt -
Seite 268 – 20161107.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…. § 35 Abs. 3 S. 2 über die Erteilung der Niederlassungserlaubnis oder die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis Zu denken ist hier etwa an ein besonderes gesellschaftliches Engagement in einem gemeinnütizgen Verein Integrationsvoraussetzung entgegenstehenden körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung Ausweislich der Begründung des Gesetzesentwurfs war damit aber keine inhaltliche Änderung beabsichtigt -
Seite 268 – 20161228.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…. § 35 Abs. 3 S. 2 über die Erteilung der Niederlassungserlaubnis oder die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis Zu denken ist hier etwa an ein besonderes gesellschaftliches Engagement in einem gemeinnütizgen Verein Integrationsvoraussetzung entgegenstehenden körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung Ausweislich der Begründung des Gesetzesentwurfs war damit aber keine inhaltliche Änderung beabsichtigt -
Seite 290 – 20170801.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…. § 35 Abs. 3 S. 2 über die Erteilung der Niederlassungserlaubnis oder die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis Zu denken ist hier etwa an ein besonderes gesellschaftliches Engagement in einem gemeinnütizgen Verein Integrationsvoraussetzung entgegenstehenden körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung Ausweislich der Begründung des Gesetzesentwurfs war damit aber keine inhaltliche Änderung beabsichtigt -
Seite 290 – 20170808.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…. § 35 Abs. 3 S. 2 über die Erteilung der Niederlassungserlaubnis oder die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis Zu denken ist hier etwa an ein besonderes gesellschaftliches Engagement in einem gemeinnütizgen Verein Integrationsvoraussetzung entgegenstehenden körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung Ausweislich der Begründung des Gesetzesentwurfs war damit aber keine inhaltliche Änderung beabsichtigt -
Seite 256 – 20160105.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…. § 35 Abs. 3 S. 2 über die Erteilung der Niederlassungserlaubnis oder die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis Zu denken ist hier etwa an ein besonderes gesellschaftliches Engagement in einem gemeinnütizgen Verein Integrationsvoraussetzung entgegenstehenden körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung Ausweislich der Begründung des Gesetzesentwurfs war damit aber keine inhaltliche Änderung beabsichtigt -
Seite 256 – 20150529.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…. § 35 Abs. 3 S. 2 über die Erteilung der Niederlassungserlaubnis oder die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis Zu denken ist hier etwa an ein besonderes gesellschaftliches Engagement in einem gemeinnütizgen Verein Integrationsvoraussetzung entgegenstehenden körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung Ausweislich der Begründung des Gesetzesentwurfs war damit aber keine inhaltliche Änderung beabsichtigt -
Seite 258 – 20150824.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…. § 35 Abs. 3 S. 2 über die Erteilung der Niederlassungserlaubnis oder die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis Zu denken ist hier etwa an ein besonderes gesellschaftliches Engagement in einem gemeinnütizgen Verein Integrationsvoraussetzung entgegenstehenden körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung Ausweislich der Begründung des Gesetzesentwurfs war damit aber keine inhaltliche Änderung beabsichtigt -
Seite 258 – 20151203.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…. § 35 Abs. 3 S. 2 über die Erteilung der Niederlassungserlaubnis oder die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis Zu denken ist hier etwa an ein besonderes gesellschaftliches Engagement in einem gemeinnütizgen Verein Integrationsvoraussetzung entgegenstehenden körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung Ausweislich der Begründung des Gesetzesentwurfs war damit aber keine inhaltliche Änderung beabsichtigt -
Seite 258 – 20160222.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…. § 35 Abs. 3 S. 2 über die Erteilung der Niederlassungserlaubnis oder die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis Zu denken ist hier etwa an ein besonderes gesellschaftliches Engagement in einem gemeinnütizgen Verein Integrationsvoraussetzung entgegenstehenden körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung Ausweislich der Begründung des Gesetzesentwurfs war damit aber keine inhaltliche Änderung beabsichtigt -
Seite 297 – 20171211.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…. § 35 Abs. 3 S. 2 über die Erteilung der Niederlassungserlaubnis oder die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis Zu denken ist hier etwa an ein besonderes gesellschaftliches Engagement in einem gemeinnütizgen Verein Integrationsvoraussetzung entgegenstehenden körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung Ausweislich der Begründung des Gesetzesentwurfs war damit aber keine inhaltliche Änderung beabsichtigt -
Seite 293 – 20171023.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…. § 35 Abs. 3 S. 2 über die Erteilung der Niederlassungserlaubnis oder die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis Zu denken ist hier etwa an ein besonderes gesellschaftliches Engagement in einem gemeinnütizgen Verein Integrationsvoraussetzung entgegenstehenden körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung Ausweislich der Begründung des Gesetzesentwurfs war damit aber keine inhaltliche Änderung beabsichtigt -
Seite 270 – 20160912.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…. § 35 Abs. 3 S. 2 über die Erteilung der Niederlassungserlaubnis oder die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis Zu denken ist hier etwa an ein besonderes gesellschaftliches Engagement in einem gemeinnütizgen Verein Integrationsvoraussetzung entgegenstehenden körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung Ausweislich der Begründung des Gesetzesentwurfs war damit aber keine inhaltliche Änderung beabsichtigt -
Seite 745 – 20190708.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Staatsangehörige, die mehr als zwei Identitäten benutzt oder mehrfach getäuscht haben und eine Aufklärung Von einer hartnäckigen Identitätsverweigerung ist auch dann auszugehen, wenn innerhalb eines Jahres nach erfolgter Ablehnung einer Rückführung durch SenInnDS seitens des irakischen Staatsangehörigen, der nicht Dauer von drei Monaten mit der auflösenden Nebenbestimmung „Erlischt bei Zustimmung SenInnDS zur Rückführung -
Seite 693 – 20200304.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…eine Erwerbstätigkeit Teil einer Therapie auf Grund einer von uns anerkannten posttraumatischen Belastungsstörung In allen Fällen, in denen eine posttraumatische Belastungsstörung von der Ausländerbehörde weder anerkannt Dies gilt etwa dann, wenn die geltend gemachte Traumatisierung Gegenstand eines Asylverfahrens (beachte Elternzeit - etwa auf Grund des Einkommens des anderen Elternteils oder einer entsprechenden Verpflichtungserklärung -
Seite 413 – 20151103.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Leistungsgewährung nach 48 Monaten .............................................................. 417 Jobcenter und Sozialämter der Bezirke, aber auch die Träger der gesetzlichen Kranken- oder Rentenversicherung werden dürfen, wenn sie im Rahmen der ausländerbehördlichen Tätigkeit (etwa bei Abgabe einer Verpflichtungserklärung In einer Mitteilung ist jeweils anzugeben: die Personalien, die zur Identifizierung des betroffenen Ausländers -
Seite 417 – 20160317.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Leistungsgewährung nach 48 Monaten .............................................................. 421 Jobcenter und Sozialämter der Bezirke, aber auch die Träger der gesetzlichen Kranken- oder Rentenversicherung werden dürfen, wenn sie im Rahmen der ausländerbehördlichen Tätigkeit (etwa bei Abgabe einer Verpflichtungserklärung In einer Mitteilung ist jeweils anzugeben: die Personalien, die zur Identifizierung des betroffenen Ausländers -
Seite 417 – 20160222.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Leistungsgewährung nach 48 Monaten .............................................................. 421 Jobcenter und Sozialämter der Bezirke, aber auch die Träger der gesetzlichen Kranken- oder Rentenversicherung werden dürfen, wenn sie im Rahmen der ausländerbehördlichen Tätigkeit (etwa bei Abgabe einer Verpflichtungserklärung In einer Mitteilung ist jeweils anzugeben: die Personalien, die zur Identifizierung des betroffenen Ausländers -
Seite 412 – 20160105.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Leistungsgewährung nach 48 Monaten .............................................................. 416 Jobcenter und Sozialämter der Bezirke, aber auch die Träger der gesetzlichen Kranken- oder Rentenversicherung werden dürfen, wenn sie im Rahmen der ausländerbehördlichen Tätigkeit (etwa bei Abgabe einer Verpflichtungserklärung In einer Mitteilung ist jeweils anzugeben: die Personalien, die zur Identifizierung des betroffenen Ausländers
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