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Seite 178 – abl-23
Amtsblätter bis 2018 BundesnetzagenturAuflagen zum Schutz vor Fehlern bei Betrieb/Nutzung Folgende Auflagen sind für den sachgemäßen 2.6.0.0“ zu beachten: • Sofern eine Visualisierung einer zu signierenden Datei erfolgen -
Seite 178 – abl-01
Amtsblätter bis 2018 BundesnetzagenturDiese Anforderung wird durch die Einsatzumgebung und folgende Sicherheitsfunktionen Diese Anforderung werden durch die Einsatzumgebung und folgende Sicherheitsfunktionen -
Seite 174 – amtsblatt-17-2018
Amtsblätter bis 2018 BundesnetzagenturEs wird ein Anschluss für Abgangs- oder Bestimmungshafens infolge den Reisenden technische Ausfälle sowie Änderungen oder Ausfälle infolge von den Verkehrsgesellschaften -
Seite 174 – abl-02
Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagenturden Betrieb der Software „EGVP, Version 2.5.0.0“ in einer Terminalserver-Umgebung gelten die nachfolgenden Während des Betriebs sind die folgenden Bedingungen für den sachgemäßen Einsatz zu beachten: Auflagen -
Seite 176 – abl-21
Amtsblätter bis 2018 BundesnetzagenturDie folgenden Ausführungen knüpfen an der bisherigen Regulierung der BNetzA an, um dann zu analysieren ihren Teilnehmern sowohl die fallweise Betreiberauswahl als auch die Betreibervorauswahl technologieneutral -
Seite 137 – abl-16
Amtsblätter bis 2018 BundesnetzagenturECC Report 212 „Evolution in the Use of E.212 Mobile Network Codes” vom 09.04.2014 (im Folgenden Folgende zwölf Institutionen haben eine schriftliche Stellungnahme abgegeben: Institution -
Seite 137 – abl-19
Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagenturreicht, über ein am ODF beginnendes Konzentratornetz (derzeit mit Ethernet Layer-2- Transporttechnologie Konzentratornetz umfasst den optischen Splitter (der- zeit mit Ethernet Layer-2-Transporttechnologie -
Seite 146 – abl-17
Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagenturim Bereich der Anrufzustellung nicht der Regulierung unterläge, wurden von den 55 Unternehmen folgende auch keine sonstigen Verpflichtungen bestehen würden, wurden von den 55 Unternehmen folgende Angaben -
Seite 144 – abl-17
Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagenturim Bereich der Anrufzustellung nicht der Regulierung unterläge, wurden von den 55 Unternehmen folgende auch keine sonstigen Verpflichtungen bestehen würden, wurden von den 55 Unternehmen folgende Angaben -
Seite 145 – abl-07
Amtsblätter bis 2018 BundesnetzagenturBundesnetzagentur – 3.3 Sicherheitsfunktionen im Detail Im Folgenden Die Anwendung kann folgende Signaturtypen erstellen: - PDF integriert (PKCS#7 -
Seite 144 – abl-13
Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagenturrechtzeitig drei Jahre vor dem Ende der Laufzeit der Frequenzzuteilungen über die Folgenutzung Demzufolge stehen die betroffenen Frequenzbereiche ab dem 1. -
Seite 146 – abl-19
Amtsblätter bis 2018 BundesnetzagenturDie WDM-Technologie95 wird derzeit auf- grund der hohen Kosten im Anschlussbereich kaum eingesetzt Sollten sich in Folge der internen Untersu- chungen Ausbaupläne konkretisieren, werde die Deutsche -
Seite 146 – amtsblatt-01
Amtsblätter bis 2018 BundesnetzagenturDie nachfolgenden Regeln finden Anwendung auf alle von der BNetzA festgelegten Marktprozes- se, zum Austausch dieser Kommunikations- parameter (per Telefon oder E-Mail) vorausgesetzt, um nachfolgend -
Seite 255 – abl-22
Amtsblätter bis 2018 BundesnetzagenturLeistungsbereitstellung müsse von einem Einsatz kosteneffizienter – zeitgemäßer - Ethernet-Technologie Angesichts der zunehmenden Migration von SDH (synchrone digitale Hierarchie) hin zu Ethernet-Technologie -
Seite 258 – abl-02
Amtsblätter bis 2018 BundesnetzagenturAllerdings bedürfen die Wertung und die Schlussfolgerungen aus der Marktentwicklung aus unserer Sicht Die zuletzt genannte Technologie ist aber nicht entbündelungsfähig und vermindert somit die Wettbewerbsintensität -
Seite 254 – abl-05
Amtsblätter bis 2018 BundesnetzagenturAuflagen zum Schutz vor Fehlern bei Betrieb/Nutzung Folgende Auflagen sind für den sachgemäßen 2.6.0.0“ zu beachten: Sofern die Visualisierung einer zu signierenden Datei erfolgen -
Seite 253 – abl-13
Amtsblätter bis 2018 BundesnetzagenturIm folgenden ist daher mit „Zertifikat“ immer ein „qualifiziertes Zertifikat“ und mit „Signatur SecVerificationServer 5 stellt im Einzelnen die folgenden Funktionen zur Verfügung: Die -
Seite 242 – abl-18
Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagenturadministrative Maßnahmen erreicht werden. 5.1.5 Auflagen zum Betrieb von Kartenleser und Signaturkarte Folgende der PIN-Eingabe darf nach Signaturgesetz ausschließlich durch den Signaturkarteninhaber erfolgen -
Seite 241 – abl-02
Amtsblätter bis 2018 BundesnetzagenturDer Signaturauftrag beinhaltet die folgenden Informationen: x Angaben über das Signaturgegenstand können elektronische Daten der nachfolgend aufgeführten Formate sein. -
Seite 243 – abl-12
Amtsblätter bis 2018 BundesnetzagenturDie Kanalbandbreiten von 1,4/3/5/10/15 und 20 MHz machen diese Technologie so flexibel einsetzbar einem zweiten Schritt für entsprechende Netze in den Städten (siehe detailliert dazu unten nachfolgender -
Seite 259 – abl-18
Amtsblätter bis 2018 BundesnetzagenturDie Betrachtung des CREST-Faktors ist sehr theoretisch …[und]… zudem nicht technologieneutral Somit ist die Technologieneutralität gewährleistet. Bonn, 28. September 2016 -
Seite 232 – amtsblatt-02-band-1
Amtsblätter bis 2018 BundesnetzagenturWegfall der Regulierungsverpflichtung zum Verbindungsaufbau aus dem Festnetz habe zur Folge IN-Abfrage und daraus folgend im entsprechenden Endkundenmarkt für AMWD zu erwarten wäre -
Seite 230 – abl-21
Amtsblätter bis 2018 BundesnetzagenturNicht-Anwählbarkeit der Nummern unter Voranstellen einer Ortsnetzkennzahl sei insofern lediglich Folge Bundesnetzagentur Nach dem Entwurf des Nummerierungskonzepts sollten Kurzwahlnummern, die mit der Ziffernfolge -
Seite 188 – amtsblatt-3-2018
Amtsblätter bis 2018 BundesnetzagenturIm Bereich 3.600 – 3.700 MHz sind daher folgende Standorte zu berücksichtigen: Entwicklungsmöglichkeit bestehender und koordinierter Standorte im Ein- zelfall wird auf Folgendes -
Seite 191 – abl-13
Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagenturkönnten, dass kein neues Angebot breitbandiger Anschlüsse bzw. keine Verstärkung der Aktivitäten erfolgen So stellen die Unternehmen EWE TEL GmbH, HLkomm Tele- kommunikations GmbH, inexio Informationstechnologie
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