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  • Seite 201 – nkf-handreichung7
    Seite 201 – nkf-handreichung7
    NKF-Handreichung für Kom… Ministerium für Heimat, …
    REFORM DES HAUSHALTSRECHTS soll auch ein Zusammenhang mit den örtlichen Zielen bzw. dem Zielsystem hergestellt werden. Da sich zunehmend die Einsicht durchsetzte, die gemeindlichen Ziele seien nur durch eine grundlegende Von Beginn des Modellprojekts an wurde als gemeinsames Ziel zwischen dem Innenministerium und den Modell - kommunen vereinbart, aus der kommunalen Praxis heraus Regelungsvorschläge für den Gesetzgeber zu erarbei
  • Seite 500 – abl-17-2
    Seite 500 – abl-17-2
    Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagentur
    Danach ist es das Ziel der Entgeltregulierung, eine missbräuchliche Ausbeutung, Behinde- mit einem solchen Preis nicht mehr die verschiedenen in § 2 Abs. 2 TKG genannten Regulierungsziele Die Regulierungsziele als solche sind aber nicht „handlich“ genug, um als alleiniger Maßstab Wenn auch keine 1:1-Beziehung zwischen ausgewähltem Ziel und gesetzlich möglichen Mitteln verschiedenen Preisniveaus zu zei- gen sein wird – von gewissen Regelbeziehungen zwischen Ziel
  • Seite 509 – 20170801
    Seite 509 – 20170801
    interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…
    ______________, werden/werde innerhalb eines Zeitraumes von drei Monaten nach Abschluss dieser Vereinbarung Wir wollen/Ich will das Kursziel auch deshalb erreichen, damit eine Verständigung mit den Kindern in Familie unter anderem davon abhängen wird, dass alle Familienmitglieder die hier getroffenen Vereinbarungen Eine von den Beteiligten unterschriebene Durchschrift dieser Vereinbarung erhalten wir zur Kenntnis. Integrationsvereinbarung (Einzelpersonen, Auszubildende) zwischen (Namen, Vornamen und Geburtsdaten aller
  • Seite 509 – 20170808
    Seite 509 – 20170808
    interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…
    ______________, werden/werde innerhalb eines Zeitraumes von drei Monaten nach Abschluss dieser Vereinbarung Wir wollen/Ich will das Kursziel auch deshalb erreichen, damit eine Verständigung mit den Kindern in Familie unter anderem davon abhängen wird, dass alle Familienmitglieder die hier getroffenen Vereinbarungen Eine von den Beteiligten unterschriebene Durchschrift dieser Vereinbarung erhalten wir zur Kenntnis. Integrationsvereinbarung (Einzelpersonen, Auszubildende) zwischen (Namen, Vornamen und Geburtsdaten aller
  • Seite 509 – 20170808.pdf
    Seite 509 – 20170808.pdf
    ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…
    ______________, werden/werde innerhalb eines Zeitraumes von drei Monaten nach Abschluss dieser Vereinbarung Wir wollen/Ich will das Kursziel auch deshalb erreichen, damit eine Verständigung mit den Kindern in Familie unter anderem davon abhängen wird, dass alle Familienmitglieder die hier getroffenen Vereinbarungen Eine von den Beteiligten unterschriebene Durchschrift dieser Vereinbarung erhalten wir zur Kenntnis. Integrationsvereinbarung (Einzelpersonen, Auszubildende) zwischen (Namen, Vornamen und Geburtsdaten aller
  • Seite 588 – abl-17-2
    Seite 588 – abl-17-2
    Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagentur
    Danach ist es das Ziel der Entgeltregulierung, eine missbräuchliche Ausbeutung, Behinde- mit einem solchen Preis nicht mehr die verschiedenen in § 2 Abs. 2 TKG genannten Regulierungsziele Die Regulierungsziele als solche sind aber nicht „handlich“ genug, um als alleiniger Maßstab Wenn auch keine 1:1-Beziehung zwischen ausgewähltem Ziel und gesetzlich möglichen Mitteln verschiedenen Preisniveaus zu zei- gen sein wird – von gewissen Regelbeziehungen zwischen Ziel
  • Seite 136 – abl-18
    Seite 136 – abl-18
    Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagentur
    Diese Zwecke folgen aus einer Gesamtschau gesetzlicher Zielbestimmungen und tatsächlicher Marktgegebenheiten Überwölbt wird diese Ziel- setzung, wie es sich auch aus den Verweisen in § 30 Abs. 3 S. 2 und Abs. Diese Zielsetzungen treffen auf einen Markt, der – wie in der Festlegung der Präsidentenkam- mer gezeigt Maß- nahmen in der genannten Form würden damit insbesondere dem Regulierungsziel des chan- cengleichen Zum anderen können „überhöh- te“ Preise aber auch auf vermachteten Märkten aktuelle und potenzielle
  • Seite 146 – abl-17-1
    Seite 146 – abl-17-1
    Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagentur
    Absehen von einer Zugangsverpflichtung zur KVz-TAL mit dem Unionsrecht grundsätzlich vereinbar Kriterien zu berücksichtigen, wobei insbesondere das unter Ziffer 4.1 be- reits geschilderte Zielbündel zur TAL zwar auch in diesen Fällen geeignet und erforderlich ist, das regulatorische Zielbündel insgesamt zu erreichen, aber eine Gesamtabwägung mit Blick auf die Regulierungsziele zu dem erforderlichen TAL-Zugang in die- sen Fallkonstellationen in dem mit Blick auf die Regulierungsziele
  • Seite 145 – abl-01
    Seite 145 – abl-01
    Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagentur
    Wettbewerb Die Marktmacht eines Unternehmens kann zudem durch das Vorhandensein potenzieller Potenzielle Wettbewerber können Unternehmen sein, die auf angrenzenden Produkt- oder Dienstleistungsmärkten Der Einfluss potenziellen Wettbewerbs auf ein möglicherweise marktmächtiges Unternehmen ist elektronischen Kommunikationsmärkten kann Wettbewerbsdruck durch die Innovationskraft potenzieller Ähnliches gilt für das potenzielle Angebot aufgrund von Eigenrealisierungen.
  • Seite 257 – abl-21
    Seite 257 – abl-21
    Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagentur
    /potenzieller Wettbewerb) Grundsätzlich besteht ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen den Wettbewerbs es ein starkes Indiz dafür, dass auch auf den Bitstromzugangsmärkten tatsächlicher und potenzieller /potenzieller Wettbewerb) Auf dem Layer-2-Bitstromzugangsmarkt ist tatsächlicher Wettbewerb wegen Eine Prognose des potenziellen Wettbewerbs erfolgt auf der Basis des über die Potenzialbetrachtung265 vorausschauende Bewertung des Angebotspotenzials die Entwicklung des tatsächlichen und potenziellen
  • Seite 234 – abl-23
    Seite 234 – abl-23
    Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagentur
    In der Fol- ge würden der Zugangsanspruch verwässert und das Regulierungsziel der Förderung effizienter Zweiter Zweck der Entgeltkontrolle muss also unter Hinblick auf die Regulierungsziele des § 2 Abs. Der zur Erreichung dieser Ziele anzuordnende Grad der Entgeltregulierung ist jedoch vor dem Hintergrund Die Betroffene hat mit der Deutsche Telekom AG eine Vereinbarung abgeschlossen, in welcher die Höhe Teilnehmeranschlüsse und Verbindungsminuten – lassen nicht befürchten, dass sich an dieser Vereinbarung
  • Seite 229 – abl-13
    Seite 229 – abl-13
    Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagentur
    schmalbandigen Anschlüssen durch breitbandige Komplettanschlüsse – grundlegend die Zahl der potenziellen Eine Austauschbarkeit aus Nachfrager- sicht erfordert für eine signifikante Anzahl potenzieller Kunden Als potenzielle Nachfra- ger kommen neben den Kunden der Telekom Deutschland GmbH insbesondere die Für die Nutzung der Kabelkomplettanschlüsse benötigt man ein spezielles Ka- belmodem oder einen Router Dies zeigt, dass Komplettanschlüsse mit Zugang zu einer Telefonie-Plattform ganz bewusst und gezielt
  • Seite 230 – abl-17
    Seite 230 – abl-17
    Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagentur
    Bei der Verfolgung der vorgenannten Ziele wendet die Bundesnetzagentur objektive, trans- parente, Die Identifikation der relevanten Marktgrenzen bildet die Basis für die Bewertung der poten- ziellen bewerber auf den nachgelagerten Endkundenmärkten aus dem Markt zu drängen und damit die Regulierungsziele Förderung des Binnenmarktes - § 2 Abs. 2 Nr. 3 TKG Das Regulierungsziel der Förderung des Binnenmarktes lung der Kommission aufgeführten Vorstellung der Kommission und unterstützt damit das Regulierungsziel
  • Seite 272 – svrv-verbrauchergerechtes-scoring
    Seite 272 – svrv-verbrauchergerechtes-scoring
    Gutachten des Sachverstä… Bundesministerium für Um…
    270 Anhang Potenzielle Nutzung des Kombitarifs sphäre und Überwachung mit Kontrolle ist jedoch mit Für die potenzielle Nutzung eines Kombitarifs, bei dem 42 % Für die potenzielle Nutzung eines Kombitarifs, bei dem für eine Preisersparnis auch der Kfz-Versicherung - nicht zustimmten (35 % „eher nicht“ bzw. 39 % „über- mung zeigt, dass neben der potenziellen finanziellen haupt nicht“); 0,7 % wählte die Kategorie „weiß nicht“ Belohnung vor allem
  • Seite 303 – gutachten-lage-der-verbraucherinnen
    Seite 303 – gutachten-lage-der-verbraucherinnen
    Gutachten des Sachverstä… Bundesministerium für Um…
    Bei Älteren (60 Jahre und älter), formal wenig ten darüber hinaus gezielt über die auszugehen, gruppen erscheint die Vermittlung von Digitalkompetenz dass die potenziellen nicht aus dem Blick verlie­ braucherbildung (unabhängig davon, an welche Zielgrup­ Verbraucherin oder Verbraucher relevant sind, in allen ginge es dabei darum, für diese spezifischen Zielgrup­ Verbraucherkompetenzen festgestellt werden konnten, liefert sie keine Evidenz für die Notwendigkeit der speziellen
  • Seite 695 – dokumente-zur-pcr-recherche-von-ndrwdrsz
    Seite 695 – dokumente-zur-pcr-recherche-von-ndrwdrsz
    Unterlagen zu PCR-Tests Bundesministerium für Ge…
    ihnen erbrachten Leistungen und die Sachkosten nach den §§ 9 bis 11 mit der Kassenärzt- lichen Vereinigung die Sachkosten für die selbst beschafften PoC-Antigen-Tests nach § 11 mit der Kassenärztli- chen Vereinigung Absatz 2 Nummer 4 rechnen die von ihnen erbrachten Leistungen nach § 12 mit der Kassenärztlichen Vereinigung bis zum Ende des dritten auf den Abrechnungszeitraum folgen- den Monats an die Kassenärztlichen Vereinigungen Dezember 2024 unverändert zu speichern oder aufzubewahren. (6) Die Kassenärztliche Bundesvereinigung
  • Seite 793 – 20210421
    Seite 793 – 20210421
    interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…
    . § 34 auch dann, wenn in der Abschiebungsandrohung des BAMF kein konkreter Zielstaat benannt wurde. 111, 343, 9 C 42.99) ist nämlich geklärt, dass in diesen Fällen ausnahmsweise von der Angabe des Zielstaates Dem Betroffenen ist zwar der konkrete Zielstaat vor der Abschiebung in der Weise mitzuteilen, dass er Für die Konkretisierung des Zielstaats ist das BAMF zuständig (siehe Gutachten von IV P 110 vom 10.11.2017 Die Unbestimmtheit des Zielstaats führt zwar bis zur Konkretisierung zu einem Vollstreckungshindernis
  • Seite 781 – 20200626
    Seite 781 – 20200626
    interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…
    . § 34 auch dann, wenn in der Abschiebungsandrohung des BAMF kein konkreter Zielstaat benannt wurde. 111, 343, 9 C 42.99) ist nämlich geklärt, dass in diesen Fällen ausnahmsweise von der Angabe des Zielstaates Dem Betroffenen ist zwar der konkrete Zielstaat vor der Abschiebung in der Weise mitzuteilen, dass er Für die Konkretisierung des Zielstaats ist das BAMF zuständig (siehe Gutachten von IV P 110 vom 10.11.2017 Die Unbestimmtheit des Zielstaats führt zwar bis zur Konkretisierung zu einem Vollstreckungshindernis
  • Seite 781 – 20200617
    Seite 781 – 20200617
    interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…
    . § 34 auch dann, wenn in der Abschiebungsandrohung des BAMF kein konkreter Zielstaat benannt wurde. 111, 343, 9 C 42.99) ist nämlich geklärt, dass in diesen Fällen ausnahmsweise von der Angabe des Zielstaates Dem Betroffenen ist zwar der konkrete Zielstaat vor der Abschiebung in der Weise mitzuteilen, dass er Für die Konkretisierung des Zielstaats ist das BAMF zuständig (siehe Gutachten von IV P 110 vom 10.11.2017 Die Unbestimmtheit des Zielstaats führt zwar bis zur Konkretisierung zu einem Vollstreckungshindernis
  • Seite 764 – abl-17-2
    Seite 764 – abl-17-2
    Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagentur
    Danach ist es das Ziel der Entgeltregulierung, eine missbräuchliche Ausbeutung, Behinde- mit einem solchen Preis nicht mehr die verschiedenen in § 2 Abs. 2 TKG genannten Regulierungsziele Die Regulierungsziele als solche sind aber nicht „handlich“ genug, um als alleiniger Maßstab Wenn auch keine 1:1-Beziehung zwischen ausgewähltem Ziel und gesetzlich möglichen Mitteln verschiedenen Preisniveaus zu zei- gen sein wird – von gewissen Regelbeziehungen zwischen Ziel
  • Seite 779 – amtsblatt-02-band-1
    Seite 779 – amtsblatt-02-band-1
    Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagentur
    besser als der mildere Eingriff der KeL (oder LRIC+)-Regulierung geeignet sei, die Regulierungsziele müssen die auferlegten Verpflichtungen der Entgeltregulierung auf die Verwirklichung der Ziele Regulierungsbehörde nicht der Nachweis verlangt werden, dass mit diesen Verpflichtungen diese Ziele ist es unmöglich oder übermäßig schwierig, den Nachweis zu erbringen, dass mit ihnen die Ziele Terminierungsempfehlung die bessere Eignung eines LRIC-Preisniveaus zur Er- reichung der Regulierungsziele
  • Seite 789 – 20201218
    Seite 789 – 20201218
    interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…
    . § 34 auch dann, wenn in der Abschiebungsandrohung des BAMF kein konkreter Zielstaat benannt wurde. 111, 343, 9 C 42.99) ist nämlich geklärt, dass in diesen Fällen ausnahmsweise von der Angabe des Zielstaates Dem Betroffenen ist zwar der konkrete Zielstaat vor der Abschiebung in der Weise mitzuteilen, dass er Für die Konkretisierung des Zielstaats ist das BAMF zuständig (siehe Gutachten von IV P 110 vom 10.11.2017 Die Unbestimmtheit des Zielstaats führt zwar bis zur Konkretisierung zu einem Vollstreckungshindernis
  • Seite 790 – 20201118
    Seite 790 – 20201118
    interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…
    . § 34 auch dann, wenn in der Abschiebungsandrohung des BAMF kein konkreter Zielstaat benannt wurde. 111, 343, 9 C 42.99) ist nämlich geklärt, dass in diesen Fällen ausnahmsweise von der Angabe des Zielstaates Dem Betroffenen ist zwar der konkrete Zielstaat vor der Abschiebung in der Weise mitzuteilen, dass er Für die Konkretisierung des Zielstaats ist das BAMF zuständig (siehe Gutachten von IV P 110 vom 10.11.2017 Die Unbestimmtheit des Zielstaats führt zwar bis zur Konkretisierung zu einem Vollstreckungshindernis
  • Seite 733 – 20191129
    Seite 733 – 20191129
    interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…
    . § 34 auch dann, wenn in der Abschiebungsandrohung des BAMF kein konkreter Zielstaat benannt wurde. 111, 343, 9 C 42.99) ist nämlich geklärt, dass in diesen Fällen ausnahmsweise von der Angabe des Zielstaates Dem Betroffenen ist zwar der konkrete Zielstaat vor der Abschiebung in der Weise mitzuteilen, dass er Für die Konkretisierung des Zielstaats ist das BAMF zuständig (siehe Gutachten von IV P 110 vom 10.11.2017 Die Unbestimmtheit des Zielstaats führt zwar bis zur Konkretisierung zu einem Vollstreckungshindernis
  • Seite 729 – amtsblatt-02-band-1
    Seite 729 – amtsblatt-02-band-1
    Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagentur
    3.5.5.1 Anzustrebendes Preisniveau Aus einer Betrachtung der verschiedenen Regulierungsziele Überwölbt werden diese Zielsetzungen, wie es sich auch aus den Verweisen in § 30 Abs. 1 S. 2 TKG ergibt, von den Regulierungszielen des § 2 Abs. 2 und den – bei der Verfolgung dieser Ziele Bei der Verfolgung der vorgenann- ten Ziele wendet die Bundesnetzagentur objektive, transparente Diese Zielsetzungen treffen auf Märkte zu, die – wie in der Festlegung der Präsidentenkam- mer