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Amtsblätter bis 2018 BundesnetzagenturB. wenn der Nachfrager spezielle, auf einen Anbieter abgestimmte Hardware eingekauft hat. Dies führt zu einer weiteren Verringerung der Zahl der potenziell erreichbaren Kun- den. -
Seite 283 – abl-13
Amtsblätter bis 2018 BundesnetzagenturAuffassung der Beschlusskammer nicht mit den Entflechtungsvorschriften nach Teil 2 EnWG vereinbar Der Kostenanteil, auf den die Effizienzziele angewendet werden, besteht allein aus den beeinflussbaren -
Seite 317 – abl-17
Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagentur, die von einem großen Teil des Marktes angenommen werden, zur Sicherstellung der Regulierungsziele die Behörde ferner zu prüfen, ob ein freiwilliges An- gebot für die Erreichung der Regulierungsziele -
Seite 317 – abl-05
Amtsblätter bis 2018 BundesnetzagenturGeschwärzte Fassung rastruktur (hybride Verbindungen) geplant mit dem Ziel der deutschen Bevölkerung lebt) mit Glasfaserverbindungen ausstatten würde mit dem Ziel -
Seite 314 – abl-17-2
Amtsblätter bis 2018 BundesnetzagenturVerpflichtungen der Art des aufgetretenen Problems entsprechen und im Hinblick auf die Ziele Danach ist es das Ziel der Entgeltregulierung, eine missbräuchliche Ausbeutung, Behinde- -
Seite 698 – abl-17-2
Amtsblätter bis 2018 BundesnetzagenturUnter diesen Vorbehalten sei bei den Prepaid- Kunden mit geringer Nutzung ein trotz vereinzelter Bei Postpaid-Kunden mit gerin- ger Nutzung habe es zwar vereinzelt nominale Preissteigerungen -
Seite 684 – amtsblatt-02-band-1
Amtsblätter bis 2018 BundesnetzagenturSeinen gesetzlichen Niederschlag hat das Ziel eines wettbewerbsanalogen Preises in den Bestimmungen Leis- tungsmengeninduzierte Gemeinkosten – auch bezeichnet als vereinzelbare, unechte oder -
Seite 756 – amtsblatt-02-band-1
Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagenturvon einem großen Teil des Marktes angenommen werden, zur Sicherstellung der Regu- lierungsziele hinaus liegt auch kein freiwilliges Angebot vor, das für die Erreichung der Regulie- rungsziele -
Seite 758 – abl-17-2
Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagentur17 2016 23 Um dieses Ziel Gleichbehandlungsverpflichtung auf den Preis bzw. eine Einengung der Verhaltenspflicht auf spezielle -
Seite 754 – amtsblatt-02-band-1
Amtsblätter bis 2018 BundesnetzagenturZusammenschaltungsverpflichtungen eignen sich zur Erreichung der im vor- liegenden Fall bedeutsamen Regulierungsziele 5 Alt. 2 TKG). 3.1.1.1 Nutzerinteresse In Übereinklang mit diesen Zielen -
Seite 15 – abl-13
Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagentur30.06.2008 enthalte, sei insoweit offensichtlich mit den EG-Richtlinien vom 07.03.2002 nicht vereinbar Verpflichtung der Deutschen Telekom zu Implementierungsmaßnahmen werde diese gesetzgeberische Zielsetzung -
Seite 15 – abl-07
Amtsblätter bis 2018 BundesnetzagenturEuropäischen Kommission für vertikale Beschränkungen (210/C 130/01) erörtert werde, als vorliegend der speziellere Beigeladenen zu 1. und zu 8. begrüßen grundsätzlich Kooperationsmodelle – wozu auch Kontingentvermarktungsvereinbarungen -
Seite 14 – abl-19
Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagenturhält die Auffassung der Beschluss- kammer für vertretbar, dass auf den Bitstrommärkten die Regulierungsziele So sollte der tatsächliche und potenzielle Wettbewerb dafür sorgen, dass in dem Intervall zwischen -
Seite 12 – abl-17-2
Amtsblätter bis 2018 BundesnetzagenturEignung des LRIC-Ansatzes bereits aus einer Untersuchung der verschiedenen Regulie- rungsziele innovative Angebote und lasse insbesondere den regionalen Festnetz- betreibern mehr finanzielle -
Seite 12 – abl-08
Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagentur. §§ 13 Abs. 1, 19 TKG, soweit sie in Ziffer 4. dazu verpflichtet wird, dass Vereinbarungen über Vorleistungsmarkt für Anrufzustellung in das virtuelle Mobilfunknetz der Betroffenen potenziell -
Seite 14 – abl-21
Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagenturder Wahrung der Nutzer, insbesondere der Verbraucherinteressen (Nr.1); das Ziel 19 der Zugangs-RL enthaltenen Gedanken, nach dem das Recht des Infrastruktureigentümers zur kommerziellen -
Seite 14 – abl-02
Amtsblätter bis 2018 BundesnetzagenturDie Beschlusskammer erachtet es jedoch nicht als zielführend, hier strikte Vorgaben für die Netzbetreiber Aus Konsistenz- und Vereinfachungsgründen wird auf die Abfrage der historischen Anschaf- fungs- -
Seite 16 – amtsblatt-19
Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagenturbraucher für die Delta-Arbeit (ohne Vorzeichen, |DA|) dem Lieferanten den vereinbarten die Kapazitätsvergabe und das Engpassmanagement ge entnommene Energie ist der vereinbarte -
Seite 16 – amtsblatt-02-band-1
Amtsblätter bis 2018 BundesnetzagenturWenn dies entsprechend vertraglich zwischen dem ICP und der Betroffenen vereinbart wurde , stelle sie dann aufgrund ihrer vertraglich vereinbarten Mitwirkungspflichten die für -
Seite 13 – abl-08
Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagentur(Wahrung der Nutzerinteressen und/oder Förderung von nachhaltigem Wettbewerb), die Regulierungsziele § 21 Abs. 1 S. 2 Nr. 7 Alt. 1 TKG nicht zur Sicherstellung der in § 2 TKG genannten Regulierungsziele -
Seite 9 – abl-22
Amtsblätter bis 2018 BundesnetzagenturDamit bestehe ein potenzielles Risiko, dass Unbefugte die Daten zu Sabotage- akten beispielsweise segmentierung nach Bandbreiten aufgebe und Mietleitungen mit alternativer technischer oder kommerzieller -
Seite 11 – abl-22
Amtsblätter bis 2018 BundesnetzagenturVerpflichtungen sowie das Angebot der Untervermietung im Kollokations- raum seien hinreichend, um das Ziel gegen die Erfassung von Verbindungsaufbau- und Terminie- rungsleistungen mit Ursprung oder Ziel -
Seite 11 – abl-07
Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagenturbeschriebenen Fällen um lokale Versorgungen im Grenzgebiet benachbarter Staaten und nicht um die gezielte der Bundesnetzagentur, Sonderregelungen auf Basis der jeweili- gen staatsvertraglichen Vereinbarungen -
Seite 12 – abl-11
Amtsblätter bis 2018 BundesnetzagenturUm ihre Dienstleistungen anbieten zu können, habe sipgate Wireless entsprechende Vereinbarungen mit Darüber hinaus habe sipgate Wireless eine Zusammenschaltungsvereinbarung mit der Tele- kom Deutschland -
Seite 12 – abl-11
Amtsblätter bis 2018 BundesnetzagenturAndrohung von Straftaten), § 129a Abs. 3 StGB (Werbung für eine terroristische Vereinigung erhält, ausgewiesen und sind entsprechend der Zahlungsvereinbarung
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