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Amtsblätter bis 2018 BundesnetzagenturDifferenzierung aufgrund des späteren Marktstarts der E-Netze und haben sich mit den vereinheitlichten dass Mobilfunkterminierungsleistungen verschiedener Unternehmen grundsätzlich technisch und kommerziell -
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Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagentur/009 im Einzelnen dargelegt, dass diese Spruchpraxis mit den Vorgaben des TKG 1996 nicht vereinbar im Zugangsbe- reich sowie die Betreiber(vor)auswahl allein nicht ausreichten, um die Regulierungsziele -
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Amtsblätter bis 2018 BundesnetzagenturVerhandlungen mit anderen Netzbetrei- bern führen und selbstständig die entsprechenden Vereinbarungen infolgedessen auch nicht unabhängig Terminierungsentgelte bzw. treffen keine Zusammenschaltungsvereinbarungen -
Seite 19 – abl-20
Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagenturfunktionsgemäßer Bereitstellung des osnatel DSL Anschlusses, für den eine Mindestlaufzeit vereinbart Wech- sels die Restlaufzeit des Vertrages mehr als 12 Monate, gilt die ursprünglich vereinbarte -
Seite 19 – abl-21
Amtsblätter bis 2018 BundesnetzagenturDiese Maßnahme ist unter Berücksichtigung der Regulierungsziele auch angemessen und belastet die Gleichbehandlungsverpflichtung auf den Preis bzw. eine Einengung der Verhaltenspflicht auf spezielle -
Seite 18 – abl-19
Amtsblätter bis 2018 BundesnetzagenturS. 43, Nr. 110): „Absprachen bei den Terminierungsentgelten gehen darüber hinaus tendenziell funknetzbetreibern unterschiedlich hoch sind und die im Rahmen der Absprachen vereinbarten -
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Amtsblätter bis 2018 BundesnetzagenturBetreiber eines öffentlichen Tele- kommunikationsnetzes, der über beträchtliche Marktmacht verfügt, Vereinbarungen Bundesnetzagentur veröffentlicht, wann und wo Nachfrager nach Zugangsleistungen eine derartige Vereinbarung -
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Amtsblätter bis 2018 BundesnetzagenturDie Entwürfe zielen darauf ab, die exterritoriale Nummernnutzung im Bereich der Machine-to-Machine (M2M Grundsätzlich gilt, dass im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (Bundesgebiet) – abgesehen von speziel -
Seite 23 – abl-12
Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagentureingetretenen Marktver- zerrungen bewiesen, dass eine ex-post-Regulierung zur Erreichung der Regulierungsziele Vielmehr stehe eine solche Ausweitung mit den Zielen des TKG im Wider- spruch, Regulierung abzubauen -
Seite 23 – abl-21
Amtsblätter bis 2018 BundesnetzagenturNeuordnung des Rundfunkwesen“ – 1991 ersetzt durch den „Staatsvertrag über den Rundfunk im vereinten Hamburg und Schleswig-Holstein haben per Staatsvertrag gemein- same Landesmedienanstalten vereinbart -
Seite 24 – abl-04
Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagenturdass ein marktmächtiger Diensteanbieter oder Netzbetreiber seine Stellung bei der Forderung und Vereinbarung Entgelts bis zum Abschluss ihrer Prüfung, wenn die geplante Entgeltmaßnahme offenkundig nicht mit § 28 vereinbar -
Seite 24 – abl-06
Amtsblätter bis 2018 BundesnetzagenturDie Missbrauchskontrolle ist auch erforderlich, um die genannten Ziele zu erreichen. im Wege einer umfassenden Abwägung der Interessen der Beteiligten unter Berücksichtigung der Regulierungsziele -
Seite 24 – abl-22
Amtsblätter bis 2018 BundesnetzagenturAngebote, die von einem großen Teil des Marktes angenommen werden, zur Sicherstellung der Regulierungsziele Damit können durch eine Beschränkung auf den Wiederverkauf auch nicht die Regulierungsziele der Förderung -
Seite 24 – abl-18
Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagenturvertraglichen Vereinbarungen. Zahlungsweise richtet sich nach den zwischen dem Kun- den und dem Teilnehmernetzbetreiber getroffenen Vereinba -
Seite 24 – abl-08
Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagenturkommunikationsnetzes, der über beträchtliche Marktmacht verfügt, insbesondere verpflichten, ihr Vereinbarungen Bundesnetzagentur veröf- fentlicht, wann und wo Nachfrager nach Zugangsleistungen eine öffentliche Vereinbarung -
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Amtsblätter bis 2018 BundesnetzagenturSo wurde z.B. aus- geführt, dass Endkunden, die eine Bündelung nachfragten, keinen speziellen Bedarf preislich motiviert, denn außer günstigeren Preisen hätten die Kunden keine weiteren oder speziellen -
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Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagenturhat den Ausbau schneller Internetanschlüsse in ihrer Breitbandstrategie gefordert und das Ziel Der Mobilfunk spielt für das Erreichen dieses Ziels, insbesondere bei der Erschließung länd- -
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Amtsblätter bis 2018 BundesnetzagenturDas Ziel einer flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung sei auch in ländlichen Bereichen auf Deshalb hätten potenzielle Interessenten keinen entsprechenden Bedarf angemeldet. -
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Amtsblätter bis 2018 BundesnetzagenturErgebnis gekommen, dass die Auferlegung einer solchen Verpflichtung zur Erreichung dieser Zielsetzung regionale Breitbandzuführung auch kein gleich geeignetes aber weniger belastendes Mittel zur Zielerreichung -
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Amtsblätter bis 2018 BundesnetzagenturVorleistungsregulierung oder Betreiber(vor-)auswahl nicht zur Erreichung der in Art. 8 RRL vorgegebenen Ziele auferlegten Verpflichtungen der Art des festgestellten Problems entsprechen und angesichts der Ziele -
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Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagentur- 25 - Interessenten nur das Ziel Versteigerungsverfahrens im Fall der Frequenzknappheit vorgesehen wurde, beinhaltet dies nicht, dass damit potenzielle -
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Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagenturauferlegten Verpflichtungen der Art des aufgetretenen Problems entsprechen und im Hinblick auf die Ziele gehensweise besser als die in Abs. 1 genannten Vorgehensweisen geeignet ist, die Regulie- rungsziele -
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Amtsblätter bis 2018 BundesnetzagenturErgebnis von Verhandlungen seien, in denen beide Seiten eine für sie optimierte Rege- lung erzielten Ähnliches gelte für Vereinbarungen mit Mobilfunknetzbetreibern. -
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Amtsblätter bis 2018 BundesnetzagenturBezüglich des leichten oder privilegierten Zugangs zu Kapitalmärkten/finanziellen Ressour- cen dass seit 2004 mit der Übernahme der HanseNet durch die Telecom Italia an ein weiteres, finanziell -
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Amtsblätter bis 2018 BundesnetzagenturAngebote, die von einem großen Teil des Marktes angenommen werden, zur Sicherstellung der Regulierungsziele hat die Behörde ferner zu prüfen, ob ein freiwilliges An- gebot für die Erreichung der Regulierungsziele
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