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Seite 29 – abl-17-2
Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagenturtragen, dass in möglichst weiten Bereichen Wettbewerb entstehen kann, stellt ein zentra- les Ziel Um dieses Ziel auf einem wettbewerbsbeschränkten Markt zu verwirklichen, ist es grund- sätzlich -
Seite 30 – abl-24
Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagentur3 TKG vorausgesetzten Ausreichen der nachträglichen Entgeltregulierung zur Erreichung der Regulierungsziele Eine solche Regelung sollte gegebenenfalls im Rahmen einer Zusatzvereinbarung niedergelegt werden und -
Seite 30 – abl-20
Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagentur20 2006 - 28 - Personenvereinigungen Dies erfasst sowohl nicht rechtsfähige Vereine als auch Handelsgesellschaften und Gesellschaften -
Seite 30 – abl-08
Amtsblätter bis 2018 BundesnetzagenturDer Zugang zu funkge- stützten Hochgeschwindigkeitsnetzen ist daher eine essenzielle Voraussetzung Ziel ist es, die Nutzung dieser breitbandigen Dienste schnellstmöglich mobil und flächendeckend -
Seite 30 – abl-07
Amtsblätter bis 2018 BundesnetzagenturPotenzielle FTTX-Investoren können auch nicht zuversichtlich sein, dass es ihnen innerhalb der elfjähri dreijährige Nachlaufpha- se) gelingen kann, Bitstrom-Nachfrager von einer weiteren Inanspruchnahme der vereinbar -
Seite 31 – abl-19
Amtsblätter bis 2018 BundesnetzagenturAngebote, die von einem großen Teil des Marktes angenommen werden, zur Sicherstellung der Regulierungsziele die Behörde ferner zu prüfen, ob ein freiwilliges An- gebot für die Erreichung der Regulierungsziele -
Seite 29 – abl-20
Amtsblätter bis 2018 BundesnetzagenturDie vorgeschlagene Beschränkung der Bietrechte („Spektrumskappe“) verfehle dieses Ziel. Die Bundesnetzagentur differenziere nicht ausreichend zwischen dem Ziel der Schließung der Breitband-Versorgungslücken -
Seite 29 – abl-15
Amtsblätter bis 2018 BundesnetzagenturTelekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 2469 E-Plus weist darauf hin, dass speziell Schon aus diesem Grund sei die Regelung nicht geeignet, das wohl angestrebte Ziel einer Verhinderung -
Seite 30 – abl-04
Amtsblätter bis 2018 BundesnetzagenturIn der Folge würden der Zugangsanspruch verwässert und das Regulierungsziel der Förderung effizienter Zweiter Zweck der Entgeltkontrolle muss also unter Hinblick auf die Regulierungsziele des § 2 Abs. 2 -
Seite 16 – Netzneutralitts_VO_deutsch
Erweiterte Anfragen zur … BundesnetzagenturWettbewerbssituation der Betreiber mit begrenzter geogra- fischer Abdeckung, einschließlich der Auswirkungen kommerzieller Vereinbarungen auf den Wettbewerb sowie der Fähigkeit der Betreiber, Größenvorteile zu nutzen. -
Seite 16 – abl-15
Amtsblätter bis 2018 BundesnetzagenturDenn die T- Com vereine noch 83 % der Kundenanschlüsse im Festnetz auf sich. Damit bestehe ein un- ausweichlicher, wirtschaftlicher Druck, eine Zusammenschaltungsvereinbarung -
Seite 17 – abl-14
Amtsblätter bis 2018 BundesnetzagenturEr wird zwar nicht explizit im TKG genannt, allerdings folgt dessen Zuordnung aus der speziellen öffentlich zugänglichen Auskunftsdiensten und Teil- nehmerverzeichnissen in einem vereinbarten -
Seite 19 – abl-22
Amtsblätter bis 2018 BundesnetzagenturWeil die Bundesnetzagentur im Rahmen eines solchen Verfahrens alle Bedingungen einer Zugangsvereinbarung nachgefragten Qualitätsparameter Ge- genstand einer zwischen den Parteien ausgehandelten Zugangsvereinbarung -
Seite 16 – abl-06
Amtsblätter bis 2018 BundesnetzagenturZugangsrichtlinie enthaltenen Gedanken, nach dem das Recht des Infrastruktureigentümers zur kommerziellen Teil des Marktes angenommen werden, zur Sicherstellung der in § 2 Abs. 2 TKG genannten Regulierungsziele -
Seite 9 – abl-05
Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagentur. 8/2010 2.4 Für die Abnahme einer vereinfachten Beteiligungen / Änderungen 1.3 Die Zeiten zur Vor- und Nachbereitung der Prüfungen Diese Vereinbarung -
Seite 9 – abl-07
Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagenturstaatenübergreifende Versorgungsbedarfe, die eine grenzüberschreitende Versorgung von Regionen zum Ziel Allgemein- verfügung ist in diesen Fällen abhängig von den jeweiligen staatsvertraglichen Vereinbarungen -
Seite 8 – abl-17
Amtsblätter bis 2018 BundesnetzagenturRechtsgrundlage, Ziel und Zweck Gemäß § 66 Absatz 1 Satz 2 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) in der obliegt der Bundesnetzagentur die Aufgabe der Strukturierung und Ausgestaltung des Nummernraums mit dem Ziel -
Seite 35 – abl-22
Amtsblätter bis 2018 BundesnetzagenturGleichbehandlungsverpflichtung auf den Preis bzw. eine Einengung der Verhaltenspflicht auf spezielle einer umfassenden Abwägung der Interessen der Beteiligten unter Berücksichtigung der Regulierungsziele -
Seite 35 – abl-07
Amtsblätter bis 2018 BundesnetzagenturDarüber hinaus ist im Rahmen der Leistungsfähigkeit nachzuweisen, dass die finanziellen Mittel Das Regulierungsziel der Sicherstellung eines chancen- gleichen und funktionsfähigen Wettbewerbs -
Seite 35 – abl-17
Amtsblätter bis 2018 BundesnetzagenturDie Missbrauchskontrolle ist auch erforderlich, um die genannten Ziele zu erreichen. umfassenden Abwägung der Interessen der Beteiligten unter Berücksichtigung der Regulierungsziele -
Seite 35 – abl-07
Amtsblätter bis 2018 BundesnetzagenturÜberlassungsentgelte für den Zugang zur TAL ermittelten Investitionskosten je TAL ergäbe sich ein finanzieller Zugangsrichtlinie enthaltenen Gedanken, nach dem das Recht des Infrastruktureigentümers zur kommerziellen -
Seite 35 – abl-04
Amtsblätter bis 2018 BundesnetzagenturEhesten erklä- ren, wenn man annimmt, dass die Festnetzbetreiber ihre Endkunden an den erzielten Dies alles legt den Schluss nahe, dass die im Terminierungsbereich erzielten Ersparnisse der -
Seite 34 – abl-17
Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagenturdadurch vermieden, dass die Betroffene in den auf mehrere Jahre hinaus abgeschlossenen Vereinbarungen Das beschriebene Ziel lässt sich im vorliegenden Fall indes mit einem gleich wirksamen, jedoch -
Seite 34 – abl-20
Amtsblätter bis 2018 BundesnetzagenturAuch das Regulierungsziel der Sicherstellung einer effizienten und störungsfreien Frequenznutzung ( auf die spektrale Effizienz der verwendeten Technologien abzustellen, also auf die maximal erzielbaren -
Seite 34 – abl-10
Amtsblätter bis 2018 BundesnetzagenturDer Verzicht auf eine Entgeltregulierung widerspräche somit den Zielen der Förderung von Infrastrukturinvestitionen ihre Wettbewerber dann in einer Phase, in der sie durch die anstehenden Infrastrukturinvestitionen finanziell
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