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Seite 99 – VwV-AuslR-IM_ABSCHNITT_A_-_AufenthG_2804215
Die Grenze zwischen Regel- und Ausnahmefall ist bei einer Nachzugsverzögerung von einem Jahr zu ziehen Erteilung einer Niederlassungserlaubnis aus familiären Gründen nach § 28 Abs. 2 Satz 1 in der Regel die Sicherung -
Seite 16 – Anlage JuM 17.11.21 Bundesgesetzblatt 18.10.2021 Teil 1 Nr. 73
macht oder 4. entgegen $ 22 Absatz 1 Satz 1, auch in Verbindung mit Absatz 3, eine dort genannte Erklärung Oktober 2021 Die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft Julia Klöckner -
Seite 17 – VwV-AuslR-IM_ABSCHNITT_A_-_AufenthG_2804215
Hinweise zu Nr. 4 AufenthG-VwV 4 Zu § 4 Erfordernis eines Aufenthaltstitels Zu Nr. 4 Die Einführung Der Abschluss eines neuen Vertrages oder die Verlängerung des ursprünglichen Vertrages spricht nicht -
Seite 31 – VwV-AuslR-IM_ABSCHNITT_B_I_28042015
Juni 2005 sowie die vom Beirat Jüdische Zuwanderung erar- beiteten Kriterien und lehnt bei Nichtvorliegen Eine Verlängerung der Auf- nahmezusage durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ist nur in Aus -
Seite 147 – VwV-AuslR-IM_ABSCHNITT_B_I_28042015
Baden-Württemberg steht für die Fortführung des Bundesprogramms zur Aufnahme syrischer Flüchtlinge ein AufenthV sollte die Tatsache wohlwollend Berücksichtigung finden, dass den aufgenommenen Personen zur Wahrung -
Seite 1 – e20-08-01 LGBTIQ Internet
Freie Hansestadt Bremen Erlass e20-08-01 LGBTIQ vom 31.08.2020 Rückführung -
Seite 1 – JuM 01.12.2022 Siebtes Hinweisschreiben
15.1 Regierungspräsidium Karlsruhe - Referat 92 nachrichtlich an: Ministerium des Inneren, für Digitalisierung -
Seite 3 – JuM 10.08.21 Möglichkeiten einer Beschäftigungsduldung und Härtefallantrag
Für Ihre Unterstützung des Anliegens einer Neujustierung der Aufenthaltsbeendigung, die auch der Umsetzung -
Seite 1 – JuM 29.09.2022 Sechstes Hinweisschreiben
15.1 Regierungspräsidium Karlsruhe - Referat 92 nachrichtlich an: Ministerium des Inneren, für Digitalisierung -
Seite 1 – JuM 02.03.22 Aufnahme ukrainischer Geflüchteter
bingen – Referate 15.1 Regierungspräsidium Karlsruhe – Referat 82 Ministerium des Inneren, für Digitalisierung -
Seite 45 – VwV-AuslR-IM_ABSCHNITT_A_-_AufenthG_2804215
Hierzu sollte die folgende, mit dem Justizministeri- um abgestimmte Formulierung Verwendung finden: „ -
Seite 62 – VwV-AuslR-IM_ABSCHNITT_A_-_AufenthG_2804215
Zu Nr. 16.5.2.3 Zu den Staaten, bei denen die Rückführung eigener Staatsangehöriger im Sinne von Num- -
Seite 177 – VwV-AuslR-IM_ABSCHNITT_A_-_AufenthG_2804215
Nr. 3.6.2.1 VwV Asyl/Rückführung) wurde aufgelöst. -
Seite 12 – Anlage 1 BMI 06.08.21 Anwendungshinweise FEG - Zuständigkeitstabellen
, dass diese Voraussetzungen innerhalb der Aufenthaltszeit in DEU erworben werden sollen Lebensunterhaltssicherung -
Seite 9 – JuM 29.09.2022 Sechstes Hinweisschreiben
Ergänzungen bezüglich der Durchführung eines Beteiligungsverfahrens bei nicht-ukrainischen Drittstaatsan -
Seite 64 – VwV-AuslR-IM_ABSCHNITT_A_-_AufenthG_2804215
qualifizierte Berufsausbildung erfordert, nur erteilt werden, wenn dies durch zwischenstaatliche Vereinba Die Ausländerreferenten des Bundes und der Länder haben vereinbart, dass § 18 Abs. 6 im Hinblick auf -
Seite 31 – VwV-AuslR-IM_ABSCHNITT_A_-_AufenthG_2804215
Insofern ist aufgrund der AufenthV keine Änderung zur bisherigen Praxis eingetreten. 2. gestellt, dass für die Visumerteilung an Teilnehmer des internationalen Austauschpro- gramms des Vereins -
Seite 29 – Anlage JuM 01.12.2022 anwendungshinweise-free
Findet eine neue Verteilentscheidung statt, muss nach Stornierung des Datensatzes der Zugang für alle -
Seite 36 – Anlage JuM 01.12.2022 anwendungshinweise-free
Verteilgründe Verteilgrund Inhalt Erläuterung -
Seite 7 – Anlage JuM 08.07.21 aktuelle Themen aus dem AsylbLG - Urteil LSG NRW L 10 AY 40-19
Innenministerium BW , abgerufen am 22.06.2021 09:31 - Quelle: beck-online DIE DATENBANK eine Verwaltungsvereinfachung Rn. 62 ff.) auf dem im Vergleich zum übrigen Recht der Sicherung des Existenzminimums (SGB II bzw. -
Seite 2 – Anlage JuM 08.07.21 aktuelle Themen aus dem AsylbLG - Urteil LSG NRW L 10 AY 40-19
Mit Bescheid der Bezirksregierung D vom 16.06.2017 wurde die Klägerin der Stadt B zugewiesen. vom 19.09.2018 ab und nahm diesen Bescheid „für den Monate September 2018 sowie Bescheide über die Gewährung -
Seite 3 – Anlage JuM 08.07.21 aktuelle Themen aus dem AsylbLG - Urteil LSG NRW L 10 AY 40-19
1 AsylbLG zu bewilligen. 11Die Beklagte hat beantragt, die Klage abzuweisen. 12Sie hat auf die Kommentierung enthalte keine allgemeine Fristbestimmung und treffe keine generelle Aussage, dass eine wesentliche Änderung -
Seite 6 – Anlage JuM 08.07.21 aktuelle Themen aus dem AsylbLG - Urteil LSG NRW L 10 AY 40-19
nächsten Monatsersten nach Ende der 15-monatigen Wartefrist erfolgt, so hätte eine entsprechende Formulierung Krauß in Siefert, AsylbLG, 2018, § 2 Rn. 13 ff.) gestattet vielmehr die Gewährung von Analogleistungen -
Seite 14 – Anlage JuM 08.07.21 aktuelle Themen aus dem AsylbLG - BT-Drs. 19-29765
Wahlperiode KHZG), dem „Gesetz zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege“ und zuletzt mit Die Bundesregierung hat am 5. -
Seite 2 – JuM 25.04.22 Hinweise zum weiteren Länderschreiben des BMI und weitere Informationen
Anlaufbescheinigung Zur Anlaufbescheinigung wurde von einem RP erfragt, welche Funktion die (nach der PIK-Registrierung
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