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Seite 30 – 20190823.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…haben, ist diesem Erfordernis dadurch Rechnung getragen, dass die genannten Regelungen des Aufenthaltsgesetzes Der Ausländer hat allerdings die Möglichkeit, geringere als die gesetzlich vorgegebenen Absetzbeträge Soweit erforderlich ist die Bundesagentur zu beteiligen und die Zustimmung zur Beschäftigung einzuholen Nicht erforderlich ist die Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit etwa in den Fällen des § 29 Abs. -
Seite 30 – 20190816.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…haben, ist diesem Erfordernis dadurch Rechnung getragen, dass die genannten Regelungen des Aufenthaltsgesetzes Der Ausländer hat allerdings die Möglichkeit, geringere als die gesetzlich vorgegebenen Absetzbeträge Soweit erforderlich ist die Bundesagentur zu beteiligen und die Zustimmung zur Beschäftigung einzuholen Nicht erforderlich ist die Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit etwa in den Fällen des § 29 Abs. -
Seite 30 – 20200106.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…haben, ist diesem Erfordernis dadurch Rechnung getragen, dass die genannten Regelungen des Aufenthaltsgesetzes Der Ausländer hat allerdings die Möglichkeit, geringere als die gesetzlich vorgegebenen Absetzbeträge Soweit erforderlich ist die Bundesagentur zu beteiligen und die Zustimmung zur Beschäftigung einzuholen Nicht erforderlich ist die Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit etwa in den Fällen des § 29 Abs. -
Seite 30 – 20200304.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…haben, ist diesem Erfordernis dadurch Rechnung getragen, dass die genannten Regelungen des Aufenthaltsgesetzes Der Ausländer hat allerdings die Möglichkeit, geringere als die gesetzlich vorgegebenen Absetzbeträge Soweit erforderlich ist die Bundesagentur zu beteiligen und die Zustimmung zur Beschäftigung einzuholen Nicht erforderlich ist die Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit etwa in den Fällen des § 29 Abs. -
Seite 30 – 20170808.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…haben, ist diesem Erfordernis dadurch Rechnung getragen, dass die genannten Regelungen des Aufenthaltsgesetzes Der Ausländer hat allerdings die Möglichkeit, geringere als die gesetzlich vorgegebenen Absetzbeträge Soweit erforderlich ist die Bundesagentur zu beteiligen und die Zustimmung zur Beschäftigung einzuholen Nicht erforderlich ist die Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit etwa in den Fällen des § 29 Abs. -
Seite 30 – 20170320.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…haben, ist diesem Erfordernis dadurch Rechnung getragen, dass die genannten Regelungen des Aufenthaltsgesetzes Der Ausländer hat allerdings die Möglichkeit, geringere als die gesetzlich vorgegebenen Absetzbeträge Soweit erforderlich ist die Bundesagentur zu beteiligen und die Zustimmung zur Beschäftigung einzuholen Nicht erforderlich ist die Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit etwa in den Fällen des § 29 Abs. -
Seite 31 – 20160805.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Soweit erforderlich ist die Bundesagentur zu beteiligen und die Zustimmung zur Beschäftigung einzuholen Nicht erforderlich ist die Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit etwa in den Fällen des § 29 Abs. entrichten sind, wenn der Familiennachzug abgeschlossen ist und die familiäre Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet -
Seite 31 – 20161107.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Soweit erforderlich ist die Bundesagentur zu beteiligen und die Zustimmung zur Beschäftigung einzuholen Nicht erforderlich ist die Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit etwa in den Fällen des § 29 Abs. entrichten sind, wenn der Familiennachzug abgeschlossen ist und die familiäre Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet -
Seite 31 – 20160912.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Soweit erforderlich ist die Bundesagentur zu beteiligen und die Zustimmung zur Beschäftigung einzuholen Nicht erforderlich ist die Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit etwa in den Fällen des § 29 Abs. entrichten sind, wenn der Familiennachzug abgeschlossen ist und die familiäre Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet -
Seite 31 – 20161228.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Soweit erforderlich ist die Bundesagentur zu beteiligen und die Zustimmung zur Beschäftigung einzuholen Nicht erforderlich ist die Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit etwa in den Fällen des § 29 Abs. entrichten sind, wenn der Familiennachzug abgeschlossen ist und die familiäre Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet -
Seite 31 – 20161205.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Soweit erforderlich ist die Bundesagentur zu beteiligen und die Zustimmung zur Beschäftigung einzuholen Nicht erforderlich ist die Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit etwa in den Fällen des § 29 Abs. entrichten sind, wenn der Familiennachzug abgeschlossen ist und die familiäre Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet -
Seite 33 – 20180430.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Senats des OVG – folgendes: Bei Wohnungen muss gemäß § 7 Wohnungsaufsichtsgesetz für jede Person eine anderen Gemeinschaftsunterkünften (z.B. in der Motardstraße in Berlin- Spandau) ist angemessen, vorausgesetzt des § 2 Abs. 5 zählen 22 EU-Mitgliedsstaaten, die drei EWR-Staaten sowie die Schweiz: Belgien, Bundesrepublik Es sind ausweislich der Gesetzesbegründung in Ausnahmen auch alternative Nachweise, etwa eine Auskunft Mit der Ergänzung des Absatz 7 durch das Gesetz zur Verbesserung der Rechte von international Schutzberechtigten -
Seite 21 – 20170808.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Versicherungsschutz ist immer im Basistarif der Privaten Krankenversicherungen auszugehen, sowie wenn die Bundesanstalt Versicherungsunternehmen bestätigt hat, dass es auf der Grundlage des jeweiligen Versicherungsvertrages die gesetzlichen AufenthG auszugehen, auch wenn der Versicherungsschutz ansonsten nach Art und dem Umfang dem der gesetzlichen Krankenversicherung nachgewiesen wird, dass ein Versicherungsvertrag besteht, der nach Art und Umfang dem der gesetzlichen eine zeitliche Begrenzung bestimmt ist, bedarf es keiner privaten Krankenversicherung, die die gesetzlichen -
Seite 21 – 20170320.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Versicherungsschutz ist immer im Basistarif der Privaten Krankenversicherungen auszugehen, sowie wenn die Bundesanstalt Versicherungsunternehmen bestätigt hat, dass es auf der Grundlage des jeweiligen Versicherungsvertrages die gesetzlichen AufenthG auszugehen, auch wenn der Versicherungsschutz ansonsten nach Art und dem Umfang dem der gesetzlichen Krankenversicherung nachgewiesen wird, dass ein Versicherungsvertrag besteht, der nach Art und Umfang dem der gesetzlichen eine zeitliche Begrenzung bestimmt ist, bedarf es keiner privaten Krankenversicherung, die die gesetzlichen -
Seite 21 – 20170801.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Versicherungsschutz ist immer im Basistarif der Privaten Krankenversicherungen auszugehen, sowie wenn die Bundesanstalt Versicherungsunternehmen bestätigt hat, dass es auf der Grundlage des jeweiligen Versicherungsvertrages die gesetzlichen AufenthG auszugehen, auch wenn der Versicherungsschutz ansonsten nach Art und dem Umfang dem der gesetzlichen Krankenversicherung nachgewiesen wird, dass ein Versicherungsvertrag besteht, der nach Art und Umfang dem der gesetzlichen eine zeitliche Begrenzung bestimmt ist, bedarf es keiner privaten Krankenversicherung, die die gesetzlichen -
Seite 21 – 20170601.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Versicherungsschutz ist immer im Basistarif der Privaten Krankenversicherungen auszugehen, sowie wenn die Bundesanstalt Versicherungsunternehmen bestätigt hat, dass es auf der Grundlage des jeweiligen Versicherungsvertrages die gesetzlichen AufenthG auszugehen, auch wenn der Versicherungsschutz ansonsten nach Art und dem Umfang dem der gesetzlichen Krankenversicherung nachgewiesen wird, dass ein Versicherungsvertrag besteht, der nach Art und Umfang dem der gesetzlichen eine zeitliche Begrenzung bestimmt ist, bedarf es keiner privaten Krankenversicherung, die die gesetzlichen -
Seite 20 – 20151103.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…einerseits der oder die Arbeitgeber bei einem vorsätzlichen oder fahrlässigen Verstoß gegen die gesetzlich Prüfungsbericht sollte grundsätzlich mit einem Rundstempel versehen sein (so Verlautbarung der Bundessteuerberaterkammer Dabei ist der Bezug einer Alters- oder Erwerbsunfähigenrente eines Leistungsträgers im Bundesgebiet zur So erhalten gesetzlich Rentenversicherte, die das 27. -
Seite 20 – 20151203.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…einerseits der oder die Arbeitgeber bei einem vorsätzlichen oder fahrlässigen Verstoß gegen die gesetzlich Prüfungsbericht sollte grundsätzlich mit einem Rundstempel versehen sein (so Verlautbarung der Bundessteuerberaterkammer Dabei ist der Bezug einer Alters- oder Erwerbsunfähigenrente eines Leistungsträgers im Bundesgebiet zur So erhalten gesetzlich Rentenversicherte, die das 27. -
Seite 19 – 20150824.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…einerseits der oder die Arbeitgeber bei einem vorsätzlichen oder fahrlässigen Verstoß gegen die gesetzlich Prüfungsbericht sollte grundsätzlich mit einem Rundstempel versehen sein (so Verlautbarung der Bundessteuerberaterkammer Dabei ist der Bezug einer Alters- oder Erwerbsunfähigenrente eines Leistungsträgers im Bundesgebiet zur So erhalten gesetzlich Rentenversicherte, die das 27. -
Seite 19 – 20180319.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…gerechtfertigt sein, dass der Ausländer während der voraussichtlichen Dauer seines Aufenthaltes im Bundesgebiet Sicherung seines Lebensunterhaltes, d.h. auf Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch eines oder mehrere Arbeitsverhältnisse gesichert werden kann, die insgesamt die gemäß § 3 ArbZG (Arbeitszeitgesetz einerseits der oder die Arbeitgeber bei einem vorsätzlichen oder fahrlässigen Verstoß gegen die gesetzlich Merke: Nur punktuelle Verstöße gegen die gesetzlich zulässige Höchstarbeitszeit führen nicht dazu, dass -
Seite 153 – 20150529.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Eine solche Bevorzugung durch eine Verwaltungsvorschrift, kann nur in dem gesetzlich gesteckten Rahmen Absolvent einer staatlich anerkannten Hochschule oder vergleichbaren Ausbildungseinrichtung im Bundesgebiet Abschluss an einer staatlich anerkannten Hochschule oder vergleichbaren Ausbildungseinrichtung im Bundesgebiet Alt. auch, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für die Erteilung eines Titels nach § 18 bzw. § 20 AufenthG -
Seite 118 – 20151015.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…erfolgen soll oder wenn nicht die Eltern des ausländischen Schülers, sondern nur andere Verwandte im Bundesgebiet Durch das Gesetz zur Verbesserung der Rechte von international Schutzberechtigten und ausländischen Arbeitnehmern ist ausweislich der Gesetzesbegründung klargestellt worden, dass die Aufenthaltserlaubnis gem. § 16 Voraussetzung ist also entweder ein zusammenhängender längerer Aufenthalt von Schülern im Bundesgebiet -
Seite 624 – 20171211.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Aufenthalte § 55 Abs. 3 AsylVfG, wonach solche Zeiten nur bei einer positiven Entscheidung des Bundesamts Mit dem Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung wird im neu hinzugefügten die Richtlinie 2003/86/EG den Nachzug zu Drittstaatsangehörigen, deren Vorschriften einzig im Aufenthaltsgesetz umgesetzt werden). Daueraufenthaltsrechts-EU wird klargestellt, dass in diesen Fällen die einschlägigen Regelungen des Aufenthaltsgesetzes -
Seite 621 – 20171023.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Aufenthalte § 55 Abs. 3 AsylVfG, wonach solche Zeiten nur bei einer positiven Entscheidung des Bundesamts Mit dem Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung wird im neu hinzugefügten die Richtlinie 2003/86/EG den Nachzug zu Drittstaatsangehörigen, deren Vorschriften einzig im Aufenthaltsgesetz umgesetzt werden). Daueraufenthaltsrechts-EU wird klargestellt, dass in diesen Fällen die einschlägigen Regelungen des Aufenthaltsgesetzes -
Seite 132 – 20181127.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…während der Studienbewerbung ein Wechsel des Aufenthaltszweckes ausgeschlossen, sofern nicht ein gesetzlicher steht, weil der Betroffene im Rahmen des § 41 AufenthV einen erforderlichen Aufenthaltstitel im Bundesgebiet Der Gesetzgeber hat diesen Gedanken über § 16 Abs. 11 in das Aufenthaltsgesetz überführt. Beantragung der Aufenthaltserlaubnis Bezüglich der Möglichkeit eine Aufenthaltserlaubnis nach Abs. 9 im Bundesgebiet
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- Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (6148)
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