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Seite 772 – 20181127.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…der rumänischen Staatsangehörigkeit (20.07.2005) Die rumänische Regierung hatte gegenüber der Bundesregierung besitzt oder eine schriftliche Einbürgerungszusicherung vorweisen kann oder eine AGen für die Bundesrepublik -
Seite 776 – 20190708.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…der rumänischen Staatsangehörigkeit (20.07.2005) Die rumänische Regierung hatte gegenüber der Bundesregierung besitzt oder eine schriftliche Einbürgerungszusicherung vorweisen kann oder eine AGen für die Bundesrepublik -
Seite 776 – 20190816.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…der rumänischen Staatsangehörigkeit (20.07.2005) Die rumänische Regierung hatte gegenüber der Bundesregierung besitzt oder eine schriftliche Einbürgerungszusicherung vorweisen kann oder eine AGen für die Bundesrepublik -
Seite 770 – 20181022.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…der rumänischen Staatsangehörigkeit (20.07.2005) Die rumänische Regierung hatte gegenüber der Bundesregierung besitzt oder eine schriftliche Einbürgerungszusicherung vorweisen kann oder eine AGen für die Bundesrepublik -
Seite 785 – 20191129.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…der rumänischen Staatsangehörigkeit (20.07.2005) Die rumänische Regierung hatte gegenüber der Bundesregierung besitzt oder eine schriftliche Einbürgerungszusicherung vorweisen kann oder eine AGen für die Bundesrepublik -
Seite 39 – 20200304.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…seinem Einleitungssatz den allgemeinen Grundsatz auf, dass Ausländer für Einreise und Aufenthalt im Bundesgebiet Allerdings ist der Gesetzgeber des Zuwanderungsgesetzes davon ausgegangen, dass ein Befreiungstatbestand für eine Niederlassungserlaubnis nach § 9 auf Zeiten beruft, in denen er sich als Deutscher im Bundesgebiet -
Seite 53 – 20190708.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Visum verlängert werden) c) Visum wurde nicht voll ausgenutzt Visuminhaber ist verspätet in die Bundesrepublik 90 Tage in einem Zeittraum von 180 Tagen von dem Tag der ersten Einreise an verlängert werden, vorausgesetzt Bei Beschränkung des C-Visums auf die Bundesrepublik Deutschland ist das Länderkennzeichen "DE" einzutragen -
Seite 53 – 20190311.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Visum verlängert werden) c) Visum wurde nicht voll ausgenutzt Visuminhaber ist verspätet in die Bundesrepublik 90 Tage in einem Zeittraum von 180 Tagen von dem Tag der ersten Einreise an verlängert werden, vorausgesetzt Bei Beschränkung des C-Visums auf die Bundesrepublik Deutschland ist das Länderkennzeichen "DE" einzutragen -
Seite 53 – 20191129.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Visum verlängert werden) c) Visum wurde nicht voll ausgenutzt Visuminhaber ist verspätet in die Bundesrepublik 90 Tage in einem Zeittraum von 180 Tagen von dem Tag der ersten Einreise an verlängert werden, vorausgesetzt Bei Beschränkung des C-Visums auf die Bundesrepublik Deutschland ist das Länderkennzeichen "DE" einzutragen -
Seite 53 – 20190823.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Visum verlängert werden) c) Visum wurde nicht voll ausgenutzt Visuminhaber ist verspätet in die Bundesrepublik 90 Tage in einem Zeittraum von 180 Tagen von dem Tag der ersten Einreise an verlängert werden, vorausgesetzt Bei Beschränkung des C-Visums auf die Bundesrepublik Deutschland ist das Länderkennzeichen "DE" einzutragen -
Seite 53 – 20190816.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Visum verlängert werden) c) Visum wurde nicht voll ausgenutzt Visuminhaber ist verspätet in die Bundesrepublik 90 Tage in einem Zeittraum von 180 Tagen von dem Tag der ersten Einreise an verlängert werden, vorausgesetzt Bei Beschränkung des C-Visums auf die Bundesrepublik Deutschland ist das Länderkennzeichen "DE" einzutragen -
Seite 45 – 20160912.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Ausland erloschen ist, und der sich zum Zeitpunkt des Erlöschens des Titels fünf Jahre rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten hat und sich im Bundesgebiet in einer Ausbildung befindet, die zu einem anerkannten schulischen Ausführungen zu § 2 Abs. 3) sowie die Möglichkeit einer spezialgesetzlichen Ausnahmeregelung zu prüfen -
Seite 45 – 20160805.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Ausland erloschen ist, und der sich zum Zeitpunkt des Erlöschens des Titels fünf Jahre rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten hat und sich im Bundesgebiet in einer Ausbildung befindet, die zu einem anerkannten schulischen Ausführungen zu § 2 Abs. 3) sowie die Möglichkeit einer spezialgesetzlichen Ausnahmeregelung zu prüfen -
Seite 39 – 20161107.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…seinem Einleitungssatz den allgemeinen Grundsatz auf, dass Ausländer für Einreise und Aufenthalt im Bundesgebiet Allerdings ist der Gesetzgeber des Zuwanderungsgesetzes davon ausgegangen, dass ein Befreiungstatbestand für eine Niederlassungserlaubnis nach § 9 auf Zeiten beruft, in denen er sich als Deutscher im Bundesgebiet -
Seite 39 – 20161228.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…seinem Einleitungssatz den allgemeinen Grundsatz auf, dass Ausländer für Einreise und Aufenthalt im Bundesgebiet Allerdings ist der Gesetzgeber des Zuwanderungsgesetzes davon ausgegangen, dass ein Befreiungstatbestand für eine Niederlassungserlaubnis nach § 9 auf Zeiten beruft, in denen er sich als Deutscher im Bundesgebiet -
Seite 39 – 20161205.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…seinem Einleitungssatz den allgemeinen Grundsatz auf, dass Ausländer für Einreise und Aufenthalt im Bundesgebiet Allerdings ist der Gesetzgeber des Zuwanderungsgesetzes davon ausgegangen, dass ein Befreiungstatbestand für eine Niederlassungserlaubnis nach § 9 auf Zeiten beruft, in denen er sich als Deutscher im Bundesgebiet -
Seite 62 – 20190816.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Verfahrenshinweise der Ausländerbehörde Berlin einem Studium - weitere drei Monate im Bundesgebiet und keine nachvollziehbare Betreuungsleistung darlegt bzw. voraussichtlich einer Erwerbstätigkeit im Bundesgebiet Allgemeines Das Aufenthaltsgesetz sieht für die Geltungsdauer von Aufenthaltserlaubnissen grundsätzlich -
Seite 64 – 20200106.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Verfahrenshinweise zum Aufenthalt in Berlin einem Studium - weitere drei Monate im Bundesgebiet und/oder keine nachvollziehbare Betreuungsleistung darlegt bzw. voraussichtlich einer Erwerbstätigkeit im Bundesgebiet Allgemeines Das Aufenthaltsgesetz sieht für die Geltungsdauer von Aufenthaltserlaubnissen grundsätzlich -
Seite 62 – 20190708.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Verfahrenshinweise der Ausländerbehörde Berlin einem Studium - weitere drei Monate im Bundesgebiet und keine nachvollziehbare Betreuungsleistung darlegt bzw. voraussichtlich einer Erwerbstätigkeit im Bundesgebiet Allgemeines Das Aufenthaltsgesetz sieht für die Geltungsdauer von Aufenthaltserlaubnissen grundsätzlich -
Seite 62 – 20191129.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Verfahrenshinweise der Ausländerbehörde Berlin einem Studium - weitere drei Monate im Bundesgebiet und keine nachvollziehbare Betreuungsleistung darlegt bzw. voraussichtlich einer Erwerbstätigkeit im Bundesgebiet Allgemeines Das Aufenthaltsgesetz sieht für die Geltungsdauer von Aufenthaltserlaubnissen grundsätzlich -
Seite 62 – 20190823.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Verfahrenshinweise der Ausländerbehörde Berlin einem Studium - weitere drei Monate im Bundesgebiet und keine nachvollziehbare Betreuungsleistung darlegt bzw. voraussichtlich einer Erwerbstätigkeit im Bundesgebiet Allgemeines Das Aufenthaltsgesetz sieht für die Geltungsdauer von Aufenthaltserlaubnissen grundsätzlich -
Seite 73 – 20150529.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Leistung von 60 Beiträgen Mindestvoraussetzung dafür, dass überhaupt Ansprüche aus Leistungen aus der gesetzlichen Sozialversicherungsabkommen Die Bundesrepublik Deutschland hat mit folgenden Ländern bzw. öffentliche Sicherheit und Ordnung mit der Dauer des Aufenthalts und den sonstigen Bindungen im Bundesgebiet -
Seite 117 – 20180319.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…der Ausländer nachweisen, dass sein gewöhnlicher Aufenthalt trotz eines Studiums in einem anderen Bundesland zusätzlich belegen können, dass er trotz seines Aufenthalts in Berlin sein Studium in dem anderen Bundesland Dabei wurden in den Absätzen 1 und 5 die Vorgaben der REST-Richtlinie der EU umgesetzt sowie in den Absätzen -
Seite 117 – 20190823.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…der Ausländer nachweisen, dass sein gewöhnlicher Aufenthalt trotz eines Studiums in einem anderen Bundesland zusätzlich belegen können, dass er trotz seines Aufenthalts in Berlin sein Studium in dem anderen Bundesland Dabei wurden in den Absätzen 1 und 5 die Vorgaben der REST-Richtlinie der EU umgesetzt sowie in den Absätzen -
Seite 117 – 20181127.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…der Ausländer nachweisen, dass sein gewöhnlicher Aufenthalt trotz eines Studiums in einem anderen Bundesland zusätzlich belegen können, dass er trotz seines Aufenthalts in Berlin sein Studium in dem anderen Bundesland Dabei wurden in den Absätzen 1 und 5 die Vorgaben der REST-Richtlinie der EU umgesetzt sowie in den Absätzen
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