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Seite 351 – 20180319.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Ob ein Grund für das Verlassen des Bundesgebietes seiner Natur nach nur vorübergehend ist, beurteilt sich nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht nach dem Willen des Ausländers, sondern Darüber hinaus hatte das Bundesverwaltungsgericht in der zitierten Entscheidung ausgeführt, dass ein Ausländer, der die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Aufenthalt im Bundesgebiet grundsätzlich erfüllt Der Gesetzgeber hat das Problem der Anrechnung von Aufenthaltszeiten außerhalb des Bundesgebietes im -
Seite 361 – 20190823.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Ob ein Grund für das Verlassen des Bundesgebietes seiner Natur nach nur vorübergehend ist, beurteilt sich nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht nach dem Willen des Ausländers, sondern Darüber hinaus hatte das Bundesverwaltungsgericht in der zitierten Entscheidung ausgeführt, dass ein Ausländer, der die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Aufenthalt im Bundesgebiet grundsätzlich erfüllt Der Gesetzgeber hat das Problem der Anrechnung von Aufenthaltszeiten außerhalb des Bundesgebietes im -
Seite 359 – 20181127.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Ob ein Grund für das Verlassen des Bundesgebietes seiner Natur nach nur vorübergehend ist, beurteilt sich nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht nach dem Willen des Ausländers, sondern Darüber hinaus hatte das Bundesverwaltungsgericht in der zitierten Entscheidung ausgeführt, dass ein Ausländer, der die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Aufenthalt im Bundesgebiet grundsätzlich erfüllt Der Gesetzgeber hat das Problem der Anrechnung von Aufenthaltszeiten außerhalb des Bundesgebietes im -
Seite 360 – 20190708.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Ob ein Grund für das Verlassen des Bundesgebietes seiner Natur nach nur vorübergehend ist, beurteilt sich nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht nach dem Willen des Ausländers, sondern Darüber hinaus hatte das Bundesverwaltungsgericht in der zitierten Entscheidung ausgeführt, dass ein Ausländer, der die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Aufenthalt im Bundesgebiet grundsätzlich erfüllt Der Gesetzgeber hat das Problem der Anrechnung von Aufenthaltszeiten außerhalb des Bundesgebietes im -
Seite 366 – 20200106.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Ob ein Grund für das Verlassen des Bundesgebietes seiner Natur nach nur vorübergehend ist, beurteilt sich nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht nach dem Willen des Ausländers, sondern Darüber hinaus hatte das Bundesverwaltungsgericht in der zitierten Entscheidung ausgeführt, dass ein Ausländer, der die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Aufenthalt im Bundesgebiet grundsätzlich erfüllt Der Gesetzgeber hat das Problem der Anrechnung von Aufenthaltszeiten außerhalb des Bundesgebietes im -
Seite 362 – 20191129.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Ob ein Grund für das Verlassen des Bundesgebietes seiner Natur nach nur vorübergehend ist, beurteilt sich nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht nach dem Willen des Ausländers, sondern Darüber hinaus hatte das Bundesverwaltungsgericht in der zitierten Entscheidung ausgeführt, dass ein Ausländer, der die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Aufenthalt im Bundesgebiet grundsätzlich erfüllt Der Gesetzgeber hat das Problem der Anrechnung von Aufenthaltszeiten außerhalb des Bundesgebietes im -
Seite 362 – 20190311.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Ob ein Grund für das Verlassen des Bundesgebietes seiner Natur nach nur vorübergehend ist, beurteilt sich nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht nach dem Willen des Ausländers, sondern Darüber hinaus hatte das Bundesverwaltungsgericht in der zitierten Entscheidung ausgeführt, dass ein Ausländer, der die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Aufenthalt im Bundesgebiet grundsätzlich erfüllt Der Gesetzgeber hat das Problem der Anrechnung von Aufenthaltszeiten außerhalb des Bundesgebietes im -
Seite 362 – 20180801.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Ob ein Grund für das Verlassen des Bundesgebietes seiner Natur nach nur vorübergehend ist, beurteilt sich nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht nach dem Willen des Ausländers, sondern Darüber hinaus hatte das Bundesverwaltungsgericht in der zitierten Entscheidung ausgeführt, dass ein Ausländer, der die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Aufenthalt im Bundesgebiet grundsätzlich erfüllt Der Gesetzgeber hat das Problem der Anrechnung von Aufenthaltszeiten außerhalb des Bundesgebietes im -
Seite 357 – 20181022.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Ob ein Grund für das Verlassen des Bundesgebietes seiner Natur nach nur vorübergehend ist, beurteilt sich nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht nach dem Willen des Ausländers, sondern Darüber hinaus hatte das Bundesverwaltungsgericht in der zitierten Entscheidung ausgeführt, dass ein Ausländer, der die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Aufenthalt im Bundesgebiet grundsätzlich erfüllt Der Gesetzgeber hat das Problem der Anrechnung von Aufenthaltszeiten außerhalb des Bundesgebietes im -
Seite 350 – 20180430.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Ob ein Grund für das Verlassen des Bundesgebietes seiner Natur nach nur vorübergehend ist, beurteilt sich nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht nach dem Willen des Ausländers, sondern Darüber hinaus hatte das Bundesverwaltungsgericht in der zitierten Entscheidung ausgeführt, dass ein Ausländer, der die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Aufenthalt im Bundesgebiet grundsätzlich erfüllt Der Gesetzgeber hat das Problem der Anrechnung von Aufenthaltszeiten außerhalb des Bundesgebietes im -
Seite 391 – 20200304.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Ob ein Grund für das Verlassen des Bundesgebietes seiner Natur nach nur vorübergehend ist, beurteilt sich nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht nach dem Willen des Ausländers, sondern Darüber hinaus hatte das Bundesverwaltungsgericht in der zitierten Entscheidung ausgeführt, dass ein Ausländer, der die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Aufenthalt im Bundesgebiet grundsätzlich erfüllt Der Gesetzgeber hat das Problem der Anrechnung von Aufenthaltszeiten außerhalb des Bundesgebietes im -
Seite 343 – 20150529.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Einreise in das Bundesgebiet befristet (§ 61 Abs. 1b; näheres unter A.61.1b.). Ausländers gem. § 61 Abs. 1 c längerfristig räumlich beschränkt auf das andere Bundesland ist oder der Die Erteilung einer solchen Zweitduldung an einen in einem anderen Bundesland bereits geduldeten Ausländer Vorsprechende Geduldete aus anderen Bundesländern sind daher mit ihren Anliegen an die örtlich zuständige Beachte: Regelungen zur örtlichen Zuständigkeit anderer Bundesländer stellen teilweise nicht auf den -
Seite 348 – 20151015.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Einreise in das Bundesgebiet befristet (§ 61 Abs. 1b; näheres unter A.61.1b.). Ausländers gem. § 61 Abs. 1 c längerfristig räumlich beschränkt auf das andere Bundesland ist oder der Die Erteilung einer solchen Zweitduldung an einen in einem anderen Bundesland bereits geduldeten Ausländer Vorsprechende Geduldete aus anderen Bundesländern sind daher mit ihren Anliegen an die örtlich zuständige Beachte: Regelungen zur örtlichen Zuständigkeit anderer Bundesländer stellen teilweise nicht auf den -
Seite 347 – 20150824.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Einreise in das Bundesgebiet befristet (§ 61 Abs. 1b; näheres unter A.61.1b.). Ausländers gem. § 61 Abs. 1 c längerfristig räumlich beschränkt auf das andere Bundesland ist oder der Die Erteilung einer solchen Zweitduldung an einen in einem anderen Bundesland bereits geduldeten Ausländer Vorsprechende Geduldete aus anderen Bundesländern sind daher mit ihren Anliegen an die örtlich zuständige Beachte: Regelungen zur örtlichen Zuständigkeit anderer Bundesländer stellen teilweise nicht auf den -
Seite 338 – 20150303.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Einreise in das Bundesgebiet befristet (§ 61 Abs. 1b; näheres unter A.61.1b.). für die frühere Regelung, die jungen Geduldeten die Teilnahme an Klassen- und Jugendreisen im Bundesgebiet Ausländers gem. § 61 Abs. 1 c längerfristig räumlich beschränkt auf das andere Bundesland ist oder der Die Erteilung einer solchen Zweitduldung an einen in einem anderen Bundesland bereits geduldeten Ausländer Vorsprechende Geduldete aus anderen Bundesländern sind daher mit ihren Anliegen an die örtlich zuständige -
Seite 565 – 20170801.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Verlängerung der Aufenthaltstitel die Gebühren zu erlassen: Praktikanten, die auf Einladung der Bundesregierung einem von deutschen Stellen gewährten Stipendium eine berufliche Aus- und Fortbildung in der Bundesrepublik (JFDG) oder Freiwilliges ökologisches Jahr (§ 4 JFDG) Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst Lehrer aus Übersee, die auf Einladung deutscher öffentlicher Stellen einen Studienaufenthalt in der Bundesrepublik Mitarbeiter der Vertretung Taipeh in der Bundesrepublik Deutschland sowie deren Ehegatten und minderjährigen -
Seite 570 – 20171023.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Verlängerung der Aufenthaltstitel die Gebühren zu erlassen: Praktikanten, die auf Einladung der Bundesregierung einem von deutschen Stellen gewährten Stipendium eine berufliche Aus- und Fortbildung in der Bundesrepublik (JFDG) oder Freiwilliges ökologisches Jahr (§ 4 JFDG) Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst Lehrer aus Übersee, die auf Einladung deutscher öffentlicher Stellen einen Studienaufenthalt in der Bundesrepublik Mitarbeiter der Vertretung Taipeh in der Bundesrepublik Deutschland sowie deren Ehegatten und minderjährigen -
Seite 565 – 20170808.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Verlängerung der Aufenthaltstitel die Gebühren zu erlassen: Praktikanten, die auf Einladung der Bundesregierung einem von deutschen Stellen gewährten Stipendium eine berufliche Aus- und Fortbildung in der Bundesrepublik (JFDG) oder Freiwilliges ökologisches Jahr (§ 4 JFDG) Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst Lehrer aus Übersee, die auf Einladung deutscher öffentlicher Stellen einen Studienaufenthalt in der Bundesrepublik Mitarbeiter der Vertretung Taipeh in der Bundesrepublik Deutschland sowie deren Ehegatten und minderjährigen -
Seite 314 – 20170601.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Ob ein Grund für das Verlassen des Bundesgebietes seiner Natur nach nur vorübergehend ist, beurteilt sich nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht nach dem Willen des Ausländers, sondern Darüber hinaus hatte das Bundesverwaltungsgericht in der zitierten Entscheidung ausgeführt, dass ein Ausländer, der die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Aufenthalt im Bundesgebiet grundsätzlich erfüllt Der Gesetzgeber hat das Problem der Anrechnung von Aufenthaltszeiten außerhalb des Bundesgebietes im -
Seite 313 – 20170320.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Ob ein Grund für das Verlassen des Bundesgebietes seiner Natur nach nur vorübergehend ist, beurteilt sich nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht nach dem Willen des Ausländers, sondern Darüber hinaus hatte das Bundesverwaltungsgericht in der zitierten Entscheidung ausgeführt, dass ein Ausländer, der die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Aufenthalt im Bundesgebiet grundsätzlich erfüllt Der Gesetzgeber hat das Problem der Anrechnung von Aufenthaltszeiten außerhalb des Bundesgebietes im -
Seite 94 – 20171211.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Einreise- und Aufenthaltsverbot durch das BAMF Nach § 11 Abs. 7 besteht die Möglichkeit, dass das Bundesamt In diesen Fällen ist das Bundesamt auch für die Entscheidungen über die Sperrfrist und ggf. über dessen Für die Anordnung ist es nicht erforderlich, dass der Bescheid des Bundesamtes bereits bestandskräftig erfordern (Nr. 11.2.5, S. 2 AufenthG-VwV) oder wenn das Betreten des Bundesgebiets für den Ausländer Bundesgebiet einreist. -
Seite 317 – 20160912.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Dabei ist auch unerheblich, wenn beabsichtigt ist, dass der Ausländer weiterhin die Ferienzeit im Bundesgebiet Eltern ggf. die spätere Fortsetzung der Ausbildung oder die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit im Bundesgebiet insoweit, dass der Zweck des Auslandsaufenthalts eine nicht nur vorübergehende Abwesenheit vom Bundesgebiet Ob ein Grund für das Verlassen des Bundesgebietes seiner Natur nach nur vorübergehend ist, beurteilt Darüber hinaus hatte das Bundesverwaltungsgericht in der zitierten Entscheidung ausgeführt, dass ein -
Seite 301 – 20160105.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Dabei ist auch unerheblich, wenn beabsichtigt ist, dass der Ausländer weiterhin die Ferienzeit im Bundesgebiet Eltern ggf. die spätere Fortsetzung der Ausbildung oder die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit im Bundesgebiet insoweit, dass der Zweck des Auslandsaufenthalts eine nicht nur vorübergehende Abwesenheit vom Bundesgebiet Ob ein Grund für das Verlassen des Bundesgebietes seiner Natur nach nur vorübergehend ist, beurteilt Darüber hinaus hatte das Bundesverwaltungsgericht in der zitierten Entscheidung ausgeführt, dass ein -
Seite 300 – 20150529.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Dabei ist auch unerheblich, wenn beabsichtigt ist, dass der Ausländer weiterhin die Ferienzeit im Bundesgebiet Eltern ggf. die spätere Fortsetzung der Ausbildung oder die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit im Bundesgebiet insoweit, dass der Zweck des Auslandsaufenthalts eine nicht nur vorübergehende Abwesenheit vom Bundesgebiet Ob ein Grund für das Verlassen des Bundesgebietes seiner Natur nach nur vorübergehend ist, beurteilt Darüber hinaus hatte das Bundesverwaltungsgericht in der zitierten Entscheidung ausgeführt, dass ein -
Seite 295 – 20150303.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Dabei ist auch unerheblich, wenn beabsichtigt ist, dass der Ausländer weiterhin die Ferienzeit im Bundesgebiet Eltern ggf. die spätere Fortsetzung der Ausbildung oder die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit im Bundesgebiet insoweit, dass der Zweck des Auslandsaufenthalts eine nicht nur vorübergehende Abwesenheit vom Bundesgebiet Ob ein Grund für das Verlassen des Bundesgebietes seiner Natur nach nur vorübergehend ist, beurteilt Darüber hinaus hatte das Bundesverwaltungsgericht in der zitierten Entscheidung ausgeführt, dass ein
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