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Seite 99 – 20190708.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Verfahrenshinweise der Ausländerbehörde Berlin 06.08.2016 erteilt wurden, gilt die folgende bisherige Zum jeweiligen Anwendungsbereich von § 12 Abs. 2 und § 12a vgl. folgende Übersicht: Dieses PDF wurde -
Seite 39 – 20180319.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Ausländer die Voraussetzungen von zwei oder mehr Erteilungsgrundlagen mit jeweils eigenständigen Rechtsfolgen als eines Titels in Betracht, ist der Betroffene entsprechend über die jeweils unterschiedlichen Rechtsfolgen Im Hinblick auf die zu erhebenden Gebühren (vgl. dazu im Folgenden) sollte im Zweifel angeraten werden , den Antrag gem. § 81 Abs. 1 auf den Titel zu beschränken, der mit der jeweils günstigsten Rechtsfolge aus einem befristeten Titel (Visum, Aufenthaltserlaubnis und Blaue Karte- EU) keine eigenständige Rechtsfolge -
Seite 39 – 20170601.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Ausländer die Voraussetzungen von zwei oder mehr Erteilungsgrundlagen mit jeweils eigenständigen Rechtsfolgen als eines Titels in Betracht, ist der Betroffene entsprechend über die jeweils unterschiedlichen Rechtsfolgen Im Hinblick auf die zu erhebenden Gebühren (vgl. dazu im Folgenden) sollte im Zweifel angeraten werden , den Antrag gem. § 81 Abs. 1 auf den Titel zu beschränken, der mit der jeweils günstigsten Rechtsfolge aus einem befristeten Titel (Visum, Aufenthaltserlaubnis und Blaue Karte- EU) keine eigenständige Rechtsfolge -
Seite 39 – 20180801.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Ausländer die Voraussetzungen von zwei oder mehr Erteilungsgrundlagen mit jeweils eigenständigen Rechtsfolgen als eines Titels in Betracht, ist der Betroffene entsprechend über die jeweils unterschiedlichen Rechtsfolgen Im Hinblick auf die zu erhebenden Gebühren (vgl. dazu im Folgenden) sollte im Zweifel angeraten werden , den Antrag gem. § 81 Abs. 1 auf den Titel zu beschränken, der mit der jeweils günstigsten Rechtsfolge aus einem befristeten Titel (Visum, Aufenthaltserlaubnis und Blaue Karte- EU) keine eigenständige Rechtsfolge -
Seite 39 – 20200106.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Ausländer die Voraussetzungen von zwei oder mehr Erteilungsgrundlagen mit jeweils eigenständigen Rechtsfolgen als eines Titels in Betracht, ist der Betroffene entsprechend über die jeweils unterschiedlichen Rechtsfolgen Im Hinblick auf die zu erhebenden Gebühren (vgl. dazu im Folgenden) sollte im Zweifel angeraten werden , den Antrag gem. § 81 Abs. 1 auf den Titel zu beschränken, der mit der jeweils günstigsten Rechtsfolge aus einem befristeten Titel (Visum, Aufenthaltserlaubnis und Blaue Karte- EU) keine eigenständige Rechtsfolge -
Seite 39 – 20170320.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Ausländer die Voraussetzungen von zwei oder mehr Erteilungsgrundlagen mit jeweils eigenständigen Rechtsfolgen als eines Titels in Betracht, ist der Betroffene entsprechend über die jeweils unterschiedlichen Rechtsfolgen Im Hinblick auf die zu erhebenden Gebühren (vgl. dazu im Folgenden) sollte im Zweifel angeraten werden , den Antrag gem. § 81 Abs. 1 auf den Titel zu beschränken, der mit der jeweils günstigsten Rechtsfolge aus einem befristeten Titel (Visum, Aufenthaltserlaubnis und Blaue Karte- EU) keine eigenständige Rechtsfolge -
Seite 39 – 20180430.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Ausländer die Voraussetzungen von zwei oder mehr Erteilungsgrundlagen mit jeweils eigenständigen Rechtsfolgen als eines Titels in Betracht, ist der Betroffene entsprechend über die jeweils unterschiedlichen Rechtsfolgen Im Hinblick auf die zu erhebenden Gebühren (vgl. dazu im Folgenden) sollte im Zweifel angeraten werden , den Antrag gem. § 81 Abs. 1 auf den Titel zu beschränken, der mit der jeweils günstigsten Rechtsfolge aus einem befristeten Titel (Visum, Aufenthaltserlaubnis und Blaue Karte- EU) keine eigenständige Rechtsfolge -
Seite 65 – 20190823.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Für diese Fallgestaltung ist folgendes zu beachten: Ist eine Aufenthaltserlaubnis gemäß § 7 Abs. 2 Satz ob überhaupt eine Rücknahme des rechtswidrigen Verwaltungsaktes, d.h. hier des Aufenthaltstitels, erfolgen . durch falsche oder unrichtige Angaben erwirkt hat oder wenn er die Rechtswidrigkeit kannte oder infolge treffen, ob die Rücknahme nur mit Wirkung für die Zukunft oder auch mit Wirkung für die Vergangenheit erfolgen Sofern die Anordnung der sofortigen Vollziehung bei der Rücknahme erfolgen soll, ist darauf zu achten -
Seite 65 – 20190708.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Für diese Fallgestaltung ist folgendes zu beachten: Ist eine Aufenthaltserlaubnis gemäß § 7 Abs. 2 Satz ob überhaupt eine Rücknahme des rechtswidrigen Verwaltungsaktes, d.h. hier des Aufenthaltstitels, erfolgen . durch falsche oder unrichtige Angaben erwirkt hat oder wenn er die Rechtswidrigkeit kannte oder infolge treffen, ob die Rücknahme nur mit Wirkung für die Zukunft oder auch mit Wirkung für die Vergangenheit erfolgen Sofern die Anordnung der sofortigen Vollziehung bei der Rücknahme erfolgen soll, ist darauf zu achten -
Seite 65 – 20190816.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Für diese Fallgestaltung ist folgendes zu beachten: Ist eine Aufenthaltserlaubnis gemäß § 7 Abs. 2 Satz ob überhaupt eine Rücknahme des rechtswidrigen Verwaltungsaktes, d.h. hier des Aufenthaltstitels, erfolgen . durch falsche oder unrichtige Angaben erwirkt hat oder wenn er die Rechtswidrigkeit kannte oder infolge treffen, ob die Rücknahme nur mit Wirkung für die Zukunft oder auch mit Wirkung für die Vergangenheit erfolgen Sofern die Anordnung der sofortigen Vollziehung bei der Rücknahme erfolgen soll, ist darauf zu achten -
Seite 67 – 20160805.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Für diese Fallgestaltung ist folgendes zu beachten: Ist eine Aufenthaltserlaubnis gemäß § 7 Abs. 2 Satz ob überhaupt eine Rücknahme des rechtswidrigen Verwaltungsaktes, d.h. hier des Aufenthaltstitels, erfolgen . durch falsche oder unrichtige Angaben erwirkt hat oder wenn er die Rechtswidrigkeit kannte oder infolge treffen, ob die Rücknahme nur mit Wirkung für die Zukunft oder auch mit Wirkung für die Vergangenheit erfolgen Sofern die Anordnung der sofortigen Vollziehung bei der Rücknahme erfolgen soll, ist darauf zu achten -
Seite 67 – 20160912.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Für diese Fallgestaltung ist folgendes zu beachten: Ist eine Aufenthaltserlaubnis gemäß § 7 Abs. 2 Satz ob überhaupt eine Rücknahme des rechtswidrigen Verwaltungsaktes, d.h. hier des Aufenthaltstitels, erfolgen . durch falsche oder unrichtige Angaben erwirkt hat oder wenn er die Rechtswidrigkeit kannte oder infolge treffen, ob die Rücknahme nur mit Wirkung für die Zukunft oder auch mit Wirkung für die Vergangenheit erfolgen Sofern die Anordnung der sofortigen Vollziehung bei der Rücknahme erfolgen soll, ist darauf zu achten -
Seite 40 – 20200304.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Ausländer die Voraussetzungen von zwei oder mehr Erteilungsgrundlagen mit jeweils eigenständigen Rechtsfolgen als eines Titels in Betracht, ist der Betroffene entsprechend über die jeweils unterschiedlichen Rechtsfolgen Im Hinblick auf die zu erhebenden Gebühren (vgl. dazu im Folgenden) sollte im Zweifel angeraten werden , den Antrag gem. § 81 Abs. 1 auf den Titel zu beschränken, der mit der jeweils günstigsten Rechtsfolge aus einem befristeten Titel (Visum, Aufenthaltserlaubnis und Blaue Karte- EU) keine eigenständige Rechtsfolge -
Seite 601 – 20151203.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…die sich in einer Krankenanstalt oder in öffentlichem Gewahrsam befinden, sind nachträglich auf die Folgen Hinweispflicht macht allerdings nur Sinn, wenn der Antragsteller die Möglichkeit hat, seine Antragstellung infolge nachträglichen Belehrung zu revidieren, ohne dass die in § 10 Abs. 3 AufenthG vorgesehenen negativen Folgen Unterschied zur Systematik bei Entscheidungen als unbeachtlich oder offensichtlich unbegründet die Rechtsfolge -
Seite 604 – 20160105.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…die sich in einer Krankenanstalt oder in öffentlichem Gewahrsam befinden, sind nachträglich auf die Folgen Hinweispflicht macht allerdings nur Sinn, wenn der Antragsteller die Möglichkeit hat, seine Antragstellung infolge nachträglichen Belehrung zu revidieren, ohne dass die in § 10 Abs. 3 AufenthG vorgesehenen negativen Folgen Unterschied zur Systematik bei Entscheidungen als unbeachtlich oder offensichtlich unbegründet die Rechtsfolge -
Seite 596 – 20150824.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…die sich in einer Krankenanstalt oder in öffentlichem Gewahrsam befinden, sind nachträglich auf die Folgen Hinweispflicht macht allerdings nur Sinn, wenn der Antragsteller die Möglichkeit hat, seine Antragstellung infolge nachträglichen Belehrung zu revidieren, ohne dass die in § 10 Abs. 3 AufenthG vorgesehenen negativen Folgen Unterschied zur Systematik bei Entscheidungen als unbeachtlich oder offensichtlich unbegründet die Rechtsfolge -
Seite 596 – 20151015.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…die sich in einer Krankenanstalt oder in öffentlichem Gewahrsam befinden, sind nachträglich auf die Folgen Hinweispflicht macht allerdings nur Sinn, wenn der Antragsteller die Möglichkeit hat, seine Antragstellung infolge nachträglichen Belehrung zu revidieren, ohne dass die in § 10 Abs. 3 AufenthG vorgesehenen negativen Folgen Unterschied zur Systematik bei Entscheidungen als unbeachtlich oder offensichtlich unbegründet die Rechtsfolge -
Seite 585 – 20150303.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…die sich in einer Krankenanstalt oder in öffentlichem Gewahrsam befinden, sind nachträglich auf die Folgen Hinweispflicht macht allerdings nur Sinn, wenn der Antragsteller die Möglichkeit hat, seine Antragstellung infolge nachträglichen Belehrung zu revidieren, ohne dass die in § 10 Abs. 3 AufenthG vorgesehenen negativen Folgen Unterschied zur Systematik bei Entscheidungen als unbeachtlich oder offensichtlich unbegründet die Rechtsfolge -
Seite 589 – 20150529.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…die sich in einer Krankenanstalt oder in öffentlichem Gewahrsam befinden, sind nachträglich auf die Folgen Hinweispflicht macht allerdings nur Sinn, wenn der Antragsteller die Möglichkeit hat, seine Antragstellung infolge nachträglichen Belehrung zu revidieren, ohne dass die in § 10 Abs. 3 AufenthG vorgesehenen negativen Folgen Unterschied zur Systematik bei Entscheidungen als unbeachtlich oder offensichtlich unbegründet die Rechtsfolge -
Seite 609 – 20160222.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…die sich in einer Krankenanstalt oder in öffentlichem Gewahrsam befinden, sind nachträglich auf die Folgen Hinweispflicht macht allerdings nur Sinn, wenn der Antragsteller die Möglichkeit hat, seine Antragstellung infolge nachträglichen Belehrung zu revidieren, ohne dass die in § 10 Abs. 3 AufenthG vorgesehenen negativen Folgen Unterschied zur Systematik bei Entscheidungen als unbeachtlich oder offensichtlich unbegründet die Rechtsfolge -
Seite 608 – 20160317.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…die sich in einer Krankenanstalt oder in öffentlichem Gewahrsam befinden, sind nachträglich auf die Folgen Hinweispflicht macht allerdings nur Sinn, wenn der Antragsteller die Möglichkeit hat, seine Antragstellung infolge nachträglichen Belehrung zu revidieren, ohne dass die in § 10 Abs. 3 AufenthG vorgesehenen negativen Folgen Unterschied zur Systematik bei Entscheidungen als unbeachtlich oder offensichtlich unbegründet die Rechtsfolge -
Seite 604 – 20151103.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…die sich in einer Krankenanstalt oder in öffentlichem Gewahrsam befinden, sind nachträglich auf die Folgen Hinweispflicht macht allerdings nur Sinn, wenn der Antragsteller die Möglichkeit hat, seine Antragstellung infolge nachträglichen Belehrung zu revidieren, ohne dass die in § 10 Abs. 3 AufenthG vorgesehenen negativen Folgen Unterschied zur Systematik bei Entscheidungen als unbeachtlich oder offensichtlich unbegründet die Rechtsfolge -
Seite 567 – 20160105.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Prüfungsreihenfolge ................................................................................. Prüfungsreihenfolge Es empfiehlt sich folgende Prüfungsreihenfolge: 1. -
Seite 567 – 20151103.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Prüfungsreihenfolge ................................................................................. Prüfungsreihenfolge Es empfiehlt sich folgende Prüfungsreihenfolge: 1. -
Seite 571 – 20160317.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Prüfungsreihenfolge ................................................................................. Prüfungsreihenfolge Es empfiehlt sich folgende Prüfungsreihenfolge: 1.
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