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Seite 58 – VwV-AuslR-IM_ABSCHNITT_B_I_28042015
Vor diesem Hintergrund ergeht folgende Anordnung gemäß § 23 Abs. 2 Aufent- haltsgesetz: 1. Straftat anzusehen sind, verurteilt worden sind; b. oder bei denen tatsächliche Anhaltspunkte die Schlussfolgerung -
Seite 94 – VwV-AuslR-IM_ABSCHNITT_B_I_28042015
Vor diesem Hintergrund ergeht folgende Anordnung gemäß § 23 Abs. 2 Aufent- haltsgesetz: 1. Für die Auswahl sollen – soweit möglich – insbesondere folgende Kriterien be- rücksichtigt werden: a. -
Seite 114 – VwV-AuslR-IM_ABSCHNITT_B_I_28042015
Asylbewerberleistungsgesetz sowie Einschränkungen bei der Erwerbstätigkeit hätte eine Asylantragstellung insbesondere zur Folge Die Ausländerbehörden werden gebeten, auf diese Rechtsfolgen rechtzeitig hinzuwei- sen. -
Seite 123 – BMI 06.08.21 Anwendungshinweise FEG
Vorliegen dieser Voraussetzungen nicht aus den eingereichten Unterlagen, muss im Zweifel die Ablehnung erfolgen eines Ausweisungsinteresses kann auch noch nach Ablauf der 20-Tages-Frist durch die Ausländerbehörde erfolgen -
Seite 78 – VwV-AuslR-IM_ABSCHNITT_B_I_28042015
Vor diesem Hintergrund ergeht folgende Anordnung gemäß § 23 Abs. 2 Aufent- haltsgesetz: 1. Für die Auswahl sollen – soweit möglich – insbesondere folgende Kriterien be- rücksichtigt werden: a. -
Seite 71 – VwV-AuslR-IM_ABSCHNITT_B_I_28042015
Vor diesem Hintergrund ergeht folgende Anordnung gemäß § 23 Abs. 2 Aufent- haltsgesetz: 1. Für die Auswahl sollen – soweit möglich – insbesondere folgende Kriterien be- rücksichtigt werden: a. -
Seite 39 – VwV-AuslR-IM_ABSCHNITT_A_-_AufenthG_2804215
November 2009 Folgendes mitgeteilt: „Neben den in Satz 8 aufgeführten Möglichkeiten des Nachweises der November 2009 Folgendes mitgeteilt: „Die Formulierung „Der Nachweis der Kenntnisse ist auch erbracht, -
Seite 42 – VwV-AuslR-IM_ABSCHNITT_C_28042015
Sind solche nicht vorhanden und muss die Unterbringung in gewöhn- lichen Haftanstalten erfolgen, so werden In diesem Fall hat jedoch eine getrennte Unterbringung von Strafgefangenen zu erfolgen. b. -
Seite 50 – BMI 29.04.21 Anwendungshinweise Umsetzung des Austrittsabkommens EU - VK
16 Absatz 4 der Richtlinie 2004/38/EG) hinaus, indem er eine Abwesenheit von höchstens fünf aufeinanderfolgenden Daueraufenthalt im Rahmen des Abkommens zu behalten, wenn sie nach einer Abwesenheit von bis zu fünf aufeinanderfolgenden -
Seite 87 – BMI 06.08.21 Anwendungshinweise FEG
Besitz einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU sind, haben die Möglichkeit, sich bis zu 24 aufeinander folgende Personen erst bei einem Aufenthalt außerhalb der Europäischen Union von mehr als 24 aufeinander folgenden -
Seite 87 – BMI 06.08.21 Anwendungshinweise FEG - Vergleich alte Fassung
und akademische FachkräfteBerufe in der Informations- und Kommunikationstechnologie an diesen Personenkreis kann grundsätzlich nur nach Zustimmung durch die Bundesagentur für Arbeit erfolgen -
Seite 109 – VwV-AuslR-IM_ABSCHNITT_B_I_28042015
Vor diesem Hintergrund ergeht folgende Anordnung gemäß § 23 Abs. 2 Aufent- haltsgesetz: 1. Für die Auswahl sollen – soweit möglich – insbesondere folgende Kriterien be- rücksichtigt werden: a. -
Seite 115 – BMI 06.08.21 Anwendungshinweise FEG - Vergleich alte Fassung
EU-Mitgliedstaates abhängig ist, ob die langfristige Mobilität allein auf der Grundlage der ICT-Karte erfolgen grundsätzlich in den Rechtsordnungen der jeweiligen EU-Mitgliedstaaten geregelt, in die die Mobilität erfolgen -
Seite 91 – VwV-AuslR-IM_ABSCHNITT_B_I_28042015
Asylbewerberleistungsgesetz sowie Einschränkungen bei der Erwerbstätigkeit hätte eine Asylantragstellung insbesondere zur Folge Die Ausländerbehörden werden gebeten, auf diese Rechtsfolgen rechtzeitig hinzuwei- sen. -
Seite 185 – VwV-AuslR-IM_ABSCHNITT_A_-_AufenthG_2804215
Der Verpflich- tungsgeber muss folgendes monatliche Nettoeinkommen nachweisen: Pfändungsfreies Monatseinkommen Die aufnehmende Familie muss folgendes monatliche Nettoeinkommen nachweisen: Pfändungsfreies Monatseinkommen -
Seite 137 – VwV-AuslR-IM_ABSCHNITT_B_I_28042015
Vor diesem Hintergrund ergeht folgende Anordnung gemäß § 23 Abs. 2 Aufent- haltsgesetz: 1. Für die Auswahl sollen – soweit möglich – insbesondere folgende Kriterien be- rücksichtigt werden: a. -
Seite 137 – BMI 06.08.21 Anwendungshinweise FEG - Vergleich alte Fassung
Absatz 6 und die bei Nichteinhaltung der Mitteilungspflicht eintretende Ordnungswidrigkeit mit der Folge .2 zu Absatz 2: Die in Absatz 2 erfolgten Änderungen haben keine inhaltlichen Änderungen zur Folge -
Seite 5 – ABSCHNITT_B_II
Das Innenministerium ordnet im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern nach § 32 AuslG folgendes Ausnahmen können in besonderen Härtefällen erfolgen: - bei Auszubildenden in anerkannten Lehrberufen -
Seite 11 – BMI 06.08.21 Anwendungshinweise FEG - Vergleich alte Fassung
Folge ist, dass bei Änderungen der Erwerbstätigkeit, wie z. Es ändert sich in der Sache am Arbeitsverhältnis nichts, wenn der Betrieb auf einen Rechtsnachfolger -
Seite 150 – VwV-AuslR-IM_ABSCHNITT_B_I_28042015
Asylbewerberleistungsgesetz sowie Einschränkungen bei der Erwerbstätigkeit hätte eine Asylantragstellung insbesondere zur Folge Die Ausländerbehörden werden gebeten, auf diese Rechtsfolgen rechtzeitig hinzuwei- sen. -
Seite 199 – BMI 06.08.21 Anwendungshinweise FEG - Vergleich alte Fassung
6.0.1 Um den hohen Bedarf an qualifizierten Beschäftigten im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie Zustimmung für eine qualifizierte Beschäftigung in Berufen auf dem Gebiet der Informations- und Kommunikationstechnologie -
Seite 25 – Anlage JuM 17.11.21 Bundesgesetzblatt 18.10.2021 Teil 1 Nr. 73
r: Reparaturkosten-Index nach Maßgabe der folgenden Tabelle: Ausstattungsgruppe Reparaturkostenfaktor -
Seite 108 – VwV-AuslR-IM_ABSCHNITT_B_I_28042015
Telefon: E-Mail: Zeichen: Datum: Vorabzustimmung zur Visumerteilung Der Erteilung eines Visums an die nachfolgend -
Seite 7 – IM 17.02.21 Hinweise zur Aufnahmeanordnung HAP Türkei
Asylbewerberleistungsgesetz sowie Einschränkungen bei der Erwerbstä- tigkeit hätte eine Asylantragstellung insbesondere zur Folge Die Ausländer- behörden werden gebeten, auf diese Rechtsfolgen rechtzeitig hinzuweisen. -
Seite 1 – BMI 17.01.22 Aufnahmeanordnung HAP Türkei mit Hinweisen des JuM
Vor diesem Hintergrund ergeht folgende Anordnung gemäß § 23 Abs. 2 AufenthG: 1. Für die Auswahl sollen – soweit möglich – insbesondere folgende Kriterien berück- sichtigt werden: a.
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