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Seite 718 – 20181022
interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…Die entsprechende Anwendung hat zur Folge, dass für die Folgeantragsteller eine Wohnverpflichtung in Für die Dauer der Prüfung des BAMF, ob ein weiteres Asylverfahren durchgeführt wird gilt folgendes: ' Asylfolgenantragstellern ist daher eine Duldung gemäß § 60a Abs. 2 S. 1 AufenthG auszustellen. Die Duldung ist mit der folgenden Nebenbestimmung zu versehen: "Erlischt bei Eintritt der Vollziehbarkeit Bundesamt ausdrücklich mitteilt, dass von Abschiebungsmaßnahmen bis zur Entscheidung über das Folgeschutzgesuch -
Seite 720 – 20181127
interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…Die entsprechende Anwendung hat zur Folge, dass für die Folgeantragsteller eine Wohnverpflichtung in Für die Dauer der Prüfung des BAMF, ob ein weiteres Asylverfahren durchgeführt wird gilt folgendes: ' Asylfolgenantragstellern ist daher eine Duldung gemäß § 60a Abs. 2 S. 1 AufenthG auszustellen. Die Duldung ist mit der folgenden Nebenbestimmung zu versehen: "Erlischt bei Eintritt der Vollziehbarkeit Bundesamt ausdrücklich mitteilt, dass von Abschiebungsmaßnahmen bis zur Entscheidung über das Folgeschutzgesuch -
Seite 724 – 20190311
interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…Die entsprechende Anwendung hat zur Folge, dass für die Folgeantragsteller eine Wohnverpflichtung in Für die Dauer der Prüfung des BAMF, ob ein weiteres Asylverfahren durchgeführt wird gilt folgendes: ' Asylfolgenantragstellern ist daher eine Duldung gemäß § 60a Abs. 2 S. 1 AufenthG auszustellen. Die Duldung ist mit der folgenden Nebenbestimmung zu versehen: "Erlischt bei Eintritt der Vollziehbarkeit Bundesamt ausdrücklich mitteilt, dass von Abschiebungsmaßnahmen bis zur Entscheidung über das Folgeschutzgesuch -
Seite 699 – 2017-12-11-vab-abh-berlin
Weisungen zu Aufenthalts… Senatsverwaltung für Inn…Die entsprechende Anwendung hat zur Folge, dass für die Folgeantragsteller eine Wohnverpflichtung in Für die Dauer der Prüfung des BAMF, ob ein weiteres Asylverfahren durchgeführt wird gilt folgendes: ' Asylfolgenantragstellern ist daher eine Duldung gemäß § 60a Abs. 2 S. 1 AufenthG auszustellen. Die Duldung ist mit der folgenden Nebenbestimmung zu versehen: "Erlischt bei Eintritt der Vollziehbarkeit Bundesamt ausdrücklich mitteilt, dass von Abschiebungsmaßnahmen bis zur Entscheidung über das Folgeschutzgesuch -
Seite 721 – 20190708
interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…Die entsprechende Anwendung hat zur Folge, dass für die Folgeantragsteller eine Wohnverpflichtung in Für die Dauer der Prüfung des BAMF, ob ein weiteres Asylverfahren durchgeführt wird gilt folgendes: ' Asylfolgenantragstellern ist daher eine Duldung gemäß § 60a Abs. 2 S. 1 AufenthG auszustellen. Die Duldung ist mit der folgenden Nebenbestimmung zu versehen: "Erlischt bei Eintritt der Vollziehbarkeit Bundesamt ausdrücklich mitteilt, dass von Abschiebungsmaßnahmen bis zur Entscheidung über das Folgeschutzgesuch -
Seite 721 – 20190816
interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…Die entsprechende Anwendung hat zur Folge, dass für die Folgeantragsteller eine Wohnverpflichtung in Für die Dauer der Prüfung des BAMF, ob ein weiteres Asylverfahren durchgeführt wird gilt folgendes: ' Asylfolgenantragstellern ist daher eine Duldung gemäß § 60a Abs. 2 S. 1 AufenthG auszustellen. Die Duldung ist mit der folgenden Nebenbestimmung zu versehen: "Erlischt bei Eintritt der Vollziehbarkeit Bundesamt ausdrücklich mitteilt, dass von Abschiebungsmaßnahmen bis zur Entscheidung über das Folgeschutzgesuch -
Seite 828 – vabstandmai2022
Weisungen zu Aufenthalts… Senatsverwaltung für Inn…Die entsprechende Anwendung hat zur Folge, dass für die Folgeantragsteller eine Wohnverpflichtung in Für die Dauer der Prüfung des BAMF, ob ein weiteres Asylverfahren durchgeführt wird gilt folgendes: ' Asylfolgenantragstellern ist daher eine Duldung gemäß § 60a Abs. 2 S. 1 AufenthG auszustellen. Die Duldung ist mit der folgenden Nebenbestimmung zu versehen: "Erlischt bei Eintritt der Vollziehbarkeit Bundesamt ausdrücklich mitteilt, dass von Abschiebungsmaßnahmen bis zur Entscheidung über das Folgeschutzgesuch -
Seite 732 – 20190823
interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…Die entsprechende Anwendung hat zur Folge, dass für die Folgeantragsteller eine Wohnverpflichtung in Für die Dauer der Prüfung des BAMF, ob ein weiteres Asylverfahren durchgeführt wird gilt folgendes: ' Asylfolgenantragstellern ist daher eine Duldung gemäß § 60a Abs. 2 S. 1 AufenthG auszustellen. Die Duldung ist mit der folgenden Nebenbestimmung zu versehen: "Erlischt bei Eintritt der Vollziehbarkeit Bundesamt ausdrücklich mitteilt, dass von Abschiebungsmaßnahmen bis zur Entscheidung über das Folgeschutzgesuch -
Seite 734 – 20191129
interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…Die entsprechende Anwendung hat zur Folge, dass für die Folgeantragsteller eine Wohnverpflichtung in Für die Dauer der Prüfung des BAMF, ob ein weiteres Asylverfahren durchgeführt wird gilt folgendes: ' Asylfolgenantragstellern ist daher eine Duldung gemäß § 60a Abs. 2 S. 1 AufenthG auszustellen. Die Duldung ist mit der folgenden Nebenbestimmung zu versehen: "Erlischt bei Eintritt der Vollziehbarkeit Bundesamt ausdrücklich mitteilt, dass von Abschiebungsmaßnahmen bis zur Entscheidung über das Folgeschutzgesuch -
Seite 807 – 20210521
interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…Die entsprechende Anwendung hat zur Folge, dass für die Folgeantragsteller eine Wohnverpflichtung in Für die Dauer der Prüfung des BAMF, ob ein weiteres Asylverfahren durchgeführt wird gilt folgendes: ' Asylfolgenantragstellern ist daher eine Duldung gemäß § 60a Abs. 2 S. 1 AufenthG auszustellen. Die Duldung ist mit der folgenden Nebenbestimmung zu versehen: "Erlischt bei Eintritt der Vollziehbarkeit Bundesamt ausdrücklich mitteilt, dass von Abschiebungsmaßnahmen bis zur Entscheidung über das Folgeschutzgesuch -
Seite 809 – 20210614
interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…Die entsprechende Anwendung hat zur Folge, dass für die Folgeantragsteller eine Wohnverpflichtung in Für die Dauer der Prüfung des BAMF, ob ein weiteres Asylverfahren durchgeführt wird gilt folgendes: ' Asylfolgenantragstellern ist daher eine Duldung gemäß § 60a Abs. 2 S. 1 AufenthG auszustellen. Die Duldung ist mit der folgenden Nebenbestimmung zu versehen: "Erlischt bei Eintritt der Vollziehbarkeit Bundesamt ausdrücklich mitteilt, dass von Abschiebungsmaßnahmen bis zur Entscheidung über das Folgeschutzgesuch -
Seite 812 – 20210927
interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…Die entsprechende Anwendung hat zur Folge, dass für die Folgeantragsteller eine Wohnverpflichtung in Für die Dauer der Prüfung des BAMF, ob ein weiteres Asylverfahren durchgeführt wird gilt folgendes: ' Asylfolgenantragstellern ist daher eine Duldung gemäß § 60a Abs. 2 S. 1 AufenthG auszustellen. Die Duldung ist mit der folgenden Nebenbestimmung zu versehen: "Erlischt bei Eintritt der Vollziehbarkeit Bundesamt ausdrücklich mitteilt, dass von Abschiebungsmaßnahmen bis zur Entscheidung über das Folgeschutzgesuch -
Seite 812 – 210927vab
Weisungen zu Aufenthalts… Senatsverwaltung für Inn…Die entsprechende Anwendung hat zur Folge, dass für die Folgeantragsteller eine Wohnverpflichtung in Für die Dauer der Prüfung des BAMF, ob ein weiteres Asylverfahren durchgeführt wird gilt folgendes: ' Asylfolgenantragstellern ist daher eine Duldung gemäß § 60a Abs. 2 S. 1 AufenthG auszustellen. Die Duldung ist mit der folgenden Nebenbestimmung zu versehen: "Erlischt bei Eintritt der Vollziehbarkeit Bundesamt ausdrücklich mitteilt, dass von Abschiebungsmaßnahmen bis zur Entscheidung über das Folgeschutzgesuch -
Seite 786 – 20200304
interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…Die entsprechende Anwendung hat zur Folge, dass für die Folgeantragsteller eine Wohnverpflichtung in Für die Dauer der Prüfung des BAMF, ob ein weiteres Asylverfahren durchgeführt wird gilt folgendes: ' Asylfolgenantragstellern ist daher eine Duldung gemäß § 60a Abs. 2 S. 1 AufenthG auszustellen. Die Duldung ist mit der folgenden Nebenbestimmung zu versehen: "Erlischt bei Eintritt der Vollziehbarkeit Bundesamt ausdrücklich mitteilt, dass von Abschiebungsmaßnahmen bis zur Entscheidung über das Folgeschutzgesuch -
Seite 785 – 20200907
interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…Die entsprechende Anwendung hat zur Folge, dass für die Folgeantragsteller eine Wohnverpflichtung in Für die Dauer der Prüfung des BAMF, ob ein weiteres Asylverfahren durchgeführt wird gilt folgendes: ' Asylfolgenantragstellern ist daher eine Duldung gemäß § 60a Abs. 2 S. 1 AufenthG auszustellen. Die Duldung ist mit der folgenden Nebenbestimmung zu versehen: "Erlischt bei Eintritt der Vollziehbarkeit Bundesamt ausdrücklich mitteilt, dass von Abschiebungsmaßnahmen bis zur Entscheidung über das Folgeschutzgesuch -
Seite 100 – 20190823
interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…Verfahrenshinweise der Ausländerbehörde Berlin gilt die folgende bisherige Regelung fort. bislang im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis mit einer Wohnsitzauflage nach § 12 Abs. 2 und wird in der Folge Zum jeweiligen Anwendungsbereich von § 12 Abs. 2 und § 12a vgl. folgende Übersicht: Zeitpunkt der § 12a 01.01.2016 erstmals erteilt wurden und werden weiterhin angewandt für alle die Betroffenen in der Folge des § 12 a vor dem Hintergrund der Regelungen der Nr. 12.2.5.2.2 bis 12.2.5.2.5 VwV-AufenthG das Folgende -
Seite 103 – 20200106
interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…Verfahrenshinweise zum Aufenthalt in Berlin gilt die folgende bisherige Regelung fort. bislang im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis mit einer Wohnsitzauflage nach § 12 Abs. 2 und wird in der Folge Zum jeweiligen Anwendungsbereich von § 12 Abs. 2 und § 12a vgl. folgende Übersicht: Zeitpunkt der § 12a 01.01.2016 erstmals erteilt wurden und werden weiterhin angewandt für alle die Betroffenen in der Folge des § 12 a vor dem Hintergrund der Regelungen der Nr. 12.2.5.2.2 bis 12.2.5.2.5 VwV-AufenthG das Folgende -
Seite 106 – 20200304
interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…Verfahrenshinweise zum Aufenthalt in Berlin gilt die folgende bisherige Regelung fort. bislang im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis mit einer Wohnsitzauflage nach § 12 Abs. 2 und wird in der Folge Zum jeweiligen Anwendungsbereich von § 12 Abs. 2 und § 12a vgl. folgende Übersicht: Zeitpunkt der § 12a 01.01.2016 erstmals erteilt wurden und werden weiterhin angewandt für alle die Betroffenen in der Folge des § 12 a vor dem Hintergrund der Regelungen der Nr. 12.2.5.2.2 bis 12.2.5.2.5 VwV-AufenthG das Folgende -
Seite 106 – 20200907
interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…Verfahrenshinweise zum Aufenthalt in Berlin gilt die folgende bisherige Regelung fort. bislang im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis mit einer Wohnsitzauflage nach § 12 Abs. 2 und wird in der Folge Zum jeweiligen Anwendungsbereich von § 12 Abs. 2 und § 12a vgl. folgende Übersicht: Zeitpunkt der § 12a 01.01.2016 erstmals erteilt wurden und werden weiterhin angewandt für alle die Betroffenen in der Folge des § 12 a vor dem Hintergrund der Regelungen der Nr. 12.2.5.2.2 bis 12.2.5.2.5 VwV-AufenthG das Folgende -
Seite 106 – 20200626
interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…Verfahrenshinweise zum Aufenthalt in Berlin gilt die folgende bisherige Regelung fort. bislang im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis mit einer Wohnsitzauflage nach § 12 Abs. 2 und wird in der Folge Zum jeweiligen Anwendungsbereich von § 12 Abs. 2 und § 12a vgl. folgende Übersicht: Zeitpunkt der § 12a 01.01.2016 erstmals erteilt wurden und werden weiterhin angewandt für alle die Betroffenen in der Folge des § 12 a vor dem Hintergrund der Regelungen der Nr. 12.2.5.2.2 bis 12.2.5.2.5 VwV-AufenthG das Folgende -
Seite 106 – 20200617
interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…Verfahrenshinweise zum Aufenthalt in Berlin gilt die folgende bisherige Regelung fort. bislang im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis mit einer Wohnsitzauflage nach § 12 Abs. 2 und wird in der Folge Zum jeweiligen Anwendungsbereich von § 12 Abs. 2 und § 12a vgl. folgende Übersicht: Zeitpunkt der § 12a 01.01.2016 erstmals erteilt wurden und werden weiterhin angewandt für alle die Betroffenen in der Folge des § 12 a vor dem Hintergrund der Regelungen der Nr. 12.2.5.2.2 bis 12.2.5.2.5 VwV-AufenthG das Folgende -
Seite 105 – 20201118
interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…Verfahrenshinweise zum Aufenthalt in Berlin gilt die folgende bisherige Regelung fort. bislang im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis mit einer Wohnsitzauflage nach § 12 Abs. 2 und wird in der Folge Zum jeweiligen Anwendungsbereich von § 12 Abs. 2 und § 12a vgl. folgende Übersicht: Zeitpunkt der § 12a 01.01.2016 erstmals erteilt wurden und werden weiterhin angewandt für alle die Betroffenen in der Folge des § 12 a vor dem Hintergrund der Regelungen der Nr. 12.2.5.2.2 bis 12.2.5.2.5 VwV-AufenthG das Folgende -
Seite 105 – 20201218
interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…Verfahrenshinweise zum Aufenthalt in Berlin gilt die folgende bisherige Regelung fort. bislang im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis mit einer Wohnsitzauflage nach § 12 Abs. 2 und wird in der Folge Zum jeweiligen Anwendungsbereich von § 12 Abs. 2 und § 12a vgl. folgende Übersicht: Zeitpunkt der § 12a 01.01.2016 erstmals erteilt wurden und werden weiterhin angewandt für alle die Betroffenen in der Folge des § 12 a vor dem Hintergrund der Regelungen der Nr. 12.2.5.2.2 bis 12.2.5.2.5 VwV-AufenthG das Folgende -
Seite 101 – 20191129
interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…Verfahrenshinweise der Ausländerbehörde Berlin gilt die folgende bisherige Regelung fort. bislang im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis mit einer Wohnsitzauflage nach § 12 Abs. 2 und wird in der Folge Zum jeweiligen Anwendungsbereich von § 12 Abs. 2 und § 12a vgl. folgende Übersicht: Zeitpunkt der § 12a 01.01.2016 erstmals erteilt wurden und werden weiterhin angewandt für alle die Betroffenen in der Folge des § 12 a vor dem Hintergrund der Regelungen der Nr. 12.2.5.2.2 bis 12.2.5.2.5 VwV-AufenthG das Folgende -
Seite 16 – 20170906 A╠ênderung der Regierungsabsprache u╠êber Programme zur Jugendmobilita╠êt mit Kanada
3) Nummer 6 Buchstabe a wird durch Anfügen des folgenden Satzes geändert: „Um ein zweites Mal in Folge
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