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Seite 40 – 230828-finalekabinettvorlagezumreferentenentwurfeinesgesetzeszurverbessertennutzungvongesundheitsdaten
Ressortabstimmung Gesund… Bundesministerium für Bi…bb) Nach Satz 2 wird folgender Satz eingefügt: „Das Forschungsdatenzentrum kann einen Antrag dem höchstens vier Wochen zu der Plausibilität des Antrags vorlegen.“ c) Nach Absatz 3 wird folgender Die Nutzung der nach Absatz 3 oder 4 zugänglich gemachten Daten ist insbeson- dere für folgende -
Seite 39 – 230828-finalekabinettvorlagezumreferentenentwurfeinesgesetzeszurverbessertennutzungvongesundheitsdaten
Ressortabstimmung Gesund… Bundesministerium für Bi…dd) Folgende Nummer 11 wird angefügt: „ 11. die Daten im Rahmen der Mitwirkung bei der bb) Folgender Satz wird angefügt: „An dem Arbeitskreis nach Satz 1 sind zu beteiligen: übermittelten Daten dürfen von den Nutzungsberechtigten verarbeitet werden, soweit dies für folgende -
Seite 38 – 230828-finalekabinettvorlagezumreferentenentwurfeinesgesetzeszurverbessertennutzungvongesundheitsdaten
Ressortabstimmung Gesund… Bundesministerium für Bi…Nummer 4 werden nach den Wörtern „nach § 303d Absatz 1“ die Wörter „einschließlich der Reihenfolge cc) Folgender Satz wird angefügt: „Die Datenübermittlung nach Absatz 1 Satz 1 erfolgt erstmals Dem § 303c wird folgender Absatz 4 angefügt: „ (4) Die Vertrauensstelle wirkt bei der Verknüpfung -
Seite 38 – 230827-wgfinalekabinettvorlagezumreferentenentwurfeinesgesetzeszurverbessertennutzungvongesundheitsdaten
Ressortabstimmung Gesund… Bundesministerium für Bi…Nummer 4 werden nach den Wörtern „nach § 303d Absatz 1“ die Wörter „einschließlich der Reihenfolge cc) Folgender Satz wird angefügt: „Die Datenübermittlung nach Absatz 1 Satz 1 erfolgt erstmals Dem § 303c wird folgender Absatz 4 angefügt: „ (4) Die Vertrauensstelle wirkt bei der Verknüpfung -
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Ressortabstimmung Gesund… Bundesministerium für Bi…bb) Nach Satz 2 wird folgender Satz eingefügt: „Das Forschungsdatenzentrum kann einen Antrag höchstens vier Wochen zu der Plausibilität des Antrags vorlegen.“ c) Nach Absatz 3 wird folgender Die Nutzung der nach Absatz 3 oder 4 zugänglich gemachten Daten ist insbeson- dere für folgende -
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Ressortabstimmung Gesund… Bundesministerium für Bi…dd) Folgende Nummer 11 wird angefügt: „ 11. die Daten im Rahmen der Mitwirkung bei der bb) Folgender Satz wird angefügt: „An dem Arbeitskreis nach Satz 1 sind zu beteiligen: übermittelten Daten dürfen von den Nutzungsberechtigten verarbeitet werden, soweit dies für folgende -
Seite 123 – 230825-kabinettvorlagezumreferentenentwurfeinesgesetzeszurverbessertennutzungvongesundheitsdaten
Ressortabstimmung Gesund… Bundesministerium für Bi…übermittelten Daten dürfen von den Nutzungsberechtigten verarbeitet werden, soweit dies für folgende d) In Absatz 3 wird nach Satz 2 folgender Satz neu eingefügt: „Das Forschungsdatenzentrum kann Stellungnahme bezüglich der Plausibilität eines Antrages vorlegen.“ e) Nach Absatz 3 wird folgender -
Seite 122 – 230825-kabinettvorlagezumreferentenentwurfeinesgesetzeszurverbessertennutzungvongesundheitsdaten
Ressortabstimmung Gesund… Bundesministerium für Bi…dd) Folgende Nummer 11 wird angefügt: „ 11. die Daten im Rahmen der Mitwirkung bei der bb) Folgender Satz 3 wird angefügt: „An dem Arbeitskreis sind zu beteiligen: In § 302 Absatz 5 wird folgender Satz 4 angefügt: „Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen stellt -
Seite 37 – 230825-kabinettvorlagezumreferentenentwurfeinesgesetzeszurverbessertennutzungvongesundheitsdaten
Ressortabstimmung Gesund… Bundesministerium für Bi…dd) Folgende Nummer 11 wird angefügt: „ 11. die Daten im Rahmen der Mitwirkung bei der bb) Folgender Satz 3 wird angefügt: „An dem Arbeitskreis sind zu beteiligen: In § 302 Absatz 5 wird folgender Satz 4 angefügt: „Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen stellt -
Seite 38 – 230825-kabinettvorlagezumreferentenentwurfeinesgesetzeszurverbessertennutzungvongesundheitsdaten
Ressortabstimmung Gesund… Bundesministerium für Bi…übermittelten Daten dürfen von den Nutzungsberechtigten verarbeitet werden, soweit dies für folgende d) In Absatz 3 wird nach Satz 2 folgender Satz neu eingefügt: „Das Forschungsdatenzentrum kann Stellungnahme bezüglich der Plausibilität eines Antrages vorlegen.“ e) Nach Absatz 3 wird folgender -
Seite 77 – 230825-kabinettvorlagezumreferentenentwurfeinesgesetzeszurverbessertennutzungvongesundheitsdaten
Ressortabstimmung Gesund… Bundesministerium für Bi…Zu Artikel 2 (Änderung des Gesetzes über Nachfolgeeinrichtungen des Bundesgesundheitsamtes) Zu Nummer 1 Es handelt sich um eine redaktionelle Folgeänderung. Medizinprodukte mit den ihm grundsätzlich zugeordneten Aufgabenbereichen gemäß § 1 Absatz 3 des BGA-Nachfolgegesetzes -
Seite 162 – 230825-kabinettvorlagezumreferentenentwurfeinesgesetzeszurverbessertennutzungvongesundheitsdaten
Ressortabstimmung Gesund… Bundesministerium für Bi…Zu Artikel 2 (Änderung des Gesetzes über Nachfolgeeinrichtungen des Bundesgesundheitsamtes) Zu Nummer 1 Es handelt sich um eine redaktionelle Folgeänderung. Medizinprodukte mit den ihm grundsätzlich zugeordneten Aufgabenbereichen gemäß § 1 Absatz 3 des BGA-Nachfolgegesetzes -
Seite 34 – 230825-finaleressortabstimmungzumreferentenentwurfeinesgesetzeszurverbessertennutzungvongesundheitsdatengdng
Ressortabstimmung Gesund… Bundesministerium für Bi…bb) Folgender Satz 3 wird angefügt: „An dem Arbeitskreis sind zu beteiligen: In § 302 Absatz 5 wird folgender Satz 4 angefügt: „Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen stellt übermittelten Daten dürfen von den Nutzungsberechtigten verarbeitet werden, soweit dies für folgende -
Seite 196 – 230825-finaleressortabstimmungzumreferentenentwurfeinesgesetzeszurverbessertennutzungvongesundheitsdatengdng
Ressortabstimmung Gesund… Bundesministerium für Bi…d) In Absatz 3 wird nach Satz 2 folgender Satz neu eingefügt: „Das Forschungsdatenzentrum Stellungnahme bezüglich der Plausibilität eines Antrages vorlegen.“ e) Nach Absatz 3 wird folgender genannten Zwecke verarbeitet werden, Eine Verarbeitung der Daten ist insbesondere für folgende -
Seite 115 – 230825-finaleressortabstimmungzumreferentenentwurfeinesgesetzeszurverbessertennutzungvongesundheitsdatengdng
Ressortabstimmung Gesund… Bundesministerium für Bi…übermittelten Daten dürfen von den Nutzungsberechtigten verarbeitet werden, soweit dies für folgende d) In Absatz 3 wird nach Satz 2 folgender Satz neu eingefügt: „Das Forschungsdatenzentrum kann Stellungnahme bezüglich der Plausibilität eines Antrages vorlegen.“ e) Nach Absatz 3 wird folgender -
Seite 114 – 230825-finaleressortabstimmungzumreferentenentwurfeinesgesetzeszurverbessertennutzungvongesundheitsdatengdng
Ressortabstimmung Gesund… Bundesministerium für Bi…dd) Folgende Nummer 11 wird angefügt: „ 11. die Daten im Rahmen der Mitwirkung bei der bb) Folgender Satz 3 wird angefügt: „An dem Arbeitskreis sind zu beteiligen: In § 302 Absatz 5 wird folgender Satz 4 angefügt: „Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen stellt -
Seite 14 – SKM_36819041016100
Hightech-Strategie 2025 … Bundesministerium für Bi…internen Mechanismen stellt die Bundesregierung sicher, dass die Erkenntnisse über neue, innovativen Technologien Antwort: Die Bundesregierung versteht Transfer als Technologie-, Wissens- und Ideentransfer. Anteil der Ausgaben an der HTS, welcher in allgemeine Risikoabschätzungsforschung im Bereich neuer Technologien Gentechniken, synthetische Biologie, 5G; Künstliche Intelligenz) fließt (bitte Aufschlüsselung nach Technologien -
Seite 5 – 2010-10-15-einf3hrung-23ndg-rundschreiben.pdf
Erlasse des BMBF zum BAf… Bundesministerium für Bi…. • Darüber hinaus erfolgen im Bereich der Schülerförderung folgende Ände- rungen: o Auslandsaufenthalte -
Seite 11 – 230808-ressortabstimmungzumgesundheitsdatennutzungsgesetzes_geschwaerzt
Ressortabstimmung Gesund… Bundesministerium für Bi…Juli 2023 Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: Gesundheitsdatennutzungsgesetz – GDNG) Artikel 2 Änderung des Gesetzes über Nachfolgeeinrichtungen -
Seite 6 – anlage-1-2005-08-31-abschlussbericht-vernetzesstudium-chemie
Unterlagen zum BMBF-Leit… Bundesministerium für Bi…CHEMIE Berlin wird eine Unterscheidung des Vorhabens in die Aufgabenbereiche Projektorganisation, Technologien und Inhalte vorgenommen, die nachfolgend detailliert beschrieben werden. 3.1. Planung und Ablauf der Projektorganisation Zur Wahrung der hohen fachlichen Qualität von Inhalten, Technologien -
Seite 42 – (Microsoft Word - 180706 Entwurf HTS 2025_1. Ressortabstimmung_mit Änderungen.docx)
Hightech-Strategie 2025 … Bundesministerium für Bi…Mit neuen Initiativen zur Förderung des Ideen-, Wissens- und Technologietransfers wollen wir den Übergang ein modernes Innovationssystem verstärkt Frei- und Experimentierräume bereithalten muss, um neue Technologien Resultat von Kooperation und Interaktion einer Vielzahl unter- schiedlicher Akteure begreift. (3) Technologieoffen : Umfassende Technologieoffenheit in der Forschungsförde- rung ist ein wichtiges Grundprinzip unserer -
Seite 122 – M-VorlageKabinettbeschlussincl.Anlagen
Hightech-Strategie 2025 … Bundesministerium für Bi…Mit neuen Initiativen zur Forde- rung des Ideen-, Wissens- und Technologietransfers wollen wir den Ubergang Offen: Wir sind uberzeugt, dass ein mode Frei- und Experimentierraume bereithalten muss, urn neue Technologien Resultat von Kooperation und Interaktion einer Vielzahl unter- schiedlicher Akteure begreift. (3) Technologieoffen : Umfassende Technologieoffenheit in der Forschungsforde- rung ist ein wichtiges Grundprinzip unserer -
Seite 25 – HTS2025_Arbeitsstand_27072018_konvertiert
Hightech-Strategie 2025 … Bundesministerium für Bi…Komponenten sind für Zukunftskompetenzen essenziell: Erstens das Zusammenwirken verschiedener Schlüsseltechnologien Ausbildung und stetige Weiterbildung hochqualifizierter Fachkräfte, die die Möglichkeiten der Technologien Deutschland kann seine Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit nur erhalten, wenn es in zentralen Schlüsseltechnologien Wir stärken die IT-Sicherheitsforschung sowie nationale Schlüsseltechnologien im Bereich Cyber- und IT-Sicherheit -
Seite 70 – M-VorlageKabinettbeschlussincl.Anlagen
Hightech-Strategie 2025 … Bundesministerium für Bi…Mit neuen Initiativen zur Fdrde- rung des Ideen-, Wissens- und Technologietransfers wollen wir den Ubergang ein modernes Innovationssystem verstarkt Frei- und Experimentierrdume bereithalten muss, um neue Technologien Resultat von Kooperation und Interaktion einer Vielzahl unter- schiedlicher Akteure begreift. (3) Technologieoffen : Umfassende Technologieoffenheit in der Forschungsforde- rung ist ein wichtiges Grundprinzip unserer -
Seite 14 – M_Freigabe
Hightech-Strategie 2025 … Bundesministerium für Bi…Kreislaufwirtschaft Tech Bereich und im Bereich nachhaltiger werden ergänzt Technologielösungen Gemeinsam mit einer weitgehenden oder sogar Unternehmenspartnern wollen wir neue Technologien System-Innovationen entwickeln, pilothaft zum Einsatz bringen und neue Exportchancen für deutsche Technologie Wir unterstützen die Entwicklung von Zukunftstechnologien eine belastbare Wissenschaft dabei
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