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  • Seite 161 – dqr-handbuch-01-08-2013
    Seite 161 – dqr-handbuch-01-08-2013
    Deutscher Qualifikations… Bundesministerium für Ar…
    Kaiserslau- tungen: Erste VO zur Änderung 31.12.2012 tungen: Erste VO zur Änderung S. 1491) ­ punkten: erteilt bis 31.12.2012 Erste VO zur Änderung Kaiserslau- tungen: Erste VO zur Änderung S. 1481) ­ Herne erteilt bis 30.09.2016 Erste VO zur Änderung
  • Seite 3 – unterlagen-dienstag-post-covid-neu-geschwaerzt
    Seite 3 – unterlagen-dienstag-post-covid-neu-geschwaerzt
    Korrespondenz mit der DR… Bundesministerium für Ar…
    Post-Covid- 01.01.2023 31.12.2025 DRV Westfalen Verein zur Förderung der Syndroms in der medizinischen GmbH - MZG Westfalen - Evaluierung Universitätsmedizin Berlin vallbehandlung (IHHT) zur funktionellen Leistungsstei-gerung
  • Seite 7 – 231130b-geschwaerzt
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    Bezahlkarte für Asylsuch… Bundesministerium für Ar…
    Vereinbarung über die Finanzierung möglicher Konnexi- BMAS für Bund: Keine Konnexitätspflicht des Bundes
  • Seite 7 – 231129a-geschwaerzt
    Seite 7 – 231129a-geschwaerzt
    Bezahlkarte für Asylsuch… Bundesministerium für Ar…
    Vereinbarung über die Finanzierung möglicher Konnexi- BMAS für Bund: Keine Konnexitätspflicht des Bundes
  • Seite 65 – dqr-handbuch-01-08-2013
    Seite 65 – dqr-handbuch-01-08-2013
    Deutscher Qualifikations… Bundesministerium für Ar…
    Unterstützung der Evaluation und Akkreditierung Y durch Definition von Referenzpunkten. 4. Erleichterung der Curriculumentwicklung Y durch die Bereitstellung eines Referenzrahmens, den es fachspezifisch Erläuterung des vorliegenden Entwurfs Der vorliegende Qualifikationsrahmen konzentriert sich zunächst Erläuterung der Kategorien Die Einteilung in die Kategorien wurde in Anlehnung an das TUNING Project Internationale Initiativen Joint Qualit y Initiative (informelles Netzwerk für Qualitätssicherung und
  • Seite 105 – dqr-handbuch-01-08-2013
    Seite 105 – dqr-handbuch-01-08-2013
    Deutscher Qualifikations… Bundesministerium für Ar…
    Name der Qualifikation Berufsausbildungsvorbereitung (Berufsreife, Berufsorientierung) (§ 1 und § 68 ff BBiG / § 42 k ff HwO) ° Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) ° Einstiegsqualifizierung Jugendlicher Eine Berufsausbildungsvorbereitung kann auch als Teil der Einstiegsqualifizierung angesehen werden und bei der Festlegung der Dauer der Einstiegsqualifizierung berücksichtigt werden. Lernfeldern der Fachtheorie und Fach- Im Rahmen des fachpraktischen Unterrichts Ein Ziel
  • Seite 97 – dqr-handbuch-01-08-2013
    Seite 97 – dqr-handbuch-01-08-2013
    Deutscher Qualifikations… Bundesministerium für Ar…
    Ziel der Grundstufe ist die Herausbildung und Festigung erforderlicher persönlicher Fähigkeiten und Fertigkeiten Das beinhaltet auch die Motivierung des Jugendlichen/der Ju- gendlichen zur Aufnahme einer schulischen Beispiel Beim Einstieg in BvB werden insbesondere folgende Zielgruppen unterschieden: a) Eintritt in In die Übergangsqualifizierung treten die Teilnehmenden ein, bei denen trotz vorhandener Ausbildungsreife Schwerpunkt ist bei dieser Zielgruppe die Förderung der beruflichen Handlungsfähigkeit im ange- strebten
  • Seite 14 – 240103-aw-bmj-ressortabstimmung-an-iia1-geschwaerzt
    Seite 14 – 240103-aw-bmj-ressortabstimmung-an-iia1-geschwaerzt
    Akte zu Vollsanktionen Bundesministerium für Ar…
    Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen [BMF: Bitte die haushälterische Zielsetzung des Entwurfs Wesentlicher Inhalt des Entwurfs Leistungsentzug bei nachhaltiger Arbeitsverweigerung Aus den Jobcentern Die finanziellen Anreize durch das Weiterbildungsgeld und die Weiterbildungsprämie werden weiterhin an ergänzt, unter denen die Bundesregierung durch Rechtsverordnung bestimmen kann, dass die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zeit- weise nach einem niedrigeren Beitragssatz erhoben werden.
  • Seite 2 – 240110d-geschwaerzt
    Seite 2 – 240110d-geschwaerzt
    Bezahlkarte für Asylsuch… Bundesministerium für Ar…
    November 2023 bestand Einigkeit in der Zielsetzung, Barauszahlungen an Leistungsberechtigte nach dem Das AsylbLG ermöglicht bereits jetzt weitgehend die Gewährung von AsylbLG- Leistungen mit Hilfe einer Dort, wo das AsylbLG eine Leistungsge- währung in Form von unbaren Abrechnungen ermöglicht, ist die Gewährung Satz 2 entfällt in Folge der Änderung in Satz 1. Durch die Änderung in Satz 4 erhält die Leistungsbehörde die Möglichkeit, den notwendigen persönlichen
  • Seite 2 – 240103b-geschwaerzt
    Seite 2 – 240103b-geschwaerzt
    Bezahlkarte für Asylsuch… Bundesministerium für Ar…
    November 2023 bestand Einigkeit in der Zielsetzung, Barauszahlungen an Leistungsberechtigte nach dem Das AsylbLG ermöglicht bereits jetzt weitgehend die Gewährung von AsylbLG- Leistungen mit Hilfe einer Dort, wo das AsylbLG eine Leistungsge- währung in Form von unbaren Abrechnungen ermöglicht, ist die Gewährung Satz 2 entfällt in Folge der Änderung in Satz 1. Durch die Änderung in Satz 4 erhält die Leistungsbehörde die Möglichkeit, den notwendigen persönlichen
  • Seite 2 – 240109a-geschwaerzt
    Seite 2 – 240109a-geschwaerzt
    Bezahlkarte für Asylsuch… Bundesministerium für Ar…
    November 2023 bestand Einigkeit in der Zielsetzung, Barauszahlungen an Leistungsberechtigte nach dem Das AsylbLG ermöglicht bereits jetzt weitgehend die Gewährung von AsylbLG- Leistungen mit Hilfe einer Dort, wo das AsylbLG eine Leistungsge- währung in Form von unbaren Abrechnungen ermöglicht, ist die Gewährung Satz 2 entfällt in Folge der Änderung in Satz 1. Durch die Änderung in Satz 4 erhält die Leistungsbehörde die Möglichkeit, den notwendigen persönlichen
  • Seite 2 – 240103j-geschwaerzt
    Seite 2 – 240103j-geschwaerzt
    Bezahlkarte für Asylsuch… Bundesministerium für Ar…
    November 2023 bestand Einigkeit in der Zielsetzung, Barauszahlungen an Leistungsberechtigte nach dem Das AsylbLG ermöglicht bereits jetzt weitgehend die Gewährung von AsylbLG- Leistungen mit Hilfe einer Dort, wo das AsylbLG eine Leistungsge- währung in Form von unbaren Abrechnungen ermöglicht, ist die Gewährung Satz 2 entfällt in Folge der Änderung in Satz 1. Durch die Änderung in Satz 4 erhält die Leistungsbehörde die Möglichkeit, den notwendigen persönlichen
  • Seite 240 – dqr-handbuch-01-08-2013
    Seite 240 – dqr-handbuch-01-08-2013
    Deutscher Qualifikations… Bundesministerium für Ar…
    I S. 1731) ­ Änderung ­ 17.11.2011 (BGBl. I S. 1263) ­ Änderung ­ 17.11.2011 (BGBl. I S. 2122) ­ Änderung ­ 17.11.2011 (BGBl. I S. 2985) ­ Änderung ­ 17.11.2011 (BGBl. I S. 487) ­ Änderung 17.11.2011 (BGBl.
  • Seite 1 – 240301c-geschwaerzt
    Seite 1 – 240301c-geschwaerzt
    Bezahlkarte für Asylsuch… Bundesministerium für Ar…
    Bundesminister An die Mitglieder der Bundesregierung Chef des Presse- und Informationsamtes Tel. +49 30 18 400- der Bundesregierung Fax +49 30 18 400- Beauftragte der Bundesregierung März 2024 Seite l von 2 Die Zustimmung der Mitglieder der Bundesregierung zu der zu beschließenden Sobald mir die Erklärungen der Mitglieder der Bundesregierung vollständig vorliegen, werde ich das
  • Seite 4 – 240118j-geschwaerzt
    Seite 4 – 240118j-geschwaerzt
    Bezahlkarte für Asylsuch… Bundesministerium für Ar…
    Planckstraße 2 30169 Hannover per E-Mail: @stk.niedersachsen.de Einführung einer Bezahlkarte für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) hier: Änderung Januar 2024) Anlage 2 - Stellungnahme zur Verfassungsmäßigkeit der Einführung Dezember 2023 zur Einführung einer Bezahlkarte für Leistungsberechtigte im Asylbewerberleistungsgesetz Bundesministerium für Arbeit und Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind in der Datenschutzerklärung
  • Seite 3 – 240124-geschwaerzt
    Seite 3 – 240124-geschwaerzt
    Bezahlkarte für Asylsuch… Bundesministerium für Ar…
    _____________________________________ Bundeskanzleramt Referat 311 Soziale Sicherung; Rente Telefon: @stk.hessen.de; @stk.hessen.de; MPK@stk.hessen.de Betreff: Abstimmung BV Einführung Ziel ist eine schnellstmögliche Einleitung des Umlaufverfahrens mit Abschluss spätestens am Freitag, Danach hat das BMAS eine Formulierungshilfe zur Änderung des AsylbLG vorgelegt, die die Forderungen der Wir würden dann umgehend das Umlaufverfahren offiziell einleiten.
  • Seite 1 – 231215a-geschwaerzt
    Seite 1 – 231215a-geschwaerzt
    Bezahlkarte für Asylsuch… Bundesministerium für Ar…
    Sitzung der Länder-AG auf CdS-Ebene unter Beteiligung des Bundes zur Erarbeitung eines Modells zur Einführung AsylbLG) am 14.12.2023, 15.30 Uhr, Videokonferenz Thema und Sachstand Zur Einführung Januar 2024 ein Modell für die Einführung erarbeitet. Am 28. November 2023 und 5. Die Länder haben dort bundeseinheitliche Mindeststandards für die Einführung einer Bezahlkarte abgestimmt Es wurden folgende Vereinbarungen zum Beschlussvorschlag der Länder (Anlage 1) getroffen:
  • Seite 10 – Gesetzesfolgenabschtzung_Arbeitslosenleistung_883_2004
    Seite 10 – Gesetzesfolgenabschtzung_Arbeitslosenleistung_883_2004
    Mitnahme von Arbeitslose… Bundesministerium für Ar…
    Zum anderen variieren auch die Abzüge für Steuern sowie die Beiträge zur Sozialversicherung je nach Land Die Koordinierung der Leistungen bei Arbeitslosigkeit – Aktuelle Rechtslage Die EU-Vorschriften zur Koordinierung der Leistungen bei Arbeitslosigkeit bestimmen, welcher Mitgliedstaat für die Gewährung zuständig ist bei Arbeitslosigkeit als Zweig der sozialen Sicherheit von der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 zur Koordinierung Revision der Koordinierung der Leistungen bei Arbeitslosigkeit TASK FORCE GRENZGÄNGER
  • Seite 10 – unterlagen-dienstag-tagungsband-31-reha-koll-2022-auszug-post-covid-geschwaerzt
    Seite 10 – unterlagen-dienstag-tagungsband-31-reha-koll-2022-auszug-post-covid-geschwaerzt
    Korrespondenz mit der DR… Bundesministerium für Ar…
    2019-nCoV-Post_COVID-19_condition- Clinical_case_definition-2021.1 Letzter Aufruf: 25.20.2021 Förderung : Deutsche Rentenversicherung Bund Post-/Long Covid Rehabilitation: Interdisziplinäre Diagnostik KG Hintergrund und Zielstellung Eine Vielzahl von Patienten entwickelt nach Infektion mit Covid-19 erhoffen, dadurch die PCS Verläufe besser zu verstehen, Funktionszusammenhänge zu erkennen und dadurch gezieltere Nach Erhalt der Einverständniserklärung werden diese anhand einer standardisierten, gradierten Checkliste
  • Seite 19 – Gesetzesfolgenabschtzung_Arbeitslosenleistung_883_2004
    Seite 19 – Gesetzesfolgenabschtzung_Arbeitslosenleistung_883_2004
    Mitnahme von Arbeitslose… Bundesministerium für Ar…
    Eingliederung verantwortlich. Es kann derzeit nicht abgeschätzt werden, wie sich die Einführung Mit der Frage nach der Klärung der Zuständigkeit könnte daher ein „Hin- und Herschieben“ Die Tatsache, dass die Zuständigkeit eines Mitgliedstaates für die Gewährung von Arbeitslosenleistung Revision der Koordinierung der Leistungen bei Arbeitslosigkeit TASK FORCE GRENZGÄNGER
  • Seite 6 – 190705dok_ba015897.pdf
    Seite 6 – 190705dok_ba015897.pdf
    Anfrage bezüglich der Fe… Bundesministerium für Ar…
    Fachliche Weisungen § 7 SGB II wichtiger Grund vorliegt und die Eingliederung in Arbeit nicht beeinträchtigt den Aufenthalt außerhalb des zeit- und ortsnahen Bereichs kein wichtiger Grund vorliegt und die Eingliederung förderungsfähig ist, haben über die Leistungen nach § 27 hinaus keinen An- spruch auf Leistungen zur Sicherung auf Grund von § 2 Absatz 1a des Bundesausbildungsförderungsgesetzes keinen An- spruch auf Ausbildungsförderung noch nicht entschieden hat; lehnt das zuständige Amt für Ausbildungsförderung die Leis- tungen ab, findet
  • Seite 17 – 190705dok_ba015897.pdf
    Seite 17 – 190705dok_ba015897.pdf
    Anfrage bezüglich der Fe… Bundesministerium für Ar…
    Fachliche Weisungen § 7 SGB II • vorübergehender Erwerbsminderung infolge von Krankheit oder Unfall ( Kündigung wegen Umstrukturierung) oder Einstellung einer selbständigen Tätigkeit infolge von Um- ständen Freizügigkeitsrecht bleibt erhalten, wenn die infolge von Krankheit oder Unfall eingetretene Erwerbsminderung Prognose stel- len, auch die Einschaltung des Ärztlichen Dienstes ist möglich. vorübergehende Er- werbsminderung Steht jedoch zu Beginn der Prüfung schon fest, dass die Erwerbsminderung nicht nur vo- rübergehend ist
  • Seite 177 – dqr-handbuch-01-08-2013
    Seite 177 – dqr-handbuch-01-08-2013
    Deutscher Qualifikations… Bundesministerium für Ar…
    Januar 2009 ° Antrag der zur Akkreditierung des Studiengangs „Betriebswirtschaftslehre“ mit dem Abschluss : ° Ländergemeinsame Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Mas- terstudiengängen , KMK vom 10.10.2003 in der geltenden Fassung ° Regeln für die Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemakkreditierung (Akkreditierungsrat 08.12.2009 in der geltenden Fassung Abschluss: Bedingt durch die Ausrich- tung der Fakultät und die besondere Auslandsorientierung des Studienganges
  • Seite 1 – 240123c-geschwaerzt
    Seite 1 – 240123c-geschwaerzt
    Bezahlkarte für Asylsuch… Bundesministerium für Ar…
    Stellungnahme zur Verfassungsmäßigkeit der Einführung einer Bezahlkarte für AsylbLG-Leistungsberechtigte Bewertung Der Einführung einer Bezahlkarte zur Erbringung von Analogleistungen nach dem AsylbLG steht nennt und § 10 Abs. 3 SGB XII Ausnahmen von der Vorrangigkeit von Geldleistungen vorsieht, wenn das Ziel Die Einführung einer Bezahlkarte zur Leistungserbringung für das AsylbLG erscheint grundsätzlich möglich ihres Lebensbedarfs zu entwickeln und dabei auch Regelungen über die Gewährung von Leistungen abweichend
  • Seite 1 – 240119b-geschwaerzt
    Seite 1 – 240119b-geschwaerzt
    Bezahlkarte für Asylsuch… Bundesministerium für Ar…
    Stellungnahme zur Verfassungsmäßigkeit der Einführung einer Bezahlkarte für AsylbLG-Leistungsberechtigte Bewertung Der Einführung einer Bezahlkarte zur Erbringung von Analogleistungen nach dem AsylbLG steht nennt und § 10 Abs. 3 SGB XII Ausnahmen von der Vorrangigkeit von Geldleistungen vorsieht, wenn das Ziel Die Einführung einer Bezahlkarte zur Leistungserbringung für das AsylbLG erscheint grundsätzlich möglich ihres Lebensbedarfs zu entwickeln und dabei auch Regelungen über die Gewährung von Leistungen abweichend