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Schaumburg, Jessica

Schaum burg, Jessica

Von: Jung, Mike
Gesendet: Montag, 28. September 2020 17:32
An: 'AA (Dr. Stasch, BL'in'; 'AA (Fr. Schäfer, Ministerbüro'; "AA 011-5';: "AA 011-51'; "AA 011-6);

'AA Dietrich‘; "AA Märkt'; '"BMF'; "BMF'; 'BMF (Vz. Minister‘, '"BMG (AL'in L'; 'BMG
(Ministerbüro'; "BMG Ref. L 2'; "BMG Ref. L 6'; '"BMI'; '"BMI (Herr Dr. Hübner, Ministerbüro"
'BMI (Ministerbüro'; '"BMI (Vz. Ministerbüro'; '"BMI GI 1" 'Guenter.Drange@bmi.bund.de';
'BMI Stawowy'; '"BMVI (AL L'; '"BMVI Ref. L 13','BPA (BL'in St Seibert‘; '"BPA KabRef‘; 'BPA
sts’

Ce: Kibele, Babette; ref122; Eisenreich, Julius; von Hoff, Konrad; Glas, Vera; Dietz, Hans; von
Plettenberg, Hanno; StM-BL; Rülke, Petra; all; al2; al3; al4; al5; Christiansen, Eva; gl21;
gl22; Piper, Anke; ref312; ref132

Betreff: Einladung zur Besprechung Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und
Regierungschefs der Länder am Dienstag. 29. September 2020, 14 Uhr

Priorität: Hoch

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

im Namen von Bundesminister Braun werden die zuständigen Bundesministerinnen bzw.
Bundesminister zu einer Videokonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und -
chefs der Länder eingeladen für

Dienstag, 29. September 2020, 14 Uhr.

Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:

1. Maßnahmen zur Eindämmung der Covid19-Pandemie
2. Verschiedenes

Beste Grüße

Mike Jung

Bundeskanzleramt

Referent im Referat 122
Bund-Länder-Verhältnis; Bundesrat
Willy-Brandt-Str. 1, 10557 Berlin
Tel.: 030 18400-2251

Fax: 030 18400-1805

E-Mail mike.jung@bk.bund.de

[Seite]
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Tagesordnung
für die Videokonferenz
der Bundeskanzlerin mit

den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder
am 29. September 2020, 14.00 Uhr

TOP 1 Maßnahmen zur Eindämmung der Covid19-Pandemie

TOP 2 Verschiedenes
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Videokonferenz der Bundeskanzlerin
mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder
zum Thema Coronavirus-Infektionen

am 29. September 2020, 14.00 Uhr

-Teilnehmerliste-

Länder: Die Regierungschefinnen und Regierungschefs aller 16 Länder.

Bund: Chef BK
StM Hoppenstedt
BM Scholz (BMF)
BM Seehofer (BMI)
BM Maas (AA)
BM Spahn (BMG)
BM Scheuer (BMV|)
St Seibert (BPA)
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Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den

Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am
29.September 2020

 

Beschluss

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder
fassen folgenden Beschluss:

Bislang hat Deutschland die Corona-Krise auch dank der engen und konstruktiven
Zusammenarbeit der Länder untereinander und mit dem Bund gut bewältigt. Der
strategische Dreiklang aus allgemein geltenden Abstands- und Hygienemaßnahmen,
einem konsequenten Test- und Nachverfolgungsregime sowie der gezielten Reaktion
auf besondere Ausbruchsgeschehen hat sich bewährt. Insbesondere haben
gemeinsame Leitlinien für die Bewältigung regional unterschiedlicher
Infektionsgeschehen und Hotspots ein bundesweit vergleichbares, aber regional
angepasstes Vorgehen gegen eine unkontrollierte Ausbreitung des Sars-CoV-2 Virus
ermöglicht. So konnte die Zahl der Neuinfektionen in Deutschland lange Zeit auf sehr
niedrigem Niveau gehalten werden. Nachdem das Infektionsgeschehen in den letzten
Wochen vor allem auf das Reisegeschehen zur Urlaubszeit zurückzuführen war, gilt
es nun, das innerdeutsche Infektionsgeschehen stärker in den Fokus zu nehmen. Der
weit überwiegende Teil der Bevölkerung verhält sich dabei äußerst vernünftig und
rücksichtsvoll. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und
Regierungschefs der Länder danken den Bürgerinnen und Bürgern für die breite
Unterstützung. Leider zeigen die Erfahrungen in jüngster Zeit aber auch, dass das
Verhalten Einzelner zur Entwicklung eines neuerlichen innerdeutschen
Infektionsgeschehens beitragen kann. Insgesamt steigt die Zahl der täglich
gemeldeten Neuinfektionen mit SARS-CoV-2 seit Ende Juli in Deutschland leider
wieder an. Noch deutlicher zeigt sich diese Entwicklung in anderen benachbarten
europäischen Ländern, wo die Zahlen teilweise schon jetzt über dem Stand von Ende
März 2020 liegen. Angesichts der sinkenden Temperaturen, des vermehrten
Aufenthalts in geschlossenen Räumen in der Herbst- und Winterzeit sowie der
drohenden Grippesaison müssen wir jetzt besonders vorsichtig sein. Dies gilt gerade
im Bereich der Freizeitgestaltung und privaten Feiern, die sich zuletzt als eine der
maßgeblichen Ursachen für regionales Infektionsgeschehen gezeigt haben. In diesem
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Zusammenhang appellieren die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und
Regierungschefs der Länder nachdrücklich an die Verantwortung aller Bürgerinnen
und Bürger, bei Bar-, Restaurant- und Veranstaltungsbesuchen durch Angabe richtiger
und vollständiger Personendaten und Kontaktinformationen ein schnelles Erkennen
und Eindämmen von Corona-Ausbrüchen zu unterstützen. Vorrangiges Ziel muss sein,
Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen im Präsenzbetrieb weiter zu betreiben
sowie das Wiederanlaufen der Wirtschaft nach den empfindlichen Beschränkungen im
Frühjahr und Sommer nicht zu gefährden.

Vor diesem Hintergrund bekräftigen die Bundeskanzlerin und die
Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder die bisher gefassten
Beschlüsse und die Strategie zur Bekämpfung der Pandemie. Zur Vermeidung eines
unkontrollierten Ausbruchsgeschehens muss das Ziel weiterhin sein, die
Infektionszahlen so gering zu halten, dass ihre Nachverfolgbarkeit durchgängig
gewährleistet werden kann.

Daher beschließen die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und
Regierungschefs der Länder:

A. Abstands- und Hygienemaßnahmen konsequent beachten

1. Bund und Länder betonen erneut, dass in Zeiten relevant erhöhter und steigender
Infektionszahlen vorerst keine weiteren größeren Öffnungsschritte zu
rechtfertigen sind. Vielmehr appellieren sie an alle Bürgerinnen und Bürger, die
allgemeinen Abstands- und Hygienemaßnahmen wieder konsequent zu beachten
und die Kontaktnachverfolgung durch ihre Mitwirkung bei der korrekten
Datenerfassung zu ermöglichen. Das Virus verzeiht keine Nachlässigkeit — es zu
bekämpfen kann nur gelingen, wenn jeder und jede Einzelne mithilft! Insbesondere
die Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung in bestimmten öffentlichen Bereichen gilt
verbindlich und wird von den Ordnungsbehörden konsequent kontrolliert und
sanktioniert. Dies wird angesichts der jüngsten Vorfälle auch verstärkt bei falschen
persönlichen Angaben auf angeordneten Gästelisten in Restaurants u.s.w.
erfolgen. Auch hier soll ein Bußgeld von mindestens 50 Euro gelten. Ergänzend
werden die Gaststättenbetreiber aufgefordert, durch Plausibilitätskontrollen dazu
beizutragen, dass angeordnete Gästelisten richtig und vollständig geführt werden.
Die gemeinsame Erklärung des Runden Tisches zur Umsetzung der Maskenpflicht °
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im öffentlichen Personenverkehr vom 23. September 2020 und die Bereitschaft
aller Beteiligten für eine konsequente Durchsetzung werden begrüßt.

. Zu der allgemein gültigen Formel „AHA“ für 1,5m Abstand halten, Hygiene, Tragen
von Alltagsmasken ist gerade in der kalten Jahreszeit mit steigenden
Infektionszahlen ein „C“ für Corona-Warn-App nutzen und ein „L“ für Lüften
hinzuzufügen. Regelmäßiges Stoßlüften in allen privaten und öffentlichen Räumen
kann die Gefahr der Ansteckung erheblich verringern. Wo freies Lüften durch
Fenster und Türen nicht uneingeschränkt möglich ist, können raumlufttechnische
Anlagen helfen, dass die Frischluftzufuhr erhöht und der Aerosolgehalt der Luft
reduziert wird. Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder
begrüßen daher die Empfehlung des Bundeskabinetts vom 9. September 2020
zum infektionsschutzgerechten Lüften. Das in diesem Beschluss verkündete
Förderprogramm zur Umrüstung raumlufttechnischer Anlagen mit einem Volumen
von 500 Mio. € für die Jahre 2020 und 2021 ist ein weiterer Baustein in der
Pandemiebekämpfung. Bund und Länder werden gemeinsam darauf hinwirken,
dass die Empfehlungen zum infektionsschutzgerechten Lüften breit
bekanntgemacht werden und notwendige Anpassungsmaßnahmen an
raumlufttechnischen Anlagen zügig erfolgen.

Der Schul- und Betreuungsbetrieb, der für die Zukunft der jungen Generation und
auch für die Eltern und für die gesamte Gesellschaft von entscheidender
Bedeutung ist, ist nun bundesweit angelaufen und trotz örtlicher
Herausforderungen durch das Infektionsgeschehen sind die Erfahrungen bislang
positiv. Der Schulfamilie und allen Beteiligten der Kinderbetreuung gilt hier ein
besonderer Dank. Wo das regionale Pandemiegeschehen es erfordert, kann im
Einzelfall eine Maskenpflicht im Unterricht helfen, diesen Präsenzbetrieb zu
sichern. Besondere Bedeutung hat in der kalten Jahreszeit das regelmäßige
Lüften, das eine Verringerung der Virus-Konzentration bewirkt und damit das
Infektionsrisiko in Räumen senkt. Regelmäßiges Lüften kann durch eine CO2-
Messung in den Räumen unterstützt werden. Um den Präsenzbetrieb zu sichern,
müssen Hygieneregen und die für den Schulbetrieb von der
Kultusministerkonferenz aufgestellten Regeln weiter beachtet und gegebenenfalls
entsprechend lagebedingt angepasst werden. Im Falle einer Infektion genügt es
so, ein Cluster zu isolieren und den sonstigen Schulbetrieb aufrecht zu erhalten.
Für symptomatische Schulkinder in der Herbst- und Winterzeit ist eine integrierte
Teststrategie erforderlich, die genau definiert, wann eine Testung sinnvoll ist und
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die dies mit einem schnellen Zugang zu einer regionalen Testmöglichkeit so
verbindet, dass daraus möglichst keine Fehlzeiten entstehen.

B. Test- und Nachverfolgungsregime

3. Bis zur Überarbeitung der Teststrategie und der Muster-Quarantäneverordnung auf
der Grundlage des Beschlusses vom 27. August 2020 gelten die derzeitigen
Regelungen fort. Die neue Teststrategie wird auch Regelungen zu neuen
Schnelltest-Verfahren enthalten. So sollen zusätzlich zu den bisherigen
Labortests in geeigneten Fällen vermehrt Schnelltests eingesetzt werden. In
welchen Bereichen dies sinnvoll ist, wird in dem im Rahmen der letzten MPK
angeforderten Bericht des Bundesgesundheitsministeriums dargestellt und in der
jetzt anstehenden Fortschreibung der Teststrategie berücksichtigt.

4. Vor dem Hintergrund der auch in anderen Ländern steigenden Zahlen soll die im
Beschluss vom 27. August 2020 verabschiedete Neuregelung der
Einreisequarantäne schnellstmöglich erfolgen, sobald eine effektive Umsetzung
der Quarantänepflicht insbesondere mittels einer effektiven Übermittlung der
Einreiseanmeldung an die örtlichen Gesundheitsämter gewährleistet ist. Bund und
Länder begrüßen vor diesem Hintergrund die seit gestern begonnene Kontrolle der
Aussteige-Karten durch die Bundespolizei und die schnelle Bearbeitung in
Kooperation mit der Deutschen Post. Angesichts der beginnenden Herbstferien
appellieren die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und -chefs der
Länder erneut an alle Bürgerinnen und Bürger Reisen in Risikogebiete zu
unterlassen. Durch Sonderregelungen für notwendigen Reisebetrieb,
insbesondere notwendige Geschäftsreisen, Grenzpendler, Mitarbeiter von Luft-,
Schiffs-, Bahn- oder Busverkehrsunternehmen, die Pflege diplomatischer und
konsularischer Beziehungen und unaufschiebbare medizinische Reisen, muss
zwingend erforderliche Mobilität in diesen Bereichen allerdings möglich bleiben.

5. Ein Zusammentreffen weiter steigender Corona-Infektionszahlen mit der zu
erwartenden Grippewelle bringt in der Herbst- und Winterzeit eine besondere
Herausforderung für das Gesundheitssystem. Dies gilt für die Krankenhäuser
ebenso wie für die allgemeinen Hausarztpraxen. Um eine Überlastung der
allgemeinen Strukturen zu verhindern, werden die Möglichkeiten des Einsatzes
von Fieber-Ambulanzen, Schwerpunktsprechstunden und Schwerpunktpraxen
genutzt. Dabei sollen .die Behandlungswege so organisiert werden, dass die
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Infektionsrisiken minimiert werden. Zugleich sollten sich gerade auch
Risikogruppen vorsorglich gegen die saisonale Grippe impfen lassen, um
Hospitalisierungen und eine möglicherweise besonders gefährliche
Doppelinfektion zu vermeiden. Derzeit empfiehlt die Ständige Impfkommission am
Robert-Koch-Institut die saisonale Influenzaimpfung für Senioren ab einem Alter
von 60 Jahren, Menschen mit chronischen Grunderkrankungen, Schwangere,
Bewohner in Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie medizinisches Personal und
beruflich besonders Exponierte.

Die Nachverfolgung von Infektionsketten und die darauf basierende Eindämmung
des Pandemiegeschehens genießen weiter oberste Priorität. Grunderfordernis
hierfür ist ein starker öffentlicher Gesundheitsdienst. Dieser hat in Deutschland
bislang große Leistungen erbracht. Um ihn weiter zu stärken, beschließen Bund
und Länder den Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst (vgl. Anlage).
Kernpunkte dieser Vereinbarung ist eine Förderung des öffentlichen
Gesundheitsdienstes mit einem Betrag von 4 Mrd. Euro durch den Bund bis 2026.
Mit diesem Betrag sollen bei den Ländern insgesamt bis zu 5.000 neue Stellen
geschaffen werden, die Digitalisierung in den Gesundheitsämtern vorangetrieben
und die Attraktivität des öffentlichen Gesundheitsdienstes für die Berufswahl
gesteigert werden. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und
Regierungschefs der Länder bitten die Gesundheitsministerkonferenz in enger
Abstimmung mit der Finanzministerkonferenz gegebenenfalls offene Fragen zu
klären mit dem Ziel, die Inhalte des Paktes zügig umzusetzen.

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder
unterstreichen ferner die Bedeutung der vollständigen Kontaktnachverfolgung als
zentralem Element, um eine dynamische Steigerung der Infektionszahlen zu
unterbinden. Deshalb kommt in Herbst und Winter auch der seit 24. April geltenden
Vereinbarung, dass Gesundheitsämter, die absehbar oder tatsächlich eine
vollständige Kontaktnachverfolgung aus Kapazitätsgründen nicht mehr leisten
können, dies umgehend den Landesaufsichtsbehörden anzeigen und diese
wiederum die unverzügliche und vollständige Weiterleitung der Meldung an das
RKI sicherstellen, eine große Bedeutung zu. Diese Meldungen stellen sicher, dass
umgehend Unterstützung durch Bund und Länder geleistet werden kann.
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C. Fortentwicklung der Hotspot-Strategie

8. Ab einer gewissen epidemiologischen Relevanz muss auf eine regionale Dynamik
mit hohen Neuinfektionszahlen und schnellem Anstieg der Infektionsrate sofort vor
Ort mit Beschränkungen reagiert werden. Deshalb stellen die Länder auf Basis des
Beschlusses der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und
Regierungschefs der Länder vom 6. Mai 2020 sicher, dass in Landkreisen oder
kreisfreien Städten mit kumulativ mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000
Einwohnern innerhalb der letzten 7 Tage sofort ein konsequentes
Beschränkungskonzept unter Einbeziehung der zuständigen Landesbehörden
umgesetzt wird. Die Landesgesundheitsbehörden informieren darüber das Robert-
Koch-Institut. Bei einem lokalisierten und klar eingrenzbaren Infektionsgeschehen,
zum Beispiel in einer Einrichtung, kann dieses Beschränkungskonzept nur diese
Einrichtung umfassen.

Bei einem verteilten regionalen Ausbruchsgeschehen und unklaren
Infektionsketten müssen allgemeine Beschränkungen regional wieder konsequent
eingeführt werden.

Leider haben die letzten Wochen gezeigt, dass gerade Feierlichkeiten im
Familien- oder Freundeskreis Infektionen verbreiten können. Alle Bürgerinnen
und Bürger werden daher gebeten, in jedem Einzelfall kritisch abzuwägen, ob, wie .
und in welchem Umfang private Feierlichkeiten notwendig und mit Blick auf das
Infektionsgeschehen vertretbar sind. Bevorzugt sollen diese Zusammenkünfte im
Freien abgehalten werden. In geschlossenen Räumlichkeiten ist stets auf
ausreichende Belüftung zu achten. Daher müssen bei einem ansteigenden
Infektionsgeschehen insbesondere Maßnahmen wie Beschränkungen für private
Feiern und Veranstaltungen, Verschärfungen bei der Maskenpflicht oder -um
Infektionen in der Gastronomie zu minimieren- zeitlich eingegrenzte
Ausschankverbote für Alkohol erlassen werden.

Hinsichtlich der Teilnehmerzahl bei privaten Feierlichkeiten werden die Länder
Regelungen erlassen, wonach eine Höchstteilnehmerzahl festgelegt wird, wenn in
einem Landkreis die 7-Tages-Inzidenz von 35 überschritten ist. Diese soll für
Feierlichkeiten in öffentlichen oder angemieteten Räumen auf maximal 50
Teilnehmer festgelegt werden. In privaten Räumen wird dringlich empfohlen, keine
Feierlichkeiten mit mehr als 25 Teilnehmern durchzuführen. Wenn in einem
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Landkreis die 7-Tages-Inzidenz von 50 überschritten wird, sind weitere
Maßnahmen zu erlassen. Insbesondere soll die Teilnehmerzahl auf höchstens 25
Teilnehmer in öffentlichen oder angemieteten Räumen festgelegt werden. In
privaten Räumen wird dringlich empfohlen, keine Feierlichkeiten mit mehr als 10
Teilnehmern durchzuführen. Ausnahmen können für angemeldete Feierlichkeiten
mit vom Gesundheitsamt abgenommenen Hygieneplänen zugelassen werden.
Eine Festlegung niedrigerer Werte bzw. Inzidenzen durch ein Land oder eine
Kommune bleibt unbenommen.

Zusätzlich werden die Länder bereits vor Erreichen einer 7-Tages-Inzidenz von 50
ein geeignetes Frühwarnsystem einrichten, um möglichst ein Überschreiten dieser
Inzidenz zu vermeiden. Die Landesgesundheitsbehörden informieren darüber das
Robert-Koch-Institut.

9. Angesichts der für den Herbst und Wintertypischen Steigerung von
Atemwegserkrankungen in der Bevölkerung ist daraus folgend auch eine
Steigerung des intensivmedizinischen Behandlungsbedarfs zu erwarten. Dies
erfordert eine tagesaktuelle vorausschauende Planung: Im Beschluss der
Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder
vom 30. April 2020 haben die Länder die Aufgabe übernommen, die regionale
Steuerung der intensivmedizinischen Kapazitäten unter Beachtung der regionalen
Besonderheiten vorzunehmen. Der Bund hat dazu Ende April ein kriterienbasiertes
Konzept vorgelegt und betreibt zudem das DIVI-IntensivRegister als digitales Tool
zur Unterstützung der Steuerung durch die Länder.

Protokollerklärung:
Thüringen fordert eine bundesgesetzliche Regelung, dass angeordnete Gästelisten in Restaurants

ausschließlich für den Infektionsschutz verwendet werden dürfen.
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