Informationsschreiben-208-2019.pdf
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per E-Mail an: p.labahn.4paw2v82y9@fragdenstaat.de Berlin, 9. August 2019 Geschäftszeichen: ZR 4-1334-IFG-208/2019 Bezug: Ihre E-Mail vom 17. Juli 2019 Anlagen: - Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Sehr geehrter Herr Labahn, mit Ihrer E-Mail vom 17. Juli 2019 baten Sie: Referat ZR 4 Geheimschutz, Informationsfreiheit bearbeitet von: Frau Hertling Platz der Republik 1 11011 Berlin Telefon: +49 30 227-35230 Fax: +49 30 227-36054 informationsfreiheit.zr4@bundestag.d e Dienstgebäude: Marie-Elisabeth-Lüders-Haus Adele-Schreiber-Krieger-Straße 1 10117 Berlin „bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Aufstellung aller Posten zum Bundeshaushaltsplan für das Jahr 2020.“ Bezüglich Ihres Antrags weise ich auf Folgendes hin: Gemäß § 1 Absatz 1 Satz 2 IFG ist der Deutsche Bundestag zur Herausgabe von amtlichen Informationen verpflichtet, soweit er öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnimmt und keine Ausschlussgründe entsprechend der §§ 3 ff. IFG vorliegen. Ein Anspruch auf Informationszugang nach dem IFG besteht nur, soweit die begehrten Informationen bei der auskunftspflichtigen Stelle tatsächlich vorhanden sind. Der Bereich der spezifisch- parlamentarischen Tätigkeit ist dagegen von dem Anwendungsbereich des IFG ausgenommen (vgl. BT-Drs. 15/4493, S.8). Der Bundeshaushaltsplan für das Jahr 2020 ist noch nicht verabschiedet. Die erste Beratung des Bundeshaushalts wird in der 37. Kalenderwoche, von Montag, dem 9. September, bis Freitag, dem 13. September 2019 in Plenarsitzungen des Deutschen Bundestages stattfinden. Der Regierungsentwurf ist als Bundestagsdrucksache BT-Drs. 19/11800 veröffentlicht. Sie können
Seite 2 ihn in dem Dokumentations- und Informationssystem des Deutschen Bundestages recherchieren (http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/118/1911800.pdf). Sollten Sie über diese allgemeine Auskunft hinaus einen rechtsmittelfähigen Bescheid wünschen, bitte ich Sie, mir dies bis zum 23. August 2019 mitzuteilen und Ihre persönliche Postanschrift (Name, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Stadt) anzugeben. Ansonsten gehe ich davon aus, dass sich Ihr Antrag erledigt hat und werde das Verwaltungsverfahren ohne weitere Nachricht einstellen. Die aktuellen Datenschutzhinweise, die Sie über die Erhebung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die Verwaltung des Deutschen Bundestages informieren, sind unter folgendem Link abrufbar: https://www.bundestag.de/datenschutz Mit freundlichen Grüßen im Auftrag Hertling