IREK_SHK_Bestandsanalyse_Stand_15.04_datenminimiert4

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Saale-Holzland-Kreis                    Integriertes Regionales Entwicklungskonzept (IREK) – Bestandsanalyse 04/2021 Verwaltungsstruktur des Landratsamtes198 Liegenschaften Das Landratsamt des Saale-Holzland-Kreises ist gegenwärtig auf 14 Standorte in Eisenberg, Dorn- burg-Camburg und Stadtroda verteilt. Die Verwaltungsgebäude weisen häufig bauliche und funktionale Defizite (u. a. bezüglich der Effek- tivität der Zusammenarbeit der Ämter; IT-Ausstattung) auf. Vor allem am Gebäude in der Clauß- straße (Eisenberg) besteht ein höherer Investitionsbedarf im Rahmen der energetischen Sanierung. In keiner der vorhandenen Liegenschaften an den Standorten gibt es noch erschließbare Potenziale für die Schaffung zusätzlicher Raumkapazitäten. Aus IT-technischer Sicht ist im Zuge der voran- schreitenden Digitalisierung von öffentlichen Dienstleistungsangeboten ein Aufrechterhalten vieler Standorte künftig nur mit einem enormen personellen und hohen finanziellen Aufwand möglich. Vor diesem Hintergrund hat der Kreistag mit Beschluss von 09/2020, auf der Grundlage einer durchge- führten Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, eine Grundsatzentscheidung zur Konzentration der Verwal- tung an nur noch wenigen Standorten getroffen. Bestandteil des Kreistagsbeschlusses war zudem die Initiierung eines öffentlichen Ausschreibungsverfahrens, in dem Miete, Mietkauf oder Kauf mit Eigenrealisierung als Optionen zu berücksichtigen sind. Mit der Bündelung eines Großteils der Fachämter an einem zentralen Standort soll zudem die Erle- digung persönlicher Behördengänge für den Bürger erleichtert und ein modernes, zeitgemäßes Um- feld mit dem Ziel einer hohen Bürgerfreundlichkeit geschaffen werden. Nicht zuletzt wird mit einem 198 Internetauftritt des Saale-Holzland-Kreises (2020) KEM Kommunalentwicklung Mitteldeutschland GmbH                                                             Seite 107
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Saale-Holzland-Kreis               Integriertes Regionales Entwicklungskonzept (IREK) – Bestandsanalyse 04/2021 neuen Verwaltungsgebäude auch das Ziel verfolgt, eine attraktive Arbeitsumgebung zu schaffen, um dem Landkreis bessere Chancen im Ringen um qualifizierte Fachkräfte zu ermöglichen. Personal Gesetzlich vorgeschrieben ist gem. § 111 Abs. 1 ThürKO, dass die Thüringer Landkreise fachlich geeignetes Personal vorhalten müssen, um die Aufgaben im eigenen und übertragenen Wirkungs- kreis erfüllen zu können. In der Landkreisverwaltung (inkl. der landkreiseigenen Einrichtungen - u. a. Schulen, Dienstleis- tungsbetrieb) gibt es zum Stand 31.12.2020 ca. 460 Vollbeschäftigteneinheiten (VbE), davon ca. 68 VbE Beamtenstellen und ca. 392 VbE Angestelltenstellen. Neben der Personalbetreuung stehen für die Personalführung Maßnahmen zur Personalentwick- lung, Personalbeschaffung und -auswahl auch zukünftig im Mittelpunkt. Personalbedarfe sind dabei nicht nur aufgrund planbarer Renteneintritten zu decken. Dynamische Personalbewegungen, der stetige Wandel der zu erfüllenden Aufgaben sowie die heterogene Entwicklung von Fallzahlen in den unterschiedlichsten Aufgabenbereichen machen die Rekrutierung von Beschäftigten zur alltäg- lichen Herausforderung. Daher positioniert sich die Landkreisverwaltung nicht nur als attraktiver Arbeitgeber, sondern auch bei Nachwuchskräften als interessanter Ausbilder. Aktuell sind 16 Auszubildende/Anwärter/Studen- ten in der Kernverwaltung tätig. Dazu gehören Verwaltungsfachangestellte, Anwärter der Laufbahn- ausbildung im gehobenen nichttechnischen Dienst, Studierende der Bachelorstudiengänge Soziale Dienste, Praktische Informatik und Öffentliches Management sowie Anwärter der Laufbahnausbil- dung im mittleren und gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst. Das Landratsamt bietet damit eine sehr attraktive Auswahl für Ausbildungssuchende. Der Altersdurchschnitt der in der Landkreisverwaltung beschäftigten Mitarbeiter liegt aktuell bei ca. 45 Jahren. Die Gesundheitsquote im Landratsamt lag 2019 auf ähnlich hohem Niveau wie in den Vorjahren bei 92,5 %. Um die Attraktivität als Arbeitgeber zu erhalten und zu verbessern, bietet der Landkreis neben dem gesetzlich geltenden betrieblichen Eingliederungsmanagement eine flexible Arbeitszeitgestaltung, Teilzeitarbeit mit individueller Sollzeitverteilung, die Möglichkeit der mobilen Arbeit sowie eine leis- tungsorientierte Bezahlung. Zudem werden einige gesundheitsorientierte Leistungen angeboten, u. a. ergonomische Arbeitsplatzeinrichtung, Kostenübernahme verordneter Bildschirmarbeitsplatz- brillen und Vorsorgeuntersuchungen beim Betriebsarzt. Beteiligungen Ein Teil der Kreisverwaltungsleistungen wird in privat-rechtlich geführten Beteiligungsunternehmen des Landkreises erbracht. Die Unternehmen agieren dabei vor allem in den Bereichen Pflege, Ge- sundheit, Verkehr, Wirtschaftsförderung und erneuerbare Energien. Insgesamt ist der Saale-Holz- land-Kreis an zehn Gesellschaften und einer Genossenschaft unmittelbar oder mittelbar beteiligt. KEM Kommunalentwicklung Mitteldeutschland GmbH                                                        Seite 108
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Saale-Holzland-Kreis                  Integriertes Regionales Entwicklungskonzept (IREK) – Bestandsanalyse 04/2021 199 Beteiligungsstruktur des Saale-Holzland-Kreises Neben der Wahrnehmung o. g. wichtiger öffentlicher Aufgaben leisten die Beteiligungsunternehmen des Landkreises einen wichtigen Beitrag zur regionalen Wirtschaftskraft und sind ein bedeutender Faktor für den lokalen und regionalen Arbeitsmarkt. Aktuell arbeiten fast 1.000 Beschäftigte in den Unternehmen, davon ca. 40 Auszubildende. Aufgabenbestand und -erfüllung Entsprechend §§ 87 und 88 ThürKO obliegt dem Saale-Holzland-Kreis die Erfüllung seiner Aufgaben im eigenen und übertragenen Wirkungskreis. Der eigene Wirkungskreis beinhaltet die Aufgaben hinsichtlich überörtlicher Angelegenheiten, deren Bedeutung nicht über die Grenzen des Kreisgebietes hinausgeht. Es wird diesbezüglich zwischen Pflichtaufgaben und freiwilligen Aufgaben differenziert. Bei den Pflichtaufgaben handelt es sich bei- spielsweise um die Sicherstellung des bodengebundenen Rettungsdienstes, die Aufgaben des Brandschutzes, der Schulverwaltung, Jugendhilfe und Abfallbeseitigung. Zu den freiwilligen Aufga- ben, die der Landkreis erfüllt, zählen die Sport- und Kulturförderung sowie die Kreisentwicklung. Der übertragene Wirkungskreis umfasst öffentliche Aufgaben des Staates oder anderer Körper- schaften des öffentlichen Rechts, welche durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes von den Land- kreisen zu erfüllen sind. Dieser beinhaltet beispielsweise das Personenstandswesen, Namensrecht, Staatsangehörigkeitsrecht, Ausländerwesen, Waffenrecht, den Katastrophenschutz sowie den Ju- gendschutz. 199 Beteiligungsbericht des Saale-Holzland-Kreises für das Geschäftsjahr 2019 (2020) KEM Kommunalentwicklung Mitteldeutschland GmbH                                                           Seite 109
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Saale-Holzland-Kreis               Integriertes Regionales Entwicklungskonzept (IREK) – Bestandsanalyse 04/2021 Angesichts des demographischen Wandels steht das Landratsamt Saale-Holzland-Kreis vor der Herausforderung des sich zuspitzenden Fach- und Führungskräftemangels. Dieser Umstand führt zu zahlreichen unbesetzten Stellen, wodurch die Aufgabenerfüllung gefährdet wird. Ein weiteres Spannungsfeld betrifft die möglichst kurzfristige Herstellung der technischen, organisatorischen und personellen Voraussetzungen zur Umsetzung des E-Government-Gesetzes und der damit einher- gehenden elektronischen Verwaltungsarbeit. Der Landkreis ist bestrebt, eine strukturierte Aufgabenkritik zur effizienteren Gestaltung von Arbeits- und Organisationsabläufen stetig durchzuführen. Um möglichst wirtschaftlich zu handeln, werden durch eine zentrale Stelle in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Leitern der entsprechenden Orga- nisationseinheiten analytische und empirische Personalbedarfsbemessungen vorgenommen. Digitalisierung/E-Government Mit der zunehmenden Digitalisierung der Gesellschaft durch immer neue Möglichkeiten der Informa- tionstechnologie ändern sich auch die Erwartungen der Bürger und Unternehmen an die Verwaltung. Eine moderne Kreisverwaltung mit umfassenden, qualitativ hochwertigen, schnellen und sicheren Dienstleistungen kann einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung vieler Herausforderungen wie z. B. knappe öffentliche Kassen, demographischer Wandel, europäische Standards und technologischer Wandel leisten Mit der Verabschiedung der Strategie für E-Government und IT des Freistaates Thüringen und des Thüringer E-Government-Gesetzes hat die Landesverwaltung die Vorgaben für die Landesverwal- tung, die Kommunalverbände sowie der Städte und Gemeinden konkretisiert. Das Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, ihre Verwaltungsleis- tungen bis spätestens Ende des Jahres 2022 auch online anzubieten. Als Grundlage für die Umsetzung dieser Aufgaben wird im Landratsamt des Saale-Holzland-Kreises eine E-Government-Strategie erarbeitet. Die umzusetzenden Maßnahmen werden in einem Aktions- plan ständig fortgeschrieben. Zeitgleich erfolgt die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben aus dem Thüringer E-Government-Ge- setz und dem OZG. Erfolgreich umgesetzt wurden u. a. -    De-Mail als sicheres Behördenpostfach, -    die elektronische Bezahlmöglichkeit, -    die barrierefreie Gestaltung der Homepage, -    der elektronische Rechnungsempfang, -    der Zugang zum Behördenpostfach (beBPO), -    Bereitstellung von Informationen über den Zuständigkeitsfinder, -    Nutzung des Thüringer Antragsportals (Thavel), -    Bereitstellung iKFZ Stufe 1–3. Im Landratsamt ist die Einführung der E-Akte geplant. Erste Schritte zur Umsetzung, Mitwirkung an einer interkommunalen Arbeitsgruppe und der Beitritt in den Zweckverband Kommunaler IT-Dienst- leister Sachsen (KISA) sind erfolgt. KEM Kommunalentwicklung Mitteldeutschland GmbH                                                        Seite 110
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Saale-Holzland-Kreis               Integriertes Regionales Entwicklungskonzept (IREK) – Bestandsanalyse 04/2021 Bürgerfreundlichkeit und -service In der Präambel der Allgemeinen Geschäftsanweisung für das Landratsamt Saale-Holzland-Kreis und seinen Eigenbetrieben und Einrichtungen (2019) ist Bürgerfreundlichkeit und -service als einer der wichtigsten Grundsätze verankert: „Das Landratsamt dient dem Gemeinwohl und ist als Dienstleister für die Bürger im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen sowie der Beschlüsse der Organe des Landkreises tätig. Die Beschäf- tigten haben die ihnen übertragenen Aufgaben ohne Ansehen der Person nach sachlichen Gesichts- punkten unter Einhaltung und Beachtung der Gesetzlichkeiten, Verfügungen und GA/DA sorgfältig, gerecht und unbestechlich zu erfüllen. Die Beschäftigten haben sich gegenüber jedermann höflich und zuvorkommend zu verhalten. Tele- fongespräche sind durch eine kurze Vorstellung (Behörde, Organisationseinheit, Name des Be- schäftigten) entgegenzunehmen. Anliegen der Bürger sind gewissenhaft und gründlich zu erledigen; Auskünfte sind klar und erschöpfend zu erteilen. Bürger, welche in einem Bereich vorsprechen, der für ihre Angelegenheiten nicht zuständig ist, werden an die zuständige Stelle verwiesen oder deren Anliegen wird aufgenommen und übermittelt. Die Entscheidungen der Verwaltung sind kurz, sachlich und verständlich zu formulieren. Menschen mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen, schwangere Frauen sowie Personen mit Kleinkindern sind bevorzugt zu behandeln.“ Mit dem Beitritt 2016 als erster thüringischer Landkreis zum bundesweiten Verbund der einheitlichen Behördenrufnummer 115 wird den Bürgern des Landkreises werktags von 08–18 Uhr ermöglicht, ihre Anliegen an das Landratsamt, eine Landes-/Bundesbehörde oder auch an ihre Gemeinde vor- zutragen. Der Internetauftritt des Saale-Holzland-Kreises ist mobiloptimiert und es erfüllt weitestgehend seine Funktion als Informations- und Dienstleitungsportal für die Bürger des Landkreises. Jedoch wird der in der Digitalisierungsstrategie (Entwurf) enthaltene Anspruch, dass sich alle geeigneten Verwal- tungsangelegenheiten über das Internet abschließend elektronisch erledigen lassen, bei weiten noch nicht umfänglich erfüllt. Der Landkreis nutzt mittlerweile zahlreiche software- bzw. onlinebasierte Plattformen, die die Arbeit der Fachabteilungen im Landratsamt und der Verwaltungen in den kreisangehörigen Kommunen erleichtern und verbessern. Beispiele dafür sind das Flächenmanagement-Tool FLOO und die On- line-Unternehmensdatenbank KWIS. Im Rahmen der Umsetzung der Digitalisierungsstrategie des Landkreises und des regelmäßig fortzuschreibenden Aktionsplans ist eine Nutzungsausweitung die- ser digitalen Möglichkeiten vorgesehen. Durch die kommunale Kleinteiligkeit und Vielzahl ehrenamtlich tätiger Bürgermeister im Saale-Holz- land-Kreis besteht ein überdurchschnittlicher Unterstützungs-/Betreuungsbedarf für verantwortli- chen Akteure in den kreisangehörigen Kommunen, dem das Landratsamt laut der Rückmeldungen aus der durchgeführten Bürgermeisterbefragung nur unzureichend gerecht wird. KEM Kommunalentwicklung Mitteldeutschland GmbH                                                        Seite 111
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Saale-Holzland-Kreis                 Integriertes Regionales Entwicklungskonzept (IREK) – Bestandsanalyse 04/2021 2.8.2 Öffentliche Finanzen Haushaltssituation Das Volumen des Gesamthaushaltes des Saale-Holzland-Kreises ist seit 2015 von ca. 94.000 TEUR um rund 23 % auf ca. 116.000 TEUR (2020) gestiegen. Der Anstieg des Volumens vom erheblich kleineren Vermögenshaushalt war mit +68 % deutlich höher als der vom Verwaltungshaushalt, der sich in diesem Zeitraum um 18 % vergrößerte. Der Anteil des Vermögenshaushaltes am Gesamt- haushalt des Landkreises hat sich seit 2015 von knapp 10 % auf 13 % erhöht. Entwicklung des Kreishaushaltes 2015–2021 (alle Angaben in TEUR) 200 Ergebnis     Ergebnis     Ergebnis     Ergebnis     Plan        Plan        Plan 2015         2016         2017         2018         2019        2020        2021 Verwaltungshaushalt      85.245,6     90.605,6     94.349,1     95.945,8     97.348,0    100.960,0 104.852,4 Änderung zum Vorjahr     +4.183,4     +5.360,0     +3.743,5     +1.596,7     +1.402,2    +3.612,0 +3.892,4 Vermögenshaushalt        9.040,8      13.554,3     24.456,9 10.845,8         12.646,7    15.151,8    14.561,9 Änderung zum Vorjahr     +1.030,4     +4.513,5     +10.902,6 -13.611,1       +1.800,9    +2.505,1    -589,9 Gesamthaushalt           94.286,4     104.159,9 118.806,0 106.791,6 109.994,7 116.111,8 119.414,3 Änderung zum Vorjahr +5.213,8         +9.873,5 +14.646,1 -12.014,4 +3.203,1 +6.117,1 +3.302,5 Hauptgründe für die gestiegenen Ausgaben der letzten Jahre im Verwaltungshaushalt sind vor allem Mehrbedarfe in der Jugendhilfe und Eingliederungshilfe, Förderung des öffentlichen Personen- nahverkehrs, Tarif- und Besoldungserhöhungen für das Kreisverwaltungspersonal sowie aufgaben- bedingte Stellenerweiterungen. Etwas entlastend für die Ausgaben des Verwaltungshaushaltes wirkt sich das anhaltend niedrige Niveau der Zahl an Bedarfsgemeinschaften im Bereich des SGB II aus. Den stetig steigenden Ausgabebedarfen im Verwaltungshaushalt steht eine nicht ausreichende Ein- nahmesituation hinsichtlich des kommunalen Finanzausgleichs entgegen. Der Landkreis ist dabei im Wesentlichen auf die Einnahmen aus dem Kommunalen Finanzausgleich (KFA) sowie den Um- lagen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden angewiesen. Spezielle Einnahmen aus Steuern stehen ihm mangels entsprechender gesetzlicher Ermächtigun- gen nicht zu. Während die auf gemeindlicher Steuerkraft und gemeindlichen Schlüsselzuweisungen basierenden Umlagegrundlagen seit 2015 von ca. 63,23 Mio. Euro um ca. 21,3 % auf 76,67 Mio. Euro (2020) gestiegen sind, hat sich die Entwicklung der Schlüsselzuweisungen zwischen 2015 (28,28 Mio. Euro) und 2020 (28,42 Mio. Euro) kaum verändert (ca. +0,5 %). Nach einer Entscheidung der Thü- ringer Landesregierung kann der Saale-Holzland-Kreis mit zusätzlichen Schlüsselzuweisungen von etwa 2,3 Millionen Euro für das Jahr 2021 rechnen. Der Umlagesatz für die Kreis- und Schulumlage liegt aktuell zusammengerechnet bei 47,89 v. H. (2020) und ist damit um ca. 3,37 % höher als 2015 (44,52 v. H.). Im Kreistag am 24.03.2021 wurde für das Haushaltsjahr 2021 der Gesamtumlagesatz von 47,37 v. H. beschlossen. 200 Vorbericht zum Haushalt des Saale-Holzland-Kreises für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 KEM Kommunalentwicklung Mitteldeutschland GmbH                                                           Seite 112
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Saale-Holzland-Kreis                  Integriertes Regionales Entwicklungskonzept (IREK) – Bestandsanalyse 04/2021 Der Saale-Holzland-Kreis hat vor dem Hintergrund der gegenläufigen Entwicklungen der Landeszu- weisungen zu seinem tatsächlichen Finanzbedarf gegen die Festsetzung der Schlüsselzuweisung und des Mehrbelastungsausgleiches der Jahre 2017, 2018 und 2019 Klage eingereicht. Einnahmen, Ausgaben, Steuereinnahmekraft und Schuldenstand 201 Vergleich von Einnahmen (je Einwohner) in EUR laufende Zu-         Zuweisungen Gewerbesteuer Grundsteuern                                 Gebühren        weisungen und und Zuschüsse (netto) Zuschüsse         für Investitionen Saale-Holz- 107                  289                  109                1.718                221 land-Kreis Stadt 106                  490                  150                1.343                 80 Jena Freistaat 116                  348                  164                1.681                234 Thüringen 202 Vergleich von Ausgaben (je Einwohner) in EUR laufende Zuweisungen Personal                                                       Sachinvestitionen und Zuschüsse Saale-Holz- 716                               147                               355 land-Kreis Stadt 632                                49                               113 Jena Freistaat 751                               140                               364 Thüringen Im landesweiten Vergleich und im Vergleich mit der Stadt Jena ist erkennbar, dass die Gemeinden bzw. Gemeindeverbünde des Saale-Holzlandkreises teilweise deutlich unterdurchschnittliche Steuer- und Gebühreneinnahmen je Einwohner sowie trotzdem nur gering überdurchschnittliche Zu- weisungen und Zuschüsse je Einwohner erhalten. Die Ausgaben der Gemeinden bzw. Gemeinde- verbünde Saale-Holzlandkreis je Einwohner sind andererseits auch kaum geringer als in anderen Landkreisen und liegen mit Ausnahme der etwas niedrigeren Personalkosten etwa im Durchschnitt des gesamten Freistaates. 203 Vergleich von Steuereinnahmekraft und Schuldenstand (je Einwohner) in EUR Steuereinnahmekraft                   Schuldenstand im Kernhaushalt Saale-Holzland-Kreis                           795                                          919 Stadt Jena                                    1.018                                         106 Freistaat Thüringen                            846                                          710 201 Kreiszahlen für Thüringen 2020 des Thüringer Landesamtes für Statistik 202 Kreiszahlen für Thüringen 2020 des Thüringer Landesamtes für Statistik 203 Kreiszahlen für Thüringen 2020 des Thüringer Landesamtes für Statistik KEM Kommunalentwicklung Mitteldeutschland GmbH                                                             Seite 113
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Saale-Holzland-Kreis               Integriertes Regionales Entwicklungskonzept (IREK) – Bestandsanalyse 04/2021 Während die Steuereinnahmekraft je Einwohner als wichtiger Indikator für die wirtschaftliche Leis- tungsfähigkeit in den Gemeinden des Saale-Holzlandkreises unterdurchschnittlich ist, liegt der Schuldenstand je Einwohner deutlich über dem landesweiten Durchschnitt. 2.8.3 Interkommunale Zusammenarbeit Interkommunale Zusammenarbeit erfolgt im Saale-Holzland-Kreis bisher vor allem auf zwei Ebenen, zwischen den landkreisangehörigen Städten und Gemeinden untereinander sowie durch Kooperati- onen des Landkreises mit der kreisfreien Stadt Jena und weiteren angrenzenden Landkreisen bzw. Verwaltungseinheiten. Auf der Ebene der kreisangehörigen Städte und Gemeinden ist interkommunale Zusammenar- beit auch ein pragmatischer Gegenentwurf zur Gemeindegebietsreform. Angesichts der gestiegenen Aufgabenfülle und verschlankter Ressourcen in den Verwaltungen ist sie eine Notwendigkeit zum Erhalt der kommunalen Selbstverwaltung und wichtiger ortsgebundener Funktionen der Daseinsvor- sorge. Bestehende interkommunale Kooperationen auf Gemeindeebene sind bisher trotzdem eher selten das Ergebnis einer umfänglichen Aufgabenkritik in den jeweiligen Verwaltungen, sondern ba- sieren vielmals auf dem drohenden Verlust von Gemeinbedarfseinrichtungen/-funktionen und dem starken Engagement von betroffenen Akteuren bzw. Akteursgruppen. Ein gutes und erfolgreiches Beispiel ist u. a. das „Haus der Kinder Stiebritz – Grundschule mit inte- grierter Kita“, ein gemeinschaftliches Anliegen der Orte Stiebritz, Nerkewitz, Hainichen und Lehesten sowie den Akteuren von Schule, Hort, Kindergarten inkl. beteiligter Ämter der Verwaltungsgemein- schaft Dornburg-Camburg. Im Bereich des Feuerwehrwesens hat die Mehrheit der kreisangehörigen Gemeinden Zweckverein- barungen zur gemeinsamen Aufgabenerfüllung abgeschlossen. Die 22 Gemeinden im Landkreis ohne Feuerwehr haben den Brandschutz per Übertragungszweckvereinbarung an eine andere Ge- meinde übertragen. Die interkommunalen Kooperationen auf Landkreisebene mit angrenzenden Gebietskörper- schaften haben sich in den letzten Jahren verstärkt auf folgende Handlungsfelder fokussiert: -   ÖPNV (z. B. gemeinsamer Verbundtarif, geplante gesellschaftsrechtliche Kooperation der land- kreiseigenen Verkehrsgesellschaft (JES) mit der Jenaer Nahverkehr GmbH) -   Digitalisierung (z. B. Behördenrufnummer 115 – länderübergreifende Kooperation mit dem Ser- vicecenter der Stadt Frankfurt/Main) -   Wohnen und Daseinsvorsorge (z. B. Projekt „Regionalen Ausgleich stärken – die Wohnungswirt- schaft als Gestalter von Heimat“) -   Erneuerbare Energien (z. B. Bioenergieregion Jena Saale-Holzland) -   Rettungswesen (z. B. Zentrale Leitstelle Jena) Mit der kreisfreien Stadt Jena gibt es zudem weitere aktuelle bzw. geplante Kooperationsprojekte (Smart City, Stadt-Umland-Projekt zu Wohnen, Gewerbe, Mobilität), bei denen der Saale-Holzland- Kreis zumindest als Projektbeteiligter einbezogen ist. KEM Kommunalentwicklung Mitteldeutschland GmbH                                                        Seite 114
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Saale-Holzland-Kreis               Integriertes Regionales Entwicklungskonzept (IREK) – Bestandsanalyse 04/2021 Die bestehende Kooperation des Saale-Holzland-Kreises mit der Stadt Bad Köstritz, den Gemein- den Caaschwitz und Hartmannsdorf des Landkreises Greiz sowie den ländlich geprägten Ortsteilen der kreisfreien Stadt Jena im Rahmen der LEADER-Prozesse 2007–2013 und 2014–2020 stellt mit ihrer gemeinsamen Regionalen Aktionsgruppe (RAG Saale-Holzland e. V.) einen Sonderfall von er- folgreicher interkommunaler Zusammenarbeit dar, der beide vorgenannte Kooperationsebenen (Ge- meinden, Landkreise) umfasst. Aufgabenübertrag an Dritte Folgende Zweckverbände (ZV) und Eigenbetriebe sind vorhanden, die Aufgaben im Saale-Holzland- Kreis wahrnehmen: -   ZV Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Jena- Saale-Holzland (ZVL), -   ZV Tierkörperbeseitigung Thüringen (ZVTKB), -   ZV Restmüllbeseitigung Ostthüringen (ZRO), -   ZV Kooperationsmodell Abfallwirtschaft Thüringen (KAT), -   ZV Naturschutzgroßprojekt „Orchideenregion Jena – Muschelkalkhänge im Mittleren Saaletal", -   ZV Eisenberger Mühltal, -   Dienstleistungsbetrieb Saale-Holzland-Kreis. Darüber hinaus gibt weitere Beteiligung des Landkreises (siehe Kapitel 2.8.1 Öffentliche Verwal- tung). Zudem wurden weitere Aufgaben des Landkreises an den Tourismusverband Jena-Saale- Holzland e. V., das Jobcenter und den Kreisvolkshochschule Saale-Holzland e. V. übertragen. KEM Kommunalentwicklung Mitteldeutschland GmbH                                                        Seite 115
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Saale-Holzland-Kreis               Integriertes Regionales Entwicklungskonzept (IREK) – Bestandsanalyse 04/2021 2.9 SWOT-Analyse SWOT-Analyse Siedlungsentwicklung, Baukultur und Wohnen Stärken:                                                Schwächen: - Ländliche und kleinstädtische Prägung der             - Relativ geringe Anzahl an kurzfristig verfüg- Ortsbilder, harmonisches Einfügen der                  baren Wohnbauflächen in Bebauungsplan- Siedlungen in die Landschaft                           und Satzungsgebieten - Behebung städtebaulicher und stadtfunktio-            - Teilbereiche mit hohem Flächenverbrauch naler Missstände in den Orten mithilfe der             und Zersiedlung durch nach 1990 entstan- Städtebauförderung und Dorferneuerung/                 dene Wohn- und Gewerbegebiete -entwicklung bereits zum Teil erfolgt               - Nur vereinzelt Baulückenkataster für Ge- - Hohe Dichte an Kulturdenkmälern und his-                 meinden vorhanden torischen Siedlungsformen sowie mehrere             - Vorhandene Leerstände, Funktionsverluste Städte mit kulturhistorischen Besonderhei-             und Sanierungsbedarf, v. a. in den Ortsker- ten                                                    nen und denkmalgeschützten Gebäuden - Durchschnittliche Leerstandsquote im LK               - Geringe Einflussmöglichkeit der Gemein- innerhalb der normalen Fluktuationsrate                den auf selbst genutztes Wohneigentum - Bestehende Nachfrage nach Wohnraum in                 - Defizite bei Barrierefreiheit im öffentlichen vielen Gemeinden                                       Raum vorhanden - Hoher Anteil selbst genutzten Wohneigen-              - Fehlende Flächennutzungspläne in vielen tums und damit Bindung an die Region                   Gemeinden - Ansätze zur Bürgerbeteiligung, u. a. durch MORO- und LEADER-Prozesse vorhanden Chancen:                                                Risiken: - Nähe zu den Oberzentren Jena und Gera,                - Kleinteilige Siedlungsstruktur führt u. a. zu angespannter Wohnungsmarkt in den                      einem hohen Aufwand für die Sicherung Großstädten und niedrigere Bauland- und                der Daseinsvorsorge Mietpreise im Landkreis bieten Potenziale           - Nichtbeseitigung vorhandener Leerstände für weitere Zuzüge                                     kann v. a. in den Kernbereichen zu einer - Anpassung des Wohnbestandes an neue                      Verödung der Orte führen Wohnbedürfnisse kann Attraktivität des              - Prognostizierte rückläufige Einwohnerent- Landkreises stärken (z. B. altersgerech-               wicklung bis 2040 – Anpassungsbedarf für tes/barrierefreies Wohnen, Mehrgeneratio-              Siedlungen und Infrastruktur, Anstieg der nenwohnen)                                             Leerstandsquote zu erwarten - Weitere Neuinanspruchnahme von Flächen und Versiegelung Wichtige Handlungserfordernisse/-ansätze sind: - Wohnbauflächenentwicklung (EFH/ZFH, MFH) - Ortsinnenentwicklung/Leerstands- und Brachenmanagement - Erhalt und Pflege der baukulturellen und städtebaulichen Besonderheiten KEM Kommunalentwicklung Mitteldeutschland GmbH                                                        Seite 116
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