bundesamt-in-zahlen-2014

This document is part of the request ”Statistiken für 2011/2012/2013/2014/2015 bzgl. Identitiätsfeststellung im Rahmen des Asylverfahrens sowie von Abschiebungen”.

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II. Zu- und Abwanderung – Einreise und Aufenthalt aus familiären Gründen (Ehegatten- und Familiennachzug)                   91 6         Einreise und Aufenthalt aus familiären Gründen (Ehegatten- und Familiennachzug) Die Einreise und der Aufenthalt ausländischer Ehe-                   Deutschen ist auch abweichend von der Regelvoraus- gatten und Kinder von in Deutschland lebenden                        setzung des gesicherten Lebensunterhalts eine Aufent- Personen ist seit dem 1. Januar 2005 in den §§ 27-36                 haltserlaubnis zu erteilen (§ 28 Abs. 1 S. 2 AufenthG). des Aufenthaltsgesetzes geregelt. Die Regelungen des                 Dem Ehegatten eines Deutschen soll die Aufenthalts- Aufenthaltsgesetzes zum Familiennachzug finden                       erlaubnis in der Regel abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 Anwendung auf Ausländer, die weder Unionsbürger                      AufenthG erteilt werden. noch Familienangehörige von Unionsbürgern sind. Sie gelten ferner für den Nachzug von Drittstaatsangehö-                 Weitere Voraussetzung für den Familiennachzug zu rigen zu Deutschen.                                                  einem Drittstaatsangehörigen ist, dass der bereits hier lebende Ausländer eine Niederlassungserlaubnis, eine Das Aufenthaltsgesetz sieht grundsätzlich als nach-                  Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG oder eine Auf- zugsberechtigt nur die Kernfamilie an, wobei in                      enthaltserlaubnis besitzt und ausreichender Wohn- Härtefällen Ausnahmen gemacht werden können.                         raum zur Verfügung steht (§ 29 Abs. 1 AufenthG). Bei Nachzugsberechtigt sind daher im Wesentlichen                        Asylberechtigten und anerkannten GFK-Flüchtlingen Kinder und Ehegatten von in Deutschland lebenden                     (Konventionsflüchtlingen) kann vom Nachweis ausrei- Deutschen und Ausländern. Die Nachzugsregelungen                     chenden Wohnraums und eigenständiger Unterhalts- sind dabei, je nach Rechtsstellung des in Deutschland                sicherung abgesehen werden (§ 29 Abs. 2 AufenthG). lebenden Angehörigen, sehr stark in unterschiedliche Ansprüche und Ermessensnormen ausdifferenziert.                      Der Nachzug sonstiger Familienangehöriger kann Grundsätzlich wird zwischen dem Nachzug zu Deut-                     gewährt werden, wenn es zur Vermeidung einer au- schen und Ausländern unterschieden.                                  ßergewöhnlichen Härte erforderlich ist (§ 36 Abs. 2 AufenthG). Zudem ist den Eltern eines minderjährigen In der Regel muss der Lebensunterhalt desjenigen,                    Asylberechtigten oder anerkannten GFK-Flüchtlings zu dem der Familiennachzug stattfindet, ohne Inan-                   eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn sich kein spruchnahme öffentlicher Mittel gesichert sein (§ 27                 sorgeberechtigter Elternteil im Bundesgebiet aufhält Abs. 3 AufenthG; § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG). Zusätzliche             (§ 36 Abs. 1 AufenthG). Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthalts- erlaubnis an den nachziehenden Ehegatten sind, dass                  Seit September 2013 berechtigt ein Aufenthaltstitel aus beide Ehegatten das 18. Lebensjahr vollendet haben                   familiären Gründen zur Ausübung einer Erwerbstätig- (§ 30 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AufenthG) und der nachziehende               keit (§ 27 Abs. 5 AufenthG). Ehegatte sich zumindest auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen kann (§ 30 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Auf-               Der Familiennachzug zu nicht-deutschen Unionsbür- enthG).                                                              gern richtet sich nach dem Freizügigkeitsgesetz/EU. Im Jahr 2014 sind 8.150 Familienangehörige von Uni- Nach § 28 Abs.1 AufenthG ist eine Aufenthaltserlaub-                 ons- bzw. EWR-Bürgern ins Bundesgebiet eingereist, nis dem Ehegatten sowie dem minderjährigen ledigen                   denen eine Aufenthaltskarte nach § 5 Abs. 2 FreizügG/ Kind eines Deutschen sowie dem Elternteil eines                      EU ausgestellt wurde (2013: 5.928 Angehörige). Damit minderjährigen ledigen Deutschen zur Ausübung der                    stieg der Zuzug von aus Drittstaaten stammenden Personensorge zu erteilen, wenn der Deutsche sei-                    Familienangehörigen von Unionsbürgern um 37,5 % nen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hat.                     gegenüber 2013. Darunter befanden sich 998 Staatsan- Dem minderjährigen ledigen Kind eines Deutschen                      gehörige aus Mazedonien, 856 aus Marokko, 648 aus sowie dem Elternteil eines minderjährigen ledigen                    Serbien (inkl. ehem. Serbien und Montenegro), 443 aus Albanien,
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92                       II. Zu- und Abwanderung – Einreise und Aufenthalt aus familiären Gründen (Ehegatten- und Familiennachzug) 374 aus Bosnien-Herzegowina und 351 aus Brasilien.                 hat, etwa weil der Ausländer berechtigt ist, visumfrei Zum Ende des Jahres 2014 hatten insgesamt 30.427 aus               einzureisen und nach Einreise seinen Aufenthaltstitel Drittstaaten stammende Familienangehörige von Uni-                 beantragen darf (dies trifft beispielsweise auf Staats- onsbürgern eine Aufenthaltskarte inne (2013: 23.698).              angehörige aus den Vereinigten Staaten, Kanada und Japan zu) oder zunächst zu einem anderen Zweck Seitdem im AZR die Speicherung der Aufenthaltszwe-                 eingereist ist. Zum anderen wird auch der Nachzug cke erfolgt, kann der Familiennachzug differenzierter              sonstiger Familienangehöriger (z.B. Eltern) registriert. dargestellt werden als dies durch die Visastatistik des            Zudem kann der tatsächlich erfolgte Ehegatten- und Auswärtigen Amtes möglich ist (auf die Daten der                   Familiennachzug nach Staatsangehörigkeit und Alter Visastatistik wird hier nicht eingegangen; vgl. dazu Mi-           differenziert werden. Die Visastatistik gibt dagegen nur grationsbericht 2013). Zum einen erfasst das AZR auch              die Auslandsvertretung (und damit nur das Herkunfts- die Fälle, in denen der Ausländer einen Aufenthalts-               land) an, in der ein Visum zum Zwecke des Familien- titel aus familiären Gründen erst im Inland erhalten               nachzugs ausgestellt wurde. Tabelle II - 12: Familiennachzug in den Jahren von 2006 bis 2014 nach ausgewählten Staatsangehörigkeiten Veränderung Staatsangehörigkeit                  2006      2007     2008    2009     2010     2011    2012    2013     2014       2013/2014 absolut    in % Türkei                               10.195    9.609    8.376   7.759    8.366    8.363   7.332   6.966    7.317     +351     +5,0% Serbien, Kosovo, Montenegro und 5.106   4.533    3.609   3.698    4.248    4.052   4.442   4.879    5.330     +451     +9,2% ehem. Serbien und Montenegro Russische Föderation                   4.771   4.211    3.508   3.084    3.646    3.733   3.926   4.108    4.286     +178     +4,3% Indien                                 1.627   2.096    2.351   2.257    2.613    2.970   3.634   3.542    3.992     +450   +12,7% Vereinigte Staaten                     2.178   2.721    2.692   2.344    2.849    3.254   3.090   2.942    3.075     +133     +4,5% Syrien                                   419     405      396     478      493      558     704     860    3.025    +2.165 +251,7% Ukraine                                1.706   1.582    1.533   1.363    1.569    1.772   1.937   2.141    2.642     +501   +23,4% China                                  1.122   1.432    1.452   1.360    1.527    1.790   1.974   2.114    2.418     +304   +14,4% Pakistan                                 659     599      688     832      850      860     794   1.092    1.798     +706   +64,7% Japan                                  1.397   1.694    1.693   1.520    1.669    1.870   1.844   1.674    1.650       -24    -1,4% Marokko                                1.347   1.317    1.277   1.262    1.456    1.441   1.527   1.475    1.504       +29    +2,0% Bosnien und Herzegowina                1.241   1.125    1.039     786      771      894   1.019   1.183    1.425     +242   +20,5% Thailand                               1.970   1.980    1.665   1.598    1.728    1.584   1.513   1.526    1.416      -110    -7,2% Tunesien                                 812     745      650     612      870      862     945   1.010    1.142     +132   +13,1% Iran                                     540     643      604     566      748      798     845     924    1.080     +156   +16,9% Brasilien                              1.101   1.309    1.223   1.017    1.083    1.071   1.075     954    1.064     +110   +11,5% Vietnam                                1.031     955      844     701      983      905     898     933    1.055     +122   +13,1% Kasachstan                             1.224     897      724     575      541      525     539     665    1.033     +368   +55,3% Mazedonien                               869     773      713     639      710      709     760     891    1.005     +114   +12,8% Ägypten                                  576     910      753     659      674      608     719     803      954     +151   +18,8% Korea, Republik                          682     751      841     636      799      786     875     916      953       +37    +4,0% Insgesamt                            56.302   55.194   51.244  48.235   54.865   54.031  54.816  56.046   63.677    +7.631  +13,6% Quelle: Ausländerzentralregister Insgesamt wurden 63.677 Aufenthaltserlaubnisse aus                 tes (50.564 Visa im Jahr 2014). Im Vergleich zum Vor- familiären Gründen an Personen erteilt, die im Jahr                jahr stieg die Zahl der erteilten Aufenthaltserlaubnisse 2014 eingereist sind. Diese Zahl liegt höher als die Zahl          aus familiären Gründen leicht um 13,6 %. der erteilten Visa in der Statistik des Auswärtigen Am-
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II. Zu- und Abwanderung – Einreise und Aufenthalt aus familiären Gründen (Ehegatten- und Familiennachzug)                     93 Abbildung II - 10: Familiennachzug im Jahr 2014 nach ausgewählten Staatsangehörigkeiten Gesamtzahl: 63.677 11,5 % Türkei 6,7 % Russische Föderation 6,3 % Indien 5,9 % Kosovo 4,8 % Vereinigte Staaten 4,8 % Syrien 4,1 % Ukraine 3,8 % China 2,8 % Pakistan 2,6 % Japan 46,7 % sonstige Staatsangehörigkeiten Quelle: Ausländerzentralregister Mit 7.317 Aufenthaltserlaubnissen wurden die meisten                 tinuierlicher Rückgang zu verzeichnen war. Weitere Aufenthaltstitel aus familiären Gründen an türkische                 Hauptherkunftsländer waren die Russische Föderation Staatsangehörige erteilt (2013: 6.966 Aufenthaltser-                 (6,7 %), Indien (6,3 %), Kosovo (5,9 %) und die Vereinig- laubnisse). Dies entspricht einem Anteil von 11,5 %                  ten Staaten (4,8 %). Deutlich angestiegen ist der Famili- (2010: 15,5 %). Im Vergleich zum Vorjahr stieg die                   ennachzug von syrischen Staatsangehörigen (+251,7 % Zahl der erteilten Aufenthaltserlaubnisse zum Zweck                  im Vergleich zu 2013). des Familiennachzugs an türkische Staatsangehörige wieder um 5,0 %, nachdem von 2010 bis 2013 ein kon- Karte II - 2: Familiennachzug im Jahr 2014 nach ausgewählten Staatsangehörigkeiten
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94                        II. Zu- und Abwanderung – Einreise und Aufenthalt aus familiären Gründen (Ehegatten- und Familiennachzug) Tabelle II - 13: Familiennachzug im Jahr 2014 nach ausgewählten Staatsangehörigkeiten Nachzug von                   Ehefrauen Ehemännern Ehefrauen Ehemännern Kindern              Elternteil  sonstigen      Familien- zu         zu             zu           zu                               Familien-     nachzug Deutschen Deutschen Ausländern Ausländern                                 angehörigen      gesamt Türkei                           1.202      2.010          1.718          723         904        729            31         7.317 Russische Föderation             1.929        372            572           68         982        330            33         4.286 Indien                             170        158          2.263           97       1.235         65             4         3.992 Kosovo                             410        512          1.232          389       1.067        150             6         3.766 Vereinigte Staaten                 369        673            707          151         900        262            13         3.075 Syrien                             135         60            903          116       1.633        109            69         3.025 Ukraine                          1.146        167            442           55         605        204            23         2.642 China                              664         61            767          167         637        115             7         2.418 Pakistan                           271        152            513           53         722         83             4         1.798 Japan                              130          8            806           13         674         18             1         1.650 Marokko                            612        415            228           33         102        110             4         1.504 Bosnien und Herzegowina            153        151            452          194         370        100             5         1.425 Serbien (inkl. ehem. 169        151            379          189         265        255             9         1.417 Serbien und Montenegro) Thailand                           940         46             23             6        257        140             4         1.416 Tunesien                           323        508            144           13          63         87             4         1.142 Iran                               282         69            382           99         207         30            11         1.080 Brasilien                          317        124            216           42         232        124             9         1.064 Vietnam                            255         51            195          100         267        174            13         1.055 Kasachstan                         402        197             26             4        300         94            10         1.033 Mazedonien                          93        134            297          154         230         92             5         1.005 Ägypten                             72        229            261           29         284         76             3           954 Korea, Republik                     62         15            407           22         430         13             4           953 alle Staatsangehörigkeiten      14.218      8.510         15.712        3.236      16.191      5.414           396        63.677 Quelle: Ausländerzentralregister Im Jahr 2014 wurden 29.920 Aufenthaltserlaubnisse                  Etwa ein Viertel der Aufenthaltserlaubnisse wurden an nachziehende Ehefrauen erteilt und damit fast                   zum Zweck des Kindernachzugs erteilt (16.191 Auf- die Hälfte (47,0 %) aller Aufenthaltserlaubnisse aus               enthaltserlaubnisse), davon 15.041 an Kinder, die zu familiären Gründen. Davon zogen 14.218 Frauen zu                   Ausländern nachzogen. An einen nachziehenden El- Deutschen und 15.712 zu Ausländern. Fast ein Fünftel               ternteil (§ 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 AufenthG und § 36 Abs. 1 (18,4 %) der Aufenthaltserlaubnisse wurde an nach-                 AufenthG) gingen 5.414 Aufenthaltserlaubnisse (8,5 %). ziehende Ehemänner erteilt (11.746 Aufenthaltser-                  Der Großteil hiervon betraf einen ausländischen laubnisse). Der Großteil davon betraf den Nachzug zu               Elternteil eines deutschen minderjährigen ledigen Deutschen (8.510 Aufenthaltserlaubnisse). Insgesamt                Kindes (5.307 Aufenthaltserlaubnisse). An sonstige Fa- sind 18.948 Ehegatten zu Drittstaatsangehörigen nach-              milienangehörige wurden 396 Aufenthaltserlaubnisse gezogen, darunter 1.835 Personen zu einem Inhaber                  erteilt (0,6 %). einer Blauen Karte EU (2013: 1.230 Ehegatten eines Inhabers einer Blauen Karte EU).
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II. Zu- und Abwanderung – Einreise und Aufenthalt aus familiären Gründen (Ehegatten- und Familiennachzug)                                                                              95 Abbildung II - 11: Familiennachzug im Jahr 2014 nach ausgewählten Staatsangehörigkeiten 0,8                                                             2,3       0,9                                                           0,6 100%                                       1,6                                                                           1,1 4,0                          3,6                  4,8    4,6                 7,3 10,0      7,7                                        8,5                            7,7                                                9,9        8,5 90%                                                                                                                               6,8 12,4                              30,9                                                                                    2,2 80%               22,9                              28,3                                   22,9       26,3                                  18,1 40,8                             25,4 29,3                                             40,2                15,2 9,9                                                                                                                                   0,4 1,6 70%                    1,6 2,4                                    54,0      2,1                                                3,2 6,9 10,3                                                                                                  5,1 60%               13,3                                       4,9                           16,7                          0,8 23,5                                                                                                                      27,6 2,9 50%               8,7 6,3                                                           24,7 23,0                                     31,7 40%                                                 32,7                           3,8 56,7                                                                28,5 48,8               66,4 30%     27,5                                                                                          2,5                                                 13,4 45,0                                       21,9                 29,9     43,4 20%                                                                                                           8,5                 40,7 13,6 27,5 10%                                                                                                                                                       22,3 16,4                                                                                                  15,1       0,5 4,0      10,9     12,0                 2,0 4,3                                    4,5                                    7,9 0% Marokko Russische Föderation Indien alle Staatsangehörigkeiten Kosovo China Vereinigte Staaten Türkei                                                                   Syrien                                 Japan Ukraine           Pakistan                         Thailand Ehefrauen zu Deutschen                            Ehemänner zu Deutschen                 Ehefrauen zu Ausländern Ehemänner zu Ausländern                           Kinder                                 Elternteil sonstigen Familienangehörigen Angaben in Prozent Quelle: Ausländerzentralregister Betrachtet man die Struktur des Familiennachzugs, so zeigen sich deutliche Unterschiede zwischen den einzelnen Staatsangehörigkeiten. Bei Staatsangehö- rigen aus der Russischen Föderation und der Ukraine dominiert der Ehegattennachzug zu Deutschen. Über- proportional hoch ist der Nachzug von Ehegatten zu Deutschen auch bei Staatsangehörigen aus Marokko, wobei es sich hierbei zum Großteil um den Nachzug zu Eingebürgerten handeln dürfte. Bei Staatsangehö- rigen aus Thailand überwiegt die Heiratsmigration von Ehefrauen zu deutschen Männern, bei Staatsange- hörigen aus Indien und Japan von Ehefrauen zu Aus- ländern. Zudem ist der Familiennachzug aus Syrien, Japan, Pakistan und Indien durch einen hohen Anteil nachziehender Kinder gekennzeichnet.
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96                                                                                 II. Zu- und Abwanderung – Längerfristige Zuwanderung 7        Längerfristige Zuwanderung Im Folgenden werden die ausländischen Staatsange- hörigen betrachtet, die in den Jahren 2004 bis 2013 eingereist sind und sich mindestens ein Jahr im Bun- desgebiet aufhielten. Tabelle II - 14: Zugewanderte Ausländer von 2004 bis 2013 mit einer Aufenthaltsdauer von mindestens einem Jahr Staatsangehörigkeit             2004        2005       2006     2007       2008        2009     2010     2011       2012      2013 Polen                           41.197      52.368     53.806   47.739     39.621      37.414   43.457   74.094     83.220    94.967 Rumänien                         7.476       7.048      6.789   17.004     16.560      19.185   29.194   41.131     54.806    65.902 Ungarn                           4.841       5.659      6.010    7.478       8.157      8.785   12.458   20.411     30.580    33.335 Bulgarien                        4.789       3.729      3.301   10.206     10.122      12.216   17.370   23.890     29.345    31.524 Italien                          7.768       8.374      8.510    8.473       8.735      9.546   11.322   13.289     19.489    26.947 Griechenland                     4.293       4.439      4.149    3.937       4.110      4.139    6.783   14.300     21.759    21.596 Russische Föderation            19.061      14.855     10.169    8.926       8.270      8.487    9.523   11.114     13.072    18.371 Spanien                          3.374       3.518      3.567    3.431       3.695      4.131    5.314     8.266    13.266    17.310 Syrien                           1.556       1.502      1.201    1.220       1.401      1.750    2.510     3.780      8.317   17.228 Türkei                          24.497      25.231     18.145   15.366     14.536      14.749   15.140   16.535     15.168    15.282 China                            8.262       7.754      8.742    9.120       9.221      9.905   10.912   12.649     13.761    14.850 Kroatien                         2.970       2.872      2.543    2.505       2.380      2.333    2.610     3.163      4.188   14.701 Indien                           5.169       4.836      5.250    5.380       6.051      6.493    7.695     9.190    11.238    12.364 Serbien (inkl. ehem. Serbien 10.560      10.096      8.970    6.729       6.568      3.094    6.067     5.821      7.617   12.285 und Montenegro)* Vereinigte Staaten               7.535       7.597      7.720    8.438       8.513      8.134    9.393   10.784     10.675    10.643 Kosovo                                                                                  4.159    4.666     4.836      5.704    8.602 Portugal                         2.396       2.462      2.488    2.721       3.142      3.110    3.529     4.793      7.226    8.414 Afghanistan                      1.408       1.000        945      853       1.490      4.207    6.578     8.332      8.058    8.257 Frankreich                       5.917       6.622      7.083    6.775       6.623      6.016    6.598     6.748      6.865    7.924 Slowakische Republik             3.691       3.948      3.542    2.964       2.817      2.603    2.988     5.587      6.774    7.178 Mazedonien                       1.814       1.508      1.481    1.248       1.260      1.326    2.693     2.445      4.469    7.101 Iran                             2.664       2.188      1.920    1.886       2.199      2.778    4.292     5.796      6.979    6.879 Niederlande                      6.646       7.694      8.360    8.421       8.385      6.564    6.432     5.932      5.972    6.695 Pakistan                         2.231       1.667      1.429    1.316       1.573      1.979    2.532     4.616      5.383    6.656 sonstige Staats- 112.785    102.519      94.301   93.165     94.599     101.781  110.247  123.957    136.484   165.086 angehörigkeiten Gesamt                         292.900    289.486    270.421   275.301    270.028     284.884  340.303  441.459    530.415   640.097 *    Bis 2008 inklusive des Kosovo, der sich erst 2008 für unabhängig erklärt hat. Quelle: Ausländerzentralregister
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II. Zu- und Abwanderung – Längerfristige Zuwanderung                                                                         97 Im Jahr 2013 zogen laut AZR etwa 640.000 ausländi-                   Zuzugsstatistik des Statistischen Bundesamtes erfass- sche Staatsangehörige für eine Aufenthaltsdauer von                  ten Zuzügen von Ausländern, in der auch kurzfristige mindestens einem Jahr nach Deutschland. Dies bedeu-                  Zuzüge registriert werden. Im Jahr 2013 lag der Anteil tet einen Anstieg um 20,7 % im Vergleich zum Vorjahr,                der Polen an den Zuzügen von Ausländern in der nachdem bereits von 2011 auf 2012 ein ähnlicher                      Zuzugsstatistik bei 17,2 %. Dies zeigt, dass viele Polen Anstieg zu verzeichnen war. Insgesamt liegt die Zahl                 – ähnlich wie etwa Rumänen – nur kurzfristig nach der Migranten, die 2013 eingereist sind und sich länger              Deutschland ziehen. als ein Jahr im Bundesgebiet aufhielten, um 42 % unter der in der Wanderungsstatistik des Statistischen Bun-                Weitere Hauptherkunftsländer im Jahr 2013 waren desamtes ausgewiesenen Zahl von 1.108.000 Zuzügen                    Rumänien (10,3 %), Ungarn (5,2 %), Bulgarien (4,9 %), von Ausländern für das Jahr 2013 (siehe Migrationsbe-                Italien (4,2 %), Griechenland (3,4 %) und die Russische richt 2013).                                                         Föderation (2,9 %). Dabei sind insbesondere die Anteile der Staatsangehörigen aus Rumänien (2006: 2,5 %) und Von den im Jahr 2013 für länger als ein Jahr zuge-                   Bulgarien (2006: 1,2 %) nach dem EU-Beitritt deutlich wanderten Ausländern besaßen 14,8 % bzw. 94.967                      angestiegen. Personen die polnische Staatsangehörigkeit. Der Anteil               Der Anteil von Unionsbürgern an der längerfristigen polnischer Staatsangehöriger an der längerfristigen                  Zuwanderung beträgt insgesamt 58,5 % (absolut: Zuwanderung liegt unter dem Anteil an den in der                     374.372 Unionsbürger). Abbildung II - 12: Zugewanderte Ausländer im Jahr 2013 mit einer Aufenthaltsdauer von mindestens einem Jahr Gesamtzahl: 640.097 14,8 % Polen 10,3 % Rumänien 5,2 % Ungarn 4,9 %  Bulgarien 4,2 %  Italien 3,4 %  Griechenland 2,9 %  Russische Föderation 2,7 %  Spanien 2,7 %  Syrien 2,4 %  Türkei 46,5 %  sonstige Staatsangehörigkeiten Quelle: Ausländerzentralregister
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98                                               II. Zu- und Abwanderung – Abwanderung aus Deutschland nach Aufenthaltsdauer 8        Abwanderung aus Deutschland nach Aufenthaltsdauer Auf der Basis der Daten des AZR kann angegeben wer-               Fast die Hälfte der fortgezogenen ausländischen den, wie lange sich ein Ausländer vor seiner Ausreise             Staatsangehörigen im Jahr 2014 hielt sich weniger als im Bundesgebiet aufgehalten hat. Die Fortzüge umfas-              ein Jahr im Bundesgebiet auf (47,7 %), drei Viertel we- sen die im AZR gespeicherten Kategorien „Fortzüge ins             niger als vier Jahre (75,3 %). 7,0 % verließen Deutsch- Ausland“ und „nach unbekannt“ sowie Personen mit                  land nach einer Aufenthaltsdauer von mehr als 20 dem Vermerk „nicht mehr aufhältig“. Insgesamt sind                Jahren. 3,2 % der Abwanderer hielten sich sogar länger laut AZR im Jahr 2014 472.315 ausländische Staatsan-              als 30 Jahre in Deutschland auf. gehörige fortgezogen (2013: 366.833). Tabelle II - 15: Fortzüge von Ausländern nach Aufenthaltsdauer im Jahr 2014 Land der                    insgesamt                         Aufenthaltsdauer von ... bis unter ... Jahren Staatsangehörigkeit unter 1       1 bis 4       4 bis 8      8 bis 15    15 bis 20      20 bis 30   30 und mehr Polen                          70.700   31.404        21.865          7.886        5.760        1.658          1.882           245 Rumänien                       63.363   37.896        17.291          5.026        1.774          353            978            45 Bulgarien                      24.466   12.693          7.919         2.428          987          148            261            30 Ungarn                         23.679   11.405          7.815         2.193        1.208          394            592            72 Italien                        19.702    9.027          4.070         1.432        1.148          895          1.277         1.853 Türkei                         16.290    3.171          1.658         1.253        1.630        1.234          2.476         4.868 Serbien (inkl. ehem Serbien 14.768    7.179          3.712           765          619          419          1.251           823 und Montenegro) Vereinigte Staaten             13.807    6.912          4.265         1.219          757          205            298           151 China                          11.047    4.590          3.810         1.694          808             73           65             7 Spanien                        10.352    5.101          3.325           713          386          116            146           565 Indien                         10.281    4.774          3.780         1.210          372             45           66            34 Griechenland                   10.127    3.653          2.702           540          631          486            922         1.193 Russische Föderation            9.725    5.246          2.809           620          773          212             61             4 Kroatien                        9.416    4.334          1.177           578          544          278            846         1.659 Frankreich                      7.934    2.943          2.465         1.196          635          218            278           199 EU-Staaten gesamt             290.934  138.109        84.242        28.285        17.558        6.113          8.863         7.764 Nicht-EU-Staaten gesamt       181.381   87.402        46.134        15.291        11.428        4.748          8.848         7.530 alle Staatsangehörigkeiten    472.315  225.511       130.376        43.576        28.986      10.861         17.711         15.294 Quelle: Ausländerzentralregister, Statistisches Bundesamt
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II. Zu- und Abwanderung – Abwanderung aus Deutschland nach Aufenthaltsdauer                                                                                                     99 Abbildung II - 13: Fortzüge von Ausländern nach Aufenthaltsdauer und ausgewählten Staatsangehörigkeiten im Jahr 2014 1,5        1,1                                                             1,1                  0,6                0,6 100%                          0,6         2,5 2,7       0,6                                                       5,6              2,2                  0,7      5,5       3,6                         3,2 2,3                  4,0         1,7        9,4                                                                    1,4                                   3,7 2,8                    5,1                                                 1,5                  7,3      1,1                 11,8 90%     8,1                                                                 8,5              5,5                           3,7                                   2,3 7,9        9,9                                                                                                     11,8 6,5                                                                                                          6,1 9,3                  29,9          2,8              8,8                           6,9 15,3                         9,1 80%     11,2                                        4,5                     4,2                                                                                  9,2 5,8                     5,2                                                                4,8 27,3 70%                                                 7,3                                                                                        6,2 32,4 33,0                                               30,9                          32,1       36,8      5,3 15,2         25,1                                                                                 27,6 60%     30,9                                                                                                      34,5 20,7 50%                                                           7,6                                                                              26,7 10,0 40% 7,7 30%              59,8 51,9                             10,2         48,6             50,1                          49,3 48,2      45,8                                                                              46,4                       47,7 44,4                                                                                                      41,5 20% 36,1 10%                                                           19,5 0% Polen                                                                                                                        Indien Ungarn Griechenland Serbien (inkl.                           China Vereinigte Staaten Italien   Türkei                                                       Spanien Rumänien   Bulgarien alle Staatsan- ehem Serbien gehörigkeiten und Montenegro) unter 1 Jahr                           1 bis unter 4 Jahre                                      4 bis unter 8 Jahre                8 bis unter 15 Jahre 15 bis unter 20 Jahre                  20 bis unter 30 Jahre                                    30 Jahre und mehr Angaben in Prozent Quelle: Ausländerzentralregister, Statistisches Bundesamt Die Abwanderung der Ausländer, differenziert nach                                    Staatsangehörigen aus den Herkunftsländern Polen, der Aufenthaltsdauer und Staatsangehörigkeit                                         Rumänien, Bulgarien, Ungarn, Russische Föderation, betrachtet, spiegelt die Migrationsgeschichte der                                    China und Indien, aber auch Staatsangehörige aus den Bundesrepublik wider. So zogen im Jahr 2014 29,9 %                                   Vereinigten Staaten und Spanien vor ihrer Ausreise aus der Staatsangehörigen aus der Türkei nach einer                                      Deutschland weniger als vier Jahre im Bundesgebiet Aufenthaltsdauer von mindestens 30 Jahren aus                                        auf. Mehr als die Hälfte der rumänischen, bulgarischen Deutschland fort. Bei griechischen bzw. italienischen                                und US-amerikanischen Staatsangehörigen reisten Staatsangehörigen lag dieser Anteil bei 11,8 % bzw.                                  sogar nach weniger als einem Jahr Aufenthalt in 9,4 %. Dagegen hielten sich mehr als drei Viertel der                                Deutschland wieder aus.
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100                              II. Zu- und Abwanderung – Abwanderung von Drittstaatsangehörigen nach dem letzten Aufenthaltsstatus 9        Abwanderung von Drittstaatsangehörigen nach dem letzten Aufenthaltsstatus Von den 472.315 ausländischen Staatsangehörigen, die im Jahr 2014 aus Deutschland fortzogen, besaßen 181.381 Personen die Staatsangehörigkeit eines Staa- tes außerhalb der EU. Damit entsprach der Anteil der Drittstaatsangehörigen an den Abwanderern etwa 38 %. Tabelle II - 16: Abwanderung von Drittstaatsangehörigen nach dem letzten Aufenthaltsstatus im Jahr 2014 Staatsangehörig-                    unbe-                                     Aufenthaltserlaubnis                                  sonstiger keit                              fristeter                                                                                          Aufent- Aufent-    Studierende/      Sprachkurs/ sonstige         Erwerbstä- humanitäre familiäre           halts- halts-    Hochschul-       Schulbesuch Ausbildungs-    tigkeit nach Gründe nach Gründe           status** titel*    absolventen        nach § 16      zwecke      §§ 18, 19a, §§ 22 bis 25 nach §§ 28 nach § 16 Abs. 1,    Abs. 5, 5b    nach § 17     20 und 21     AufenthG       bis 36 1a, 4 und 6       AufenthG      AufenthG     AufenthG                    AufenthG Gesamt                   AufenthG Türkei                  16.290        7.126             880              51           49           820             81       2.277       5.006 Serbien (inkl. ehem. Serbien und       14.768        1.124               64             17           34         1.439             99         211      11.780 Montenegro) Vereinigte Staaten      13.807          791           3.147             628          376         3.173             15       2.090       3.587 China                   11.047          234           3.785             165          236         2.169             26         736       3.696 Indien                  10.281          196             796              20          257         3.220             23       1.930       3.839 Russische 9.725          613             872             107           76           530            328         635       6.564 Föderation Bosnien- 7.674          632               32              8           11         1.358             41         154       5.438 Herzegowina Mazedonien               6.287          269               22              2           11           116             24         103       5.740 Japan                    5.418          180             843             250          123         1.567             11       1.734         710 Brasilien                4.457          370           1.572             383          197           338             10         461       1.126 Staatsangehörige aus Nicht-EU-         181.381        17.122          20.593           3.150        2.436        19.615          4.821     15.779      97.865 Staaten insgesamt *    Aufenthaltsberechtigung bzw. unbefristete Aufenthaltserlaubnis nach altem Recht sowie Niederlassungserlaubnis nach dem Aufenthalts- gesetz. ** Hierunter fallen etwa Personen, die einen Antrag auf einen Aufenthaltstitel gestellt haben, aber vor Erteilung wieder ausgereist sind, Personen, die vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit sind oder einen EU-Aufenthaltstitel inne hatten, Personen, die eine Duldung oder eine Aufenthaltsgestattung besaßen oder Personen, deren Aufenthaltstitel erloschen ist bzw. widerrufen wurde. Quelle: Ausländerzentralregister
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