SKM_C45821042113160
This document is part of the request ”IFG-Anfrage zum Thema Kindermarketing”.
Zur Begründung der Entscheidung „WM-Kampagne der Firma Ferrero/LoveBrands 2018“ im Einzelnen: Der Deutsche Werberat hatte nach Eingang der Beschwerde diese entsprechend seiner Verfahrensordnung umfassend geprüft und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass kein Verstoß gegen die Verhaltensregeln des Deutschen Werberats, insbesondere die Verhaltensregeln des Deutschen Werberats über die kommerzielle Kommunikation für Lebensmittel <https://www.werberat.de/node/7384> vorliegt. Die Verhaltensregeln Lebensmittel sind darauf ausgerichtet, alles in der kommerziellen Werbung der Lebensmittelwirtschaft zu unterlassen, was als Aufforderung zu einer übermäßigen und einseitigen Ernährung verstanden werden könnte. Der Deutsche Werberat hat sich dabei der Ansicht der Beschwerdeführer, wonach ein Produkt wie Nutella aufgrund seines Zuckeranteils per se einer gesunden und ausgewogenen Ernährung sowie einem gesunden, aktiven Lebensstil entgegensteht und somit jede Bewerbung eines solchen Produkts.einen Verstoß gegen Ziffer 1.2 und 1.3 der Verhaltensregeln Lebensmittel darstellte, nicht angeschlossen. Auch Lebensmittel mit einem verhältnismäßig hohen Zuckeranteil sind mit einer gesunden und ausgewogenen Ernährung vereinbar, wenn die Menge stimmt. Die kritisierte Kampagne von Ferrero zur Fußball-Weltmeisterschaft in Russland zeigt im Übrigen auch keinerlei Konsumszenen, die einem aktiven Lebensstil und einer ausgewogenen Ernährung entgegenwirken könnten. Die Kampagne verstößt auch nicht gegen die Ziffern 2.3, 2.6 und 2.7 der Verhaltensregeln Lebensmittel. Aus Sicht des Deutschen Werberats handelt es sich bei den geprüften Werbemaßnahmen nicht um Werbung, die zielgerichtet Kinder anspricht. Es ist ein häufiges Missverständnis, mehr oder weniger selbstverständlich davon auszugehen, dass Werbung, die Kinder wahrnehmen können oder in der Kinder eingesetzt werden, quasi automatisch an Kinder gerichtet ist. In Übereinstimmung mit der gesetzgeberischen Wertung und der Rechtsprechung des _ Bundesgerichtshofs (vgl. zum Beispiel die Goldbärenbarren-Entscheidung vom 12.12.2013) beurteilt der Werberat Werbemaßnahmen, die sich nicht gezielt an Kinder richten, sondern.an die Allgemeinheit, nicht anhand des strengen Prüfungsmaßstabs der speziell für die Zielgruppe Kinder geltenden Regeln. Sicherlich wird die Ferrero-Werbekampagne zur Fußball-WM auch von Kindern wahrgenommen. Sie richtet sich jedoch in erster Linie an Erwachsene, was schon dadurch zum Ausdruck kommt, dass die Werbung keine gesonderten kinderspezifischen Inhalte aufweist und auch auf die ‚Verwendung kindertypischer Sprache oder Symbole verzichtet wird. Soweit die Beschwerde dennoch von einer Anwendbarkeit der Lebensmittelregeln in Bezug auf an Kinder gerichtete Werbung ausginge, läge vorliegend aus Sicht des Deutschen Werberats gleichwohl kein Verstoß gegen die benannten Verhaltensregeln (Ziffern 2.3, 2.6 und 2.7) vor: 1. Zu Ziffer 2.3: Die Kampagne ist nicht geeignet, dass besondere Vertrauen von Kindern auszunutzen. Der in dem Spot auftretende Junge sowie die auf den „DFB Team-Cards“ abgebildeten Spieler der deutschen Fußball- Nationalmannschaft sind keine Vertrauenspersonen im Sinne der Vorschrift. Wie die Nennung der in Ziffer 2.3 Verhaltensregeln Lebensmittel sowie Ziffer 8 der produktübergreifenden „Kinderregeln“ des Deutschen Werberats beispielhaft aufgezählten Lehrer oder Eitern klarstellen, sind mit Vertrauenspersonen im Sinne dieser Regelungen persönliche Vertraute gemeint. Sinn und Zweck dieser Bestimmungen ist es zu verhindern, dass Kinder in ihrem persönlichen Vertrauen ausgenutzt oder hierdurch zu falschen Entscheidungen verleitet werden. Der Einsatz eines Kindes in einem Werbespot allein reicht jedoch nicht aus, um einen Verstoß zu bejahen. Dies gilt auch für die Spieler 2
der Fußball-Nationalmannschaft: Sie mögen für Kinder möglicherweise Idole sein, besondere Vertrauenspersonen sind sie hingegen nicht. 2. Zu Ziffern 2.6. und 2.7: Die Werbemaßnahme steht auch nicht dem Erlernen einer ausgewogenen, gesunden Ernährung sowie eines gesunden, aktiven Lebensstils von Kindern entgegen. Ziffer 2.6 und 2.7 implizieren kein absolutes Werbeverbot für bestimmte Produkte. Einen Verstoß gegen die genannten Regelungen nimmt der Deutsche Werberat vielmehr dann an, wenn Werbemaßnahmen vermitteln, dass ein Produkt im Übermaß genossen werden oder in sonstiger Weise einer einseitigen, unausgewogenen Ernährung Vorschub geleistet werden soll. Dies bedeutet aber nicht, dass Werbung nicht vermitteln darf, dass auch der Genuss von beispielsweise stark gezuckerten Lebensmitteln Teil einer gesunden und ausgewogenen Ernährung sein kann, soweit dies in einem vernünftigen Ausmaß geschieht. Etwas anderes geht aus den hier vorliegenden Werbemaßnahmen nicht hervor. Im Gegenteil: So erstreckt sich beispielsweise die „LoveBrands“-Sammelaktion über einen Zeitraum von über fünf Monaten. Die lange Laufzeit der Möglichkeit zum Sammeln lässt keinerlei Anzeichen für eine Anregung zu einem übertriebenen Konsum erkennen. Die Produkte sind zudem deutlich über das Aktionsende hinaus haltbar. Nutella beispielsweise hat eine Mindesthaltbarkeit von einem Jahr. So können die Produkte über einen langen Zeitraum in die Gesamternährung integriert werden. Die Sammelaktion wird erkennbar mit dem Ziel durchgeführt, Marktanteile innerhalb des Segments zu gewinnen, da Verbraucherinnen und Verbraucher bevorzugt die Aktionsprodukte für sich (und ihre Kinder sowie sonstige mit im Haushalt lebende Personen) kaufen. Auf unsere Nachfrage hin hat Ferrero zudem mitgeteilt, dass nach unternehmensinternen Erhebungen meist in Gemeinschaften gesammelt wird. So hätten zur Fußball-Europameisterschaft 2016 über 89 Prozent der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zumindest zu zweit, 75 Prozent der Teilnehmerinnen und Teilnehmer sogar mit drei oder mehr Personen an der „LoveBrands“- Sammelaktion von Ferrero teilgenommen. Die Produkte verteilten sich demnach auf sehr viel mehr Personen als die Anzahl der Prämien.
Salas, Elisa m m Von: Gesendet: An: Ce: Betreff: Anlagen: StA Tagebuchnummer: 5383/18 Vertr. VZ 04° Freitag, 10. August 2018 09:43 Referat 212; Henn, Kurt; 01 Persönl. Referentin BMin Klöckner; 02 Persönl. Referent PSt Stübgen; 03 Persönl. Referent PSt Fuchtel; Brigulla Dr., Matthias; Janz Dr., Immo; Leipert, Sven; Mohr, Kerstin; Referat 121; Referat 221; Referat L2; Referat L3; Referat MK1; Referat MK2; Referat MK3: Referat MK4; Reiners, Lisa; Schachtschabel, Daniel; Scheffler, Kathleen; Schmied Dr., Burkhard; Unterabteilungsleiter 12; VorzimmerO?2; Beyer, Brigitte; Hirsch, Miriam; Leiter Leitungsstab; Ministerbüro Abteilungsleiter 2; Unterabteilungsleiterin 21 212-PStF LV-Gespräch.mit ZAW am 15. August 2018 Anforderung PStF Gespräch ZAW 9-August-2018.pdf; 212-PStF-LV Gespräch ZAW am 15-August-2018.docx; 212-PStF Hintergrundvermerk- Gespräch mit ZAW am 15-August-2018 endg.docx; Anforderung PStF Gespräch ZAW 15-August-2018.pdf AL 1 hat i.V. für Herrn St Dr. Aeikens gezeichnet. Von: Henn, Kurt Gesendet: Donnerstag, 9. August 2018 16:53 An: 04 Persönl. Referent St Dr. Aeikens Cc: Abteilungsleiter 2; Unterabteilungsleiterin 21; Referat 212; Referat 213; Referat 223 Betreff: 212-PStF LV Gespräch mit ZAW am 15. August 2018 Das Gespräch wurde vom 09.08. auf den 15.08.2018 verschoben. Frau UAL’ 21 hat in Vertretung für Herrn AL 2 schlussgezeichnet. Leitungsvorlage Hintergrundvermerk Anforderung VG Kurt Henn Referat 212 'Ernährungsprävention, Ernährungsinformation Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ‚Rochusstraße 1, 53123 Bonn Telefon: +49 228 / 99 529-3718 Fax: +49 228 / 99 529-553718 E-Mail: kurt.henn@bmel.bund.de <mailto:kurt.henn@bmel.bund.de> Internet: www.bmel.de <http://www.bmel.de/>
Abteilung: 2 Gesch. Zeichen: 212-08003/0004 'Referatsleiterin: Ursula Horzetzky Mitarbeiterin: OAR Henn Herr Parlamentarischer Staatssekretär Fuchtei über Herrn Staatssekretär Aeikens mit der Bitte um Kenntnisnahme Gespräch mit dem Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes der deutschen Werbewirt- Datum: Hausruf: 3395/3718 Angefordert am: 01.08.18 Vorzulegen bis: 07.08.18 Termin am: 15.08.18 Durchschrift an: M m OD fester Verteiler und Bedienung variabler Verteiler durch Fachreferat eingeschränkter Verteiler (innere Angelegenheit / interne Meinungsbildung) Personalangelegenheiten / persönlicher Inhalt StV-EL Referat 611 für EL- Referenten/-innen m AL 2, UAL’in 21, 213, 223 schaft e. V.(ZAW), Herrn Manfred Parteina, und der Geschäftsführerin des ZAW Deutscher Werberat, Frau Julia Busse, am 15. August 2018 um 13:00 Uhr Schreiben des ZAW vom 28. März 2018 Anlasen: -1- I. Sachverhalt Zur Ernennung von Frau Bundesministerin haben Herr Parteina und Frau Busse schriftlich gratuliert und ihre Antrittsrede im Deutschen Bundestag unter dem Aspekt „den Lebensstil der Bevölkerung als Ganzes zu betrachten“ für die deutsche Werbewirtschaft sehr positiv aufgenommen. Darüber hinaus nimmt der ZAW auf den Koalitionsvertrag Bezug. Der ZAW begrüßt die Bedeutung die der Ernährungsbildung beigemessen wird. Gleichzeitig wird im Koalitions- vertrag ausgeführt, dass an Kinder gerichtete Werbung der kritischen Beobachtung bedarf und Zitat: „Wir unterstützen die EU-Kommission bei der Umsetzung der Audiovisuellen Mediendienst Richtlinie“, damit auf europäischer Ebene Verhaltensregeln umgesetzt wer- Dateiname: 212-PStF-LV Gespräch ZAW am 15-August-2018.docx; zuletzt geändert: 09.08.2018 16:20 gleich zeitig zuge- leitet
SEITE 2VON 2 den, die einen verantwortlichen Umgang der Wirtschaft mit an Kinder gerichteter Werbung beinhalten“. In diesem Zusammenhang fordert der ZAW ein, dass auch künftig ausreichen- der Spielraum für ein eigenverantwortliches Handeln der Unternehmen mit einer gut funkti- onierenden Werbeselbstkontrolle durch den Deutschen Werberat sichergestellt sein muss und von weiteren Werbeverboten Abstand zu nehmen ist. Es wird darüber hinaus kritisch angemerkt, dass die WHO Werbeverbote als notwendiges Instrument zur Steuerung der Ernährung einstuft und deren Etablierung vorantreibe. II. Stellungnahme Siehe beigefügten Hintergrundvermerk. Die Begleitung aus der Fachabteilung wird noch mitgeteilt. II. Vorschlag Kenntnisnahme, ez. für AL2
Büro PSt Fuchtel 03 01. August 2018
Tel.: 3133
Termin
Parlamentarischer Staatssekretär Hans-Joachim Fuchtel
Veranstaltung: Gespräch mit Frau Busse und Herm Parteina (Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft e.V)
Termin: 09. August 2018, 10:00 Uhr -ca. 11:00 Uhr
Or: BMEL, PStF Büro
Themen: Ermmährungswerbung, Werbung an Kinder, Werbeverbote inkl. Beschluss der VSMK zu
Werbeverbot, Audiovisuelle Mediendienste-Richtlinie, Medienbildung
Sonstiges:
Anlagen: X} Anschreiben (s. Anlage)
Vorbereitung
1. AL 2 ‚CcALn4
an Staatssekretär Dr, Auikens -/. h. t/[ k
mit der Bitte um en a nach $ 40 GO-BMELYV
Deiner Gesprächsunterlage
U] eines Sprechzettels
X eines Hintergrundvermerks [9] Themen: s.o., Werbung im Koa-Vertrag, neben Ernähru
Tabak als Aspekt bei Werbung / Werbeverbot, , Dt. Werberat
[] von Regionalinformationen
U] eines Grußwortes/Rede (Dauer: Minuten); Themen:
U] des Ablaufplans des Termins X} Begleitung aus der Fachabteilung
EX] Zuleitung eines Ergebnisvermerks (zeitnah nach dem Gespräch auf dem Dienstweg)
U] Anmerkungen/Sonstiges:
bis zum: 07.08.2018 DS (Eingang Büro 03)
2. []Kople vorab auf Grund Eilbedürftigkeit: 212
3. Termin wird
U] abgesagt
Ü] vorgezogen / verschoben auf
Ü] verschoben, neuer Termin noch nicht bekannt
Ülin Vertretung wahrgenommen durch
(MK1 nicht vergessen)
Mohr, Kerstin Von: - Maria Wellbrock <weilbrock@zaw.de> Gesendet: Mittwoch, 1. August 2018 09:46 An: Mohr, Kerstin ce Betreff: : Terminanfrage BMEL Sehr geehrte Frau Mohr, vielen Dank für das Gesprächsangebot mit Herrn Parlamentarischen Staatssekretär. Den Termin am 09, August 2018 um 10 Uhr im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft nehmen Frau Busse und Herr Parteina sehr gern wahr. Für Rückfragen stehen wir gern zur Verfügung, Mit freundlichen Grüßen ‚Maria Wellbrock Assistenz der Geschäftsführung sammen Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft ZAW e.V. Am Weidendamm 3A 10117 Berlin Tel.: 030/ 59 00 99-711 Fax: 030] 59 00 99-722 E-Mail: wellbrock@zaw.de internet: www.zaw.de Betreff: Terminanfrage BMEL Sehr geehrter Herr Parteina, Sehr geehrte Frau Busse, Sie hatten bei Frau Bundesministerin Klöckner nach einem Gesprächstermin angefragt. Aufgrund der Vielzahl von Terminanfragen hat Frau Bundesministerin Klöckner Herrn Parlamentarischen Staatssekretär gebeten das Gespräch für sie zu übernehmen. Dazu ist Herr Fuchte! sehr gerne bereit. Aus diesem Grund möchte ich Ihnen als Termin den 09. August 2018 um 10 Uhr im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft in Berlin anbieten. Für die weitere Terminabsprache stehe ich Ihnen als Ansprechpartnerin gerne zur Verfügung. 1
Mit freundlichen Grüßen. LA. Kerstin Mohr Büro Parfamentarischer Staatssekretär Hans-Joachim Fuchtel, MdB Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) Wilhelmstraße 54, 10117 Berlin Tel.: +49 30 / 18 529-3131 Fax: +49 30 /18529- 3139 E-Mail: kerstin.mohr® bmel.bund.de Internet: www.bmel.de
Mohr, Kerstin V Mohr, Kerstin on: Gesendet: . Dienstag, 31. Juli 2018 14:55 An: zaw@®zaw.de' Betreff: Terminanfrage BMEL Sehr geehrter Herr Parteina, Sehr geehrte Frau Busse, Sie hatten bei Frau Bundesministerin Klöckner nach einem Gesprächstermin angefragt. Aufgrund der Vielzahl von Terminanfragen hat Frau Bundesministerin Klöckner Herrn Parlamentarischen Staatssekretär gebeten das Gespräch für sie zu übernehmen. Dazu ist Herr Fuchtelsehr gernebereit. Aus diesem Grund möchte ich Ihnen als Termin den 09. August 2018 um 10 Uhr im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft in Berlin anbieten. Für die weitere Terminabsprache stehe Ich Ihnen als Ansprechpartnerin gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen “ LA. Kerstin Mohr Büro Parlamentarischer Staatssekretär Hans-Joachim Fuchtel, MdB Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) Wilhelmstraße 54, 10117 Berlin Tel.: +49 30 / 18 529-3131 Fax: +4930 /18529-3139 E-Mail: kerstin.mohr &bmel.bund.de Internet: www.bmel.de
Walther, Laura-Viktoria Von: Mohr, Kerstin Gesendet: Freitag, 20. April 2018 13:27 An: Walther, Laura-Viktoria . Betreff: WG: Gratulation Ermennung Klöckner Termin - Gesprächsanfrage - 00098325 Anlagen: 00098325.pdf; 00098325.pdf Von: Walther, Laura-Viktorla Gesendet: Mittwoch, 11. April 2018 16:49 An: 03 Persönl. Referent PSt Fuchtel Cc: M_VVeMailAgent; Mohr, Kerstin; MB-Geschäftsstelle Betreff; Gratulation Emennung Klöckner Termin - Gesprächsanfrage - 00098325 Dl, MB-Nr. 3252/19 Tel: 3105 mit der Bitte um Prüfung der Übernahme eines Termins Hinweis: Der Vorgang wird von der Bundesministerin offiziell an PSı F übergeben, mit der Bitte um Übernahme und Antwort an den Absender. (keine Teilnahme der Bundesministerin) Bemerkungen: Termin wird noch vereinbart