SKM_C45821042113160

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Zur Begründung der Entscheidung „WM-Kampagne der Firma Ferrero/LoveBrands 2018“ im Einzelnen:

Der Deutsche Werberat hatte nach Eingang der Beschwerde diese entsprechend seiner Verfahrensordnung
umfassend geprüft und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass kein Verstoß gegen die Verhaltensregeln des
Deutschen Werberats, insbesondere die Verhaltensregeln des Deutschen Werberats über die kommerzielle
Kommunikation für Lebensmittel <https://www.werberat.de/node/7384> vorliegt. Die Verhaltensregeln
Lebensmittel sind darauf ausgerichtet, alles in der kommerziellen Werbung der Lebensmittelwirtschaft zu
unterlassen, was als Aufforderung zu einer übermäßigen und einseitigen Ernährung verstanden werden könnte. Der
Deutsche Werberat hat sich dabei der Ansicht der Beschwerdeführer, wonach ein Produkt wie Nutella aufgrund
seines Zuckeranteils per se einer gesunden und ausgewogenen Ernährung sowie einem gesunden, aktiven Lebensstil
entgegensteht und somit jede Bewerbung eines solchen Produkts.einen Verstoß gegen Ziffer 1.2 und 1.3 der
Verhaltensregeln Lebensmittel darstellte, nicht angeschlossen. Auch Lebensmittel mit einem verhältnismäßig hohen
Zuckeranteil sind mit einer gesunden und ausgewogenen Ernährung vereinbar, wenn die Menge stimmt. Die
kritisierte Kampagne von Ferrero zur Fußball-Weltmeisterschaft in Russland zeigt im Übrigen auch keinerlei
Konsumszenen, die einem aktiven Lebensstil und einer ausgewogenen Ernährung entgegenwirken könnten.

Die Kampagne verstößt auch nicht gegen die Ziffern 2.3, 2.6 und 2.7 der Verhaltensregeln Lebensmittel. Aus Sicht
des Deutschen Werberats handelt es sich bei den geprüften Werbemaßnahmen nicht um Werbung, die zielgerichtet
Kinder anspricht. Es ist ein häufiges Missverständnis, mehr oder weniger selbstverständlich davon auszugehen, dass
Werbung, die Kinder wahrnehmen können oder in der Kinder eingesetzt werden, quasi automatisch an Kinder
gerichtet ist. In Übereinstimmung mit der gesetzgeberischen Wertung und der Rechtsprechung des _
Bundesgerichtshofs (vgl. zum Beispiel die Goldbärenbarren-Entscheidung vom 12.12.2013) beurteilt der Werberat
Werbemaßnahmen, die sich nicht gezielt an Kinder richten, sondern.an die Allgemeinheit, nicht anhand des
strengen Prüfungsmaßstabs der speziell für die Zielgruppe Kinder geltenden Regeln.

Sicherlich wird die Ferrero-Werbekampagne zur Fußball-WM auch von Kindern wahrgenommen. Sie richtet sich
jedoch in erster Linie an Erwachsene, was schon dadurch zum Ausdruck kommt, dass die Werbung keine
gesonderten kinderspezifischen Inhalte aufweist und auch auf die ‚Verwendung kindertypischer Sprache oder
Symbole verzichtet wird.

Soweit die Beschwerde dennoch von einer Anwendbarkeit der Lebensmittelregeln in Bezug auf an Kinder gerichtete
Werbung ausginge, läge vorliegend aus Sicht des Deutschen Werberats gleichwohl kein Verstoß gegen die
benannten Verhaltensregeln (Ziffern 2.3, 2.6 und 2.7) vor:

1. Zu Ziffer 2.3: Die Kampagne ist nicht geeignet, dass besondere Vertrauen von Kindern auszunutzen. Der in
dem Spot auftretende Junge sowie die auf den „DFB Team-Cards“ abgebildeten Spieler der deutschen Fußball-
Nationalmannschaft sind keine Vertrauenspersonen im Sinne der Vorschrift. Wie die Nennung der in Ziffer 2.3
Verhaltensregeln Lebensmittel sowie Ziffer 8 der produktübergreifenden „Kinderregeln“ des Deutschen Werberats
beispielhaft aufgezählten Lehrer oder Eitern klarstellen, sind mit Vertrauenspersonen im Sinne dieser Regelungen
persönliche Vertraute gemeint. Sinn und Zweck dieser Bestimmungen ist es zu verhindern, dass Kinder in ihrem
persönlichen Vertrauen ausgenutzt oder hierdurch zu falschen Entscheidungen verleitet werden. Der Einsatz eines
Kindes in einem Werbespot allein reicht jedoch nicht aus, um einen Verstoß zu bejahen. Dies gilt auch für die Spieler

2
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der Fußball-Nationalmannschaft: Sie mögen für Kinder möglicherweise Idole sein, besondere Vertrauenspersonen
sind sie hingegen nicht.

2. Zu Ziffern 2.6. und 2.7: Die Werbemaßnahme steht auch nicht dem Erlernen einer ausgewogenen,
gesunden Ernährung sowie eines gesunden, aktiven Lebensstils von Kindern entgegen. Ziffer 2.6 und 2.7 implizieren
kein absolutes Werbeverbot für bestimmte Produkte. Einen Verstoß gegen die genannten Regelungen nimmt der
Deutsche Werberat vielmehr dann an, wenn Werbemaßnahmen vermitteln, dass ein Produkt im Übermaß genossen
werden oder in sonstiger Weise einer einseitigen, unausgewogenen Ernährung Vorschub geleistet werden soll. Dies
bedeutet aber nicht, dass Werbung nicht vermitteln darf, dass auch der Genuss von beispielsweise stark
gezuckerten Lebensmitteln Teil einer gesunden und ausgewogenen Ernährung sein kann, soweit dies in einem
vernünftigen Ausmaß geschieht. Etwas anderes geht aus den hier vorliegenden Werbemaßnahmen nicht hervor. Im
Gegenteil: So erstreckt sich beispielsweise die „LoveBrands“-Sammelaktion über einen Zeitraum von über fünf
Monaten. Die lange Laufzeit der Möglichkeit zum Sammeln lässt keinerlei Anzeichen für eine Anregung zu einem
übertriebenen Konsum erkennen. Die Produkte sind zudem deutlich über das Aktionsende hinaus haltbar. Nutella
beispielsweise hat eine Mindesthaltbarkeit von einem Jahr. So können die Produkte über einen langen Zeitraum in
die Gesamternährung integriert werden. Die Sammelaktion wird erkennbar mit dem Ziel durchgeführt, Marktanteile
innerhalb des Segments zu gewinnen, da Verbraucherinnen und Verbraucher bevorzugt die Aktionsprodukte für sich
(und ihre Kinder sowie sonstige mit im Haushalt lebende Personen) kaufen. Auf unsere Nachfrage hin hat Ferrero
zudem mitgeteilt, dass nach unternehmensinternen Erhebungen meist in Gemeinschaften gesammelt wird. So
hätten zur Fußball-Europameisterschaft 2016 über 89 Prozent der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zumindest zu
zweit, 75 Prozent der Teilnehmerinnen und Teilnehmer sogar mit drei oder mehr Personen an der „LoveBrands“-
Sammelaktion von Ferrero teilgenommen. Die Produkte verteilten sich demnach auf sehr viel mehr Personen als die
Anzahl der Prämien.
92

Salas, Elisa

m m

Von:
Gesendet:
An:

Ce:
Betreff:
Anlagen:

StA Tagebuchnummer: 5383/18

Vertr. VZ 04°

Freitag, 10. August 2018 09:43

Referat 212; Henn, Kurt; 01 Persönl. Referentin BMin Klöckner; 02 Persönl.
Referent PSt Stübgen; 03 Persönl. Referent PSt Fuchtel; Brigulla Dr.,
Matthias; Janz Dr., Immo; Leipert, Sven; Mohr, Kerstin; Referat 121; Referat
221; Referat L2; Referat L3; Referat MK1; Referat MK2; Referat MK3: Referat
MK4; Reiners, Lisa; Schachtschabel, Daniel; Scheffler, Kathleen; Schmied Dr.,
Burkhard; Unterabteilungsleiter 12; VorzimmerO?2; Beyer, Brigitte; Hirsch,
Miriam; Leiter Leitungsstab; Ministerbüro

Abteilungsleiter 2; Unterabteilungsleiterin 21

212-PStF LV-Gespräch.mit ZAW am 15. August 2018

Anforderung PStF Gespräch ZAW 9-August-2018.pdf; 212-PStF-LV
Gespräch ZAW am 15-August-2018.docx; 212-PStF Hintergrundvermerk-
Gespräch mit ZAW am 15-August-2018 endg.docx; Anforderung PStF
Gespräch ZAW 15-August-2018.pdf

AL 1 hat i.V. für Herrn St Dr. Aeikens gezeichnet.

 

Von: Henn, Kurt

Gesendet: Donnerstag, 9. August 2018 16:53

An: 04 Persönl. Referent St Dr. Aeikens

Cc: Abteilungsleiter 2; Unterabteilungsleiterin 21; Referat 212; Referat 213; Referat 223
Betreff: 212-PStF LV Gespräch mit ZAW am 15. August 2018

Das Gespräch wurde vom 09.08. auf den 15.08.2018 verschoben.

Frau UAL’ 21 hat in Vertretung für Herrn AL 2 schlussgezeichnet.

Leitungsvorlage
Hintergrundvermerk
Anforderung

VG

Kurt Henn

Referat 212

'Ernährungsprävention, Ernährungsinformation

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)

‚Rochusstraße 1, 53123 Bonn
Telefon: +49 228 / 99 529-3718
Fax: +49 228 / 99 529-553718

E-Mail: kurt.henn@bmel.bund.de <mailto:kurt.henn@bmel.bund.de>
Internet: www.bmel.de <http://www.bmel.de/>
93

Abteilung: 2
Gesch. Zeichen: 212-08003/0004

'Referatsleiterin: Ursula Horzetzky

Mitarbeiterin: OAR Henn

Herr Parlamentarischer Staatssekretär Fuchtei

über

Herrn Staatssekretär Aeikens

mit der Bitte um Kenntnisnahme

Gespräch mit dem Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes der deutschen Werbewirt-

Datum:
Hausruf: 3395/3718

Angefordert am: 01.08.18
Vorzulegen bis: 07.08.18
Termin am: 15.08.18

Durchschrift an:

M
m

OD

fester Verteiler und Bedienung
variabler Verteiler

durch Fachreferat
eingeschränkter Verteiler
(innere Angelegenheit /

interne Meinungsbildung)
Personalangelegenheiten /
persönlicher Inhalt

StV-EL
Referat 611 für EL-
Referenten/-innen m

AL 2, UAL’in 21,
213, 223

schaft e. V.(ZAW), Herrn Manfred Parteina, und der Geschäftsführerin des
ZAW Deutscher Werberat, Frau Julia Busse, am 15. August 2018 um 13:00 Uhr

Schreiben des ZAW vom 28. März 2018

Anlasen: -1-

I. Sachverhalt

Zur Ernennung von Frau Bundesministerin haben Herr Parteina und Frau Busse schriftlich
gratuliert und ihre Antrittsrede im Deutschen Bundestag unter dem Aspekt „den Lebensstil

der Bevölkerung als Ganzes zu betrachten“ für die deutsche Werbewirtschaft sehr positiv

aufgenommen.

Darüber hinaus nimmt der ZAW auf den Koalitionsvertrag Bezug. Der ZAW begrüßt die
Bedeutung die der Ernährungsbildung beigemessen wird. Gleichzeitig wird im Koalitions-
vertrag ausgeführt, dass an Kinder gerichtete Werbung der kritischen Beobachtung bedarf
und Zitat: „Wir unterstützen die EU-Kommission bei der Umsetzung der Audiovisuellen

Mediendienst Richtlinie“, damit auf europäischer Ebene Verhaltensregeln umgesetzt wer-

Dateiname: 212-PStF-LV Gespräch ZAW am 15-August-2018.docx; zuletzt geändert: 09.08.2018 16:20

gleich
zeitig
zuge-
leitet
94

SEITE 2VON 2

den, die einen verantwortlichen Umgang der Wirtschaft mit an Kinder gerichteter Werbung
beinhalten“. In diesem Zusammenhang fordert der ZAW ein, dass auch künftig ausreichen-
der Spielraum für ein eigenverantwortliches Handeln der Unternehmen mit einer gut funkti-
onierenden Werbeselbstkontrolle durch den Deutschen Werberat sichergestellt sein muss
und von weiteren Werbeverboten Abstand zu nehmen ist.

Es wird darüber hinaus kritisch angemerkt, dass die WHO Werbeverbote als notwendiges
Instrument zur Steuerung der Ernährung einstuft und deren Etablierung vorantreibe.

II. Stellungnahme

Siehe beigefügten Hintergrundvermerk.

Die Begleitung aus der Fachabteilung wird noch mitgeteilt.
II. Vorschlag

Kenntnisnahme,

 

ez.
für AL2
95

Büro PSt Fuchtel 03 01. August 2018
Tel.: 3133

Termin
Parlamentarischer Staatssekretär Hans-Joachim Fuchtel

Veranstaltung: Gespräch mit Frau Busse und Herm Parteina (Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft e.V)

Termin: 09. August 2018, 10:00 Uhr -ca. 11:00 Uhr

Or: BMEL, PStF Büro

Themen: Ermmährungswerbung, Werbung an Kinder, Werbeverbote inkl. Beschluss der VSMK zu
Werbeverbot, Audiovisuelle Mediendienste-Richtlinie, Medienbildung

Sonstiges:

Anlagen: X} Anschreiben (s. Anlage)

       
   

Vorbereitung

1. AL 2 ‚CcALn4
an Staatssekretär Dr, Auikens -/. h. t/[ k
mit der Bitte um en a nach $ 40 GO-BMELYV
Deiner Gesprächsunterlage
U] eines Sprechzettels
X eines Hintergrundvermerks [9] Themen: s.o., Werbung im Koa-Vertrag, neben Ernähru
Tabak als Aspekt bei Werbung / Werbeverbot, , Dt. Werberat
[] von Regionalinformationen
U] eines Grußwortes/Rede (Dauer: Minuten); Themen:
U] des Ablaufplans des Termins X} Begleitung aus der Fachabteilung
EX] Zuleitung eines Ergebnisvermerks (zeitnah nach dem Gespräch auf dem Dienstweg)
U] Anmerkungen/Sonstiges:

bis zum: 07.08.2018 DS (Eingang Büro 03)
2. []Kople vorab auf Grund Eilbedürftigkeit: 212

 

 

3. Termin wird
U] abgesagt
Ü] vorgezogen / verschoben auf
Ü] verschoben, neuer Termin noch nicht bekannt
Ülin Vertretung wahrgenommen durch

(MK1 nicht vergessen)
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Mohr, Kerstin

Von: - Maria Wellbrock <weilbrock@zaw.de>
Gesendet: Mittwoch, 1. August 2018 09:46

An: Mohr, Kerstin

ce

 

Betreff: : Terminanfrage BMEL

Sehr geehrte Frau Mohr,

vielen Dank für das Gesprächsangebot mit Herrn Parlamentarischen Staatssekretär. Den Termin am 09, August 2018
um 10 Uhr im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft nehmen Frau Busse und Herr Parteina sehr gern
wahr.

Für Rückfragen stehen wir gern zur Verfügung,
Mit freundlichen Grüßen
‚Maria Wellbrock

Assistenz der Geschäftsführung

sammen

 

Zentralverband der deutschen
Werbewirtschaft ZAW e.V.
Am Weidendamm 3A

10117 Berlin

Tel.: 030/ 59 00 99-711

Fax: 030] 59 00 99-722
E-Mail: wellbrock@zaw.de
internet: www.zaw.de

   

Betreff: Terminanfrage BMEL

Sehr geehrter Herr Parteina, Sehr geehrte Frau Busse,

Sie hatten bei Frau Bundesministerin Klöckner nach einem Gesprächstermin angefragt. Aufgrund der Vielzahl von
Terminanfragen hat Frau Bundesministerin Klöckner Herrn Parlamentarischen Staatssekretär gebeten das Gespräch
für sie zu übernehmen. Dazu ist Herr Fuchte! sehr gerne bereit.

Aus diesem Grund möchte ich Ihnen als Termin den 09. August 2018 um 10 Uhr im Bundesministerium für
Ernährung und Landwirtschaft in Berlin anbieten.

Für die weitere Terminabsprache stehe ich Ihnen als Ansprechpartnerin gerne zur Verfügung.

1
97

Mit freundlichen Grüßen.
LA.

Kerstin Mohr

Büro Parfamentarischer Staatssekretär
Hans-Joachim Fuchtel, MdB
Bundesministerium für Ernährung und
Landwirtschaft (BMEL)

 

Wilhelmstraße 54, 10117 Berlin
Tel.: +49 30 / 18 529-3131
Fax: +49 30 /18529- 3139

E-Mail: kerstin.mohr® bmel.bund.de

Internet: www.bmel.de
98

Mohr, Kerstin
V Mohr, Kerstin

on:

Gesendet: . Dienstag, 31. Juli 2018 14:55
An: zaw@®zaw.de'
Betreff: Terminanfrage BMEL

Sehr geehrter Herr Parteina, Sehr geehrte Frau Busse,

Sie hatten bei Frau Bundesministerin Klöckner nach einem Gesprächstermin angefragt. Aufgrund der Vielzahl von
Terminanfragen hat Frau Bundesministerin Klöckner Herrn Parlamentarischen Staatssekretär gebeten das Gespräch
für sie zu übernehmen. Dazu ist Herr Fuchtelsehr gernebereit.

Aus diesem Grund möchte ich Ihnen als Termin den 09. August 2018 um 10 Uhr im Bundesministerium für
Ernährung und Landwirtschaft in Berlin anbieten.

Für die weitere Terminabsprache stehe Ich Ihnen als Ansprechpartnerin gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen “

LA.

Kerstin Mohr

 

 

 

Büro Parlamentarischer Staatssekretär
Hans-Joachim Fuchtel, MdB
Bundesministerium für Ernährung und
Landwirtschaft (BMEL)

Wilhelmstraße 54, 10117 Berlin
Tel.: +49 30 / 18 529-3131
Fax: +4930 /18529-3139

E-Mail: kerstin.mohr &bmel.bund.de
Internet: www.bmel.de
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Walther, Laura-Viktoria

Von: Mohr, Kerstin

Gesendet: Freitag, 20. April 2018 13:27

An: Walther, Laura-Viktoria .

Betreff: WG: Gratulation Ermennung Klöckner Termin - Gesprächsanfrage -
00098325

Anlagen: 00098325.pdf; 00098325.pdf

Von: Walther, Laura-Viktorla

Gesendet: Mittwoch, 11. April 2018 16:49

An: 03 Persönl. Referent PSt Fuchtel

Cc: M_VVeMailAgent; Mohr, Kerstin; MB-Geschäftsstelle

Betreff; Gratulation Emennung Klöckner Termin - Gesprächsanfrage - 00098325

Dl, MB-Nr. 3252/19
Tel: 3105

mit der Bitte um Prüfung der Übernahme eines Termins
Hinweis:

Der Vorgang wird von der Bundesministerin offiziell an PSı F übergeben, mit der Bitte um
Übernahme und Antwort an den Absender. (keine Teilnahme der Bundesministerin)

Bemerkungen:

Termin wird noch vereinbart
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