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This document is part of the request ”Vorgang zur Bearbeitung der Anfrage "Ergebnisse der aWU ÖPP B247"”.
Cc: TEE <TEREN © bvi.bund.de> Betreff: Erinnerung: Berichtsbitte MdB Kindler - Ergebnisse der aWU ÖPP B247 Priorität: Hoch Konntet Ihr hier schon mal drübergucken? Viele Grüße Von: Ref-Z20 Gesendet: Mittwoch, 18. August 2021 14:00 Ar: © bimvi.bund.de <mailto Oo bmvi.bund.de> >; ob mvi.bund.de <mailto EEE © bnvi.bund.de> > Cc: Ref-220 <ref-z220@bmvi.bund.de <mailto:ref-220@bmvi.bund.de> > Betreff: Berichtsbitte MdB Kindler - Ergebnisse der awU ÖPP B247 Priorität: Hoch Text bitte im HTML-Format anzeigen lassen. G:\Z20\Unterlagen\000 - Generalien 2\HHA und monatl BE-Gespräche\infobitten\MdB Kindler\2021\Anf_BMF_100821_ÖPP_aWU_B247 Liebe , |ieberN, habt Ihr Einwände gegen die beiliegenden Beiträge der Abt. StB (StB 12)? Die „Anlage_VS-NfD_Ergebnis awU ÖPP B 247“ soll im Hinblick auf die Übersendung an die Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages auf „VS- Vertraulich” gehoben werden. Dies ist dann vollzogen, wenn $Sts G dem zugestimmt hat. Im Moment dürfen wir diese Information noch lesen. Viele Grüße [Seite]
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sulyeT Ref-Z20 Von: Kr Gesendet: Dienstag, 31. August 2021 12:29 A. Cc: EB em Ref-Z20; Ref-L11; AL-Z . Betreff: WG: Berichtsbitte MdB Kindler - Ergebnisse der awU ÖPP B247 Anlagen: Anlage_offen_MdB_Kindler_Ergebnis awU ÖPP B 247_StB_Z20_ok.doc; Anlage_VS-NfD_Ergebnis awU ÖPP B 247_StB_Z20_ok.doc Priorität: Hoch Lieber Herr bin einverstanden, Gruß, ie.en 2 Ursprüngliche Nachricht----- Von: UAL-Z2 Gesendet: Dienstag, 31. August 2021 11:28 Ar: Ü < o bmvi.bund.de> Betreff: WG: Berichtsbitte MdB Kindler - Ergebnisse der awU ÖPP 8247 Priorität: Hoch Von: Ref-Z20 Gesendet: Dienstag, 31. August 2021 11:27:50 (UTC+01:00) Amsterdam, Berlin, Bern, Rom, Stockholm, Wien An: AL-Z; Ref-L11; UAL-Z2 Betreff: Berichtsbitte MdB Kindler - Ergebnisse der awU ÖPP B247 Text bitte im HTML-Format anzeigen lassen. Sehr geehrter Herr El, sehr geehrte Frau EEE sehr geehrte Frau in der Anlage übersende ich Ihnen den zur Beantwortung der im Betreff genannten Berichtsanforderung vorgesehenen Beitrag, der von StB (StB 12) erarbeitet und gebilligt worden ist. Die „Anlage_VS-NfD_Ergebnis awU ÖPP B 247_StB_Z20_ok.doc“ soll im Hinblick auf die Übersendung an die Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages auf „VS-Vertraulich“ gehoben werden. Dies ist dann vollzogen, wenn Sts G dem zugestimmt hat. [Seite]
Ich bitte Sie, mir bis heute, 31.08.2021, DS, Ihre Einwände mitzuteilen. Sollte ich bis dahin keine Anregungen von Ihnen erhalten haben, gehe ich von Ihrer Zustimmung aus und werde Herrn Staatssekretär Dr. Güntner den Bericht unmittelbar zur Zeichnung vorlegen. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen \ Für Z20 [Seite]
Bundesministerium für Verkehr und Berlin, den 31.08.2021 digitale Infrastruktur Berichtsanforderung des Abg. Sven-Christian Kindler vom 09.08.2021 zum Thema: „Ergebnisse der aWU ÖPP B 247“ Frage 1: Wie viel Millionen Euro barwertig bzw. wie viel Prozent beträgt laut abschließender Wirt- schaftlichkeitsuntersuchung der Gesamtnutzenvorteil der ÖPP-Beschaffung zum ÖPP-Projekt. B 247 gegenüber der konventionellen Beschaffung über den Betrachtungszeitraum (bitte für die Teilprojekte differenziert darstellen)? Frage 2: Wurde in allen Teilprojekten in der abschließenden Wirtschaftlichkeitsuntersuchung ein posi- lives Ergebnis erzielt? a. Wenn nein, in welchem Teilprojekt nicht? b. Welches konkrete Ergebnis erbrachte die abschließende Wirtschaftlichkeitsuntersu- chung in diesem Fall/in diesen Fällen? ce. Wieso erfolgte trotz ggf. negativen Ergebnissen eine Vergabe? Antwort: Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs und in der Annahme, dass mit dem Begriff „Teilprojekten“ die Teilbereiche der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung ge- meint sind (das beauftragte ÖPP-Projekt B 247, Mühlhausen — Bad Langensalza ist nicht in Teilprojekte untergliedert) gemeinsam beantwortet. Mit Stand 11.06.2021 liegt eine abschließende Wirtschaftlichkeitsuntersuchung (aWU) für das ÖPP-Projekt B 247, Mühlhausen — Bad Langensalza vor. Nach $ 7 Bundeshaushaltsordnung (BHO) ist dann eine private Investition vorzugswürdig, wenn eine Maßnahme „ebenso gut oder besser“ durch einen privaten Vertragspartner erbracht werden kann. Zur Beurteilung, ob eine Maßnahme im Rahmen eines ÖPP-Projektes mindes- tens ebenso gut erbracht werden kann wie in der konventionellen Beschaffungsvariante, wird eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durchgeführt, die aus zwei Teilbereichen besteht: dem Kostenvergleich und der Nutzwertanalyse. Entsprechend der von BMVI, Bundesrechnungs- hof und BMF gemeinsam getragenen und im gemeinsam erarbeiteten Bericht zu den ÖPP- Projekten im Bundesfernstraßenbau an den Rechnungsprüfungsausschuss vom 16.12.2016 festgehaltenen Auffassung ist zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit einer Beschaffungsvari- ante die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung im Ganzen maßgebend. Entscheidend für die Beur-
teilung der Wirtschaftlichkeit ist die abgeleitete zusammenfassende und abschließende Be- wertung. Diese hat ergeben, dass für das im Zuge der B 247 erforderliche Leistungsspektrum die Umsetzung als ÖPP-Projekt äls vorzugswürdige Beschaffung anzusehen ist, auch wenn in einem Teilbereich der aWU ein negatives Teilergebnis für die ÖPP-Variante zu verzeichnen ist. Dies hat das BMV] in seiner Pressemitteilung vom 20.07.2021 zum Zuschlag des ÖPP- Projektes B 247 bereits kommuniziert. Die Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen der ÖPP-Projekte im Bundesfernstraßenbau beinhal- ten interne Kalkulationen der öffentlichen Hand zu dem jeweiligen Projekt. Deren Offenle- gung wäre geeignet, den Wettbewerb in Vergabeverfahren für ÖPP-Projekte zum wirtschaftli- chen Nachteil der öffentlichen Hand zu verringern und dadurch die fiskalischen Interessen des Bundes zu gefährden, deren Schutz als Staatswohlbelang eine Nichtveröffentlichung rechtfer- tigt, soweit der Bund (mittelbar) als Akteur am Markt auftritt. Dies gilt umso mehr, als der Bund mit dem Bau, Betrieb und Erhalt von Bundesfernstraßen seiner Gewährleistungsverant- wortung für die Verkehrsinfrastruktur als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge nachkommt. Denn bei Offenlegung bestünde die Gefahr, dass Bieter ihre Angebote an den Wirtschaftlich- keitsuntersuchungen ausrichten. Die damit nicht mehr hinreichend sicher auszuschließende Etablierung eines entsprechenden „Preisniveaus“ würde dazu führen, dass weitere potenzielle Wirtschaftlichkeitsvorteile zugunsten der öffentlichen Hand nicht mehr erschlossen würden. Der Bund hat ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse, da die Kenntnis der internen Kalku- lation der öffentlichen Hand und des Ergebnisses des konventionellen Vergleichsmaßstabes den Marktteilnehmern Rückschlüsse auf die Wirtschaftlichkeitsschwelle der Angebote in den bevorstehenden und auch in zukünftigen, gleichgelagerten ÖPP- Vergabeverfahren ermögli- chen würde, was zu einer Wettbewerbseinschränkung führen könnte. Die Wirtschaftlichkeits- untersuchungen für ÖPP-Projekte im Bundesfernstraßenbau können der Öffentlichkeit daher nicht zugänglich gemacht werden. Unter sorgfältiger Abwägung des parlamentarischen Auskunftsanspruches einerseits und des Schutzes der fiskalischen Interessen des Bundes andererseits ist vorgesehen, die erbetenen Informationen zum Ergebnis der aWU als „VS - VERTRAULICH“ einzustufen und der Ge- heimschutzstelle des Deutschen Bundestages zu übermitteln.
Frage 3: Wann wird die Bundesregierung, so wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD vorgesehen (‚Die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung und die Konzessionsverträge werden wir nach Vergabe bei Zustimmung des Konzessionsnehmers im Internet veröffentlichen.“ (Rand- nummern: 3385-3387, 5 74)) die abschließende Wirtschaftlichkeitsuntersuchung im Internet veröffentlichen? Antwort: Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 17 auf Bundestagsdrucksache 19/26425 verwiesen.
Anlage 10 Ref-Z20 Von: | Gesendet: Dienstag, 31. August 2021 13:33 An: Ref-Z20; cc: UAL-Z2; AL-Z; ; Reg-L-Berlin Betreff: Berichtsbitte Anlage_offen_MdB_Kindler_Ergebnis awU ÖPP B 247 ._StB_Z20_ok.doc Anlagen: Anlage_offen_MdB_Kindler_Ergebnis awU ÖPP B 247_StB_Z20_ok.doc Lieber Herr anbei mit Änderungen. In der VS-NfD Anlage habe ich keine Anmerkungen. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen fL11 en (E) 2.d.A. AZ: 154.2/3-02/19 [Seite]
deepH Ref-Z20 Von: AL-Z Gesendet: Mittwoch, 1. September 2021 08:33 An: Ref-Z20 Betreff: AW: Berichtsbitte MdB Kindler - Ergebnisse der awU ÖPP B247 Ich zeichne mit. Viele Grüße Leiter der Zentralabteilung Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMV!) Invalidenstraße 44 10115 Berlin Telefon: +49 (0)30-18300- Telefax: +49 (0)30-18300-g E-Mail: al-z@bmvi.bund.de Internet: www.bmvi.de P Please consider the environment before printing Von: Ref-Z20 Gesendet: Dienstag, 31. August 2021 11:28 An: AL-Z; Ref-L11; UAL-Z2 . Betreff: Berichtsbitte MdB Kindler - Ergebnisse der awU ÖPP B247 Wichtigkeit: Hoch Text bitte im HTML-Format anzeigen lassen. Sehr geehrter Herr sehr geehrte Frau E, sehr geehrte Frau in der Anlage übersende ich Ihnen den zur Beantwortung der im Betreff genannten Berichtsanforderung vorgesehenen Beitrag, der von StB {StB 12) erarbeitet und gebilligt worden ist. Die „Anlage_VS-NfD_Ergebnis awU ÖPP B 247_StB_Z20_ok.doc“ soll im Hinblick auf die Übersendung an die Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages auf „VS-Vertraulich” gehoben werden. Dies ist dann vollzogen, wenn Sts G dem zugestimmt hat.
Ich bitte Sie, mir bis heute, 31.08.2021, DS, Ihre Einwände mitzuteilen. Sollte ich bis dahin keine Anregungen von Ihnen erhalten haben, gehe ich von Ihrer Zustimmung aus und werde Herrn Staatssekretär Dr. Güntner den Bericht unmittelbar zur Zeichnung vorlegen. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Für 220