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FR | Bundesministerium AN N des Innern, für Bau " und Heimat HAUSANSCHRIFT Alt-Moabit 140 10557 Berlin POSTANSCHRIFT 11014 Berlin Betreff: hier: Informationsfreiheitsgesetz Katalog Referenzszenarien Bund IFG@bmi.bund.de www.bmi.bund.de Bezug: Ihr Antrag vom 15. August 2019 Aktenzeichen: Z II 4-13002/4#2094 Berlin, 2. September 2019 Seite 1 von 2 Sehr geehrter Herr mit Ihrem Antrag vom 15. August 2019 bitten Sie auf Grundlage des $ 1 des Geset- zes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes(IFG) um Übersendung des „Kataloges Referenzszenarien Bund, erwähnt auf Seite 21, Zeile 11 der Konzep- tion zivile Verteidigung“. Hierzu teile ich Ihnen folgendesmit: Ihr Antrag wird abgelehnt. Nach 8 3 Nr. 4 IFG in Verbindung mit 8 2 Absatz 2 Nr. 4 des Sicherheitsüberprü- fungsgesetzes (SÜG) besteht der Anspruch auf Informationszugang nicht, wenn die Information einer durch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum materiellen und or- ganisatorischen Schutz von Verschlusssachen geregelten Geheimhaltungspflicht un- terliegt. Die Einstufung des Dokuments als Verschlusssache (VS) mit dem Geheimhaltungs- grad „VS - Nur für den Dienstgebrauch“ist im vorliegenden Fall im Hinblick auf das ZUSTELL- UND LIEFERANSCHRIFTIngeborg-Drewitz-Allee 4, 10557 Berlin VERKEHRSANBINDUNGS + U-Bahnhof Hauptbahnhof
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Berlin, 02.09.2019 Seite 2 von 2 Staatswohl erforderlich. Nach 8 2 Absatz 2 Nr. 4 der Allgemeinen Verwaltungsvor- schrift zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (Ver- schlusssachenanweisung - VSA) sind Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Län- der nachteilig sein könnte, entsprechend einzustufen. Die Kenntnis der Referenzsze- narien des Bundesfür Fallkonstellationen auf dem Gebiet der Zivilen Verteidigung könnte potentiellen Tätern ermöglichen, sich auf etwaige Gefahrenabwehrmaßnah- men einzustellen und ein Anschlagsszenario so zu planen, dass die gewünschten Auswirkungen zum Schaden der Bundesrepublik Deutschland oder einesihrer Län- der eintreten. Die Zusammenstellung der Titel („Katalog“) würde Schwerpunkte für Abwehrmaßnahmen und damit die strategische Planung der Bundesrepublik zum Nachteil des Staatswohls offenlegen. Ich bedauere, Ihnen keine andere Auskunft geben zu können. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegendiesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Bundes- ministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI), erhoben werden. Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift beim Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, Alt-Moabit 140 in 10557 Berlin, oder elektronisch 1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen durch E-Mail, an die E-Mail-Adresse Poststelle@bmi.bund.de, oder 2. durch eine De-Mail mit der Versandart nach $ 5 Absatz 5 des De-Mail-Gesetzes an die De-Mail-Adresse Poststelle@bmi-bund.de-mail.de erklärt werden. Hinweis zum Datenschutz Bei der Bearbeitung wurden bzw. werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Welche Daten zu welchem Zweck und auf welcher Grundlage verarbeitet werden, ist abhängig von Ihrem Anliegen und den konkreten Umständen. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Be- troffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung https://www.bmi.bund.de/DE/service/daten- schutz/datenschutz node.html des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat.
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