ZDv65-102Teil1

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ZDv 65/102

Wörterbuch der Bundeswehr
Fernmeldewesen
und Elektronik

Dezember 1984
Neudruck: Oktober 1989

DSK AS340100001
1

Der Bundesminister der Verteidigung Bonn, 4. Dezember 1984

Ich erlasse die Zentrale Dienstvorschrift

Wörterbuch der Bundeswehr
Fernmeldewesen und Elektronik
ZDv 65/102
In Vertretung
De.Ermissch Oo
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Die ZDv 65/102 „Wörterbuch der Bundeswehr Fernmeldewesen
und Elektronik“, Ausgabe Februar 1979, tritt hiermit außer Kraft
und ist zu vernichten.

Federführung Sozialabteilung III 4
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ZDv 65/102

  

Vorbemerkung

1. Diese. Dienstvorschrift enthält die Ergebnisse der Arbeit des
Terminologieausschusses der Bundeswehr Fernmeldewesen und
Elektronik. Sie soll den Bearbeitern englischer und französischer
Fachtexte auf dem Gebiet Fernmeldewesen und Elektronik die
entsprechende Fachterminologie in beiden Sprachrichtungen an
die Hand geben und einen einheitlichen Sprachgebrauch sicher-
stellen.
Der Wörterbuchteil ist wie folgt gegliedert:
Kapitel 3 Teill: Englisch - Deutsch

Teil2: Deutsch - Englisch

Teil3: Französisch - Deutsch

Teil4: Deutsch - Französisch
Kapitel4 Teill: Fremdsprachige Abkürzungen

Teil2: Deutsche Abkürzungen

2. Die vom Terminologieausschuß festgelegten deutschen Ent-
sprechungen für fremdsprachige Ausdrücke sind bei der Überset-
zung einschlägiger Texte für den Geschäftsbereich des Bundesmi-
nüisters der Verteidigung verbindlich. Auch Stellen, die im Auftrag
der Bundeswehr Übersetzungen anfertigen, sind gehalten, die
festgelegte Terminologie zu verwenden. -

3. Von dieser. Dienstvorschrift unberührt bleibt die Übersetzung
von Versorgungsartikelnamen, für die die im Rahmen der Einheit--
lichen Materialkatalogisierung in der Bundesverwaltung Zestge-
legten deutschen Benennungen zu verwenden sind.

4. Änderungs- und Ergänzungsvorschläge zu dieser Dienstvor-
schrift sind mit Begründung auf dem Dienstweg an das

Bundessprachenamt
Horbeller Straße 52

5030 Hürth

zu richten.
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Inhaltsverzeichnis
Kapitell Allgemeines ........... ernennen .. 101-103
Kapitel2 Hinweise für die Benutzung ....... wenn 201-210
I. Allgemeimes ......2202cceeeeenununn 201-202
I. Anordnung der Wortstellen ............ 203-210
a Einfache Wortstellen ............... 203
b Wortstellen in umgestellter Wortfolge. 204-206
c Wortstellenmiterläuternden Zusätzen 207-208
d Querverweise .......2rrenseeeenner 209
e. Unübersetzte Benennungen ......... 210
Kapitel? Wörterbuch.
Teil 1: Englisch - Deutsch ............. 1-236
Teil 2: Deutsch - Englisch .:........... 1-237
Teil 3: Französisch. - Deutsch .......... 1-28
Teil 4: Deutsch — Französisch .......... 1-29
Kapitel4 Abkürzungen
Teil 1: Fremdsprachige Abkürzungen .... 1-11
Teil 2: Deutsche Abkürzungen .......... 1-2
Anhang
Anlagel Quellenverzeichnis .......se@cecerenen 1/1-2
Anlage? Abkürzungsverzeichnis
(erläuternde Zusätze) ....,....2c.cee..u 2
Änderungsnachweis

Änderungsvorschlag
5

2.

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ZDv 65/102 101-103

Kapitel il

Allgemeines

101. Die Terminologieausschüsse der Bundeswehr haben die
Aufgabe, Übersetzern und Bearbeitern mit Fremdsprachenkennt-
nissen die fiir das Verständnis und die Übersetzung von Fachtex-
ten benötigte Terminologie an die. Hand zu geben.

102. Der Terminologieausschuß der Bundeswehr Fernmeldewe-
sen und Elektronik besteht seit 1959. In ihm sind die fachlich zu-
ständigen Stellen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers
der Verteidigung und des Bundesministers für Post und Telekom-
munikation vertreten. Beauftragte von Industriefirmen nehmen
regelmäßig an den Arbeitstagungen des Terminologieausschusses
teil.

103. Die Terminologieausschüsse der Bundeswehr stützen sich
bei ihrer Arbeit. auf nationale und internationale Normen, Druck-
schriften und Standardisierungsübereinkommen (STANAG) der
NATO, deutsche und ausländische Dienstvorschriften und sonsti-
ge einschlägige Fachliteratur aller Art..Die vom Terminologieaus-
schuß der Bundeswehr Fernmeldewesen und Elektronik im we-
sentlichen. benutzten Quellen sind in Anlage 1 aufgeführt,
7

is rannenr. Genen nmTEenAATe VER RE ENTE RETTEN ET HER ONEEÄEN ATTERSEE EEE RATTEN
8

201-203/1

ZDv 65/102

Kapitel 2

Hinweise für die Benutzung

I. Allgemeines.

201. Der Inhalt des Wörterbuchteils (Kapitel 3 und 4) ist in einer
Datenverarbeitungsanlage gespeichert und mit Hilfe einer Licht-
setzanlage gesetzt worden.

202. Das angewandte. Datenverarbeitungsverfahren läßt zur

Zeit nur einen sehr begrenzten Zeichenvorrat zu. Kleinbuchsta-

ben und diakritische Zeichen (Akzente, die Cedille im Französi-

schen u.ä.) können nicht dargestellt werden. In folgenden Fällen
werden daher Ersatzzeichen verwendet:

(1} Die Umlaute Ä, Ö und Ü werden als AE,OE und UE geschrie-
ben und entsprechend eingeordnet, also nach AD, OD bzw.
UD.

(2} Der Buchstabe ß wird durch SS wiedergegeben (z.B. Maßstab
= MASSSTAB) und entsprechend eingeordnet.

(3). Der Accent aigu am Wortende wird dort, wo er sinntragende
Bedeutung hat, durch einen kinter das schließendeE gesetzten
Apostroph dargestellt, z.B.:

charge = CHARGE
‚aber
charge = CHARGE’.

N. Anordnung der Wortsteilen
a Einfache Wortstellen

203. Das folgende Beispiel zeigt die Anordnung einfacher Wort- .
stellen, d.h. von Wortstellen ohne Klammerzusätze und ohne um-
gestellte Teile: \

MESSAGE NUMBER. .
3922 SPAUCHNUMMER

Erläuterungen:

1. Das Stichwort ist halbfett gesetzt. Darunter stehen vor der
Entsprechung in der Zielsprache Definitionszeichen ( +), lau- :
fende Nummer oder Übernaimekennüng.
9

203/2

2. Das Definitionszeichen » unter dem ersten Zeichen des halb-
fett gesetzten Stichworts weist darauf hin, daß zu diesem
Stichwort eine Definition vorliegt, auf die sich der Terminolo-
gieausschuß bei der Festlegung der Wortstelle gestützt hat:

 

RADAR BAND
+ 15489 RADARFREQUENZBAND

Das Definitiönszeichen » unmittelbar vor der zieisprachigen
Benennung weist darauf hin, daß-zu dieser Benennung eine
Definition vorliegt: .

MICROCIRCUIT
19691 # MIKROSCHALTUNG

3. Die vier- oder fünfstellige Nummer vor der zielsprachigen
Entsprechung ist die laufende Nummer der Wortstelle laut Er-
gebnislisten des Terminologieausschusses.

4. Bei Wortstellen, die von einem anderen Terminologieausschuß
der Bundeswehr übernommen wurden, steht an Stelle der lau-
fenden Nummer eine sechsstellige Uberaahmekennung:

PUSH-TO-TALK SWITCH
SMAS9  SPRECHTASTE

Die ersten drei Ziffern der Übernahmekennung geben an, von
welchem Terminologieausschuß die Wortstelle übernommen
wurde:
900 Terminologieausschuß der Bundeswehr Luft- und
Raumfahrt
901 Terminologieausschuß der Bundeswehr Kraftiahr-
wesen
903 Terminologieausschuß der Bundeswehr Fluskörper
904 Terminologieausschuß der Bundeswehr Waffen und .
Munition L
905 Terminologieausschuß der Bundeswehr Militärisches.
Geowesen
906 Terminologieausschuß der Bundeswehr Feinmecha-
nik und Optik (aufgelöst)
907 Terminologieausschuß der Bundeswehr Taktik ‚des
Fleeres (aufgelöst)
908 Terminologieausschuß der Bundeswehr Sanitätswe-
sen (aufgelöst)
909 Terminologieausschuß der Bundeswehr Logistik und
Rüstung
910 Terminologieausschuß der Bundeswehr Marine
10

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