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Pro3D – Ergebnisbericht Teil 1 Version 0.5 | zur Entscheidung bestehenden Regelungen für die schriftliche Sammlung von Unterstützungserklärungen lassen gegenwärtig insgesamt auch keine nennenswerten Ansatzpunkte für Fehlentwicklungen erkennen. 3.7.2 Fristen Zu den Fristen der verschiedenen Ereignisarten bestehen unterschiedliche Festlegungen. Für VI besteht kein fester Sammlungszeitraum, es sind aber nur Unterstützungserklärungen gültig, die zum Zeitpunkt der Antragseinreichung höchstens 6 Monate alt sind. Gleiches gilt für VB in der 1. Stufe. Für VB in der 2. Stufe besteht ein feststehender Eintragungszeitraum von 4 Monaten. Auch bei BB besteht ein fester Erklärungszeitraum von 6 Monaten. Für EA fehlen diesbezügliche Festlegungen. Die Einführung der elektronischen Unterstützungssammlung wird es mit sich bringen, dass alle laufen- den Verfahren für die Öffentlichkeit abgebildet werden und eine elektronische Erklärungsabgabe ange- boten wird. Um die Verfahren übersichtlich zu halten und aufgegebene Verfahren zeitnah zu beenden, wird es erforderlich sein, für alle Verfahren angemessene Fristen vorzusehen. Zur Schaffung einer sachgerechten und möglichst einheitlichen Fristenlage wird es für sinnvoll erachtet, dass eine maximale Sammlungszeit von 1 Jahr und ein einheitlicher Gültigkeitszeitraum von 6 Monaten vorgesehen wird, sofern die Fristen nicht bereits nach gegenwärtiger Rechtslage abschließend geregelt sind. Diese zunächst flexible Laufzeit einer Sammlung macht es erforderlich, dass für die elektronische Samm- lung eine fortlaufende Bereinigung der bereits gültig geprüften UE durchgeführt wird. UE, die älter als 6 Monate werden, müssen ungültig werden und klarstellend mit dem Vermerk „verfallen“ gekennzeichnet werden. Hinsichtlich doppelt geleisteter gültiger UE, unabhängig davon, ob sie schriftlich oder elektro- nisch geleistet wurden, liegt es insoweit auch nahe, eine ergänzende Regelung vorzusehen, dass jeweils die jüngste gültige UE bei der Feststellung der vorliegenden gültigen UE zu berücksichtigen ist. Sofern es einer Initiative nicht möglich ist, innerhalb eines Jahres die ausreichende Zahl von Unterstüt- zungserklärungen zu sammeln, wird das Verfahren dann von Amtswegen geschlossen. Es steht der Ini- tiative frei, ein neues Verfahren zu beginnen. Dabei sollte dann jedoch keine Anrechnung von bereits abgegebenen Unterstützungserklärungen aus vorhergehenden, inhaltlich gleichgelagerten Verfahren vorgesehen werden. Empfehlung (#22): Fälle, in denen bislang keine abschließende Fristenregelung für abgegebene Unter- stützungserklärungen besteht, werden dahingehend geregelt, dass eine maximale Sammlungsfrist von 1 Jahr und ein einheitlicher Gültigkeitszeitraum von 6 Monaten vorgesehen wird. Bei flexiblen Laufzeiten einer Sammlung werden fortlaufend Bereini- gungsläufe vorgesehen, die ungültig werdende UE fortschreiben und mit dem Ver- merk „verfallen“ versehen. Bei doppelt geleisteten gültigen UE, ist jeweils die jüngste Erklärung bei der Zählung gültiger UE zu berücksichtigen. Nach Ablauf der Jahresfrist werden die Verfahren von Amtswegen geschlossen. Bis dahin abgegebene Unterstützungserklärungen können nicht für erneute Verfahren genutzt werden. Da die Auswirkungen einer elektronischen Sammlung im Hinblick auf den Umfang von erfolgreichen Ver- fahren der direkten Demokratie im Vorfeld nicht belastbar eingeschätzt werden können, wird empfoh- len, gegen Ende der ersten Legislaturperiode mit einem dahingehenden Verfahrensangebot eine Evalua- Seite 31 von 152
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Pro3D – Ergebnisbericht Teil 1 Version 0.5 | zur Entscheidung tion vorzusehen, in deren Rahmen zu betrachten und zu bewerten wäre, ob Fehlentwicklungen beim Verfahrensaufkommen eingetreten sind, zu denen eine Nachsteuerung im Wege der Anpassung von Quoren oder Fristen angezeigt wäre. Empfehlung (#23): Am Ende der ersten Legislaturperiode mit dem Verfahrensangebot einer elektroni- schen Unterstützungserklärung ist zu betrachten und zu bewerten, ob Fehlentwick- lungen beim Verfahrensaufkommen eingetreten sind, die eine Nachsteuerung im Wege der Anpassung von Quoren oder Fristen angezeigt erscheinen lassen. 3.8 Ergebnisfeststellung erfolgt aufgrund registrierter Daten im IT-FV EWW Kriterium III.1.4 Die zeitgleiche Berücksichtigung der Gültigkeitsprüfungen von schriftlichen und elektronischen Unter- stützungserklärungen bringt es mit sich, dass eine einheitliche Ergebnisermittlung über das IT-FV EWW erforderlich wird. Im Idealfall liegen bereits ausreichend gültig geprüfte elektronische Unterstützungs- erklärungen vor. Ist dies nicht der Fall, müssen alle geprüften schriftlichen Erklärungen innerhalb des IT- FV EWW erfasst werden, bis die ausreichende Zahl gültiger Unterstützungserklärungen vorliegt. Grundsätzlich entfällt hierdurch eine händische Ergebnisauswertung von Unterschriftenlisten. Eine solche ist lediglich im Hinblick auf eine ggf. erforderliche Auszählung und Feststellung der Anzahl von nicht mehr geprüften, weiteren Erklärungen in Papierform notwendig. Empfehlung (#24): Es erfolgt eine einheitliche Ergebnisfeststellung der vorliegenden elektronisch und händisch gültig geprüften Unterstützungserklärungen über das IT-FV EWW. 3.9 Keine Widerrufsmöglichkeit einer Unterstützungserklärung Kriterium III.1.16 Der Widerruf einer einmal abgegebenen Unterstützungserklärung ist bislang nicht vorgesehen. Dieser einfache Verfahrensablauf sollte bestehen bleiben. Neben einem nicht vorteilhaften technischen Komplexitätsanstieg, fehlt es an einer diesbezüglich durchgreifenden Begründung für einen Widerruf, der neben der nachträglichen Aufhebung einer abgegebenen Erklärung auch das Erfordernis mit sich brächte, die Veränderungen nachvollziehbar und glaubwürdig für die Öffentlichkeit zu plausibilisieren. Empfehlung (#25): Eine Widerrufsmöglichkeit für eine einmal wirksam abgegebene Unterstützungserklä- rung wird nicht eröffnet. 3.10 Online-Auskunft für abgegebene Erklärungen Kriterium: I.1.22 Es wäre grundsätzlich wünschenswert, wenn für die oder den Einzelnen eine Auskunftsmöglichkeit be- stände, ob eine schriftliche oder elektronische Unterstützungserklärung zur eigenen Person vorliegt. Allerdings würde dies als automatisierte Lösung auch zu einem erheblichen Komplexitätsanstieg des IT- Zielsystems führen. Es könnte einen störungsfreien Einführungsprozess in erheblicher Weise belasten. Seite 32 von 152
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Pro3D – Ergebnisbericht Teil 1 Version 0.5 | zur Entscheidung Die Zielsetzung sollte daher zurückgestellt und eine Realisierungsmöglichkeit in einer späteren Ausbau- stufe geprüft werden. Empfehlung (#26): Im Rahmen der Verfahrenseinführung wird keine Online-Auskunft zu abgegebenen Erklärungen vorgesehen. 4. Umfeldbetrachtung 4.1 Artverwandte Verfahren anderer Stellen Ein bereits bestehendes, vergleichbar umfangreiches Verfahrensangebot zum verwaltungsseitig angebo- tenen eCollecting für unterschiedliche Instrumente der direkten Demokratie ist nicht bekannt. Auf Ebene der Europäischen Union, des Bundes und anderer Länder werden durchgängig elektronische Petitionsverfahren angeboten, die dem Berliner Verfahren zur Volksinitiative ähneln. Bedingt durch die geringen Anforderungen an die Authentifizierung (Petition als Jedermannsrecht) spielt der Einsatz der eID oder ähnlicher Verfahren dabei allenfalls eine untergeordnete Rolle. Die Authentifizierung erfolgt ggf. über ein verfahrensspezifisches Nutzerkonto. Zum Teil bieten diese Angebote auch Diskussionsforen (eDiscussion) an. Ein solches Angebot ist nicht Teil der Zielsetzung des Projektes Pro3D. Es könnte erhebliche personelle Ressourcen für redaktionelle Begleitung erfordern und ist thematisch zu komplex, um im Rahmen von Pro3D berücksichtigt zu wer- den. Es wird allerdings bei überschlägiger Betrachtung auch kein akuter Handlungsbedarf gesehen. Es bestehen bereits ausreichend externe Angebote. Für eine Einführung eines solchen Angebotes bedürfte es zunächst einer eingehenden Analyse, ob und ggf. wie ein solches Angebot von der Öffentlichkeit überhaupt genutzt würde und welcher qualitative Mehrwert gegenüber dem Status quo zu erwarten wäre. Die auf EU-Ebene bestehende Europäische Bürgerinitiative weist im Weiteren sowohl direktdemokrati- sche Merkmale als auch solche einer Petition auf. Durch das Erfordernis, dass die Initiative durch die Be- völkerung mehrerer Mitgliedstaaten Unterstützung benötigt, die Verfahren zur Gültigkeitsprüfung von Unterstützungserklärungen jedoch nationale Angelegenheit sind, besteht zwar ein grundsätzliches Ange- bot eines eCollecting-Verfahrens, jedoch ohne ein sich daran anschließendes, einheitliches und automa- tisiertes Verfahren zur Gültigkeitsprüfung. Ein Verfahren, das dem hier angestrebten Verfahren ähnlich ist, ist der Elektronische Bürgerantrag der Bremischen Bürgerschaft. Dieser stellt wesentlich auf die Nutzung der eID des neuen Personalausweises ab. Das Verfahrensangebot besteht neben der elektronischen Petition und läuft bereits seit geraumer Zeit. Es scheint sich aufgrund der bisher deutlich eingeschränkten technischen Möglichkeiten zur eID- Nutzung in der Bevölkerung nicht erfolgreich durchgesetzt zu haben. Vielversprechend erscheinen die aktuell laufenden Arbeiten des OZG-Digitalisierungslabors Bürgerbe- teiligung, in dem das Land Schleswig-Holstein federführend eine Verfahrenslösung entwickelt, die im Rahmen eines leistungsübergreifenden Bürgerbeteiligungsprotals die digitale Abwicklung von Einwoh- ner- und Bürgeranträgen (kommunale Ebene) sowie Volksinitiativen und Volksbegehren (Landesebene) unterstützen soll. Eine besondere Herausforderung des Flächenlandes stellt dabei – anders als in Berlin – die Zuständigkeitsabgrenzung zwischen Land und Kommunen dar. Im Rahmen des OZG-Umsetzungsvor- habens wird anstelle der eID die Nutzung der sogenannten Bürgerkonten (OZG-Nutzerkonten) zur Au- Seite 33 von 152
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Pro3D – Ergebnisbericht Teil 1 Version 0.5 | zur Entscheidung thentifizierung sowie eine Weiterleitung der erhobenen Daten an die jeweiligen Kommunen vorge- sehen. Die zum Einsatz kommenden unterschiedlichen IT-Meldesoftware-Verfahren der Gebietskörper- schaften werden dabei eine umfangreichere Standardisierung über die Meldedatensysteme erfordern, um – anders als Berlin mit einer einheitlichen Meldesoftwareumgebung – den Datenaustausch zu Prüf- zwecken zu ermöglichen. Die Schwerpunkte des OZG-Umsetzungsvorhabens weichen teilweise deutlich von den Berliner Konzept- ansätzen ab. Während in ähnlicher Weise ein Beteiligungsportal mit Grundinformationen, Zuständig- keitsregelungen sowie Übersichten zu Beteiligungsverfahren und zu Onlineformularen für elektronische Unterstützungserklärungen angeboten werden sollen, werden im OZG-Umsetzungsvorhaben zusätzliche Assistenzangebote entwickelt, die in Berlin im Zuge der Einführung eines elektronischen Sammlungs- verfahrens zunächst nachrangige Priorität genießen (Zuständigkeitsfinder, Beteiligungskompass, An- tragsassistent, Rückkanal für Initiativen). Demgegenüber sollen aufgrund der abweichenden technischen Möglichkeiten in Berlin zusätzlich eine Plausibilitätsprüfung im Rahmen der Erklärungsabgabe sowie ein täglicher öffentlicher Statistikausweis über bereits gültig geprüfte Unterstützungserklärungen für laufen- de Sammlungsverfahren vorgesehen werden. 4.2 Nutzbare vorhandene und geplante technische Systeme Anlässlich der Projektinitiierung war bereits erkennbar, dass eine vollständig neue Verfahrensentwick- lung nicht erforderlich werden wird. Es galt vielmehr zu ermitteln, welche bestehenden oder geplanten Verfahren oder Dienste ggf. zumindest in Teilbereichen für die angestrebte IT-Lösung nutzbar sind. Die insoweit möglichen Systembausteine wurden hinsichtlich ihrer Funktion, ihrer Einsatzmöglichkeit innerhalb des Zielsystems sowie verschiedener weiterer Merkmale beschrieben (s. Anlage 3) und vor- läufig bewertet. Die Ergebnisse sind in die nachstehenden Ergebnisse zum Aufbau eines Zielsystems ein- geflossen (vgl. Abschnitt 5). 4.3 Rechtliche Rahmenbedingungen Im Rahmen einer Umfeldanalyse waren auch die rechtlichen Grundlagen zu ermitteln, die für die Pro- jektumsetzung von wesentlicher Bedeutung sind. Hinsichtlich des Europarechts sind insbesondere zu beachten:    Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)    Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt (eIDAS) Aus folgenden bundesrechtlichen Vorschriften ergeben sich im Weiteren Handlungsleitlinien für die Systemlösung:    Onlinezugangsgesetz    Verwaltungsverfahrensgesetz Landesrechtliche Bestimmungen von Bedeutung sind:    Verfassung von Berlin    Abstimmungsgesetz Seite 34 von 152
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Pro3D – Ergebnisbericht Teil 1 Version 0.5 | zur Entscheidung    Bezirksverwaltungsgesetz    E-Governmentgesetz Berlin    Barrierfreie-IKT-Gesetz Berlin    Allgemeines Zuständigkeitsgesetz    Berliner Datenschutzgesetz Es sind ferner zu beachten:    Leitlinie zur Informationssicherheit der Landesverwaltung des Landes Berlin (InfoSic-LL)    IKT-Architektur für das Land Berlin    Verwaltungsvorschriften über die Steuerung des IT-Einsatzes in der Berliner Verwaltung und über die IT-Organisationsgrundsätze in der Berliner Verwaltung (befinden sich derzeit im Verfahren zum Neuerlass) Seite 35 von 152
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Pro3D – Ergebnisbericht Teil 1 Version 0.5 | zur Entscheidung 5. Systemarchitektur, Machbarkeitsbetrachtung, Wirtschaftlichkeit 5.1 Wirtschaftlichkeitsrahmen Wie unter 1.4 Buchstabe a ausgeführt, darf sich – ausgerichtet am Status quo – ein wirtschaftliches Ge- samtverfahren hinsichtlich seines Betriebsaufwandes für die elektronische und handschriftliche Abgabe und Prüfung von Unterstützungserklärungen lediglich in einem Rahmen von 400.000 bis 600.000 Euro Gesamtkosten im Jahr bewegen. Weitere Anwendungsfälle, für die eine Mit- oder Nachnutzung der vorliegenden Verfahrensentwicklung in Betracht kommen und damit ggf. höhere Gesamtausgaben für das Verfahren rechtfertigen könnten, sind derzeit nicht erkennbar. Geht man bei einer Nominalbetrachtung von der vorsichtigen Annahme aus, dass mittelfristig rund 1/3 des gegenwärtigen, durchschnittlichen Verwaltungsaufwands für händische Prüfungstätigkeiten entfal- len wird (rund 166.000 Euro jährlich) und setzt man im Weiteren einen „Abschreibungszeitraum“ der Investition von einer Legislaturperiode (5 Jahre) an, sollte für die Wirtschaftlichkeit der IT-Verfahrens- lösung die Summe von Investitionskosten sowie laufenden Betriebskosten über die ersten 5 Jahre (2022 bis 2026) den Betrag von insgesamt rund 830.000 Euro nicht übersteigen. Geht man davon aus, dass der Verwaltungsaufwand sich mittelfristig um 40 % reduzieren würde (200.000 Euro) läge der entsprechen- de Betrag der Summe von Investitionskosten sowie laufenden Betriebskosten über die ersten 5 Jahre bei 1 Mio. Euro. 5.2 Bestandteile der Gesamtverfahrensarchitektur Pro3D Für die IT-Gesamtlösung werden die Verfahrensbausteine    Internet-Informationsangebot der LAL,    FV zur automatisierten Gültigkeitsprüfung und Ergebnisfeststellung, das mit den händisch durchgeführten Gültigkeitsprüfungen synchronisiert ist,    täglicher Statistikausweis,    Onlineformular für eUE sowie    technische Unterstützung zur Verfahrensverwaltung benötigt. Die weiteren Informationsangebote DLDB, mein.berlin.de sowie das Open-Data-Portal werden aus den vorstehenden Verfahrensbausteinen gespeist (vgl. Abbildung 1 Übersicht Verfahrensbausteine, S. 10). 5.2.1 Internet-Informationsangebot der LAL Das Internet-Informationsangebot der LAL soll neben allgemeinen Verfahrensinformationen für alle In- strumente der direkten Demokratie (rechtliche Grundlagen, organisatorische Abläufe, Benennung zu- ständiger Stellen) eine Übersicht über die jeweils laufenden Verfahren, eine Gesamtübersicht aller statt- gefundener Verfahren umfassen sowie eine angemessene Suchmöglichkeit anbieten. Auf ereignisspezifischen Informationsseiten werden die jeweils relevanten Verfahrensdaten eines Ereig- nisses abgebildet und während des laufenden Verfahrens kontinuierlich fortgeschrieben. Während einer laufenden Sammlungsphase werden Verknüpfungen zum Onlineformular zur eUE-Abgabe, zur laufenden Seite 36 von 152
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Pro3D – Ergebnisbericht Teil 1 Version 0.5 | zur Entscheidung Tagesstatistik über den Stand der vorliegenden gültigen Unterstützungserklärungen sowie der Unter- schriftsbogen als Download-Datei angeboten. Im Rahmen des Stadtinformationssystems berlin.de stellt das Informationsangebot der LAL die dauer- hafte Dokumentation für alle Verfahren der direkten Demokratie im Land Berlin zur Verfügung und bil- det den Ausgangspunkt für alle weiteren Informationsangebote, die daneben angeboten werden (DLDB, mein.berlin.de, Open-Data-Portal). 5.2.2 IT-FV EWW zur automatisierten und synchronisierten Gültigkeitsprüfung sowie Ergebnisfeststellung a) IT-FV EWW Eine automatisierte Gültigkeitsprüfung von eUE kann – bei Beibehaltung des gegenwärtigen Prüfni- veaus-– aufgrund des hierzu notwendigen Datenabgleichs mit den Melderegisterdaten (Existenz der Per- son, alleiniger oder Hauptwohnsitz in Berlin oder im Bezirk, kein Wahlrechtsausschluss) nur mit den Da- ten aus dem IT-FV EWW erfolgen. In der Folge bedarf es einer Weiterentwicklung des bestehenden Ver- fahrensangebotes, das bereits heute die manuelle Gültigkeitsprüfung der Bezirkswahlämter innerhalb des IT-FV EWW unterstützt. Diese Abhängigkeit wirkt sich auch auf die weiteren Verfahrensbausteine der Gesamtverfahrenslösung aus. In der nachstehenden Abbildung wird eine vereinfachte Prozessdarstellung mit den unmittelbar be- stehenden Abhängigkeiten gezeigt. Abbildung 2: Vereinfachte Prozessdarstellung mit Abhängigkeiten zu IT-FV EWW Seite 37 von 152
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Pro3D – Ergebnisbericht Teil 1 Version 0.5 | zur Entscheidung b) Machbarkeit und Aufwandseinschätzung In einem Workshop mit dem LABO als Verfahrensverantwortliche für das IT-FV EWW sowie den Verfah- rensdienstleistern T-Systems und HSH am 9. Januar 2020 wurde die grundsätzliche Machbarkeit nach Er- örterung der Anforderungen seitens der Dienstleister bestätigt. Auf der Grundlage der Unterlagen und der Erörterungen des Workshops wurde seitens T-Systems eine erste vorläufige grobe Aufwandsschätzung für eine Gesamtverfahrenslösung (Weiterentwicklung IT-FV EWW, herstellerbasiertes Onlineformular über Inforegister, Projektbegleitung) in Höhe von 70.000 Euro (zzgl. MWSt) abgegeben. Die Kosten berücksichtigen eine mögliche Nachnutzbarkeit für andere Kundin- nen und Kunden. Sie wurden ohne „Puffer“ kalkuliert. Zusätzlich wurden die laufenden Kosten für War- tung und Pflege für eine entsprechende Verfahrenslösung zu diesem Zeitpunkt mit monatlich 1.500 Euro (18.000 Euro jährlich) beziffert. c) Alternativen Gegenwärtig ist kein bestehendes und geeignetes alternatives Verfahrensangebot am Markt bekannt. Es bedürfte für eine alternative Lösung somit einer eigenen Verfahrensentwicklung außerhalb des IT-FV EWW. Diese müsste mit umfangreichen und fortwährend wiederholten Datenabrufen aus dem IT-FV EWW die Gültigkeitsprüfungen eigenständig vornehmen. Die hohen Sicherheitsstandards, die aus den zu verarbeitenden Daten resultieren, sowie der absehbar hohe Entwicklungs-, Betriebs- und Pflegeaufwand für ein eigenständiges externes Fachverfahren, wie auch die Aufwände für Bereitstellung und Qualifi- zierung für ein weiteres FV bei den Bezirksämtern, die weiterhin die ergänzende händische Prüfung von schriftlichen UE vornehmen müssen, bzw. die Integration in die bereits etablierten Prüfprozesse der händischen Prüfungen über das IT-FV EWW lassen bereits bei überschlägiger Betrachtung erkennen, dass eine solche Eigenentwicklung überaus komplex gestaltet und im Ergebnis gegenüber einer Verfah- rensweiterentwicklung wie unter a beschrieben unwirtschaftlich wäre. Der Ansatz einer eigenen Verfah- rensentwicklung ist daher nicht weiterzuverfolgen. Empfehlung (#27): Für die ergänzende automatisierte Gültigkeitsprüfung von eUE ist eine Weiterent- wicklung des bestehenden IT-FV EWW vorzusehen. 5.2.3 Tägliche Statistikauswertung a) Täglicher Auswertungslauf und Veröffentlichung während der Gültigkeitsprüfung Wie die automatisierte Prüfung und Ergebnisermittlung unter 5.2.2 eine Weiterentwicklung des IT-FV EWW erforderlich macht, ist auch die tägliche statistische Auswertung während laufender Sammlungs- oder Prüfverfahren systembedingt nur durch eine Weiterentwicklung innerhalb des IT-FV EWW möglich. Eine Veröffentlichung kann dabei über die vorgelagerte Systemkomponente (Inforegister) erfolgen. Bei statistischen Auswertungen ist zu unterscheiden zwischen einem öffentlich zugänglichen Statistikan- gebot im Inforegister, das während der Gültigkeitsprüfung unter www.berlin.de/abstimmungen (Inter- netangebot der LAL, ereignisspezifische Seite) durch Verlinkung eingebunden wird (vgl. „Muster für die zu veröffentlichende Statistikseite im Inforegister“ in Anlage 20) und einem umfassenderen Abzug statistischer Angaben für die LAL, die teilweise auch zu Zwecken der Verfahrensevaluation herange- zogen werden sollen. Es sollen nach Möglichkeit folgende Spezifikationen erfüllt werden: Seite 38 von 152
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Pro3D – Ergebnisbericht Teil 1 Version 0.5 | zur Entscheidung URL und Speicherort der Statistik Während der laufenden Gültigkeitsprüfungen im IT-FV EWW ist im Inforegister täglich zur gleichen Zeit (z. B. 22 Uhr abends) eine aktualisierte Statistik zu veröffentlichen mit den bis zu diesem Zeitpunkt vor- liegenden geprüften elektronischen und schriftlichen Unterstützungserklärungen. Die URL-Angabe der betreffenden Internetseite soll sich nach einer allgemeinen Syntax bestimmen. Zeitraum der Veröffentlichung der Statistik Die Statistikerstellung beginnt am Tag der Freischaltung des Onlineformulars und endet am Tag der Ergebnisfeststellung, wenn die abschließenden Daten dauerhaft in die ereignisspezifische Informations- seite der LAL übernommen werden. Die Veröffentlichungsseite soll dann noch in einer Übergangszeit sinngemäß folgenden Text ausweisen: „Die Ergebnisfeststellung des [Ereignisnamen] ist abgeschlossen. Das Ergebnis und weitere Informa- tionen sind auf der Seite der Landesabstimmungsleitung [konkrete Seite ist hier verlinkt] zu finden.“ Alternativ könnte auch ein Redirect mit einer Weiterleitung auf die betreffende ereignisspezifische Internetseite der LAL vorgesehen werden. Nach außen sollte die URL des ereignisspezifischen Internetangebotes der LAL veröffentlicht werden, da hier auch weitere Informationen zu einem Ereignis zu finden sind. Vorgaben für die Statistik der LAL Zusätzlich zur Statistikseite im Inforegister sollen zwei CSV-Dateien und eine Tabelle angeboten bzw. nach Anforderung im IT-FV EWW erzeugt werden können. Im Inforegister wird ein Link zum Download einer Tabelle als CSV-Datei angeboten. Die CSV-Datei beinhaltet für jeden Tag, zu dem die Statistik erzeugt wurde, einen Satz mit folgenden Feldern:         EreignisID         Datum (Format: TT.MM.JJ)         gültig insgesamt (Anzahl)         ungültig insgesamt (Anzahl)         nicht stimmberechtigt insgesamt (Anzahl)         doppelt insgesamt (Anzahl)         verfallen insgesamt (Anzahl)         nach den weiteren Gründen differenziert ungültig jeweils insgesamt (Anzahl)         gültig elektronisch (Anzahl)         ungültig elektronisch (Anzahl)         nicht stimmberechtigt elektronisch (Anzahl)         doppelt elektronisch (Anzahl)         verfallen elektronisch (Anzahl)         nach den weiteren Gründen differenziert ungültig jeweils elektronisch (Anzahl)         Prüfung zurückgestellt elektronisch (Anzahl) Die CSV-Datei enthält also jeweils so viele Sätze wie Anzahl der Tage seit Beginn der Prüfung von Unterstützungserklärungen. Die erste Zeile enthält die oben genannten Feldnamen. Seite 39 von 152
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Pro3D – Ergebnisbericht Teil 1 Version 0.5 | zur Entscheidung Außerdem kann sich die LAL aus dem IT-FV EWW eine umfangreichere CSV-Datei herunterladen, die als Makrodatei (summierte Einzelsätze für alle Merkmalskombinationen) aus den folgenden Merkmalen besteht:         EreignisID         Datum (Format: TT.MM.JJ)         Gültigkeit (1-gültig, 2-ungültig, 3-Prüfung zurückgestellt)         Ungültigkeitsgrund (mit allen im IT-FV EWW vorhandenen Ausprägungen, 00-nicht ungültig, z. B.: 01-doppelt, 03-Wahlalter nicht erreicht…)         Art (1-elektronisch, 2-schriftlich)         Bezirk der unterstützungswilligen Person (01-12)         Anzahl Die erste Zeile enthält ebenfalls die oben genannten Feldnamen Für eine spezielle Nutzungsanalyse der eUE soll es eine weitere Tabelle geben, die sich die LAL aus dem Statistik-Modul des IT-FV EWW herunterladen kann (vgl. „Muster des statistischen Ausweises der UE- Nutzung nach Alter und Geschlecht“ in Anlage 20). b) Machbarkeit und Aufwandseinschätzung Im vorgenannten Workshop mit dem LABO sowie den Verfahrensdienstleistern T-Systems und HSH am 9. Januar 2020 wurden auch in vereinfachter Form die Anforderungen eines regelmäßigen Statistikaus- weises im vorstehenden Sinne erörtert und die grundsätzliche Machbarkeit seitens der Dienstleister be- stätigt. Die unter 5.2.2 Buchstabe b dargestellte erste grobe Aufwandsschätzung umfasst auch den täglichen Ausweis von statistischen Daten zum Stand der Gültigkeitsprüfungen. c) Alternativen zur technischen Umsetzung bestehen nicht. Die Auswertung kann nur innerhalb der be- stehenden Prüfumgebung im IT-FV EWW durchgeführt werden. Empfehlung (#28): Für die tägliche Statistikauswertung und Veröffentlichung ist eine Weiterentwicklung des bestehenden IT-FV EWW sowie eine Veröffentlichung im diesen vorgelagerten Inforegister vorzusehen. 5.2.4 Onlineformular für elektronische Unterstützungserklärung a) Onlineformular für die Abgabe von eUE Für die eUE bedarf es eines Onlineformulars, das die Erklärungsdaten plausibilisiert und erfasst sowie mit einer Verfahrensroutine ausgestattet ist, um Datensätze nach Authentifizierung mit der eID unter Angabe des Erklärungszeitpunkts an das IT-FV EWW zu übermitteln. Die hohen Sicherheitsstandards des Melderegisters bedingen nach Sicherheitskonzept, dass eine Daten- übermittlung an das IT-FV EWW nur über das vorgelagerte Inforegister erfolgen darf. Die Realisierung eines Onlineformulars ist über die herstellerbasierte Onlinefunktion des Inforegisters des IT-FV EWW möglich. Seite 40 von 152
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