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e) Sonstige Maßnahmen

= Sondernutzung für Gastronomie:

Für Außengastronomie im öffentlichen Raum muss durch den Betreiber eine Sondernutzung beantragt
werden. Diese ist beim Amt für öffentliche Ordnung zu beantragen. Hierbei werden u.a. Punkte wie
Verkehrssicherheit, Gefährdung der Gäste usw. geprüft. In Bezug auf die Gestaltung ist das Stadtplanungsamt
mit einzubeziehen. Hierzu wurde ein Flyer entwickelt. Hierbei handelt es sich allerdings ‚‚nur“ um
Empfehlungen. Aufgrund der Erfahrungen in den vergangenen Jahren reicht dies allerdings nicht aus. Aus Sicht
der Stadtgestaltung soll deshalb nicht nur eine Empfehlung, sondern einfache und klare Vorgaben an die
Betreiber gemacht werden. Dies könnte beispielsweise zukünftig im Rahmen einer Gestaltungssatzung oder
einer Sondernutzungssatzung mit Gestaltungsrichtlinien erfolgen.

Folgende Gestaltungsregelungen werden u.a. auch aus Nachhaltigkeitsgründen vorgeschlagen:

«= _Bestuhlung:
Einfache Bestuhlung. Farbgestaltung ist frei wählbar. Es sollten möglichst nachhaltige Materialien (Holz)
verwendet werden. Möblierung aus Polyrattan und Kunststoff-Stapelstühle sind nicht zulässig.

«= Schirme:

Keine Werbung auf den Schirmen, Schirme sind nur mit Bodeneinbauhülsen zulässig. Schirmständer auf dem
Bodenbelag sind aus Sicherheitsgründen (Stolpergefahr) nicht zulässig.

Die Ausführung bzw. der Einbau können durch das Betriebsamt gegen eine Pauschale Kostenerstattung von
z.B. 120 € erfolgen.

= Bepflanzung:

Höhe der Bepflanzung einschl. der Tröge bzw. Kübel bis max. 1,20m um dunkle, uneinsehbare Bereiche zu
vermeiden. Als Bepflanzung sind Stauden, einjährige und niedrigwachsende Pflanzen zugelassen. Trog-
Bepflanzungen mit Thuja und Palmen sind nicht zugelassen.

=  Heizpilze:
Heizpilze sind nicht zugelassen.

"= Sonstige Ausstattung:

Sonstige Ausstattung wie Plakate, Schilderständer, Beachflags, Kundenstopper, Klappschilder, Banner, ... sind
auf max. 1 St. pro Gastronomie, Einrichtung zu begrenzen. Diese dürfen nicht im Gehbereich aufgestellt
werden. Die max. Abmessungen betragen 0,80m x 1,60m.

Figuren aus Kunststoff sind nicht zulässig.

“= Automaten z.B. für Pizza,...:
Automaten sind grundsätzlich nicht zugelassen, eine Ausnahme kann erteilt werden, ggf. ist eine zeitliche

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Begrenzung zu erlassen, um Störungen der Anwohner durch Lärm in der Nacht zu vermeiden.

Bei der Umsetzung der o.a. Vorgaben und Regelungen muss selbstverständlich auch ein Kontroll- und
Sanktionssystem eingerichtet werden.

f) Sauberkeit geht alle an

Bereits heute sorgen verschiedene Initiativen, Schulen und auch Vereine durch gezielte Aktionen für mehr
Sauberkeit in der Stadt und leisten damit neben der Reinigung auch einen wichtigen Beitrag zur
Öffentlichkeitsarbeit.

Initiiert durch das künftige Citymanagement können hier durch weitere gemeinsame Kampagnen mit Handel
und ortsansässigen Unternehmen gezielt Akzente gesetzt werden oder spezifische Initiativen für ein
langfristiges Engagement in Sachen Sauberkeit gegründet werden.

IV. Masterplan „Sicherheit und Ordnung sowie Sauberkeit in Albstadt“
Kostenübersicht (s. Anlage)

VI. Fortschreibung des Masterplanes „Sicherheit und Ordnung sowie Sauberkeit in
Albstadt”

Mit den beschriebenen Einzelmaßnahmen soll zunächst der Grundstein für ein subjektiv sichereres und
sauberes Albstadt gelegt werden.

Sofern der Gemeinderat dem ersten Maßnahmenpaket zustimmt, wird die Arbeitsgruppe

künftig 2 Mal pro Jahr zur Evaluation einberufen werden. Wichtige Themen hierbei sind die Kontrolle der
Zielerreichung (Diagnose SOLL - IST), Erarbeitung von konkreten Verbesserungsvorschlägen, gegebenenfalls
die Optimierung einzelner Maßnahmen und nicht zuletzt die anlassbezogene Planung, laufende Fortschreibung
und somit Weiterentwicklung des Masterplanes „Sicherheit und Ordnung sowie Sauberkeit in Albstadt“. Die
Verwaltung wird dem Gemeinderat regelmäßig einen Sachstandsbericht vorlegen.

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Anlage 1

Innenstadt Albstadt-Ebingen

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