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Dieses von einer Minderheit entworfene Wunschbild angeb-
licher sexueller Beglickung entspricht keineswegs der
Wirklichkeit des Sexualverhaltens der Mehrheit. Bedenk-
lich wird der Aufruf zu Benutzung und Mißbrauch wechselnder
Sexualpartner ohne jede tiefere persönlthe Beziehung und
die damit zunehmende Propagierung sexueller Perversionen.
Aber eine bestimmte schmale Branche kann dieses Geschäft

. mit der Sexualität und Gewalt deshalb gewinnbringend ver-

wirklichen, weil sie mit der Unzufriedenheit, Sehnsucht,
Isolation und aggressionslüsternen Frustriertheit des
Einzelnen in der anonymen Massengesellschaft rechnen kann.
Weil sich viele Menschen von mehr Sexualisierung größeres
Vergnügen und Abwechslung in der Eintönigkeit der grauen

Alltagsausbeutung versprechen, weckt und erfüllt die

kommerzialisierte Sexualität immer mehr Konsumbedürfnisse,
die aber keineswegs zur erhofften Befriedigung führen. Die
Konsequenz besteht in einer Steigerung der angebotenen

‚Reize und Reizmittel. Während Kolles Bücher, die Aufklärungs-

filme der Regierung. und die erste Sexualliteratur vor Jahren
noch sensationell wirkten, wird dem Konsumenten heute ver-
deutlicht, daß er viel härteren Sex braucht. Das findet
Ausdruck im Umsatz von brutalen Darstellungen sadomaso-
schistischer, sodomitischer und anderer Formen sexueller
Perversionen und Praktiken in Bild, Film und Primitiv-
literatur. Dadurch wird der Eindruck erweckt, eine Mehr-
heit habe das dringende Bedürfnis, sich nunmehr der Be-
friedigung überwiegend abweichender sexueller Neigungen
zuzuwenden,. Was zuvor als unerlaubter Eingriff des

Staates gerügt wurde, nämlich die Bevormundung und In-
fantilisierung des Bürgers im Bereich der Sexualität,

wird schließlich zum gelinden Terror einer Perversions-
propaganda, die jedermann davon überzeugen möchte, daß

die Reste seiner sexuellen Kindheitsphantasien unbedingt
befriedigt werden müßten, wenn er das Glück vollkommener
Sexualität erreichen wolle. Die gewonnene Freiheit wird
durch Konsumzwänge wieder eingeengt, die sich schlimmer
auswirken müssen als die zuvor befehdete staatliche Re-
gulationstendenz." 1)

Mit Nachdruck warnt Mi vor den Folgen der Orientierungs- und
Bindungslosigkeit: 45)

".,.,Der von der geschichtstheologisch orientierten Ethik
gemäß dem Evangelium geforderte Aufbruch aus disfunktionalen
Strukturen (498) darf also niemals als ein solcher in ein
institutionsloses, normenfreies Leben ausschließlich per-
sonalen Handelns und Verhaltens verstanden werden, will

man nicht ein totales Vakuum schaffen, in das dann, wie

die Entwicklung nach dem radikalen Normenabbau sexueller

ul) Vgl. dazu "St.Pauli - ‚das deutsche Reich der Sinne - So

15)

‚hart war Sex noch nie", stern magazin Heft Nr. 2l vom 8.

Juni 1978 S, 36 - 56

Wilfried Rohrbach.$S, 123 und S. 11 ff.

Bei den Zahlen in Klammern handelt es sich um Fußnotenhinweise
im Original. Die Fußnoten selbst werden hier nicht aufgeführt.
Das gilt auch für Fußnote 46 und IT.

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Befreiungsbewegungen auch gezeigt hat, thaotische
und tyrannische Ungeister ihren Einzug halten, Aus
der Geschichte der Kirche ist ja von ihren Anfängen
an das Phänomen des schwärmerischen Mißverständnisses
der Freiheit und seine Folgen hinlänglich bekannt.

Auf Grund der rechten Abschätzung der Folgen solcher
Bindungs- und Formlosigkeiten sagt der dänische
Situationsethiker Knud E. Ldgstrup, der mit allem
Nachdruck die Begrenztheit und Revisionsbedürftig-
keit sozialer Normen betont und dessen Ethik von

der spontanen Unmittelbarkeit zwischenmenschlicher
Begegnung ausgeht und darum von Wolfgang Trillhaas
als eine 'Ethik im Dual! gekennzeichnet wurde (499);
'!Ohne den Schutz der konventionellen Normen wäre

der Umgang mit anderen Menschen für jeden unerträg-
lich'!. (500) Im selben Sinn äußert sich Siegfried
Keil, einer der optimistischsten zeitgenössischen
sexualethischen Autoren, daß nämlich "ein gebrochenes
Verhältnis zur institutionellen Wirklichkeit auf

die Dauer unerträglich! sei (501). Und Trutz Rendtorff,
der den Bestand einer Institution von ihrer Funktion
für den Menschen abhängig macht, bemerkt zu dem
Problem, 'daß jede Wandlung der institutionellen
Wirklichkeit um des Personseins: des Menschen willen
selbst wieder nur in der Gestalt institutionellen
Handelns vor sich gehen kann! (502)."

Wilfried Rohrbach weist darauf hin, die Situationsethiker
könnten den Menschen, die den Manipulationen der Massenmedien
ausgesetzt seien, die notwendige Hilfe nicht bieten. Wörtlich
schreibt er: 46)

",..Der radikale Situationsethiker wird sich in diesem
Kontext auf Grund seiner Voraussetzungen und seiner
ohnehin prinzipiellen Abstinenz gegenüber inhaltlichen
ethischen Aussagen höchster Zurückhaltung befleißigen.
Daß er dabei den auch im sexuellen Bereich unter
Konsum- und Leistungszwängen. stehenden, den Sugge-
stionen entsprechender Werbung und den Manipulationen
der Massenmedien ausgelieferten Menschen unserer Zeit
die notwendige Hilfestellung versagt, liegt auf der
ande en

Hans Joachim Türk erwartet Buloss vor alzer für Jugendliche, von
der Zielethik. Er führt aus: 147)

!,,..2.6 Der Lehrer soll erkennen, daß auch bei unter-
schiedlichen Ansätzen für die theoretische Begründung
des Sittlichen wichtige Normierungen in der Weise einer

16) Wilfried Rohrbach; Humane Sexualethik. Neukirchener Verlag 1976
8 108 :

47) Hans Joachim Türk: Moderne und traditionelle Sexualethik und
-pädagogik. In: Franz Beffart: Geschlechtserziehung interdis-
ziplinär. Patmos Verlag Düsseldorf 1975 S. 32 ff.

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'zielethik' aus der Bewußtseinsgeschichte der Mensch-
"heit und aus jetzt auszuhandelnden Optionen zu gewinnen
sind, besonders aus’ solchen Folgen der Handlungen, die

empirisch aufweisbar sind (das heißt: aufgrund ge-
schichtlicher schlimmer Erfahrungen und beim jetzigen
Stand unserer Bewußtseinsentwicklung können wir be-
stimmte Verhaltensweisen nicht mehr wollen bzw. müssen
wir a verlangen). Dazu zählen folgende Normierung-
en: (29

2.6.1 Ohne Triebaufschub,: ohne Verlagerung von Objekt

und Richtung des Triebes, ohne Frustrationstoleranz

gibt es keine humane Sozialkultur. Diese Strukturierung
der Triebe gelingt allerdings gewöhnlich und befriedigend
nur auf der Grundlage einer substantiellen Befriedigung
von Triebpotential. (30)

2.6.2 Lustgewinn ist kein isoliertes Phänomen, sondern
eingeordnet in die Funktionen von Partnerbindung, Fort-
pflanzung u.a.; die beiden zuletzt ßenannten Funktionen
sind aber nicht immer wesensnotwendig verbunden. (31)

2.6.3 Mögliche (nicht immer unumgängliche) Durchgangs-
phasen von narzißtischer oder homoerotischer Sexualität
können als solche nicht ethisch einfach disqualifiziert
werden; ihre Fixierung und Regradierung muß aber nach
Möglichkeit pädagogisch verhindert werden, da in solchen
Verhaltensweisen keine stabile und sinnvolle Erfüllung
von Sexualität gesehen werden kann - auch wenn wegen
biographischer Determinanten in vielen Fällen vertret-
bare Ersatzhandlungen ethisch zu tolerieren sind. (222)

2.6.4 Zwischen der Latenzphase und der vollen sexuellen
Erfüllung in einer Dauerbeziehung (im Normalfall Ehe)

muß eine Übergangsphase der Hinführung zu erotischer

Kultur (Zärtlichkeit, körperliche Kontaktfähigkeit und
Distanzfähigkeit für seelische Einstellungen und Vor-

gänge, Verantwortungsbewußtsein) ermöglicht und päda-
gogisch angeleitet werden. Petting und vorehelicher
Geschlechtsverkehr bedürfen je nach individueller und
sozialer Situation einer sehr differenzierten Bewertung. (33)

2.6.5 Information über Sexualität (nicht von der Fort-
pflanzungsfunktion, sondern von der Partnerbindung aus-
gehend), in den Grundzügen bereits in der Vorschulphase
abgeschlossen, ist notwendige, aber nicht hinreichende
Bedingung für Sexualpädagogik, die sich auch auf
emotionaler, ethischer und körperlicher Ebene ab*-
spielen muß.

2.6.6 Ein anthropologischer Dualismus (sei es mit
rationalistischer, sei es mit biologistischer Ak-
zentuierung) ist mit unserem Kenntnisstand nicht mehr
vereinbar. Es geht immer 1. um die Ganzheit des Menschen

a
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und 2. um die Strukturierung dieser Ganzheit, nicht um
Herrschaft oder Unterwerfüng eines Teils.

2.6.7 Ziel muß sein die Entfaltung und Ausformung der Liebes-
fähigkeit, die keine absolute Selbstlosigkeit, aber auch

keine Instrumentalisierung des Partners ist, (34) die weder
platonisch-idealistisch noch naturalistisch-irrational,
sondern integrativ ist. Diese Liebe ist kein Modell für

alle gesellschaftlichen Beziehungen, aber eine Voraus-
setzung dafür, daß gesellschaftliche Beziehungen nicht als
Kompensation für nicht gelungene Liebesbeziehungen ge-

nommen werden (Machtgenuß, Berufsrevoluzzertum usw.).

2.6.8 Sexualethik 1äßt sich nur als eine zielorientierte

Ethik verstehen, die mit einem Minimum an deontologischen

Prinzipien auskommt (dazu gehören: Jedes menschliche Leben

hat einen unantastbaren Selbstwert; die Person ist nicht )
nur Mittel zum Zweck, sondern auch Selbstzweck; Gewaltan-
wendung ist zu minimieren auf das rational begründete Maß;

Sprache hat der Kommunikation zu dienen; Sexualität ist

in das Ganze einer Dauerbeziehung zu integrieren usw.), im

Übrigen aus empirisch beobachtbaren Folgen von Verhaltens-

weisen argumentiert. (35)"

Rudolf Affemann 48) empfiehlt den verantwortungsbewußten Menschen
eine neue Form der Askese: "Eine gewisse Enthaltsamkeit gegenüber
den Massenmedien" - womit der Kreis von Affemann zu Gamm und zum
Bundeskanzler 49) geschlossen ist. Affemann räumt zugleich ein, daß
diese Forderung im massenmedialen Zeitalter kaum zu erfüllen ist.
Er weist seine Leser aber nicht darauf hin, daß Art. 5- Abs: 2.06
und das Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften
Möglichkeiten eröffnet, Schriften, Ton- und Bildträger, Abbildungen
und andere Darstellungen ($ 1 Abs, 3 GJ3S) mit jugendgefährdenden
Inhalten auf Vertriebswege zu beschränken, die nur Erwachsenen
zugänglich sind ($$ 3 ff. Gjs).

Die Bundesprüfstelle hat mit Entscheidung Nr. 1945 vom 30. November
:1967 die Sexualaufklärung durch Massenmedien für bedenklich erklärt.
Wörtlich heißt es in dieser Entscheidung: 50)

",..Die Bundesprüfstelle hält den Vorwurf flr berechtigt,

daß sich die Massenpublizistik hier in eine wichtige |
Erziehungsaufgabe ungefragt hineindrängt und dabei die

Schamgrenze als eine wichtige Voraussetzung für die

18) Rudolf Affemann a.a.0. (Herderbücherei Nr, 661 S. 104)

49) Helmut Schmidt: Plädoyer für einen fernsehfreien Tag - Ein
Anstoß für mehr Miteinander in unserer Gesellschaft. Die
LeIvENn. 22. v0m 26. Mai 1978 7.9

50) BPS Entscheidung Nr. 1967 vom 3. November 1967. "Aufklärung
in Illustrierten?" In: Beiträge zur Sexualforschung. Heft U
S., 85 ff. Herausgegeben von Hans Giese, Ferdinand Enke,
Verlag Stuttgart 1968 \ A

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menschliche Geschlechtlichkeit unberücksichtigt 1äßt, Ein
ungefragtes Hineindrängen kann die Bemühungen von Eltern,
die offen und vertrauensvoll mit ihren Kindern sprechen,
durchkreuzen, stören und erschweren.

In einem Gutachten über 'Selbstkontrolle Illustrierter
Zeitschriften! vom 1.12.1956 hat der Deutsche Ausschuß
für das Erziehungs- und Bildungswesen (Empfehlungen und
Gutachten, 2. Folge, Stuttgart 1957) angezweifelt, ob
Zeitschriften, deren eigentliches Ziel Unterhaltung oder
Belehrung zum Zweck der Unterhaltung sei, zur Aufklärung
über Fragen berufen sind, die sorgfältigster Behandlung

. bedürfen, Diese "Legitimation fehlt Zeitschriften, welche

Das

diese Fragen mit den Mitteln der Sensation. . ‚glauben ange-
messen beantworten zu können!...!"

Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 16. Dezember 1971 51)

darauf hingewiesen, daß Angelegenheiten der Intimsphäre nicht in
Massenmedien behandelt werden dürfen:

Das
vom

...Zwar besteht von Rechts wegen eine Freiheit in der Ge-
staltung der Intimsphäre. Der Staat darf Angelegenheiten
der Intimsphäre nicht reglementieren. Er darf sie aber

aus dem öffentlichen Bereich verweisen und kann mit recht-
lichen Mitteln erzwingen, daß sie in dem für andere nicht
wahrnehmbaren Privatbereich verbleiben, Niemand hat das,
Recht, seinen Mitbürgern ‚Angelegenheiten seines Intim-
lebens aufzudrängen..."

Bundesverfassungsgericht hat in dem oben zitierten Beschluß
21.12.1977 die Wahrung der Intimsphäre im Rahmen schulischer

Sexualerziehung mit Nachdruck gefordert, 52)

Das
der

°

...Eine sinnvolle Sexualerziehung soll schließlich nicht
allein Unkenntnis und Unwissenheit abbauen, sondern auch
den Wert einer persönlichen Intimsphäre als eines not-
wendigen Freiheitsraumes bewußtmachen. .s

Es kann ferner nicht verkannt werden, daß sich die sexuelle
Entfaltung grundsätzlich in privater vertraulicher Sphäre
abspielt. Nach herkömmlicher Auffassung verbietet es das
Schamgefühl, die menschliche Sexualität in das Licht der
Öffentlichkeit zu rücken. Der Staat achtet deshalb auch

die Intimsphäre des ehelichen Lebens, Die Beeinträchtigung
der Intimsphäre kann gerade beim Kind möglicherweise Be-
fangenheit BES DUDEN, seinen Eltern hervorrufen und familiäre
Spannungen erzeugen.

Gericht hat dabei mit besonderem Nachdruck hervorgehoben, daß
Intim- und Sexualbereich vor allem der Kinder- und Jugendlichen

unter den Schutz der Menschenwürde fällt. Wörtlich führt das Bundes-
verfassungsgericht dazu aus. 53)

51) Bundesverwaltungsgericht Urteil vom 16.12.1971 I C 41.70 in

52)
53)

Heft 2 der Schriftenreihe der Bundesprüfstelle, Bonn 1972 S. 26 ff
Bundesverfassungsgericht Beschluß vom 21.12.77 in NJW 1978 8.807 £f
Bundesverfassungsgericht a.a.0. unter CI 2c

al
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",..c) Auch die Rechte des Kindes aus Art, 2 Abs. 1 66
werden durch die Sexualerziehung in der Schule berührt,

Das Grundgesetz hat den Intim- und Sexualbereich des
Menschen als Teil seiner Privatsphäre unter den ver-
fassungsrechtlichen Schutz des Art, 2 Abs. 1 in Ver-
bindung mit Art. 1 Abs. 1 GG gestellt. Diese Vorschriften -
des Grundgesetzes sichern dem Menschen das Recht. zu, seine
Einstellung zum Geschlechtlichen selbst zu bestimmen, Er
kann sein Verhältnis zur Sexualität einrichten und grund-.
sätzlich selbst darüber befinden, ob, in welchen Grenzen
und mit welchen Zielen er Einwirkungen Dritter auf diese
Einstellung hinnehmen will. Wenn aber ‚das Verhältnis des
Menschen zum Geschlechtlichen unter verfassungsrechtlichem S
Schutz steht, dann muß dieses aus Art. 2 Abs. 1-in Ver-
bindung mit Art, 1 Abs, 1 GG hergeleitete Recht auch dem
einzelnen Jugendlichen zustehen. Seine Intimsphäre kann
dureh die Art und Weise, in der die Sexualerziehung in

der Schule durchgeführt wird, wesentlich berührt werden,
Der Jugendliche ist nicht nur Objekt der elterlichen

und staatlichen Erziehung. Er ist vielmehr von vornherein
und mit zunehmendem Alter in immer stärkerem Maße eine
eigene durch Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit ANY 1. Abs.1
GG geschützte Persönlichkeit.

Das Bundesverfassungs gericht .hat trotz der Tatsache, daß in Schulen
nur pädagogisch ausgebildete Fachkräfte unterrichten dürfen, auf
die denkbaren "seelischen Entwicklungsschäden" hingewiesen, die
durch pädagogisch falsch angelegte Sexualerziehungsmaßnahmen gerade
im pubertären Jugendlichkeitsalter 'entstehen können. Wörtlich führt
das Bundesverfassungsgericht aus:

",,.‚Die Erfahrung lehrt, daß gerade Jugendliche durch
pädagogisch falsch angelegte Erziehungsmaßnahmen auf dem
Gebiet der Sexualität seelisch verletzt und in ihrer
Entwicklung schwer beeinträchtigt werden können..."

Thomas Oppermann bemerkt dazu zutreffend 54), daß mit den seelischen
Entwicklungsschäden "u.a. wohl (solche) im Sinne der sozialethischen
Bewußtseinsbildung gemeint (sind)". |

{

Der Berliner Schulsenator hat. 1976 einen Aufsatz des Leiters der
Berliner Lebensmüdenberatungsstelle und Selbstmordverhütungsexperten
Dr. Klaus Thomas veröffentlicht, der die Bedenken .des Gerichts stützt.
Thomas”schreibt u.a.:55)

51) Thomas Oppermann: Die erst halb bewältigte Sexualerziehung,
Juristenzeitung Nr. 9 vom 5.5.78 S. 289

a) Klaus Thomas "Schüler- Beinebmorde als Alarmzeichen - Liebe
und Sexualität spielen eine große Rolle, wenn sich Jugendliche.
das Leben nehmen" in: "Die Schule", Nachrichtenblatt für Eltern,
Lehrer und Schüler Nr, 3, Oktober 1976, 8. 3 herausgegeben vom
Senator für Schulwesen, Berlin,

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"Früher spielte das Gleichsetzen von Sexualität und

Sünde bei Selbstmordhandlungen eine bedeutende Rolle. Seit
etwa 5 Jahren hat diesen Platz eine 'Genußsucht und: Sex-
wellen-Neurose' eingenommen. Sexuelle Leistungsansprüche

und eine mißverständliche Sexualerziehung können von den
relativ unreifen Kindern und Jugendlichen nicht verar-
beitet werden. Die Folgen sind panische Angst und Selbst-
mordhandlungen."

— den zitierten wissenschaftlichen Erkenntnissen und den /

Aus diesen Ausführüngen des Bündesverfässungsgerichts ergeben sich
auch für Zulässigkeit, Art und Weise von Sexualaufklärungsbeiträgen
in Massenmedien weitreichende Folgerungen.

Zum einen findet. die Auffassung der Bundesprüfstelle von 1967,
Sexualaufklärung in Massenmedien verstoße dann gegen $ 1 GjS, wenn
sie das Elternrecht (Art. 6 GG) verletzt, in diesen Erkenntnissen.
und der höchstrichterlichen Entscheidung ihre Bestätigung. Zum
anderen wird deutlich, Sexualaufklärung in Medien verstößt ins-
besondere dann gegen das Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender
Schriften, wenn sie den verfassungsrechtlich geschützten Intim- und
Sexualbereich von Kindern und Jugendlichen selbst verletzt. - ein
Gesichtspunkt, der nicht deutlich genug hervorgehoben werden kann.
Er sollte Anlaß sein, entsprechende verlegerische Konzeptionen
unter diesem Gesichtspunkt neu zu überprüfen, 56) Hierbei sollten
sie die Ausführungen von Prof, Thomas Oppermann 57) besonders sorg-
fältig beachten,

Die Bundesprüfstelle konnte, wie eingangs der Gründe bereits aus-
geführt, in diesem Verfahren nur den in diesem Heft enthaltenen
Aufklärungsbeitrag an Hand der dargelegten Kriterien beurteilen,
Diese Prüfung ergab:
Der Beitrag ist nach dem GjS nicht zu beanstanden. Dr, med. Martin
‚Goldstein behandelt darin unter seinem Pseudonym Dr, Alexander
Korff die Themen Exhibitionismus und Voyeurismus sachgerecht, Über
diese Themen sollen Kinder nach den Empfehlungen der Kultusminister-
konferenz und den Richtlinien zur schulischen Sexualerziehung früh-
zeitig unterrichtet werden. Redaktion und Dr, Goldstein sollten aber
' auf Vermeidung emotional stimulierender Text- und Bildbeiträge achten,
durch die die Souveränität von Konsumenten und Rezipienten einge-
schränkt oder unterlaufen wird, wie Prof. Dr.Kroeber-Riel in seinem
Buch "Konsumentenverhalten" dargelegt hat. 58) Was dort für Erwachsene
gesagt ist, muß um so mehr für Kinder und Jugendliche gelten,

Rechtsmittelbelehrung S. 36 Stereo n

56) Vel. z.B. die Änderung des Titelbildes des stern magazins Nr,
24 vom 8. Juni 1978 während des Druckes und der Auslieferung.
Dazu: "Sinneswandel". In: Der Spiegel Nr. 24 vom 12.6.1978
8. 19

57) Thomas Oppermann JZ 9/78 S., 289

58) Vgl. Werner Kroeber-Riel: "Konsumentenverhalten", ausführlich
in Fußnote Nr, 1ihzitiert,
37


                                            
                                                
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