bravo-nr-49-24-11-1977-nichtindizierung-e-2691-vom-13-4-1978
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E.Nr. 2691 | ae Pr. 35/78 Dieses von einer Minderheit entworfene Wunschbild angeb- licher sexueller Beglickung entspricht keineswegs der Wirklichkeit des Sexualverhaltens der Mehrheit. Bedenk- lich wird der Aufruf zu Benutzung und Mißbrauch wechselnder Sexualpartner ohne jede tiefere persönlthe Beziehung und die damit zunehmende Propagierung sexueller Perversionen. Aber eine bestimmte schmale Branche kann dieses Geschäft . mit der Sexualität und Gewalt deshalb gewinnbringend ver- wirklichen, weil sie mit der Unzufriedenheit, Sehnsucht, Isolation und aggressionslüsternen Frustriertheit des Einzelnen in der anonymen Massengesellschaft rechnen kann. Weil sich viele Menschen von mehr Sexualisierung größeres Vergnügen und Abwechslung in der Eintönigkeit der grauen Alltagsausbeutung versprechen, weckt und erfüllt die kommerzialisierte Sexualität immer mehr Konsumbedürfnisse, die aber keineswegs zur erhofften Befriedigung führen. Die Konsequenz besteht in einer Steigerung der angebotenen ‚Reize und Reizmittel. Während Kolles Bücher, die Aufklärungs- filme der Regierung. und die erste Sexualliteratur vor Jahren noch sensationell wirkten, wird dem Konsumenten heute ver- deutlicht, daß er viel härteren Sex braucht. Das findet Ausdruck im Umsatz von brutalen Darstellungen sadomaso- schistischer, sodomitischer und anderer Formen sexueller Perversionen und Praktiken in Bild, Film und Primitiv- literatur. Dadurch wird der Eindruck erweckt, eine Mehr- heit habe das dringende Bedürfnis, sich nunmehr der Be- friedigung überwiegend abweichender sexueller Neigungen zuzuwenden,. Was zuvor als unerlaubter Eingriff des Staates gerügt wurde, nämlich die Bevormundung und In- fantilisierung des Bürgers im Bereich der Sexualität, wird schließlich zum gelinden Terror einer Perversions- propaganda, die jedermann davon überzeugen möchte, daß die Reste seiner sexuellen Kindheitsphantasien unbedingt befriedigt werden müßten, wenn er das Glück vollkommener Sexualität erreichen wolle. Die gewonnene Freiheit wird durch Konsumzwänge wieder eingeengt, die sich schlimmer auswirken müssen als die zuvor befehdete staatliche Re- gulationstendenz." 1) Mit Nachdruck warnt Mi vor den Folgen der Orientierungs- und Bindungslosigkeit: 45) ".,.,Der von der geschichtstheologisch orientierten Ethik gemäß dem Evangelium geforderte Aufbruch aus disfunktionalen Strukturen (498) darf also niemals als ein solcher in ein institutionsloses, normenfreies Leben ausschließlich per- sonalen Handelns und Verhaltens verstanden werden, will man nicht ein totales Vakuum schaffen, in das dann, wie die Entwicklung nach dem radikalen Normenabbau sexueller ul) Vgl. dazu "St.Pauli - ‚das deutsche Reich der Sinne - So 15) ‚hart war Sex noch nie", stern magazin Heft Nr. 2l vom 8. Juni 1978 S, 36 - 56 Wilfried Rohrbach.$S, 123 und S. 11 ff. Bei den Zahlen in Klammern handelt es sich um Fußnotenhinweise im Original. Die Fußnoten selbst werden hier nicht aufgeführt. Das gilt auch für Fußnote 46 und IT. - 30 -
E.Nr. 2691 Pr. 35/78 En 3 4 Befreiungsbewegungen auch gezeigt hat, thaotische und tyrannische Ungeister ihren Einzug halten, Aus der Geschichte der Kirche ist ja von ihren Anfängen an das Phänomen des schwärmerischen Mißverständnisses der Freiheit und seine Folgen hinlänglich bekannt. Auf Grund der rechten Abschätzung der Folgen solcher Bindungs- und Formlosigkeiten sagt der dänische Situationsethiker Knud E. Ldgstrup, der mit allem Nachdruck die Begrenztheit und Revisionsbedürftig- keit sozialer Normen betont und dessen Ethik von der spontanen Unmittelbarkeit zwischenmenschlicher Begegnung ausgeht und darum von Wolfgang Trillhaas als eine 'Ethik im Dual! gekennzeichnet wurde (499); '!Ohne den Schutz der konventionellen Normen wäre der Umgang mit anderen Menschen für jeden unerträg- lich'!. (500) Im selben Sinn äußert sich Siegfried Keil, einer der optimistischsten zeitgenössischen sexualethischen Autoren, daß nämlich "ein gebrochenes Verhältnis zur institutionellen Wirklichkeit auf die Dauer unerträglich! sei (501). Und Trutz Rendtorff, der den Bestand einer Institution von ihrer Funktion für den Menschen abhängig macht, bemerkt zu dem Problem, 'daß jede Wandlung der institutionellen Wirklichkeit um des Personseins: des Menschen willen selbst wieder nur in der Gestalt institutionellen Handelns vor sich gehen kann! (502)." Wilfried Rohrbach weist darauf hin, die Situationsethiker könnten den Menschen, die den Manipulationen der Massenmedien ausgesetzt seien, die notwendige Hilfe nicht bieten. Wörtlich schreibt er: 46) ",..Der radikale Situationsethiker wird sich in diesem Kontext auf Grund seiner Voraussetzungen und seiner ohnehin prinzipiellen Abstinenz gegenüber inhaltlichen ethischen Aussagen höchster Zurückhaltung befleißigen. Daß er dabei den auch im sexuellen Bereich unter Konsum- und Leistungszwängen. stehenden, den Sugge- stionen entsprechender Werbung und den Manipulationen der Massenmedien ausgelieferten Menschen unserer Zeit die notwendige Hilfestellung versagt, liegt auf der ande en Hans Joachim Türk erwartet Buloss vor alzer für Jugendliche, von der Zielethik. Er führt aus: 147) !,,..2.6 Der Lehrer soll erkennen, daß auch bei unter- schiedlichen Ansätzen für die theoretische Begründung des Sittlichen wichtige Normierungen in der Weise einer 16) Wilfried Rohrbach; Humane Sexualethik. Neukirchener Verlag 1976 8 108 : 47) Hans Joachim Türk: Moderne und traditionelle Sexualethik und -pädagogik. In: Franz Beffart: Geschlechtserziehung interdis- ziplinär. Patmos Verlag Düsseldorf 1975 S. 32 ff. - 31 -
E,Nr. 2691 TEL m Pr. 35/78 'zielethik' aus der Bewußtseinsgeschichte der Mensch- "heit und aus jetzt auszuhandelnden Optionen zu gewinnen sind, besonders aus’ solchen Folgen der Handlungen, die empirisch aufweisbar sind (das heißt: aufgrund ge- schichtlicher schlimmer Erfahrungen und beim jetzigen Stand unserer Bewußtseinsentwicklung können wir be- stimmte Verhaltensweisen nicht mehr wollen bzw. müssen wir a verlangen). Dazu zählen folgende Normierung- en: (29 2.6.1 Ohne Triebaufschub,: ohne Verlagerung von Objekt und Richtung des Triebes, ohne Frustrationstoleranz gibt es keine humane Sozialkultur. Diese Strukturierung der Triebe gelingt allerdings gewöhnlich und befriedigend nur auf der Grundlage einer substantiellen Befriedigung von Triebpotential. (30) 2.6.2 Lustgewinn ist kein isoliertes Phänomen, sondern eingeordnet in die Funktionen von Partnerbindung, Fort- pflanzung u.a.; die beiden zuletzt ßenannten Funktionen sind aber nicht immer wesensnotwendig verbunden. (31) 2.6.3 Mögliche (nicht immer unumgängliche) Durchgangs- phasen von narzißtischer oder homoerotischer Sexualität können als solche nicht ethisch einfach disqualifiziert werden; ihre Fixierung und Regradierung muß aber nach Möglichkeit pädagogisch verhindert werden, da in solchen Verhaltensweisen keine stabile und sinnvolle Erfüllung von Sexualität gesehen werden kann - auch wenn wegen biographischer Determinanten in vielen Fällen vertret- bare Ersatzhandlungen ethisch zu tolerieren sind. (222) 2.6.4 Zwischen der Latenzphase und der vollen sexuellen Erfüllung in einer Dauerbeziehung (im Normalfall Ehe) muß eine Übergangsphase der Hinführung zu erotischer Kultur (Zärtlichkeit, körperliche Kontaktfähigkeit und Distanzfähigkeit für seelische Einstellungen und Vor- gänge, Verantwortungsbewußtsein) ermöglicht und päda- gogisch angeleitet werden. Petting und vorehelicher Geschlechtsverkehr bedürfen je nach individueller und sozialer Situation einer sehr differenzierten Bewertung. (33) 2.6.5 Information über Sexualität (nicht von der Fort- pflanzungsfunktion, sondern von der Partnerbindung aus- gehend), in den Grundzügen bereits in der Vorschulphase abgeschlossen, ist notwendige, aber nicht hinreichende Bedingung für Sexualpädagogik, die sich auch auf emotionaler, ethischer und körperlicher Ebene ab*- spielen muß. 2.6.6 Ein anthropologischer Dualismus (sei es mit rationalistischer, sei es mit biologistischer Ak- zentuierung) ist mit unserem Kenntnisstand nicht mehr vereinbar. Es geht immer 1. um die Ganzheit des Menschen a
E,Nr.. 2691 x Pr. 35/78 men und 2. um die Strukturierung dieser Ganzheit, nicht um Herrschaft oder Unterwerfüng eines Teils. 2.6.7 Ziel muß sein die Entfaltung und Ausformung der Liebes- fähigkeit, die keine absolute Selbstlosigkeit, aber auch keine Instrumentalisierung des Partners ist, (34) die weder platonisch-idealistisch noch naturalistisch-irrational, sondern integrativ ist. Diese Liebe ist kein Modell für alle gesellschaftlichen Beziehungen, aber eine Voraus- setzung dafür, daß gesellschaftliche Beziehungen nicht als Kompensation für nicht gelungene Liebesbeziehungen ge- nommen werden (Machtgenuß, Berufsrevoluzzertum usw.). 2.6.8 Sexualethik 1äßt sich nur als eine zielorientierte Ethik verstehen, die mit einem Minimum an deontologischen Prinzipien auskommt (dazu gehören: Jedes menschliche Leben hat einen unantastbaren Selbstwert; die Person ist nicht ) nur Mittel zum Zweck, sondern auch Selbstzweck; Gewaltan- wendung ist zu minimieren auf das rational begründete Maß; Sprache hat der Kommunikation zu dienen; Sexualität ist in das Ganze einer Dauerbeziehung zu integrieren usw.), im Übrigen aus empirisch beobachtbaren Folgen von Verhaltens- weisen argumentiert. (35)" Rudolf Affemann 48) empfiehlt den verantwortungsbewußten Menschen eine neue Form der Askese: "Eine gewisse Enthaltsamkeit gegenüber den Massenmedien" - womit der Kreis von Affemann zu Gamm und zum Bundeskanzler 49) geschlossen ist. Affemann räumt zugleich ein, daß diese Forderung im massenmedialen Zeitalter kaum zu erfüllen ist. Er weist seine Leser aber nicht darauf hin, daß Art. 5- Abs: 2.06 und das Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften Möglichkeiten eröffnet, Schriften, Ton- und Bildträger, Abbildungen und andere Darstellungen ($ 1 Abs, 3 GJ3S) mit jugendgefährdenden Inhalten auf Vertriebswege zu beschränken, die nur Erwachsenen zugänglich sind ($$ 3 ff. Gjs). Die Bundesprüfstelle hat mit Entscheidung Nr. 1945 vom 30. November :1967 die Sexualaufklärung durch Massenmedien für bedenklich erklärt. Wörtlich heißt es in dieser Entscheidung: 50) ",..Die Bundesprüfstelle hält den Vorwurf flr berechtigt, daß sich die Massenpublizistik hier in eine wichtige | Erziehungsaufgabe ungefragt hineindrängt und dabei die Schamgrenze als eine wichtige Voraussetzung für die 18) Rudolf Affemann a.a.0. (Herderbücherei Nr, 661 S. 104) 49) Helmut Schmidt: Plädoyer für einen fernsehfreien Tag - Ein Anstoß für mehr Miteinander in unserer Gesellschaft. Die LeIvENn. 22. v0m 26. Mai 1978 7.9 50) BPS Entscheidung Nr. 1967 vom 3. November 1967. "Aufklärung in Illustrierten?" In: Beiträge zur Sexualforschung. Heft U S., 85 ff. Herausgegeben von Hans Giese, Ferdinand Enke, Verlag Stuttgart 1968 \ A - 353 -
E,Nr. 2691. er% 35/78 ° a ee menschliche Geschlechtlichkeit unberücksichtigt 1äßt, Ein ungefragtes Hineindrängen kann die Bemühungen von Eltern, die offen und vertrauensvoll mit ihren Kindern sprechen, durchkreuzen, stören und erschweren. In einem Gutachten über 'Selbstkontrolle Illustrierter Zeitschriften! vom 1.12.1956 hat der Deutsche Ausschuß für das Erziehungs- und Bildungswesen (Empfehlungen und Gutachten, 2. Folge, Stuttgart 1957) angezweifelt, ob Zeitschriften, deren eigentliches Ziel Unterhaltung oder Belehrung zum Zweck der Unterhaltung sei, zur Aufklärung über Fragen berufen sind, die sorgfältigster Behandlung . bedürfen, Diese "Legitimation fehlt Zeitschriften, welche Das diese Fragen mit den Mitteln der Sensation. . ‚glauben ange- messen beantworten zu können!...!" Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 16. Dezember 1971 51) darauf hingewiesen, daß Angelegenheiten der Intimsphäre nicht in Massenmedien behandelt werden dürfen: Das vom ...Zwar besteht von Rechts wegen eine Freiheit in der Ge- staltung der Intimsphäre. Der Staat darf Angelegenheiten der Intimsphäre nicht reglementieren. Er darf sie aber aus dem öffentlichen Bereich verweisen und kann mit recht- lichen Mitteln erzwingen, daß sie in dem für andere nicht wahrnehmbaren Privatbereich verbleiben, Niemand hat das, Recht, seinen Mitbürgern ‚Angelegenheiten seines Intim- lebens aufzudrängen..." Bundesverfassungsgericht hat in dem oben zitierten Beschluß 21.12.1977 die Wahrung der Intimsphäre im Rahmen schulischer Sexualerziehung mit Nachdruck gefordert, 52) Das der ° ...Eine sinnvolle Sexualerziehung soll schließlich nicht allein Unkenntnis und Unwissenheit abbauen, sondern auch den Wert einer persönlichen Intimsphäre als eines not- wendigen Freiheitsraumes bewußtmachen. .s Es kann ferner nicht verkannt werden, daß sich die sexuelle Entfaltung grundsätzlich in privater vertraulicher Sphäre abspielt. Nach herkömmlicher Auffassung verbietet es das Schamgefühl, die menschliche Sexualität in das Licht der Öffentlichkeit zu rücken. Der Staat achtet deshalb auch die Intimsphäre des ehelichen Lebens, Die Beeinträchtigung der Intimsphäre kann gerade beim Kind möglicherweise Be- fangenheit BES DUDEN, seinen Eltern hervorrufen und familiäre Spannungen erzeugen. Gericht hat dabei mit besonderem Nachdruck hervorgehoben, daß Intim- und Sexualbereich vor allem der Kinder- und Jugendlichen unter den Schutz der Menschenwürde fällt. Wörtlich führt das Bundes- verfassungsgericht dazu aus. 53) 51) Bundesverwaltungsgericht Urteil vom 16.12.1971 I C 41.70 in 52) 53) Heft 2 der Schriftenreihe der Bundesprüfstelle, Bonn 1972 S. 26 ff Bundesverfassungsgericht Beschluß vom 21.12.77 in NJW 1978 8.807 £f Bundesverfassungsgericht a.a.0. unter CI 2c al
Me, 209
Pr. 35/78 | a N
",..c) Auch die Rechte des Kindes aus Art, 2 Abs. 1 66
werden durch die Sexualerziehung in der Schule berührt,
Das Grundgesetz hat den Intim- und Sexualbereich des
Menschen als Teil seiner Privatsphäre unter den ver-
fassungsrechtlichen Schutz des Art, 2 Abs. 1 in Ver-
bindung mit Art. 1 Abs. 1 GG gestellt. Diese Vorschriften -
des Grundgesetzes sichern dem Menschen das Recht. zu, seine
Einstellung zum Geschlechtlichen selbst zu bestimmen, Er
kann sein Verhältnis zur Sexualität einrichten und grund-.
sätzlich selbst darüber befinden, ob, in welchen Grenzen
und mit welchen Zielen er Einwirkungen Dritter auf diese
Einstellung hinnehmen will. Wenn aber ‚das Verhältnis des
Menschen zum Geschlechtlichen unter verfassungsrechtlichem S
Schutz steht, dann muß dieses aus Art. 2 Abs. 1-in Ver-
bindung mit Art, 1 Abs, 1 GG hergeleitete Recht auch dem
einzelnen Jugendlichen zustehen. Seine Intimsphäre kann
dureh die Art und Weise, in der die Sexualerziehung in
der Schule durchgeführt wird, wesentlich berührt werden,
Der Jugendliche ist nicht nur Objekt der elterlichen
und staatlichen Erziehung. Er ist vielmehr von vornherein
und mit zunehmendem Alter in immer stärkerem Maße eine
eigene durch Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit ANY 1. Abs.1
GG geschützte Persönlichkeit.
Das Bundesverfassungs gericht .hat trotz der Tatsache, daß in Schulen
nur pädagogisch ausgebildete Fachkräfte unterrichten dürfen, auf
die denkbaren "seelischen Entwicklungsschäden" hingewiesen, die
durch pädagogisch falsch angelegte Sexualerziehungsmaßnahmen gerade
im pubertären Jugendlichkeitsalter 'entstehen können. Wörtlich führt
das Bundesverfassungsgericht aus:
",,.‚Die Erfahrung lehrt, daß gerade Jugendliche durch
pädagogisch falsch angelegte Erziehungsmaßnahmen auf dem
Gebiet der Sexualität seelisch verletzt und in ihrer
Entwicklung schwer beeinträchtigt werden können..."
Thomas Oppermann bemerkt dazu zutreffend 54), daß mit den seelischen
Entwicklungsschäden "u.a. wohl (solche) im Sinne der sozialethischen
Bewußtseinsbildung gemeint (sind)". |
{
Der Berliner Schulsenator hat. 1976 einen Aufsatz des Leiters der
Berliner Lebensmüdenberatungsstelle und Selbstmordverhütungsexperten
Dr. Klaus Thomas veröffentlicht, der die Bedenken .des Gerichts stützt.
Thomas”schreibt u.a.:55)
51) Thomas Oppermann: Die erst halb bewältigte Sexualerziehung,
Juristenzeitung Nr. 9 vom 5.5.78 S. 289
a) Klaus Thomas "Schüler- Beinebmorde als Alarmzeichen - Liebe
und Sexualität spielen eine große Rolle, wenn sich Jugendliche.
das Leben nehmen" in: "Die Schule", Nachrichtenblatt für Eltern,
Lehrer und Schüler Nr, 3, Oktober 1976, 8. 3 herausgegeben vom
Senator für Schulwesen, Berlin,
- 35 -
E.Nr, 2691 PR DALE “ - 35 - "Früher spielte das Gleichsetzen von Sexualität und Sünde bei Selbstmordhandlungen eine bedeutende Rolle. Seit etwa 5 Jahren hat diesen Platz eine 'Genußsucht und: Sex- wellen-Neurose' eingenommen. Sexuelle Leistungsansprüche und eine mißverständliche Sexualerziehung können von den relativ unreifen Kindern und Jugendlichen nicht verar- beitet werden. Die Folgen sind panische Angst und Selbst- mordhandlungen." — den zitierten wissenschaftlichen Erkenntnissen und den / Aus diesen Ausführüngen des Bündesverfässungsgerichts ergeben sich auch für Zulässigkeit, Art und Weise von Sexualaufklärungsbeiträgen in Massenmedien weitreichende Folgerungen. Zum einen findet. die Auffassung der Bundesprüfstelle von 1967, Sexualaufklärung in Massenmedien verstoße dann gegen $ 1 GjS, wenn sie das Elternrecht (Art. 6 GG) verletzt, in diesen Erkenntnissen. und der höchstrichterlichen Entscheidung ihre Bestätigung. Zum anderen wird deutlich, Sexualaufklärung in Medien verstößt ins- besondere dann gegen das Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften, wenn sie den verfassungsrechtlich geschützten Intim- und Sexualbereich von Kindern und Jugendlichen selbst verletzt. - ein Gesichtspunkt, der nicht deutlich genug hervorgehoben werden kann. Er sollte Anlaß sein, entsprechende verlegerische Konzeptionen unter diesem Gesichtspunkt neu zu überprüfen, 56) Hierbei sollten sie die Ausführungen von Prof, Thomas Oppermann 57) besonders sorg- fältig beachten, Die Bundesprüfstelle konnte, wie eingangs der Gründe bereits aus- geführt, in diesem Verfahren nur den in diesem Heft enthaltenen Aufklärungsbeitrag an Hand der dargelegten Kriterien beurteilen, Diese Prüfung ergab: Der Beitrag ist nach dem GjS nicht zu beanstanden. Dr, med. Martin ‚Goldstein behandelt darin unter seinem Pseudonym Dr, Alexander Korff die Themen Exhibitionismus und Voyeurismus sachgerecht, Über diese Themen sollen Kinder nach den Empfehlungen der Kultusminister- konferenz und den Richtlinien zur schulischen Sexualerziehung früh- zeitig unterrichtet werden. Redaktion und Dr, Goldstein sollten aber ' auf Vermeidung emotional stimulierender Text- und Bildbeiträge achten, durch die die Souveränität von Konsumenten und Rezipienten einge- schränkt oder unterlaufen wird, wie Prof. Dr.Kroeber-Riel in seinem Buch "Konsumentenverhalten" dargelegt hat. 58) Was dort für Erwachsene gesagt ist, muß um so mehr für Kinder und Jugendliche gelten, Rechtsmittelbelehrung S. 36 Stereo n 56) Vel. z.B. die Änderung des Titelbildes des stern magazins Nr, 24 vom 8. Juni 1978 während des Druckes und der Auslieferung. Dazu: "Sinneswandel". In: Der Spiegel Nr. 24 vom 12.6.1978 8. 19 57) Thomas Oppermann JZ 9/78 S., 289 58) Vgl. Werner Kroeber-Riel: "Konsumentenverhalten", ausführlich in Fußnote Nr, 1ihzitiert,