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FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

\ BEHURDE FUR WIRTSCHAFT UND VERKEHR =

AMT FÜR HAFEN, SCHIFFAHRT UND VERKEHR
 - 0/764.530-3 -

vn
. Mean

. Genehmigung v. 24.8.4961:

(id Rmartng bt unbe) : Hamburg, den 21. August 1967
T gentrde Ihr Wiztschnt und Verkehr; 2 Hamburg 11, Postfach 2109 | ‚Fernapreihor 34 91 2_!_ „— Purchwabl)
m TTTT —— Behördennotx 41 er}

An die

Hamburger Flughafen-Verwaltung

GmbH

2 H aım b ure 63
Flughafen -

 

Betr.:; Genehmigung gem. $ 6 Luftve

Der Hamburger Fiug ghafen-Verwaltung GmbH, Hamburg-Fuhlsbüttel,
wird. gemäß 3 6 LuttVG geneluigt, den Flughafen Hamburg als
Verkehrsflusha.en Ger Kennziifer A des ICAO-Anlangs 14 zum
Abkommen über die Internationale zivilluftfahrt unter folgenden,
 Voreussetzungen zu betreiben:

ri

1. Die Anlase des ‚Flughafens muß insbesondere den folgenden, tech-
nischen. Angaben: entsprechen:

a) Tage und Grenzen des Flughafens. ‚ergeben sich aus der in‘ A
der Anlage. beigefügten Karte 1 ; 10 000, ‚die Teil dieser
Genehmigung ist,

b) Geograp.:ische Lage es Eluphafenbez sugspunktes und seine
Höhe über NN:

Geographische Breite: 25, 317 351 Nora
Geogra, ‚bische Länge : 9,591 220" Ost .
Entfernung zur ahmstne, 23; -945 m südwestlich
Höhe über NN: 11 m
e) Rechtweisenäe Ailchtung der Start- ufä Laniebahnen:

05/23 rechtweisende Richtung 0500/2309 .
| 16/34 rechtweisende Richtung 1330/3339
d) Länge der Start- und Lanä ebahne n‘ Zu Ygeand.d.TeschwiB. Hi

05/23 Län,e 3259 m
16/34 Länye: 3665 m

e) Breite iur dtart-. und Landebahnen: 45,8 m

Sita: Hamburg 11, Alter: ‚Stelnwog 4 » Drahtanschrißl.: Mercurbehoerde - ‚Feruschreiber: 02 11100 - Geldüberdkisungen an Amtsknane der Behörde lür Wirtschaft

._ und Verkahr, Kussonatunden montags bie froitags 9-19 Uhr . Bankkonten: Hamburgische Landesbank, Girozentrale, Konta-Nr, 103358 - Hinbuerget Sparcases

r A von er Konto-Nr, 80/33003 » Neue Sparoasse von ai Konto-Nr, 96/34999 « Pontachenkkonto: Hanburg Nu. 911

a ” . .
.

on
t
11

2.

 

?) Tragfähigkeit der Start- und Landebahnen: 166 LON
g) Länge und Breite der Start- und Landefläcaen:
ot . 05/23 Lünge 3370 ı
. Breite .300 m
16/34 Lünge 3785 m
Breite 150m

h) Länge und Breite der Sicherheitsflächen vor und
' seitlich. der Start- und. Landeflächen:

aa) 05/23
Länge seitlich | ” . 3370 m
Breite seitlich . 350 m
be "Länge vor Kopf beider Flächen 1000 n
— Breite ı vor Kopf beider Flächen 1000 m
bb) 16/34 en .
‚Länge seitlich  . 3785 m
. Breite seitlich - | . 350 m
Länge vor Kopf der Fläche 34 555 m. ,
' Länge vor Kopf der Fläche 16 ' 1000 m

‚Breite vor Kopf beider Flächen 850 ı ,

i) Geographische Lage der Startbahnbezugspunkte und: ihre
Höhe über NN:

05/23 1ad5 ı m von Schwelle 23°
a Höhe’ über NN 12,2 m
Ak a 16/54 1610 m von Schwelle 34
Be ' Höße über NN 11,0 m |
j) Autfernung. der Startbauinbezugspunkte von den Enden der
‚Start- u und Landebahnen, ‘gemessen auf der Balinachse:

05/23 je 1625 m B
16/34 noräwestlich 1810 m . "gi
südöstlich 2u55 m.

2. Bei den Start- und Danletlichen der Bahn 05/23 handelt es sich
um Hauptstart- und -landeflächen, . bei ‚denen der Ba.:ın 16/34 um
‚ Bebenstart- und -lanseflächen (8 '12 Abs. 3. sitfer. 2 ‚TuftVe).

ur,

3. Für den Bereicn, in dem die in $ 12 Aus. 2: und 3 Lustva be-
zeichneten Baubeu solirunkuugen „elten (Bauschutzbe: eich), ist
Ger im Antlicnen Anzei,er 1962 auf Seite 649 bekannt LE ‚chtie

Ausbauplan maß: ebend.
12

4.

5.

Au

- 3 -

Der’ Flughafen darf von Tuftfahrzeugen aller art benutzt,

werden.
Betriebliche kinechrünkungen und Anordnungen:

Luftfahrzeugführer, die kein betriebsfähiges Sprechfunk-

'Sende- und Empfangsgerät nitfihren, dürfen den Flughafen

Hamburg nur anfliegen, wenn das Amt für Hafen, Schiffahrt
und Verkehr - - Außenstelle Flughafen - und die Platzverkehrs-
kontrölle der Bundesanstalt für YLnusicherung. eine  Ausnalme-

genehmigung erteilt haben.

Im übri,en gelten die im Luftfahrthandbuch für die Bundes-.
republik Deutschland — Teil AGA -2-6-1, Zi:fer 26 - aufze-
führten örtlichen Flugbeschränkun,en. .
Es iet eine Haftpflichtversicherung über 12 Wio DM für. %

Personenschääen je Ereignis (500.000 DM pro. Person) und \
24 kio DN für Sachschäden aufrschtuuerhalten ünä „ei ‚Zunahme

des Risikos anzemessen zu. erhöhen.

Die Genehmigung ist nicht übertragbar.

Weitere Auf lagen und Ergänzun.en bleiben im. "Tnteres se der
Sicherheit und: Ordnung vorbehalten. —

Im Auftrage
f .

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RE . Regsierungsäirektor .

M X) grand. d- Besch.v. 5.8.70 Ze
ernert geamd. * nr

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13


                                            
                                                
                                                14
                                            
                                        

FREIE UND HANSESTADT HAMBURG
BEHURDE FUR WIRTSCHAFT UND VERKEHR |
"AMT FÜR HAFEN, SCHIFFAHRT UND VERKEHR

ABTEILUNG VERKEHRSTRÄGER .
Bar, 20/764.530-3 - | unbe den 5. August 1970
T pehörde für Wietschatı und Verkehr, 2 Hamburg 11, Postlach 1121.09 ' -  Merasprecher 34 DI 3 > Purcwahl)
MT _  Bahördeanete ad „

An die

"Flughafen Hamburg GmbH

2 Hamburg 63

: Flughafen

Betr.: Änderung der Genehmigung gemäß $ 6 Luftvg
‘ für den Flughafen Hamburg-Fuhlsbüttel vom
21. August 1967

Ziffer 6 der Genehmigung gemäß $ 6 LuftV@ fir den Flughafen Han-
burg-Fühlsbüttel vom 21. August 1967 wird geändert und lautet
nunmehr wie folgt:

"Es ist eine Haftpflichtversicherung über 80 Mio-DM für
Personenschäden je Ereignis (1 Mio DM für die einzelne

: Person) und 80 Mio DM für Sachschäden je Ereignis auf-
rechtzuerhalten und bei Zunahme des Risikos angemessen
zu erhöhen."

Im Auftrage
=. nn | ll

Bits: Hamburg ll, Alter Bteinwsg 4 » Drabtanschriß, Mereuzbahsards : Fornachreiber: 0211100 « Gellüberweivungen aa Amtakame Bahirds Hr Wirtsche
und Varkahr, Karssnstandse mantags hia freitags 9-18 Uhr . Bankkenten: Hambargische Landesbank, Glrosentzale, Konto-Nr. 103358 . fer Sparansse
, ven 1827, Konto-Nr. B0/23008 « Nous Sparcnse'von 1854, Kante-Nr. 96/34099 - Postschsckkamte: Hamburg Nr. 69 11

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ll FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

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Flughafen Hamburg GubH

BEHÖRDE FUR WIRTSCHAFT UND VERKEHR

AMT FÜR HAFEN, SCHIFFAHRT UND VERKEHR

r” ; . m: oo. Fernsprecher 3 49 12 „ (Durchwahl)
Behörde für Wirtschaft und Verkehr, 2 Hamburg 11, Postfach 11 2109 Behärdenneis 94-

An die

20ooo Hamburg 63

 

. Flughafen
L° d
ara und Zeichen Iares Schreibens , "Aktenzeichen (Bel Antwort bitte angeben) Datum 1 3 11.1 972
v1/764.5%0-25 |
ZUHRX )
Genehnigungsbescheid

Auf den Antrag vom 10. Juli 1972 der Flughafen Hamburg Sup.

„als Flughafenunternehner wird gemäß $ 6 Abs. 4 Satz 2
des Luftverkehrsgesetzes in der Fassung vom 4, November 1968

(Bundesgesetzblatt IS. 1113), geändert durch die Gesetze
vom 23. Juni 1970 (Bundesgesetzblatt I S, 805) und vom

30. März 1971. (Bundesgesetzblatt I S. 282) in Verbindung

mit den $$ 38 sr der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung inder
Fassung vom 28, November 1968 (Bundesgesetzblatt I S. 1264)
‚die Flughafengenehmigung vom 21. August 1967 mit Änderung
vom 5. August 1970 wie folgt geändert bzw. ergänzt:

dc

. Bist Hamburg 1}, Würküeringgi 4 Fernaprecher: 3 49 12-1 : Drahtanschrifi: Mereurbehoerde - Feraschreiber: 02 11 m. Geldüberweisungen an die Zantyuja "
Landeskane, 2 Hamburg 1, Lange Reihe 2 : Baukkonten; Hanıkesglanke Landesbank, Girezentrale, Konto-Nr. 161 600 « Postschsckkente: Hamburg i01 100
17

I.

: 1. Dem Flughafenunternehmer wird. die Genehmigung erteilt

a) zur Erweiterung des Flughafengeländes über die durch
die Flughafengenehmigung vom 21. August 1967 festge-
legten Grenzen hinaus nach Süden bis zum Weg beim Jäger
und nach Osten bis an die Flächen vor der Zeppelinstraße,
die für die geplante Stadtautobahn (Osttangente)
vorgesehen sind;

b) zur Anlage und zum Betrieb einer Vorfeläfläche von
ca. 80.000 m® zum Abstellen und Abfertigen von Flugzeugen
sowie einer Rollbehn zur Start- und Landebahn 16/34 9)
nach Maßgabe des beigefügten Lageplans 1:1.000;

ce) zur Anlage und zum Betrieb von zwei Flugzeughallen
für die Unterstellung von Verkehrs-, Geschäftsreise- und.
‚Kleinflugzeugen östlich der neuen Vorfeldflächen;

d) zur Anlage und zum Betrieb von Werkstätten und Betrjebs-
gebäuden für Flughafenzwecke.

2, Ziffer 1 Buchstabe a) der Flughafengenehmigung von
241. August 1967 erhält folgenden Wortlaut: .

"Lage und Grenzen des Flughafens sowie seiner
Vorfeldflächen ergeben sich aus dem in der Anlage
beigefügten Übersicht tsplan 1:5. 000, der Bestandteil
: dieser Genehmigung ist,"

II.

Dem Flughafenunternehmer wird auferlegt ($ 6 Abs. 1 Satz 2 LuftVG):

i. Für die Löschwasserversorgung sind die Straßen zu berohren
und mit Hydranten im Abstand von 80 m zu. versehen, Die
Ringleitung muß 150 mm stark und mindestens an zwei Stellen
an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossen. sein,

#) geandert.d. Desch.v. 9.4.74
18

Die neuen Grenzen des Flughafengeländes sind im Osten

(parallel zur Zeppelinstraße) und im Süden (parallel zum

Weg beim Jäger) nach Akatitmung mit dem Bezirksamt Hamburg Nord
- Gartenbauabteilung - mit Ausnahme der zu bebauenden ‚Flächen .
in zehn Neter Breite mit vogelfeindlichen Gewächsen grün ab- -
zupflanzen. Den Bauanzeigen für die Hochbauten ist Jeweils.

ein Gartenplan beizufügen, der den Gehölzstreifen und die

Art der Anpflanzung zeigt. Die vorhandene Bepflanzung ist aus
Lärmschutzgründen so weit wie möglich zu erhalten,

Die kbstellpositionen sind so zu u belegen und der Betrieb ist.
so zu führen, daß die Lärmbelastung (Fluglärm und Werkstattlärn)

"nicht die in dem Lärmgutachten von Dip1.-Phys. Meyer vom

10.7. 1972 ermittelten Werte übersteigt.. Motorenprüfstände
dürfen auf den Erueitsrungsgeländs nicht errichtet werden. .

Um prüfen zu können, ob die Anlieger des’ Erweiterungsgeländes
durch den dort entstehenden Bodenlärm erhöhten Lärmbelastungen
ausgesetzt werden, sind die gegenwärtigen und die nach
Inbetriebnahme des Erweiterungsgeländes auftretenden Lärn-

. immissionen in eusreichendenm ‚Umfang zu meBBen,

Die Meßergebnisse des gegenwärtigen Zustandes sind der

"Genehnigungsbehörde vorzulegen, bevor mit Hochbaumaßnahmen

begonnen wird, die die Lärmbelastung verändern können,

Die Messungen nach Inbetriebnahme sind in angemessenen
Abständen zu Woelenknlen | die Ergebnisse sind der Genehnigungs-
behörde vorzulegen.

Von Flughafen-Unternehnmer ist eine wasserrechtliche Erlaubnis “
für die Einleitung von vermehrt anfallenden und schneller
abfließendem Oberflächenwasser in die Tarpenbak gemäß .& 7 *

des Gesetzes zur Oränung des Wasserhaushalts vom 27. Juli 1957 -
(Bundesgesetzblatt IS, 1110) in Verbindung mit den Vorschriften
des Hamburgischen Wassergesetzes vom 20. Juni 1960 (Hamburgische:
Gesetz- und Verordnungsblatt S. 355) beim Bezirksamt Nord

— Tiefbauabteilung - zu beantragen. Dem Antrag sind Fläne für

das Einlaufbauwerk an der Zinleitungsstelle in die Tarpenbek
und Unterlagen beizufügen, die Aufschluß über die enfallenden
Vassermengen geben.

-L-
19

10.

-u-

Über die Anlage von Feuerwehrstraßen (Lage, Breite und Be-
festigung) ist das Einvernehmen mit der Behörde für Inneres
- Feuerwehramt - herzustellen.

Für die Beschäftigten sind Stellplätze für Kraftfahrzeuge

auf dem Erweiterungsgelände selbst im Verhältnis 1 Stellplatz
auf 5 Beschäftigte auszuweisen und herzustellen, Den einzelnen
Bauanzeigen für die Hochbauten sind. jeweils Lagepläne mit
Eintragung der Stellplätze für Beschäftigte beizufügen.

Baumaßnahmen sind mit der geringstmöglichen Lärmauswirkung

auf die Ungebung durchzuführen und grundsätzlich auf die
Tageszeit (6.00 - 20.00 Uhr) zu beschränken. Weitere Beschrän-
kungen auf Grund polizeilicher Vorschriften bleiben unberührt.

Weitere Auflagen zur Gefahrenabwehr aus Gründen der
öffentlichen Sicherheit oder Ordnung bleiben vorbehalten,
Weitere Auflagen baulicher und/oder betrieblicher Art
zur Minderung von Lärmimmissionen bleiben vorbehalten.

IT,

Hinweise

Diese Genehmigung ersetzt nicht nach anderen Rechtsvorschriften
erforderliche Erlaubnisse, Genehmigungen oder Zulassungen.

Das Gelände ist gemäß $ 46 Abs, 1 LuftVZ0 einzuzäunen, -

Nach Beendigung der Arbeiten ist die Abnahmeprüfung nach

$ Ah LuftVZO zu beantragen. “

£*) erganzt durch Ziff. Alu A2
gem. besch.v. 9.4.74
20

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