fhg-genehmigungen-1956-1979.pdf
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FREIE UND HANSESTADT HAMBURG \ BEHURDE FUR WIRTSCHAFT UND VERKEHR = AMT FÜR HAFEN, SCHIFFAHRT UND VERKEHR - 0/764.530-3 - vn . Mean . Genehmigung v. 24.8.4961: (id Rmartng bt unbe) : Hamburg, den 21. August 1967 T gentrde Ihr Wiztschnt und Verkehr; 2 Hamburg 11, Postfach 2109 | ‚Fernapreihor 34 91 2_!_ „— Purchwabl) m TTTT —— Behördennotx 41 er} An die Hamburger Flughafen-Verwaltung GmbH 2 H aım b ure 63 Flughafen - Betr.:; Genehmigung gem. $ 6 Luftve Der Hamburger Fiug ghafen-Verwaltung GmbH, Hamburg-Fuhlsbüttel, wird. gemäß 3 6 LuttVG geneluigt, den Flughafen Hamburg als Verkehrsflusha.en Ger Kennziifer A des ICAO-Anlangs 14 zum Abkommen über die Internationale zivilluftfahrt unter folgenden, Voreussetzungen zu betreiben: ri 1. Die Anlase des ‚Flughafens muß insbesondere den folgenden, tech- nischen. Angaben: entsprechen: a) Tage und Grenzen des Flughafens. ‚ergeben sich aus der in‘ A der Anlage. beigefügten Karte 1 ; 10 000, ‚die Teil dieser Genehmigung ist, b) Geograp.:ische Lage es Eluphafenbez sugspunktes und seine Höhe über NN: Geographische Breite: 25, 317 351 Nora Geogra, ‚bische Länge : 9,591 220" Ost . Entfernung zur ahmstne, 23; -945 m südwestlich Höhe über NN: 11 m e) Rechtweisenäe Ailchtung der Start- ufä Laniebahnen: 05/23 rechtweisende Richtung 0500/2309 . | 16/34 rechtweisende Richtung 1330/3339 d) Länge der Start- und Lanä ebahne n‘ Zu Ygeand.d.TeschwiB. Hi 05/23 Län,e 3259 m 16/34 Länye: 3665 m e) Breite iur dtart-. und Landebahnen: 45,8 m Sita: Hamburg 11, Alter: ‚Stelnwog 4 » Drahtanschrißl.: Mercurbehoerde - ‚Feruschreiber: 02 11100 - Geldüberdkisungen an Amtsknane der Behörde lür Wirtschaft ._ und Verkahr, Kussonatunden montags bie froitags 9-19 Uhr . Bankkonten: Hamburgische Landesbank, Girozentrale, Konta-Nr, 103358 - Hinbuerget Sparcases r A von er Konto-Nr, 80/33003 » Neue Sparoasse von ai Konto-Nr, 96/34999 « Pontachenkkonto: Hanburg Nu. 911 a ” . . . on t
2. ?) Tragfähigkeit der Start- und Landebahnen: 166 LON g) Länge und Breite der Start- und Landefläcaen: ot . 05/23 Lünge 3370 ı . Breite .300 m 16/34 Lünge 3785 m Breite 150m h) Länge und Breite der Sicherheitsflächen vor und ' seitlich. der Start- und. Landeflächen: aa) 05/23 Länge seitlich | ” . 3370 m Breite seitlich . 350 m be "Länge vor Kopf beider Flächen 1000 n — Breite ı vor Kopf beider Flächen 1000 m bb) 16/34 en . ‚Länge seitlich . 3785 m . Breite seitlich - | . 350 m Länge vor Kopf der Fläche 34 555 m. , ' Länge vor Kopf der Fläche 16 ' 1000 m ‚Breite vor Kopf beider Flächen 850 ı , i) Geographische Lage der Startbahnbezugspunkte und: ihre Höhe über NN: 05/23 1ad5 ı m von Schwelle 23° a Höhe’ über NN 12,2 m Ak a 16/54 1610 m von Schwelle 34 Be ' Höße über NN 11,0 m | j) Autfernung. der Startbauinbezugspunkte von den Enden der ‚Start- u und Landebahnen, ‘gemessen auf der Balinachse: 05/23 je 1625 m B 16/34 noräwestlich 1810 m . "gi südöstlich 2u55 m. 2. Bei den Start- und Danletlichen der Bahn 05/23 handelt es sich um Hauptstart- und -landeflächen, . bei ‚denen der Ba.:ın 16/34 um ‚ Bebenstart- und -lanseflächen (8 '12 Abs. 3. sitfer. 2 ‚TuftVe). ur, 3. Für den Bereicn, in dem die in $ 12 Aus. 2: und 3 Lustva be- zeichneten Baubeu solirunkuugen „elten (Bauschutzbe: eich), ist Ger im Antlicnen Anzei,er 1962 auf Seite 649 bekannt LE ‚chtie Ausbauplan maß: ebend.
4. 5. Au - 3 - Der’ Flughafen darf von Tuftfahrzeugen aller art benutzt, werden. Betriebliche kinechrünkungen und Anordnungen: Luftfahrzeugführer, die kein betriebsfähiges Sprechfunk- 'Sende- und Empfangsgerät nitfihren, dürfen den Flughafen Hamburg nur anfliegen, wenn das Amt für Hafen, Schiffahrt und Verkehr - - Außenstelle Flughafen - und die Platzverkehrs- kontrölle der Bundesanstalt für YLnusicherung. eine Ausnalme- genehmigung erteilt haben. Im übri,en gelten die im Luftfahrthandbuch für die Bundes-. republik Deutschland — Teil AGA -2-6-1, Zi:fer 26 - aufze- führten örtlichen Flugbeschränkun,en. . Es iet eine Haftpflichtversicherung über 12 Wio DM für. % Personenschääen je Ereignis (500.000 DM pro. Person) und \ 24 kio DN für Sachschäden aufrschtuuerhalten ünä „ei ‚Zunahme des Risikos anzemessen zu. erhöhen. Die Genehmigung ist nicht übertragbar. Weitere Auf lagen und Ergänzun.en bleiben im. "Tnteres se der Sicherheit und: Ordnung vorbehalten. — Im Auftrage f . ! I RE . Regsierungsäirektor . M X) grand. d- Besch.v. 5.8.70 Ze ernert geamd. * nr “
FREIE UND HANSESTADT HAMBURG BEHURDE FUR WIRTSCHAFT UND VERKEHR | "AMT FÜR HAFEN, SCHIFFAHRT UND VERKEHR ABTEILUNG VERKEHRSTRÄGER . Bar, 20/764.530-3 - | unbe den 5. August 1970 T pehörde für Wietschatı und Verkehr, 2 Hamburg 11, Postlach 1121.09 ' - Merasprecher 34 DI 3 > Purcwahl) MT _ Bahördeanete ad „ An die "Flughafen Hamburg GmbH 2 Hamburg 63 : Flughafen Betr.: Änderung der Genehmigung gemäß $ 6 Luftvg ‘ für den Flughafen Hamburg-Fuhlsbüttel vom 21. August 1967 Ziffer 6 der Genehmigung gemäß $ 6 LuftV@ fir den Flughafen Han- burg-Fühlsbüttel vom 21. August 1967 wird geändert und lautet nunmehr wie folgt: "Es ist eine Haftpflichtversicherung über 80 Mio-DM für Personenschäden je Ereignis (1 Mio DM für die einzelne : Person) und 80 Mio DM für Sachschäden je Ereignis auf- rechtzuerhalten und bei Zunahme des Risikos angemessen zu erhöhen." Im Auftrage =. nn | ll Bits: Hamburg ll, Alter Bteinwsg 4 » Drabtanschriß, Mereuzbahsards : Fornachreiber: 0211100 « Gellüberweivungen aa Amtakame Bahirds Hr Wirtsche und Varkahr, Karssnstandse mantags hia freitags 9-18 Uhr . Bankkenten: Hambargische Landesbank, Glrosentzale, Konto-Nr. 103358 . fer Sparansse , ven 1827, Konto-Nr. B0/23008 « Nous Sparcnse'von 1854, Kante-Nr. 96/34099 - Postschsckkamte: Hamburg Nr. 69 11 f
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ı ll FREIE UND HANSESTADT HAMBURG w7 Flughafen Hamburg GubH BEHÖRDE FUR WIRTSCHAFT UND VERKEHR AMT FÜR HAFEN, SCHIFFAHRT UND VERKEHR r” ; . m: oo. Fernsprecher 3 49 12 „ (Durchwahl) Behörde für Wirtschaft und Verkehr, 2 Hamburg 11, Postfach 11 2109 Behärdenneis 94- An die 20ooo Hamburg 63 . Flughafen L° d ara und Zeichen Iares Schreibens , "Aktenzeichen (Bel Antwort bitte angeben) Datum 1 3 11.1 972 v1/764.5%0-25 | ZUHRX ) Genehnigungsbescheid Auf den Antrag vom 10. Juli 1972 der Flughafen Hamburg Sup. „als Flughafenunternehner wird gemäß $ 6 Abs. 4 Satz 2 des Luftverkehrsgesetzes in der Fassung vom 4, November 1968 (Bundesgesetzblatt IS. 1113), geändert durch die Gesetze vom 23. Juni 1970 (Bundesgesetzblatt I S, 805) und vom 30. März 1971. (Bundesgesetzblatt I S. 282) in Verbindung mit den $$ 38 sr der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung inder Fassung vom 28, November 1968 (Bundesgesetzblatt I S. 1264) ‚die Flughafengenehmigung vom 21. August 1967 mit Änderung vom 5. August 1970 wie folgt geändert bzw. ergänzt: dc . Bist Hamburg 1}, Würküeringgi 4 Fernaprecher: 3 49 12-1 : Drahtanschrifi: Mereurbehoerde - Feraschreiber: 02 11 m. Geldüberweisungen an die Zantyuja " Landeskane, 2 Hamburg 1, Lange Reihe 2 : Baukkonten; Hanıkesglanke Landesbank, Girezentrale, Konto-Nr. 161 600 « Postschsckkente: Hamburg i01 100
I. : 1. Dem Flughafenunternehmer wird. die Genehmigung erteilt a) zur Erweiterung des Flughafengeländes über die durch die Flughafengenehmigung vom 21. August 1967 festge- legten Grenzen hinaus nach Süden bis zum Weg beim Jäger und nach Osten bis an die Flächen vor der Zeppelinstraße, die für die geplante Stadtautobahn (Osttangente) vorgesehen sind; b) zur Anlage und zum Betrieb einer Vorfeläfläche von ca. 80.000 m® zum Abstellen und Abfertigen von Flugzeugen sowie einer Rollbehn zur Start- und Landebahn 16/34 9) nach Maßgabe des beigefügten Lageplans 1:1.000; ce) zur Anlage und zum Betrieb von zwei Flugzeughallen für die Unterstellung von Verkehrs-, Geschäftsreise- und. ‚Kleinflugzeugen östlich der neuen Vorfeldflächen; d) zur Anlage und zum Betrieb von Werkstätten und Betrjebs- gebäuden für Flughafenzwecke. 2, Ziffer 1 Buchstabe a) der Flughafengenehmigung von 241. August 1967 erhält folgenden Wortlaut: . "Lage und Grenzen des Flughafens sowie seiner Vorfeldflächen ergeben sich aus dem in der Anlage beigefügten Übersicht tsplan 1:5. 000, der Bestandteil : dieser Genehmigung ist," II. Dem Flughafenunternehmer wird auferlegt ($ 6 Abs. 1 Satz 2 LuftVG): i. Für die Löschwasserversorgung sind die Straßen zu berohren und mit Hydranten im Abstand von 80 m zu. versehen, Die Ringleitung muß 150 mm stark und mindestens an zwei Stellen an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossen. sein, #) geandert.d. Desch.v. 9.4.74
Die neuen Grenzen des Flughafengeländes sind im Osten (parallel zur Zeppelinstraße) und im Süden (parallel zum Weg beim Jäger) nach Akatitmung mit dem Bezirksamt Hamburg Nord - Gartenbauabteilung - mit Ausnahme der zu bebauenden ‚Flächen . in zehn Neter Breite mit vogelfeindlichen Gewächsen grün ab- - zupflanzen. Den Bauanzeigen für die Hochbauten ist Jeweils. ein Gartenplan beizufügen, der den Gehölzstreifen und die Art der Anpflanzung zeigt. Die vorhandene Bepflanzung ist aus Lärmschutzgründen so weit wie möglich zu erhalten, Die kbstellpositionen sind so zu u belegen und der Betrieb ist. so zu führen, daß die Lärmbelastung (Fluglärm und Werkstattlärn) "nicht die in dem Lärmgutachten von Dip1.-Phys. Meyer vom 10.7. 1972 ermittelten Werte übersteigt.. Motorenprüfstände dürfen auf den Erueitsrungsgeländs nicht errichtet werden. . Um prüfen zu können, ob die Anlieger des’ Erweiterungsgeländes durch den dort entstehenden Bodenlärm erhöhten Lärmbelastungen ausgesetzt werden, sind die gegenwärtigen und die nach Inbetriebnahme des Erweiterungsgeländes auftretenden Lärn- . immissionen in eusreichendenm ‚Umfang zu meBBen, Die Meßergebnisse des gegenwärtigen Zustandes sind der "Genehnigungsbehörde vorzulegen, bevor mit Hochbaumaßnahmen begonnen wird, die die Lärmbelastung verändern können, Die Messungen nach Inbetriebnahme sind in angemessenen Abständen zu Woelenknlen | die Ergebnisse sind der Genehnigungs- behörde vorzulegen. Von Flughafen-Unternehnmer ist eine wasserrechtliche Erlaubnis “ für die Einleitung von vermehrt anfallenden und schneller abfließendem Oberflächenwasser in die Tarpenbak gemäß .& 7 * des Gesetzes zur Oränung des Wasserhaushalts vom 27. Juli 1957 - (Bundesgesetzblatt IS, 1110) in Verbindung mit den Vorschriften des Hamburgischen Wassergesetzes vom 20. Juni 1960 (Hamburgische: Gesetz- und Verordnungsblatt S. 355) beim Bezirksamt Nord — Tiefbauabteilung - zu beantragen. Dem Antrag sind Fläne für das Einlaufbauwerk an der Zinleitungsstelle in die Tarpenbek und Unterlagen beizufügen, die Aufschluß über die enfallenden Vassermengen geben. -L-
10. -u- Über die Anlage von Feuerwehrstraßen (Lage, Breite und Be- festigung) ist das Einvernehmen mit der Behörde für Inneres - Feuerwehramt - herzustellen. Für die Beschäftigten sind Stellplätze für Kraftfahrzeuge auf dem Erweiterungsgelände selbst im Verhältnis 1 Stellplatz auf 5 Beschäftigte auszuweisen und herzustellen, Den einzelnen Bauanzeigen für die Hochbauten sind. jeweils Lagepläne mit Eintragung der Stellplätze für Beschäftigte beizufügen. Baumaßnahmen sind mit der geringstmöglichen Lärmauswirkung auf die Ungebung durchzuführen und grundsätzlich auf die Tageszeit (6.00 - 20.00 Uhr) zu beschränken. Weitere Beschrän- kungen auf Grund polizeilicher Vorschriften bleiben unberührt. Weitere Auflagen zur Gefahrenabwehr aus Gründen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung bleiben vorbehalten, Weitere Auflagen baulicher und/oder betrieblicher Art zur Minderung von Lärmimmissionen bleiben vorbehalten. IT, Hinweise Diese Genehmigung ersetzt nicht nach anderen Rechtsvorschriften erforderliche Erlaubnisse, Genehmigungen oder Zulassungen. Das Gelände ist gemäß $ 46 Abs, 1 LuftVZ0 einzuzäunen, - Nach Beendigung der Arbeiten ist die Abnahmeprüfung nach $ Ah LuftVZO zu beantragen. “ £*) erganzt durch Ziff. Alu A2 gem. besch.v. 9.4.74