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2.2.1

2.2.2

3.

Abständ der Feuerreihen VASIS 16 und 23 (2-BAR-VASIS)
VASIS 16: Abstand der vorderen Feuerreihe zur Schwelle
Abstand der hinteren Feuerreihe zur Schwelle

240 m
450m

Die Abstände entsprechen damit den VASIS-Richtlinien.

VASIS 23; Abstand der vorderen Feuerreihe zur Schwelle
Abstand der hinteren Feuerreihe zur Schwelle

210 m
420 m

Die von den VASIS-Richtlinien abweichenden Abstände
ergeben sich aufgrund der versetzten Schwelle 23 und
der Lage des Startbahnkreuzes; sie entsprechen jedoch
den Aufstellungstoleranzen des TCRO"Anhang 14 (Text
zur Abb, 5 - 13). :

Abstand der Halbreihen
und Einzelfeuer VASIS 16 und: 23

40m

Abstand der inneren Feuer zur S/L-Bahnmittellinie =
' Abstand der inneren Fzuer zum s/L-Bahnrand = 17m
Abstand der Fenarkästen untereinander = 5m

2.2.4

Die Abstände entsprechen damit den VASIS-Richtlinien.

Evtl, Korrekturen bei längs- und quergeneigter Bahn VASIS 16
und 23

Korrekturen waren bei beiden VASIS nicht erforderlich.

Abstand der Feuerreihen VASIS 34 (3-BAR-VASIS)

Abstand der vorderen Feuerreihe zur Schwelle = 240 m
Abstand der mittleren Feuerreihe zur Schwelle = 450 m
= 660 m

Abstand der hinteren Feuerreihe zur Schwelle

Die Abstände entsprechen damit den VASIS-Richtlinien.
11

-4 -

‚2.2.5 Abstand der Halbreihen und Einzelfeuer VASIS 34

" VASIS 23

Abstand der inneren Feuer zur S/L-Bahnmittellinie

Abstand der inneren Fauer zum S/L-Bahnrand

Abstand der Feuerkästen untereinander

40. m
5m

Die Abstände entsprechen damit den Aufstellungstoleranzen
der VASIS-Richtlinien.

Evtl. Korrekturen bei längs- und quergeneigter Bahn VASIS 34

Winkeleinstellung der Einzelfeuer

f

Geräteeinstellwinkel

VASIS 16

(Soll-Gleitpfad 30)

vordere Feuerreihe li
‚hintere - Um li

vordere Feuerreine re

hintere - U. re

(Soll-Gleitpfad 30)

vordere Feuerreihe 11

hintere -— U. li

vordere Feuerreihe re
hintere - re

20

30

20.

z30

29
30

20

30.

45',
15’, “=
45t,
15',

45',

.15',

45',
15',

Korrekturen an der VASIS 34 waren nicht erforderlich.

Die Abweichungen von 1/40 gegenüber den VASIS-Richtlinien
sind gerätebedingt, sie entsprechen der Betriebsanleitung
der Fa. Siemens für den Gerätetyp (AWF 220).
12

3.3

-5-

VASIS 34 (Sollgleitpfad 30)

vordere‘ Feuerreihe li 20 45'
mittlere - " - li .30 15‘
hintere - "- li -

vordere Feuerreihe re 20 45!
mittlere - "- re 30 ı5'

hintere - - ra -_

Die vorstehenden Geräteeinstellwinkel entsprechen den für den

Betrieb der VASIS 34 als 2 BAR-VASIS erforderlichen Winkeln.

Dabei ist die sich gegenüber den VASIS-Richtlinien ergebende

Abweichung um 1/40 ebenfalls gerätebedingt.
Winkeleinstelltoleranz
Die Winkeleinstelltoleranz beträgt bei allen Anlagen

plus/minus 0,10; sie entspricht damit den VASIS-
Richtlinien.

‚Bestimmung des BAsispunktes für Prüfstab oder ähnliche

Einstellgeräte.

Basispunkte sind nicht festgelegt worden, da die
Justierung mit einer werkseitigen Präzisions-Wasser-
waäage an den Feuerkästen direkt erfolgt.

Lichttechnische Merkmale der Einzelfeuer.
Nach den Angaben des Herstellers werden die in den VASIS-

Richtlinien für die Einzelfeuer geforderten lichttechnischen
Merkmale erfüllt. |
13

Schaltung und Überwachung der VASIS

Aufteilung auf verschiedene Stromkreise.

Die VASIS 16, 23 und 34 sind auf 2 Stromkreise aufgeteilt.
Dabei sind die Geräte so angeschlossen, daß die Gleitweganzeige

' beiderseits der Bahn bei Ausfall eines Stromkreises noch er-

halten bleibt,

Die Schaltung entspricht damit den VASIS-Richtlinien.

. Versorgung mit Notstrom

Die VASIS sind an die sog. Schnellbereitschaft des Flughafens
angeschlossen. Bei Netzausfall erfolgt. somit eine Umschaltung

auf Notstrom mit einer Unterbrechung von nur 0,5 Sekunden.

Die Bidhtlintenanforderungen werden damit erfüllt.
Überwachung vom Kontrollturm (Stufenschaltung)
Die VASIS werden vom Kontrollturm aus (Bafenarunigaschalt-

pult) geschaltet. Über eine Rückmeldeleitung wird angezeigt,
ob die einzelne Anlage in Betrieb ist.

‘Die VASIS können in 5 Helligkeitsstufen (1 %, 3 %, 10 %, 30 %

und 100 %) und unabhängig von den übrigen Befeuerungsanlagen
genchalter werden.

Hierdurch wird insbesondere dem Erfordernis der VASIS- und
Allwetterflugbetrieb-Richtlinien entsprochen, bei Betrieb
nach Betriebsstufe II oder III die vasis abzuschalten.
14

8.1

Hindernisfreiheit

Die Hindernisfreiheit shtspnicht bei den VASIS 16, 23 und
34 den Anforderungen der VASIS-Richtiinien, im Sektor 16
jedoch nicht den Mindestanforderungen der BMV-Richtlinien
vom 19. 8.1971.

Bodenseitige Kontrolle

- der Winkeleinstellung;

- des rot/rosa Übergangs der vorderen Feuer
über are Schwellen

Die Winkeleinstellung wurde mit Hilfe der Präzisions-
Wasserwaage stichprobenweise (je Anlage.2 Feuerkästen) über-

prüft. Es ergaben sich keine Beanstandungen.

Mit Hilfe einer Hubbühne wurde für die einzelnen VASIS folgender
rot/rosa Übergang (sogen. Augenhöhe) festgestellt:

AsIsIsE oo = 10,0 m 5

VASIS 23 =. 8,4 m
VASIS 34 =

11,0

Die festgestellten "Augenhöhen" für die VASIS 16 und 34 ent-
sprechen den Richtlinienanforderungen. Die Abweichung bei der
VASIS 23 kann im Hinblick auf die versetzte Schwelle ausnahms-
weise hingenommen werden. .

Luftseitige Kontrolle

“ -VASIS 16 und 23 VASIS 34
Datum: M 28.10.1982 22.2.1983
Flugzeit: 17.00 - 18.25 17.135 - 17.48
“ a: (Ortszeit) (Ortszeit)
Flugzeug: PA 23 Aztec - D-ICAO

Flugzeugführer:
15

Flugverfahren: Queranflüge nach- Quer- und Endanflüge
 Sichtflugregeln nach Sichtflugregeln
und -verfahren. und -verfahren.

 Endanflug nach
‚Sicht und ILS.

Wetterlage während der Kontrollflüge:
am 28.10.1982 am 22.02.198

meteorologische Sichtweite: ca. 4,5 km 10 km.

Höhe der Hauptwolkenuntergrenze: - wolkenlos ' wolkenlos -
Art der Umfeldhelligkeit: Dämmerung, Dämmerung
ab 17,30
Dunkelheit

Beobachtungen während der Kontrollflüge:;

Einwandfreies Befeuerungsbild, insbesondere symmetrisch und

horizontal erscheinende Feuerreihen,

Gleichmäßige Helligkeit des Befeuerungsbildes aus verschie-

denen Anflugwinkeln innerhalb des Streuksreichs;

Gleichzeitiger und gleichmäßiger Farbwechsel der Binzelfeuer
einer Feuerreihe bei Abweichungen vom Gleitpfad.

Übereinstimmung mit dem ILS-Gleitpfad bei VASIS 16 und 23.

Reichweitenbeobachtung
VASIS 16 = 10 km und mehr
VASIS 23 = 10 km und mehr
VASIS 34 = . 7 km (bedingt durch Dunstschicht

in der jeweiligen Anflüghöhe) .
16

9. Wartung und Überprüfung

Wartung und Reinigung der VASIS sowie die Überprüfung der
Winkeleinstellung der Einzelfeuer erfolgt nach den Aufzeich- a
nungen der FEG über "Bigenkontrollen des Flugplatzunter-
nehmers“" innerhalb der in den VASIS-Richtlinien vorgesehenen
Zeitabständen. .

77
17

FREIE UND HANSESTADT HAMBURG,

BEHÖRDE FÜR WIRTSCHAFT, VERKEHR UND LANDWIRTSCHAFT

AMT FÜR HAFEN, SCHIFFAHRT UND VERKEHR
‚ABTEILUNG SCHIFFAHRT UND VERKEHR

E en 1 Ponte ge Lndwn u ı - , Eermsprecher 3 49 1.2 ”.. Durchwahl)
Behördennsta 94l- ” :

 

Flughafen Hamburg GmbH
Postfach 630 100

000 Hamburg Pr 464 SLO-J

L - J
Datum und Zeichen Ihren Schreibe ° Aktenzeichen (Bei Antwort bitta angeben) . Datum

- v7 41/764.530-8/08 - 13.04.1933
Betreff

'Genehmigungsbescheidg

A.

1. Gemäß $ 6 Abs. 4 Satz 2 des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) in

' der Fassung der Bekanntmachung vom.14.01.1981 (BGB1.I S.61) in
Verbindung mit 85 38 ff, Luftverkehrs- -Zulassungs-Ordnung {Luftv2o)j
‚in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.03.1979 (BGBl. IS. 291)
‚wird Ihnen die Genehmigung für den Bau von Gleitwinkelbefeuerungen
des Typs AWF 220 der Firma Siemens für die Landerichtungen 16,
23 und. 34 erteilt.

2. Gnerlirseikte wird Ihnen aufgrund der am 28.10.1982 und 22.02.1983
durchgeführten Abnahmeprüfungen gem. $ 44 Abs. 1 und 4 LuftV20o
der. endgültige Betrieb der Gleitwinkelbefeuerungen gestattet,

3. Durch diese Genehmigung wird die am 03.03.1980 mündlich erteilte
Genehmigung zum vorläufigen Betrieb der Gleitwinkelbefeuerungen.
. 16, 23 und 34 ersetzt.

Sitz: Hamburg 11 (Neustadt). Alter Stei 'inweg #/ Wexstroße 7 (S-Bahn Stadthausbrürke) - Fernsprecher: 3491 21
_ Telegrammadressr. Mercurbehorrde  Fernschreiber: 02 [1100 busld - Bankkanto: Ilamburgische I andesbank
Kanta-Nr. I01600, B1Z20050000 + Portscherkkante: Harnhurg 101 10-202. 31.7 200 1020 .

’
18

B.

Für die Errichtung ‚des Gleitwinkelbefeuerungen gelten folgende
Auflagen:

1. Für die AufBrojektierung, die Aufstellung der Feuerreihen,
die Bestimmung der Korrekturen bei längsgeneigter Bahn. und
quergeneigtem Gelände, die wWinkeleinstellung der Einzelfeuer,
die lichttechnischen Merkmale, die Schaltung und Überwachung.
und die Hindernisfreiheit gelten die "Richtlinien über die
Gleitwinkelbefeuerung auf Flughäfen (VASIS-Richtlinien)" des
"Bundesministers für Verkehr. i.d.F. vom 26.03.1980.

2. Abweichungen bei den Abständen der Feuerreihen der VASIS 23
zur Schwelle sind zulässig, soweit sie durch den Schwellenver-
satz und die Lage des Startbahnkreuzes bedingt sind und hier-
durch nicht die nach den VASIS-Richtlinien vorgesehenen Auf-
stellungstoleranzen überschritten werden. .

C a ®

Für den Betrieb der Gleitwinkelbefeuerungen gelten folgende
Auflagen:

1: Für die routinemäßigen Juft- und bodenseitigen Kontrollen sowie
für die übrigen Wartungs- u:d Überprüfungsarbeiten gelten die
VASIS-Richtlinien.

2. Die Errichtung von die An- und Ab£lugflächen 1 : 40 durchstoßenden
Hindernissen ist der Genehmigungsbehörde umgehend mitzuteilen.
19

3. Die Gleitwinkelbefeuerung 34 darf zunächst nur als 2-BAR-
VASIS betrieben werden. Hierzu ist die hintere Feuerreihe ab-
zudecken und für die vordere und mittlere Feuerreihe der sich
aus der Betriebsanleitung des Herstellers für einen Soll-Gleit-
pfad von 39 jeweils ergebende Geräteeinstellwinkel vorzusehen.

D.
Für den Gebrauch der Genehmigung wird auf folgendes hingewiesen:

1. Diese Genehmigung ersetzt nicht nach anderen gesetzlichen Vor-
schriften erforderliche Erlaubnisse cder Genehmigungen.

2. Weitere Auflagen - insbesondere zur Wahrung der Sicherheit des
 _Flugbetriebs - bleiben vorbehalten.

E;

‘Das Ergebnisprotokoll über die dieser Genehmigung‘ zugrundegelegten
Abnahmeprüfungen ist in 3-facher Ausfertigung beigefügt,

’

F.

Die Erteilung dieser Genehmigung und die Abnahmeprüfungen sind
nach $ 107 Luftvzo in Verbindung mit S 1 Abs. 1 der Kostenordnung
der Luftfahrtverwaltung (LuftKostO) in der Fassung der Ersten
Änderungsverordnung vom 04.04. 1978 {BGBl. I S. 455) kostenpflichtig. -
Gemäß $ 2 LuftXKostO in Verbindung mit Abschnitt VNr. 5 aund6a
werden

a} für die Genehmigung eine Gebühr von DM 250,-- und
b) für die Abnahmeprüfungen eine Gebühr von DM 200,--
20

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