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Grabkoer Seewiesen (DE 4053-305)
Alle drei LRT sind gegenüber Wasserstandschwankungen empfindlich und wer-
den daher in der FFH-VU betrachtet.
2.1.3 Managementpläne / Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen
Für das FFH-Gebiet „Grabkoer Seewiesen“ liegt seit 2019 ein Managementplan
(MLUL 2019) mit Stand 05.03.2019 vor. Die FFH-VU (KIfL 2019, Anh. 2) bezieht
sich auf die unveröffentlichte Version des Managementplans vom 23.01.2019. In
der Endfassung des Managementplans sind weitere Erhaltungs- und Entwick-
lungsmaßnahmen aufgeführt. Einige Maßnahmen sind im Vergleich zur Version
vom 23.01.2019 präzisiert.
KIfL (2019, Anh. 2) berücksichtigt die im MaP vom 23.01.2019 aufgeführten Maß-
nahmen. Die entwickelten Schadensbegrenzungsmaßnahmen fokussieren auf
die Stützung des Wasserhaushaltes des FFH-Gebiets und ergänzen die Maß-
nahmen des MaP, die vorwiegend auf die Pflege der FFH-LRT abzielen.
2.1.4 Beschreibung der Grundwasserverhältnisse und der Vorbelastung
Die in den eiszeitlichen, abflusslosen Hohlformen durch Verlandung entstande-
nen drei Teilgebiete des FFH-Gebietes „Grabkoer Seewiesen“ zeigen nach KIfL
(2019, Anh. 2) seit Beginn der Grundwasserstandserfassungen Mitte der 1990er
Jahre Bergbaueinfluss im Haupthangendgrundwasserleiter für die Seewiesen ab
2008/09, für das Maschnetzenlauch ab 2011/12 und für den Torfteich ab 2012/13.
Die Absenkung setzt sich kontinuierlich fort und zeigt den Einfluss der bergbau-
bedingten Grundwasserentnahme (Zunahme des hydraulischen Gradienten und
damit stärkere Entwässerungsfunktion) auf die einzelnen Teile des FFH-
Gebietes „Grabkoer Seewiesen“.
Die virtuellen Pegel (KIfL 2019, Anh. 2: Anl. 6: Abb. 8) belegen, dass in den Grab-
koer Seewiesen, v14, der 2002 noch flurnahe Grundwasserstand eine zuneh-
mende Absenkung erfährt, der zugehörige TGWL pendelt klimatisch bedingt und
sinkt seit 2010, die KWB ist konstant negativ, der HH-GWL sinkt bergbaubedingt
ab. Die Absenkung verstärkt sich in den Trockenjahren 2015/16. Die ab 2016
erfolgende Wasserzuführung stabilisiert den Moorwasserstand bis 2018, dann
sinkt er beeinträchtigt durch eine extrem negative KWB und ein weiteres Absin-
ken des HH-GWL deutlich ab.
Im Maschnetzenlauch, v15, fallen die Grundwasserstände im HH-GWL vergleich-
bar, der TGWL fällt hier zunächst langsam (KIfL 2019, Anh. 2: Anl. 6: Abb. 9),
entsprechend der KWB und ab 2018 beeinträchtigt durch eine extrem negative
KWB und ein weiteres Absinken des HH-GWL deutlich ab.
Auch im Torfteich, v16, fallen die Grundwasserstände im HH-GWL vergleichbar,
der TGWL zeigt hier ein geringfügiges KWB-bedingtes Absinken (KIfL 2019,
Anh. 2: Anl. 6: Abb. 10), das sich 2018 mit einem deutlichen Wasserdefizit be-
merkbar macht.
Die festgestellte unterschiedliche Absenkung der virtuellen Pegel führt KIfL
(2019, Anh. 2) auf die unterschiedliche räumliche Entfernung des Tagebaus
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Grabkoer Seewiesen (DE 4053-305)
Jänschwalde zurück.
2.2 Potentielle Wirkfaktoren
Vorhabenbedingter Wirkfaktor, der auf das FFH-Gebiet „Grabkoer Seewiesen“
einwirkt, ist nach KIfL (2019, Anh. 2):
die bergbaubedingte Grundwasserabsenkung.
Weitere vorhabenbedingte Wirkungen werden von KIfL (2019, Anh. 2) aufgrund
der Entfernung des Tagebaus ausgeschlossen. Folgewirkungen können entste-
hen, wenn die geplanten Schadensbegrenzungsmaßnahmen (Kap. 2.5.3) umge-
setzt werden (Veränderungen im Chemismus des Wasserkörpers).
2.3 Bisher ergriffene Maßnahmen zur Stützung des Wasser-
haushaltes
Aufgrund der erkannten Wirkungen der Grundwasserabsenkung sind seit 2004
nachgenannte Schutzmaßnahmen (SM) umgesetzt worden:
Gra 1 SM: Restitution, Grabenverschlüsse
Verschluss und Rückbau von Grabenabschnitten sowie Unterlassung der Gra-
benunterhaltung im Jahr 2004 zur Verminderung der Sickerraten in allen drei
Teilgebieten,
Gra 2 SM: Wassereinleitung Seewiesen:
Einleitung von Grundwasser in das Grabensystem der Seewiesen seit 2016
(0,8 m³/min maximal wasserrechtlich genehmigte Menge) zur Stützung des
Wasserhaushaltes der Seewiesen, FFH-Verträglichkeit geprüft, Wasser-
stands- und -mengenmonitoring sowie Biomonitoring angeordnet.
2.4 Nachträgliche Betrachtung der vorhabenbedingten Aus-
wirkungen auf die Erhaltungsziele
2.4.1 Bisherige Auswirkungen des Vorhabens
Die negative KWB im Zeitraum 2004 - 2019 macht sich neben der zeitlich ver-
setzten Wirkung des Tagebaus in den einzelnen Teilen des FFH-Gebiets „Grab-
koer Seewiesen“ bemerkbar.
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Grabkoer Seewiesen (DE 4053-305)
2.4.1.1 LRT 7140
Teilfläche Grabkoer Seewiesen
Erhaltungszustand (C), sehr starke Vorbelastung durch intensive Landwirtschaft
im unmittelbaren Umfeld (Eutrophierung und damit Verdrängung des LRT 7140).
Aufgrund der eingeleiteten Schutzmaßnahmen, insbesondere der seit 2016
durchgeführten Wassereinleitung (ca. 13 l/s), die im Trockenjahr 2016 den Moor-
wasserstand stabilisiert, schließt KIfL (2019, Anh. 2:1) für den Zeitraum 2004 -
2019 einen bergbaubedingten Einfluss auf den insbesondere durch Eutrophie-
rung stark vorbelasteten LRT aus.
Teilflächen Maschnetzenlauch und Torfteich
Erhaltungszustand Maschnetzenlauch (C), Torfteich (B), starke Vorbelastung
durch negative KWB und Aufforstung im Umfeld (Heranwachsen von Kiefernbe-
ständen). Anhand der Auswertung der Vegetationsentwicklung der im Gebiet vor-
handenen Beobachtungsflächen kommt KIfL (2019, Anh. 1: 21) zu der Aussage,
dass trotz der Parallelität des TGWL und der KWB, ein bergbaubedingter Einfluss
auf den LRT und seine Degenerationsstadien im Zeitraum 2004 - 2019 nicht si-
cher auszuschließen ist. Aufgrund der hohen Regenerationsfähigkeit der Zwi-
schenmoore wird die hohe Vorbelastung von KIfL (2019, Anh. 2), vor allem durch
die vorgesehenen Schadensbegrenzungsmaßnahmen, als reversibel eingestuft.
2.4.1.2 LRT 7150 Torfmoor-Schlenken
Dieser LRT tritt nach MaP (LfU 2019) nur in den Kesselmooren auf. In den Grab-
koer Seewiesen tritt ausschließlich der LRT 7140 auf.
Teilflächen Maschnetzenlauch und Torfteich
Erhaltungszustand (C), aktuell nur als Begleitbiotop in enger Verzahnung mit
dem LRT 7140 erfasst, starke Vorbelastung entsprechend LRT 7140. Anhand
der Auswertung der Vegetationsentwicklung der im Gebiet vorhandenen Be-
obachtungsflächen kommt KIfL (2019, Anh. 1: 23) zu der Aussage, dass trotz der
Parallelität des TGWL und der KWB, ein bergbaubedingter Einfluss auf den LRT
und seine Degenerationsstadien im Zeitraum 2004 - 2019 nicht sicher auszu-
schließen ist. Nach Aussage von KIfL (2019, Anh. 2) sind potentiell auftretende
Beeinträchtigungen, vor allem durch die vorgesehenen Schadensbegrenzungs-
maßnahmen, reversibel.
2.4.1.3 LRT 91DO* Moorwälder
Der LRT 91D0* tritt als Subtyp Waldkiefern‐Moorwald (LRT 91D2*) ausschließ-
lich in den beiden Kesselmooren auf.
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Grabkoer Seewiesen (DE 4053-305)
Teilflächen Maschnetzenlauch und Torfteich
Erhaltungszustand (C mit Entwicklungstendenz zu E), starke Vorbelastung ent-
sprechend LRT 7140: Der LRT 91D2* tritt hier überwiegend nur als Degeneration
des LRT 7140 auf und ist auf diesen Flächen nicht Zielbiotop. Lediglich im süd-
westlichen Teil des Torfteiches besteht ein Wald‐Kiefernmoorwald, der gemäß
LfU das Entwicklungsziel/Erhaltungsziel LRT 91D2* hat. Allerdings befindet sich
auch dieser Moorwaldbestand in einem sehr schlechten Zustand (C) im Über-
gang zur Einstufung als Entwicklungsfläche. KIfL (2019, Anh. 2: 26) schließt eine
bergbaubedingte Beeinträchtigung des LRT 91D0* in seiner Ausprägung 91D2*
im Zeitraum 2004 - 2019, trotz der Parallelität des TGWL und der KWB, nicht aus.
Nach Aussage von KIfL (2019, Anh. 2) sind potentiell auftretende Beeinträchti-
gungen, vor allem durch die vorgesehenen Schadensbegrenzungsmaßnahmen,
reversibel.
2.4.2 Ergebnisse der nachträglichen Betrachtung
Die Absenkung des HH-GWL hat klimabedingt schon vor dem Beginn des berg-
baulichen Einflusses eingesetzt. Die Erkenntnis bzgl. der Empfindlichkeit des
TGWL führte zur Schutzmaßnahme Gra 1 SM, Verhinderung eines seitlichen
Grundwasserverlustes und folgend, ab 2016, zur Einleitung von Grundwasser zur
Stützung des LRT 7140 in den Grabkoer Seewiesen.
Für die Grabkoer Seewiesen schließt KIfL (2019, Anh. 2: 27) vor allem durch die
Grundwassereinleitung, die wasserrechtlich erlaubt und FFH-geprüft ist, die im
Trockenjahr 2016 den Moorwasserstand stabilisiert, einen bergbaubedingten
Einfluss für den Zeitraum 2007 - 2019 aus. Die 2018 und vermutlich auch 2019
zu beobachtende Moorwasserstandsabsenkung geht in ihrem Umfang vermutlich
auf eine in diesem Zeitraum nicht angepasste Wassereinleitung zurück.
Für Maschnetzenlauch und Torfteich wird, trotz des nachvollziehbaren parallelen
Verlaufes der KWB und des TGWL eine geringe bergbaubedingte Beeinträchti-
gung nicht ausgeschlossen. Aufgrund der hohen Regenerationsfähigkeit der Zwi-
schenmoore und ihrer LRT ist davon auszugehen, dass, vor allem im Hinblick auf
die vorgesehenen Schadensbegrenzungsmaßnahmen, die bisher eingetretenen
Veränderungen der LRT 7140, 7150, 91D2* reversibel sind (KIfL 2019, Anh. 2:
27).
2.5 Betrachtung der künftigen vorhabensbedingten Auswir-
kungen auf die Erhaltungsziele
2.5.1 Zukünftige Auswirkungen des Vorhabens
Der HH-GWL wird im Teilgebiet Grabkoer Seewiesen gegenüber heute um wei-
tere 6 m absinken. In ähnlicher Größenordnung sind Absenkungen des HH-GWL
unter Maschnetzenlauch und Torfteich zu erwarten. Ab 2032/34 kommt es nach
Modellierung der Ganglinie des Pegels v14 (KIfL 2019, Anh. 2, Anl. 6) zu einem
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Grundwasseranstieg, der ca. 2060 den Grundwasserspiegel der Ausgangssitua-
tion von 2003 wieder erreicht haben soll. Zum Ausgleich des in diesem Zeitraum
entstehenden Wasserdefizites sind Wassermengen ermittelt, die dem System er-
gänzend zur Schutzmaßnahme Gra 2 SM als Schadensbegrenzungsmaßnahme
auch den Teilgebieten Maschnetzenlauch und Torfteich zugeführt werden sollen.
Sie werden als notwendig erachtet, um den bestehenden Empfindlichkeiten der
LRT gegenüber Wasserstandsabsenkungen Genüge zu tun.
2.5.2 Ableitung von Art und Umfang notwendiger Schadensbegrenzungsmaß-
nahmen
Die im Folgenden skizzierten Schadensbegrenzungsmaßnahmen (SBM) sind er-
forderlich um die Erhaltungsziele, denen durch die fortschreitende Grundwasser-
absenkung und des nicht zu erwartenden klimatischen Ausgleichs eine hohe Be-
lastung bevorsteht, auszugleichen.
2.5.3 Beschreibung notwendiger Schadensbegrenzungsmaßnahmen
KIfL (2019, Anh. 2) beschreibt, dimensioniert und erläutert in seiner Wirkung
nachgenannte SBM, die bezogen auf die Stützung der Moorwasserkörper aus
dem Grundwasser gespeist werden:
Gra 2 SBM: Wassereinleitung Seewiesen
Schutzmaßnahme wird als SBM weitergeführt. Die Wassermenge (max.
48 m3/h), die zur Stützung zur Verfügung steht, ist in 2018 und 2019 mit
31 m³/h nicht ausgeschöpft worden, sonst wäre der Moorwasserstandsabfall
in 2018 (KIfL 2019, Anh. 2 Anl. 6) nicht aufgetreten. Die Einleitmenge und Ein-
leitqualität wird gemäß WRE (befristet bis 2038) dokumentiert, Anpassungs-
maßnahmen (z. B. die Möglichkeit der Einleitung über Sickerstränge in
Schilfröhricht mit dem Ziel der Nährstoffelimination) sind benannt. Ziel der
SBM ist, den LRT 7140 in seinem Bestand zu stützen und ihm Entwicklungs-
möglichkeiten zu geben.
Für die Maßnahmen ist die Flächenverfügbarkeit dokumentiert.
Gra 3 SBM: Wassereinleitung Torfteich und Maschnetzenlauch
Bereitstellung von benötigtem Zuschusswasser aus einem benachbarten
Brunnen über oberirdisch zu verlegende Bewässerungsstränge in Höhe von
jeweils 2 l/s pro Gebiet (KIfL 2019, Anh. 2: Anl. 4). Die Anpassung der Güte
des Einleitwassers an die Wasserqualität im Maschnetzenlauch und im
Torfteich ist im Fall des Erfordernisses durch den Betrieb einer technischen
Wasseraufbereitung mit dem Ziel der Nährstoffelimination bedacht. Die Ent-
nahme aus dem HH-GWL wird in der skizzierten Menge als bilanzneutral an-
gesehen, umfangreiches Monitoring mit Anpassungsmaßnahmen ist bedacht.
Ziele der SBM sind, bergbaubedingte Auswirkungen auf den Erhaltungszu-
stand der LRT 7140, 7150 und 91D2* im Fortgang des Tagebaus und bis zum
Ausklingen der hydrologischen Auswirkungen auszuschließen.
Voraussetzung für die Maßnahme ist die dokumentierte Flächenverfügbarkeit.
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Grabkoer Seewiesen (DE 4053-305)
Gra 4 SBM: Gehölzentnahmen im Torfteich und Maschnetzenlauch
Zielgerichtete Entnahme von Gehölzen (Torfteich 4,7 ha, Maschnetzenlauch
3,7 ha), die als ein Beitrag zur Stützung des Moorwasserhaushaltes eingestuft
wird, ab 2020, ca. alle fünf Jahre, Ziel ist, den Zustand der LRT 7140 (Über-
gangs- und Schwingrasenmoore), 7150 und 791D2* zu fördern.
Für die Maßnahmen ist die Flächenverfügbarkeit dokumentiert.
Gra 5 SBM: Waldumbau Torfteich
Waldumbau im oberirdischen Einzugsgebiet des Torfteiches von Nadelwald
hin zu standortangepassten laubholz- und strukturreichen Waldbeständen bis
2030 auf ca. 25 ha, Ziel: Stützung des Torfgrundwasserleiters und der Was-
serverfügbarkeit in den LRT 7140, 7150 und 91D2* durch Verstärkung der Si-
ckerwasserbildung.
Für die Maßnahmen ist die Flächenverfügbarkeit dokumentiert.
Gra 6 SBM: Waldumbau Maschnetzenlauch
Waldumbau im oberirdischen Einzugsgebiet des Maschnetzenlauchs von Na-
delwald hin zu standortangepassten laubholz- und strukturreichen Waldbe-
ständen bis 2030 auf ca. 20 ha. Ziel: Stützung des Torfgrundwasserleiters und
der Wasserverfügbarkeit in den LRT 7140, 7150 durch Verstärkung der Si-
ckerwasserbildung.
Voraussetzung für die Maßnahme ist die dokumentierte Flächenverfügbarkeit.
2.5.4 Bewertung der Auswirkungen nach Umsetzung der Schadensbegren-
zungsmaßnahmen
Die Umsetzung der vorgestellten Maßnahmen - sie sind für die Bewertung der
FFH-VU ausreichend konkret dargestellt - bewirken, dass sich im Teilgebiet
Grabkoer Seewiesen durch die Einleitung des Stützungswassers die KWB- und
bergbaubedingten Grundwasserabsenkungen nicht auf den jetzigen Erhaltungs-
zustand der LRT auswirken.
Für Torfteich und Maschnetzenlauch sichert die Wasserzuführung die Beibehal-
tung vorbergbaulicher Wasserstände in den jeweiligen TGWL, die vorgesehene
Gehölzentnahme in den Mooren wird die Verdunstung deutlich zurückfahren und
damit einen Beitrag zur Bewahrung der LRT 7140, 7150 und 91D2* leisten. Der
Waldumbau in den oberirdischen Einzugsgebieten der Moore wird ebenfalls ei-
nen Einfluss auf den TGWL haben und der Lebensraumstützung dienlich sein.
Die vorgesehenen Maßnahmen sind, auf der Grundlage eines regelmäßigen hyd-
rologischen und biotischen Monitorings, in Verbindung mit einem kontrollierten
Berichtswesen und den erwähnten Anpassungsmöglichkeiten (auch LEAG
2020), geeignet die Erhaltungsziele bis zum Zeitpunkt der maximalen Absenkung
als auch bis zum Ausklingen des bergbaubedingten Einflusses abzusichern.
Diese Absicherung gleicht auch die für dieses FFH-Gebiet negative KWB aus.
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Grabkoer Seewiesen (DE 4053-305)
2.6 Berücksichtigung anderer Pläne und Projekte (Kumulati-
onsbetrachtung)
Aktuelle Abfragen erbrachten kein Ergebnis bezüglich vorliegender Programme
und Pläne, die einer Kumulationsbetrachtung mit den Wirkungen des Tagebaus
unterzogen werden müssen.
2.7 Bewertung der Erheblichkeit
Die klimatisch bedingte Vorbelastung des FFH-Gebietes „Grabkoer Seewiesen“
wird seit 2008/09 durch die bergbaubedingte Grundwasserabsenkung im HH-
GWL verstärkt. Ab 2004 werden erste Schutzmaßnahmen, Grabenplombierun-
gen zur Sicherung des Moorwasserhaushaltes, durchgeführt. Ab 2016 erfolgt die
Einleitung von Grundwasser in die Grabkoer Seewiesen. Sie sind ihren Wirkun-
gen nach, nach KIfL (2019, Anh. 2: 51), erfolgreich in dem Sinne, dass bergbau-
lich bedingte erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele für alle Teilflä-
chen des FFH-Gebietes ausgeschlossen werden.
Die für die Zukunft skizzierten Schadenbegrenzungsmaßnahmen, deren regel-
mäßige Überwachung und Steuerung bzw. Anpassung Voraussetzung für ein
Funktionieren ist, lassen für die LRT 7140, 7150 und 91D0*/91D2* im FFH-Gebiet
„Grabkoer Seewiesen“ keine erheblichen Beeinträchtigungen erwarten.
2.8 Zusammenfassung
Der bisherige bergbauliche Einfluss hat im FFH-Gebiet „Grabkoer Seewiesen“,
unterstützt durch die Schutzmaßnahmen, zu keinen erheblichen Beeinträchtigun-
gen der Schutzgüter (LRT 7140, 7150 und 91D0*/91D2*) geführt. Die erwarteten
Grundwasserabsenkungen durch den fortschreitenden Bergbau bis zum Ausklin-
gen der bergbaulichen Beeinflussung werden nach KIfL (2019, Anh. 2: 55) durch
die skizzierten Schadensbegrenzungsmaßnahmen aufgefangen und es kommt
zu keiner erheblichen bergbaubedingten Beeinflussung der Erhaltungsziele des
FFH-Gebietes „Grabkoer Seewiesen“.
Daraus folgt, dass das Vorhaben im Hinblick auf die Belange von Natura 2000
verträglich ist.
2.9 Geprüfte Unterlagen
KIfL 2019, Anh. 2: (Dokument vom 23.10.2019)
2.10 Unterlagenbewertung
Die Gebietsentwicklung bzw. die Entwicklung der relevanten Schutzgüter (was-
serabhängige LRT und Arten) lässt sich aus den Darlegungen der FFH-VU gut
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Grabkoer Seewiesen (DE 4053-305)
nachvollziehen und einschätzen. Aus den Ausführungen ergeben sich starke
Vorbelastungen der Schutzgüter aufgrund der negativen KWB und im Teilgebiet
Seewiesen wegen randlicher landwirtschaftlicher Nutzungen und damit verbun-
dener Eutrophierung des Moores. Dem Wassermangel wird seit 2016 mit der
Einleitung von Grundwasser in die Grabkoer Seewiesen entgegengewirkt.
Bei einer prognostizierten bergbaubeeinflussten GW-Absenkung um weitere 6 m
können erhebliche Beeinträchtigungen der betreffenden Erhaltungsziele nicht
ausgeschlossen werden. Diesen Risiken soll mit umfangreichen Schadensbe-
grenzungsmaßnahmen entgegengesteuert werden.
Bei der Festlegung der Schadensbegrenzungsmaßnahmen werden die vom LfU
in seiner Stellungnahme vom 05.02.2020 geforderten Stabilisierungsmaßnah-
men für das FFH-Teilgebiet Grabkoer Seewiesen in der vorliegenden bewerteten
Unterlage teilweise übernommen. Für die Teilgebiete Maschnetzenlauch und
Torfteich sind die Forderungen des LfU vollständig übernommen. In den beiden
Kesselmooren sind zusätzlich Maßnahmen zur Gehölzentfernung vorgesehen.
Für das Teilgebiet Seewiesen wird vom LfU ein Waldumbau von mindestens
15 ha im OEZG und die Versickerung von Grundwasser im Hanggraben unter-
halb von Grabko weiterhin als erforderlich angesehen.
Das Vorhaben wird unter Berücksichtigung der Umsetzung der SBM sowie der
vom LfU geforderten Maßnahmen und ihren Wirkungen sowie der ständigen Be-
obachtung (Monitoring) und ggf. erforderlichen Anpassungen der Maßnahmen zu
keinen erheblichen Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele führen. Es wird als
FFH-verträglich eingestuft.
Auf Grundlage der entwickelten Schutz- und Schadensbegrenzungsmaßnahmen
sowie der eigenen Erfahrungen im Moorschutz wird der Einschätzung von KIfL
(2019, Anh. 1), dass die Beeinträchtigungen der FFH-LRT reversibel sind, ge-
folgt.
2.11 Prüfergebnis
Die Unterlage ist prüffähig. Das Vorhaben wird unter der Voraussetzung, dass
die beschriebenen SBM wie gefordert und skizziert, unter behördlicher Aufsicht
umgesetzt, betrieben, überwacht (LEAG 2020) und ggf. angepasst werden als
FFH-verträglich eingestuft.
Darüber hinaus hat die Vorhabenträgerin folgende zusätzliche unterstützende
Maßnahmen in Anlehnung an die vom LfU dargelegten Wasserstützungs- und
Waldumbaumaßnahmen zugesichert:
die Einleitung einer Teilmenge Wasser in den Hanggraben unterhalb
(nördlich) von Grabko und
den für 15 ha geforderten Waldumbau im oberirdischen Einzugsgebiet
(OEZG) der Seewiesen zu ergänzen.
Aus Sicht des LfU sind diese Maßnahmen notwendig und nicht zusätzlich.
Voraussetzung für die Maßnahmen ist die dokumentierte Flächenverfügbarkeit.
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Feuchtwiesen Atterwasch (DE 4053-302)
3 Feuchtwiesen Atterwasch (DE 4053-302)
3.1 Übersicht über das Schutzgebiet und die für seine Erhal-
tungsziele maßgeblichen Bestandteile
3.1.1 Übersicht über das Schutzgebiet
Das FFH-Gebiet „Feuchtwiesen Atterwasch“, gelistet im Dezember 2004, liegt
nördlich des Tagebaus Jänschwalde in der Gemeinde Schenkendöbern im Land-
kreis Spree-Neiße. Es liegt im Nordwesten der Ortslage Atterwasch und umfasst
ein Gebiet von ca. 193 ha Größe, welches das Schwarze Fließ von der Siedlung
Bärenklau-Vorwerk bis zur Landstraße L46, den Schenkendöberner See, Teile
der Feuchtwiesen nördlich von Atterwasch sowie das Quellmoor Atterwasch um-
fasst. Eine Besonderheit des Gebiets sind die Quell- und Durchströmungsmoore
im FFH-LRT „Kalkreiche Niedermoore“ im Nordwesten des FFH-Gebiets.
An den Talrändern tritt Grund- bzw. Schichtenwasser aus, was den Fließgewäs-
sern zufließt. Hier haben sich charakteristische Quell- und Durchströmungs-
moore mit charakteristischer Vegetation ausgebildet. Insbesondere am Mittellauf
des Schwarzen Fließes unterhalb der Untermühle treten ergiebige Quellschüt-
tungen auf.
Die nördlich anschließende Lieberoser Hochfläche begrenzt das unterirdische
Einzugsgebiet des Schwarzen Fließes. Das Schwarze Fließ entspringt westlich
von Bärenklau und verläuft zunächst in östliche Richtung. Dabei durchquert es
die Ortslagen Bärenklau, Atterwasch, Schenkendöbern, Deulowitz und Kalten-
born. In Guben biegt der Flusslauf nach Nordosten ab und verläuft am westlichen
Rand des Neißetales. Nach einer Fließstrecke von etwa 13 km mündet das
Schwarze Fließ bei Grunewald, einem Ortsteil von Guben, in die Lausitzer Neiße.
Die Grundwasserverhältnisse im Gebiet der Feuchtwiesen Atterwasch ergeben
sich aus:
den Veränderungen der klimatischen Gegebenheiten (seit 1995 weisen die
meisten Jahre eine negative KWB auf),
der Grundwasserabsenkung durch den Tagebau Jänschwalde (Wirkung
ab 2014/15 im nordwestlichen Bereich und prognostiziert ab 2019/20 für
östlichen Bereich) und
der Grundwasserabsenkung durch die Inbetriebnahme des Wasserwerkes
Schenkendöbern 2006.
3.1.2 Erhaltungsziele des Schutzgebietes
Ziele des FFH-Gebiets sind die Bewahrung und Entwicklung der FFH-LRT und
FFH-Arten aus der NSG-VO (2015), Tab. 1 in KIfL (2019, Anh. 3: 3). Erforderliche
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Feuchtwiesen Atterwasch (DE 4053-302)
Maßnahmen sind in KIfL (2019, Anh. 3, Tab. 2) zusammengestellt. Die aufge-
führten Maßnahmen (aus LANGE 2015, in KIfL 2019) sind unterteilt in Maßnah-
men in Wäldern, auf Offenlandflächen und an Gewässern sowie Maßnahmen zur
Regelung des Befahrens und Betretens (auch der Erholungsnutzung). Sie um-
fassen die Wiederaufnahme der Mahd zur Verhinderung der Verbuschung der
Feuchtwiesen, die fischereiliche Nutzung unter dem Aspekt der Förderung der
gebietstypischen Artenzusammensetzung, die Verringerung des Nährstoffein-
trags in die Gewässer, die Wiederherstellung typischer Abflussverhältnisse und
der Durchgängigkeit des Schwarzen Fließes, das Anlegen von Gewässerrand-
streifen für das Schwarze Fließ und das Freifließ sowie den Waldumbau zu
Mischwaldbeständen inklusive Naturverjüngung und Nutzung der Eichen, Erlen-
bruch- und Auen-Wälder (vgl. auch § 6 NSG-VO 2015).
3.1.2.1 Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
Tabelle 3.1: Übersicht über die FFH-LRT (NSG-VO von 2015).
EU- Erhaltungszu-
Lebensraumtyp
Code stand
3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Mag- A**
nopotamions oder Hydrocharitions
3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation B / C**
des Ranunculion fluitantis und des Callitricho‐Batrachion
6230* Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan B / C**
auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden
6430 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren bis alpinen Hö- C**
henstufe
6510 Magere Flachlandmähwiesen (Alopecurus pratensis, A / B**
Sanguisorba officinalis)
7230 Kalkreiche Niedermoore C**
91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior B / C**
(Alno‐Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
* prioritär geschützt
** Erhaltungszustand entnommen aus Schreiben LfU vom 20.06.2019, Anl. 1 (KIfL 2019)
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