datenschutzvo-schreiben-ueberarbeitung-an-lda-mbjs-geschwaerzt_geschwaerzt

This document is part of the request ”Alle Gutachten, allen Schriftverkehr, sämtliche eMails zur Verordnung über den Schutz personenbezogener Daten in Schulen”.

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LAND         BRANDENBURG



                                                                                     Heinrich-Mann-Allee 107
                                                                                     14473 Potsdam
Die Landesbeauftragte                                                                Bearb.: DEE
für den Datenschutz und                                                              neseh?. Er 26
 re                       ec:                                                         ausruf:
für das Recht auf Akteneinsicht                                                      Eu    \      eh "
Bereich Recht und Verwaltung                                                         Internet:    _www.mbis.brandenburg.de

                                                                                     Bus / Tram / Zug / S-Bahn
Stahnsdorfer Damm 77 - Haus 2 -
                                                                                     (Haltestelle Hauptbahnhof
                                                                                     Eingang Friedrich-Engels-Straße)
14532 Kleinmachnow



                                                        Potsdam,       . Juni 2011




Neufassung der Datenschutzverordnung Schulwesen
Ihr Schreiben vom 2. April 2011; Gz.: Ho/027/08/326
Unser Schreiben vom 28. April 2011

Anlage



Sehr gechrtgiD

der anliegende Entwurf der Datenschutzverordnung Schulwesen wurde gemäß
den Hinweisen Ihres Schreibens vom 2. April 2011 überarbeitet. Wie Sie dem
Inhalt entnehmen können, haben wir Ihre textbezogenen Hinweise sämtlich und
wörtlich übereinstimmend aufgenommen (s. die grün unterlegten Passagen sowie
die Kommentarfunktion). Zusätzlich zu diesem Schreiben wird Ihnen der Entwurf
auch elektronisch übermittelt.

Noch nicht entsprachen wir Ihrem Ansatz, im Hinblick auf die Verwendung neuer
Medien, hier insbesondere des Internets, Regelungen im Sinne von „Rechtsan-
wendungshilfen“ zur Stärkung der Handlungssicherheit in Schulen in den Entwurf
aufzunehmen. Die Grundannahme für einen derartigen Ansatz teilen wir. Wir er-
achten es grundsätzlich jedoch als nur schwer mit dem rechtlich abstrakten Duk-
tus einer gesetzlichen Vorschrift vereinbar, hinreichend umfänglich (wie z.B. in
dem nicht mehr in Kraft befindlichen RS 4/03 „Regelungen für die rechtssichere
Nutzung des Internets an Schulen“) sowie im Detail handlungsleitend die vielfälti-
gen Aspekte schulischer Internetnutzung innerhalb einer Verordnung anzuspre-
1

Seite 2

chen. Auch insofern dürften
                         die Vorteile einer
                                        selbstständigen Publikation
                                                                 über-
wiegen. Nicht zuletzt im Hinblick aufn Ihrer
                                        die vo Behörde bereits vorliege
                                                                 nden
und unseres Wissens von den Schulen gut angenommen könnten     Publikationen
u.E. überwiegendeGründe dafürsprechen, Hinweise zur sicherentzungNu des
Internets in der Urheberschaft
                           Ihrer Behörde zu formulieren. Hierzue auchwär
einegemeinsame Erarbeitung mit dem MBJS denkbar.
Dazu sollten wir uns verständigen. Bitte teilen Sie mir mit, obzu aus Ihrer Sicht
diesem Thema– oder auch zu dem nach Ihren Maßgaben überarbeiteten
Entwurf– ein gesond
                 ertes Abstimmungsgespräch
                                         ereinbart
                                             v werden sollte.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
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