dsv-e-27-4-10termin-sts-mit-agsift
This document is part of the request ”Alle Gutachten, allen Schriftverkehr, sämtliche eMails zur Verordnung über den Schutz personenbezogener Daten in Schulen”.
MBJS 26.04.2010
RL 16
Vorbereitung des StS-Termins am 3.5.2010 mit ausgewählten privaten
Schulträgern
Zusätzlicher TOP:
ZENSOS: Fragen zusätzlicher Datenerhebungen und des Umgangs mit erhobenen
Daten (Zweckbindung, Datenschutz
Sachlage:
Das System ZENSOS wurde im Schuljahr 2003/2004 im Rahmen der Einführung der
Zusatzerhebung Abiturstatistik als Online-Erfassungssystem im Land Brandenburg eingeführt.
Die Abiturstatistik wurde seinerzeit als erste Datenerhebung an allen Schulen mit gymnasialer
Oberstufe in öffentlicher und freier Trägerschaft über ZENSOS erhoben. Seit dieser Zeit sind
eine ganze Reihe von Zusatzerhebungen dazu gekommen, die insbesondere auch durch
Anforderungen der Schulaufsichtsreferate, der Hausleitungund der staatlichen Schulämter in
ZENSOS integriert wurden.
In der Anlage sind alle derzeit über ZENSOS laufenden Erhebungen nach Teilnahme der
Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft aufgelistet.
Die Schulämter sind in ZENSOS auch für die Eingangskontrolle der Datenlieferungen der
Schulen in freier Trägerschaft zuständig.
Problem:
Die Schulämter haben bei der Eingangskontrolle vermehrt Schwierigkeiten mit Schulen in
freier Trägerschaft. (z.B. Schulamt Brandenburg Schreiben an alle Schulen in freier
Trägerschaft zur Unterzeichnung einer Nutzererklärung)
Es gibt Vereinbarungen mit freien Trägern, die weder den Schulämtern noch Referat 16
bekannt sind (bzw. waren), die aber Ausnahmen von Zusatzerhebungen dokumentieren.
(z.B. mit Erzbistum Berlin)
Der Aufwand für eine freiwillige Teilnahme von Schulen in freier Trägerschaft an
Erhebungen ist auf jeden Fall höher als bei verbindlicher Teilnahme.
Hinsichtlich der statistischen Auswertungen bei freiwilliger Teilnahme der Schulen in
freier Trägerschaft, stellt sich für jede Erhebung die Frage, inwieweit die Aussagen dann
noch repräsentativ sind.
Im Zusammenhang mit der Diskussion des Entwurfs der Datenschutzverordnung Schulwesen in
den Mitwirkungsgremien sind von einzelnen Vertretern der Schulen in freier Trägerschaft
Bedenken an den Rechtsgrundlagen und der Verbindlichkeit der Festlegungen in der DSV
formuliert worden.
Insbesondere von dem Arbeitsausschuss der AGSifT liegt eine ausführliche Stellungnahme vor,
in der
bezweifelt wird, ob die Rechtsgrundlagen des § 65 und 65a auf die Schulen in freier
Trägerschaft Anwendung finden dürfen
die Verarbeitung von personenbezogenen Daten der Schulen in freier Trägerschaft in
Frage gestellt wird
die Verpflichtung von Ersatzschulen zur Teilnahme an den Verfahren in Zusammenhang
mit der zentralen Schülerdatei bezweifelt wird
die verbindliche Teilnahme von Schulen in freier Trägerschaft an den automatisierten
Abfrageverfahren (insbesondre ZENSOS) in Frage gestellt wird und der
Umfang der erhobenen Daten kritisiert wird.
Prüfaufträge
Referat 16 hat die Abteilung 3 gebeten, die in der Anlage aufgeführten Zusatzerhebungen
dahingehend zu prüfen, ob eine verbindliche Teilnahme der Schulen in freier Trägerschaft
erforderlich ist und dieses Erfordernis zu begründen. Bisher liegt keine abschließende
Stellungnahme vor.
Referat 16 hat Referat 14 gebeten, eine rechtliche Prüfung vorzunehmen. Das Ergebnis vor
allem zu der Rechtsgrundlage für die Datenübermittlungspflicht der Träger der SifT liegt als
Anlage 2 bei. Auf die Stellungnahme zu Hinweisen der AGSifT im Zusammenhang mit der
Geltung der §§ 65 und 65 a BbgSchulG für SifT u.a. im Hinblick auf die zentrale Schülerdatei
sollte - im Sinne der abschließenden Empfehlung - von Ref. 16 und 14, in der AG SifT bzw. in
der im Zusammenhang mit dem Einigungsgespräch zur Novelle zur Datenschutzverordnung
vereinbarten AG vertiefend eingegangen werden.
In persönlichen Gesprächen haben verschiedene Vertreter der Schulen in freier Trägerschaft
Kompromissbereitschaft signalisiert und wollen sich nach Klärung der Sachverhalte konstruktiv
an den Erhebungen beteiligen.
Empfehlung:
Einerseits sollte deutlich gemacht werden, dass die Bestimmungen zu Datenerhebungen
genauso für Schulen in öffentlicher Trägerschaft wie für Schulen in freier Trägerschaft gelten.
Gleichzeitig sollte ein Gesprächsangebot gemacht werden. Im Rahmen der Mitwirkung bei der
DSV Schulwesen wurde bereits für alle Mitwirkungsgremien und auch für den Vertreter der
freien Schulen eine Arbeitsgruppe zur Begleitung der Einführung von
Schulverwaltungsprogramm, zentraler Schülerdatei und der Weiterentwicklung von ZENSOS
gemacht. Eine Einladung des Ref. 16 und des Ref. 14 in eine Sitzung der AG SifT könnte dazu
genutzt werden, mögliche Missverständnisse auszuräumen.