82010107-20240314stob-standard
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Standortbescheinigung Zum Nachweis der Gewährleistung des Schutzes von Personen in den durch den Betrieb von ortsfesten Funkanlagen entstehenden elektromagnetischen Feldern. Nach den der Bundesnetzagentur vorgelegten Antragsdaten wurde der Standort: STOB-Nr: 82010107 20457 Hamburg, Willy-Brandt-Straße 70 (PLZ, Ort, Straße/Gemarkung, Haus Nr./Flur/Flurstück) nach den Regelungen der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV) auf der Grundlage des § 32 des Gesetzes über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt vom 27. Juni 2017 (BGBl. I 2017 S. 1947) bewertet und diese Bescheinigung erteilt. Die Bewertung des Standortes (Standort im Sinne der BEMFV) erfolgte unter der Berücksichtigung aller am Standort installierten ortsfesten Funkanlagen (Anlage 1) sowie der am Standort bereits vorhandenen relevanten Feldstärken, die von umliegenden ortsfesten Funkanlagen ausgehen auf der Basis der Grenzwerte nach § 3 der BEMFV. Bewertungsmethode: Die Erteilung der Standortbescheinigung erfolgte auf der Grundlage eines feldtheoretischen Verfahrens zur Bewertung des Personenschutzes. Die Anforderungen der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV) werden an diesem Funkanlagenstandort eingehalten. Besonderer Hinweis Der Standort darf auch mit den der Standortbescheinigung Nr. 82010107 vom 27.09.2022 zugrundeliegenden Standortdaten betrieben werden. Für diesen Betriebszustand gelten der/die standortbezogene/n Sicherheitsabstand/-abstände aus der vorstehend genannten Bescheinigung, die hier als Anlage beigefügt ist. Die darin enthaltenen Festlegungen zum standortbezogenen Sicherheitsabstand/zu den standortbezogenen Sicherheitsabständen und die in der dortigen Anlage 1 ausgewiesenen systembezogenen Sicherheitsabstände für die dort aufgeführten Funkanlagen werden insoweit Bestandteil dieser Standortbescheinigung.
STOB-Nr: 82010107
Erteilungsdatum: 14.03.2024
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe (bei Zustellung
mittels Einschreibens: Zustellung) Widerspruch bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität,
Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn oder bei einer
sonstigen Dienststelle der Bundesnetzagentur erhoben werden.
Es dient einer zügigen Bearbeitung Ihres Widerspruches, wenn er bei der
Bundesnetzagentur, Außenstelle Berlin, Dienstleistungszentrum 2, Kaiser-Otto-Ring 16,
39106 Magdeburg eingelegt wird.
Bundesnetzagentur
Außenstelle Berlin
Diese Standortbescheinigung wurde maschinell Anlage(n)
erstellt und ist ohne Unterschrift gültig Anlage 1
Hinweise:
- Immissionsschutzrechtliche und arbeitsschutzrechtliche Regelungen werden von dieser
Standortbescheinigung nicht berührt. Für Arbeitnehmer, die im Umfeld von
Sendeanlagen Arbeiten ausführen, gelten spezielle Grenzwerte. Nähere Informationen
hierzu geben die Berufsgenossenschaften und das Bundesministerium für Arbeit und
Soziales (BAMS).
- Für ein ganz oder teilweise erfolgloses Widerspruchsverfahren werden grundsätzlich
Kosten (Gebühren und Auslagen) erhoben. Für die vollständige oder teilweise
Zurückweisung eines Widerspruchs wird grundsätzlich eine Gebühr bis zur Höhe der für
die angefochtene Amtshandlung festgesetzten Gebühr erhoben.
Anlage 1, Blatt 1
Anlage zur
Standortbescheinigung
Standortbescheinigungsnummer: 82010107
Erteilungsdatum: 14.03.2024
Am Senderstandort
20457 Hamburg, Willy-Brandt-Straße 70
(PLZ, Ort, Straße/Gemarkung, Haus Nr./Flur/Flurstück)
Standort: Gesamtstandort
wurden folgende Funkanlagen hinsichtlich der Einhaltung der Grenzwerte nach § 3 BEMFV
betrachtet und entsprechende systembezogene Sicherheitsabstände festgelegt.
Neu installierte Funkanlagen 2
Hauptstrahl- vertikaler
lfd. Funkanlage Sendeantennen- Montagehöhe richtung Sicherheitsab- Sicherheits-
Nr. kennzeichnung1 über Grund (HSR) stand in HSR abstand
in Meter in Grad in Meter2 in Meter
1 MB08_VF 08GUL A1-P59 35,00 0,00 Fußnote2 Fußnote2
2 MB08_VF 08GUL B1-P59 35,00 120,00 Fußnote2 Fußnote2
3 MB08_VF 08GUL C1-P59 35,00 240,00 Fußnote2 Fußnote2
4 MB09_VF 09GUL A1-P59 35,00 0,00 Fußnote2 Fußnote2
5 MB09_VF 09GUL B1-P59 35,00 120,00 Fußnote2 Fußnote2
6 MB09_VF 09GUL C1-P59 35,00 240,00 Fußnote2 Fußnote2
7 MB18_VF 18GUL A1-P59 35,00 0,00 Fußnote2 Fußnote2
8 MB18_VF 18GUL B1-P59 35,00 120,00 Fußnote2 Fußnote2
9 MB18_VF 18GUL C1-P59 35,00 240,00 Fußnote2 Fußnote2
10 MB21_VF 21GUL A1-P59 35,00 0,00 Fußnote2 Fußnote2
11 MB21_VF 21GUL B1-P59 35,00 120,00 Fußnote2 Fußnote2
12 MB21_VF 21GUL C1-P59 35,00 240,00 Fußnote2 Fußnote2
13 MB35_VF 35NR A1-P59 36,30 0,00 Fußnote2 Fußnote2
14 MB35_VF 35NR B1-P59 36,30 120,00 Fußnote2 Fußnote2
15 MB35_VF 35NR C1-P59 36,30 240,00 Fußnote2 Fußnote2
Weitere am Standort befindliche Funkanlagen
lfd. Hauptstrahl- vertikaler
Nr. Funkanlage Sendeantennen- Montagehöhe richtung Sicherheitsab- Sicherheits-
kennzeichnung 1 über Grund (HSR) stand in HSR abstand
in Meter in Grad in Meter in Meter
Die Emissionen der in der Standortbescheinigung berücksichtigten Sendeantennen sowie die von
umliegenden ortsfesten Funkanlagen herrührenden relevanten Immissionen wurden bei der
Festlegung des einzuhaltenden standortbezogenen Sicherheitsabstandes bzw. der einzuhaltenden
Sicherheitsabstände (diese sind auf dem Deckblatt dieser Standortbescheinigung angegeben)
berücksichtigt.
1 Zusätzliche Kennzeichnung nach Betreiberangabe
2Die Bewertung des Standorts erfolgte mit Hilfe eines feldtheoretischen Berechnungsverfahrens. Mit diesem konnte
nachgewiesen werden, dass die erforderlichen Schutzbereiche des Funkanlagenstandorts innerhalb des kontrollierbaren
Bereichs liegen.
Anlage 1, Blatt 2 Bundesnetzagentur Außenstelle Berlin Diese Standortbescheinigung wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.