87012377-20240321stob-standard

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Standortbescheinigung
Zum Nachweis der Gewährleistung des Schutzes von Personen in den durch den Betrieb
von ortsfesten Funkanlagen entstehenden elektromagnetischen Feldern.


Nach den der Bundesnetzagentur vorgelegten Antragsdaten wurde der Standort:

STOB-Nr: 87012377

20539 Hamburg, Ausschläger Billdeich 18
(PLZ, Ort, Straße/Gemarkung, Haus Nr./Flur/Flurstück)

nach den Regelungen der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung
elektromagnetischer Felder (BEMFV) auf der Grundlage des § 32 des Gesetzes über die
Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt vom 27. Juni 2017 (BGBl. I 2017 S. 1947)
bewertet und diese Bescheinigung erteilt.

Die Bewertung des Standortes (Standort im Sinne der BEMFV) erfolgte unter der
Berücksichtigung aller am Standort installierten ortsfesten Funkanlagen (Anlage 1) sowie der
am Standort bereits vorhandenen relevanten Feldstärken, die von umliegenden ortsfesten
Funkanlagen ausgehen auf der Basis der Grenzwerte nach § 3 der BEMFV.

Bewertungsmethode:

Die Erteilung der Standortbescheinigung erfolgte auf der Grundlage eines feldtheoretischen
Verfahrens zur Bewertung des Personenschutzes. Die Anforderungen der Verordnung über
das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV) werden an
diesem Funkanlagenstandort eingehalten.




Besonderer Hinweis
Der Standort darf auch mit den der Standortbescheinigung Nr. 87012377 vom 18.06.2018
zugrundeliegenden Standortdaten betrieben werden. Für diesen Betriebszustand gelten
der/die standortbezogene/n Sicherheitsabstand/-abstände aus der vorstehend genannten
Bescheinigung, die hier als Anlage beigefügt ist. Die darin enthaltenen Festlegungen zum
standortbezogenen Sicherheitsabstand/zu den standortbezogenen Sicherheitsabständen
und die in der dortigen Anlage 1 ausgewiesenen systembezogenen Sicherheitsabstände für
die    dort    aufgeführten    Funkanlagen     werden     insoweit    Bestandteil  dieser
Standortbescheinigung.
1

STOB-Nr: 87012377

Erteilungsdatum: 21.03.2024

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe (bei Zustellung
mittels Einschreibens: Zustellung) Widerspruch bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität,
Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn oder bei einer
sonstigen Dienststelle der Bundesnetzagentur erhoben werden.

Es dient einer zügigen Bearbeitung Ihres Widerspruches, wenn er bei der
Bundesnetzagentur, Außenstelle Berlin, Dienstleistungszentrum 2, Kaiser-Otto-Ring 16,
39106 Magdeburg eingelegt wird.

Bundesnetzagentur
Außenstelle Berlin


Diese Standortbescheinigung wurde maschinell                  Anlage(n)
erstellt und ist ohne Unterschrift gültig                     Anlage 1



Hinweise:
-  Immissionsschutzrechtliche und arbeitsschutzrechtliche Regelungen werden von dieser
   Standortbescheinigung nicht berührt. Für Arbeitnehmer, die im Umfeld von
   Sendeanlagen Arbeiten ausführen, gelten spezielle Grenzwerte. Nähere Informationen
   hierzu geben die Berufsgenossenschaften und das Bundesministerium für Arbeit und
   Soziales (BAMS).

-   Für ein ganz oder teilweise erfolgloses Widerspruchsverfahren werden grundsätzlich
    Kosten (Gebühren und Auslagen) erhoben. Für die vollständige oder teilweise
    Zurückweisung eines Widerspruchs wird grundsätzlich eine Gebühr bis zur Höhe der für
    die angefochtene Amtshandlung festgesetzten Gebühr erhoben.
2

Anlage 1, Blatt 1




                                                        Anlage zur
                                Standortbescheinigung
Standortbescheinigungsnummer: 87012377
Erteilungsdatum: 21.03.2024

Am Senderstandort

20539 Hamburg, Ausschläger Billdeich 18
(PLZ, Ort, Straße/Gemarkung, Haus Nr./Flur/Flurstück)


Standort: Gesamtstandort

wurden folgende Funkanlagen hinsichtlich der Einhaltung der Grenzwerte nach § 3 BEMFV
betrachtet und entsprechende systembezogene Sicherheitsabstände festgelegt.

Neu installierte Funkanlagen 2
                                                                 Hauptstrahl-                             vertikaler
lfd.    Funkanlage       Sendeantennen-       Montagehöhe         richtung        Sicherheitsab-         Sicherheits-
Nr.                      kennzeichnung1        über Grund           (HSR)         stand in HSR             abstand
                                                in Meter           in Grad           in Meter2             in Meter
1       MB07_DT          01-1.0.03 / Lr1             19,93          60,00            Fußnote2             Fußnote2
2       MB07_DT          01-2.0.03 / Lr1             19,93         180,00            Fußnote2             Fußnote2
3       MB07_DT          01-3.0.03 / Lr1             19,93         300,00            Fußnote2             Fußnote2
4       MB08_DT          01-1.0.03 / Rr2             19,93          60,00            Fußnote2             Fußnote2
5       MB08_DT          01-2.0.03 / Rr2             19,93         180,00            Fußnote2             Fußnote2
6       MB08_DT          01-3.0.03 / Rr2             19,93         300,00            Fußnote2             Fußnote2
7       MB09_DT          01-1.0.03 / Lr1             19,93          60,00            Fußnote2             Fußnote2
8       MB09_DT          01-2.0.03 / Lr1             19,93         180,00            Fußnote2             Fußnote2
9       MB09_DT          01-3.0.03 / Lr1             19,93         300,00            Fußnote2             Fußnote2
10      MB15_DT          01-1.0.03 / CLy2            19,93          60,00            Fußnote2             Fußnote2
11      MB15_DT          01-1.0.03 / CRy3            19,93          60,00            Fußnote2             Fußnote2
12      MB15_DT          01-2.0.03 / CLy2            19,93         180,00            Fußnote2             Fußnote2
13      MB15_DT          01-2.0.03 / CRy3            19,93         180,00            Fußnote2             Fußnote2
14      MB15_DT          01-3.0.03 / CLy2            19,93         300,00            Fußnote2             Fußnote2
15      MB15_DT          01-3.0.03 / CRy3            19,93         300,00            Fußnote2             Fußnote2
16      MB18_DT          01-1.0.03 / CLy2            19,93          60,00            Fußnote2             Fußnote2
17      MB18_DT          01-1.0.03 / CRy3            19,93          60,00            Fußnote2             Fußnote2
18      MB18_DT          01-2.0.03 / CLy2            19,93         180,00            Fußnote2             Fußnote2
19      MB18_DT          01-2.0.03 / CRy3            19,93         180,00            Fußnote2             Fußnote2
20      MB18_DT          01-3.0.03 / CLy2            19,93         300,00            Fußnote2             Fußnote2
21      MB18_DT          01-3.0.03 / CRy3            19,93         300,00            Fußnote2             Fußnote2
22      MB21_DT          01-1.0.03 / CLy2            19,93          60,00            Fußnote2             Fußnote2
23      MB21_DT          01-1.0.03 / CRy3            19,93          60,00            Fußnote2             Fußnote2
24      MB21_DT          01-2.0.03 / CLy2            19,93         180,00            Fußnote2             Fußnote2
25      MB21_DT          01-2.0.03 / CRy3            19,93         180,00            Fußnote2             Fußnote2
26      MB21_DT          01-3.0.03 / CLy2            19,93         300,00            Fußnote2             Fußnote2
27      MB21_DT          01-3.0.03 / CRy3            19,93         300,00            Fußnote2             Fußnote2
28      MB36_DT          01-1.0.04 / P1              20,73          60,00            Fußnote2             Fußnote2
29      MB36_DT          01-2,0.04 / P1              20,73         180,00            Fußnote2             Fußnote2
30      MB36_DT          01-3.0.04 / P1              20,73         300,00            Fußnote2             Fußnote2

Weitere am Standort befindliche Funkanlagen


1   Zusätzliche Kennzeichnung nach Betreiberangabe

2Die Bewertung des Standorts erfolgte mit Hilfe eines feldtheoretischen Berechnungsverfahrens. Mit diesem konnte
nachgewiesen werden, dass die erforderlichen Schutzbereiche des Funkanlagenstandorts innerhalb des kontrollierbaren
Bereichs liegen.
3

Anlage 1, Blatt 2
lfd.                                                Hauptstrahl-                        vertikaler
Nr.    Funkanlage   Sendeantennen-    Montagehöhe    richtung      Sicherheitsab-      Sicherheits-
                    kennzeichnung 1    über Grund      (HSR)       stand in HSR          abstand
                                        in Meter      in Grad         in Meter           in Meter


Die Emissionen der in der Standortbescheinigung berücksichtigten Sendeantennen sowie die von
umliegenden ortsfesten Funkanlagen herrührenden relevanten Immissionen wurden bei der
Festlegung des einzuhaltenden standortbezogenen Sicherheitsabstandes bzw. der einzuhaltenden
Sicherheitsabstände (diese sind auf dem Deckblatt dieser Standortbescheinigung angegeben)
berücksichtigt.

Bundesnetzagentur
Außenstelle Berlin

Diese Standortbescheinigung wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.
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