140979-20130423stob-standard

This document is part of the request ”Standortbescheinigungen 142004, 141194, 145480, 140979”.

/ 4
PDF herunterladen
Standortbescheinigung

Zum Nachweis der Gewährleistung des Schutzes von Personen in den durch den Betrieb
von ortsfesten Funkanlagen entstehenden elektromagnetischen Feldern.


Nach den der Bundesnetzagentur vorgelegten Antragsdaten wurde der Standort:

STOB-Nr: 140979

41238 Mönchengladbach, Konstantinstr. 265
(PLZ, Ort, Straße/Gemarkung, Haus Nr./Flur/Flurstück)

nach den Regelungen der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung
elektromagnetischer Felder (BEMFV) auf der Grundlage des § 12 des Gesetzes über
Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen vom 31. Januar 2001 (BGBl. I S.
170), zuletzt geändert durch Artikel 3 Absatz 6 des Gesetzes vom 7. Juli 2005 (BGBl. I S.
1970), bewertet und diese Bescheinigung erteilt.

Die Bewertung des Standortes (Standort im Sinne der BEMFV) erfolgte unter der
Berücksichtigung aller am Standort installierten ortsfesten Funkanlagen sowie der am
Standort bereits vorhandenen relevanten Feldstärken, die von umliegenden ortsfesten
Funkanlagen ausgehen. Als Ergebnis dieser Bewertung wurde entsprechend den
Regelungen der BEMFV der am Standort einzuhaltende standortbezogene Sicherheits-
abstand festgelegt. Außerhalb dieses standortbezogenen Sicherheitsabstandes, der auf die
Sendeantenne mit der niedrigsten Montagehöhe über Grund bezogen ist, werden die im § 3
der BEMFV festgelegten Grenzwerte eingehalten.

Standortbezogene(r) Sicherheitsabstand bzw. –abstände:

                           Hauptstrahlrichtung   vertikal (90°)   Montagehöhe der Bezugs-
         Standort
                                [Meter]             [Meter]       antenne über Grund [Meter]
Gesamtstandort                   16,50                3,01                  20,25

Entsprechend den Regelungen der BEMFV wird in dieser Standortbescheinigung zusätzlich
für jede Sendeantenne, die bereits bei Festlegung des standortbezogenen Sicherheits-
abstandes berücksichtigt wurde, ein systembezogener Sicherheitsabstand festgelegt. Die
Anlage 1 weist den/die systembezogene(n) Sicherheitsabstand, bzw. -abstände zum Schutz
von Personen in elektromagnetischen Feldern aus.

Im Frequenzbereich von 9 Kilohertz (kHz) bis 50 Megahertz (MHz) sind beantragte
Funkanlagen nach § 3, Satz 1, Nr. 3 BEMFV zu bewerten.
1

STOB-Nr: 140979

Erteilungsdatum: 23.04.2013

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn
oder bei einer sonstigen Dienststelle der Bundesnetzagentur schriftlich oder zur Niederschrift
einzulegen.

           Es dient einer zügigen Bearbeitung Ihres Widerspruches, wenn er bei der
    Bundesnetzagentur, Außenstelle Köln, Dienstleistungszentrum 2, Stolberger Str. 112,
                                  50933 Köln eingelegt wird.

Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das
elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem
Signaturgesetz zu versehen.


Bundesnetzagentur
Außenstelle Köln


Diese Standortbescheinigung wurde maschinell                     Anlage(n)
erstellt und ist ohne Unterschrift gültig                        Anlage 1
                                                                 Anlage 2




Hinweise:
-  Arbeitsschutzrechtliche Aspekte werden von dieser Standortbescheinigung nicht berührt.
   Für Arbeitnehmer, die im Umfeld von Sendeanlagen Arbeiten ausführen, gelten spezielle
   Grenzwerte. Nähere Informationen hierzu geben die Berufsgenossenschaften und das
   Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BAMS).

-     Für ein ganz oder teilweise erfolgloses Widerspruchsverfahren werden grundsätzlich
      Kosten (Gebühren und Auslagen) erhoben. Für die vollständige oder teilweise
      Zurückweisung eines Widerspruchs wird grundsätzlich eine Gebühr bis zur Höhe der für
      die angefochtene Amtshandlung festgesetzten Gebühr erhoben.

-     Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmen-
      bedingungen zu beachten. Die besonderen technischen Voraussetzungen sind unter
      www.bundesnetzagentur.de/elektronische-kommunikation aufgeführt.
2

Anlage 1, Blatt 1




                                                        Anlage zur
                               Standortbescheinigung
Standortbescheinigungsnummer: 140979
Erteilungsdatum: 23.04.2013

Am Senderstandort

41238 Mönchengladbach, Konstantinstr. 265
(PLZ, Ort, Straße/Gemarkung, Haus Nr./Flur/Flurstück)


Standort: Gesamtstandort

wurden folgende Funkanlagen hinsichtlich der Einhaltung der Grenzwerte nach § 3 BEMFV
betrachtet und entsprechende systembezogene Sicherheitsabstände festgelegt.

Neu installierte Funkanlagen
                                                                        Hauptstrahl-                        vertikaler
lfd.   Funkanlage
                   1
                                 Sendeantennen-         Montagehöhe      richtung       Sicherheitsab-     Sicherheits-
Nr.                              kennzeichnung
                                              2          über Grund        (HSR)        stand in HSR         abstand
                                                          in Meter        in Grad          in Meter          in Meter
13     GSM900 (Vodafone)         DXBH64                    20,25           90,00              7,19             1,45
14     GSM900 (Vodafone)         DXBH64                    20,25           210,00             7,19             1,45
15     GSM900 (Vodafone)         DXBH64                    20,25           330,00             7,19             1,45

Weitere am Standort befindliche Funkanlagen
lfd.                                                                    Hauptstrahl-                        vertikaler
Nr. Funkanlage 1            Sendeantennen- Montagehöhe                   richtung       Sicherheitsab-     Sicherheits-
                            kennzeichnung 2 über Grund                     (HSR)        stand in HSR         abstand
                                             in Meter                     in Grad          in Meter          in Meter
1      UMTS (Vodafone)           DXUH64                    20,25           90,00              5,22             0,66
2      UMTS (Vodafone)           DXUH64                    20,25           210,00             5,22             0,66
3      UMTS (Vodafone)           DXUH64                    20,25           330,00             5,22             0,66
4      LTE800 (Vodafone)         DXLH64                    20,25           90,00              5,30             1,11
5      LTE800 (Vodafone)         DXLH64                    20,25           210,00             5,30             1,11
6      LTE800 (Vodafone)         DXLH64                    20,25           330,00             5,30             1,11
7      LTE (Vodafone)            DXLH64                    20,25           90,00              5,89             1,72
8      LTE (Vodafone)            DXLH64                    20,25           210,00             5,89             1,72
9      LTE (Vodafone)            DXLH64                    20,25           330,00             5,89             1,72
                                 E-Plus GSM 1
10     GSM1800 (E-Plus)                                    26,55           90,00             10,63             1,34
                                 (16704550)
                                 E-Plus GSM 2
11     GSM1800 (E-Plus)                                    26,55           210,00            10,63             1,34
                                 (16704550)
                                 E-Plus GSM 3
12     GSM1800 (E-Plus)                                    26,55           345,00             8,94             1,34
                                 (16704550)

Jeder der tabellarisch aufgelisteten Sicherheitsabstände ist auf eine am Standort installierte
Sendeantenne bezogen. Bei der Festlegung des Sicherheitsabstandes wurde die beantragte maximal
mögliche Anlagenauslastung zu Grunde gelegt.




1
Für Funkanlagen, die nicht den Zuständigen Stellen der Länder anzuzeigen sind, wird kein Sicherheitsabstand ausgewiesen.
Die Feldstärken dieser Funkanlagen wurden jedoch bei der Festlegung des standortbezogenen Sicherheitsabstandes mit
berücksichtigt.

2
 Zusätzliche Kennzeichnung nach Betreiberangabe
3

Anlage 1, Blatt 2
Die Emissionen der in der Standortbescheinigung berücksichtigten Sendeantennen sowie die von
umliegenden ortsfesten Funkanlagen herrührenden relevanten Immissionen wurden bei der
Festlegung des einzuhaltenden standortbezogenen Sicherheitsabstandes bzw. der einzuhaltenden
Sicherheitsabstände (diese sind auf dem Deckblatt dieser Standortbescheinigung angegeben)
berücksichtigt.

Bundesnetzagentur
Außenstelle Köln

Diese Standortbescheinigung wurde maschinell
erstellt und ist ohne Unterschrift gültig
4