140979-20130423stob-standard
This document is part of the request ”Standortbescheinigungen 142004, 141194, 145480, 140979”.
Standortbescheinigung
Zum Nachweis der Gewährleistung des Schutzes von Personen in den durch den Betrieb
von ortsfesten Funkanlagen entstehenden elektromagnetischen Feldern.
Nach den der Bundesnetzagentur vorgelegten Antragsdaten wurde der Standort:
STOB-Nr: 140979
41238 Mönchengladbach, Konstantinstr. 265
(PLZ, Ort, Straße/Gemarkung, Haus Nr./Flur/Flurstück)
nach den Regelungen der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung
elektromagnetischer Felder (BEMFV) auf der Grundlage des § 12 des Gesetzes über
Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen vom 31. Januar 2001 (BGBl. I S.
170), zuletzt geändert durch Artikel 3 Absatz 6 des Gesetzes vom 7. Juli 2005 (BGBl. I S.
1970), bewertet und diese Bescheinigung erteilt.
Die Bewertung des Standortes (Standort im Sinne der BEMFV) erfolgte unter der
Berücksichtigung aller am Standort installierten ortsfesten Funkanlagen sowie der am
Standort bereits vorhandenen relevanten Feldstärken, die von umliegenden ortsfesten
Funkanlagen ausgehen. Als Ergebnis dieser Bewertung wurde entsprechend den
Regelungen der BEMFV der am Standort einzuhaltende standortbezogene Sicherheits-
abstand festgelegt. Außerhalb dieses standortbezogenen Sicherheitsabstandes, der auf die
Sendeantenne mit der niedrigsten Montagehöhe über Grund bezogen ist, werden die im § 3
der BEMFV festgelegten Grenzwerte eingehalten.
Standortbezogene(r) Sicherheitsabstand bzw. –abstände:
Hauptstrahlrichtung vertikal (90°) Montagehöhe der Bezugs-
Standort
[Meter] [Meter] antenne über Grund [Meter]
Gesamtstandort 16,50 3,01 20,25
Entsprechend den Regelungen der BEMFV wird in dieser Standortbescheinigung zusätzlich
für jede Sendeantenne, die bereits bei Festlegung des standortbezogenen Sicherheits-
abstandes berücksichtigt wurde, ein systembezogener Sicherheitsabstand festgelegt. Die
Anlage 1 weist den/die systembezogene(n) Sicherheitsabstand, bzw. -abstände zum Schutz
von Personen in elektromagnetischen Feldern aus.
Im Frequenzbereich von 9 Kilohertz (kHz) bis 50 Megahertz (MHz) sind beantragte
Funkanlagen nach § 3, Satz 1, Nr. 3 BEMFV zu bewerten.
STOB-Nr: 140979
Erteilungsdatum: 23.04.2013
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn
oder bei einer sonstigen Dienststelle der Bundesnetzagentur schriftlich oder zur Niederschrift
einzulegen.
Es dient einer zügigen Bearbeitung Ihres Widerspruches, wenn er bei der
Bundesnetzagentur, Außenstelle Köln, Dienstleistungszentrum 2, Stolberger Str. 112,
50933 Köln eingelegt wird.
Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das
elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem
Signaturgesetz zu versehen.
Bundesnetzagentur
Außenstelle Köln
Diese Standortbescheinigung wurde maschinell Anlage(n)
erstellt und ist ohne Unterschrift gültig Anlage 1
Anlage 2
Hinweise:
- Arbeitsschutzrechtliche Aspekte werden von dieser Standortbescheinigung nicht berührt.
Für Arbeitnehmer, die im Umfeld von Sendeanlagen Arbeiten ausführen, gelten spezielle
Grenzwerte. Nähere Informationen hierzu geben die Berufsgenossenschaften und das
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BAMS).
- Für ein ganz oder teilweise erfolgloses Widerspruchsverfahren werden grundsätzlich
Kosten (Gebühren und Auslagen) erhoben. Für die vollständige oder teilweise
Zurückweisung eines Widerspruchs wird grundsätzlich eine Gebühr bis zur Höhe der für
die angefochtene Amtshandlung festgesetzten Gebühr erhoben.
- Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmen-
bedingungen zu beachten. Die besonderen technischen Voraussetzungen sind unter
www.bundesnetzagentur.de/elektronische-kommunikation aufgeführt.
Anlage 1, Blatt 1
Anlage zur
Standortbescheinigung
Standortbescheinigungsnummer: 140979
Erteilungsdatum: 23.04.2013
Am Senderstandort
41238 Mönchengladbach, Konstantinstr. 265
(PLZ, Ort, Straße/Gemarkung, Haus Nr./Flur/Flurstück)
Standort: Gesamtstandort
wurden folgende Funkanlagen hinsichtlich der Einhaltung der Grenzwerte nach § 3 BEMFV
betrachtet und entsprechende systembezogene Sicherheitsabstände festgelegt.
Neu installierte Funkanlagen
Hauptstrahl- vertikaler
lfd. Funkanlage
1
Sendeantennen- Montagehöhe richtung Sicherheitsab- Sicherheits-
Nr. kennzeichnung
2 über Grund (HSR) stand in HSR abstand
in Meter in Grad in Meter in Meter
13 GSM900 (Vodafone) DXBH64 20,25 90,00 7,19 1,45
14 GSM900 (Vodafone) DXBH64 20,25 210,00 7,19 1,45
15 GSM900 (Vodafone) DXBH64 20,25 330,00 7,19 1,45
Weitere am Standort befindliche Funkanlagen
lfd. Hauptstrahl- vertikaler
Nr. Funkanlage 1 Sendeantennen- Montagehöhe richtung Sicherheitsab- Sicherheits-
kennzeichnung 2 über Grund (HSR) stand in HSR abstand
in Meter in Grad in Meter in Meter
1 UMTS (Vodafone) DXUH64 20,25 90,00 5,22 0,66
2 UMTS (Vodafone) DXUH64 20,25 210,00 5,22 0,66
3 UMTS (Vodafone) DXUH64 20,25 330,00 5,22 0,66
4 LTE800 (Vodafone) DXLH64 20,25 90,00 5,30 1,11
5 LTE800 (Vodafone) DXLH64 20,25 210,00 5,30 1,11
6 LTE800 (Vodafone) DXLH64 20,25 330,00 5,30 1,11
7 LTE (Vodafone) DXLH64 20,25 90,00 5,89 1,72
8 LTE (Vodafone) DXLH64 20,25 210,00 5,89 1,72
9 LTE (Vodafone) DXLH64 20,25 330,00 5,89 1,72
E-Plus GSM 1
10 GSM1800 (E-Plus) 26,55 90,00 10,63 1,34
(16704550)
E-Plus GSM 2
11 GSM1800 (E-Plus) 26,55 210,00 10,63 1,34
(16704550)
E-Plus GSM 3
12 GSM1800 (E-Plus) 26,55 345,00 8,94 1,34
(16704550)
Jeder der tabellarisch aufgelisteten Sicherheitsabstände ist auf eine am Standort installierte
Sendeantenne bezogen. Bei der Festlegung des Sicherheitsabstandes wurde die beantragte maximal
mögliche Anlagenauslastung zu Grunde gelegt.
1
Für Funkanlagen, die nicht den Zuständigen Stellen der Länder anzuzeigen sind, wird kein Sicherheitsabstand ausgewiesen.
Die Feldstärken dieser Funkanlagen wurden jedoch bei der Festlegung des standortbezogenen Sicherheitsabstandes mit
berücksichtigt.
2
Zusätzliche Kennzeichnung nach Betreiberangabe
Anlage 1, Blatt 2 Die Emissionen der in der Standortbescheinigung berücksichtigten Sendeantennen sowie die von umliegenden ortsfesten Funkanlagen herrührenden relevanten Immissionen wurden bei der Festlegung des einzuhaltenden standortbezogenen Sicherheitsabstandes bzw. der einzuhaltenden Sicherheitsabstände (diese sind auf dem Deckblatt dieser Standortbescheinigung angegeben) berücksichtigt. Bundesnetzagentur Außenstelle Köln Diese Standortbescheinigung wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig