mensa-hfmt-koeln

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Burrze Ze
Zwischen

dem Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch den Minister für
Wissenschaft und Forschung, dieser vertreten durch. dio
Staatlichen Hochschule für Musik Köln

und Br

dem Kölner Studentenwerk -Anstalt: des öffentlichen Rechte
(nachstehend Studentenwerk gerlanit) vertreten durch. den . ah

‚Geschäftsführer wird folgender

\ Nutzungs ye rt r.a

DEU EN Sry N 2027 2 020 0 nn wine

geschlossen:

 

 

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(1) Die Staatliche Hochschule für Musik Köin stellt dem. “
Kölner Studentenwerk -Anstalt des öffentlichen Rechts-

in der Dagobertstraßs 38; 5000 Köln 1,die abgöschlossenen u:

Räume gemäß anliegendem Raumbuch unbeschadet des g 5 sur

ausschließlichen Nutzung für Menisabewirtschaftung. unentgeit: .

lich zur Verfügung.
Der ortaübliche Jährliche Nutzungswert beträgt hach ı Üben
prüfung des Staatshochbaudnites Köin

a) für das Gebäude, den Gebkudeteil ode} die Räume “
(Nutzfläche) on . BL ‚198, us

b) für die Einrichtung

(Anschaffungswert) . OO M Sshas 2 .

(2) Sämtliche auf die in Absatz 1 geniannten Gobäude/Ruume Bee

entfallenden Nebenkosten; insbesondöre.

a) die laufenden Betriebskosten für Blektrinität,, Heizung,
Wasser und Dampf,

b) die Müllabfuhrgebühren, Straßenreinigung; Kanalbenutzung; =

Reinigung der Schornsteisie sovie sonstige öffentliche
Abgaben, “

ce) die Reinigungskosten (sie werden von Resnigihgeinsthiit
gesondert in Rechnung gestellt)

trägt das Studentenwerk.
1

m

Sofern diese Kosten von der Hochschule vorgeleistet werden,

sind sie der Hochschule auf Nachweis zu erstatten, Sind für

die Ermittlung der anteiligen Energiekosten gesonderte Zähler

nicht vorhanden, können diese Kosten pauschallert werden, Für

die Kosten zu a) und b) wird vorerst eine Pauschale erhoben,

die nach Abstimmung der Vertragspartner mit dem Staatshoch-
bauamt festgesetzt wird. |

(3) Außer den in Absatz 1 zur ausschließlichen Nutzung überlassenen
Räumen wird dem Studentenwerk in folgenden Hochschuleinrichtun«
gen die Mitbenutzung der Räume Duschen und WC Anlagen ge-
stattet, ..

' Hierfür sind lediglich die anteiligen Nebenkosten ($ 1 Abs.2)

vom Studentenwerk zu tragen,

82

. Das Studentenwerk hat die zur Benutzung überlassenen Räume, die
techniache Einrichtung und Ausstattung sowie die Geräte und Aus-
stattungsgegenstände pfleglich zu behandeln und in einem für den
normalen Nutzungsgebrauch entsprechenden Zustand zu erhalten, so-
welt nicht gemäß $ 4 die Hochschule hierfür zuständig ist,

$ 3

Dem Studentenwerk wird hiermit für die in $ 1 Abs. 1 bezeichneten
Gebäude (»-teile) das Hausrecht übertragen, Für diesen Bereich ob=
ilegt dem Studentenwerk die Verkehrssicherungspflicht.

SH

(1) Die Hochschule bleibt zuständig und Kostenträger für die
 Bauunterhaltung an Dach und Fach; insoweit trägt die Hoch«
.echüle die Verantwortung für den ordnungsgemäßen Zustand des
Gebäudes, und zwar gemäß Titel 519,2 "größere Unterhaltungs-
arbeiten an Grundstücken, Gebäuden und Räumen über 1.000,-=
DM bis 10,000,== DM je Einzelfall" und dem Titel 711.1
"kleinere Neu-, Um- und Erweiterungsbauten bis 250.000,-=- DM
im Einzelfall" entsprechend der Haushaltssystematik des
Landes NW vom 20.11.1973 -MBl 1973 5.2.010 und SMBl 631, Das
Studentenwerk ist verpflichtet, auftretende Schäden und Ge-
fahrensituationen der Hochschule unverzüglich anzuzeigen,

In
2

(2)

(3)

Das Studentenwerk ist zuständig und Kostenträger für

a) kleinere Unterhaltungsarbeiten an Grundstücken, Gebäuden
und Räumen entsprechend Titel 519.1 der Haushalts-
systematik des Landes NW a.a.0. bis 1.000,-- DM je
Einzelfall,

/p)) die Wartung der Geräte und Ausstattung (soweit dies nach
Lage der Verhältnisse zweckmäßig ist),

c) Ergänzung und Erneuerung der nicht mit dem Gebäude

fest verbundenen Geräte und Gegenstände,

Die Einrichtung bleibt Eigentum des Landes. Das Studenten-
werk erwirbt jedoch das Eigentum an’ den vertragsmäßig zu
beschaffenden Ersatzstücken, soweit nicht das Land Kraft
Gesetzes das Eigentum erwirbt.

Fir den Bestand an beweglichen Geräten, Einrichtungs- und
Ausstattunesgegenständen gilt die bei der Übergabe aufzu-
stellende Inventarliste. Verlorengegangene sowie unbrauch-
bare oder entbehriiche Gegenstände dürfen nur aufgrund
einer schriftlichen Verfügung der Hochschulverwaltung. von
der Inventarliste abgesetzt werden, Die vertragsmäßig zu
beschaffenden Ersatzstücke werden in dem Bestandsverzeichnis

des Studentenwerks nachgewiesen,

85

Das Studentenwerk erläßt im Benehmen mit der Hochschule für
die Mensa eine Hausordnung. In dieser Hausordnung sind

mindestens zu regeln:

1. Die Öffnungszeiten,
2. Die Nutzungsberechtigung,

3. . Die Durchführung von Versammlungen, Feiern und
sonstigen Veranstaltungen,

4. Die Errichtung von Verkaufsständen sowie die Auf-
stellung, von Warenautomaten durch Dritte.

5 nie Anbringung von Plakaten und Anschlägen sowla

die Durchführung von Ankündigungen mit Hilfe von
Verstärkereinrichtungen,

„k-
3

(2) : Das Nutzungsrecht des Stüdentenwerks umfaßt, auch die Befugni.
die Räumlichkeiten an Dritte zu vergeben, wobei grundsätz=
2 14ches Einvernehmen mit der Hochschule herzustellen ist. “
u teren ist s 2 Abs. 3 Sina mu ı beachten, EEE

) Das Studentenwerk unterwirft sich den Brandverhütunge- und
:.Feuerlöschanordnungen der Hochschule sowie den . einschlägigen

‚Vorschriften über den Bohördenselbstschutzs.

   
 
 
 
 
 
 
 
 

Die Hochschule Bestättet dem Studentenwerk außerhaih. der.  zemkh
: 8 i’Abs. 1:zur Nutzung überlassenen Goebäude/Räums im Hochschul-
bereich Waren- und. Getränkeautomaten aufzusteilen und zu betrei=i
"ben, Die Standorte der. Automaten werden nach Bedarf im. Binver-....,
| nehmen. mit der Hochschule. fontgelest. Für den. Stromverbrauch 2
| aut, $ ' Abs. 2 ‚ontsproochend, . ee

  

  

 

     

en

Dieser Vertrag etit. ab I. Apr 1977 und wird. auf unbestimmte =
| Zeit abgeschlossen, Beide Vertragspartner können den Vertrag
unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten zum Ende don
[Semesters a ee NE

 
   
     
 
  

  
    

|. Dieser Vertrag bedarf der Genehmigung € des Ministers” für . Wissen.
schaft. und Forschung. Dies eilt auch für Änderungen oder Beendi-
‚gung dieses ‚Vertrages sowie, tür etwaige Nebenabreden, Bo

   

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mr 4.0/A = 106-5

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Raumsuch
STAATL. MUSIKHOCHSCHULE
| KÖLN
5

HAUMBESCHREIBUNG ern,

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GESCHOSS RAUM-NR.: . VERMER|

    
    

KZYTISCHEI-
und IT, O3

[RAUMBEZEICHNUNG: Ttensa
IFLACHE: 780,65 m? HÖHE: m
AUSBAU 00. ‚MATERIAL,

PULOOLLN Koppenboden - Gunmibelar

   

      

UMFANG: 219,40 m

  

      
    

 

 

  
      
      
 
      

Sobkalleisten .

'ohd Sichtbeton

Docke Akustikdecke

Mir 8 x Glas- + 1x Stehlblechtür
>29 | Fristallspiegelelas, 15 mm

     

‚Fenster

Klimaanlage + ix Fensterlüftuhe

    

de- u, Iintlüftunz
:Luftunrsritter
Kühlraum
Feuchtigkeit

    
   
  

ELEKTRO - ANLAGEN
yelauentunzsstärte
Deleuchtunzskürser
|Snczialleuchten
Steckdosen 226 V
Iöteckdosen 380 V
Mürmoeatrom

IHotstrom

pelefon
Nedio-lautisnrecher
IKontroll-Narnanlare

WC, »Bocken
IP,P.»-Becken
täuspußbcecken
"[Yaschtisch
{Spiegel
Drause-"anne
II, -Waoser

N, Wasser
Kbflu3
Armaturen
‚(Heizung

  
   

  
   
 

7 200
19 Dee nhau-Strahler + 1x Nollbeleucht
25 | Tischpendelleuchten

 
      
 
 

         
 
  
 

    
 
 
  

   
 
  

      
    
   

  
 

F

 
 
      
   
 

Heizkörper

  

|SONSTIGE _ AUSSTATTUNG

{1 Steck. Diritaluhr

- 47T -
6

_ Ai _

"JAUMBESCHREIBUNG BUaT.

"7, 004 - GESCHOSS RAUM-=NR.: 100 | versen.

IRAUMBEZEICHNUNG:  penon - Wüche
HÖHE:

 

    

IFLACHE: 114,90 m?
TAUSBAU

Kurbodon
ökkelleisten

UMFANG: 62,70 m

MATERIAL
sodentliesen 10 x 10 genoppt

  
     

  
 

      
 
 

Fliesen 15 x 15 weiß + Anstric
seton mit Anstrich
Holz

    
   
 
 

AUSSTATTUNG

 
 
 

Kinn

      
  

ELEKTRO - ANLAGEN
wolcuchtungsstürte
Deoleuchtunrskörser
‚Brezialleuchten
BStockdosen 270 V
Pte ckdogen 380 v
irmestrom

   

Re rl Ger erregen

       
   
 
 

 

Tarın

   
 
 
   

300
Pendelaufpauleuchten 2 x 65 \ı

  

Lt

    
 
    
 
  

 
 

[hndso-hautosrecher
IKontroll-Warnanlage

 
 

aschtisch Siehe Seite "3"t 1 — >
:ISpiegel

4Brause-VWunne

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I, Wasser

JAbflu3

‚Armaturen

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AUSSTATTUNG

 

I. 1 Durchreichefenster

- Ma
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Kos = GESCHOSS RAUM-NR.: 100

3 FESTEINGEBAUTE BETRIEBSEINRICHTUNGEN

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BEWEGLIGHEN BETRIEBSEINRICHTUNGEN

    

 

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Schnellkochkessel

Kippbratpfanne '

“orbfriteuse

Yasserbad

Ssockelrahnmen

Ablaufrinnen

Schranktische

Donvektonat - Fabrikat Juno =

Kühl- und Gefrierschrank
Schranktisch mit rekühltem Unterbau

kotorzwilling

Spültisch

Ausmußbocken

Fandwaschhecken :
Gh-Behäilter :
armausfnberfte

Yablettrutsche

Brüstune mit Pliigeltüre

Kassentisch
Arbeitstische

Besteckauspaben
Fastendurchlauf-Geschirrspülmaschine
Geschirr-Kückgabeband

Spültisch

Ablaufrinne mit Gitterrost

Elektr. Geschirrspülmaschine
Untergzestell

 

GERÄTE U. SONSTIGE WIRTSCHAFTSEINRICHTUNGEN
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05.| FESTEINGEBAUTE SETRIEBSEINRICHTUNGEN VERMERKE

 

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— SEWEGLINNE

   
  

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2. \ Stek. Tischwaagß®
3 1.Stck.« Huackblock
he 1 Stck, Gewürzwagen
5. ı Stck. Löffelwagen
6. 1 Stck» jyansportwagen
Te 2 Stck. TablLett- U und Korbspender
8. 5 Stck. Teller“ und Supponschalenapen(@f

RTScHArTSEINRICHTUNGET

       
 

| —e serÄTE U. —orlsTiGE

48 -
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