mensa-hfmt-koeln
This document is part of the request ”Mietverträge usw. mit Hochschulen und BLB”.
un BR Burrze Ze Zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch den Minister für Wissenschaft und Forschung, dieser vertreten durch. dio Staatlichen Hochschule für Musik Köln und Br dem Kölner Studentenwerk -Anstalt: des öffentlichen Rechte (nachstehend Studentenwerk gerlanit) vertreten durch. den . ah ‚Geschäftsführer wird folgender \ Nutzungs ye rt r.a DEU EN Sry N 2027 2 020 0 nn wine geschlossen: ER un (1) Die Staatliche Hochschule für Musik Köin stellt dem. “ Kölner Studentenwerk -Anstalt des öffentlichen Rechts- in der Dagobertstraßs 38; 5000 Köln 1,die abgöschlossenen u: Räume gemäß anliegendem Raumbuch unbeschadet des g 5 sur ausschließlichen Nutzung für Menisabewirtschaftung. unentgeit: . lich zur Verfügung. Der ortaübliche Jährliche Nutzungswert beträgt hach ı Üben prüfung des Staatshochbaudnites Köin a) für das Gebäude, den Gebkudeteil ode} die Räume “ (Nutzfläche) on . BL ‚198, us b) für die Einrichtung (Anschaffungswert) . OO M Sshas 2 . (2) Sämtliche auf die in Absatz 1 geniannten Gobäude/Ruume Bee entfallenden Nebenkosten; insbesondöre. a) die laufenden Betriebskosten für Blektrinität,, Heizung, Wasser und Dampf, b) die Müllabfuhrgebühren, Straßenreinigung; Kanalbenutzung; = Reinigung der Schornsteisie sovie sonstige öffentliche Abgaben, “ ce) die Reinigungskosten (sie werden von Resnigihgeinsthiit gesondert in Rechnung gestellt) trägt das Studentenwerk.
m Sofern diese Kosten von der Hochschule vorgeleistet werden, sind sie der Hochschule auf Nachweis zu erstatten, Sind für die Ermittlung der anteiligen Energiekosten gesonderte Zähler nicht vorhanden, können diese Kosten pauschallert werden, Für die Kosten zu a) und b) wird vorerst eine Pauschale erhoben, die nach Abstimmung der Vertragspartner mit dem Staatshoch- bauamt festgesetzt wird. | (3) Außer den in Absatz 1 zur ausschließlichen Nutzung überlassenen Räumen wird dem Studentenwerk in folgenden Hochschuleinrichtun« gen die Mitbenutzung der Räume Duschen und WC Anlagen ge- stattet, .. ' Hierfür sind lediglich die anteiligen Nebenkosten ($ 1 Abs.2) vom Studentenwerk zu tragen, 82 . Das Studentenwerk hat die zur Benutzung überlassenen Räume, die techniache Einrichtung und Ausstattung sowie die Geräte und Aus- stattungsgegenstände pfleglich zu behandeln und in einem für den normalen Nutzungsgebrauch entsprechenden Zustand zu erhalten, so- welt nicht gemäß $ 4 die Hochschule hierfür zuständig ist, $ 3 Dem Studentenwerk wird hiermit für die in $ 1 Abs. 1 bezeichneten Gebäude (»-teile) das Hausrecht übertragen, Für diesen Bereich ob= ilegt dem Studentenwerk die Verkehrssicherungspflicht. SH (1) Die Hochschule bleibt zuständig und Kostenträger für die Bauunterhaltung an Dach und Fach; insoweit trägt die Hoch« .echüle die Verantwortung für den ordnungsgemäßen Zustand des Gebäudes, und zwar gemäß Titel 519,2 "größere Unterhaltungs- arbeiten an Grundstücken, Gebäuden und Räumen über 1.000,-= DM bis 10,000,== DM je Einzelfall" und dem Titel 711.1 "kleinere Neu-, Um- und Erweiterungsbauten bis 250.000,-=- DM im Einzelfall" entsprechend der Haushaltssystematik des Landes NW vom 20.11.1973 -MBl 1973 5.2.010 und SMBl 631, Das Studentenwerk ist verpflichtet, auftretende Schäden und Ge- fahrensituationen der Hochschule unverzüglich anzuzeigen, In
(2) (3) Das Studentenwerk ist zuständig und Kostenträger für a) kleinere Unterhaltungsarbeiten an Grundstücken, Gebäuden und Räumen entsprechend Titel 519.1 der Haushalts- systematik des Landes NW a.a.0. bis 1.000,-- DM je Einzelfall, /p)) die Wartung der Geräte und Ausstattung (soweit dies nach Lage der Verhältnisse zweckmäßig ist), c) Ergänzung und Erneuerung der nicht mit dem Gebäude fest verbundenen Geräte und Gegenstände, Die Einrichtung bleibt Eigentum des Landes. Das Studenten- werk erwirbt jedoch das Eigentum an’ den vertragsmäßig zu beschaffenden Ersatzstücken, soweit nicht das Land Kraft Gesetzes das Eigentum erwirbt. Fir den Bestand an beweglichen Geräten, Einrichtungs- und Ausstattunesgegenständen gilt die bei der Übergabe aufzu- stellende Inventarliste. Verlorengegangene sowie unbrauch- bare oder entbehriiche Gegenstände dürfen nur aufgrund einer schriftlichen Verfügung der Hochschulverwaltung. von der Inventarliste abgesetzt werden, Die vertragsmäßig zu beschaffenden Ersatzstücke werden in dem Bestandsverzeichnis des Studentenwerks nachgewiesen, 85 Das Studentenwerk erläßt im Benehmen mit der Hochschule für die Mensa eine Hausordnung. In dieser Hausordnung sind mindestens zu regeln: 1. Die Öffnungszeiten, 2. Die Nutzungsberechtigung, 3. . Die Durchführung von Versammlungen, Feiern und sonstigen Veranstaltungen, 4. Die Errichtung von Verkaufsständen sowie die Auf- stellung, von Warenautomaten durch Dritte. 5 nie Anbringung von Plakaten und Anschlägen sowla die Durchführung von Ankündigungen mit Hilfe von Verstärkereinrichtungen, „k-
(2) : Das Nutzungsrecht des Stüdentenwerks umfaßt, auch die Befugni.
die Räumlichkeiten an Dritte zu vergeben, wobei grundsätz=
2 14ches Einvernehmen mit der Hochschule herzustellen ist. “
u teren ist s 2 Abs. 3 Sina mu ı beachten, EEE
) Das Studentenwerk unterwirft sich den Brandverhütunge- und
:.Feuerlöschanordnungen der Hochschule sowie den . einschlägigen
‚Vorschriften über den Bohördenselbstschutzs.
Die Hochschule Bestättet dem Studentenwerk außerhaih. der. zemkh
: 8 i’Abs. 1:zur Nutzung überlassenen Goebäude/Räums im Hochschul-
bereich Waren- und. Getränkeautomaten aufzusteilen und zu betrei=i
"ben, Die Standorte der. Automaten werden nach Bedarf im. Binver-....,
| nehmen. mit der Hochschule. fontgelest. Für den. Stromverbrauch 2
| aut, $ ' Abs. 2 ‚ontsproochend, . ee
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Dieser Vertrag etit. ab I. Apr 1977 und wird. auf unbestimmte =
| Zeit abgeschlossen, Beide Vertragspartner können den Vertrag
unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten zum Ende don
[Semesters a ee NE
|. Dieser Vertrag bedarf der Genehmigung € des Ministers” für . Wissen.
schaft. und Forschung. Dies eilt auch für Änderungen oder Beendi-
‚gung dieses ‚Vertrages sowie, tür etwaige Nebenabreden, Bo
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HAUMBESCHREIBUNG ern,
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GESCHOSS RAUM-NR.: . VERMER|
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IFLACHE: 780,65 m? HÖHE: m
AUSBAU 00. ‚MATERIAL,
PULOOLLN Koppenboden - Gunmibelar
UMFANG: 219,40 m
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Docke Akustikdecke
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Klimaanlage + ix Fensterlüftuhe
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ELEKTRO - ANLAGEN
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Deleuchtunzskürser
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Steckdosen 226 V
Iöteckdosen 380 V
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WC, »Bocken
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Armaturen
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IRAUMBEZEICHNUNG: penon - Wüche
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UMFANG: 62,70 m
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Fliesen 15 x 15 weiß + Anstric
seton mit Anstrich
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AUSSTATTUNG
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ELEKTRO - ANLAGEN
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Schranktisch mit rekühltem Unterbau
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Spültisch
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Kassentisch
Arbeitstische
Besteckauspaben
Fastendurchlauf-Geschirrspülmaschine
Geschirr-Kückgabeband
Spültisch
Ablaufrinne mit Gitterrost
Elektr. Geschirrspülmaschine
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