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STUDIERENDEN
WERK

2. Nachtrag zum
Pachtvertrag

über die

Kindertagesstätte Weyertal 113,
50931 Köln

Zwischen dem

Kölner Studierendenwerk AöR
Universitätsstr. 16,
50937 Köln
-vertreten durch den Geschäftsführer-

und der

Universität zu Köln
Albertus-Magnus-Platz
50923 Köln
-vertreten durch den Kanzler-

wird nachfolgende Vereinbarung getroffen:

1. Die Vertragsparteien vereinbaren, dass 83 des Pachtvertrages vom
14. Juni 1972 dahingehend verändert wird, dass die Nutzungsdauer am

30. September 2027

endet.

2. Weiterhin erhält das Kölner Studierendenwerk ein einseitiges Optionsrecht
zur Verlängerung des Pachtvertrages über weitere fünf Jahre bis zum

30. September 2032
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KOLNER
STUDIERENDEN
WERK

3. Nach Ablauf dieses Zeitraumes verlängert sich der Pachtvertrag jeweils um
ein weiteres Jahr, wenn nicht eine der Vertragsparteien den Vertrag mit
einer Frist von einem Jahr vor Ablauf kündigt.

4. Die Kindertagesstätte hat folgende Belegungsrichtlinie zu beachten:
70% der Plätze werden durch das Kölner Studierendenwerk belegt.
30% der Plätze werden von Kindern von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
der Universität zu Köln belegt.

Alle übrigen Vertragsbestandteile des Pachtvertrages vom
14. Juni 1972 bleiben bestehen.

Im Auftrageköin ZI_ 08 Zor Köln, 17. August 2016

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