pachtvertrag-kita-weyertal-nachtrag
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0 KOLNER STUDIERENDEN WERK 2. Nachtrag zum Pachtvertrag über die Kindertagesstätte Weyertal 113, 50931 Köln Zwischen dem Kölner Studierendenwerk AöR Universitätsstr. 16, 50937 Köln -vertreten durch den Geschäftsführer- und der Universität zu Köln Albertus-Magnus-Platz 50923 Köln -vertreten durch den Kanzler- wird nachfolgende Vereinbarung getroffen: 1. Die Vertragsparteien vereinbaren, dass 83 des Pachtvertrages vom 14. Juni 1972 dahingehend verändert wird, dass die Nutzungsdauer am 30. September 2027 endet. 2. Weiterhin erhält das Kölner Studierendenwerk ein einseitiges Optionsrecht zur Verlängerung des Pachtvertrages über weitere fünf Jahre bis zum 30. September 2032
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STUDIERENDEN
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3. Nach Ablauf dieses Zeitraumes verlängert sich der Pachtvertrag jeweils um
ein weiteres Jahr, wenn nicht eine der Vertragsparteien den Vertrag mit
einer Frist von einem Jahr vor Ablauf kündigt.
4. Die Kindertagesstätte hat folgende Belegungsrichtlinie zu beachten:
70% der Plätze werden durch das Kölner Studierendenwerk belegt.
30% der Plätze werden von Kindern von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
der Universität zu Köln belegt.
Alle übrigen Vertragsbestandteile des Pachtvertrages vom
14. Juni 1972 bleiben bestehen.
Im Auftrageköin ZI_ 08 Zor Köln, 17. August 2016
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