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N Kaufvertrag, Verkauf, Stand: 27.11.2012 VN05_Muster-Kaufvertrag Verkauf 2012-11-27 UR-Nr. __2053 72015 Verhandelt zu Köln, am 17. April 2013. Vor mir, dem unterzeichnenden Notar Martin Kuhn mit dem Amissitz in Köln, erschienen heute: 1. Herr Manfred Gottmann, gehoren am 23.06.1959, dienstansässig Mercedesstraße 12, 40470 Düsseldorf, handelnd bei den nachfolgenden Frklärungen nicht im eigenen Namen, sondern als bevollmächtigter Vertreter für den Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes Nord- shein-Westfalen, dieser wiederum handelnd als bevollmächtigier Vertreter für das Land Nordrhein- Westfalen, Korrespondenzadresse: Bau- und Liegenschaftsbeirieb NRW, Mercedesstraße 12, 40470 Düsseldorf, auf Grund der bei Beurkundung zur Einsichtnahme im Original bzw. Ausfertigung vorgelegten und dieser Urkunde in beglaubigter Ablichtung beigefügten Vollmacht vorn 08. Juni 2011. - das Land Nordrhein- Westfalen nachstehend "Verkäufer" genannt — und 2. Herr Dr. Peter Schink, geboren am 8.4,1950, hier bandelnd als alleinvertretungsbe- rechtigter Geschäftsführer des Kölner Studentenwerk, Anstalt des öffentlichen Rechts, 50937 Köln, Universitätsstr. 16, - nachstehend "Käufer" genannt -, Herr Gottmang ausgewiesen durch amtlichen Lichibildausweis, Herr Dr, Schink von Person bekannt, Der Notar befragte die Erschienenen zu einer Vorbefassung im Sinne des $3 Absatz I Nr. 7 BeurkG. Die Frage wurde von den Erschienenen verneint. Der Verkäufer hatte dem Käufer vor Vertragsschluss bereits Unterlagen über das Kaufobjekt zur Verfügung gestellt. Lediglich zur Identifizierung und Erläuterung werden Abschriften dieser Unterlagen als Anlagen zur Niederschrift genommen. Es handelt sich um folgende Un- tcrlagen: Anlage |: Katasterplan Anlage 2.1: Auskunft aus Baulastenverzeichnis_ Stadt Köln_20.06.2012 Anlage 2.2: Lageplan_Baulast_Stellplätze
Kaufvertrag, Verkauf, Stand: 27.11.2012 Anlage 2.3: Verlagerung Baulast Stellplätze_NL.K 31.01.2013 Anlage 3.1: Gestatiungsvertrag_Abwasserkanal_FH D_Stadi_04.12.1978 Anlage 3.2: Lageplan )_ Abwasserkanal Anlage 3.3: Lageplan 2_Ahwasserkanal Anlage 4: Verkehrswertgutachten_09.11.201] Die Erschienenen erklärten sodann nach Maßgabe des dem Notar vorgelegten Entwurfs den nachfolgenden Grundstückskaufvertrag Inhaltsverzeichnis: eo nme mau punnr min N ı1 Kaufobjekt/Belastungen Kaufpreis Zwangsvollstreckungsunferwerlung Besitzübergang Ansprüche und Rechte bei Mängeln, Haftung der Verkäufers Auflassung Auflassungsvormerkung Kaufpreisfinanzierung Vollzugsvollmacht Belehrungen Rücktrittsrechte Kosten, Steuern Vertraulichkeit Weitergabeverpflichtung Schriftform, Salvatorische Klausel Geltendes Recht, Gerichtsstand 8 1 Kaufobjekl/Belastungen Der Verkäufer ist Eigentümer des Grundbesitzes Deutz-Kalker Straße 118, 50679 Köln, eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Köln von Deutz, Blatt 7695, Ge- markung Deutz, Flur 34, Flurstücke Nın. 1921, 1922 und 1923, als fd. Nm. 2,3 und 4 des Bcstandsverzeichnisses, mit im Grundbuch verzeichneten Größen von insgesamt 972 m. Der Grundbesitz ist mit dem 15-geschossigen Studentenwohnheim „Karl-Schüssler- Haus“ bebaut. Der Grundbesitz ist nach notarieller Einsichtnahme des Grundbuches am heuligen Tage wie folgt belastet: in Abteilung Il:
Kaufvertrag, Verkauf, Stand: 27.11.2012 1.2 1.3 1.4 1.5 2.1 2.2 ifd. Nr. 1 zu Flurstück-Nr. 1922: Folgendes Recht: Der vom Vingster Kirchweg ab über die Parzelle Flur 114 Nr. 1782/121 etc. bis zur Parzelle 114 Nr. 1780/150 etc. und 1781/121 entlang der Parzelle Flur 114 Nr. 154 angelegte Privatweg dient zur gemeinschaftlichen Benutzung der Parzellen 1780/150 ete. 1781/121 und 1782/121 etc. Eingetragen auf Grund der Ür- kunde vom 03. August 1897 am 26. Oktober 1897 ın Blatt 4541... fd ‚Nr. 2 zu Flurstücken Nrn. 1922, 1921 und 1923: Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Übertragung des Eigentums für das Land Nordrhein- Westfalen; Bezugnahme auf Bewilligung vom 19. Dezember 1967, eingetragen am 27. Dezember 1967 in Blatt 4541.... zu lfd. Nrn. } und 2:....über Blatt 4380 hierher mitübertragen am ?1. November 2002 in Abteilung IIl: Keine Eintragungen. Der Verkäufer verkauft dem dies annehmenden Käufer das in $ 1.1 näher bezeichnete bebaute Grundstück - in Folgenden “Kaufobjekt” oder „Kaufgegenstand“ genannt - , Der Käufer ist der ehemalige Verwalter des Kaufobjekts. Baulasten, altrechtliche und ins Grundbuch nicht eintragungsfähige Dienstbarkeiten sowie nachbarrechtliche Beschränkungen werden - soweit sie bestehen - vom Käufer übernommen. Der amtierende Notar hat das Baulastenverzeichnis nicht eingesehen. Er hat die Er- schjenenen - insbesondere den Käufer - darauf hingewiesen, dass sie selbst Einsicht in das Baulastenverzeichnis nehmen können. Der Käufer übernimmt ferner die Belastung Abt. II Nr. 1. Die Belastung Abt. II Nr. 2 soll gelöselit werden, was hiermit bewilligt und beantragt wird. 8 2 Kaufpreis Der Kaufpreis für das Kaufobjekt beträgt € 210.000,-- (in Worten: zweihundertzehntausend Euro). Der Kaufpreis ist innerhalb von 21 Kalendertagen fällig, nachdem dem Käufer die schriftliche, vorab per Fax/Email zu übersendende Mitteilung des Notars zugegangen ist, dass
Kaufvertrag, Verkauf, Stand: 27.11.2012 2.2.1 2.2.2 2.3 2.4 2.5 2.6 2.7 ys m die für die Wirksamkeit des Vertrages erforderlichen Genehmigungen und Negativat- teste - mit Ausnahme der Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, deren unverzügliche Beschaffung ausschließlich im Risikobereich des Käufers liegt sowie einer evil. erforderlichen Teilungsgenehmigung - vorliegen; im Grundbuch des Kaufobjektes nur Belastungen eingetragen sind, deren Übernahme der Käufer in diesem Vertrag ausdrücklich zugestimmt hat oder zu denen dem amtie- renden Notar öffentlich beglaubigte, auflagenfreie Löschungsbewilligungen vorliegen, welche die Löschung der nicht ausdrücklich übernommenen Belastungen sicherstel- len. Der Kaufpreis ist zahlbar auf das Konto des Verkäufers Nr. 400 7415 bei der Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba), BLZ 300 500 00, Verwendungszweck: Verkauf WE 2034 / Kölner Studentenwerk Der Verkäufer wird dem Notar den Eingang des vollständigen Kaufpreises auf seinem Konto unverzüglich mitteilen. Für die Rechtzcitigkeit der Zahlung kommt cs nicht auf den Zeitpunkt der Überwei- sung, sondern auf den Zeitpunkt des Eingangs des Geldes auf dem vorbezeichneten Konto an. Geht der Kaufpreis ganz oder teilweise nicht rechtzeitig ein, gerät der Käu- fer mit Ablauf des Fälligkeitstages in Verzug, ohne dass es einer weiter gehenden Mahnung des Verkäufers bedarf. Der Zugang der Fälligkeitsmitteilung des Notars ist Fälligkeitsereignis im Sinne von $ 286 Abs. 2 Nr. 2 BGB. Der Notar belehrte über die gesetzlichen Verzugsregelungen. Bei Verzug hat der Käufer die gesetzlichen Verzugs- Zinsen zu zahlen, Die Geltendmachung eines weiter gehenden Verzugsschadens bleibt unberührt. Mehrere Käufer haften als Cresamtschuldner. Die Aufrechnung sowie die Geltendmachung von Zurückbehaltungs- und Leistungs- verweigerungsrechten gegenüber der Kaufpreisforderung sind ausgeschlossen, es sci denn, dass die Gegenforderung mit der aufgerschnet werden soll oder auf die ein Zu- rückbehaltungs- oder Leistungsverweigerungsrecht gestützt werden soll, unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist oder im Gegenseitigkeitsverhältnis (Synallagma) zur Kaufpreisforderung steht. Der Anspruch auf Kaufpreiszablung verjährt nach 10 Jahren. 8 3 Zwangsvollstreckungsunterwerfung Wegen seiner Verpflichtung zur Kaufpreiszahlung sowie der gemäß $ 2.4 etwaig ge- schuldeten Zinsen unterwirli sich der Käufer der sofortigen Zwangsvollstreckung aus dieser Urkunde in sein gesamtes Vermögen. Für die Zwecke der Zwangsvollstreckung
Kaufvertrag, Verkauf, Stand: 27.11.2012 3.2 3.3 41 4.2 4.3 4.4 4.5 4.6 gelten, um dem Bestimmtheitserfordemis des Vollstreckungsverfahrens zu gemügen, Zinsen ab dem heutigen Tag als geschuldet. Der Notar wird von den Vertragsparteien unwiderruflich angewiesen, dem Verkäufer jederzeit eine vollstreckbare Ausferligung dieser Urkunde zu erteilen, ohne dass es des Nachweises der Fälligkeit begründenden Tatsachen bedarf, jedoch nicht vor Eintritt der vom Notar zu überwachenden Tälligkeitsvoraussetzungen. Hierdurch wird die Beweislast für die dem Verkäufer zustehenden Ansprüche und das Vorliegen der vorstehend bezeichneten Tatsachen in einem gerichtlichen Verfahren nicht geändert; es verbleibt insoweit bei der gesetzlichen Regelung. $ 4 Besitzübergang Der Besitzübergang des Kaufobjektes an den Käufer erfolgt am Tage, der auf den vollständigen Kaufpreiseingang auf dem in diesem Vertrag bezeichneten Konto folgt, 0.00 Uhr. Mit dem Tage des Besitzübergangs (0.00 Uhr) gehen die Gefahr des zufälligen Unter- gangs oder der unverschuldeten Verschlechterung, Nutzungen und Lasten sowie sämt- liche das Kaufobjekt betreffenden Verkehrssicherungspflichten (einschließlich der Streupflicht) auf den Käufer über. Unverzüglich nach dem Besitzübergang sind dem Käufer auf entsprechendes Verlangen sämtliche ausschließlich das Kaufobjekt beircf- fende Schlüssel, Codekarten ete., soweit vorhanden, zu übergeben. Erschließungsbeiträge gem. $ 127 Abs. 1 BauGB, Abgaben gem. $ 127 Abs. 4 BauGB, sonstige Beiträge und beitragsähnliche Forderungen, Anlieger- und An- schlussbeiträge einschließlich Kostenerstattungsansprüche nach dem Kommunalabga- bengesctz und den entsprechenden Gemeindesatzungen, soweit sie für bis zum Besitz- übergang hergestellte Finrichlungen erhoben worden sind, trägt der Verkäufer, alle üb- rigen Beiträge und Kosten für öffentlich-rechtliche Leistungen trägt der Käufer. Die Parteien stellen einander von jeglicher dieser Verteilung im Innenverhältnis wider- sprechenden Inanspruchnahme frei. Wiederkehrende öffentliche Abgaben, z.B. Grundsteuer, sowie Ansprüche öffentlicher Versorgungsträger werden zwischen den Parteien zeitanteilig abgerechnet. Der Verkäufer verpflichtet sich, ab dem Tage der Beurkundung keine über den Tag des Besitzübergangs hinaus wirkenden Miet-, Pacht- oder sonstigen Nutzungsverträge und/oder Vertragsänderungen ohne Zustimmung des Käufers abzuschließen. Der Grundbesitz ist derzeit unvermietet, Der Käufer genießt bereits vor Eigentumserwerb - spätestens mit dem Zeitpunkt des Besitzüberganges - keinen Versicherungsschutz über Gebäude-Sachversicherungs- verträge. Der Verkäufer empfiehlt dem Käufer, rechtzeitig vor Besitzübergang selbst für ausreichenden Versicherungsschutz Sorge zu tragen.
N Kaufvertrag, Verkauf, Stand: 27.11.2012 5.1 5.2 8 5 Ansprüche und Rechte bei Mängeln, Haftung des Verkäufers Geschuldete Beschaffenheit, Kenntnis des Käufers vom Kaufgegenstand Der Käufer hat den Kaufgegenstand in sachverständiger Begleitung eingehend besich- tigt und — auch in rechtlicher und technischer Hinsicht - überprüft. Der Käufer hat aus- reichend Gelegenheit erhalten, zu allen den Kaufgegenstand betreffenden Fragen von sich aus Frkundigungen einzuziehen, alle mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehenden Umstände, auch soweit diese sich auf die Bebauung, Nutzung und Bewirt- schaftung des Kaufgegenstands beziehen, in eigener Verantwortung zu erkunden und alle Informationen und Unterlagen einzuholen, die für die rechtliche, technische und wirtschaftliche Bewertung des Kaufgegenstands und seiner Nulzbarkeit durch den Käufer nach den bei derartigen Immobilien /Grundstücken üblichen Kriterien von Be- deutung sind. Der Käufer bestätigt, dass seine im Vorfeld dieses Vertragsabschlusses gestelllen Fragen hinreichend beantwortet wurden und er alles gefragt hat, was für sei- nc Bewerlung von Bedeutung ist. Der Kaufgegenstand wird veräußert wie er bei Besitzübergang steht und liegt. Dies ist die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, diese Beschaffenheit zu verbessern, auch dann nicht, wenn die Beschaffenheit infolge ver- borgener Umstände nicht den Erwartungen entsprechen sollte. Der Käufer wird über Folgendes unterrichtet, ohne dass hiermit eine Garantie über- nommen, eine Beschaffenheitsvereinbarung getroffen oder eine Vollständigkeit erklärt wird: Der Käufer wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der verwendeten Baustoffe der baulichen Anlagen und der bisherigen Nutzung des Kaufobjekts Altlasten und Grebäu- deverunreinigungen nicht ausgeschlossen werden können. Dem Käufer ist des Weiteren bekannt, dass laut Verkehrswertgutachten eine Weiter- führung des 1972/74 errichteten Studentenwohnhauses aufgrund von Baumängeln/ Bauschäden aus wirtschaftlicher und bautechnischer Sicht nicht mehr gegeben ist; eine Revitalisierung des Studentenwohnheimes unter Beachtung der heutigen Vorschriften, insbesondere hinsichtlich des vorbeugenden Brandschutzes und des Wärmeschutzes, ist erforderlich. Darüber hinaus räumt der Käufer dem Verkäufer im Hinblick auf künftig durchzufüh- rende Neubaumaßnahmen ein, die derzeitig vorhandene Stellplatzhaulast für 74-PKW Stellplätze zu löschen und nach billigem Ermessen an anderweitiger Stelle auf den landeseigenen Grundstücken (Nutzung durch IWZ, FH Köln-Deufz) einiragen zu las- sen. Die hierbei anfallenden Kosten/Gebühren trägt der Verkäufer. Ausschluss von Rechten und Ansprüchen des Käufers bei Mängeln Ansprüche und Rechte des Käufers wegen Sach- und Rechtsmängeln aller Art werden ausgeschlossen, soweit nicht in diesem Vertrag ausdrücklich anders vereinbart. Dies gilt auch für Ansprüche aus der Verletzung vorvertraglicher Pflichten sowie die Ilal- tung für solche Mängel, die erst nach Besichtigung durch den Käufer oder Vertrags-
Kaufvertrag, Verkauf, Stand: 27.11.2012 5.3 schluss entstanden sind, es sei denn, dass diese vom Verkäufer vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Es wird klargestelit, dass der Verkäufer die Mangelfreiheit des Kaufgegenstiandes nicht schuldet. Der Verkäufer schuldet. auch keine Bau- und Bodenbeschaffenheit, keinen Bauzustand etwaiger Gebäude, keine Freiheit von Gebäudeverunreinigungen, insbesondere gesundheitsgefährdenden Stoffen (z.B. Asbest, PCB) im Gebäude, keine Richtigkeit des Flächenmaßes und keine Verwendbarkeit, Bebaubarkeit und Eignung des Kaufgegenstandes für bestimmte Zwecke, auch nicht für die vom Käufer vorgese- henen Zwecke. Der Verkäufer übernimmt auch keine Garantie, insbesondere nicht für die Vollständigkeit der von ihm selbst und für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von Dritten angefertigten Unterlagen über das Kaufobjekt, die dem Käufer übergeben wurden und von ihm zur Grundlage sciner Preisfindung gemacht sein könnten. Der Verkäufer haftet nicht für Vertragsverletzungen oder Mängel, wenn der Käufer und/ockr seine Berater bei Beurkundung dieses Vertrages Kenntnis von den Vertrags- verletzungen oder Mängeln hatten oder hätten haben können, In diesem Fall ist die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen. $ 5.6 bleibt unberührt. Altlasten Der Verkäufer schuldet insbesondere nicht die Freiheit des Kaufobjektes von Altlas- ten. Altlasten im Sinne dieses Vertrages sind Boden-, Bodenluft- und Grundwasser- verunreinigungen, insbesondere schädliche Bodenveränderungen 1.8.v. $ 2 Abs. 3 oder Abs. 5 BBodSchG sowie im Boden eingeschlossene Gebäude, Gebäudereste, techni- sche Anlagen und Kampfstoffe sowie Aufschüttungen. Wird der Verkäufer wegen etwaiger Altlasten öffentlich-rechtlich und/oder privat- rechtlich auf Untersuchung, Überwachung, Sicherung, Sanierung und/oder Entsorgung in Anspruch genommen, hat der Käufer den Verkäufer von den Kosten dieser Inan- spruchnahme uneingeschränkt freizustellen. Wird der Verkäufer von der zuständigen Behörde und/oder privatrechtlich zur Durchführung von Untersuchungs- und/oder Sa- nierungsmaßnahmen. (z.B. Dekontaminations- und Sicherungsmaßnahmen) herange- zogen, hat der Käufer diese einschließlich aller damit in Zusammenhang stehenden Maßnahmen (z.B. Informationsverpflichtung gegenüber Betroffenen) für den Verkäu- fer auf eigene Kosten durchzuführen, wenn es der Verkäufer von ihm verlangt. Einen etwaigen Ausgleichsanspruch gemäß $ 24 Abs. 2 BBodSchG wird der Käufer nicht geltend machen. Werden Altlasten festgestellt, hat der Käufer den Verkäufer darüber unverzüglich zu informieren. Vorstehende Freistellungsverpflichtung sowie der Verzicht auf etwaige Ausgleichsan- sprüche gelten unmittelbar zu Gunsten solcher Personen, die für eine Verantwortlich- keit des Verkäufers wegen Altlasten gleich aus welchem Rechtsgrund einzustehen ha- ben. Die jeweiligen Personen sind aus dieser Vereinbarung unmittelbar berechligt. Im Falle der Weiterveräußerung oder sonstigen Übertragung des Kaufgegenstandes hat der Käufer die Verpflichtungen gemäß diesem $ 5.3 auf die Rechisnachfolger zu übertragen und diese zu verpflichten, ihren etwaigen Rechtsnachfolger jeweils zur
Kaufverlrag, Verkauf, Stand: 27.11.2012 Weitergabe zu verpflichten. Diese Verpflichtungen sind von den jeweiligen Rechts- nachfolgern als Vertrag zugunsten des Verkäufers ($ 328 BGB) zu übernehmen. 54 Soweit es für eine Haftung des Verkäufers auf die Kenntnis oder fahrlässige Unkennt- nis von Umständen ankommt, ist ausschließlich die Kenntnis oder fahrlässige Un- kenntnis der mit der Vorbereitung, der Verhandlung und dem Abschluss dieses Ver- trages unmittelbar befassten Personen maßgeblich. Der Verkäufer haltet nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit von Informationen und Unterlagen, die der Käufer vor Abschluss des Kaufvertrages vom Verkäuler oder Dritten erhalten hat, soweit in diesem Vertrag nicht ausdrücklich eine solche Haftung vereinbart ist. Dies gilt auch für alle sonstigen Angaben, die der Verkäufer oder Dritte vor Abschluss dieses Vertrages gemacht haben. 55 Sämtliche Rechte und Ansprüche des Käufers aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag, insbesondere wegen etwaiger Sach- und Rechtsmängel, verjähren nach Ab- lauf von einem Jahr ab Besitzübergang gemäß $ 41. 56 _ Vorstehende Haftıngsausschlüsse bzw. -beschränkungen gelten nicht a) für vorsätzlich oder arglistig verschwiegene Mängel; der Verkäufer erklän, keine ihm bekannte Mängel verschwiegen zu haben, auf die der Käufer ange- sichts ihrer Bedeutung und des Zustands des Kaufgegenstandes einen Hinweis erwarten durfte; b) für eine Haftung wegen Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn der Verkäufer die Pflichtverletzung zu vertreten hat, und wegen sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahr- lässigen Pflichtverletzung des Verkäufers beruhen. Der Pflichtverletzung des Verkäufers stcht die seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen gleich. 8 6 Auflassung Die Erschienenen erklären die Auflassung. Sie sind sich einig, dass das Eigentun an dem Kaufobjekt auf den Käufer übergeht. Die Eigentumsumschreibung im Grundbuch wird jedoch ausdrücklich noch nicht bewilligt. Der Notar wird unwiderruflich bevollmächtigt, die Eigentumsumschreibung auf den Käufer zu bewilligen. Der Notar soll den Antrag auf Umschreibung crst stellen, wenn ihm die Kaul- preiszahlung nachgewiesen ist. Der Verkäufer wird dem Notar den Empfang des Kaufpreises unverzüglich bestätigen,
Kaufvertrag, Verkauf, Stand: 27.11.2012 8 7 Auflassungsvormerkung Der Anspruch auf’ Eigentumsübertragung kann durch Eintragung einer Vormerkung ım Grundbuch gesichert werden. Nach Belehrung durch den Notar über die Risiken einer ungesi- cherten Vorleistung und die Möglichkeiten der Vermeidung dieser Risiken verzichtet der Käufer wegen der unzweifelhaften Seriosität und Bonität des Verkäufers auf die Bestellung einer Aullassungsvormerkung. $ 8 Kaufpreisfinanzierung Eine Finanzicrungsvollmacht wird nicht erteilt. Der Käufer empfiehlt die Kaufpreiszahlung zu treucn Händen. An 91 92 9,3 9.4 89 Vollzugsvollmacht Der Notar wird beauftragt, für den vertragsgemäßen Vollzug der Urkunde Sorge zu tragen. Die Erschienenen bevollmächtigen a. Frau Astrid Tappert, Notarfachangestellte, b. Frau Melanie Leinmüller, Notarfachatigestellte, sämtlich dienstansässig bei dem beurkundenden Notar, und zwar jeden einzeln, sie bei Abgabe sämtlicher rechtsgeschäftlicher Erklärungen zur Urkunde des amtierenden No- tars Behörden und Privaten gegenüber zu vertreten, die nach dem Ermessen des amtie- renden Notars zur Berichtigung, Ergänzung oder Abänderung und dem Vollzug dieses Vertrages sowie der gemäß diesem Vertrag bestellten Kaufpreisfinanzierungsgrund- pfandrechte notwendig und dienlich werden, die Auflassung emeut zu erklären und entgegenzunehmen. Die Vollmacht ist solort wirksam, unabhängig vom Vorliegen e- ventuell zur Wirksamkeit des Vertrags erforderlicher behördlicher Genehmigungen. Die Bevollmächtigten sind von den Beschränkungen des $ 181 BGB befreit. Sıe er- lischt mit dem vollständigen Vollzug dieser Urkunde bzw. der Kaufpreisfinanzie- rungsgrundpfandrechte im Grundbuch. Von der Vollmacht darf nur bei dein beurkundenden Notar oder seinem amtlich be- stellten Vertreter Gebrauch gemacht werden; sie erlischt mit der Eintragung des Eigen- tumswechsels im Grundbuch. Die in diesem Vertrag gestellten Anträge sollen nicht als einheitlicher Antrag gelten. Der Notar wird daher ermächtigt, Anträge aus dieser Urkunde getrennt und einge- schränkt zu stellen und sie ın gleicher Weise zurückzunehmen.
Kaufvertrag, Verkauf, Stand: 27.11 2012 95 Die Übersendung einer beglaubigten und einer einfachen Abschrifi dieses Vertrages sowie aller Mitteilungen des Notars und der mit der Abwicklung dieses Vertrages be- fassten Behörden an den Verkäufer werden an folgende Anschrift erbeten: Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Mercedesstraße 12 40470 Düsseldorf & 10 Belehrungen Der Notar hat die Beteiligten über den Gang des Verfahrens bis zur Figentumsumschreibung im Grundbuch unterrichtet und insbesondere darauf hingewiesen, dass 10.1 das Eigentun am Kaufobjekt erst mit der Umschreibung im Grundbuch übergeht und vor Eigentumsumschreibung alle erforderlichen Genehmigungen bzw. Negativatteste sowie die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes vorliegen müssen; 10.2 alle Vertragsvereinbarungen beurkundungspflichtig und daher vollständig und richtig in dieser Urkunde aufzunehmen sind; Nebenabreden außerhalb dieser Urkunde können zur Nichtigkeit der gesamten Urkunde führen; 103 das Kaufobjekt unabhängig vom Besitzwechsel für rückständige öffentliche Lasten haftet; 10.4 über den Grenzverlauf verbindlich nur das Vermessungsamt Auskunft erteilen kann; 10.5 Baulasten den Eigentümer eines Grundstücks erheblich in seinen Rechten beschrän- ken; 10.5 eine steuerliche Beratung durch den Notar nicht erfolgt. 8 11 Rücktrittsrechte Die Beteiligten wissen, dass die Stadt Köln generell auf die ihr zustehenden gesctzlichen Vorkaufsrechte verzichtet hat, mit Ausnahme von Grundstücken in förmlich festgesetzten Sanierungsgebieten. Die Beteiligten erklären, dass ihres Wissens der Grundbesitz nicht in einem Sanierungsgebiet liegt und weisen den Notar an, eine gesonderte Vorkaufsrechtsver- zichtserklärung bei der Stadt Köln nicht anzufordern. Für den Fall, dass gleichwohl ein Vorkaufsrecht für das Kaufobjelct oder Teilflächen davon ausgeübt oder eine das Kaufobjekt betreffende behördliche Genehmigung ganz oder teilweise versagt wird, ist der Verkäufer zum Rücktritt von diesem Vertrag berechtigt. Der Rücktritt kann innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Mitteilung des jeweils Vorkaufsbercchtig- ten über die Ausübung des Vorkaufsrechis bzw. des betreffenden behördlichen Bescheides beim Vertreter des Verkäufers gemäß $ 9 ausgeübt werden. Der Verkäufer ist auch zum Rücktritt berechtigt, wenn er durch behördliche Verfügung dazu aufgefordert wird, die