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Kaufvertrag, Verkauf, Stand: 27.11.2012
VN05_Muster-Kaufvertrag Verkauf 2012-11-27

UR-Nr. __2053 72015

Verhandelt
zu Köln, am 17. April 2013.
Vor mir, dem unterzeichnenden Notar Martin Kuhn mit dem Amissitz in Köln,
erschienen heute:

1. Herr Manfred Gottmann,
gehoren am 23.06.1959,
dienstansässig Mercedesstraße 12, 40470 Düsseldorf,

handelnd bei den nachfolgenden Frklärungen nicht im eigenen Namen, sondern als

bevollmächtigter Vertreter für den Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes Nord-
shein-Westfalen, dieser wiederum handelnd als bevollmächtigier Vertreter für das
Land Nordrhein- Westfalen,

Korrespondenzadresse: Bau- und Liegenschaftsbeirieb NRW, Mercedesstraße 12,
40470 Düsseldorf,

auf Grund der bei Beurkundung zur Einsichtnahme im Original bzw. Ausfertigung
vorgelegten und dieser Urkunde in beglaubigter Ablichtung beigefügten Vollmacht
vorn 08. Juni 2011.

- das Land Nordrhein- Westfalen nachstehend "Verkäufer" genannt —

und

2. Herr Dr. Peter Schink, geboren am 8.4,1950, hier bandelnd als alleinvertretungsbe-
rechtigter Geschäftsführer des Kölner Studentenwerk, Anstalt des öffentlichen
Rechts, 50937 Köln, Universitätsstr. 16,

- nachstehend "Käufer" genannt -,

Herr Gottmang ausgewiesen durch amtlichen Lichibildausweis, Herr Dr, Schink von Person
bekannt,

Der Notar befragte die Erschienenen zu einer Vorbefassung im Sinne des $3 Absatz I Nr. 7
BeurkG. Die Frage wurde von den Erschienenen verneint.

Der Verkäufer hatte dem Käufer vor Vertragsschluss bereits Unterlagen über das Kaufobjekt
zur Verfügung gestellt. Lediglich zur Identifizierung und Erläuterung werden Abschriften
dieser Unterlagen als Anlagen zur Niederschrift genommen. Es handelt sich um folgende Un-
tcrlagen:

Anlage |: Katasterplan

Anlage 2.1: Auskunft aus Baulastenverzeichnis_ Stadt Köln_20.06.2012

Anlage 2.2: Lageplan_Baulast_Stellplätze
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Kaufvertrag, Verkauf, Stand: 27.11.2012

Anlage 2.3: Verlagerung Baulast Stellplätze_NL.K 31.01.2013

Anlage 3.1: Gestatiungsvertrag_Abwasserkanal_FH D_Stadi_04.12.1978
Anlage 3.2: Lageplan )_ Abwasserkanal

Anlage 3.3: Lageplan 2_Ahwasserkanal

Anlage 4: Verkehrswertgutachten_09.11.201]

Die Erschienenen erklärten sodann nach Maßgabe des dem Notar vorgelegten Entwurfs den
nachfolgenden

Grundstückskaufvertrag

Inhaltsverzeichnis:

eo nme mau punnr

min N

ı1

Kaufobjekt/Belastungen

Kaufpreis
Zwangsvollstreckungsunferwerlung
Besitzübergang

Ansprüche und Rechte bei Mängeln, Haftung der Verkäufers
Auflassung
Auflassungsvormerkung
Kaufpreisfinanzierung
Vollzugsvollmacht

Belehrungen

Rücktrittsrechte

Kosten, Steuern

Vertraulichkeit
Weitergabeverpflichtung
Schriftform, Salvatorische Klausel
Geltendes Recht, Gerichtsstand

8 1 Kaufobjekl/Belastungen

Der Verkäufer ist Eigentümer des Grundbesitzes Deutz-Kalker Straße 118, 50679
Köln, eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Köln von Deutz, Blatt 7695, Ge-
markung Deutz, Flur 34, Flurstücke Nın. 1921, 1922 und 1923, als fd. Nm. 2,3 und 4
des Bcstandsverzeichnisses, mit im Grundbuch verzeichneten Größen von insgesamt
972 m.

Der Grundbesitz ist mit dem 15-geschossigen Studentenwohnheim „Karl-Schüssler-
Haus“ bebaut.

Der Grundbesitz ist nach notarieller Einsichtnahme des Grundbuches am heuligen
Tage wie folgt belastet:

in Abteilung Il:
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Kaufvertrag, Verkauf, Stand: 27.11.2012

1.2

1.3

1.4

1.5

2.1

2.2

ifd. Nr. 1 zu Flurstück-Nr. 1922:

Folgendes Recht: Der vom Vingster Kirchweg ab über die Parzelle Flur 114 Nr.
1782/121 etc. bis zur Parzelle 114 Nr. 1780/150 etc. und 1781/121 entlang der Parzelle
Flur 114 Nr. 154 angelegte Privatweg dient zur gemeinschaftlichen Benutzung der
Parzellen 1780/150 ete. 1781/121 und 1782/121 etc. Eingetragen auf Grund der Ür-
kunde vom 03. August 1897 am 26. Oktober 1897 ın Blatt 4541...

fd ‚Nr. 2 zu Flurstücken Nrn. 1922, 1921 und 1923:

Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Übertragung des Eigentums für das
Land Nordrhein- Westfalen; Bezugnahme auf Bewilligung vom 19. Dezember 1967,
eingetragen am 27. Dezember 1967 in Blatt 4541....

zu lfd. Nrn. } und 2:....über Blatt 4380 hierher mitübertragen am ?1. November 2002
in Abteilung IIl: Keine Eintragungen.

Der Verkäufer verkauft dem dies annehmenden Käufer das in $ 1.1 näher bezeichnete
bebaute Grundstück

- in Folgenden “Kaufobjekt” oder „Kaufgegenstand“ genannt - ,

Der Käufer ist der ehemalige Verwalter des Kaufobjekts.

Baulasten, altrechtliche und ins Grundbuch nicht eintragungsfähige Dienstbarkeiten
sowie nachbarrechtliche Beschränkungen werden - soweit sie bestehen - vom Käufer
übernommen.

Der amtierende Notar hat das Baulastenverzeichnis nicht eingesehen. Er hat die Er-
schjenenen - insbesondere den Käufer - darauf hingewiesen, dass sie selbst Einsicht in
das Baulastenverzeichnis nehmen können.

Der Käufer übernimmt ferner die Belastung Abt. II Nr. 1.

Die Belastung Abt. II Nr. 2 soll gelöselit werden, was hiermit bewilligt und beantragt
wird.

8 2 Kaufpreis

Der Kaufpreis für das Kaufobjekt beträgt

€ 210.000,--
(in Worten: zweihundertzehntausend Euro).

Der Kaufpreis ist innerhalb von 21 Kalendertagen fällig, nachdem dem Käufer die
schriftliche, vorab per Fax/Email zu übersendende Mitteilung des Notars zugegangen
ist, dass
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2.2.1

2.2.2

2.3

2.4

2.5

2.6

2.7

ys
m

die für die Wirksamkeit des Vertrages erforderlichen Genehmigungen und Negativat-
teste - mit Ausnahme der Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, deren
unverzügliche Beschaffung ausschließlich im Risikobereich des Käufers liegt sowie
einer evil. erforderlichen Teilungsgenehmigung - vorliegen;

im Grundbuch des Kaufobjektes nur Belastungen eingetragen sind, deren Übernahme
der Käufer in diesem Vertrag ausdrücklich zugestimmt hat oder zu denen dem amtie-
renden Notar öffentlich beglaubigte, auflagenfreie Löschungsbewilligungen vorliegen,
welche die Löschung der nicht ausdrücklich übernommenen Belastungen sicherstel-
len.

Der Kaufpreis ist

zahlbar auf das Konto des Verkäufers

Nr. 400 7415

bei der Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba),

BLZ 300 500 00,

Verwendungszweck: Verkauf WE 2034 / Kölner Studentenwerk

Der Verkäufer wird dem Notar den Eingang des vollständigen Kaufpreises auf seinem
Konto unverzüglich mitteilen.

Für die Rechtzcitigkeit der Zahlung kommt cs nicht auf den Zeitpunkt der Überwei-
sung, sondern auf den Zeitpunkt des Eingangs des Geldes auf dem vorbezeichneten
Konto an. Geht der Kaufpreis ganz oder teilweise nicht rechtzeitig ein, gerät der Käu-
fer mit Ablauf des Fälligkeitstages in Verzug, ohne dass es einer weiter gehenden
Mahnung des Verkäufers bedarf. Der Zugang der Fälligkeitsmitteilung des Notars ist
Fälligkeitsereignis im Sinne von $ 286 Abs. 2 Nr. 2 BGB. Der Notar belehrte über die
gesetzlichen Verzugsregelungen. Bei Verzug hat der Käufer die gesetzlichen Verzugs-
Zinsen zu zahlen, Die Geltendmachung eines weiter gehenden Verzugsschadens bleibt
unberührt.

Mehrere Käufer haften als Cresamtschuldner.

Die Aufrechnung sowie die Geltendmachung von Zurückbehaltungs- und Leistungs-
verweigerungsrechten gegenüber der Kaufpreisforderung sind ausgeschlossen, es sci
denn, dass die Gegenforderung mit der aufgerschnet werden soll oder auf die ein Zu-
rückbehaltungs- oder Leistungsverweigerungsrecht gestützt werden soll, unbestritten
oder rechtskräftig festgestellt ist oder im Gegenseitigkeitsverhältnis (Synallagma) zur
Kaufpreisforderung steht.

Der Anspruch auf Kaufpreiszablung verjährt nach 10 Jahren.

8 3 Zwangsvollstreckungsunterwerfung

Wegen seiner Verpflichtung zur Kaufpreiszahlung sowie der gemäß $ 2.4 etwaig ge-
schuldeten Zinsen unterwirli sich der Käufer der sofortigen Zwangsvollstreckung aus
dieser Urkunde in sein gesamtes Vermögen. Für die Zwecke der Zwangsvollstreckung
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3.2

3.3

41

4.2

4.3

4.4

4.5

4.6

gelten, um dem Bestimmtheitserfordemis des Vollstreckungsverfahrens zu gemügen,
Zinsen ab dem heutigen Tag als geschuldet.

Der Notar wird von den Vertragsparteien unwiderruflich angewiesen, dem Verkäufer
jederzeit eine vollstreckbare Ausferligung dieser Urkunde zu erteilen, ohne dass es des
Nachweises der Fälligkeit begründenden Tatsachen bedarf, jedoch nicht vor Eintritt
der vom Notar zu überwachenden Tälligkeitsvoraussetzungen.

Hierdurch wird die Beweislast für die dem Verkäufer zustehenden Ansprüche und das
Vorliegen der vorstehend bezeichneten Tatsachen in einem gerichtlichen Verfahren
nicht geändert; es verbleibt insoweit bei der gesetzlichen Regelung.

$ 4 Besitzübergang

Der Besitzübergang des Kaufobjektes an den Käufer erfolgt am Tage, der auf den
vollständigen Kaufpreiseingang auf dem in diesem Vertrag bezeichneten Konto folgt,
0.00 Uhr.

Mit dem Tage des Besitzübergangs (0.00 Uhr) gehen die Gefahr des zufälligen Unter-
gangs oder der unverschuldeten Verschlechterung, Nutzungen und Lasten sowie sämt-
liche das Kaufobjekt betreffenden Verkehrssicherungspflichten (einschließlich der
Streupflicht) auf den Käufer über. Unverzüglich nach dem Besitzübergang sind dem
Käufer auf entsprechendes Verlangen sämtliche ausschließlich das Kaufobjekt beircf-
fende Schlüssel, Codekarten ete., soweit vorhanden, zu übergeben.

Erschließungsbeiträge gem. $ 127 Abs. 1 BauGB, Abgaben gem. $ 127 Abs. 4
BauGB, sonstige Beiträge und beitragsähnliche Forderungen, Anlieger- und An-
schlussbeiträge einschließlich Kostenerstattungsansprüche nach dem Kommunalabga-
bengesctz und den entsprechenden Gemeindesatzungen, soweit sie für bis zum Besitz-
übergang hergestellte Finrichlungen erhoben worden sind, trägt der Verkäufer, alle üb-
rigen Beiträge und Kosten für öffentlich-rechtliche Leistungen trägt der Käufer. Die
Parteien stellen einander von jeglicher dieser Verteilung im Innenverhältnis wider-
sprechenden Inanspruchnahme frei.

Wiederkehrende öffentliche Abgaben, z.B. Grundsteuer, sowie Ansprüche öffentlicher
Versorgungsträger werden zwischen den Parteien zeitanteilig abgerechnet.

Der Verkäufer verpflichtet sich, ab dem Tage der Beurkundung keine über den Tag
des Besitzübergangs hinaus wirkenden Miet-, Pacht- oder sonstigen Nutzungsverträge
und/oder Vertragsänderungen ohne Zustimmung des Käufers abzuschließen.

Der Grundbesitz ist derzeit unvermietet,

Der Käufer genießt bereits vor Eigentumserwerb - spätestens mit dem Zeitpunkt des
Besitzüberganges - keinen Versicherungsschutz über Gebäude-Sachversicherungs-
verträge. Der Verkäufer empfiehlt dem Käufer, rechtzeitig vor Besitzübergang selbst
für ausreichenden Versicherungsschutz Sorge zu tragen.
5

N

Kaufvertrag, Verkauf, Stand: 27.11.2012

5.1

5.2

8 5 Ansprüche und Rechte bei Mängeln, Haftung des Verkäufers

Geschuldete Beschaffenheit, Kenntnis des Käufers vom Kaufgegenstand

Der Käufer hat den Kaufgegenstand in sachverständiger Begleitung eingehend besich-
tigt und — auch in rechtlicher und technischer Hinsicht - überprüft. Der Käufer hat aus-
reichend Gelegenheit erhalten, zu allen den Kaufgegenstand betreffenden Fragen von
sich aus Frkundigungen einzuziehen, alle mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang
stehenden Umstände, auch soweit diese sich auf die Bebauung, Nutzung und Bewirt-
schaftung des Kaufgegenstands beziehen, in eigener Verantwortung zu erkunden und
alle Informationen und Unterlagen einzuholen, die für die rechtliche, technische und
wirtschaftliche Bewertung des Kaufgegenstands und seiner Nulzbarkeit durch den
Käufer nach den bei derartigen Immobilien /Grundstücken üblichen Kriterien von Be-
deutung sind. Der Käufer bestätigt, dass seine im Vorfeld dieses Vertragsabschlusses
gestelllen Fragen hinreichend beantwortet wurden und er alles gefragt hat, was für sei-
nc Bewerlung von Bedeutung ist.

Der Kaufgegenstand wird veräußert wie er bei Besitzübergang steht und liegt. Dies ist
die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, diese
Beschaffenheit zu verbessern, auch dann nicht, wenn die Beschaffenheit infolge ver-
borgener Umstände nicht den Erwartungen entsprechen sollte.

Der Käufer wird über Folgendes unterrichtet, ohne dass hiermit eine Garantie über-
nommen, eine Beschaffenheitsvereinbarung getroffen oder eine Vollständigkeit erklärt
wird:

Der Käufer wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der verwendeten Baustoffe der
baulichen Anlagen und der bisherigen Nutzung des Kaufobjekts Altlasten und Grebäu-
deverunreinigungen nicht ausgeschlossen werden können.

Dem Käufer ist des Weiteren bekannt, dass laut Verkehrswertgutachten eine Weiter-
führung des 1972/74 errichteten Studentenwohnhauses aufgrund von Baumängeln/
Bauschäden aus wirtschaftlicher und bautechnischer Sicht nicht mehr gegeben ist; eine
Revitalisierung des Studentenwohnheimes unter Beachtung der heutigen Vorschriften,
insbesondere hinsichtlich des vorbeugenden Brandschutzes und des Wärmeschutzes,
ist erforderlich.

Darüber hinaus räumt der Käufer dem Verkäufer im Hinblick auf künftig durchzufüh-
rende Neubaumaßnahmen ein, die derzeitig vorhandene Stellplatzhaulast für 74-PKW
Stellplätze zu löschen und nach billigem Ermessen an anderweitiger Stelle auf den
landeseigenen Grundstücken (Nutzung durch IWZ, FH Köln-Deufz) einiragen zu las-
sen. Die hierbei anfallenden Kosten/Gebühren trägt der Verkäufer.

Ausschluss von Rechten und Ansprüchen des Käufers bei Mängeln

Ansprüche und Rechte des Käufers wegen Sach- und Rechtsmängeln aller Art werden
ausgeschlossen, soweit nicht in diesem Vertrag ausdrücklich anders vereinbart. Dies
gilt auch für Ansprüche aus der Verletzung vorvertraglicher Pflichten sowie die Ilal-
tung für solche Mängel, die erst nach Besichtigung durch den Käufer oder Vertrags-
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Kaufvertrag, Verkauf, Stand: 27.11.2012

5.3

schluss entstanden sind, es sei denn, dass diese vom Verkäufer vorsätzlich oder grob
fahrlässig verursacht wurden.

Es wird klargestelit, dass der Verkäufer die Mangelfreiheit des Kaufgegenstiandes
nicht schuldet. Der Verkäufer schuldet. auch keine Bau- und Bodenbeschaffenheit,
keinen Bauzustand etwaiger Gebäude, keine Freiheit von Gebäudeverunreinigungen,
insbesondere gesundheitsgefährdenden Stoffen (z.B. Asbest, PCB) im Gebäude, keine
Richtigkeit des Flächenmaßes und keine Verwendbarkeit, Bebaubarkeit und Eignung
des Kaufgegenstandes für bestimmte Zwecke, auch nicht für die vom Käufer vorgese-
henen Zwecke. Der Verkäufer übernimmt auch keine Garantie, insbesondere nicht für
die Vollständigkeit der von ihm selbst und für die Richtigkeit und Vollständigkeit der
von Dritten angefertigten Unterlagen über das Kaufobjekt, die dem Käufer übergeben
wurden und von ihm zur Grundlage sciner Preisfindung gemacht sein könnten.

Der Verkäufer haftet nicht für Vertragsverletzungen oder Mängel, wenn der Käufer
und/ockr seine Berater bei Beurkundung dieses Vertrages Kenntnis von den Vertrags-
verletzungen oder Mängeln hatten oder hätten haben können, In diesem Fall ist die
Haftung des Verkäufers ausgeschlossen. $ 5.6 bleibt unberührt.

Altlasten

Der Verkäufer schuldet insbesondere nicht die Freiheit des Kaufobjektes von Altlas-
ten. Altlasten im Sinne dieses Vertrages sind Boden-, Bodenluft- und Grundwasser-
verunreinigungen, insbesondere schädliche Bodenveränderungen 1.8.v. $ 2 Abs. 3 oder
Abs. 5 BBodSchG sowie im Boden eingeschlossene Gebäude, Gebäudereste, techni-
sche Anlagen und Kampfstoffe sowie Aufschüttungen.

Wird der Verkäufer wegen etwaiger Altlasten öffentlich-rechtlich und/oder privat-
rechtlich auf Untersuchung, Überwachung, Sicherung, Sanierung und/oder Entsorgung
in Anspruch genommen, hat der Käufer den Verkäufer von den Kosten dieser Inan-
spruchnahme uneingeschränkt freizustellen. Wird der Verkäufer von der zuständigen
Behörde und/oder privatrechtlich zur Durchführung von Untersuchungs- und/oder Sa-
nierungsmaßnahmen. (z.B. Dekontaminations- und Sicherungsmaßnahmen) herange-
zogen, hat der Käufer diese einschließlich aller damit in Zusammenhang stehenden
Maßnahmen (z.B. Informationsverpflichtung gegenüber Betroffenen) für den Verkäu-
fer auf eigene Kosten durchzuführen, wenn es der Verkäufer von ihm verlangt.

Einen etwaigen Ausgleichsanspruch gemäß $ 24 Abs. 2 BBodSchG wird der Käufer
nicht geltend machen. Werden Altlasten festgestellt, hat der Käufer den Verkäufer
darüber unverzüglich zu informieren.

Vorstehende Freistellungsverpflichtung sowie der Verzicht auf etwaige Ausgleichsan-
sprüche gelten unmittelbar zu Gunsten solcher Personen, die für eine Verantwortlich-
keit des Verkäufers wegen Altlasten gleich aus welchem Rechtsgrund einzustehen ha-
ben. Die jeweiligen Personen sind aus dieser Vereinbarung unmittelbar berechligt.

Im Falle der Weiterveräußerung oder sonstigen Übertragung des Kaufgegenstandes
hat der Käufer die Verpflichtungen gemäß diesem $ 5.3 auf die Rechisnachfolger zu
übertragen und diese zu verpflichten, ihren etwaigen Rechtsnachfolger jeweils zur
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Kaufverlrag, Verkauf, Stand: 27.11.2012

Weitergabe zu verpflichten. Diese Verpflichtungen sind von den jeweiligen Rechts-
nachfolgern als Vertrag zugunsten des Verkäufers ($ 328 BGB) zu übernehmen.

54 Soweit es für eine Haftung des Verkäufers auf die Kenntnis oder fahrlässige Unkennt-
nis von Umständen ankommt, ist ausschließlich die Kenntnis oder fahrlässige Un-
kenntnis der mit der Vorbereitung, der Verhandlung und dem Abschluss dieses Ver-
trages unmittelbar befassten Personen maßgeblich.

Der Verkäufer haltet nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit von Informationen
und Unterlagen, die der Käufer vor Abschluss des Kaufvertrages vom Verkäuler oder
Dritten erhalten hat, soweit in diesem Vertrag nicht ausdrücklich eine solche Haftung
vereinbart ist. Dies gilt auch für alle sonstigen Angaben, die der Verkäufer oder Dritte
vor Abschluss dieses Vertrages gemacht haben.

55 Sämtliche Rechte und Ansprüche des Käufers aus und im Zusammenhang mit diesem
Vertrag, insbesondere wegen etwaiger Sach- und Rechtsmängel, verjähren nach Ab-
lauf von einem Jahr ab Besitzübergang gemäß $ 41.

56 _ Vorstehende Haftıngsausschlüsse bzw. -beschränkungen gelten nicht

a) für vorsätzlich oder arglistig verschwiegene Mängel; der Verkäufer erklän,
keine ihm bekannte Mängel verschwiegen zu haben, auf die der Käufer ange-
sichts ihrer Bedeutung und des Zustands des Kaufgegenstandes einen Hinweis
erwarten durfte;

b) für eine Haftung wegen Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit, wenn der Verkäufer die Pflichtverletzung zu vertreten
hat, und wegen sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahr-
lässigen Pflichtverletzung des Verkäufers beruhen. Der Pflichtverletzung des
Verkäufers stcht die seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen
gleich.

8 6 Auflassung

Die Erschienenen erklären die Auflassung. Sie sind sich einig, dass das Eigentun an dem
Kaufobjekt auf den Käufer übergeht.

Die Eigentumsumschreibung im Grundbuch wird jedoch ausdrücklich noch nicht bewilligt.
Der Notar wird unwiderruflich bevollmächtigt, die Eigentumsumschreibung auf den Käufer
zu bewilligen. Der Notar soll den Antrag auf Umschreibung crst stellen, wenn ihm die Kaul-
preiszahlung nachgewiesen ist. Der Verkäufer wird dem Notar den Empfang des Kaufpreises
unverzüglich bestätigen,
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8 7 Auflassungsvormerkung

Der Anspruch auf’ Eigentumsübertragung kann durch Eintragung einer Vormerkung ım
Grundbuch gesichert werden. Nach Belehrung durch den Notar über die Risiken einer ungesi-
cherten Vorleistung und die Möglichkeiten der Vermeidung dieser Risiken verzichtet der
Käufer wegen der unzweifelhaften Seriosität und Bonität des Verkäufers auf die Bestellung
einer Aullassungsvormerkung.

$ 8 Kaufpreisfinanzierung

Eine Finanzicrungsvollmacht wird nicht erteilt. Der Käufer empfiehlt die Kaufpreiszahlung
zu treucn Händen.

An

91

92

9,3

9.4

89 Vollzugsvollmacht

Der Notar wird beauftragt, für den vertragsgemäßen Vollzug der Urkunde Sorge zu
tragen.

Die Erschienenen bevollmächtigen

a. Frau Astrid Tappert, Notarfachangestellte,
b. Frau Melanie Leinmüller, Notarfachatigestellte,

sämtlich dienstansässig bei dem beurkundenden Notar, und zwar jeden einzeln, sie bei
Abgabe sämtlicher rechtsgeschäftlicher Erklärungen zur Urkunde des amtierenden No-
tars Behörden und Privaten gegenüber zu vertreten, die nach dem Ermessen des amtie-
renden Notars zur Berichtigung, Ergänzung oder Abänderung und dem Vollzug dieses
Vertrages sowie der gemäß diesem Vertrag bestellten Kaufpreisfinanzierungsgrund-
pfandrechte notwendig und dienlich werden, die Auflassung emeut zu erklären und
entgegenzunehmen. Die Vollmacht ist solort wirksam, unabhängig vom Vorliegen e-
ventuell zur Wirksamkeit des Vertrags erforderlicher behördlicher Genehmigungen.
Die Bevollmächtigten sind von den Beschränkungen des $ 181 BGB befreit. Sıe er-
lischt mit dem vollständigen Vollzug dieser Urkunde bzw. der Kaufpreisfinanzie-
rungsgrundpfandrechte im Grundbuch.

Von der Vollmacht darf nur bei dein beurkundenden Notar oder seinem amtlich be-
stellten Vertreter Gebrauch gemacht werden; sie erlischt mit der Eintragung des Eigen-
tumswechsels im Grundbuch.

Die in diesem Vertrag gestellten Anträge sollen nicht als einheitlicher Antrag gelten.
Der Notar wird daher ermächtigt, Anträge aus dieser Urkunde getrennt und einge-
schränkt zu stellen und sie ın gleicher Weise zurückzunehmen.
9

Kaufvertrag, Verkauf, Stand: 27.11 2012

95 Die Übersendung einer beglaubigten und einer einfachen Abschrifi dieses Vertrages
sowie aller Mitteilungen des Notars und der mit der Abwicklung dieses Vertrages be-
fassten Behörden an den Verkäufer werden an folgende Anschrift erbeten:

Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW
Mercedesstraße 12
40470 Düsseldorf

& 10 Belehrungen

Der Notar hat die Beteiligten über den Gang des Verfahrens bis zur Figentumsumschreibung
im Grundbuch unterrichtet und insbesondere darauf hingewiesen, dass

10.1 das Eigentun am Kaufobjekt erst mit der Umschreibung im Grundbuch übergeht und
vor Eigentumsumschreibung alle erforderlichen Genehmigungen bzw. Negativatteste
sowie die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes vorliegen müssen;

10.2 alle Vertragsvereinbarungen beurkundungspflichtig und daher vollständig und richtig
in dieser Urkunde aufzunehmen sind; Nebenabreden außerhalb dieser Urkunde können
zur Nichtigkeit der gesamten Urkunde führen;

103 das Kaufobjekt unabhängig vom Besitzwechsel für rückständige öffentliche Lasten
haftet;

10.4 über den Grenzverlauf verbindlich nur das Vermessungsamt Auskunft erteilen kann;

10.5  Baulasten den Eigentümer eines Grundstücks erheblich in seinen Rechten beschrän-
ken;

10.5 eine steuerliche Beratung durch den Notar nicht erfolgt.

8 11 Rücktrittsrechte

Die Beteiligten wissen, dass die Stadt Köln generell auf die ihr zustehenden gesctzlichen
Vorkaufsrechte verzichtet hat, mit Ausnahme von Grundstücken in förmlich festgesetzten
Sanierungsgebieten. Die Beteiligten erklären, dass ihres Wissens der Grundbesitz nicht in
einem Sanierungsgebiet liegt und weisen den Notar an, eine gesonderte Vorkaufsrechtsver-
zichtserklärung bei der Stadt Köln nicht anzufordern.

Für den Fall, dass gleichwohl ein Vorkaufsrecht für das Kaufobjelct oder Teilflächen davon
ausgeübt oder eine das Kaufobjekt betreffende behördliche Genehmigung ganz oder teilweise
versagt wird, ist der Verkäufer zum Rücktritt von diesem Vertrag berechtigt. Der Rücktritt
kann innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Mitteilung des jeweils Vorkaufsbercchtig-
ten über die Ausübung des Vorkaufsrechis bzw. des betreffenden behördlichen Bescheides
beim Vertreter des Verkäufers gemäß $ 9 ausgeübt werden. Der Verkäufer ist auch zum
Rücktritt berechtigt, wenn er durch behördliche Verfügung dazu aufgefordert wird, die
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