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Beglaubigte Abschrift
der Urkunde
des Notars Dr. Robert Schumacher in Köln
vom 13. August 2019, UR-Nr. 1921/2019 S
®
Hiermit beglaubige ich die Übereinstimmung der
nachstehenden Abschrift mit der mir vorliegenden
Urschrift.
Köln, den 09,Bezember 2019
Hanns Heinrich Kiefer, Notar a.D.
als amtlich bestellter Vertreter des Notars
Dr. Robert Schumacher
Srkundenrolle Nummer 1921/2019 S Verhandelt zu Köln, Habsburgerring 2, am 13. August 2019. Vor mir, Notar a. D. Hanns Heinrich Kiefer, amtlich bestellter Vertreter des Dr. jur. Robert Schumacher, Notar in Köln 1. erschienen: Frau Alexandra Jakunina, geboren am 19. Juli 198 8, geschäftsansässig Albertus-Magnus-Platz, 50923 Köln, hier handelnd nicht im eigenen Namen, sondern als bevollmächtigter Vertreter der Universität zu Köln, diese handelnd für das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nord- thein-Westfalen, dieses vertreten durch die Ministerin Frau Isabel Pfeiffer-Poensgen (Postanschrift: siehe oben), ausgewiesen durch Personalausweis, - nachstehend "Grundstückseigentümer' genannt -, Herr Jörg Schmitz, geboren am 12. Mai 1966, geschäftsansässig Universitätsstraße 16, 50937 Köln, hier handelnd nicht im eigenen Namen, sondern als Geschäftsführer des Kölner Studierendenwerk -Anstalt des öffentlichen Rechts- Köln (vormals Kölner Studentenwerk -Anstalt des öffentlichen Rechts- Köln), E53LC
(Geschäftsanschrift: siehe oben), - nachstehend "Erbbauberechtigter" genannt -, ausgewiesen durch Vorlage seines Personalausweises. Soweit in dieser Urkunde von Notar, amtierendem Notar bzw. beurkundendem Notar die Rede ist, ist damit sinngemäß der vertretene Notar bzw. der Notarvertreter gemeint. Die Beteiligten erklärten: Wir schließen folgenden Vertrag über die _ VERLÄNGERUNG EINES ERBBAURECHTSVERTRAGES I. Erbbaugrundstück 1. Die Beteiligte zu 1. ist eingetragene Eigentümerin des im Grundbuch des Amtsge- richts Köln von Müngersdorf Blatt 27609 eingetragenen Grundstücks Gemarkung Müngersdorf, Flur 69, Flurstücke 845 und 848 (vormals Flurstück 327), Gebäude- und Freifläche, Hans-Sachs-Straße 12-34 und 10, groß 9 qm und 1.628 qm. Das Grundbuch weist folgende Belastungen auf: Abteilung II: lfd. Nr. 1) Der jeweilige Eigentümer der nebenbezeichneten Grundstücke ist ver- pflichtet, dem jeweiligen Eigentümer der Grundstücke Flur 69, Flurstück 328, eingetragen im Grundbuch von Müngersdorf Blatt 27675, zu gestat- ten, die auf der fast senkrecht zur Hans-Sachs-Straße verlaufenden Grenzlinie zu errichtende beziehungsweise errichtete Giebelwand unent- geltlich mitzubenutzen, lfd. Nr. 2) Beschränkte persönliche Dienstbarkeit zu Gunsten des Sozialministers des Landes Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf, fd. Nr. 3) Erbbaurecht für das Kölner Studentenwerk — Anstalt des öffentlichen Rechts- ,
Abteilung III: Keine. Diesen Grundbuchinhalt hat der Notar am 13. August 2019 feststellen lassen. . Erbbauberechtigte des im Erbbaugrundbuch des Amtsgerichts Köln von Müngers- dorf Blatt 540 verzeichneten Erbbaurechtes ist die Beteiligte zu 2. Das Grundbuch weist folgende Belastungen auf: Abteilung II: lfd. Nr: 1) Reallast (Erbbauzins) für den jeweiligen Eigentümer des Erbbaugrund- stücks, lfd. Nr. 2) Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Änderung des Erbbau- zinses für das Land NRW (Universität zu Köln), lfd. Nr. 3) Vorkaufsrechts für alle Verkaufsfälle zu Gunsten des jeweiligen Eigen- tümers des Erbbaugrundstücks, Abteilung III: lfd.Nr. 2) 1.170.000,00 DM Sicherungshypothek für das Land NRW-Minister für Wissenschaft und Forschung-. Diesen Grundbuchinhalt hat der Notar am 13. August 2019 feststellen lassen. . Dem Erbbaurecht liegen nachfolgende Urkunden zugrunde: Erbbaurechtsvertrag vom 1. Juni 1971- UR.-Nr. 1528/1971 der Notarin Dr. Maria Krauss-Flatten. Die Beteiligten nehmen Bezug auf den vorstehenden Erbbaurechtsvertrag und ver- längern diesen um weitere 50 Jahre seit dem Tage der Eintragung der Verlängerung im Erbbaugrundbuch. Desweiteren heben die Beteiligten $ 1 Ziff. 2.) des Erbbaurechtsvertrages ersatzlos auf.
Im Übrigen bleiben die Vereinbarungen aus dem vorgenannten Erbbaurech. unverändert bestehen. 11. Grundbucherklärungen l. Der Erbbauberechtigte bewilligt und der Grundstückseigentümer beantragt die Auf- hebung von $ 1 Ziff. 2.) des Erbbaurechtsvertrages sowie die Eintragung der Verlän- gerung des Erbbaurechts auf die Dauer von 50 Jahren seit dem Tage der Eintragung der Verlängerung im Erbbaugrundbuch von Müngersdorf Blatt 540 und im Grund- buch von Müngersdorf Blatt 27609 bei dem Recht Abteilung II Nr. 3 zur ausschließ- lich ersten Rangstelle nebst etwaigen Rangänderungen. 2. Soweit dem Grundstückseigentümer im Range nach dem Erbbaurecht und der Erb- bauzinsreallast grundbuchlich abgesicherte Rechte zustehen, erteilt er hiermit die Zustimmung gem. $ 877 BGB zur Verlängerung des Erbbaurechts. Hilfsweise räumt der Grundstückseigentümer der Verlängerung des Erbbaurechts den Vorrang vor seinen übrigen Rechten ein. Der Grundstückseigentümer bewilligt und beantragt die- se Rangänderung hiermit zur Eintragung in das Erbbaugrundbuch. 3. Sofern eine Vormerkung zur Sicherung des schuldrechtlichen Anspruchs auf Erhö- hung der Erbbauzinsreallast und/oder weitere Erbbauzinsreallasten nebst Vormer- kung im Grundbuch eingetragen sind, bewilligt und beantragt der Grundstückseigen- tümer hiermit die Löschung dieser Rechte, wenn alle Berechtigten der der Erbbau- zinsreallast nachrangigen Rechte den Inhaltsänderungen dieser Urkunde gem. $ 877 BGB in öffentlich beglaubigter Form zugestimmt haben und die Eintragung der In- haltsänderung erfolgt ist. . Grundbuchnachrichten werden an den Notar erbeten, der berechtigt ist, Anträge aus dieser Urkunde getrennt zu stellen, einzuschränken und in gleicher Weise zurückzu- ziehen, sowie alle Erklärungen abzugeben, die noch zum Vollzug dieser Urkunde er- forderlich sind.
IV. Schlussbestimmungen Sämtliche mit dieser Urkunde und ihrer Durchführung verbundenen Notar- und Ge- richtskosten sowie die Grunderwerbsteuer trägt der Erbbauberechtigte. Dies gilt auch für alle in Zukunft aus diesem Vertrag entstehenden Kosten, insbesondere die der späte- ren Eintragungen, Löschungen und der Rückübertragung. Die Kosten der Lastenfreistellung und der Vorrangseinräumungen trägt der Grund- stückseigentümer. Alle Löschungen und Rangänderungen sowie gemäß $ 877 BGB erforderliche Zustim- mungen zur' Beschaffung der ersten Rangstelle werden beantragt gemäß den Bewilli- gungen der Berechtigten. Sämtliche Beteiligten bevollmächtigen hiermit Frau Nicole Hein, Frau Stefanie Baram, Frau Stephanie Wolf und Frau Beate von Dickhuth-Harrach alle dienstansässig beim amtierenden Notar, und zwar jeden von ihnen einzeln und unter Befreiung von den Beschränkungen des $ 181 BGB diese Urkunde abzuändern und zu ergänzen, soweit dies zum grundbuchlichen Vollzug erforderlich werden sollte. Die Vollmacht erlischt mit dem Vollzug dieser Urkunde im Grundbuch. Diese Niederschrift wurde den Erschienenen von dem Notarvertreter vorgelesen, von den Erschienenen genehmigt und von ihnen und dem Notarvertreter wie folgt eigenhän- dig unterschrieben: