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This document is part of the request ”Protokolle der Ministerpräsidentenkonferenzen (MPK) von Oktober 2021 bis einschließlich September 2022”.
Besprechung des Bundeskanzlers
mit den Regierungschefinnen und
Regierungschefs der Länder
am 9. Dezember 2021
TOP 8b Bekämpfung von Verschwörungstheorien sowie Anfeindungen
und Bedrohungen in Kommunikationsdiensten
Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder
fassen folgenden Beschluss:
1. Die Regierungschefinnen und Regierungschefs von Bund und Ländern sind
bestürzt über Hass und Hetze insbesondere in den vergangenen Monaten der
Pandemie.
Sie erklären ihre Solidarität und ihre uneingeschränkte Unterstützung gegenüber
den Betroffenen. Über Maßnahmen zur Bekämpfung von Corona kann und muss
in demokratischen Gesellschaften diskutiert und gestritten werden.
Morddrohungen und Fackelaufzüge vor Privathäusern sind inakzeptabel.
Solche radikalen Taten sind ein Angriff auf unsere Gesellschaft und unsere
freiheitlich-demokratische Grundordnung.
2. Die Regierungschefinnen und Regierungschefs von Bund und Ländern sehen mit
großer Sorge, dass über Kommunikationsdienste zunehmend
Verschwörungstheorien, Lügen, Hetze, Anfeindungen und Aufrufe zu Gewalt
verbreitet werden, die zeitgleich tausende Nutzerinnen und Nutzer erreichen. Die
Verbreitung der genannten Inhalte trägt in einem beträchtlichen Maß dazu bei,
die Gesellschaft zu spalten und die freiheitliche demokratische Grundordnung zu
gefährden. Sie birgt das Risiko, dass aus hasserfüllter Sprache und Drohungen
Taten der Gewalt werden. Diese Inhalte erreichen über Kanäle und Gruppen,
deren Größe nicht beschränkt ist, ein sehr großes Publikum. Eine freiheitlich
orientierte demokratische Gesellschaft basiert auf einem offenen Austausch von Meinungen und der Auseinandersetzung mit diesen, um Lösungen für gesellschaftliche Herausforderungen zu entwickeln. Wenn Rechtsverstöße in Kommunikationsdiensten nicht konsequent verfolgt und geahndet werden, konterkariert dies jedoch den respektvollen und konstruktiven Austausch von Meinungen im Netz. Dadurch werden zunehmend Radikalisierungstendenzen verstärkt, was derzeit insbesondere bei der „Querdenken-Bewegung“ zu beobachten ist. 3. Um den Radikalisierungstendenzen im virtuellen Raum entgegenzuwirken, sollten in Zusammenarbeit von Bund und Ländern Präventionsprogramme entwickelt bzw. verstärkt werden. Diese sollten u. a. Angebote zur Entwicklung allgemeiner Medienkompetenz und zum couragierten Verhalten im Internet (Gegenmeinung als Regulativ) sowie Argumentationshilfen gegen Verschwörungserzählungen unterbreiten und die Folgen der Verbreitung strafrechtlicher Inhalte oder Falschaussagen aufzeigen. 4. Die Regierungschefinnen und Regierungschefs von Bund und Ländern begrüßen, dass sich die Innenministerkonferenz am 2. Dezember 2021 mit der abgegebenen „Stuttgarter Erklärung gegen Hass und Hetze“ diesem wichtigen Thema gewidmet hat. Sie unterstützen die Zielrichtung der dort vorgeschlagenen Maßnahmen, die den dargestellten Entwicklungen und Gefahren entgegenwirken sollen. Die Länder weisen darauf hin, dass Kommunikationsdienste, die sich mit dem Angebot öffentlicher Gruppen und Kanäle faktisch von einer Plattform für Individualkommunikation zunehmend zu einem offenen sozialen Netzwerk mit Massenkommunikation entwickeln, einer angemessenen und hinreichend differenzierten Regulierung im Netzwerkdurchsetzungsgesetz bedürfen.
Besprechung des Bundeskanzlers
mit den Regierungschefinnen und
Regierungschefs der Länder
am 9. Dezember 2021
TOP 4.3 Situation von Kindern und Jugendlichen in der Corona-Pandemie
Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder
fassen folgenden Beschluss:
1. Pandemiebedingte Beschränkungen haben zu psychischen und körperlichen
Belastungen bei Kindern und Jugendlichen sowie teilweise auch zu
Entwicklungsverzögerungen und Lernrückständen geführt, deren langfristige
Folgen noch nicht abschätzbar sind. Auch die Studienlage zu den
Langzeitfolgen einer überstandenen Corona-Infektion bei Kindern und
Jugendlichen ist bislang noch nicht eindeutig. Ziel muss es daher sein,
bestehende Belastungen abzubauen, weitere Belastungen für Kinder und
Jugendliche zu vermeiden und sie gleichzeitig bestmöglich zu schützen. Es ist
insbesondere wichtig, den für Kinder und Jugendliche so wichtigen
Präsenzbetrieb in Schulen und Einrichtungen der frühkindlichen Bildung zu
ermöglichen. Auch die außerschulischen Angebote und Freizeitangebote sind
für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen von hoher Bedeutung.
2. Neben den Akutmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens ist es
ebenso wichtig, Kinder und Jugendliche auch langfristig gut zu begleiten und
ihnen bei der Bewältigung der Pandemiefolgen unterstützend zur Seite zu
stehen. Die Regierungschefinnen und Regierungschefs von Bund und Ländern
begrüßen die Empfehlungen der interministeriellen Arbeitsgruppe
„Gesundheitliche Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche durch Corona“.
Sie verweisen diesbezüglich auf ihren Beschluss vom 18.11.2021 mit dem sie
bekräftigt haben, weitere Belastungen für Kinder und Jugendliche zu vermeiden
und sie gleichzeitig bestmöglich zu schützen.
3. Bund und Länder sehen in der absehbaren Verfügbarkeit eines Impfstoffes für
Kinder unter 12 Jahren einen weiteren wichtigen Schritt zum Schutz von
Kindern in dieser Altersgruppe (5 - 11 Jahre). Sie bitten die
Gesundheitsminister-konferenz angesichts der Zulassung und der zu
erwartenden Lieferungen der entsprechenden Impfstoffe, die Vorbereitungen für
die Impfungen von Kindern unter 12 Jahren weiterhin zügig voranzutreiben und
dabei die besonderen Belange dieser Altersgruppe zu berücksichtigen. Dies
umfasst insbesondere die notwendige ärztliche Beratung. Der Beschluss der
Gesundheitsministerkonferenz vom 29.11.2021 wird ausdrücklich begrüßt. Die
Regierungschefinnen und Regierungschefs von Bund und Ländern begrüßen,
dass die Ständige Impfkommission heute einen Beschlussentwurf zur Impfung
für Kinder im Alter von 5 – 11 Jahren vorgelegt hat.
Videoschaltkonferenz des Bundeskanzlers mit den
Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder
am 21. Dezember 2021
Beschluss
Obwohl sich die Zahl der Neuinfektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus (Corona) in den
vergangenen Tagen verlangsamt hat, befinden wir uns aktuell in einer sehr kritischen
Phase der Pandemie.
Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie weiteren Fachleute des
Expertenrats der Bundesregierung haben in ihrer ersten, einstimmigen Stellungnahme
eine Einordnung der neuen Virusvariante “Omikron” vorgenommen. Die 19
Expertinnen und Experten haben festgehalten, dass sich die neue Variante sehr viel
schneller und einfacher von einem Menschen auf den anderen überträgt. In anderen
Staaten zeigt sich, dass sich die Zahl der Infizierten innerhalb von 2-3 Tagen
verdoppelt. Das ist eine nie dagewesene Verbreitungsgeschwindigkeit. Die neue
Virusvariante unterläuft außerdem einen bestehenden Infektionsschutz. Sie infiziert
damit in kürzester Zeit deutlich mehr Menschen und bezieht auch Genesene und
Geimpfte stärker in das Infektionsgeschehen ein. Dies kann zu einer explosionsartigen
Verbreitung führen.
Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des Expertenrats weisen darauf hin,
dass nach den ersten Studienergebnissen der Impfschutz gegen die Omikron-Variante
rasch nachlässt und auch immune Personen symptomatisch erkranken. Nach erfolgter
Auffrischungsimpfung (“Booster-Impfung”) mit den derzeit verfügbaren mRNA-
Impfstoffen (Moderna und BioNTech) zeigen verschiedene Studien einen guten
Immunschutz. Es ist daher gut, dass Bund und Länder unmittelbar mit der Empfehlung
der Ständigen Impfkommission beim Robert-Koch-Institut (STIKO) zu den
Auffrischungsimpfungen für Erwachsene über 18 Jahre Mitte November eine
umfangreiche Impfkampagne gestartet haben. Das Ziel, bis zum Jahresende 30
Millionen Impfungen durchzuführen, wird erreicht.
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Dennoch ist aufgrund der vergleichsweise großen Impflücke in Deutschland, die
insbesondere bei Erwachsenen besteht, mit einer sehr hohen Krankheitslast durch
Omikron zu rechnen. Bereits jetzt sind die Krankenhäuser in einigen Regionen
Deutschlands an ihre Grenzen geraten. Patientinnen und Patienten müssen in
Krankenhäuser anderer Regionen verlegt werden, nicht dringend notwendige
Operationen müssen verschoben werden. Ärztinnen und Ärzte, Pflegerinnen und
Pfleger und die weiteren Beschäftigten in den Krankenhäusern arbeiten seit Monaten
an oder über ihrer Belastungsgrenze.
Hinzu kommt, dass stark steigende Infektionszahlen und deren Folgen ein Ausmaß
erreichen können, dass die kritische Infrastruktur (KRITIS, unter anderem
Krankenhäuser, Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienste, Telekommunikation, Strom- und
Wasserversorgung sowie die entsprechende Logistik) in ihrer Funktionsweise
eingeschränkt wird.
Daher ist es vordringlich, dass sich noch mehr Bürgerinnen und Bürger impfen lassen.
Die Impfkampagne soll daher erheblich intensiviert werden. Es geht um
Boosterimpfungen, aber auch um Erst- und Zweitimpfungen. Dies gilt insbesondere für
Ältere und andere Personen mit bekanntem Risiko für einen schweren COVID-19
Verlauf.
Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder
danken der großen Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger für ihr
verantwortungsbewusstes Verhalten. Sie wissen, dass die lange Dauer der Pandemie
und die neue Virusvariante Omikron eine große Herausforderung und Zumutung für
die gesamte Gesellschaft darstellen. Sie bitten alle Bürgerinnen und Bürger, sich
gemeinsam dieser Herausforderung zu stellen und die Ausbreitung des Virus zu
bekämpfen. Dazu ist es erneut nötig, die Kontakte zu anderen Menschen deutlich
einzuschränken. Bisher betraf dies vor allem ungeimpfte Bürgerinnen und Bürger –
nunmehr gilt es aufgrund der Virusvariante Omikron auch wieder verstärkt für geimpfte
und genesene Personen. Sofern Treffen im erlaubten Rahmen stattfinden, sollten
dringend Schnelltests durchgeführt werden, um das Risiko einer unbemerkten
Ansteckung zu reduzieren.
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Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder
haben vor dem Hintergrund der neuen Situation folgende Vereinbarungen getroffen:
1. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der
Länder appellieren an alle Bürgerinnen und Bürger, die noch keine
Auffrischungsimpfung (“Booster”) erhalten haben, diese so schnell wie möglich
vornehmen zu lassen. Expertinnen und Experten raten ausdrücklich davon ab,
die Impfung hinauszuzögern und die Verfügbarkeit eines an die Omikron-
Variante angepassten Impfstoffes abzuwarten. Auch diejenigen, die sich bisher
nicht haben impfen lassen, werden dringend aufgefordert, nunmehr sich und
andere zu schützen und einen Termin für die Erst- und Zweitimpfung
wahrzunehmen. Mit dem Impfstoff Novavax steht neben den bisher eingesetzten
mRNA- und Vektor-Impfstoffen nunmehr auch ein von der Europäischen
Arzneimittelbehörde zugelassenes proteinbasiertes Vakzin zur Verfügung. Der
Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder
verbinden mit diesem Angebot sowohl die Hoffnung als auch die Erwartung, dass
sich baldmöglichst weitere Personen impfen lassen und damit einen
solidarischen Beitrag zur Überwindung der Pandemie leisten.
2. Bund und Länder bitten die zur Durchführung von COVID-19-Impfungen befugten
Leistungserbringer (Ärztinnen und Ärzte, Apotheken, etc.), sich nach besten
Kräften an der Impfkampagne zu beteiligen. Die Impfkampagne wird auch über
Weihnachten, an den Tagen zwischen Weihnachten und Silvester und an
Silvester weiterlaufen. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und
Regierungschefs der Länder danken allen im Gesundheitswesen Beschäftigten
ausdrücklich für ihren Einsatz zur Bekämpfung der Covid-Pandemie. Die
Auffrischungsimpfung ist gerade zum jetzigen Zeitpunkt von sehr großer
Bedeutung. Bund und Länder wollen weitere 30 Millionen Impfungen (Booster-,
Erst- und Zweitimpfungen) bis Ende Januar 2022 erreichen. Bund und Länder
werden die Impfkapazitäten voll ausschöpfen und bei Bedarf weiter ausbauen.
Der Zugang zur Impfung soll schnell und einfach möglich sein.
3. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der
Länder begrüßen, dass nunmehr auch eine Impfung für Kinder im Alter von 5
bis 11 Jahren zugelassen ist und die Ständige Impfkommission (STIKO) beim
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Robert-Koch-Institut (RKI) Empfehlungen zur Impfung von Kindern zwischen 5
bis 11 Jahren ausgesprochen hat. Soweit noch nicht geschehen werden Bund
und Länder Impfangebote speziell für Kinder auf- und ausbauen, um diesen einen
niederschwelligen Zugang zu Impfungen zu ermöglichen. Gleichzeitig bitten sie
die Kinderärztinnen und Kinderärzte, sich an der Aufklärung und der
Impfkampagne zu beteiligen.
4. Das Auftreten der Omikron-Variante erhöht die Dringlichkeit der für die mit dem
Beschluss vom 2. Dezember 2021 für Februar 2022 in den Blick genommene
Einführung einer allgemeinen Impfpflicht. Die Länder bitten den Bundestag und
die Bundesregierung, die diesbezüglichen Vorbereitungen zügig voranzutreiben
und kurzfristig einen Zeitplan vorzulegen.
5. Bund und Länder fordern die Betreiber kritischer Infrastrukturen auf, ihre
jeweiligen betrieblichen Pandemiepläne umgehend zu überprüfen, anzupassen
und zu gewährleisten, dass diese kurzfristig aktiviert werden können. Sie stellen
sicher, dass diese Schritte für die von öffentlicher Seite betriebenen kritischen
Infrastrukturen umgesetzt werden. Bund und Länder werden sich dazu
fortwährend austauschen und mit den Betreibern eng zusammenarbeiten, damit
die kritische Infrastruktur für die Herausforderungen durch die Omikron-Variante
gewappnet ist. Die Länder stellen dies in enger Abstimmung mit dem Bund
sicher. Der neu einrichtete Bund-Länder-Krisenstab wird dies unterstützen. Bund
und Länder stehen mit den privaten und öffentlich-rechtlichen Betreibern von
kritischen Infrastrukturen im Austausch und werden diesen Austausch mit Blick
auf die bevorstehende Lage nochmals intensivieren.
6. Das Virus verbreitet sich durch Kontakte von Mensch zu Mensch. Es hat sich
bewährt, dass in Deutschland schon seit einigen Wochen weitgehende
Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte gelten. Um die Ausbreitung des Virus
zu verhindern oder zumindest zu verlangsamen, sind diese Beschränkungen der
Kontakte weiterhin notwendig. Sie gelten daher weiter: Bundesweit bleibt der
Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und Freizeitgestaltung
(Kinos, Theater, Gaststätten, etc.) sowie zum Einzelhandel (Ausnahme:
Geschäfte des täglichen Bedarfs) inzidenzunabhängig nur für Geimpfte und
Genesene (2G) möglich. Ergänzend kann ein aktueller Test vorgeschrieben
werden (2GPlus). Ausnahmen gelten für Personen, die nicht geimpft werden
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können und für Personen, für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt.
Ausnahmen für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren sind ebenfalls möglich. Die
Einhaltung der Regeln wird streng kontrolliert. Für private Zusammenkünfte
drinnen oder draußen, an denen nicht geimpfte und nicht genesene Personen
teilnehmen, gilt weiterhin: Es dürfen sich lediglich die Angehörigen des eigenen
Haushalts sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes treffen.
Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres sind hiervon ausgenommen.
Ehegatten, Lebenspartner und Partnerinnen bzw. Partner einer nichtehelichen
Lebensgemeinschaft gelten als ein Haushalt, auch wenn sie keinen
gemeinsamen Wohnsitz haben. Ungeimpfte dürfen darüber hinaus in den
Arbeitsstätten nur mit tagesaktuellem Test tätig sein. Auch die Benutzung des
Öffentlichen Personennahverkehrs und der Züge des Nah- und Fernverkehrs ist
für Ungeimpfte weiterhin nur mit einem tagesaktuellen Test möglich.
7. Um die neue Welle mit der Omikron-Variante zu bremsen, sind weitere
Beschränkungen der Kontakte auch für Geimpfte und Genesene nötig.
Insbesondere Silvesterfeiern mit einer großen Anzahl von Personen sind in der
gegenwärtigen Lage nicht zu verantworten. Daher sind spätestens ab dem
28. Dezember 2021 private Zusammenkünfte von Geimpften und Genesenen
nur noch mit maximal 10 Personen erlaubt. Kinder bis zur Vollendung des
14. Lebensjahres sind hiervon ausgenommen. Sobald eine ungeimpfte Person
an einer Zusammenkunft teilnimmt, gelten die Kontaktbeschränkungen für
ungeimpfte Personen: Das Treffen ist also auf den eigenen Haushalt und
höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes beschränkt.
8. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der
Länder bitten die Bürgerinnen und Bürger, die Weihnachtsfeiertage
verantwortungsbewusst zu begehen. Die Zahl der Kontakte bei Familienfeiern
sollte eigenverantwortlich begrenzt werden und die Regeln zum Abstandhalten
sollten eingehalten werden. Auch die üblichen Hygienemaßnahmen, das
Maskentragen und das regelmäßige Lüften sollten selbstverständlich sein. Die
Corona-Warn-App sollte genutzt werden. Zum Schutz der Menschen im
unmittelbaren Umfeld rufen sie dazu auf, vor dem Zusammentreffen mit anderen
Familienmitgliedern, Freundinnen und Freunden sowie Verwandten einen Test
durchzuführen. Auf diese Weise kann Weihnachten gemeinsam und sicher
begangen werden.
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9. Bei allen Treffen mit mehreren Personen außerhalb des eigenen Haushaltes wird
auch unabhängig von den Weihnachtsfeiertagen und Silvester die vorsorgliche
Testung – auch für geimpfte Personen – empfohlen. Dies gilt insbesondere für
das Zusammentreffen mit älteren Personen.
10. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der
Länder erinnern an das vereinbarte An- und Versammlungsverbot an
Silvester und Neujahr sowie das Feuerwerksverbot auf durch die Kommunen
zu definierenden publikumsträchtigen Plätzen. Der Verkauf von Pyrotechnik vor
Silvester ist in diesem Jahr generell verboten. Vom Zünden von
Silvesterfeuerwerk wird generell dringend abgeraten, auch vor dem Hintergrund
der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des
Gesundheitssystems.
11. Spätestens ab dem 28. Dezember 2021 werden in den Ländern, die von der
Länderöffnungsklausel Gebrauch gemacht haben, Clubs und Diskotheken
(„Tanzlustbarkeiten“) in Innenräumen geschlossen, Tanzveranstaltungen
verboten.
12. Überregionale Großveranstaltungen finden spätestens ab dem 28. Dezember
2021 ohne Zuschauer statt.
13. Mit der Überbrückungshilfe IV stehen für die von den Corona-Schutzmaßnahmen
betroffenen Unternehmen auch weiterhin finanzielle Unterstützungen zur
Verfügung. Die Härtefallhilfen, inklusive der Sonderregeln für die
Veranstaltungsbranche, der Sonderfonds des Bundes für Messen und
Ausstellungen, der Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen, das
Programm Corona-Hilfen Profisport und das KFW-Sonderprogramm sollen
verlängert werden. Bund und Länder werden die weitere Entwicklung im Blick
behalten und sich über eventuell notwendige Anpassungen austauschen. Dabei
sind aus Sicht der Länder die besonderen Bedarfe der kommunalen
Unternehmen, der Kultur- und Veranstaltungswirtschaft sowie der Unternehmen
der pyrotechnischen Industrie in den Blick zu nehmen. Die Abwicklung der
Wirtschaftshilfen erfolgt über die Länder.
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