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This document is part of the request ”Protokolle der Ministerpräsidentenkonferenzen (MPK) von Oktober 2021 bis einschließlich September 2022”.

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Besprechung des Bundeskanzlers
                     mit den Regierungschefinnen und
                       Regierungschefs der Länder
                           am 9. Dezember 2021




TOP 8b      Bekämpfung von Verschwörungstheorien sowie Anfeindungen
            und Bedrohungen in Kommunikationsdiensten




Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder
fassen folgenden Beschluss:


1. Die Regierungschefinnen und Regierungschefs von Bund und Ländern sind
   bestürzt über Hass und Hetze insbesondere in den vergangenen Monaten der
   Pandemie.
   Sie erklären ihre Solidarität und ihre uneingeschränkte Unterstützung gegenüber
   den Betroffenen. Über Maßnahmen zur Bekämpfung von Corona kann und muss
   in demokratischen Gesellschaften diskutiert und gestritten werden.
   Morddrohungen und Fackelaufzüge vor Privathäusern sind inakzeptabel.
   Solche radikalen Taten sind ein Angriff auf unsere Gesellschaft und unsere
   freiheitlich-demokratische Grundordnung.


2. Die Regierungschefinnen und Regierungschefs von Bund und Ländern sehen mit
   großer Sorge, dass über Kommunikationsdienste zunehmend
   Verschwörungstheorien, Lügen, Hetze, Anfeindungen und Aufrufe zu Gewalt
   verbreitet werden, die zeitgleich tausende Nutzerinnen und Nutzer erreichen. Die
   Verbreitung der genannten Inhalte trägt in einem beträchtlichen Maß dazu bei,
   die Gesellschaft zu spalten und die freiheitliche demokratische Grundordnung zu
   gefährden. Sie birgt das Risiko, dass aus hasserfüllter Sprache und Drohungen
   Taten der Gewalt werden. Diese Inhalte erreichen über Kanäle und Gruppen,
   deren Größe nicht beschränkt ist, ein sehr großes Publikum. Eine freiheitlich
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orientierte demokratische Gesellschaft basiert auf einem offenen Austausch von
   Meinungen und der Auseinandersetzung mit diesen, um Lösungen für
   gesellschaftliche Herausforderungen zu entwickeln. Wenn Rechtsverstöße in
   Kommunikationsdiensten nicht konsequent verfolgt und geahndet werden,
   konterkariert dies jedoch den respektvollen und konstruktiven Austausch von
   Meinungen im Netz. Dadurch werden zunehmend Radikalisierungstendenzen
   verstärkt, was derzeit insbesondere bei der „Querdenken-Bewegung“ zu
   beobachten ist.


3. Um den Radikalisierungstendenzen im virtuellen Raum entgegenzuwirken,
   sollten in Zusammenarbeit von Bund und Ländern Präventionsprogramme
   entwickelt bzw. verstärkt werden. Diese sollten u. a. Angebote zur Entwicklung
   allgemeiner Medienkompetenz und zum couragierten Verhalten im Internet
   (Gegenmeinung als Regulativ) sowie Argumentationshilfen gegen
   Verschwörungserzählungen unterbreiten und die Folgen der Verbreitung
   strafrechtlicher Inhalte oder Falschaussagen aufzeigen.


4. Die Regierungschefinnen und Regierungschefs von Bund und Ländern
   begrüßen, dass sich die Innenministerkonferenz am 2. Dezember 2021 mit der
   abgegebenen „Stuttgarter Erklärung gegen Hass und Hetze“ diesem wichtigen
   Thema gewidmet hat. Sie unterstützen die Zielrichtung der dort vorgeschlagenen
   Maßnahmen, die den dargestellten Entwicklungen und Gefahren entgegenwirken
   sollen.
   Die Länder weisen darauf hin, dass Kommunikationsdienste, die sich mit dem
   Angebot öffentlicher Gruppen und Kanäle faktisch von einer Plattform für
   Individualkommunikation zunehmend zu einem offenen sozialen Netzwerk mit
   Massenkommunikation entwickeln, einer angemessenen und hinreichend
   differenzierten Regulierung im Netzwerkdurchsetzungsgesetz bedürfen.
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Besprechung des Bundeskanzlers
                      mit den Regierungschefinnen und
                        Regierungschefs der Länder
                            am 9. Dezember 2021




TOP 4.3    Situation von Kindern und Jugendlichen in der Corona-Pandemie




Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder
fassen folgenden Beschluss:



1.   Pandemiebedingte Beschränkungen haben zu psychischen und körperlichen
     Belastungen bei Kindern und Jugendlichen sowie teilweise auch zu
     Entwicklungsverzögerungen und Lernrückständen geführt, deren langfristige
     Folgen noch nicht abschätzbar sind. Auch die Studienlage zu den
     Langzeitfolgen einer überstandenen Corona-Infektion bei Kindern und
     Jugendlichen ist bislang noch nicht eindeutig. Ziel muss es daher sein,
     bestehende Belastungen abzubauen, weitere Belastungen für Kinder und
     Jugendliche zu vermeiden und sie gleichzeitig bestmöglich zu schützen. Es ist
     insbesondere wichtig, den für Kinder und Jugendliche so wichtigen
     Präsenzbetrieb in Schulen und Einrichtungen der frühkindlichen Bildung zu
     ermöglichen. Auch die außerschulischen Angebote und Freizeitangebote sind
     für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen von hoher Bedeutung.



2.   Neben den Akutmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens ist es
     ebenso wichtig, Kinder und Jugendliche auch langfristig gut zu begleiten und
     ihnen bei der Bewältigung der Pandemiefolgen unterstützend zur Seite zu
     stehen. Die Regierungschefinnen und Regierungschefs von Bund und Ländern
     begrüßen die Empfehlungen der interministeriellen Arbeitsgruppe
     „Gesundheitliche Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche durch Corona“.
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Sie verweisen diesbezüglich auf ihren Beschluss vom 18.11.2021 mit dem sie
     bekräftigt haben, weitere Belastungen für Kinder und Jugendliche zu vermeiden
     und sie gleichzeitig bestmöglich zu schützen.



3.   Bund und Länder sehen in der absehbaren Verfügbarkeit eines Impfstoffes für
     Kinder unter 12 Jahren einen weiteren wichtigen Schritt zum Schutz von
     Kindern in dieser Altersgruppe (5 - 11 Jahre). Sie bitten die
     Gesundheitsminister-konferenz angesichts der Zulassung und der zu
     erwartenden Lieferungen der entsprechenden Impfstoffe, die Vorbereitungen für
     die Impfungen von Kindern unter 12 Jahren weiterhin zügig voranzutreiben und
     dabei die besonderen Belange dieser Altersgruppe zu berücksichtigen. Dies
     umfasst insbesondere die notwendige ärztliche Beratung. Der Beschluss der
     Gesundheitsministerkonferenz vom 29.11.2021 wird ausdrücklich begrüßt. Die
     Regierungschefinnen und Regierungschefs von Bund und Ländern begrüßen,
     dass die Ständige Impfkommission heute einen Beschlussentwurf zur Impfung
     für Kinder im Alter von 5 – 11 Jahren vorgelegt hat.
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Videoschaltkonferenz des Bundeskanzlers mit den
         Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder
                        am 21. Dezember 2021




                                   Beschluss



Obwohl sich die Zahl der Neuinfektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus (Corona) in den
vergangenen Tagen verlangsamt hat, befinden wir uns aktuell in einer sehr kritischen
Phase der Pandemie.


Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie weiteren Fachleute des
Expertenrats der Bundesregierung haben in ihrer ersten, einstimmigen Stellungnahme
eine Einordnung der neuen Virusvariante “Omikron” vorgenommen. Die 19
Expertinnen und Experten haben festgehalten, dass sich die neue Variante sehr viel
schneller und einfacher von einem Menschen auf den anderen überträgt. In anderen
Staaten zeigt sich, dass sich die Zahl der Infizierten innerhalb von 2-3 Tagen
verdoppelt. Das ist eine nie dagewesene Verbreitungsgeschwindigkeit. Die neue
Virusvariante unterläuft außerdem einen bestehenden Infektionsschutz. Sie infiziert
damit in kürzester Zeit deutlich mehr Menschen und bezieht auch Genesene und
Geimpfte stärker in das Infektionsgeschehen ein. Dies kann zu einer explosionsartigen
Verbreitung führen.


Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des Expertenrats weisen darauf hin,
dass nach den ersten Studienergebnissen der Impfschutz gegen die Omikron-Variante
rasch nachlässt und auch immune Personen symptomatisch erkranken. Nach erfolgter
Auffrischungsimpfung (“Booster-Impfung”) mit den derzeit verfügbaren mRNA-
Impfstoffen (Moderna und BioNTech) zeigen verschiedene Studien einen guten
Immunschutz. Es ist daher gut, dass Bund und Länder unmittelbar mit der Empfehlung
der   Ständigen   Impfkommission    beim       Robert-Koch-Institut   (STIKO)   zu   den
Auffrischungsimpfungen für Erwachsene über 18 Jahre Mitte November eine
umfangreiche Impfkampagne gestartet haben. Das Ziel, bis zum Jahresende 30
Millionen Impfungen durchzuführen, wird erreicht.

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Dennoch ist aufgrund der vergleichsweise großen Impflücke in Deutschland, die
insbesondere bei Erwachsenen besteht, mit einer sehr hohen Krankheitslast durch
Omikron zu rechnen. Bereits jetzt sind die Krankenhäuser in einigen Regionen
Deutschlands an ihre Grenzen geraten. Patientinnen und Patienten müssen in
Krankenhäuser anderer Regionen verlegt werden, nicht dringend notwendige
Operationen müssen verschoben werden. Ärztinnen und Ärzte, Pflegerinnen und
Pfleger und die weiteren Beschäftigten in den Krankenhäusern arbeiten seit Monaten
an oder über ihrer Belastungsgrenze.


Hinzu kommt, dass stark steigende Infektionszahlen und deren Folgen ein Ausmaß
erreichen können, dass die kritische Infrastruktur (KRITIS, unter anderem
Krankenhäuser, Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienste, Telekommunikation, Strom- und
Wasserversorgung sowie die entsprechende Logistik) in ihrer Funktionsweise
eingeschränkt wird.


Daher ist es vordringlich, dass sich noch mehr Bürgerinnen und Bürger impfen lassen.
Die Impfkampagne soll daher erheblich intensiviert werden. Es geht um
Boosterimpfungen, aber auch um Erst- und Zweitimpfungen. Dies gilt insbesondere für
Ältere und andere Personen mit bekanntem Risiko für einen schweren COVID-19
Verlauf.


Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder
danken     der   großen     Mehrheit   der       Bürgerinnen   und   Bürger   für   ihr
verantwortungsbewusstes Verhalten. Sie wissen, dass die lange Dauer der Pandemie
und die neue Virusvariante Omikron eine große Herausforderung und Zumutung für
die gesamte Gesellschaft darstellen. Sie bitten alle Bürgerinnen und Bürger, sich
gemeinsam dieser Herausforderung zu stellen und die Ausbreitung des Virus zu
bekämpfen. Dazu ist es erneut nötig, die Kontakte zu anderen Menschen deutlich
einzuschränken. Bisher betraf dies vor allem ungeimpfte Bürgerinnen und Bürger –
nunmehr gilt es aufgrund der Virusvariante Omikron auch wieder verstärkt für geimpfte
und genesene Personen. Sofern Treffen im erlaubten Rahmen stattfinden, sollten
dringend Schnelltests durchgeführt werden, um das Risiko einer unbemerkten
Ansteckung zu reduzieren.



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Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder
haben vor dem Hintergrund der neuen Situation folgende Vereinbarungen getroffen:


1.   Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der
     Länder appellieren an alle Bürgerinnen und Bürger, die noch keine
     Auffrischungsimpfung (“Booster”) erhalten haben, diese so schnell wie möglich
     vornehmen zu lassen. Expertinnen und Experten raten ausdrücklich davon ab,
     die Impfung hinauszuzögern und die Verfügbarkeit eines an die Omikron-
     Variante angepassten Impfstoffes abzuwarten. Auch diejenigen, die sich bisher
     nicht haben impfen lassen, werden dringend aufgefordert, nunmehr sich und
     andere zu schützen und einen Termin für die Erst- und Zweitimpfung
     wahrzunehmen. Mit dem Impfstoff Novavax steht neben den bisher eingesetzten
     mRNA- und Vektor-Impfstoffen nunmehr auch ein von der Europäischen
     Arzneimittelbehörde zugelassenes proteinbasiertes Vakzin zur Verfügung. Der
     Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder
     verbinden mit diesem Angebot sowohl die Hoffnung als auch die Erwartung, dass
     sich baldmöglichst weitere Personen impfen lassen und damit einen
     solidarischen Beitrag zur Überwindung der Pandemie leisten.


2.   Bund und Länder bitten die zur Durchführung von COVID-19-Impfungen befugten
     Leistungserbringer (Ärztinnen und Ärzte, Apotheken, etc.), sich nach besten
     Kräften an der Impfkampagne zu beteiligen. Die Impfkampagne wird auch über
     Weihnachten, an den Tagen zwischen Weihnachten und Silvester und an
     Silvester weiterlaufen. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und
     Regierungschefs der Länder danken allen im Gesundheitswesen Beschäftigten
     ausdrücklich für ihren Einsatz zur Bekämpfung der Covid-Pandemie. Die
     Auffrischungsimpfung ist gerade zum jetzigen Zeitpunkt von sehr großer
     Bedeutung. Bund und Länder wollen weitere 30 Millionen Impfungen (Booster-,
     Erst- und Zweitimpfungen) bis Ende Januar 2022 erreichen. Bund und Länder
     werden die Impfkapazitäten voll ausschöpfen und bei Bedarf weiter ausbauen.
     Der Zugang zur Impfung soll schnell und einfach möglich sein.

3.   Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der
     Länder begrüßen, dass nunmehr auch eine Impfung für Kinder im Alter von 5
     bis 11 Jahren zugelassen ist und die Ständige Impfkommission (STIKO) beim


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Robert-Koch-Institut (RKI) Empfehlungen zur Impfung von Kindern zwischen 5
     bis 11 Jahren ausgesprochen hat. Soweit noch nicht geschehen werden Bund
     und Länder Impfangebote speziell für Kinder auf- und ausbauen, um diesen einen
     niederschwelligen Zugang zu Impfungen zu ermöglichen. Gleichzeitig bitten sie
     die Kinderärztinnen und Kinderärzte, sich an der Aufklärung und der
     Impfkampagne zu beteiligen.

4.   Das Auftreten der Omikron-Variante erhöht die Dringlichkeit der für die mit dem
     Beschluss vom 2. Dezember 2021 für Februar 2022 in den Blick genommene
     Einführung einer allgemeinen Impfpflicht. Die Länder bitten den Bundestag und
     die Bundesregierung, die diesbezüglichen Vorbereitungen zügig voranzutreiben
     und kurzfristig einen Zeitplan vorzulegen.

5.   Bund und Länder fordern die Betreiber kritischer Infrastrukturen auf, ihre
     jeweiligen betrieblichen Pandemiepläne umgehend zu überprüfen, anzupassen
     und zu gewährleisten, dass diese kurzfristig aktiviert werden können. Sie stellen
     sicher, dass diese Schritte für die von öffentlicher Seite betriebenen kritischen
     Infrastrukturen umgesetzt werden. Bund und Länder werden sich dazu
     fortwährend austauschen und mit den Betreibern eng zusammenarbeiten, damit
     die kritische Infrastruktur für die Herausforderungen durch die Omikron-Variante
     gewappnet ist. Die Länder stellen dies in enger Abstimmung mit dem Bund
     sicher. Der neu einrichtete Bund-Länder-Krisenstab wird dies unterstützen. Bund
     und Länder stehen mit den privaten und öffentlich-rechtlichen Betreibern von
     kritischen Infrastrukturen im Austausch und werden diesen Austausch mit Blick
     auf die bevorstehende Lage nochmals intensivieren.

6.   Das Virus verbreitet sich durch Kontakte von Mensch zu Mensch. Es hat sich
     bewährt, dass in Deutschland schon seit einigen Wochen weitgehende
     Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte gelten. Um die Ausbreitung des Virus
     zu verhindern oder zumindest zu verlangsamen, sind diese Beschränkungen der
     Kontakte weiterhin notwendig. Sie gelten daher weiter: Bundesweit bleibt der
     Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und Freizeitgestaltung
     (Kinos, Theater, Gaststätten, etc.) sowie zum Einzelhandel (Ausnahme:
     Geschäfte des täglichen Bedarfs) inzidenzunabhängig nur für Geimpfte und
     Genesene (2G) möglich. Ergänzend kann ein aktueller Test vorgeschrieben
     werden (2GPlus). Ausnahmen gelten für Personen, die nicht geimpft werden

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können und für Personen, für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt.
     Ausnahmen für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren sind ebenfalls möglich. Die
     Einhaltung der Regeln wird streng kontrolliert. Für private Zusammenkünfte
     drinnen oder draußen, an denen nicht geimpfte und nicht genesene Personen
     teilnehmen, gilt weiterhin: Es dürfen sich lediglich die Angehörigen des eigenen
     Haushalts sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes treffen.
     Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres sind hiervon ausgenommen.
     Ehegatten, Lebenspartner und Partnerinnen bzw. Partner einer nichtehelichen
     Lebensgemeinschaft gelten als ein Haushalt, auch wenn sie keinen
     gemeinsamen Wohnsitz haben. Ungeimpfte dürfen darüber hinaus in den
     Arbeitsstätten nur mit tagesaktuellem Test tätig sein. Auch die Benutzung des
     Öffentlichen Personennahverkehrs und der Züge des Nah- und Fernverkehrs ist
     für Ungeimpfte weiterhin nur mit einem tagesaktuellen Test möglich.

7.   Um die neue Welle mit der Omikron-Variante zu bremsen, sind weitere
     Beschränkungen der Kontakte auch für Geimpfte und Genesene nötig.
     Insbesondere Silvesterfeiern mit einer großen Anzahl von Personen sind in der
     gegenwärtigen Lage nicht zu verantworten. Daher sind spätestens ab dem
     28. Dezember 2021 private Zusammenkünfte von Geimpften und Genesenen
     nur noch mit maximal 10 Personen erlaubt. Kinder bis zur Vollendung des
     14. Lebensjahres sind hiervon ausgenommen. Sobald eine ungeimpfte Person
     an einer Zusammenkunft teilnimmt, gelten die Kontaktbeschränkungen für
     ungeimpfte Personen: Das Treffen ist also auf den eigenen Haushalt und
     höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes beschränkt.

8.   Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der
     Länder   bitten   die   Bürgerinnen   und   Bürger,   die   Weihnachtsfeiertage
     verantwortungsbewusst zu begehen. Die Zahl der Kontakte bei Familienfeiern
     sollte eigenverantwortlich begrenzt werden und die Regeln zum Abstandhalten
     sollten eingehalten werden. Auch die üblichen Hygienemaßnahmen, das
     Maskentragen und das regelmäßige Lüften sollten selbstverständlich sein. Die
     Corona-Warn-App sollte genutzt werden. Zum Schutz der Menschen im
     unmittelbaren Umfeld rufen sie dazu auf, vor dem Zusammentreffen mit anderen
     Familienmitgliedern, Freundinnen und Freunden sowie Verwandten einen Test
     durchzuführen. Auf diese Weise kann Weihnachten gemeinsam und sicher
     begangen werden.

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9.   Bei allen Treffen mit mehreren Personen außerhalb des eigenen Haushaltes wird
     auch unabhängig von den Weihnachtsfeiertagen und Silvester die vorsorgliche
     Testung – auch für geimpfte Personen – empfohlen. Dies gilt insbesondere für
     das Zusammentreffen mit älteren Personen.

10. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der
     Länder erinnern an das vereinbarte An- und Versammlungsverbot an
     Silvester und Neujahr sowie das Feuerwerksverbot auf durch die Kommunen
     zu definierenden publikumsträchtigen Plätzen. Der Verkauf von Pyrotechnik vor
     Silvester    ist    in   diesem    Jahr     generell    verboten.   Vom   Zünden    von
     Silvesterfeuerwerk wird generell dringend abgeraten, auch vor dem Hintergrund
     der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des
     Gesundheitssystems.

11. Spätestens ab dem 28. Dezember 2021 werden in den Ländern, die von der
     Länderöffnungsklausel Gebrauch gemacht haben, Clubs und Diskotheken
     („Tanzlustbarkeiten“) in Innenräumen geschlossen, Tanzveranstaltungen
     verboten.

12. Überregionale Großveranstaltungen finden spätestens ab dem 28. Dezember
     2021 ohne Zuschauer statt.

13. Mit der Überbrückungshilfe IV stehen für die von den Corona-Schutzmaßnahmen
     betroffenen Unternehmen auch weiterhin finanzielle Unterstützungen zur
     Verfügung.         Die   Härtefallhilfen,   inklusive    der   Sonderregeln   für   die
     Veranstaltungsbranche, der Sonderfonds des Bundes für Messen und
     Ausstellungen, der Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen, das
     Programm Corona-Hilfen Profisport und das KFW-Sonderprogramm sollen
     verlängert werden. Bund und Länder werden die weitere Entwicklung im Blick
     behalten und sich über eventuell notwendige Anpassungen austauschen. Dabei
     sind aus Sicht der Länder die besonderen Bedarfe der kommunalen
     Unternehmen, der Kultur- und Veranstaltungswirtschaft sowie der Unternehmen
     der pyrotechnischen Industrie in den Blick zu nehmen. Die Abwicklung der
     Wirtschaftshilfen erfolgt über die Länder.




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