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hinderung oder äußerlichen Merkmalen verstanden. Sie steht dem Grundsatz der Gleichheit
der Rechte aller Menschen entgegen.

Die thematische Rahmung der Alben ist ein autobiografisches Narrativ, dessen Ausgangs-
punkt in dem Titel des Albums „Started from The Bottom“ zum Ausdruck kommt. In diesen
Rahmen sind die, die musikalische Autobiografie begleitenden Themen des Drogenhandels
und –konsums sowie die Auseinandersetzung mit den musikalischen Gegnern eingebettet.
Die selbstüberhöhende Darstellung sowie die Inszenierung einer Kunstfigur als Drogengangs-
ter sind der Grundtenor des gesamten Albums.

Die Frage einer jugendgefährdenden Wirkung hat sich zunächst an einzelnen Titeln auszu-
richten. Eine drogenverherrlichende bzw. -verharmlosende Wirkung hat das Gremium im
Einzelnen bei den Titeln
09 „Wory W Sakone“,
10 „Zlatan Ibrahimovic“,
12 „Moonrocks“
des Albums „Started from The Bottom“ sowie bei den Titeln

5 „Pablo Escobar“,
7 „Machinegunflows“,
10 „Scarface“ sowie
11 „Krabbenkoke feat. Patrick Bang“

des Albums „#forsundiego (Hidden EP)“ beraten.

Das Gremium hat dabei folgende, durch die Rechtsprechung formulierte Auslegungsgrund-
sätze zur Grundlage seiner Bewertung gemacht:

Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Behandlung mehrdeutiger Äu-
ßerungen im Bereich des Jugendschutzes ist eine Jugendgefährdung nicht bereits deshalb aus-
geschlossen, weil es möglich ist, den benutzten Wörtern eine andere Deutung zu geben, als
die Bundesprüfstelle und die Gerichte angenommen haben. Entscheidend für die Annahme
einer Jugendgefährdung ist vielmehr, dass hinreichende Anhaltspunkte dafür bestehen, dass
ein nennenswerter Teil der Jugendlichen die Texte in der von der Bundesprüfstelle angenom-
menen Weise verstehen wird oder jedenfalls erkennen kann, dass in ihnen mit möglichen un-
terschiedlichen Deutungen gespielt wird und ihnen zugleich aufgrund der sonstigen Begleit-
umstände eine Deutung nahe gelegt wird, die ein Gefährdungspotential mit sich bringt, das
die Maßnahme des Jugendschutzes rechtfertigt.

Auch das Verwaltungsgericht Köln hat sich wiederholt zur Auslegung von Textpassagen ge-
äußert:
„Bei der Auslegung von schriftlichen oder mündlichen Äußerungen auf ihren tatsächlichen
Gehalt sind Bundesprüfstelle und Gericht nicht allein auf den unmittelbaren Wortlaut des zu
überprüfenden Textes beschränkt. Vielmehr sind sie befugt und gehalten, neben dem Wortlaut
die gesamten Begleitumstände der Äußerung zu berücksichtigen. Dazu gehören neben dem
Gesamtkontext, in dem der zu überprüfende Text steht, insbesondere auch der Adressaten-
kreis mit seinen Grundeinstellungen sowie sonstige Äußerungen des Autors oder Interpreten“
(Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 17.02.2006 – 27 K 6557/05).

Bei der Auslegung aus der Sicht des Empfängerhorizonts ist ganz entscheidend zu berück-
sichtigen, inwieweit die Verwendung der für das Genre typischen künstlerischen Stilmittel
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dazu geeignet sind eine Jugendgefährdung auszuschließen, weil auch Kinder und Jugendliche
diese als solche erkennen und deuten.

In die Interpretation der Texte hat das Gremium die in der Fanbox enthaltenen Utensilien ein-
bezogen, die in dieser Zusammenstellen regelmäßig als Set zur Einnahme von Kokain ver-
standen werden.

09 „Wory W Sakone“
Als Anlass für die Annahme einer Drogenverherrlichenden bzw. –verharmlosenden Wirkung
hat das Gremium die Textzeilen
Wory w Sakone, Diebe im Gesetz/ heut verdiene ich mit Rap, trotzdem deale ich die Packs/
Wory w Sakone, Diebe im Gesetz/ Aus Prinzip bin ich Verbrecher, ich durchsieb`dich mit der
Tec“

„Wory w Sakone“ ist russisch und bedeutet wörtlich übersetzt: „Diebe im Gesetz“
Die „Diebe im Gesetz“ sind nicht Mitglieder einer zusammengehörigen Organisation, sondern
sind jeweils Anführer eines regionalen Verbands. In der oft gewaltsam gebildeten internen
Gefangenenhierarchie sowjetischer Lager und Gefängnisse waren verurteilte Diebe oft die
angesehenste Häftlingsgruppe und einige von ihnen entwickelten sich zu „kriminellen Autori-
täten“, die hinter sich eine organisierte Gefolgschaft bildeten. Sie gehören jedoch zu einer
gemeinsamen Subkultur, die zu Zeiten der Sowjetunion eigene Organisationsstrukturen,
Kommunikationsformen und Verhaltenskodizes entwickelt hatte. Der Begriff der „Diebe im
Gesetz“ hat somit eine Doppelbedeutung und bezieht sich auf verurteilte Diebe und ihre Ge-
folgschaften, wie auch auf die gebildeten kriminellen Verhaltenscodices, das „Diebesgesetz“,
in Abgrenzung gegen andere Kriminelle, darunter auch einige auf Verwandtschaft beruhende
Gruppen organisierter Kriminalität, für die diese Regeln nicht galten. (Quelle
https://de.wikipedia.org/wiki/Diebe_im_Gesetz abgerufen am 12.11.2018)
Die „Diebe im Gesetz“ waren also eine autoritäre Elite in der russischen Verbrecherwelt.
Der Interpret nutz daher den Bezug zu den „Dieben im Gesetz“ um von sich das Bild eines
russischen Gangsterbosses zu zeichnen, der den Drogenhandel zum Prinzip erklärt.
Inwiefern dies auch Kinder und Jugendliche als Mittel verstehen, die Kunstfigur des Mafioso
und Drogendealers auf- und auszubauen kann jedoch dahinstehen, da der Titel selbst distanz-
schaffende Botschaften enthält.
Das Gremium sah durch den autobiografischen Bezug, der das Leiden für die Familie erkenn-
bar werden lässt sowie durch die Aussage „Doch bete zu Gotte, wird mein Sohn niemals Dieb
wie sein Vater“ eine mögliche jugendgefährdende Wirkung als ausgeschlossen.
                                         Formularbeginn
                                         Formularende


Der Titel 10 „Zlatan Ibrahimović“ war hinsichtlich der durchgehenden Inbezugnahmen von
Drogen und dem in Form von organisierter Kriminalität erfolgenden Handel zu bewerten.

Dieser Titel ist Zlatan Ibrahimović, einem schwedisch-bosnischen Fußballspieler gewidmet.
Er galt auf dem Höhepunkt seiner Karriere als einer der besten Stürmer der Welt und bestach
insbesondere durch seine starke Technik und spektakuläre Spielaktionen. In seiner Autobio-
grafie erzählt er von seiner schweren Kindheit. Ihm wird eine starke und direkte Persönlich-
keit zugeschrieben. Ein sehr auffälliges optisches Merkmal ist eine große, spitze Nase.
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Die für die Person Ibrahimović stehenden Charakteristika nutzt der Interpret als Bezugspunk-
te für im Gansta-Rap typische künsterische Stilmittel wie doppeldeutige Wortspiele und kom-
parative Inbezugnahme von Sachverhalten, die gängigerweise keinen Bezug zueinander auf-
weisen.

Die Line „Nase ist riesig und spitz, Zlatan Ibrahimović“ kann als doppeldeutig interpretiert
werden, bei der Nase für Kokain steht, riesig für eine lange Line Kokain und spitz für mit
Glassplittern gestrecktes Kokain (Flex), zum schädigen der Nasenschleimhäute, für eine stär-
kere Wirkung.

In der Line „Und du machst ein`n Rückzieher vorm Schuss, wie dieser Zlatan Ibrahimović“
steht Rückzieher einerseits für einen Fallrückzieher im Fußball und bezieht sich andererseits
auf den mit der am Spielcasinotisch mit der Schusswaffe bedrohten Gegner, der einen Rück-
zieher macht. Dieses Wortspiel ist geeignet, eine mögliche Ernsthaftigkeit des Geschehens zu
relativieren.

Die Zuspitzung auf eine persönliche Ansprache in der Line „Zlatan, Bitch, ich hab schon da-
mals Weed, Coke, Speed vertickt“ ist offenkundig eine absolut unrealistische Übertreibung
und bietet als solche hinreichend Distanzeungsmöglichkeit.

Der Titel 12 „Moonrocks“ thematisiert den eigenen Drogenkonsum und –handel im Vergleich
zu den weiteren Titeln weniger spielerisch, im Sinne von Wortspielen, Ironie und Übertrei-
bungen, bietet jedoch ausreichend Möglichkeit für eine distanzschaffende kritische Bewer-
tung, weshalb das Gremium nicht mit der erforderlichen Mehrheit von einer drogenverherrli-
chenden Wirkung ausgegangen ist.

Die anreizende Aussage „Zehn Gramm am Tag, dreihundert Gramm im Monat/ Das Leben
kann so süß sein – Dunkin Donut“ wird unmittelbar relativiert, indem die Folgen in Aussicht
gestellt werden „Nimm ein'n Zug, das zerstört dich safe“.

Die Aussage „Das fucking Weed brennt mir mein Brain weg“ stellt letztlich den Bezug zu
dem an anderen Stellen des Liedes beschriebenen Drogenkonsum dar, weshalb diese im Lich-
te dieser Negativbewertung auszulegen sind.

In der Textzeile „Du machst am Mikro auf Killer/ doch ziehst höchstens die Nine-Milli mit
Aktivkohlefilter“ stellt der Interpret mit dem Stilmittel des lyrischen Du fest, dass sich ein
nicht personalisierter Rapper in seinen Songs als Auftragsmörder geriert, in der Realität je-
doch einen Aktivkohlefilter nutzt, der in Pfeifen und bei Joints zum Einsatz kommt, um die
Schadstoffe zu minimieren.
In der Gesamtschau wird unter Berücksichtigung der Thematisierung der negativen Folgen
deutlich, dass es in dem Lied darum geht, sich mit allen Mitteln über den musikalischen Geg-
ner zu stellen und wenn dies auch durch die Darstellung der „Härte“ des eigenen Drogenkon-
sums geschieht. Die extensive Auseinandersetzung mit dem Thema Drogenkonsum und –
handel ist somit nicht Selbstzweck, sondern als Kriterium für das durchgängige Kräftemessen
mit musikalischen Gegnern zu werten.

Bereits in dem Titel des Liedes 05 „Pablo Escobar“ kommt zum Ausdruck, dass durch den
Song das Alter-Ego des Gangsta-Bosses gestärkt werden soll. Das für das Genre des Battle-
und Gangsta-Rap typische Stilmittel des Komperativs nimmt hier Pablo Escobar in Bezug,
der einer der mächtigsten und brutalsten Drogenbosse war. Dabei wird dieses Stilmittel an
dieser Stelle noch übertroffen, indem durch die Line „Ich bin Pablo Escobar“ sogar eine
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Gleichstelllung erfolgt. Damit werden die in dem Lied enthaltenen Aussagen zu Drogenhan-
del und –konsum ins Irreale gestellt, da sie ihrerseits dazu dienen, die fiktive Gleichstellung
mit Pablo Escobar zu bekräftigen.

Der Titel 07 Machinegunflows hat ebenfalls den Drogenhandel und –konsum als Grundthe-
ma, welches der eigenen Überhöhung dient.

In der Line Und generier' das Beydadealergeld wie das Medellín-Kartell vergleicht der Inter-
pret seinen Umsatz, den er beim Drogendealen generiert, mit dem des Medellín-Kartells. Mit
„Beydadealergeld“ wird das Geld bezeichnet, das Drogenhändler mit Kokain einnehmen.


Das unter anderem von Pablo Escobar geführte Kartell gehörte in den 1980er und 1990er Jah-
ren zu den größten Exporteuren von Kokain weltweit. Damit wird ebenso wie in dem Titel
„Pablo Escobar“ deutlich, dass es sich um eine Übertreibung in einem Ausmaß handelt, die
den fiktiven Charakter auch für Jugendliche offensichtlich werden lassen dürfte.. Die damit
erfolgende Abkopplung von der Realität ist auch bei der Bewertung der weiteren Aussagen zu
berücksichtigen. Zudem finden sich auch distanzschaffende Wortspiele, die eine grundlegen-
de spielerische Intention erkennbar werden lassen sowie immer wieder Bezüge zu Fimfiguren
oder auch Computerspielen.

Der Titel lässt an verschiedenen Stellen erkennen, dass sich der Interpret mit seinen musikali-
schen Gegnern, wie Kollegah, Fler oder Haftbefehl auseinandersetzt oder die gesamte
Rapszene in Bezug nimmt.

Trigger' Gangstarap mit Schwamm und ich drück' ab[…] Nehme die Gewehre und zersäge
die Szene mit.

Auch der Titel „Scarface“ war nach Auffassung des Gremiums in dem bereits dargelegten
Sinn auszulegen. Scarface (Alternativtitel: Scarface – Toni, das Narbengesicht) ist ein Spiel-
film, in dem der ebenfalls in dem Titel in Bezug genommene Al Pacino die titelgebende
Hauptrolle spielt. Die ursprünglich an Al Capones Aufstieg zum Gangsterboss angelehnte
Geschichte wurde ins Miami der 1980er Jahre verlegt und zeigt den Aufstieg und Fall des
kubanischen Einwanderers Tony Montana in der Welt der Gangsterbanden und des Kokain-
handels. Der Interpret stellt sich auf eine Stufe mit dem Gangsterboss „Scarface“ und bietet
damit ein weiteres Mal einen Bezugspunkt für sein durch die Texte aufzubauendes Alter-Ego.
Die Inbezugnahme zahlreicher krimineller Größen macht deutlich, dass es dem Interpreten
darum geht, sich bzw. die geschaffene Kunstfigur als Addition all dessen zu beschreiben,
wofür diese Personen stehen.

Diese Verdichtung und an vielen Stellen deutlich erkennbare Übertreibung bietet hinreichen-
de Möglichkeiten, den wiederkehrenden Eindruck von Drogenverherrlichung bzw. –
verharmlosung zu relativieren.

„Krabbenkoke feat. Patrick Bang“

In verschiedenen Titeln finden sich Bezüge zur Zeit des Nationalsozialsmus, die das Gremi-
um hinsichtlich einer NS-verherrlichenden bzw. –verharmlosenden Wirkung diskutiert hat.
Relevant waren hierfür nachfolgende Titel.

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Titel 07 „Yellow Bar Mitzvah“
Spongie ist der einzig wahre Ghettostar – Davidstern“

KrabbenKoke Tape

Titel 01 „A.C.A.B. II“
Erst verbrennen sie mein Volk und dann meine CDs”

Titel 06 „Bikini Bottom Gangster II feat. Patrick Bang“
„Dann kriegst du Dicker, verpickelter Hitlersohn Hiebe und zwar im Klitsch-KO-Stil“

Die in den Titeln erfolgte Inbezugnahme von Geschehnissen aus der Zeit des Dritten Reiches
führt nach Bewertung des Gremiums nicht zu einer tatbestandlichen Verharmlosung des Nati-
onalsozialismus, da die Anforderungen an ein Verharmlosen im Ergebnis nicht erfüllt sind.
Ein Verharmlosen liegt nach der Rechtsprechung vor, wenn der Äußernde die Anknüpfungs-
tatsachen für die Tatsächlichkeit der nationalsozialistischen Gewalttaten herunterspiele, be-
schönige oder in ihrem wahren Gewicht verschleiere (BGH NJW 689, 691 m.w.N.), etwa
durch ein „Herunterrechnen der Opferzahlen” und sonstige Formen des Relativierens oder
Bagatellisierens des Unrechtsgehalts der Taten. Eine im Sinne der Tatbestandlichkeit relevan-
te Bewertung historischen Geschehens wird durch die Textzeilen ersichtlich nicht bezweckt
und auch nicht vermittelt.

Schließlich wurde auch eine verrohende Wirkung nicht mit der erforderlichen Mehrheit ange-
nommen. Die Inbezugnahme des Nationalsozialismus innerhalb der für das Genre des Gangs-
ta-Rap kennzeichnenden Stilmittel –und damit für einen alltäglichen Kontext- begründet
grundsätzlich die Gefahr, dass Kinder und Jugendliche das Ausmaß der historischen und für
die Opfer und deren Angehörige individuelle Bedeutung verkennen und dadurch eine – über
die sprachliche Ebene hinausgehende – zunehmende Abstumpfung erfolgt.
Die Heranziehung von Personen und Geschehnissen des Nationalsozialismus zu Unterhal-
tungszwecken kann durch die hierdurch verursachte Entwertung der Erinnerung zu einem
nachhaltigen Empathieverlust bei Kindern und Jugendlichen führen. Hinsichtlich obiger
Textzeilen sah das Gremium eine durchaus übermäßige Geschmacklosigkeit als gegeben an,
die jedoch als noch nicht tabestandlich im Sinne einer verrohenden Wirkung bewertet wurde.

Eine zu Gewalttätigkeit anreizende sowie verrohende Wirkung war ebenso hinsichtlich des
Titels „A.C.A.B. II“ zu prüfen.

Der Titel ist als Fortsetzung des Tiels A.C.A.B. zu verstehen, welcher auf dem indizierten
Album „Planktonweed“ enthalten ist und als indizierungsrelevant bewertet wurde. A.C.A.B.
ist die Abkürzung für die englischsprachige Parole „All cops are bastards“ (wörtlich: „Alle
Polizisten sind Bastarde“). Im Unterschied zu diesem Titel enthält das verfahrensgegenständ-
liche Lied anstelle des englischen Wortes „fuck“ das bedeutungsgleiche französische Wort
„nique“.

Zwar findet sich in dem Titel durchgehend verbalisierte Gewalt, die grundsätzlich zu einer
jugendgefährdenden Wirkung führen kann. Bei dem verfahrensgegenständlichen Titel werden
jedoch durchgängig musikalische Gegner in Bezug genommen und weitere Personen, die
schließlich als Synonym für Mafiosi stehen, um auch hierdurch das lyrische Ich zu konstruie-
ren. Die klaren Battle-Rap-Bezüge und die absurd anmutende Auswahl der Gegner (Rapper-
Kollegen, YouTube-Stars aus der Beauty-Szene bis hin zu fiktiven Kriminellen) relativieren
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die zum Teil jugendaffinen Gewaltspitzen, wie z.B. den Messereinsatz, im Ganzen soweit,
dass von einer Indizierung abgesehen wurde.

Auch wenn hinsichtlich der einzelnen Lieder die erforderliche Mehrheit zur Annahme einer
Jugendgefährdung nicht zustande kam, war aufgrund der Verdichtung der an der Schwelle zur
Jugendgefährdung befindlichen Inhalte über eine jugendgefährdende Wirkung des Gesamt-
werkes zu entscheiden.

Letzlich war das Gremium im Rahmen der stets gebotenen Einzelfallbetrachtung nicht mit der
erforderlichen Mehrheit der Ansicht, dass die Gesamtschau zu einer Listenaufnahme zu füh-
ren habe. Ungeachtet der Tatsache, dass für die Annahme einer jugendgefährdenden Wirkung
aufgrund der Verdichtung unterstellt werden muss, dass die CDs auch in ihrer Gesamtheit
rezipiert werden, fielen gerade bei der Bewertung des Gesamtwerkes die Belange der Kunst
ins Gewicht. Demnach finden sich in den Texten durchgängig künstlerische Stilmittel, wie der
kompetitive Modus, die Verwendung des lyrischen DU, (phonetische) Wortspiele, metaphori-
sche Inbezugnahme von außerhalb des Kontextes stehenden Vorgängen, sowie eine perma-
nente Überzeichnung und Übertreibung. Zudem können die Texte in ihrer Bedeutung und
hinsichtlich der dahinterliegenden Sachverhalte geradezu übersetzt werden, wobei sich der
eigentliche Bedeutungsgehalt ganz überwiegend innerhalb der Szene des deutschen Gangsta-
Rap bewegt.


Das Gremium ist zweifelsfrei von einer anzunehmenden Entwicklungsbeeinträchtigung aus-
gegangen, die jedoch nicht Gegenstand eines Indizierungsverfahrens sein kann.
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