2019_133_Akte_BMEL_Nestl_abgeschlossen.pdf
This document is part of the request ”Werbung für Nestlé des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft und die Prüfung dessen durch das mabb”.
Von: Anneke Plass Gesendet: Donnerstag, 6. Juni 2019 17:14 An: Cc: Melanie Wenzl <Wenzl@mabb.de> Betreff: AW: Julia Klöckner haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. Mittlerweile sind 13 Beschwerden über das Video bei der mabb eingegangen. Der Tenor ist dabei, dass hier Werbung für Nestlé betrieben wird, die nicht gekennzeichnet sei. Darüber hinaus haben wir Anfragen über Twitter erhalten. Grundsätzlich prüfen wir im privaten Rundfunk und in den sogenannten Telemedien, für die wir als mabb in Berlin und Brandenburg zuständig sind, die Trennung von Werbung und Inhalt sowie die Einhaltung des Jugendmedienschutzstaatsvertrags. Im aktuellen Fall prüfen wir nun, ob das Video von Julia Klöckner gegen Rechtsgrundsätze verstößt. Dazu haben wir selbstverständlich zunächst auch mit dem Ministerium Kontakt aufgenommen. Wir prüfen, ob es sich um Schleichwerbung handelt. Also um kommerzielle Werbung, um ein Angebot, das dem Absatz von Produkten dient. Bei Influencern prüfen wir in solchen Fällen z. B. ob es einen Werbevertrag gibt. Das ist ja ein wesentliches Indiz für eine Werbeabsicht. Nach aktuellem Stand würden wir aber eher ausschließen, dass es sich im Falle des Videos von Julia Klöckner um kommerzielle Werbung handelt. Wir sind hier unserer Auffassung nach im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung. Das Video enthält eine politische Botschaft. Die Frage ist nun: Geht es über die übliche politische Kommunikation hinaus? Welche Regeln gelten dann? Reichen die Regeln aus? Die Beantwortung dieser Frage ist bei Telemedien – anders als im klassischen Rundfunk – deutlich komplizierter. Auch dies prüfen wir derzeit. Hier spielt beispielsweise auch Verfassungsrecht hinein: Maßstab für die Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung ist immer noch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1977 (BVerfG, Urteil v. 02.03.1977, Az. 2 BvE 1/76). Danach kann die Grenze zur zulässigen Öffentlichkeitsarbeit überschritten sein, wenn der informative Gehalt Aussage eindeutig hinter werblichen oder unterhaltenden Aussagen zurücktritt. Allerdings ist zu beachten, dass das Urteil auf analogen Zeiten, also deutlich vor der Zeit von Twitter und YouTube, stammt. Gleichzeitig und ganz unabhängig von den komplexen Fragen würden wir uns als mabb insgesamt mehr Transparenz bei der Erstellung solcher Videos wünschen. Ich hoffe, dass wir Ihnen mit unserer Antwort weiterhelfen können. Melden Sie sich gerne bei uns, wenn Sie weitere Fragen haben. Herzliche Grüße Anneke Plaß ______________________________________________ 101
Anneke Plaß Leitung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Veranstaltungen Tel: +49 30 264 967 -80 Mobil: +49 170 570 44 39 E-Mail: plass@mabb.de Medienanstalt Berlin-Brandenburg Kleine Präsidentenstr. 1 10178 Berlin www.mabb.de twitter.com/mabb_de facebook.com/Medienanstalt.BB -----Ursprüngliche Nachricht----- Von: Gesendet: Donnerstag, 6. Juni 2019 10:33 An: Anneke Plass <plass@mabb.de> Betreff: Julia Klöckner Guten Morgen Frau Plass, ich habe gelesen, dass Sie sich um das Video von Frau Klöckner und Nestle kümmern. Wird dieses Video als Schleichwerbung gewertet? Könnte es Konsequenzen für Frau Klöckner geben? Welche wären das? Es wäre toll, wenn Sie mir heute noch antworten könnten. Vielen Dank und Grüße Informationen zum Datenschutz finden Sie unter 102
Von: Anneke Plass Gesendet: Donnerstag, 6. Juni 2019 17:30 An: Cc: Marco Holtz <holtz@mabb.de> Betreff: AW: Anfrage wegen Frau Klöckner , Sie hatten ja schon mit meinem Kollegen Marco Holtz telefoniert. Er hat mich gebeten, Ihnen noch die Informationen zu schicken, die wir heute veröffentlicht haben: Mittlerweile sind 13 Beschwerden über das Video von Julia Klöckner bei der mabb eingegangen. Der Tenor ist dabei, dass hier Werbung für Nestlé betrieben wird, die nicht gekennzeichnet sei. Darüber hinaus haben wir Anfragen über Twitter erhalten. Grundsätzlich prüfen wir im privaten Rundfunk und in den sogenannten Telemedien, für die wir als mabb in Berlin und Brandenburg zuständig sind, die Trennung von Werbung und Inhalt sowie die Einhaltung des Jugendmedienschutzstaatsvertrags. Im aktuellen Fall prüfen wir nun, ob das Video von Julia Klöckner gegen Rechtsgrundsätze verstößt. Dazu haben wir selbstverständlich zunächst auch mit dem Ministerium Kontakt aufgenommen. Wir prüfen, ob es sich um Schleichwerbung handelt. Also um kommerzielle Werbung, um ein Angebot, das dem Absatz von Produkten dient. Bei Influencern prüfen wir in solchen Fällen z. B. ob es einen Werbevertrag gibt. Das ist ja ein wesentliches Indiz für eine Werbeabsicht. Nach aktuellem Stand würden wir aber eher ausschließen, dass es sich im Falle des Videos von Julia Klöckner um kommerzielle Werbung handelt. Wir sind hier unserer Auffassung nach im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung. Das Video enthält eine politische Botschaft. Die Frage ist nun: Geht es über die übliche politische Kommunikation hinaus? Welche Regeln gelten dann? Reichen die Regeln aus? Die Beantwortung dieser Frage ist bei Telemedien – anders als im klassischen Rundfunk – deutlich komplizierter. Auch dies prüfen wir derzeit. Hier spielt beispielsweise auch Verfassungsrecht hinein: Maßstab für die Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung ist immer noch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1977 (BVerfG, Urteil v. 02.03.1977, Az. 2 BvE 1/76). Danach kann die Grenze zur zulässigen Öffentlichkeitsarbeit überschritten sein, wenn der informative Gehalt Aussage eindeutig hinter werblichen oder unterhaltenden Aussagen zurücktritt. Allerdings ist zu beachten, dass das Urteil auf analogen Zeiten, also deutlich vor der Zeit von Twitter und YouTube, stammt. 103
Gleichzeitig und ganz unabhängig von den komplexen Fragen würden wir uns als mabb insgesamt mehr Transparenz bei der Erstellung solcher Videos wünschen. Ich hoffe, dass wir Ihnen weiterhelfen konnten und wünsche Ihnen einen schönen Abend. Herzliche Grüße aus Berlin, Anneke Plaß ______________________________________________ Anneke Plaß Leitung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Veranstaltungen Tel: +49 30 264 967 -80 Mobil: +49 170 570 44 39 E-Mail: plass@mabb.de Medienanstalt Berlin-Brandenburg Kleine Präsidentenstr. 1 10178 Berlin www.mabb.de twitter.com/mabb_de facebook.com/Medienanstalt.BB Von: Gesendet: Donnerstag, 6. Juni 2019 11:20 An: Anneke Plass <plass@mabb.de> Betreff: Anfrage wegen Frau Klöckner Liebe Frau Plass, Sie haben wahrscheinlich heute gut zu tun. Ich habe auf Twitter gelesen, dass Ihre Anstalt das YouTube-Video mit Frau Klöckner prüfen wird. Ich möchte gar nicht darüber berichten, aber als Redakteur für den Bereich Recht recherchieren, wie die Prüfung abläuft, um welche Rechtsvorschriften es geht, und welche Möglichkeiten die Medienaufsicht hat einzuschreiten, falls gegen Vorschriften verstoßen wurde. Dies ist eine reine Info-Recherche, also keine Interviewanfrage, und primär nicht für die Berichterstattung gedacht. Ich frage deshalb, weil uns schon um eine rechtliche Einschätzung gebeten haben. Könnten wir vielleicht kurz mal telefonieren? Dauert auch nicht lange Vielen Dank und schöne Grüße, 104
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Von: Anneke Plass Gesendet: Freitag, 7. Juni 2019 18:04 An: Cc: Melanie Wenzl <Wenzl@mabb.de> Betreff: AW: Frage haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage und bitte entschuldigen Sie meine verspätete Rückmeldung. Zum aktuellen Stand: Bei der mabb sind mittlerweile 15 Beschwerden über das Video eingegangen. Der Tenor ist dabei, dass hier Werbung für Nestlé betrieben wird, die nicht gekennzeichnet sei. Darüber hinaus haben wir Anfragen über Twitter erhalten. Grundsätzlich prüfen wir im privaten Rundfunk und in den sogenannten Telemedien, für die wir als mabb in Berlin und Brandenburg zuständig sind, ja die Trennung von Werbung und Inhalt sowie die Einhaltung des Jugendmedienschutzstaatsvertrags. Im aktuellen Fall prüfen wir nun, ob das Video von Julia Klöckner gegen Rechtsgrundsätze verstößt. Dazu haben wir selbstverständlich zunächst auch mit dem Ministerium Kontakt aufgenommen. Wir prüfen, ob es sich um Schleichwerbung handelt. Also um kommerzielle Werbung, um ein Angebot, das dem Absatz von Produkten dient. Bei Influencern prüfen wir in solchen Fällen z. B. ob es einen Werbevertrag gibt. Das ist ja ein wesentliches Indiz für eine Werbeabsicht. Nach aktuellem Stand würden wir aber eher ausschließen, dass es sich im Falle des Videos von Julia Klöckner um kommerzielle Werbung handelt. Wir sind hier unserer Auffassung nach im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung. Das Video enthält eine politische Botschaft. Die Frage ist nun: Geht es über die übliche politische Kommunikation hinaus? Welche Regeln gelten dann? Reichen die Regeln aus? Die Beantwortung dieser Frage ist bei Telemedien – anders als im klassischen Rundfunk – deutlich komplizierter. Auch dies prüfen wir derzeit. Hier spielt beispielsweise auch Verfassungsrecht hinein: Maßstab für die Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung ist immer noch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1977 (BVerfG, Urteil v. 02.03.1977, Az. 2 BvE 1/76). Danach kann die Grenze zur zulässigen Öffentlichkeitsarbeit überschritten sein, wenn der informative Gehalt Aussage eindeutig hinter werblichen oder unterhaltenden Aussagen zurücktritt. Allerdings ist zu beachten, dass das Urteil auf analogen Zeiten, also deutlich vor der Zeit von Twitter und YouTube, stammt. 106
Gleichzeitig und ganz unabhängig von den komplexen Fragen würden wir uns als mabb insgesamt mehr Transparenz bei der Erstellung solcher Videos wünschen. Mit freundlichen Grüßen Anneke Plaß ______________________________________________ Anneke Plaß Leitung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Veranstaltungen Tel: +49 30 264 967 -80 Mobil: +49 170 570 44 39 E-Mail: plass@mabb.de Medienanstalt Berlin-Brandenburg Kleine Präsidentenstr. 1 10178 Berlin www.mabb.de twitter.com/mabb_de facebook.com/Medienanstalt.BB Von: Gesendet: Freitag, 7. Juni 2019 10:15 An: Anneke Plass <plass@mabb.de> Betreff: Frage Sehr geehrte Frau Plass, eine kurze Frage zur Prüfung des Videos von Bundesministerin Julia Klöckner mit dem Nestle- Chef: Wann ist da mit einer Entscheidung zu rechnen? Danke und beste Grüße 107
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Von: Anneke Plass Gesendet: Freitag, 7. Juni 2019 14:59 An: Cc: Marco Holtz <holtz@mabb.de>; Stefanie Lefeldt <lefeldt@mabb.de>; Melanie Wenzl <Wenzl@mabb.de> Betreff: Re: AW: Klöckner inzwischen sind es 15 Beschwerden. Beste Grüße Anneke Plaß Von meinem iPhone gesendet Am 07.06.2019 um 14:15 schrieb Sehr geehrte Frau Plaß, noch eine Frage, der Sorgfalt halber: Sind es noch 13 oder inzwischen mehr Beschwerden? Dank und beste Grüße Von: Anneke Plass <plass@mabb.de> Gesendet: Donnerstag, 6. Juni 2019 17:36 An: Cc: Marco Holtz <holtz@mabb.de> Betreff: AW: Klöckner 109
leider hat mein Kollege Dr. Marco Holtz Sie telefonisch nicht erreichen können. Gerne können Sie ihn morgen wieder in der mabb erreichen: 030 264 967 20 Bis dahin schicken wir Ihnen schon einmal den aktuellen Stand rund um das Thema „Video von Julia Klöckner“ und eine erste Einschätzung der mabb: Mittlerweile sind 13 Beschwerden über das Video bei der mabb eingegangen. Der Tenor ist dabei, dass hier Werbung für Nestlé betrieben wird, die nicht gekennzeichnet sei. Darüber hinaus haben wir Anfragen über Twitter erhalten. Grundsätzlich prüfen wir im privaten Rundfunk und in den sogenannten Telemedien, für die wir als mabb in Berlin und Brandenburg zuständig sind, die Trennung von Werbung und Inhalt sowie die Einhaltung des Jugendmedienschutzstaatsvertrags. Im aktuellen Fall prüfen wir nun, ob das Video von Julia Klöckner gegen Rechtsgrundsätze verstößt. Dazu haben wir selbstverständlich zunächst auch mit dem Ministerium Kontakt aufgenommen. Wir prüfen, ob es sich um Schleichwerbung handelt. Also um kommerzielle Werbung, um ein Angebot, das dem Absatz von Produkten dient. Bei Influencern prüfen wir in solchen Fällen z. B. ob es einen Werbevertrag gibt. Das ist ja ein wesentliches Indiz für eine Werbeabsicht. Nach aktuellem Stand würden wir aber eher ausschließen, dass es sich im Falle des Videos von Julia Klöckner um kommerzielle Werbung handelt. Wir sind hier unserer Auffassung nach im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung. Das Video enthält eine politische Botschaft. Die Frage ist nun: Geht es über die übliche politische Kommunikation hinaus? Welche Regeln gelten dann? Reichen die Regeln aus? Die Beantwortung dieser Frage ist bei Telemedien – anders als im klassischen Rundfunk – deutlich komplizierter. Auch dies prüfen wir derzeit. Hier spielt beispielsweise auch Verfassungsrecht hinein: Maßstab für die Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung ist immer noch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1977 (BVerfG, Urteil v. 02.03.1977, Az. 2 BvE 1/76). Danach kann die Grenze zur zulässigen Öffentlichkeitsarbeit überschritten sein, wenn der informative Gehalt Aussage eindeutig hinter werblichen oder unterhaltenden Aussagen zurücktritt. Allerdings ist zu beachten, dass das Urteil auf analogen Zeiten, also deutlich vor der Zeit von Twitter und YouTube, stammt. Gleichzeitig und ganz unabhängig von den komplexen Fragen würden wir uns als mabb insgesamt mehr Transparenz bei der Erstellung solcher Videos wünschen. Ich wünsche Ihnen einen schönen Abend. 110