Usa.Bericht_12-963.pdf

This document is part of the request ”Übersicht der Untersuchungsausschüsse”.

/ 115
PDF herunterladen
Untersuchungsausschuss "Steuervollzug“

12. Wahlperiode

Saarbrücken, den 11.06.2003

Neunundvierzigster Beweisbeschluss

des Untersuchungsausschusses "Steuervollzug“

Es soll im Hinblick auf eine umfassende und vollständige Aufklärung über eine mögliche poli-
tische Einflussnahme bei Steuervollzug und Bürgschaftspraxis der Landesregierungen Be-
weis erhoben werden

über die Umstände um die Vorgehensweise bei den Beratungen über die Vergabe von
Bürgschaften im Zusammenhang mit den Getriebewerken Rohrbach durch die saarländische
Landesregierung sowie

die Umstände des Steuervolizugs durch die saarländische Finanzverwaltung gegenüber den
Getriebewerken Rohrbach

durch Vorlage folgender Akten:

1.

2.
3.

sämtlicher Berichte und Stellungnahmen des Insolvenzverwalters der Getriebewerke
Rohrbach;

sämtlicher saarländischer Steuerakten der Getriebewerke Rohrbach seit 1998;
sämtlicher Vermerke der Finanzverwaltung und des Finanzministeriums in den steuer-
lichen Angelegenheiten der Getriebewerke Rohrbach soweit nicht in den o.a. Steuerak-
ten enthalten;

sämtliche Anträge auf Landesbürgschaften mit allen eingereichten, nachgereichten und
angeforderten Unterlagen;

sämtliche Vermerke, Protokolle und Notizen bezogen auf Vorgespräche und Verhand-
iungen zu den vorgenannten Anträgen mit den Getriebewerken Rohrbach, den Banken
und anderen Beteiligten;

die Vorlagen einschließlich der Tischvorlagen und sonstigen Unterlagen zu den ent-
sprechenden Sitzungen der StS-Runde und des Ministerrates.

Beschlossen in der 30. Sitzung am 11. Juni 2003
101

Untersuchungsausschuss "Steuervollzug“
12. Wahlperiode

’
Saarbrücken, den 11.06.2003

Fünfzigster Beweisbeschluss

des Untersuchungsausschusses "Steuervollzug“

Es soll im Hinblick auf eine umfassende und vollständige Aufklärung über eine mögliche poli-
tische Einflussnahme bei Steuervollzug und Bürgschaftspraxis der Landesregierungen Be-
weis erhoben werden

über die Umstände um die Vorgehensweise bei den Beratungen über die Vergabe von Bürg-
schaften im Zusammenhang mit den Getriebewerken Rohrbach durch die saarländische
Landesregierung sowie

die Umstände des Steuervollzugs durch die saarländische Finanzverwaltung gegenüber den
Getriebewerken Rohrbach
durch Vernehmung des Zeugen:

Finanzminister Peter Jacoby
Wirtschaftsminister Dr. Hanspeter Georgi

Staatssekretär Gerhard Wack
Staatssekretär Albert Hettrich

Beschlossen in der 30. Sitzung am 11. Juni 2003
102

Untersuchungsausschuss "Steuervollzug“
12. Wahlperiode

Saarbrücken, den 18.06.2003

Einundfünfzigster Beweisbeschluss

des Untersuchungsausschusses "Steuervollzug“

Es soll im Hinblick auf eine umfassende und vollständige Aufklärung über eine mögliche poli-
tische Einflussnahme bei Steuervollzug und Bürgschaftspraxis der Landesregierungen Be-
weis erhoben werden

über die Umstände um die Vorgehensweise bei den Beratungen über die Vergabe von Bürg-
schaften im Zusammenhang mit den Getriebewerken Rohrbach durch die saarländische

Landesregierung sowie
die Umstände des Steuervollzugs durch die saarländische Finanzverwaltung gegenüber den
Getriebewerken Rohrbach

durch Vernehmung des Zeugen

Herrn Klaus Möhlhenrich

Beschlossen in der 31. Sitzung am 18. Juni 2003
103

Untersuchungsausschuss "Steuervollzug“
12. Wahlperiode

Saarbrücken, den 26.06.2003

Zweiundfünfzigster Beweisbeschluss

des Untersuchungsausschusses "Steuervollzug“

Es soll im Hinblick auf eine umfassende und vollständige Aufklärung über eine mögliche poli-
tische Einflussnahme bei Steuervollzug und Bürgschaftspraxis der Landesregierungen Be-
weis erhoben werden

über die Umstände des Steuervollzugs durch die saarländische Finanzverwaltung gegenüber
der Firmengruppe Michels,

die Umstände der durchgeführten und geplanten Betriebsprüfungen durch die saarländische
Finanzverwaltung bei der Firmengruppe Michels

durch Vernehmung der Zeugen
Herrn Axel Hübgen — Leiter der Steuerfahndung

Herrn Karl Heinz Müller — Steuerfahndung
Herrn Kennel - $teuerfahndung

Beschlossen in der 32. Sitzung am 26. Juni 2003
104

Untersuchungsausschuss "Steuervollzug“
12. Wahlperiode

Saarbrücken, den 26.06.2003

Dreiundfünfzigster Beweisbeschluss

des Untersuchungsausschusses "Steuervollzug“

Es soll im Hinblick auf eine umfassende und vollständige Aufklärung über eine mögliche poli-
tische Einflussnahme bei Steuervollzug und Bürgschaftspraxis der Landesregierungen Be-
weis erhoben werden

über die Umstände um die Vorgehensweise bei den Beratungen über die Vergabe von
Bürgschaften im Zusammenhang mit den Getriebewerken Rohrbach durch die saarländische

Landesregierung sowie

die Umstände des Steuervollzugs durch die saarländische Finanzverwaltung gegenüber den
Getriebewerken Rohrbach

durch Vernehmung der Zeugen

Herrn Udo Gröner - Insolvenzverwalter

Herrn Weber — Senior-Expert IHK

Herrn Betz — Betriebsratsvorsitzenden der Getriebewerke Rohrbach

Herrn Andres — zuständiger Sachbearbeiter der SaarLB

Herrn Stefan Seidel — Ministerium für Wirtschaft

Herrn Elsemüller — Sachbearbeiter Vollstreckungsstelle Finanzamt St. Ingbert
Herrn Paul — Sachgebietsleiter Finanzamt St. Ingbert

Herrn Morsch - Vorsteher des Finanzamtes St. Ingbert

Vorgänger des Herrn Morsch

vonanrum.-

Beschlossen in der 32. Sitzung am 26. Juni 2003
105

Untersuchungsausschuss "Steuervolizug“
12. Wahlperiode

Saarbrücken, den 26.06.2003

Vierundfünfzigster Beweisbeschluss

des Untersuchungsausschusses "Steuervollzug“

Es soll im Hinblick auf eine umfassende und vollständige Aufklärung über eine mögliche poli-
tische Einflussnahme bei Steuervollzug und Bürgschaftspraxis der Landesregierungen Be-
weis erhoben werden

über die Umstände um die Vorgehensweise bei den Beratungen über die Vergabe von
Bürgschaften im Zusammenhang mit den Getriebewerken Rohrbach durch die saarländische
Landesregierung sowie

die Umstände des Steuervollzugs durch die saarländische Finanzverwaltung gegenüber den
Getriebewerken Rohrbach

durch Vernehmung der Zeugen

1. der zuständigen Staatsanwälte bezüglich folgender Ermittlungsverfahren:
gegen Herrn Möhlhenrich wegen Vorenthaltens von Arbeitsentgelt und
gegen Unbekannt im Zusammenhang mit den Getriebewerken Rohrbach auf Grund An-
zeige der SaarLB

2. Herrn Rüdiger Zakrzewski

3. Herrn Albrecht Herold

Beschlossen in der 32. Sitzung am 26. Juni 2003
106

Untersuchungsausschuss "Steuervoilzug“
12. Wahlperiode

Saarbrücken, den 02.07.2003

Fünfundfünfzigster Beweisbeschluss

des Untersuchungsausschusses "Steuervollzug“

Es soll im Hinblick auf eine umfassende und vollständige Aufklärung über eine mögliche poli-
tische Einflussnahme bei Steuervollzug und Bürgschaftspraxis der Landesregierungen Be-
weis erhoben werden

über die Umstände der Vergabe von Bürgschaften im Zusammenhang mit den Getriebewer-
ken Rohrbach durch saarländische Landesregierungen sowie

die Umstände des Steuervollzugs durch die saarländische Finanzverwaltung gegenüber den
Getriebewerken Rohrbach

durch Vorlage sämtlicher Akten im Strafverfahren (einschließlich des erstinstanzlichen Ur-
teils) wegen angeblich nicht gezahlter Sozialabgaben gegen Herrn Klaus Möhlhenrich.

Beschlossen in der 33. Sitzung am 2. Juli 2003
107

Untersuchungsausschuss "Steuervollzug“
12. Wahlperiode

Saarbrücken, den 04.07.2003

Sechsundfünfzigster Beweisbeschluss

des Untersuchungsausschusses "Steuervollzug‘“

Es soll im Hinblick auf eine umfassende und vollständige Aufklärung über eine mögliche poli-
tische Einflussnahme bei Steuervollzug und Bürgschaftspraxis der Landesregierungen Be-
weis erhoben werden

über eine mögliche Beeinflussung von Zeugen im Untersuchungsausschuss "Steuervollzug"
durch Vernehmung der Zeugen:
Frau Monika Bachmann

Herrn RA Hanziuk
Herrn Klaus Möhlhenrich

Beschlossen in der 34. Sitzung am 4. Juli 2003
108

Anlage Il

Geheimschutzordnung für die Verfahrensweise des

Untersuchungsausschusses "Steuervollzug”
des Landtages des Saarlandes
- 12. Wahlperiode -'

$ 1 - Anwendungsbereich

82 - Verantwortung und Zuständigkeit
$ 3 - Begriff der Verschlusssache

$ 4 - Grundsätze

8 5 - Geheimhaltungsgrade

85a -Private Geheimnisse

$ 6 - Bestimmung und Änderung der Geheimhaltungsgrade

8 7 - Kennzeichnung und Vervielfältigung von VS

& 8 - Kenntnis von und Zugang zu VS

8 9 - Behandlung von VS in Ausschüssen

$ 10 - Behandlung von VS in den Sitzungen des Landtages
& 11 - Aufbewahrung, Verwaltung und Vernichtung der VS
& 12 - Weitergabe von VS innerhalb des Landtages

$ 13 - Mitnahme von VS

& 14 - Kenntnis Unbefugter und Verlust von VS

8 15 — Ergänzende Bestimmungen für die Arbeit des Untersuchungsausschusses

 

81
Anwendungsbereich

(1) Diese Geheimschutzordnung gilt für Verschlusssachen, die innerhalb des Landtages entstehen
oder dem Landtag, seinen Ausschüssen, dem Erweiterten Präsidium und dem Präsidium oder
Mitgliedern des Landtages zugeleitet werden.

(2) Für den Bereich der Verwaltung des Landtages gilt die VS-Anweisung für das Saarland in der
jeweils gültigen Fassung, soweit sich aus den folgenden Vorschriften nichts anderes ergibt.

1) In Anlehnung an die Geheimschutzordnung für die Verfahrensweise des I. Untersuchungsausschusses des
Abgeordnetenhauses von Berlin — 10. Wahlperiode (Fundstelle: Härth, Wolfgang, Kommentar zum Gesetz über
die Untersuchungsausschüsse, 3. Auflage, Berlin 1989, Anlage 2 zu $ 7), die Geheimschutzordnung des
Deutschen Bundestages (Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages, Anlage 3) und die Empfehlungen von
Vetter in: Vetter, Joachim, Verfassungsrechtliche Grenzen der Beweiserhebung parlamentarischer
Untersuchungsausschüsse, DöV 1987, S. 426 (433 f.)
109

82

Verantwortung und Zuständigkeit

Der Präsident ist für die ordnungsgemäße Durchführung der Geheimschutzordnung verantwortlich. Er
kann Aufgaben nach der Geheimschutzordnung ganz oder teilweise auf einen leitenden Beamten der
Verwaltung des Landtages übertragen.

1)

(2)

Mm)

(2)

8)

(4)

(5)

(6)

(N

83
Begriff der Verschlusssache

Verschlusssachen (VS) sind Angelegenheiten jedweder Art, die im staatlichen Interesse durch
besondere Sicherheitsmaßnahmen gegen die Kenntnis durch Unbefugte geschützt werden
müssen. Dies gilt unabhängig von der Darstellungsform (z.B. für Schriftstücke, Zeichnungen,
Karten, Fotokopien, Lichtbildmaterial, Datenträger, Bauwerke, Geräte und technische
Einrichtungen sowie das gesprochene Wort).

Zwischenmaterial, das im Zusammenhang mit einer VS anfällt (z.B. Vorentwürfe,
Stenogramme, Ton- und Datenträger, Kohlepapier, Schablonen, Folien, Fehldrucke,
Löschpapier, Farb- und Druckerbänder) ist ebenfalls VS im Sinne von Absatz 1.

84
Grundsätze

Von einer VS dürfen nur Personen Kenntnis erhalten, die aufgrund ihrer Dienstpflichten oder
parlamentarische Aufgaben Zugang zu ihr haben, d.h. sie einsehen, bearbeiten oder verwalten
müssen. Keine Person darf über eine VS umfassender oder eher unterrichtet werden, als dies
aus dienstlichen Gründen oder solchen der parlamentarischen Arbeit unerlässlich ist
(Grundsatz: "Kenntnis nur, wenn nötig").

Über VS ist Verschwiegenheit zu wahren. Sie dürfen nicht an Unbefugte weitergegeben
werden.

Jeder, dem eine VS anvertraut oder zugänglich gemacht worden ist, trägt ohne Rücksicht
darauf, wie die VS zu seiner Kenntnis oder in seinen Besitz gelangt ist, die persönliche
Verantwortung für ihre sichere Aufbewahrung und vorschriftsmäßige Behandlung sowie für die
Geheimhaltung ihres Inhalts gemäß den Bestimmungen dieser Geheimschutzordnung.

Erörterungen über VS in Gegenwart Unbefugter und in der Öffentlichkeit sind zu unterlassen.

Über VS des Geheimhaltungsgrades GEHEIM oder höher dürfen Telefongespräche nur in
außergewöhnlichen und dringenden Fällen geführt werden.
Telefongespräche, mit VS-VERTRAULICH oder VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH
eingestuftem Inhalt dürfen ausnahmsweise geführt werden, wenn die sonstige Erledigung der
Angelegenheit einen unvertretbaren Zeitverlust bedeuten würde.
Die Gespräche sind in diesen Fällen jeweils möglichst so zu führen, dass der Sachverhalt
Dritten nicht verständlich wird.

Niemand darf sich dadurch zur Preisgabe von VS von Unbefugte verleiten lassen, dass diese
sich über den Vorgang unterrichtet:zeigen.

Die Pflicht zur Geheimhaltung gilt auch für die Zeit nach dem Ausscheiden aus dem Landtag.
110

Go to next pages