Usa.Bericht_14-506.pdf
This document is part of the request ”Übersicht der Untersuchungsausschüsse”.
Drucksache 14/506 Landtag des Saarlandes II. 1. - 14. Wahlperiode - Gondwanapark Allgemeines Die Gondwana Invest GbR ist die Objektgesellschaft, welche die Themenparkhalle, das The- menparkaußengelände und den Gastro- und Shopbereich errichtet. Daneben gibt es die Gondwana Betriebsgesellschaft GmbH, die für Instandhaltung, Pflege und jährliche Reattrak- tivierung zuständig ist. Der Themenpark sollte gemäß der Ministerratsvorlage vom 23.08.2006 eine Hallenfläche von ca. 8.000 m² und einen Außenbereich von ca. 12.000 m² umfassen. Das Investitionsvolumen sollte 13,2 Mio. € betragen. 2. Begutachtung durch den Wirtschaftsprüfer und den Projektentwickler Bevor die IKS die Pläne zum Gondwanapark dem Ministerrat vorgestellt hat, hat sie im Janu- ar 2006 zunächst die Projektentwicklungsgesellschaft Andreas Waschk Consulting mit der „Projektskizze und Erläuterung der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung“ beauftragt. Im Juni 2006 hat sie die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Price Waterhouse Coopers mit der „Plausibilitäts- prüfung der Projektskizze und Erläuterung der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung“, also der Überprüfung der Arbeit der Andreas Waschk Consulting beauftragt. Der Rechnungshof hat festgestellt, dass die beiden erstellten Gutachten auf der fehlerhaften Annahme beruhen, der Zuschuss für den Gondwanapark würde 5 Mio. € anstatt 3,7 Mio. € (= 1,98 Mio. € [Saarland] + 1,72 Mio. € [IKS]) betragen. Er hat außerdem darauf hingewiesen, dass eine Aussage dahingehend, ob der Gondwanapark wirtschaftlich betrieben werden kann, aus diesen Gutachten nicht herleitbar ist. Die Landesregierung hat bestätigt, dass das Eigen- beziehungsweise Fremdkapital im Gutach- ten zu niedrig angesetzt war. Sie hat ausgeführt, dass in den ersten fünf Monaten des Jahres 2009 bereits 74.544 zahlende Besucher zu verzeichnen waren. Der Rechnungshof stellt abschließend fest, dass die angegebene Zahl auf ein Jahr hochge- rechnet zu einer Besucherzahl von ca. 180.000 führt. Diese Zahl liegt aber weit unter dem von der AWC AG zugrunde gelegten Wert von 245.000 Besuchern. Wenn man davon ausgeht, dass der Besucherandrang bei Neueröffnung einer Attraktion größer ist als im späteren Be- trieb, dann ist das schon von der PWC dargestellte Risiko eines defizitären Betriebes bei zu geringen Besucherzahlen zu befürchten. 3. Förderverfahren beim Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft Der Rechnungshof hat in seiner Prüfungsmitteilung das Förderverfahren beim Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft beschrieben und auf eine bestehende Regelungslücke hinge- wiesen, wonach der vorliegende Fall von den bestehenden Förderrichtlinien nicht abgedeckt war. Die Landesregierung hat in ihrer Stellungnahme die Feststellung des Rechnungshofes bestä- tigt und ausgeführt, dass diese Regelungslücke, wie vom Rechnungshof bereits festgestellt, inzwischen geschlossen wurde. - 101 -
Drucksache 14/506 Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - Der Rechnungshof stellt abschließend fest, dass der Förderhöchstsatz für Tourismusmaßnah- men innerhalb der GA-Fördergebiete künftig 25 % betragen wird und die Investitionshöchst- grenze je geschaffenem Dauerarbeitsplatz künftig auf max. 250.000 € begrenzt wird. Beim Gondwanapark waren es infolge der Regelungslücke noch 28 % beziehungsweise 500.000 €. 4. Zentrum für Biodokumentation Auf dem Gelände der ehemaligen Grube Reden befindet sich die ehemalige Ausstellungshalle des Zentrums für Biodokumentation. Nach dem Verkauf großer Geländeteile an die Gondwa- na Invest GbR durch die IKS liegt sie nun auf der Teilfläche II und gehört somit zum direkten Hallenkomplex des Gondwanaparks. Die IKS hatte diese Halle von der Deutschen Steinkohle AG für 51.700 € gekauft und im Jahr 2003 für 381.500 € saniert, um darin das Zentrum für Biodokumentation unterzubringen. Im Jahr 2006 musste die Halle geräumt werden und das Zentrum für Biodokumentation zog in das ehemalige Verwaltungsgebäude der Grube Reden um. Der Buchwert der Halle lag im Jahr 2006 bei ca. 400.000 €. Der Rechnungshof geht jedoch davon aus, dass der tatsächliche Verkehrswert der Halle in einer Größenordnung von mindes- tens 1.000 €/ m², also insgesamt bei ca. 1,4 Mio. € brutto liegt. Der Rechnungshof hat festgestellt, dass diese Halle in keinem der oben genannten Verträge erwähnt wurde. Da auch in der Ministerratsvorlage vom 23.08.2006 nicht auf diese Halle hin- gewiesen wurde, konnte der Rechnungshof nicht ausschließen, dass der Ministerrat keine Kenntnis von dieser Halle oder zumindest von deren Wert hatte und bei einer vollständigen Ministerratsvorlage eine geringere Förderung der Gesamtmaßnahme beschlossen hätte. Die Landesregierung hat in ihrer Stellungnahme ausgeführt, dass zum Zeitpunkt der Veräuße- rung angenommen wurde, die Halle werde vom Investor nicht genutzt, ihr Wert sei also null. Sie war der Ansicht, dass an der zum Abriss vorgesehenen Halle zudem ein erheblicher Sa- nierungsbedarf am Dach bestanden habe. Die Landesregierung kündigt an, dass die IKS be- strebt sei, im Rahmen von Nachverhandlungen Ausgleichszahlungen zu erhalten. Für den Rechnungshof sind die Argumente der Landesregierung nicht nachvollziehbar. Er begrüßt zwar die Absicht der IKS, sieht jedoch keine Erfolgsaussichten. - 102 -
Drucksache 14/506 5. Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - Rücktritt und Rückabwicklung Im Grundstückskaufvertrag zwischen der IKS und der Gondwana Invest GbR vom 25.09.2006 sind Rücktritts- und Rückübertragungsrechte für die Grundstücke I bis IV und das Verwaltungsgebäude geregelt. Der Rechnungshof hat in seiner Prüfungsmitteilung darauf hingewiesen, dass die vertragli- chen Regelungen zu den Rücktritts- und Rückübertragungsrechten zum Teil unverständlich sind. Er hat eine Überprüfung des Sachverhaltes und ein Hinwirken auf eine Konkretisierung des Kaufvertrages für erforderlich gehalten. Außerdem hat der Rechnungshof Rücktritts- und Rückübertragungsrechte für alle Grundstücke für sinnvoll erachtet und hat darauf hingewie- sen, dass die Frage der Rücktritts- und Rückübertragungsrechte bezüglich der Optionsfläche V im Kaufvertrag überhaupt nicht geregelt wurde. Die Landesregierung ist in ihrer Stellungnahme nicht auf die Unklarheiten im Vertragstext eingegangen. Sie hat ausgeführt, es gebe zu den Grundstücken II bis IV keine Rücktritts- und Rückübertragungsrechte, um einen künftigen Entscheidungsspielraum zu erhalten. Diese Argumentation kann den Rechnungshof nicht überzeugen. Er geht vielmehr davon aus, dass die Rückabwicklung auch für die Grundstücke II bis IV sehrwohl vereinbart ist, aber aufgrund unklarer Formulierung unterschiedliche Interpretationen zulässt - 103 -
Drucksache 14/506 Landtag des Saarlandes III. 1. - 14. Wahlperiode - Verwaltungsgebäude Entstehungsgeschichte Der Ministerrat des Saarlandes hat seit dem Jahr 2001 mehrere Beschlüsse gefasst mit dem Ziel, das damalige Staatliche Konservatoramt (SKA), heute Landesdenkmalamt (LDA), das Zentrum für Biodokumentation (ZFB), ein Saarbergmuseum, das Institut für Landeskunde im Saarland (IfLiS), die Tourismusförderung der Kreisverwaltung Neunkirchen und die Bergbe- hörden nach Reden in das Kauengebäude (Verwaltungsgebäude) zu verlagern beziehungswei- se dort einzurichten. Es wurde darüber diskutiert, ob die IKS das Gebäude sanieren und anschließend an das Saar- land vermieten soll. Im Aufsichtsrat der IKS wurde eine Kostenschätzung über den Umbau des Verwaltungsgebäudes in Höhe von 7,56 Mio. € behandelt. Schließlich wurden langwierige Verhandlungen mit dem Gondwanapark-Investor geführt. Der Investor und der Minister der Finanzen schlossen einen Mietvertrag. Die Sanierungs- und Umbauarbeiten am Verwaltungsgebäude wurden nicht von der IKS sondern vom Gondwana- park-Investor durchgeführt. Die Mietparteien zogen Ende des Jahres 2007 in das sanierte Verwaltungsgebäude ein. 2. Grundsätzliches Der Rechnungshof hat in diesem Zusammenhang eine Vielzahl von Bedenken geäußert. Die Landesregierung hält in einem Vorwort die Feststellungen des Rechnungshofes für durchaus nachvollziehbar. In ihrer weiteren, sehr allgemein gehaltenen Stellungnahme ist sie jedoch nicht auf die einzelnen Feststellungen eingegangen und konnte diese auch nicht widerlegen. Insbesondere in Anbetracht der langen Frist (über fünf Monate) zur Abgabe einer Stellung- nahme hält der Rechnungshof es für nicht akzeptabel, dass die Landesregierung nicht auf die zum Teil erheblichen Bedenken des Rechnungshofes eingegangen ist. Er geht somit davon aus, dass seine Prüfungsfeststellungen vollinhaltlich zutreffend sind. Die wichtigsten Bedenken werden vom Rechnungshof daher noch einmal im Folgenden zu- sammengefasst: - 104 -
Drucksache 14/506 3. Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - Mietverhältnis Bevor es zum Abschluss des Mietvertrages zwischen dem Minister der Finanzen und der Gondwana Invest GbR am 08.01.2007 kam, hat die IKS eine gutachterliche Kurzstellung- nahme zur Angemessenheit der aus Sanierung, Ausbau und anschließender Vermietung des ehemaligen Verwaltungsgebäudes resultierenden Rendite bei der Wirtschaftsprüfungsgesell- schaft GdW Revision AG (GdW) in Auftrag gegeben. Die Staatskanzlei hat die Wirtschafts- prüfungsgesellschaft PWC gebeten, den im Vertragsentwurf aufgeführten Mietzins auf seine Angemessenheit hin zu überprüfen. Das Ministerium der Finanzen hat zwischen 2001 und 2007 mehrfach Bedenken gegen das Verfahren geäußert. Es hat unter anderem darauf hinge- wiesen, dass die ortsübliche Miete bei 4 €/ m² bis 4,50 €/ m² statt bei den letztlich vereinbar- ten 8 €/ m² liegen dürfte, dass der Investor ein Rendite von ca. 12,5 % statt der üblichen über 6 % bis 8 % erzielt, dass von den 12.000 m² Fläche nur 8.000 m² benötigt werden und dass durch die vom Investor und der finanzierenden Bank geforderte Forfaitierung eine Vertrags- lage zum Nachteil des Landes entsteht. Nach Auffassung des Rechnungshofes vermag das Gutachten der GdW die Angemessenheit des Mietzinses nicht hinreichend darzulegen. Er hat festgestellt, dass sowohl die GdW als auch die PWC bei der Begutachtung bereits durch die Aufgabenstellung eingeschränkt waren, dass das vorgelegte Ergebnis keine Aussa- gekraft besitzt und somit lediglich eine Alibifunktion erfüllt. Der Rechnungshof hat die Bedenken des Ministeriums für Finanzen vollinhaltlich bestätigt. 4. Forfaitierung Die Forfaitierung ist ein Instrument zur Finanzierung von Projekten im Bereich des PPP (Puplic Private Partnership). Vereinfacht ausgedrückt heißt dies, dass bei Geschäften zwi- schen Öffentlichen und Privaten der Öffentliche für die Kredite des Privaten bürgt, damit die- ser bessere Kreditkonditionen bei den Banken erhält. Im vorliegenden Fall hat die Gondwana Invest GbR den Anspruch auf die ihr aufgrund des Mietvertrages vom 08.01.2007 zustehenden Mieteinnahmen der nächsten 25 Jahre an die Commerzbank verkauft. Das heißt, der Gesamtbetrag der Mieteinnahmen (25 Jahre x 12 Mo- nate x 94.893 €/ Monat = 28,5 Mio. €) wurde abgezinst und der verbleibende Barwert in Höhe von 16,6 Mio. € wurde in einem Forderungskaufvertrag am 08.11.2007 an die Commerzbank AG verkauft. Die Gondwana Invest GbR hat also 16,6 Mio. € von der Commerzbank erhalten, und das Land hat sich im Gegenzug in einer Zusatzvereinbarung vom 08./09.11.2007 ver- pflichtet, die nächsten 25 Jahre insgesamt 28,5 Mio. € an die Commerzbank zu zahlen. Dabei hat das Land auf alle denkbaren Einreden verzichtet, unabhängig davon, ob das Miet- verhältnis 25 Jahre bestehen bleibt, der Investor in Insolvenz geht, die vereinbarten Rücktritts- rechte aktiviert werden oder das Gebäude unbewohnbar oder zerstört wird. Lediglich zur Ab- sicherung des letzteren Falles hat das Ministerium der Finanzen eine entsprechende Gebäude- versicherung abgeschlossen. - 105 -
Drucksache 14/506 Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - Um nicht alle Forderungen des Saarlandes als Mieter gegenüber dem Vermieter infolge mög- licher Nutzungseinschränkungen an der Mietsache zu verlieren, wurde zwischen der Gond- wana Invest GbR und dem Saarland am 26.10.2007 eine Vermieterbürgschaft über 290.400 € zugunsten des Saarlandes bei der Commerzbank abgeschlossen. In einem Nachtrag zum Forderungskaufvertrag vom 08.11.2007 wurde am 02.06.2008 zwi- schen der Gondwana Invest GbR und der Commerzbank vereinbart, dass der Forderungsbe- trag von 16,6 Mio. € um 0,95 Mio. € erhöht wird, da sich die monatliche Miete gemäß der Ergänzungsvereinbarung vom 08.11.2007 zum Mietvertrag vom 08.01.2007 von 94.893 € auf 100.717 € erhöht hatte. Zur Erläuterung: Die Mietfläche wurde durch die exakte Flächenberechnung nach Abschluss der Sanierungs- und Umbauarbeiten von geschätzten 12.100 m² auf berechnete 12.589 m² erhöht, der Gesamtbetrag der Mieteinnahmen wurde auf 25 Jahre x 12 Monate x 100.717 €/ Monat = 30,2 Mio. € erhöht. Das Saarland hat nach Aussage des Ministeriums der Finanzen der ersten Forfaitierung über 16,6 Mio. € nur zugestimmt, weil dadurch die Mietforderung des Investors von 9 €/ m² auf 8 € /m² gedrückt werden konnte. Der zweiten Forfaitierung über 0,95 Mio. € hat es zugestimmt, weil sich der Investor ver- pflichtet hat, in mehreren Räumen des Verwaltungsgebäudes einen Blendschutz anzubringen, der im Mietvertrag vergessen wurde, den die dort untergebrachten Dienststellen aber dringend benötigen würden. Die Kosten hierfür betragen etwa 40.000 €. Der Rechnungshof hat festgestellt, dass mit der Gesamtforfaitierung in Höhe von 17,6 Mio. € nicht nur der Umbau und die Sanierung des Verwaltungsgebäudes finanziert wurden, die nur 8,7 Mio. € kosten sollten, sondern auch erst die Grundlage für die Finanzierung des Gondwa- naparks geschaffen wurde. Dies stellt eine zusätzliche finanzielle Förderung des Gondwana- parks dar. Das Saarland ist durch die Forfaitierung der gesamten Miete ein unnötiges Risiko eingegan- gen. Unabhängig davon, dass die Minderung des Mietpreises an keiner Stelle belegt ist, also weder die 9 €/ m² noch die 8 €/ m² jemals in irgendeiner Weise begründet wurden, hätte es für die Sanierung, den Umbau und die anschließende Vermietung des Verwaltungsgebäudes aus- gereicht, nur einen Betrag zu forfaitieren, der zu einer Auszahlung an den Investor durch die finanzierende Bank in Höhe von 8,7 Mio. € statt 17,6 Mio. € geführt hätte. Im ungünstigsten Fall wird der Gondwanapark wegen Besuchermangel geschlossen, der In- vestor ist an weiteren Geschäften im Saarland nicht mehr interessiert und das Saarland hat für ein Verwaltungsgebäude, welches es zuvor für 1 € verkauft hat, wesentlich mehr bezahlt, als seine Sanierung gekostet hat (nämlich 30,2 Mio. € + Mietsteigerungen anstatt 8,7 Mio. € + Finanzierungskosten). Im Übrigen hält der Rechnungshof die Erweiterung der Forfaitierung um 950.000 € für unan- gemessen. Offensichtlich profitiert der Investor deutlich mehr als das Saarland, das zwar ca. 40.000 € für einen Blendschutz gespart, dafür aber sein finanzielles Risiko erheblich erhöht hat. - 106 -
Drucksache 14/506 5. Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - Mietsteigerungen In § 6 des Mietvertrages zwischen dem Minister der Finanzen und der Gondwana Invest GbR vom 08.01.2007 wurde vereinbart, dass der Mietpreis in Abhängigkeit vom Verbraucherpreis- index für Deutschland 2000 = 100 ab dem 01.01.2008 angepasst wird, sobald sich dieser um mehr als 10 Punkte nach oben oder unten ändert. Der Rechnungshof hat festgestellt, dass die Notwendigkeit einer Wertsicherungsklausel für die Mieteinnahmen angesichts der Forfaitierung und der Tatsache, dass es sich um einen Mietzins, der sich nicht an einer ortsüblichen Miete, sondern an einer Rendite orientieren soll- te, nicht gegeben ist. Er geht aufgrund des Verbraucherpreisindex für Wohnungsmieten von 1991 bis 2007 davon aus, dass die Miete mindestens alle 4-5 Jahre um fast 10 % steigen wird. Dies bedeutet, dass die Miete in 25 Jahren um mindestens 50 % steigen wird, in 5-Jahresschritten also von 8 €/ m² auf 8,8 - 9,7 - 10,6 - 11,7 - 12,9 €/ m². Auch wenn die letzte Mieterhöhung nicht mehr fällig wird, weil das Mietverhältnis dann endet, wird das Saarland somit insgesamt voraussichtlich nicht 30,2 Mio. €, sondern fast 36,9 Mio. € bezahlen. Der Rechnungshof hat darauf hingewiesen, dass das Saarland statt dieser ca. 36,9 Mio. € nur ca. 14,5 Mio. € (8,7 Mio. € Baukosten + 5,8 Mio. € Zinsen) hätte bezahlen müssen, wenn die IKS Eigentümerin des Verwaltungsgebäudes geblieben wäre und die Umbau- und Sanie- rungsarbeiten selbst durchgeführt hätte. 6. Mietfläche Im Mietvertrag zwischen dem Minister der Finanzen und der Gondwana Invest GbR vom 08.01.2007 wurde eine Mietfläche von insgesamt 12.931 m² ausgewiesen. Die Berechnung der Mietfläche beruht auf der Richtlinie zur Berechnung der Mietfläche für gewerblichen Raum (MF-G) der Gesellschaft für immobilienwirtschaftliche Forschung e.V. vom November 2004. Der Rechnungshof hat zunächst festgestellt, dass weder das Referat D/4 des Ministeriums der Finanzen noch das Amt für Bau und Liegenschaften über ein Exemplar der Richtlinie zur Be- rechnung der Mietfläche für gewerblichen Raum (MF-G) verfügen. Er hat weiterhin festge- stellt, dass von der Gesamtfläche lediglich ca. 3.000 m² als reine Bürofläche genutzt werden. Der größte Teil der Mietfläche wird mit ca. 3.000 m² sogenannter Fehlflächen belegt, mit ca. 2.500 m² für Foyer, Flure, Treppenhäuser, WC-Anlagen und ca. 4.500 m² für Archive, Lager- räume, Werkstatträume und Kantine. Der Rechnungshof hat beanstandet, dass der Mietpreis für alle Flächen gleich hoch vereinbart wurde. Seiner Ansicht nach hätten bei der Vereinbarung des Mietpreises im Mietvertrag ent- sprechende Abstufungen hinsichtlich der Wertigkeit beziehungsweise der Nutzungsmöglich- keiten der Räume vorgenommen werden müssen; das heißt, für Abstellräume hätte beispiels- weise eine geringere Miete berechnet werden müssen als für Büroräume. Er geht davon aus, dass dies zusammen mit der Kürzung des ohnehin überhöhten Mietpreises von 8 €/ m² über 25 Jahre zu einer Reduzierung der Miete in zweistelliger Millionenhöhe ge- führt hätte. - 107 -
Drucksache 14/506 Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - Weiterhin stellt der Rechnungshof fest, dass Technikräume, Treppenläufe, Zwischenpodeste und Treppenaugen sowie die Teilunterkellerung bei korrekter Auslegung der obigen Richtli- nie als Mietfläche MF=0 eingestuft werden müssen, für die keine Miete zu berechnen ist. Die Mietersparnis für diese Flächen beläuft sich in 25 Jahren ohne Mietsteigerungen auf weitere ca. 2,1 Mio. €. 7. Sanierungs- und Umbaukosten Weder im Kaufvertrag zwischen der IKS und der Gondwana Invest GbR noch im Mietvertrag zwischen dem Minister der Finanzen und der Gondwana Invest GbR werden die geschätzten Umbau- und Sanierungskosten genannt. In der Ministerratsvorlage vom 23.08.2006 und in der Rahmenvereinbarung zwischen dem Minister der Finanzen, dem Minister für Wirtschaft und Wissenschaft, der IKS und der Gondwana Invest GbR wird lediglich ein Betrag in Höhe von 8,7 Mio. € genannt. Dabei ist jedoch unklar, ob es sich um eine Brutto- oder Nettosumme handelt. Auf Rückfrage des Rechnungshofes konnten weder das Ministerium für Wirtschaft und Wis- senschaft noch das Ministerium der Finanzen noch die IKS eine detaillierte Kostenberech- nung für die Umbau- und Sanierungsarbeiten am Verwaltungsgebäude vorlegen. Die Landesregierung ist in ihrer Stellungnahme nicht auf die fehlende Kostenberechnung ein- gegangen. Sie teilt lediglich mit, dass die tatsächlich entstandenen Baukosten 10,1 Mio. € brutto betragen. Der Rechnungshof hält eine solche Vorgehensweise in Anbetracht der Bedeutung der Maß- nahme und der weitreichenden vertraglichen Bindung, die das Saarland hier eingegangen ist, für inakzeptabel. 8. Außenanlagen Im zum Mietvertrag zwischen dem Minister der Finanzen und der Gondwana Invest GbR vom 08.01.2007 gehörenden Raumbuch wird zwar der Ausbauzustand aller Räume und der Außenfassade beschrieben; es ist auch eine Seite mit dem Titel „Außenanlagen“ beigefügt, diese ist jedoch nicht ausgefüllt. Eine Regelung hinsichtlich der Außenanlagen fehlt also. Hiervon ist insbesondere der Eingangsbereich der vom Landkreis Neunkirchen angemieteten Räume betroffen, der sanierungsbedürftig ist. Die Landesregierung hat hierzu keine Stellungnahme abgegeben. - 108 -
Drucksache 14/506 Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - Der Rechnungshof stellt fest, dass versäumt wurde, die hier erforderlichen Sanierungsarbeiten mit in das Bau-/ Sanierungsprogramm aufzunehmen und dass hierdurch dem Saarland weitere Kosten entstehen werden. Diese Kosten hätten in den Sanierungskosten des Gebäudes enthal- ten sein und vom Vermieter getragen werden müssen. 9. Instandhaltungskosten In § 9 des Mietvertrages zwischen dem Minister der Finanzen und der Gondwana Invest GbR vom 08.01.2007 ist aufgeführt, dass der Vermieter die Instandhaltung, Instandsetzung und gegebenenfalls Erneuerung an Dach und Fach übernehmen muss. Der Rechnungshof hat in seiner Prüfungsmitteilung festgestellt, dass versäumt wurde, die Instandhaltungskosten für die Gewerke Elektroinstallation und Sanitäranlagen mit aufzuneh- men. Die Landesregierung hat dieses Versäumnis in ihrer Stellungnahme eingeräumt, hält es aber in Anbetracht der Rückübertragungsmöglichkeit in 25 Jahren für noch vertretbar. Der Rechnungshof kann in der Rückübertragungsmöglichkeit nach 25 Jahren keinen Aspekt erkennen, welcher die Folgen des Versäumnisses abmildert. Er geht davon aus, dass dem Saarland in dieser Zeit nicht unerhebliche Kosten entstehen werden, und stellt fest, dass diese vom Investor hätten übernommen werden müssen. 10. Betriebskosten In § 7 des Mietvertrages zwischen dem Minister der Finanzen und der Gondwana Invest GbR vom 08.01.2007 ist aufgeführt, welche Leistungen zu den Mietnebenkosten/ Betriebskosten gehören. Die Nettovorauszahlung für diese Kosten ist auf 25.000 € monatlich festgesetzt wor- den. Diese Kosten fallen zusätzlich zur Miete an und sind jährlich abzurechnen. In der 3. Ergänzungsvereinbarung zum Mietvertrag werden die Mietfläche um 342 m² für den Landkreis Neunkirchen, die Miete um 2.736 € monatlich und die Betriebskostenvorauszah- lung um 800 € monatlich erhöht. Der Rechnungshof hat in seiner Prüfungsmitteilung festgestellt, dass es keine Aufstellung darüber gibt, wie sich die Mietnebenkosten/ Betriebskosten errechnen. Die Landesregierung hat in ihrer Stellungnahme ausgeführt, dass keine Erfahrungswerte aus den Vorjahren zur Verfügung gestanden hätten, weswegen die Mietnebenkosten/ Betriebskos- ten nur geschätzt worden seien. Eine Bereinigung erfolge durch die Ist-Abrechnung. Der Rechnungshof kann diese Argumentation zwar nachvollziehen, er vermisst gleichwohl eine Grundlage für diese Schätzung. - 109 -
Drucksache 14/506 11. Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - Beendigung des Mietverhältnisses In § 4 des Mietvertrages zwischen dem Minister der Finanzen und der Gondwana Invest GbR vom 08.01.2007 ist vorgesehen, dass das Mietverhältnis auf Verlangen des Saarlandes um zwei mal vier Jahre zu verlängern ist, wobei die Miete nur noch auf die Unterhaltungs- und Bewirtschaftungskosten zu berechnen ist. Der Rechnungshof hat in seiner Prüfungsmitteilung festgestellt, dass im Mietvertrag ein Hin- weis darauf fehlt, dass das Saarland nach 25 Jahren die unentgeltliche und lastenfreie Über- tragung des Eigentums auf sich verlangen kann, wie es in der Rahmenvereinbarung zwischen dem Minister der Finanzen, dem Minister für Wirtschaft und Wissenschaft, der IKS und der Gondwana Invest GbR beschlossen worden war. Mit der obigen Regelung wird von der Rah- menvereinbarung abgewichen. Der Rechnungshof hat auf die Gefahr hingewiesen, dass der Anspruch auf Rückübertragung des Eigentums am Verwaltungsgebäude in 25 Jahren bei Aus- lauf des Mietverhältnisses in Vergessenheit gerät und nicht mehr realisiert wird. Im Übrigen hätte es der Rechnungshof für sinnvoll gehalten, statt eines fakultativen Eigentümerwechsels nach 25 Jahren einen entsprechenden Automatismus zu vereinbaren. Die Landesregierung hat in ihrer Stellungnahme angekündigt, dass sie den Hinweis des Rech- nungshofes auf die unentgeltliche und lastenfreie Übertragung des Eigentums aufgreifen wird. Auf die mögliche Verlängerung des Mietvertrages ist sie jedoch nicht eingegangen. Der Rechnungshof verweist darauf, dass sich wahrscheinlich erst in 25 Jahren zeigen wird, ob die Maßnahmen, die die Landesregierung jetzt noch ergreifen will, geeignet sind, Schaden vom Saarland abzuwenden. - 110 -