Charta für Landwirtschaft und Verbraucher 2011/2012

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Was wollen wir erreichen? 1. Die Entwicklungspotenziale der länd- lichen Räume als Wirtschaftsräume müssen genutzt werden, damit auch in Zukunft attraktive Lebensbedingun- gen eine Abwanderung der ländlichen Bevölkerung begrenzen. Hierzu müs- sen die Innovationskräfte in ländli- chen Räumen mobilisiert, Fachkräfte gebunden und die Grundversorgung sichergestellt werden. 21 2. Der Weg der Marktorientierung im Rahmen der EU-Agrarpolitik wird fort- gesetzt. Die Politik setzt neue Anreize und Rahmenbedingungen, damit sich die deutsche Land- und Ernäh- rungswirtschaft nachfrageorientiert auf zukunftsfähige Marktsegmente ausrichten kann. Die Marktposition der landwirtschaftlichen Erzeuger soll weiter gestärkt werden, um ihren Anteil an der Wertschöpfung in der Lebensmittelkette zu erhöhen. 3. Die Produktivität in der Landwirtschaft muss unter Beachtung des Prinzips der Nachhaltigkeit gesteigert werden.
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Wie handeln wir in den nächsten Jahren? Rechtlicher Rahmen EU Weiterentwicklung der Gemeinsa- men Agrarpolitik der EU (GAP): Bei den laufenden Verhandlungen zur Weiter- entwicklung der GAP bezieht das BMELV Position, um sowohl den gesellschaftli- chen wie auch den landwirtschaftlichen Ansprüchen gerecht zu werden (siehe auch: www.bmelv.de). Wesentliche Eck- punkte sind: ■ Der Grundsatz „öffentliche Gelder für öffentliche Leistungen“ muss EU-weit stärker hervorgehoben werden. Die Umweltbeiträge müssen durch effizi- ente Mindestanforderungen sowohl im Rahmen der Direktzahlungen als auch durch zielgerichtete, regional angepasste Agrarumweltmaßnahmen gesteigert werden. Eine verpflichtende Stilllegung von landwirtschaftlichen Produktionsflächen würde demge- genüber auch dem Ziel der weltweiten Ernährungssicherung widersprechen. ■ Die EU-Agrarpolitik muss in der nächs- ten Förderperiode wieder einheitlicher gestaltet werden. Beihilfen, die den Umfang oder die Art der Produktion beeinflussen, müssen weiter abge- baut werden. Das System der von der Produktion unabhängigen Direkt- zahlungen muss weiterentwickelt werden. Gleichzeitig müssen Rahmen- bedingungen geschaffen werden, die die Wertschöpfung aus dem Markt nachhaltig steigern. ■ Im Rahmen der neuen Umweltver- pflichtungen für Direktzahlungen muss angemessen berücksichtigt wer- den, dass deutsche Landwirte bereits heute umfangreich an Umweltmaß- nahmen teilnehmen. In Anlehnung an den Kommissionsvorschlag für den ökologischen Landbau müssen diese Vorleistungen angerechnet werden. ■ Die vorgesehene Absenkung der finanziellen Beteiligung der EU an Agrarumweltmaßnahmen im Rahmen 22
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der ländlichen Entwicklungspolitik widerspricht dem Ziel, den Umwelt- beitrag in der GAP zu stärken. Für Agrarumweltmaßnahmen sollte der Finanzierungsanteil der EU erhöht werden. National müssen Prioritäten gesetzt werden, sodass effizient ein Beitrag zum Erhalt der Biodiversität geleistet wird. ■ Deutschland lehnt die komplizier- ten Kommissionsvorschläge für die Struktur der Direktzahlungen ab (u. a. Degression und Kappung, Bindung an die Arbeitskräfte). Die vorgesehenen Strukturen führen neue bürokratische Elemente ein, die nicht den übergeord- neten Zielen der Marktorientierung und des Bürokratieabbaues dienen. Das BMELV fordert aber, dass kleinere und mittlere Betriebe bei der geplan- ten Systemumstellung der Direktzah- lungen bessergestellt werden. Das BMELV hat dafür einen Vorschlag im Rahmen der Verhandlungen vorge- legt, der im zukünftigen Betriebsprä- miensystem verankert werden soll. ■ Die spezifische Förderung in den Ge- bieten mit schwierigen natürlichen Be- dingungen muss fortgeführt werden, um eine nachhaltig flächendeckende Landbewirtschaftung aufrechterhal- ten zu können. In die Ertragsmesszah- len in Deutschland fließen objektive biophysikalische Kriterien ein, die das natürliche Ertragspotenzial der Böden widerspiegeln. Die Ertragsmesszahlen 23 ■ ■ ■ ■ sind daher eine geeignete Grundlage für die Gebietsabgrenzung. Im Falle außergewöhnlicher Marktkri- sen muss über ein Sicherheitsnetz mit gezielten Maßnahmen (z. B. Interventi- on oder private Lagerhaltung) zeitlich begrenzt eingegriffen werden. Dies dient der Versorgungssicherheit in der EU und hilft an sich zukunftsfähi- gen Unternehmen, die Krisenzeit zu überstehen. Darüber hinaus müssen für akute Marktstörungen geeignete zusätzliche Instrumente zur Krisen- bewältigung zur Verfügung stehen, um den betroffenen Betrieben durch direkte Zahlungen zu helfen. Die von der Kommission vorgeschla- gene Erleichterung der Bildung von Erzeuger- und Branchenorganisatio- nen wird unterstützt. Die Kommissionsvorschläge für die strukturelle Förderung im Rahmen der ländlichen Entwicklung sind zu kompliziert. Die Bürokratielasten durch die EU- Agrarpolitik sind zu begrenzen. National ■ Gesetz gegen Wettbewerbs- beschränkungen: Das BMELV tritt dafür ein, am verschärften Verbot des Verkaufs von Lebensmitteln unter Einstandspreis auch nach 2012 festzu- halten.
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■ Baugesetzbuch: Aufgrund des Struk- turwandels sind immer mehr ehemals landwirtschaftliche Gebäude dem Verfall preisgegeben. Die Bundesre- gierung will daher gesetzlich regeln, dass auch außerlandwirtschaftliche Nutzung ermöglicht, aber gleichzeitig landwirtschaftliche Entwicklung nicht behindert werden. Es darf dabei nicht mehr Fläche versiegelt werden. ■ Neue Ausrichtung der GAK: Die GAK muss stärker auf die Ziele und Maßnahmen ausgerichtet werden, die bundesweit höchste Priorität haben und sich am zukünftigen neuen EU- Rechtsrahmen orientieren. Neben der Daseinsvorsorge gehören dazu die Prioritätensetzung bei Agrarumwelt- maßnahmen, die Umstellung auf be- sonders tiergerechte und ressourcen- schonende Wirtschaftsweisen sowie die Ausgleichszulage in Gebieten mit schwierigen natürlichen Bedingun- gen. Im Gegenzug müssen weniger be- deutende Fördertatbestände zukünftig gestrichen werden. Umsetzung bestehenden Rechts ■ Koordinierte Politik auf Bundes- ebene zur Stärkung der ländlichen Räume: Das BMELV koordiniert über eine Interministerielle Arbeitsgruppe (IMAG-Prozess) die ländliche Entwick- lungspolitik. Anfang 2012 wird ein fachübergreifender „Fortschrittsbe- richt zur Entwicklung ländlicher Räu- me“ vorgelegt. Hier werden auf Basis einer eingehenden Analyse konkrete Maßnahmen u. a. für die zukünftige Sicherung der medizinischen Versor- gung auf dem Lande, die Verbesse- rung der Mobilität über Ausbau der ländlichen Infrastruktur, die Sicherung der Verfügbarkeit von Fachkräften für mittelständische Unternehmen und für das kommunale Bildungsmanage- ment dargestellt. Lösungsorientierte Diskussions- prozesse ■ Das Johann Heinrich von Thünen- Institut des BMELV wurde damit beauftragt, 2012 einen Workshop zur „Grundversorgung für eine angepasste Lebensqualität – ländliche Räume im demografischen Wandel“ durchzu- führen. Hier soll die Problematik der Aufrechterhaltung der Mindestversor- gung in ländlichen Regionen, die mit wirtschaftlichen und demografischen Schrumpfungsprozessen kämpfen, behandelt werden. ■ Ferner ist es erforderlich, den Dialog mit der Bevölkerung über moderne Züchtungsmethoden aufzunehmen, mit dem Ziel, diese auch in Deutsch- land nutzen zu können. Projekte ■ Förderprogramm Agrarexport: Das BMELV unterstützt weiterhin die mit- telständische Wirtschaft bei der Markt- vorbereitung, dem Markteinstieg sowie der Marktpflege in aufnahmefä- 24
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hige Schwellen- und Industrieländer durch Betreuung auf Auslandsmessen, Schulungen und durch Bereitstellung von Marktinformationen. Zentrales Anliegen ist, die Absatzmärkte auf den internationalen Agrarmärkten zu pflegen bzw. neu zu erschließen. Damit werden langfristig Arbeitsplätze in Deutschland – insbesondere in den ländlichen Räumen – erhalten und neue geschaffen. ■ Anforderungen an eine biobasierte Wirtschaft: Das BMELV wird innerhalb der Bundesregierung Vorschläge für eine Weiterentwicklung der biobasier- ten Wirtschaft vorlegen, die innovative Wege aufzeigen, wie bisherige Her- stellungsprozesse auf Basis endlicher fossiler Rohstoffe durch solche auf Basis nachwachsender Rohstoffe (z.B. durch Energieholzanbau auf landwirt- schaftlichen Flächen) ersetzt werden können. ■ Demografie: Auf der Grundlage des Demografieberichtes erstellt die Bundesregierung im Jahr 2012 eine Demografiestrategie. Das BMELV betei- ligt sich mit Bezug auf die ländlichen Räume in Form von Fördermaßnah- men, mit denen die wirtschaftliche Entwicklung und die infrastrukturelle Daseinsvorsorge (z. B. Breitbandver- sorgung) gefördert wird. ■ Modellprojekt „LandZukunft“: Das BMELV zielt darauf ab, dass struktur- schwache ländliche Regionen, die abseits von Ballungsräumen liegen 25 und insbesondere mit demografischen Problemen zu kämpfen haben, neue Wege in der integrierten ländlichen Entwicklung erproben. Aus 17 Regio- nen, die sich beworben haben, wählt das BMELV 2012 vier aus. Ansatzpunkt ist die gezielte Mobilisierung von Menschen mit Unternehmergeist und die Umsetzung kreativer Ideen im Rah- men regionaler Partnerschaften. Auch das BMVBS fördert innovative Planun- gen mit dem Forschungsprogramm „Modellvorhaben der Raumordnung“ und die Entwicklung der Infrastruktur. Prioritäre Forschung und Wissens- transfer ■ Auswirkungen von Extremwetter- lagen auf die Pflanzenproduktion aufgrund des Klimawandels: Es wird in einem Forschungsvorhaben geprüft, ob zukünftig in Deutschland von Mög- lichkeiten neuer Risikomanagement- systeme Gebrauch gemacht werden sollte. ■ Innovative Lösungsansätze für eine nachhaltige Lebensmittelver- arbeitung und Ernährung: Es wird bei der BLE ein Förderschwerpunkt eingerichtet. ■ Die vielfältigen Herausforderungen in den ländlichen Räumen bilden einen Forschungsschwerpunkt des Johann Heinrich von Thünen-Instituts des BMELV.
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Zielkonflikte bei der Landnutzung lösen und knappe Ressourcen schonen 27
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Politisches Handeln muss zwischen den Zielkonflikten verschiedener Formen der Landnutzung abwägen. Hierbei müssen zwischen den Wirtschaftsbeteilig- ten, Vertretern des Umwelt- und Naturschutzes sowie Tierschutzes möglichst im Konsens Lösungen gefunden werden, die u. a. der hohen Konkurrenzsituatio- nen insbesondere um landwirtschaftliche Flächen gerecht werden und langfris- tig eine ressourcenschonende Wirtschaftsweise gewährleistet. Wo stehen wir? 50 Prozent der Gesamtfläche Deutschlands werden landwirtschaftlich genutzt. Dabei bewirtschaften Landwirte gut 30 Prozent ihrer Flächen unter Beachtung besonderer Vorgaben des Umwelt- und Naturschutzes bzw. beachten Auflagen von Agrarum- weltmaßnahmen. Über 15 Prozent der deutschen Gesamtfläche sind als FFH- und Vogelschutzgebiete ausgewiesen, rund vier Prozent sind Naturschutzgebiete und über drei Prozent Biosphärenreservate. Diese Flächen sind nur unter strengen Auflagen extensiv zu bewirtschaften oder können nicht für die Produktion von Nah- rungsmitteln genutzt werden. In Deutschland herrscht eine hohe Nut- zungskonkurrenz um die landwirtschaft- lichen Flächen, sei es wegen der hohen Nachfrage der Landwirte oder außerland- wirtschaftlicher Interessenten. Dement- sprechend zeigen die Bodenmärkte regio- nal zum Teil deutliche Preissteigerungen. Dies trifft zum einen in ländlichen Regionen mit einer hohen Konzentration in der Tierhaltung oder von Biogasanla- gen zu, aber auch in Ballungsräumen. Es werden immer noch gut 77 Hektar pro Tag für Siedlungs- und Verkehrsflächen in An- spruch genommen. Dies gilt insbesondere für ländliche Räume, in denen zur Steige- 28
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rung ihrer Attraktivität die Infrastruktur ausgebaut werden muss. Hinzu kommt, dass gemäß Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) zum ökologischen Ausgleich für diese Eingriffe in Natur und Land- schaft landwirtschaftlich wertvolle Böden herangezogen werden. Somit werden diese zusätzlich der landwirtschaftlichen Nutzung entzogen. Jüngste Beschlüsse im Rahmen der Energiewende verschärfen diese Konkurrenz. Die Strukturveränderungen in der Land- und Ernährungswirtschaft erzeugen inzwischen Spannungsfelder bei der Ortsentwicklung vieler Gemeinden. Ins- besondere in Regionen mit einem hohen Konzentrationsgrad in der Tierhaltung und/oder auch von Biogasanlagen ver- schärfen sich Debatten u. a. über Bauge- nehmigungen, Grundwasserbelastung, Lärmentwicklung durch Schwerlastver- kehr oder auch über enge Fruchtfolgen. In anderen Regionen bestehen derartige Probleme nicht. Gleichwohl stößt auch hier die Intensivierung der Landwirt- schaft auf Akzeptanzprobleme. Somit ist eine differenzierte Betrachtung not- wendig. Kommunale Vertreter fordern bessere gesetzliche Steuerungsmöglich- keiten, nutzen aber aus Sicht des BMELV die jüngst im Bundesnaturschutzgesetz novellierten Regelungen zu wenig aus. Bundesgesetze, wie das Bundesimmis- 29 sionsschutzgesetz, enthalten bereits heute detaillierte Regelungen z. B. für den Neubau und Betrieb von Ställen zum Schutz und zur Vorsorge vor schädlichen Umweltwirkungen. Große Anlagen unter- liegen einer Umweltverträglichkeitsprü- fung. Die ordnungsgemäße Verwertung des Wirtschaftsdüngers oder von Biogas- gärrückständen ist Teil der Genehmigung. Die EU legt nationale Emissionshöchst- grenzen für bestimmte Luftschadstoffe (NEC-Richtlinie) fest und begrenzt somit auch Ammoniakemissionen aus der Land- wirtschaft. Wenn die festgelegte Höchst- menge nicht eingehalten wird, droht eine Vertragsstrafe seitens der EU. Die Einhal- tung der Höchstmenge ist bereits heute anspruchsvoll. Minderungsmaßnahmen sollen Waldböden, Gewässer und die Biodiversität schützen, müssen dabei aber tiergerechte Haltungsverfahren ermögli- chen und wirtschaftlich tragbar sein. Ge- rade tiergerechte Haltungssysteme, wie z. B. offene Stallhaltungen mit Auslauf, können höhere Emissionen verursachen. Im Fokus werden zukünftig Maßnahmen stehen, die sich auf die gesamte Wirt- schaftsdüngerkette (Stall, Lagerung und Ausbringung) beziehen und sowohl auf weitere Effizienzsteigerungen in der Stickstoffdüngung als auch der Eiweißver- wertung in der Fütterung zielen.
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Zur Umsetzung der EU-Wasserrahmen- richtlinie wurde im März 2010 das neue Wasserhaushaltsgesetz erlassen. Erstmals wurden bundesweit einheitliche Vorga- ben zum Schutz und zur Bewirtschaftung der Gewässer und des Grundwassers geschaffen. Auch wenn die Nährstoffein- träge in die Gewässer leicht zurückgegan- gen sind (vgl. Nitratbericht 2008), werden voraussichtlich die gesetzten Umweltziele der Nitratrichtlinie und der Wasserrah- menrichtlinie nicht termingerecht erreicht. Die weitere Reduzierung von Stickstoffüberschüssen sowie Nährstoff- einträgen in die Gewässer muss daher einen Schwerpunkt bilden. Was wollen wir erreichen? 1. Der rechtliche Rahmen und die Agrar- förderung werden darauf ausgerichtet, dass knappe Ressourcen von der Land- und Ernährungswirtschaft effizienter eingesetzt werden (Steigerung der Produktivität). Die Produktion von Lebensmitteln hat Vorrang. 2. Die Politik unterstützt verstärkt umwelt- und ressourcenschonende Bewirtschaftungsweisen. 3. Die außerlandwirtschaftliche Inan- spruchnahme von Agrarflächen muss verringert werden und durch entspre- chende rechtliche Schutzvorkehrun- gen auf das notwendige Maß begrenzt werden. 30
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