2019_133_Akte_BMEL_Nestl_abgeschlossen.pdf

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Mit besten Grüßen Anneke Plaß ______________________________________________ Anneke Plaß Leitung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Veranstaltungen Tel: +49 30 264 967 -80 Mobil: +49 170 570 44 39 E-Mail: plass@mabb.de Medienanstalt Berlin-Brandenburg Kleine Präsidentenstr. 1 10178 Berlin www.mabb.de twitter.com/mabb_de facebook.com/Medienanstalt.BB Von: Gesendet: Donnerstag, 6. Juni 2019 13:59 An: Anneke Plass <plass@mabb.de> Betreff: Klöckner Sehr geehrte Frau Plaß, könnten wir zeitnah zum Fall Klöckner telefonieren? Hintergrund würde reichen. Dank und beste Grüße 111
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Von: Anneke Plass Gesendet: Freitag, 7. Juni 2019 15:50 An: Cc: Melanie Wenzl <Wenzl@mabb.de>; Anja Zimmer <zimmer@mabb.de> Betreff: AW: Antwort: AW: Anfrage für , noch ein Nachtrag: Inzwischen sind 15 Beschwerden bei der mabb eingegangen. Ich freue mich, dass der Interviewtermin passt. Meine Kollegin Melanie Wenzl (hier auch im CC) ist Ihre Ansprechpartnerin, da ich am Dienstag nicht in der mabb bin. Viele Grüße, ich wünsche Ihnen schöne Feiertage, Anneke Plaß ______________________________________________ Anneke Plaß Leitung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Veranstaltungen Tel: +49 30 264 967 -80 Mobil: +49 170 570 44 39 E-Mail: plass@mabb.de Medienanstalt Berlin-Brandenburg Kleine Präsidentenstr. 1 10178 Berlin www.mabb.de twitter.com/mabb_de facebook.com/Medienanstalt.BB Von: Gesendet: Freitag, 7. Juni 2019 14:48 An: Anneke Plass <plass@mabb.de> Cc: Melanie Wenzl <Wenzl@mabb.de>; Anja Zimmer <zimmer@mabb.de> Betreff: Antwort: AW: Anfrage für 113
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Liebe Frau Plaß, merci für die ausführlichen Infos. Und: Ja, sehr gerne am Dienstag um 11 Uhr bei Ihnen. Viele Grüße, Von: An: Kopie: Datum: Betreff: Anneke Plass <plass@mabb.de> Melanie Wenzl <Wenzl@mabb.de>, Anja Zimmer <zimmer@mabb.de> 07.06.2019 13:56 AW: Anfrage für , haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. Gerne können wir ein Interview mit Anja Zimmer für nächsten Dienstag, 11. Juni, 11 Uhr, in der mabb vereinbaren. Können Sie diesen Termin einrichten? Darüber hinaus einige Informationen zum aktuellen Stand: Es sind mittlerweile 13 Beschwerden über das Video bei der mabb eingegangen. Der Tenor ist dabei, dass hier Werbung für Nestlé betrieben wird, die nicht gekennzeichnet sei. Darüber hinaus haben wir Anfragen über Twitter erhalten. Grundsätzlich prüfen wir im privaten Rundfunk und in den sogenannten Telemedien, für die wir als mabb in Berlin und Brandenburg zuständig sind, ja die Trennung von Werbung und Inhalt sowie die Einhaltung des Jugendmedienschutzstaatsvertrags. Im aktuellen Fall prüfen wir nun, ob das Video von Julia Klöckner gegen Rechtsgrundsätze verstößt. Dazu haben wir selbstverständlich zunächst auch mit dem Ministerium Kontakt aufgenommen. Wir prüfen, ob es sich um Schleichwerbung handelt. Also um kommerzielle Werbung, um ein Angebot, das dem Absatz von Produkten dient. Bei Influencern prüfen wir in solchen Fällen z. B. ob es einen Werbevertrag gibt. Das ist ja ein wesentliches Indiz für eine Werbeabsicht. Nach aktuellem Stand würden wir aber eher ausschließen, dass es sich im Falle des Videos von Julia Klöckner um kommerzielle Werbung handelt. Wir sind hier unserer Auffassung nach im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung. Das Video enthält eine politische Botschaft. Die Frage ist nun: Geht es über die übliche politische Kommunikation hinaus? Welche Regeln gelten dann? Reichen die Regeln aus? Die Beantwortung dieser Frage ist bei Telemedien – anders als im klassischen Rundfunk – deutlich komplizierter. Auch dies prüfen wir derzeit. Hier spielt beispielsweise auch Verfassungsrecht hinein: Maßstab für die 114
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Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung ist immer noch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1977 (BVerfG, Urteil v. 02.03.1977, Az. 2 BvE 1/76). Danach kann die Grenze zur zulässigen Öffentlichkeitsarbeit überschritten sein, wenn der informative Gehalt Aussage eindeutig hinter werblichen oder unterhaltenden Aussagen zurücktritt. Allerdings ist zu beachten, dass das Urteil auf analogen Zeiten, also deutlich vor der Zeit von Twitter und YouTube, stammt. Gleichzeitig und ganz unabhängig von den komplexen Fragen würden wir uns als mabb insgesamt mehr Transparenz bei der Erstellung solcher Videos wünschen. Herzliche Grüße Anneke Plaß ______________________________________________ Anneke Plaß Leitung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Veranstaltungen Tel: +49 30 264 967 -80 Mobil: +49 170 570 44 39 E-Mail: plass@mabb.de Medienanstalt Berlin-Brandenburg Kleine Präsidentenstr. 1 10178 Berlin www.mabb.de twitter.com/mabb_de facebook.com/Medienanstalt.BB Von: Gesendet: Freitag, 7. Juni 2019 11:25 An: Anneke Plass <plass@mabb.de> Betreff: Anfrage für Liebe Frau Plass, da ich Sie telefonisch gerade nicht erreiche, auf diesem Wege -- völlig überraschendes Thema: das Nestlé-Video aus dem Bundeslandwirtschaftsministerium. möchte sich am Mittwoch nächster Woche damit beschäftigen. Dazu: 1. Ihr Haus hat ja bereits via Twitter angekündigt, den Fall zu prüfen. Mit welchem 115
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Zeitraum rechnen Sie, wie läuft so eine Prüfung ab und welche Vorschriften ziehen Sie für diese Prüfung heran? 2. Da das Fernsehen auf sprechende Menschen angewiesen ist: Ob es bitte möglich wäre, dies am Dienstag nächster Woche auch in einem kurzen Interview bei einem Besuch in Ihrem Haus zu erfahren? Fragt, freundlich grüßend, 116
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Von: Anneke Plass Gesendet: Mittwoch, 12. Juni 2019 18:00 An: Cc: Melanie Wenzl <Wenzl@mabb.de>; Anja Zimmer <zimmer@mabb.de>; Marco Holtz <holtz@mabb.de>; Stefanie Lefeldt <lefeldt@mabb.de> Betreff: AW: Presseanfrage: Klöckner/Nestlé-Video , vielen Dank für Ihre Rückfrage. Wir verstehen Transparenz hier nicht nur als richtige Absenderkennzeichnung. Das sollte bei Videos einer Bundes- oder Landesregierung selbstverständlich sein. Der Wunsch nach Transparenz ist ein Appell an den Gesetzgeber, zu überprüfen, ob es hier Regelungsbedarf gibt. Mehr Transparenz lässt sich aber unterhalb der Gesetzesebene herstellen, beispielsweise durch einen Code of Conduct, der Leitlinien beschreibt. Ich hoffe, das hilft Ihnen weiter. Bitte melden Sie sich bei mir, wenn Sie Rückfragen haben. Mit freundlichen Grüßen, ich wünsche Ihnen einen schönen Abend, Anneke Plaß ______________________________________________ Anneke Plaß Leitung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Veranstaltungen Tel: +49 30 264 967 -80 Mobil: +49 170 570 44 39 E-Mail: plass@mabb.de Medienanstalt Berlin-Brandenburg Kleine Präsidentenstr. 1 10178 Berlin www.mabb.de twitter.com/mabb_de facebook.com/Medienanstalt.BB 117
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Von: ] Gesendet: Dienstag, 11. Juni 2019 15:45 An: Anneke Plass <plass@mabb.de> Betreff: AW: Presseanfrage: Klöckner/Nestlé-Video Sehr geehrte Frau Plaß, nochmals besten Dank für Ihre Rückmeldung zu meiner Anfragen, anbei der entsprechende Online- Artikel vom vergangenen Freitag dazu. Ich würde das Thema auch gerne für unsere kommende Print-Ausgabe aufgreifen. Könnten Sie ggfs. noch etwas konkretisieren, was die mabb mit „mehr Transparenz“ in diesem Zusammenhang konkret meint. Das Video wird ja am Ende als BMEL-Video gekennzeichnet. In welcher Hinsicht vermisst die mabb Transparenz bei solchen Videos? Wir haben morgen um 16 Uhr Redaktionsschluss. Über eine Rückmeldung würde ich mich freuen. Besten Dank im Voraus! Mit freundlichen Grüßen Von: Anneke Plass [mailto:plass@mabb.de] Gesendet: Freitag, 7. Juni 2019 15:47 An: Cc: Marco Holtz; Melanie Wenzl; Stefanie Lefeldt Betreff: AW: Presseanfrage: Klöckner/Nestlé-Video , haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage und bitte entschuldigen Sie die verspätete Antwort. Zum aktuellen Stand: Bei der mabb sind mittlerweile 15 Beschwerden über das Video eingegangen. Der Tenor ist dabei, dass hier Werbung für Nestlé betrieben wird, die nicht gekennzeichnet sei. Darüber hinaus haben wir Anfragen über Twitter erhalten. 118
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Grundsätzlich prüfen wir im privaten Rundfunk und in den sogenannten Telemedien, für die wir als mabb in Berlin und Brandenburg zuständig sind, ja die Trennung von Werbung und Inhalt sowie die Einhaltung des Jugendmedienschutzstaatsvertrags. Im aktuellen Fall prüfen wir nun, ob das Video von Julia Klöckner gegen Rechtsgrundsätze verstößt. Dazu haben wir selbstverständlich zunächst auch mit dem Ministerium Kontakt aufgenommen. Wir prüfen, ob es sich um Schleichwerbung handelt. Also um kommerzielle Werbung, um ein Angebot, das dem Absatz von Produkten dient. Bei Influencern prüfen wir in solchen Fällen z. B. ob es einen Werbevertrag gibt. Das ist ja ein wesentliches Indiz für eine Werbeabsicht. Nach aktuellem Stand würden wir aber eher ausschließen, dass es sich im Falle des Videos von Julia Klöckner um kommerzielle Werbung handelt. Wir sind hier unserer Auffassung nach im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung. Das Video enthält eine politische Botschaft. Die Frage ist nun: Geht es über die übliche politische Kommunikation hinaus? Welche Regeln gelten dann? Reichen die Regeln aus? Die Beantwortung dieser Frage ist bei Telemedien – anders als im klassischen Rundfunk – deutlich komplizierter. Auch dies prüfen wir derzeit. Hier spielt beispielsweise auch Verfassungsrecht hinein: Maßstab für die Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung ist immer noch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1977 (BVerfG, Urteil v. 02.03.1977, Az. 2 BvE 1/76). Danach kann die Grenze zur zulässigen Öffentlichkeitsarbeit überschritten sein, wenn der informative Gehalt Aussage eindeutig hinter werblichen oder unterhaltenden Aussagen zurücktritt. Allerdings ist zu beachten, dass das Urteil auf analogen Zeiten, also deutlich vor der Zeit von Twitter und YouTube, stammt. Gleichzeitig und ganz unabhängig von den komplexen Fragen würden wir uns als mabb insgesamt mehr Transparenz bei der Erstellung solcher Videos wünschen. Mit freundlichen Grüßen Anneke Plaß ______________________________________________ Anneke Plaß Leitung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Veranstaltungen Tel: +49 30 264 967 -80 Mobil: +49 170 570 44 39 E-Mail: plass@mabb.de Medienanstalt Berlin-Brandenburg Kleine Präsidentenstr. 1 119
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10178 Berlin www.mabb.de twitter.com/mabb_de facebook.com/Medienanstalt.BB Von: Gesendet: Freitag, 7. Juni 2019 15:30 An: Anneke Plass <plass@mabb.de> Betreff: AW: Presseanfrage: Klöckner/Nestlé-Video Sehr geehrte Frau Plass, darf ich noch mit einer Rückmeldung auf meine Anfrage (s.u.) rechnen? Das Ministerium hat die Beantwortung bereits geschafft. Denke nicht, dass ich der einzige bin, der in der Sache nachfragt. Vielen Dank für eine Rückmeldung! Mit freundlichen Grüßen Von: Juni 2019 11:47 An: 'plass@mabb.de' Betreff: Presseanfrage: Klöckner/Nestlé-Video Sehr geehrte Frau Plaß, im Zusammenhang mit den Medienberichten über eine Überprüfung des Videos von Frau Ministerin Klöckner mit dem Nestlé-Deutschland-Chef bitte ich um die Beantwortung folgender Frage: Was war der Anlass für die mabb, den Fall aufzugreifen? In welche Richtung (Vorwurf?) geht die Überprüfung und wie lange wird sie voraussichtlich dauern? Muss die mabb grundsätzlich Beschwerden nachgehen oder sieht man im konkreten Fall tatsächlich Anlass für eine Prüfung? Über eine zeitnahe Rückmeldung – telefonisch oder schriftlich – würde ich mich freuen. 120
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