2019_07_23-10_26-office-lens_geschwaerzt.pdf
This document is part of the request ”Kontrollbericht zu Fam Tran Phat, Leipzig”.
Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:
- hier finden Sie häufige Fragen & Antworten
- lesen Sie das Rechtsgutachten der Kanzlei Geulen & Klinger und einen Vermerk
- fragen Sie in unserem Forum nach
- kontaktieren Sie uns direkt
Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.
Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.
Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.
| ) Stadt Leipzig Der Oberbürgermeister Stadt Leipzig + Amt 56 + 04092 Leipzig Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt (VLA) Abt. Lebensmittelüberwachung Besucheranschrift Theodor-Heuss-Str. 43, 04328 Leipzig Aktenzeichen: VIG / 19 / 319 0341/123-3752 0341/123-3765 ipzig.de E-Mail veterinaeramt@le Tel.: Fax: Ihre Zeichen/Ihre Nachricht vom Datum 11. Juli2019 ua a Ew on ti ma or nf ri he uc ra rb Ve en en og ez sb it he nd su ge r de ng ru se es rb Ve r zu Gesetz (Verbraucherinformationsgesetz - VIG) die Stadt Leipzig, Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt (folgend: VLA), erlässt folgenden Grundbescheid 1. Ihrem Informationsbegehren vom 13.05.2019 nach dem Verbraucherinformationsgesetz in Bezug auf die Betriebsstätte Fam Tran Phat, Lessingstr. 29, 04109 Leipzig wird stattgegeben. 2. Der Zugang zu den beantragten Informationen erfolgt durch eine gesonderte schriftliche Auskunftserteilung des VLA Ihnen gegenüber nach Ablauf von drei Wochen nach Bekanntgabe dieses Grundbescheides gegenüber dem Dritten (Lebensmittelunternehmer). In der vorgenannten Auskunft werden die zwei an das VLA gestellten Fragen schriftlich beantwortet. Soweit während der „Betriebsüberprüfungen“ nicht zulässige Abweichungen im Sinne von 8 2 Abs. 1 Nr. 1 VIG festgestellt wurden, werden die betreffenden Kontrollberichte in Kopie übersandt. Dabei werden personenbezogene Daten und Informationen, die sich nicht auf Daten im Sinne von $ 2 Abs. 1 Nr. 1 VIG beziehen, unkenntlich gemacht. 3. Dieser Bescheid ergeht kostenfrei. Sachverhalt Mit E-Mail vom 13.05.2019 beantragten Sie beim VLA Zugang zufolgenden Informationen: 1.Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Fam Tran Phat, Lessingstr. 29, 04109 Leipzig? Stadt Leipzig Geschäftsbrief /04.16 2.Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich. - 8 8 Neues Rathaus Zahlungsverkehr S 2 04109 Leipzig Sparkasse Leipzig Bürgertel.: 0341 123-0 Deutsche Bank Leipzig DE60 8607 0000 0170 0111 00 DEUTDE8LXXX © a Martin-Luther-Ring 4 - 6 Internet: www.leipzig.de Commerzbank Leipzig se-B: IBAN dungen: BIC DE76 8605 5592 1010 001350 WELADEBLXXX DE55 8604 0000 0100 8002 00 COBADEFFXXX Postbank Leipzig UniCredit Bank AG Leipziger Volksbank IBAN De-Mall: Info@leipzig.de-mall.de BIC DE14 8601 0090 0067 812904 PBNKDEFF DEO4 8609 5604 0308 3083 08 GENODEFIL DE78 8602 0086 0008 410550 HYVEDEMM495
e2 Im Rahmen der Bearbeitung Ihres Antrages wurden Ihre Angaben zur Betriebsstätte überprüft und der betroffene Lebensmittelunternehmer angehört. Begründung Ihr Informationsbegehren unterfällt dem Anwend ungsbereich des Verbraucherinformationsgeset zes. Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten durch dieses Gesetz freien Zugang zu den bei informationspflichtigen Stellen vorliegenden Informationen über Erzeugnisse im Sinne des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (E rzeugnisse) sowie Verbraucherprodukte, die de m 82 Nummer 26 des Produktsicherheitsgesetzes unterfallen. Das VLA ist zuständige Stelle für den Vollzu g des Verbraucherinformationsgesetzes und ha t die Entscheidung über den vorliegenden An trag zutreffen ($ 11a Gesetz zur Ausführ ung des Lebens- mittel- und Futtermittelgesetzbuches, des Vorläufigen Tabakgesetzes und d es Verbraucher- informationsgese tzes im Freistaat Sachsen). Das VLA ist weit erhin für die Gewährung des Zugangs zu gan lptgrmatiorenzustandiuug. N. NER ne Der vorliegende Antrag bezieht sich nach un serer Prüfung auf den Zugang „von Daten üb er von den nach Bundes- oder Landesrecht zu ständigenStellen festgestellten nicht zulässigen Abweichungen von Anforderungen des Lebensmittel- und Futt ermittelgesetzbuches und des Produktsicherheits- gesetzes, der auf Grund dieser Gesetz e erlassenen Rechtsverordnungen, unmi ttelbar geltender Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union im Anwendungsbereich der genannten Gesetze sowie Maßnahmen und Entscheidungen, die im Zusammenhang mit diesen Abweichungen getroffen worden sind“ (8 2 Abs. 1 Nr. 1 VIG - nicht zulässige Abweichungen) Diese Zuordnunggilt auch für den Fall, dass bei erfolgte n Kontrollen durch das VLA keine oder nur bei einer der angefragten Kontrollen sogenannte nicht zulässigen Abweichungen festgestellt wurden. Inhaltlicher Schwerpunkt Ihres Antrages sind etwaige Bean standungen, d. h. die nicht zulässigen Abwe ichungen im Sinne von $ 2 Abs. 1 Nr. 1 VIG. Da Sie Auskunft zu einer bestimmten Betriebsstätte beantragen, handel t es sich um Daten mit Bezug zu einem Dritten. Dritter ist der Lebensmittelunternehmer, der die von Ih nen genannte Betriebsstätte betreibt. Dieser wurde durch das VLA im Verfahren angehört. Informationen über Ausschluss- und Beschränkungsgründe im Sinne von 8 3 VIG sind nic ht bekannt bzw. wurden nicht geltend gemacht. Nach Abwägungen Ihrer Interessen als Verbraucher an einer Kenntnis von etwaigen fes tgestellten unzulässigen Abweichungen von lebensmittelrechtlichen Anforderungenin der Betriebsstät te mit den Interessen des Lebensmittelunternehmers an einer Nichtveröffentlichung solcher Informati onen kommen wir zu dem Ergebnis, dass ein Informationsanspruch besteht. Das gesetzgeberische Ziel ist mit dem Verbraucherinformationsgesetz klar definiert. Gründe, die einer Informationsgewährung entgegenstehen, sind nicht ersichtlich. Bitte beachten Sie, dass nach $ 5 Abs. 4 VIG der Informationszugangerst erfolgen darf, wenn die Entscheidung über die Gewährung des Zugangs dem Dritten (d. h. der Lebensmittelunternehmer) bekannt gegeben worden ist und diesem ein ausreichender Zeitraum zur Einlegung von Rechtsbehelfen eingeräumt wordenist. Da es sich um Informationen im Sinne von $ 2 Abs. 1 Nr. 1 VIG handelt, haben Rechtsbehelfe gegen diese Entscheidung keine aufschiebende Wirkung. Dennoch ist dem Dritten auch in diesen Fällen ein ausreichender Zeitraum zur Einlegung von Rechtsbehelfen einzuräumen.
E TaRE VALDRIE. N U DE DEE m SER, ER LRENz: 3 a anien gerichtlichen Eilverfahren können bei allen Beteiligten (Kläger, Serstreichen DD cht, Beklagte) durch die Übermittlung von Anträgen und Schreiben einige Tage Ge an a einmal zugänglich gemachte Informationen nicht durch die Behörde zurückgeholt a en, ist die Zeit eines möglichen Postlaufs zu berücksichtigen. Vor diesem Hintergrund olgt der Zugang zu den von Ihnen beantragten Daten im Sinne von $ 2 Abs. 1 Nr. 1 VIG nichtvor Ablauf von drei Wochen nach Bekanntgabe dieses Grundbescheides gegenüber dem Dritten (Lebensmittelunternehmer) Nach den Regelungen des Verbraucherinformationsgesetztes erfolgt der Informationszugang durch Auskunftserteilung, Gewährung von Akteneinsicht oder in sonstiger Weise (8 6 Abs. 1 VIG). Sie begehrten die Übermittlung der angeforderten Informationen per E-Mail. Die Informationsgewährung wird aus Gründen des Datenschutzes schriftlich (postalisch) erfolgen 1 Abs. 2 8 h nac nen tio rma nfo zuI ang Zug Der VIG. 1 Abs. I 7 $ auf uht ber ung eid Die Kostenentsch und gebühren Euro 1.000,00 von Verwaltungsaufwand Satz 1 Nr. 1 VIG ist bis zu einem auslagenfrei, Euro von 250,00 Verwaltungsaufwand einem zu bis Informationen der Zugang zu sonstigen Rechtsbehelfsbelehrung r zu er od h ic tl if hr sc e ab tg nn ka Be ch na ts Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Mona : ft ri ch ns ra he uc es (B t if hr sc an tz Si 6, 4- ng Ri r- Niederschrift bei der Stadt Leipzig, Martin-Luthe h uc pr rs de Wi g) zi ip Le 8 32 04 , 43 ße ra St s- us He r- Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt, Theodo m de ch na rm Fo er ch is on tr ek el er rt ie iz if al qu in eingelegt werden. Der Widerspruch kann auch l ai -M r De te ig ät st be er nd se ab s el tt mi er de od g. zi ip le t@ am Vertrauensdienstegesetz unter veterinaer unter info@leipzig.de-mail.de eingelegt werden. e ab tg nn ka Be ch na ts na Mo s ne ei alb erh inn h uc pr rs de Wi r de Die Frist wird auch gewahrt, wenn g pzi Lei 7 10 04 2, ße ra st au Br n, se ch Sa ion ekt dir des schriftlich oder zur Niederschrift bei der Lan eingelegt wird