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This document is part of the request ”Schutzmaßnahmen bei der geplanten Wiedereröffnung der Schulen in der Corona-Pandemie”.

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Von: Gesendet:                             Dienstag, 28. April 2020 19:28 An: Cc: Betreff: AW. weiteres Vorgehen ab dem 04.05. in den Schulen - Informationen am 28.04. erwartet Anlagen: Leitfaden Schulamtsgebundene Schulen.pdf; Anschreiben BBS.docx.pdf; Anschreiben FöZ FAQ Corona sonderpädagogische Bedarfe.pdf; Anschreiben FöZ Tabelle.pdf; Anschreiben FÖZ.pdf; Anschreiben GemSmO.pdf; Anschreiben Gymnasien.pdf; Anschreiben Schulamtsgebundene Schulen.pdf; 01- HandreichungJnfektionsschutz_und_Hygienemaßnahmen.pdf; 02- Phasenkonzept_Wiederer0ffnung_der_Schulen_ab_04052020.pdf; 03- Ubersicht_Zeitplan_Phasen_Wiederer0ffnung_Schulen.pdf; 04- Handreichung_Rahmenplan_Wiederaufnahme_Präsenzzeit_Schule.pdf; 05- Erlass_Unterrichtsbeiträge_Leistungsbewertung_28042020.pdf; 06- RKI_Bulletin_19_20_02.pdf; 00- Anschreiben_Ministe              hulleitung_Wiederer0ffnung.pdf Liebe Kolleginnen und Kollegen! 'c!? f.®he davon aiJs. dass Sie alle die heute den Schulen übermittelten Unterlagen zur Kenntnis e ns^hfeßhch de^schUartbe llCh ÜbeTnd® iol? auf diesem Wege noch einmal alle Dokumente überbhcf                                                  ™               der 'Berthe,t dami<          einen Mit freundlichen Grüßen Von:                 (MBWK) Gesendet: Montag, 27. April 2020 07:23 1
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bimi.landsh.de>;                                            dsh.de>; bimi.landsh.de                                             bimi.l          Schulräte <VL.Schulraete@bimi.landsh.de > Betreff: weiteres Vorgehen ab dem 04.05. in den Schulen - Informationen am 28.04. erwartet Ein Nachtrag. Falls der Link zum RKI-Bulletin vom 23. April nicht funktional sein sollte, könnte dieser Link funktionieren: https://www.rki.de/DE/Content/lnfekt/EpidBull/Archiv/2020/Ausqaben/19 20 02 pdf?           blob=oubli cationFile                                                                                        — Mit freundlichen Grüßen Sehr geehrte Schulleiterinnen und Schulleiter! Zum Beginn der zweiten Schulwoche nach den Osterferien wende ich mich an Sie, um mich zu bedanken für die hervorragenden Leistlingen der Schulen bei der Arbeit unter den Bedingungen der Coronapandemie. Während in der Öffentlichkeit ein breiter Meinungsaustausch stattfindet, in welcher Weise Schritte zurück in die Normalität eingeleitet werden können, ist es Ihnen gelungen, für die Abschlussprüfungen und die Vorbereitungen auf die Abschlussprüfungen eine sehr gute Organisation sicherzustellen. Nach allen Berichten laufen die schulischen Veranstaltungen sehr onzentriert und gut geordnet ab. Das ist Ihren Vorbereitungen gemeinsam mit Ihren Kollegien und den Schulträgern zu verdanken und auch den Schülerinnen und Schülern und ihren Eltern, ie sich sehr umsichtig und besonnen verhalten. Ich bitte alle, so konzentriert auch in der zweiten Woche zu starten und dabei weiterhin besonders auf Abstand und Hygiene zu achten, weil das der beste Schutz vor Infektionen ist. Jedem muss bewusst, dass er andernfalls seine und die Gesundheit anderer Menschen gefährdet. Vor dem Hintergrund der Entwicklung der Infektionszahlen sind für das gesellschaftlichen Leben weitere Lockerungen in der Woche ab dem 4. Mai zu erwarten. Für die Schulen bedeutet das z. B. dass ab der Woche ab dem 4. Mai die vierten Klassen an den Grundschulen für Präsenzangebote und ein Lernen im Klassenzimmer in die Schulen kommen werden. Bei den weiteren Planungen zur Wiederöffnung der Schulen wird derzeit wie vom Robert Koch Institut empfohlen ein Konzept erstellt, wie ein schrittweises und jahrgangsabgestuftes Vorgehen in Schleswig-Holstein aussehen wird. Am Dienstag wird die Landesregierung hierzu beraten und a2Sf h''eßend werden Sie nähere Informationen erhalten, die Sie bei Ihren Planungen für die Zeit ab 4. Mai zugrunde legen. Dazu werden z. B. weitere mit dem Gesundheitsministerium abgestimmte Informationen gehören welche Hygieneanforderungen im schrittweise ausgebauten Schulbetrieb gelten Eine Handreichung wird Eckpunkte und klarstellende Hinweise enthalten und beispielsweise den Beschluss der Landesregierung zu Mund-Nasen-Bedeckungen berücksichtigen sowie das Bulletin des Robert Koch Instituts zur Wiedereröffnung von Bildungseinrichtungen vom 23. April. Außerdern ist ein Erlass zum Umgang mit Lernergebnissen beabsichtigt. Schon heute kann ich mitteilen, dass aufgrund der aktuellen Coronapandemie die Durchführung von VERA 3 in diesem Schuljahr von der KMK für freiwillig erklärt wurde. Für Schleswig-Holstein wird die Durchführung von VERA 3 wie in vielen Ländern ganz ausgesetzt, das IQSH bietet jedoch verkürzte VERA- Testhefte als Option an. Bei allen weiteren Schritten besteht ein großer Bedarf nach enger Abstimmung mit allen vor Ort Beteiligten. Bitte gehen Sie daher auf Ihre Schulträger zu und auch auf weitere Partner, wie z. B. 2
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die Verkehrsbetriebe im Hinblick auf die Schülerbeförderung. Ganz besonders denken Sie bitte bei der Planung der weiteren Schritte an eine enge Abstimmung und Gespräche mit den Gremien Weitere Informationen folgen am Dienstagabend und von da an — soweit es das Infektionsgeschehen zulässt - immer mindestens mit einem zeitlichen Vorlauf von einer Woche bis zum nächsten Schritt im Rahmen der Wiedereröffnung der Schulen. Inzwischen wünsche ich Ihnen einen guten Wochenbeginn, und dass es Ihnen auch weiterhin gelingt, unter den derzeitigen herausfordernden Bedingungen, den Bildungsauftrag der Schule sowohl beim Lernen im Klassenzimmer als auch ohne Klassenzimmer bestmöglich zu verwirklichen. rüßen Jahre Volksabstimmungen Gemeinsam über Grenzen Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur r Schulgestaltung und Schulaufsicht (III 3) 6-22 24105 Kiel T +49 mi. Iandsh.de www.schleswiq-holstein.de Über dieses E-Mail-Postfach kein Zugang für verschlüsselte Dokumente. 3
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Schleswig-Holstein Schleswig-Holstein Der echte Norden                                                       SH                          Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Postfach 7124 | 24171 Kiel Ihr Zeichen: / Schulleiterinnen und Schulleiter                                                                     Ihre Nachricht vom: / Mein Zeichen der Regionalen Berufsbildungszentren und                                                            Meine Nachricht berufsbildenden Schulen in Schleswig-Holstein                                                                                       bimi.landsh.de Telefax: 0431 9 28. April 2020 Informationen zur Wiederaufnahme des Schulbetriebs Sehr geehrte Schulleiterinnen und Schulleiter, mit heutigem Schreiben erhalten Sie die bereits gestern angekündigten Informationen zu den geplanten nächsten Schritten auf dem Weg zu einer schrittweisen Öffnung der Schu­ len für schulische Präsenzangebote und zur Ausgestaltung schulischer Lernangebote - ob in der Schule oder für häusliche Lern- und Arbeitsphasen aufgrund von digitalen Lern­ angeboten. In der Anlage finden Sie hierzu ein Anschreiben von Frau Ministerin Prien so­ wie fünf Dokumente, in denen Hinweise und Rahmenvorgaben enthalten sind, die Ihnen hierbei eine Orientierung geben und Sie bei der Umsetzung unterstützen: •     Handreichung Infektionsschutz und Hygienemaßnahmen •     Phasenkonzept Wiedereröffnung der Schulen in Schleswig-Holstein ab 4. Mai 2020 •     Übersicht Zeitplan Phasen Wiedereröffnung der Schulen •     Handreichung „Rahmenplan für die Umsetzung von Präsenzzeiten an den Schulen bei der Wiederaufnahme des Schulbetriebs“ •     Erlass „Erlass schulisches Lernen und Leistungsbewertung ab dem 4. Mai 2020“ Um die sorgfältige Beachtung dieser Hinweise bitte ich Sie. Ferner möchte ich darauf hinweisen, dass zurzeit noch geprüft wird, inwiefern die Hand­ reichung zum Infektionsschutz für den Betrieb von Internaten an Landesberufsschulen ggf. noch ergänzt werden muss. Dienstgebäude Brunswiker Straße 16 - 22, 24105 Kiel | Telefon 0431 988-0 | Telefax 0431 988-5888 Haltestelle Hospitalstraße, Buslinien 32, 33, 61,62 Poststelle@blmi.landsh.de | www.mbwk.schleswig-holstein.de E-Mail-Adressen: Kein Zugang für elektronisch verschlüsselte Nachrichten.
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-2- Auch möchte ich darauf hinweisen, dass Praktika unter Beachtung von Hygieneschutzbe­ stimmungen und bei Zustimmung der betreuenden Betriebe und Institutionen im Bereich der berufsbildenden Schulen stattfinden, sofern sie Teil des Bildungsganges sind. Die schrittweise, vorsichtige Öffnung der Schulen für Begegnungsmöglichkeiten zwischen Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern, Auszubildenden, Mitarbeiterinnen und Mitarbei­ tern, wie auch die weitere Organisation des parallel weiter erforderlichen häuslichen, digi­ talen und betrieblichen Lernens stellt Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen sowie die Schulgemeinschaft insgesamt auch in den kommenden Wochen vor große Herausforde­ rungen, für die es keine vorgefertigten Lösungen gibt. Uns war es daher wichtig, Ihnen bei orientierenden Rahmenvorgaben die nötigen Handlungsspielräume zu eröffnen, um ge­ meinsam mit allen Beteiligten die vor Ort realisierbaren Umsetzungsmöglichkeiten zu fin­ den. Grundsätzlich gilt, dass die TeilVÖffnung Ihrer Schule nur dann möglich ist, wenn die Durchführung der laufenden zahlreichen schulischen und beruflichen Abschlussprüfungen sichergestellt ist. Die Schulen werden eigenständig im Rahmen der Vorgaben gute Lösungen finden, die für sie auch umsetzbar und leistbar sind. Grundsätzlich gilt alle Lehrkräfte sind gefordert, das Ihnen Mögliche dazu beizutragen, dass die Situation bewältigt werden kann, dazu mag auch gehören, dass Aufgaben zu übernehmen sind, die außerhalb des üblichen Einsatzes liegen. Achten Sie aber bitte auch fürsorglich darauf, dass sich sehr pflichtbewusste Kolle­ ginnen und Kollegen nicht überfordern. Wenn es zum Beispiel darum geht, dass wir si­ cherstellen wollen, dass jede Schülerin und jeder Schüler Kontakt zu Lehrkräften, hat, so ist damit nicht gemeint, dass jede Lehrkraft zu allen ihren Schülerinnen und Schülern Kon­ takt halten muss - das würde beide Seiten überfordern. Wichtig ist vielmehr, dass Lehr­ kräfte eines Teams sich diesbezüglich absprechen, Verfahren vereinbaren, sich gegensei­ tig unterstützen und dabei auch den jeweiligen Belastungen durch andere Aufgaben, etwa Korrekturen, Rechnung tragen. Bitte ermutigen Sie Ihre Lehrkräfte, dies zu tun, damit es gelingen kann, ohne dass Einzelne sich überfordern. Aber grundsätzlich darf jede Lehr­ kraft die Schülerinnen und Schüler, die Auszubildenden bei der Prüfung und in der Prü­ fungsvorbereitung unabhängig vom Lebensalter unterstützen.
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-3- Und bei allem Verständnis für die Sorgen, die sich Lehrkräfte angesichts des langen Un­ terrichtsausfalls und der Auswirkungen auf die Lerninhalte, die es zu vermitteln gilt, ma­ chen: Auch hier sollten Lehrkräfte sich nicht überfordern. Wenn Schülerinnen und Schüler nach dieser langen Zeit nun wieder in die Schule kommen, werden sie zunächst berichten und sich austauschen wollen zu dem, was sie in den letzten Wochen bewegt hat, werden sicher auch von Sorgen und Nöten in den Familien und in den Betrieben berichten und brauchen dazu zunächst ein Forum und das offene Ohr ihrer Lehrkräfte. Und auch im nächsten Schritt wird ein nahtloser Übergang zu unterrichtlichen Angeboten im eigentli­ chen Sinne in der Regel nicht möglich sein. Wichtig ist hingegen, mit den Schülerinnen und Schülern zu besprechen, wie sich das Lernen in der Distanz gut organisieren lässt, welche Angebote die Lehrkraft hierzu machen wird, wie Schülerinnen und Schüler damit umgehen können und was sie ggf. noch als weitere Unterstützung benötigen. Bitte ermuti­ gen Sie Ihre Kolleginnen und Kollegen auch, sich hierzu Anregungen und Unterstützung im neuen Fachportal des IQSH unter dem Titel Neue Wege - Gute Schule! Lernen in der Distanz zu holen (https://fachportal.lernnetz.de/lernen-zuhause.html) . Auch für Sie als Schulleiterinnen und Schulleiter sind hier Informationen eingestellt unter https.7/fachpor- taL.lernnetz.de/orqanisation-von-lehren-und-lernen.html Bei all diesen Herausforderungen kommt Ihnen als Schulleiterinnen und Schulleitereine besondere Aufgabe und Verantwortung zu, die Sie viel Kraft kosten wird und auch einen aufmerksamen Blick darauf erfordern wird, dass Menschen ihren Aufgaben gerecht wer­ den, in Lernanforderungen und Beurteilungssituationen abgewogene Entscheidungen tref­ fen, Beratungssituationen und Rückmeldungen gelinge und pädagogische Ermessens­ spielräume gesehen und verantwortungsvoll genutzt werden. Es wird darauf ankommen, dass jede und jeder Einzelne in der Schulgemeinschaft - Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler wie auch Eltern - die aktuellen Herausforderungen als gemeinsame Aufgabe wahr- und annimmt: Nur in gemeinsamer Verantwortung kann es gelingen, einen Weg zur Bewältigung dieser Krise zu finden - im Interesse der Schülerinnen und Schüler und de­ ren weiterer schulischer und persönlicher Entwicklung. Und noch einmal: Beachten Sie bitte die Rahmenvorgaben, haben Sie aber auch den Mut zu kreativen Lösungen, wenn sie dazu beitragen, vor Ort Wünschenswertes zu ermögli­ chen, und bleiben Sie in Ihren Planungen realistisch: Es wird - ja nach Gegebenheiten in
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-4- der einzelnen Schule - nicht überall alles möglich sein. Entscheidend ist, dass es uns ge lingt, Schülerinnen und Schülern Schule als positiv erlebten sozialen Raum wieder zu­ gänglich zu machen, dass sie sich dort willkommen und aufgehoben fühlen und Zuver­ sicht vermittelt bekommen. Für diese große Aufgabe wünsche ich Ihnen und Ihren Kolleginnen und Kollegen gutes Gelingen und danke ein weiteres Mal für den großartigen Einsatz, den Sie derzeit vor Ort alle leisten. Herzliche Grüße
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Schleswig-Holstein Der echte Norden                                                                              Schleswig-Holstein Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Postfach 7124 | 24171 Kiel                                                                                Ministerin Schulleiterinnen und Schulleiter der allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen und der Förderzentren des Landes Schleswig-Holstein 28. April 2020 Sehr geehrte Schulleiterinnen und Schulleiter, die Landesregierung hat heute entschieden, ab dem 6. Mai die Schulen schrittweise und vorsichtig wieder zu öffnen. Weiterhin hat die Durchführung der Abschlussprüfungen und die Vorbereitung auf Abschlussprüfungen oberste Priorität. Im nächsten Schritt hat aber die Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler in Übergangsphasen große Bedeutung, damit der Anschluss an den nächsten Bildungsabschnitt gelingt. Das gilt besonders für den Übergang von der vierten Klasse in die Sekundarstufe I, von der Sekundarstufe I in die Sekundarstufe II und für alle Jahrgänge, die sich auf einen Abschluss im Schuljahr 2020/21 vorbereiten. Ebenso wichtig ist es, am Übergang von der Schule in den Beruf die Schülerinnen und Schüler im Rahmen der Berufsorientierung bestmöglich zu unterstützen. Der Start der schulischen Präsenzangebote ist für den 6. Mai vorgesehen, damit Ihnen vor Ort noch eine Woche Vorbereitungszeit verbleibt. Mir ist bewusst, dass das die Schulen bis dahin und auch in den Wochen danach vor große Herausforderungen stellt und dass es wenig vorgefertigte Lösungen gibt. Es muss uns nun gelingen, die Notbetreuung, das Lernen im Klassenzimmer und das Lernen außerhalb des Klassenzimmers zu koordinieren und dabei allen Schülerinnen und Schüler gerecht zu werden, entsprechend ihrer Begabung, Fähigkeiten und Neigungen gefördert zu werden. Dabei spielen die unterschiedlichen Voraussetzungen an den Schulen eine große Rolle, wie         beispielsweise die räumlichen Rahmenbedingungen, Anzahl und Profil der Schülerschaft, der Lehrkräfte und des pädagogischen Personals. Damit Sie jeweils passende Lösungen vor Ort entwickeln können, erhalten Sie heute Handreichungen mit Dienstgebäude Brunswiker Straße 16 - 22, 24105 Kiel | Telefon 0431 988-0 I Telefax 0431 988 -5903 Haltestelle Hospitalstraße, Buslinien 32, 33, 61, 62 Pressestelle@bimi.landsh.de | www.mbwk.schleswig-holstein.de E-Mail-Adressen: Kein Zugang für elektronisch verschlüsselte Nachrichten. Jahre Volksabstimmungen
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-2- Rahmenvorgaben, die Klarheit in maßgeblichen Punkten schaffen und Ihnen zugleich die nötigen Handlungsspielräume eröffnen, um gemeinsam mit allen Beteiligten vor Ort realisierbare Umsetzungsmöglichkeiten zu finden. Dieser Prozess wird sowohl auf Seiten der Schülerinnen, Schüler und Eltern als auch auf Seiten der Lehrkräfte mit nachvollziehbaren Sorgen und Bedenken begleitet. Dem gegenüber steht das große Bedürfnis und das Recht von Kindern und Jugendlichen, wieder am schulischen Leben teilhaben zu können und im Rahmen des Möglichen weiterführende Lernangebote zu erhalten. Die Landesregierung hat in Abstimmung mit dem Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren, auf Basis der Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts und weiterer Experten Hinweise zu Hygieneanforderungen erarbeitet, unter deren Beachtung ein schrittweises Öffnen der Schulen möglich ist. Bei der Umsetzung bedarf es jetzt vor allem einer intensiven Abstimmung mit den an der Schulgemeinschaft Beteiligten. Das sind zunächst die Schulträger und das nicht pädagogische Personal von den Schulsekretärinnen über Hausmeister bis hin zum Reinigungspersonal, die vor allem bei der Sicherstellung der Hygieneanforderungen enorm gefordert sind. Auch mit den Verantwortlichen für die Schülerbeförderung wird es eine enge Abstimmung brauchen, und vor allem natürlich mit den Eltern und den Elternvertretungen, die schon zu Hause Verhaltensregeln besprechen und einüben können. Stimmen Sie sich bitte mit allen über die in der Schule zu treffenden Maßnahmen eng ab und informieren Sie die Eltern, wie die konkreten Rahmenbedingungen an Ihrer Schule sein werden und wie Eltern mithelfen können, den Inkfektionsschutz zu gewährleisten. Gemeinsam mit allen wird es gelingen, in schulischen Präsenzveranstaltungen und der direkten Begegnung zwischen Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern die verbleibende Zeit im Schuljahr 2019/2020 zu nutzen. Schülerinnen und Schüler können vor allem lernen, dass die Coronapandemie zwar zu Einschränkungen des gesellschaftlichen Zusammenlebens geführt hat, dass wir aber gemeinsam in der Lage sind, die Rahmenbe^lingungen anzupassen und dabei auch Neues zu lernen. Der Bildungsauftrag der Spnulen hat dabei eine besondere Bedeutung. Lassen Sie uns diese Chance ergreifen! it freundlichen Grüßen
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Schleswig-Holstein Schleswig-Holstein Der echte Norden                                                        SHÄ¥                   Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Postfach 7124 | 24171 Kiel Schulleiterinnen und Schulleiterder                                                                      Ihr Zeichen: / Förderzentren und Landesförderzentren                                                            Ihre Nachricht vom: / Mein Zeichen: / in Schleswig-Holstein                                                                          Meine Nachricht vom: / nachrichtl. 28. April 2020 Sehr geehrte Schulleiterinnen und Schulleiter, liebe Kolleginnen und Kollegen, mit heutigem Schreiben erhalten Sie die bereits gestern angekündigten Informationen zu den geplanten nächsten Schritten auf dem Weg zu einer schrittweisen Öffnung der Schulen für schulische Präsenzangebote und zur Ausgestaltung schulischer Lernangebote - ob in der Schule oder für häusliche Lern- und Arbeitsphasen. In der Anlage finden Sie hierzu ein Anschreiben von Frau Ministerin Prien sowie fünf Dokumente, in denen Hinweise und Rahmenvorgaben enthalten sind, die Ihnen hierbei eine Orientierung geben und Sie bei der Umsetzung unterstützen: Handreichung Infektionsschutz und Hygienemaßnahmen Phasenkonzept Wiedereröffnung der Schulen in Schleswig-Holstein ab 4. Mai 2020 Übersicht Zeitplan Phasen Wiedereröffnung der Schulen Handreichung „Rahmenplan für die Umsetzung von Präsenzzeiten an den Schulen bei der Wiederaufnahme des Schulbetriebs“ Erlass „Erlass schulisches Lernen und Leistungsbewertung ab dem 4. Mai 2020“ Um die sorgfältige Beachtung dieser Hinweise bitte ich Sie. Die Dokumente können Ihnen bei Ihrer Arbeit eine Orientierung geben, und Sie bei der Umsetzung unterstützen. Dienstgebäude Brunswiker Straße 16 - 22, 24105 Kiel | Telefon 0431 988-0 | Telefax 0431 988-5888 Haltestelle Hospitalstraße, Buslinien 32, 33, 61,62 Poststelle@bimi.landsh.de | www.mbwk.schleswig-holstein.de E-Mail-Adressen: Kein Zugang für elektronisch verschlüsselte Nachrichten.
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