Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog

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Halten und Parken - § 12 Abs. 3a, 3b StVO                                               Seite 97/ 0 TBNR     Tatbestandstext                                                     FaP-Pkt Euro       FV 112396 Sie parkten Ihr Kraftfahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht von  ( B- 1) 30,00 mehr als 7,5 t regelmäßig in einem besonderen Gebiet *), obwohl dies für diese Zeit verboten war. § 12 Abs. 3a, § 49 StVO; § 24 StVG; 56 BKat 112397 Sie parkten Ihren Kraftfahrzeuganhänger mit einem zulässigen Gesamt-  ( B- 1) 30,00 gewicht von mehr als 2 t regelmäßig in einem besonderen Gebiet *), obwohl dies für diese Zeit verboten war. § 12 Abs. 3a, § 49 StVO, § 24 StVG, 56 BKat 112398 Sie parkten den Kraftfahrzeuganhänger ohne Zugfahrzeug länger als     ( B- 1) 20,00 zwei Wochen *). § 12 Abs. 3b, § 49 StVO, § 24 StVG, 57 BKat TBNR           Bemerkungen 112396         *) Tattage, -zeiten sowie besonderes Gebiet bis            angeben 112398
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Halten und Parken - § 12 Abs. 4 StVO                                                     Seite 98/ 0 TBNR    Tatbestandstext                                                       FaP-Pkt Euro       FV 112040 Sie hielten verbotswidrig auf der linken Fahrbahnseite.                ( B- 1) 10,00 § 12 Abs. 4, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat Tab.: 712030 112041 Sie hielten verbotswidrig auf der linken Fahrbahnseite und be-         ( B- 1) 15,00 hinderten +) dadurch andere. § 12 Abs. 4, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat; § 19 OWiG Tab.: 712030 112042 Sie parkten verbotswidrig auf der linken Fahrbahnseite.                ( B- 1) 15,00 § 12 Abs. 4, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat Tab.: 712030 112043 Sie parkten verbotswidrig auf der linken Fahrbahnseite und be-         ( B- 1) 25,00 hinderten +) dadurch andere. § 12 Abs. 4, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat; § 19 OWiG Tab.: 712030 112044 Sie parkten länger als 1 Stunde verbotswidrig auf der linken Fahr-     ( B- 1) 25,00 bahnseite. § 12 Abs. 4, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat Tab.: 712030 112045 Sie parkten länger als 1 Stunde verbotswidrig auf der linken Fahr-     ( B- 1) 35,00 bahnseite und behinderten +) dadurch andere. § 12 Abs. 4, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat; § 19 OWiG Tab.: 712030 112050 Sie hielten verbotswidrig auf dem Gehweg.                              ( B- 1) 10,00 § 12 Abs. 4, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat Tab.: 712031 112051 Sie hielten verbotswidrig auf dem Gehweg und behinderten +) dadurch    ( B- 1) 15,00 andere. § 12 Abs. 4, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat; § 19 OWiG Tab.: 712031 112402 Sie parkten verbotswidrig auf dem Gehweg.                              ( B- 1) 15,00 § 12 Abs. 4, § 49 StVO; § 24 StVG; 52 BKat Tab.: 712031 112403 Sie parkten verbotswidrig auf dem Gehweg und behinderten +) dadurch    ( B- 1) 25,00 andere. § 12 Abs. 4, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 52.1 BKat; § 19 OWiG Tab.: 712031 112404 Sie parkten länger als 1 Stunde verbotswidrig auf dem Gehweg.          ( B- 1) 25,00 § 12 Abs. 4, § 49 StVO; § 24 StVG; 52.2 BKat Tab.: 712031 112405 Sie parkten länger als 1 Stunde verbotswidrig auf dem Gehweg und       ( B- 1) 35,00 behinderten +) dadurch andere. § 12 Abs. 4, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 52.2.1 BKat; § 19 OWiG Tab.: 712031 112060 Sie hielten nicht am rechten Fahrbahnrand.                             ( B- 1) 10,00 § 12 Abs. 4, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat Tab.: 712032 112061 Sie hielten nicht am rechten Fahrbahnrand und behinderten +) dadurch   ( B- 1) 15,00 andere. § 12 Abs. 4, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat; § 19 OWiG Tab.: 712032 112062 Sie parkten nicht am rechten Fahrbahnrand.                             ( B- 1) 15,00 § 12 Abs. 4, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat Tab.: 712032 TBNR           Bemerkungen
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Halten und Parken - § 12 Abs. 4 StVO                                                     Seite 99/ 0 TBNR    Tatbestandstext                                                       FaP-Pkt Euro       FV 112063 Sie parkten nicht am rechten Fahrbahnrand und behinderten +) dadurch   ( B- 1) 25,00 andere. § 12 Abs. 4, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat; § 19 OWiG Tab.: 712032 112064 Sie parkten länger als 1 Stunde nicht am rechten Fahrbahnrand.         ( B- 1) 25,00 § 12 Abs. 4, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat Tab.: 712032 112065 Sie parkten länger als 1 Stunde nicht am rechten Fahrbahnrand und be-  ( B- 1) 35,00 hinderten +) dadurch andere. § 12 Abs. 4, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat; § 19 OWiG Tab.: 712032 112410 Sie hielten unzulässig in der zweiten Reihe.                           ( B- 1) 15,00 § 12 Abs. 4, § 49 StVO; § 24 StVG; 51.2 BKat Tab.: 712033 112411 Sie hielten unzulässig in der zweiten Reihe und behinderten +) dadurch ( B- 1) 20,00 andere. § 12 Abs. 4, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 51.2.1 BKat; § 19 OWiG Tab.: 712033 112412 Sie parkten unzulässig in der zweiten Reihe.                           ( B- 1) 20,00 § 12 Abs. 4, § 49 StVO; § 24 StVG; 58 BKat Tab.: 712033 112413 Sie parkten unzulässig in der zweiten Reihe und behinderten +) dadurch ( B- 1) 25,00 andere. § 12 Abs. 4, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 58.1 BKat; § 19 OWiG Tab.: 712033 112414 Sie parkten länger als 15 Minuten unzulässig in der zweiten Reihe.     ( B- 1) 30,00 § 12 Abs. 4, § 49 StVO; § 24 StVG; 58.2 BKat Tab.: 712033 112415 Sie parkten länger als 15 Minuten unzulässig in der zweiten Reihe und  ( B- 1) 35,00 behinderten +) dadurch andere. § 12 Abs. 4, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 58.2.1 BKat; § 19 OWiG Tab.: 712033 112426 Sie hielten im Fahrraum von Schienenfahrzeugen.                        ( B- 1) 20,00 § 12 Abs. 4, § 49 StVO; § 24 StVG; 59 BKat Tab.: 712034 112427 Sie hielten im Fahrraum von Schienenfahrzeugen und behinderten +)      ( B- 1) 30,00 dadurch andere. § 12 Abs. 4, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 59.1 BKat; § 19 OWiG Tab.: 712034 112428 Sie parkten im Fahrraum von Schienenfahrzeugen.                        ( B- 1) 25,00 § 12 Abs. 4, § 49 StVO; § 24 StVG; 60 BKat Tab.: 712034 112429 Sie parkten im Fahrraum von Schienenfahrzeugen und behinderten +)      ( B- 1) 35,00 dadurch andere. § 12 Abs. 4, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 60.1 BKat; § 19 OWiG Tab.: 712034 TBNR           Bemerkungen
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Halten und Parken - § 12 Abs. 4a StVO                                                   Seite 100/ 0 TBNR     Tatbestandstext                                                       FaP-Pkt Euro      FV 112432 Sie parkten bei zulässigem Gehwegparken (Zeichen 315) nicht auf dem     ( B- 1) 15,00 rechten Gehweg. § 12 Abs. 4a, § 49 StVO; § 24 StVG; 52 BKat Tab.: 712035 112433 Sie parkten bei zulässigem Gehwegparken (Zeichen 315) nicht auf dem     ( B- 1) 25,00 rechten Gehweg und behinderten +) dadurch andere. § 12 Abs. 4a, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 52.1 BKat; § 19 OWiG Tab.: 712035 112434 Sie parkten länger als 1 Stunde bei zulässigem Gehwegparken             ( B- 1) 25,00 (Zeichen 315) nicht auf dem rechten Gehweg. § 12 Abs. 4a, § 49 StVO; § 24 StVG; 52.2 BKat Tab.: 712035 112435 Sie parkten länger als 1 Stunde bei zulässigem Gehwegparken             ( B- 1) 35,00 (Zeichen 315) nicht auf dem rechten Gehweg und behinderten +) dadurch andere. § 12 Abs. 4a, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 52.2.1 BKat; § 19 OWiG Tab.: 712035 TBNR          Bemerkungen
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Halten und Parken - § 12 Abs. 5, 6 StVO                                         Seite 101/ 0 TBNR    Tatbestandstext                                                FaP-Pkt Euro      FV 112446 Sie missachteten den Vorrang eines anderen Fahrzeugführers beim ( B- 1) 10,00 Einfahren in eine freie Parklücke. § 12 Abs. 5, § 49 StVO; § 24 StVG; 61 BKat 112456 Sie hielten oder parkten nicht platzsparend.                    ( B- 1) 10,00 § 12 Abs. 6, § 49 StVO; § 24 StVG; 62 BKat TBNR          Bemerkungen
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Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit - § 13 Abs. 1, 2 StVO                     Seite 102/ 0 TBNR     Tatbestandstext                                                    FaP-Pkt Euro      FV 113100 Sie parkten an einer abgelaufenen Parkuhr.                           ( B- 1)  5,00 § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.1 BKat Tab.: 713000 113101 Sie parkten an einer abgelaufenen Parkuhr                            ( B- 1) 10,00 - länger als 30 Minuten. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.2 BKat Tab.: 713000 113102 Sie parkten an einer abgelaufenen Parkuhr                            ( B- 1) 15,00 - länger als 1 Stunde. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.3 BKat Tab.: 713000 113103 Sie parkten an einer abgelaufenen Parkuhr                            ( B- 1) 20,00 - länger als 2 Stunden. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.4 BKat Tab.: 713000 113104 Sie parkten an einer abgelaufenen Parkuhr                            ( B- 1) 25,00 - länger als 3 Stunden. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.5 BKat Tab.: 713000 113120 Sie überschritten die auf der Parkuhr oder dem Parkscheinautomaten   ( B- 1)  5,00 angegebene Höchstparkdauer. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.1 BKat Tab.: 713001 113121 Sie überschritten die auf der Parkuhr oder dem Parkscheinautomaten   ( B- 1) 10,00 angegebene Höchstparkdauer - länger als 30 Minuten. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.2 BKat Tab.: 713001 113122 Sie überschritten die auf der Parkuhr oder dem Parkscheinautomaten   ( B- 1) 15,00 angegebene Höchstparkdauer - länger als 1 Stunde. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.3 BKat Tab.: 713001 113123 Sie überschritten die auf der Parkuhr oder dem Parkscheinautomaten   ( B- 1) 20,00 angegebene Höchstparkdauer - länger als 2 Stunden. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.4 BKat Tab.: 713001 113124 Sie überschritten die auf der Parkuhr oder dem Parkscheinautomaten   ( B- 1) 25,00 angegebene Höchstparkdauer - länger als 3 Stunden. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.5 BKat Tab.: 713001 113140 Sie parkten im Bereich eines Parkscheinautomaten ohne gültigen Park- ( B- 1)  5,00 schein oder ohne den Parkschein von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.1 BKat Tab.: 713002 113141 Sie parkten im Bereich eines Parkscheinautomaten ohne gültigen Park- ( B- 1) 10,00 schein oder ohne den Parkschein von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben - länger als 30 Minuten. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.2 BKat Tab.: 713002 113142 Sie parkten im Bereich eines Parkscheinautomaten ohne gültigen Park- ( B- 1) 15,00 schein oder ohne den Parkschein von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben - länger als 1 Stunde. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.3 BKat Tab.: 713002 TBNR           Bemerkungen
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Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit - § 13 Abs. 1, 2 StVO                        Seite 103/ 0 TBNR     Tatbestandstext                                                       FaP-Pkt Euro      FV 113143 Sie parkten im Bereich eines Parkscheinautomaten ohne gültigen Park-    ( B- 1) 20,00 schein oder ohne den Parkschein von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben - länger als 2 Stunden. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.4 BKat Tab.: 713002 113144 Sie parkten im Bereich eines Parkscheinautomaten ohne gültigen Park-    ( B- 1) 25,00 schein oder ohne den Parkschein von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben - länger als 3 Stunden. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.5 BKat Tab.: 713002 113160 Sie überschritten an einer nicht funktionsfähigen Parkuhr oder im Be-   ( B- 1)  5,00 reich eines nicht funktionsfähigen Parkscheinautomaten bei Verwendung einer Parkscheibe (Bild 291) die zulässige Höchstparkdauer. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.1 BKat Tab.: 713003 113161 Sie überschritten an einer nicht funktionsfähigen Parkuhr oder im Be-   ( B- 1) 10,00 reich eines nicht funktionsfähigen Parkscheinautomaten bei Verwendung einer Parkscheibe (Bild 291) die zulässige Höchstparkdauer - länger als 30 Minuten. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.2 BKat Tab.: 713003 113162 Sie überschritten an einer nicht funktionsfähigen Parkuhr oder im Be-   ( B- 1) 15,00 reich eines nicht funktionsfähigen Parkscheinautomaten bei Verwendung einer Parkscheibe (Bild 291) die zulässige Höchstparkdauer - länger als 1 Stunde. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.3 BKat Tab.: 713003 113163 Sie überschritten an einer nicht funktionsfähigen Parkuhr oder im Be-   ( B- 1) 20,00 reich eines nicht funktionsfähigen Parkscheinautomaten bei Verwendung einer Parkscheibe (Bild 291) die zulässige Höchstparkdauer - länger als 2 Stunden. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.4 BKat Tab.: 713003 113164 Sie überschritten an einer nicht funktionsfähigen Parkuhr oder im Be-   ( B- 1) 25,00 reich eines nicht funktionsfähigen Parkscheinautomaten bei Verwendung einer Parkscheibe (Bild 291) die zulässige Höchstparkdauer - länger als 3 Stunden. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.5 BKat Tab.: 713003 113180 Sie parkten an einer nicht funktionsfähigen Parkuhr oder im Bereich     ( B- 1)  5,00 eines nicht funktionsfähigen Parkscheinautomaten, ohne eine Parkschei- be (Bild 291) verwendet oder diese von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.1 BKat Tab.: 713004 113181 Sie parkten an einer nicht funktionsfähigen Parkuhr oder im Bereich     ( B- 1) 10,00 eines nicht funktionsfähigen Parkscheinautomaten, ohne eine Parkschei- be (Bild 291) verwendet oder diese von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben - länger als 30 Minuten. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.2 BKat Tab.: 713004 TBNR           Bemerkungen
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Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit - § 13 Abs. 1, 2 StVO                        Seite 104/ 0 TBNR     Tatbestandstext                                                       FaP-Pkt Euro      FV 113182 Sie parkten an einer nicht funktionsfähigen Parkuhr oder im Bereich     ( B- 1) 15,00 eines nicht funktionsfähigen Parkscheinautomaten, ohne eine Parkschei- be (Bild 291) verwendet oder diese von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben - länger als 1 Stunde. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.3 BKat Tab.: 713004 113183 Sie parkten an einer nicht funktionsfähigen Parkuhr oder im Bereich     ( B- 1) 20,00 eines nicht funktionsfähigen Parkscheinautomaten, ohne eine Parkschei- be (Bild 291) verwendet oder diese von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben - länger als 2 Stunden. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.4 BKat Tab.: 713004 113184 Sie parkten an einer nicht funktionsfähigen Parkuhr oder im Bereich     ( B- 1) 25,00 eines nicht funktionsfähigen Parkscheinautomaten, ohne eine Parkschei- be (Bild 291) verwendet oder diese von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben - länger als 3 Stunden. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.5 BKat Tab.: 713004 113200 Sie parkten an einer nicht funktionsfähigen Parkuhr oder im Bereich     ( B- 1)  5,00 eines nicht funktionsfähigen Parkscheinautomaten, ohne die Parkscheibe (Bild 291) richtig eingestellt zu haben. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.1 BKat Tab.: 713005 113201 Sie parkten an einer nicht funktionsfähigen Parkuhr oder im Bereich     ( B- 1) 10,00 eines nicht funktionsfähigen Parkscheinautomaten, ohne die Parkscheibe (Bild 291) richtig eingestellt zu haben - länger als 30 Minuten. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.2 BKat Tab.: 713005 113202 Sie parkten an einer nicht funktionsfähigen Parkuhr oder im Bereich     ( B- 1) 15,00 eines nicht funktionsfähigen Parkscheinautomaten, ohne die Parkscheibe (Bild 291) richtig eingestellt zu haben - länger als 1 Stunde. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.3 BKat Tab.: 713005 113203 Sie parkten an einer nicht funktionsfähigen Parkuhr oder im Bereich     ( B- 1) 20,00 eines nicht funktionsfähigen Parkscheinautomaten, ohne die Parkscheibe (Bild 291) richtig eingestellt zu haben - länger als 2 Stunden. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.4 BKat Tab.: 713005 113204 Sie parkten an einer nicht funktionsfähigen Parkuhr oder im Bereich     ( B- 1) 25,00 eines nicht funktionsfähigen Parkscheinautomaten, ohne die Parkscheibe (Bild 291) richtig eingestellt zu haben - länger als 3 Stunden. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.5 BKat Tab.: 713005 113220 Sie überschritten im Bereich eines eingeschränkten Haltverbots für      ( B- 1)  5,00 eine Zone (Zeichen 290/292) die zulässige Höchstparkdauer. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.1 BKat Tab.: 713006 TBNR           Bemerkungen
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Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit - § 13 Abs. 1, 2 StVO                       Seite 105/ 0 TBNR     Tatbestandstext                                                      FaP-Pkt Euro      FV 113221 Sie überschritten im Bereich eines eingeschränkten Haltverbots für     ( B- 1) 10,00 eine Zone (Zeichen 290/292) die zulässige Höchstparkdauer - länger als 30 Minuten. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.2 BKat Tab.: 713006 113222 Sie überschritten im Bereich eines eingeschränkten Haltverbots für     ( B- 1) 15,00 eine Zone (Zeichen 290/292) die zulässige Höchstparkdauer - länger als 1 Stunde. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.3 BKat Tab.: 713006 113223 Sie überschritten im Bereich eines eingeschränkten Haltverbots für     ( B- 1) 20,00 eine Zone (Zeichen 290/292) die zulässige Höchstparkdauer - länger als 2 Stunden. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.4 BKat Tab.: 713006 113224 Sie überschritten im Bereich eines eingeschränkten Haltverbots für     ( B- 1) 25,00 eine Zone (Zeichen 290/292) die zulässige Höchstparkdauer - länger als 3 Stunden. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.5 BKat Tab.: 713006 113240 Sie parkten im Bereich eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone ( B- 1)  5,00 (Zeichen 290/292), ohne die durch Zusatzzeichen vorgeschriebene Park- scheibe (Bild 291) verwendet oder sie von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.1 BKat Tab.: 713007 113241 Sie parkten im Bereich eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone ( B- 1) 10,00 (Zeichen 290/292), ohne die durch Zusatzzeichen vorgeschriebene Park- scheibe (Bild 291) verwendet oder sie von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben - länger als 30 Minuten. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.2 BKat Tab.: 713007 113242 Sie parkten im Bereich eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone ( B- 1) 15,00 (Zeichen 290/292), ohne die durch Zusatzzeichen vorgeschriebene Park- scheibe (Bild 291) verwendet oder sie von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben - länger als 1 Stunde. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.3 BKat Tab.: 713007 113243 Sie parkten im Bereich eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone ( B- 1) 20,00 (Zeichen 290/292), ohne die durch Zusatzzeichen vorgeschriebene Park- scheibe (Bild 291) verwendet oder sie von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben - länger als 2 Stunden. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.4 BKat Tab.: 713007 113244 Sie parkten im Bereich eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone ( B- 1) 25,00 (Zeichen 290/292), ohne die durch Zusatzzeichen vorgeschriebene Park- scheibe (Bild 291) verwendet oder sie von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben - länger als 3 Stunden. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.5 BKat Tab.: 713007 TBNR           Bemerkungen
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Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit - § 13 Abs. 1, 2 StVO                        Seite 106/ 0 TBNR     Tatbestandstext                                                       FaP-Pkt Euro      FV 113260 Sie parkten im Bereich eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone  ( B- 1)  5,00 (Zeichen 290/292), ohne die Parkscheibe (Bild 291) richtig eingestellt zu haben. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.1 BKat Tab.: 713008 113261 Sie parkten im Bereich eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone  ( B- 1) 10,00 (Zeichen 290/292), ohne die Parkscheibe (Bild 291) richtig eingestellt zu haben - länger als 30 Minuten. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.2 BKat Tab.: 713008 113262 Sie parkten im Bereich eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone  ( B- 1) 15,00 (Zeichen 290/292), ohne die Parkscheibe (Bild 291) richtig eingestellt zu haben - länger als 1 Stunde. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.3 BKat Tab.: 713008 113263 Sie parkten im Bereich eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone  ( B- 1) 20,00 (Zeichen 290/292), ohne die Parkscheibe (Bild 291) richtig eingestellt zu haben - länger als 2 Stunden. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.4 BKat Tab.: 713008 113264 Sie parkten im Bereich eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone  ( B- 1) 25,00 (Zeichen 290/292), ohne die Parkscheibe (Bild 291) richtig eingestellt zu haben - länger als 3 Stunden. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.5 BKat Tab.: 713008 113280 Sie überschritten bei Zeichen 314 oder 315, jeweils mit Zusatzzeichen,  ( B- 1)  5,00 die zulässige Höchstparkdauer. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.1 BKat Tab.: 713009 113281 Sie überschritten bei Zeichen 314 oder 315, jeweils mit Zusatzzeichen,  ( B- 1) 10,00 die zulässige Höchstparkdauer - länger als 30 Minuten. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.2 BKat Tab.: 713009 113282 Sie überschritten bei Zeichen 314 oder 315, jeweils mit Zusatzzeichen,  ( B- 1) 15,00 die zulässige Höchstparkdauer - länger als 1 Stunde. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.3 BKat Tab.: 713009 113283 Sie überschritten bei Zeichen 314 oder 315, jeweils mit Zusatzzeichen,  ( B- 1) 20,00 die zulässige Höchstparkdauer - länger als 2 Stunden. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.4 BKat Tab.: 713009 113284 Sie überschritten bei Zeichen 314 oder 315, jeweils mit Zusatzzeichen,  ( B- 1) 25,00 die zulässige Höchstparkdauer - länger als 3 Stunden. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.5 BKat Tab.: 713009 TBNR           Bemerkungen
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