Das LfDI BW als federführende Aufsichtsbehörde im Rahmen der GDPR?

In wie vielen grenzüberschreitenden Beschwerden war die LfDI BW seit Inkrafttreten der DSGVO die federführende Aufsichtsbehörde?

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  • Date
    30. July 2021
  • Due date
    Sept. 1, 2021
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr << Name removed >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: In wie vie…
To Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
From
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Subject
Das LfDI BW als federführende Aufsichtsbehörde im Rahmen der GDPR? [#225832]
Date
July 30, 2021, 11:58 a.m.
To
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr << Name removed >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In wie vielen grenzüberschreitenden Beschwerden war die LfDI BW seit Inkrafttreten der DSGVO die federführende Aufsichtsbehörde?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Name removed >> << Name removed >> Request Number: 225832 Reply To: <<email address>> Upload large files for this request here: https://fragdenstaat.de/en/r/225832/ Post Address: << Name removed >> << Name removed >> << Address removed >> << Address removed >> << Address removed >>
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Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
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Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Unser AZ: 0221.4-16/93 Ihr Antrag auf Zugang zur Anzahl der Beschwerden mit LfDI BW als federführender Aufsichts…
From
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Subject
WG: Das LfDI BW als federführende Aufsichtsbehörde im Rahmen der GDPR? [#225832]
Date
Aug. 12, 2021, 1:56 p.m.
Status
Request resolved
Unser AZ: 0221.4-16/93 Ihr Antrag auf Zugang zur Anzahl der Beschwerden mit LfDI BW als federführender Aufsichtsbehörde im Rahmen der GDPR [#22582] vom 30. Juli 2021 Sehr Antragsteller/in Ihren oben genannten Antrag haben wir erhalten und beantworten diesen auf Basis des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG) kostenfrei. Ihre Frage: In wie vielen grenzüberschreitenden Beschwerden war die LfDI BW seit Inkrafttreten der DSGVO die federführende Aufsichtsbehörde? Federführende Aufsichtsbehörde im Sinne von Art. 56 Abs. 1 DS-GVO war der LfDI BW seit Einführung der DS-GVO in insgesamt 24 Fällen. Mit freundlichen Grüßen