Abitur-Aufgaben im Fach Informatik im Jahr 2019 in Nordrhein-Westfalen

Die Aufgaben, Erwartungshorizonte und Lösungen für die Abitur-Prüfung im Fach Informatik aus dem Jahr 2019 in Nordrhein-Westfalen.

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  • Date
    21. November 2023
  • Due date
    Dec. 23, 2023
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Di…
To Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
From
<< Name Not Public >>
Subject
Abitur-Aufgaben im Fach Informatik im Jahr 2019 in Nordrhein-Westfalen [#292878]
Date
Nov. 21, 2023, 4:03 p.m.
To
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Awaiting response — email was sent successfully.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Aufgaben, Erwartungshorizonte und Lösungen für die Abitur-Prüfung im Fach Informatik aus dem Jahr 2019 in Nordrhein-Westfalen. Ich verweise auf eine Anfrage auf FragDenStaat, der Sie Zugang zu den angefragten Dokumenten gewährt haben: https://fragdenstaat.de/a/154310
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 292878 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/292878/
Kind Regards, << Name Not Public >>